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Theologie an staatlichen Universitäten – Relikt oder Modell?

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Steinhilber, C. (2018). Theologie an staatlichen Universitäten – Relikt oder Modell?. Förderung des freiheitlichen Staatsethos durch integrative Feindpolitik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55304-4
Steinhilber, Clemens. Theologie an staatlichen Universitäten – Relikt oder Modell?: Förderung des freiheitlichen Staatsethos durch integrative Feindpolitik. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55304-4
Steinhilber, C (2018): Theologie an staatlichen Universitäten – Relikt oder Modell?: Förderung des freiheitlichen Staatsethos durch integrative Feindpolitik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55304-4

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Theologie an staatlichen Universitäten – Relikt oder Modell?

Förderung des freiheitlichen Staatsethos durch integrative Feindpolitik

Steinhilber, Clemens

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1368

(2018)

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About The Author

Clemens Steinhilber, geboren 1983; Studium der Rechtswissenschaften: 2012 Erstes Juristisches Examen (Heidelberg) und LL.M. (Krakau); 2012–2016 Promotion an der Juristischen Fakultät Heidelberg mit Forschungsaufenthalten in Montpellier, Berlin, Paris (DU Gratianus 2014/2015 – Institut Catholique de Paris / Paris Sud) und Cambridge. 2011–2015 Lehraufträge an den juristischen Fakultäten der Universität Montpellier 1 (2011/2012), der Humboldt Universität zu Berlin (2012/2013) sowie der Universität Paris Sud (2014/2015). 2015–2017 Rechtsreferendariat am Kammergericht mit Stationen im Bundeskanzleramt und am Bundesverfassungsgericht.

Abstract

»Theology at State Universities - Model or Relic?«

Concerning the constitutionality of teaching theology at state universities, scholars come to a variety of conclusions (requirement, prohibition, or neutrality). In contrast, this work does not analyze the constitutionality of teaching theology at state universities from the perspective of legal dogma alone. Instead, it recognizes that interpretation of constitutional norms is a matter of opinion, and ultimately cannot be isolated from their context: the practical needs of the secular democratic order underlying the Basic Law. This study finds that theology at state universities forms a bulwark against religious fundamentalism by integrating potential enemies of social order into the modern religious framework. Religious communities who accept the invitation for government-funded academic education of faith leaders are then transformed from within in the medium- and long term, pacifying religious and ideological conflicts without state infringement upon religious autonomy and liberty. The multi-perspective approach may convince secular opponents of state-university theology that higher education of faith leaders is not only constitutional, but also serves religious-political interests and preserves basic assumptions of democratic government.
Zur grundgesetzlichen Entscheidung hinsichtlich des Ob von »Theologie an staatlichen Universitäten« werden im juristischen Diskurs gegensätzliche Ansichten vertreten (Gebot, Verbot und Enthaltung). Die vorliegende Untersuchung nimmt ein grundgesetzliches Gebot an. Indes greift sie auf den religionsverfassungsrechtlichen Klassiker nicht rechtsdogmatisch zu. Infolge der rechtstheoretischen Erkenntnis, dass präskriptive Rechtsnormativität zugleich binnenperspektivisch möglich und metaperspektivisch unmöglich ist, nimmt sie eine mehrperspektivische Rechts- und Ordnungsbetrachtung vor. Die juristische Binnenentscheidung bemisst sich dabei maßgeblich an den religions- sowie integrationspolitischen und staatstheoretischen Bedürfnissen der säkularen, freiheitlichen demokratischen Ordnung des Grundgesetzes. Die Untersuchung erkennt in staatsuniversitärer Theologie eine integrative Feindpolitik, um religiös-weltanschauliche Konfliktlagen im Rahmen einer säkularen Ordnungskonzeption zu befrieden und die Gefahr des religiösen Fundamentalismus mittel- bis langfristig in freiheitsadäquater Weise zu bannen. Der mehrperspektivische Zugriff vermag auch säkularen Gegnern staatsuniversitärer Theologie aufzuzeigen, dass dieses Integrationsinstrument nicht nur im Sinne ihrer religionspolitischen Interessen und staatstheoretischen Grundannahmen ist, sondern auch keine rechtlichen Vorbehalte angezeigt sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsübersicht 11
Inhaltsverzeichnis 15
Abkürzungsverzeichnis 21
Anstatt einer Einleitung: Entwicklung des juristischen Zugriffs anhand einer Genese des Untertitels 25
§ 1 Heranführung an den Untersuchungsgegenstand 31
A. Begriffliche Fassung des betroffenen Rechtsgebiets als Vorprägung juristischer Argumentation: Staatskirchenrecht, Religionsverfassungsrecht oder Religionsrecht? 31
B. Empirische Betrachtung des Untersuchungsgegenstands: Was ist Theologie an staatlichen Universitäten? 37
C. Wegmarken und Stand der Diskussion 53
I. Wegmarken der Diskussion 53
II. Stand der Diskussion 56
D. Fokus der Untersuchung: Das ‚Ob‘ staatsuniversitärer Theologie 59
Erster Teil: Versuch einer juristischen Binnenbetrachtung: Von der Suche nach einer Entscheidung des Rechts 61
§ 2 Verfassungsrechtliche Entscheidung zu Theologie an staatlichen Universitäten? – Interpretationsvielfalt 61
A. Verfassungsrechtliche Entscheidung im engeren Sinne: Gebot – Enthaltung – Verbot? 62
I. Interpretatorischer Ausgangspunkt: Nichtrezeption des Art. 149 Abs. 3 WRV 62
II. Religionsverfassungsmodell als Grundlegung der Verfassungsinterpretation 65
III. Interpretationsvielfalt: Gebot – Enthaltung – Verbot 68
1. Gebot – staatsuniversitäre Theologie ist verfassungsrechtlich garantiert 68
2. Enthaltung – staatsuniversitäre Theologie ist verfassungsrechtlich zulässig 71
3. Verbot – staatsuniversitäre Theologie ist verfassungsrechtlich (teilweise) unzulässig 73
IV. Kurzgefasst 75
B. Verfassungsrechtliche Entscheidung im weiteren Sinnex03: Wissenschaftlichkeit der Theologie 75
I. Ausgangslage: Bekenntnisbindung akademischer Theologie als Kritikgrund 76
II. Das Angebot grundgesetzlicher Wissenschaftsbegriffe: offen – normativ – inpersonal 77
1. Offener Wissenschaftsbegriff 78
2. Normativer Wissenschaftsbegriff 80
3. Inpersonaler Wissenschaftsbegriff 83
III. Kurzgefasst 85
§ 3 Von den Grenzen der Rechtserkenntnis zur Mehrperspektivität des Rechts 86
A. Grenzen der Rechtserkenntnis: Reflexionen zu juristischem Denken und Handeln 86
I. Interpretationsvielfalt 86
II. Präskriptive Normativität als regulative Idee des Rechts 88
1. Erkenntnisinteresse: Rechtsnormativität 88
2. Religionsverfassungsrecht: Mahnungen zu redlicher Rechtsarbeit aufgrund besonderer Ideologieanfälligkeit 98
III. Mehrperspektivität juristischen Denkens und Handelns 102
1. Partikulare Begründbarkeit universaler Wahrheitsansprüche 102
2. Ebenenadäquate Rechtsbetrachtung: Binnen- und Metaebene 105
B. Konsequenzen aus der Besinnung auf die Mehrperspektivität des Rechts im Rahmen dieser Untersuchung: Entbehrlichkeit einer Binnenbetrachtung 111
I. Allgemein: Entlastende juristische Redlichkeit 111
II. Konsequenzen im Rahmen dieser Untersuchung: Entbehrlichkeit einer Binnenbetrachtung 112
C. Kurzgefasst 113
Zweiter Teil : Metabetrachtungen: Staatliche Motivation zu staatsuniversitärer Theologie 115
§ 4 Religionspolitische Perspektiven: Herausforderungen durch religiösen Fundamentalismus 116
A. Aktuelle Herausforderungen durch islamischen Fundamentalismus 116
B. Fundamentalismus als religions- / konfessionsübergreifendes Phänomen – rAnschauungsmaterial 126
C. Vergewisserung: Wann spricht man von religiösem ­Fundamentalismus? – Strukturelle Einordnung ­fundamentalistischen Denkens und Handelns in modernen Gesellschaften 133
§ 5 Mehrperspektivische Betrachtung des religiösen Fundamentalismus als Voraussetzung integrativer Feindpolitik 149
A. Maßgeblicher Gesichtspunkt: Positionierung zum säkularen Nationalstaat 149
B. Sprachlosigkeit: Religiöser versus säkularer ­Fundamentalismus – religiöse versus säkulare Ordnungsideologie 153
C. Notwendigkeit einer mehrperspektivischen Betrachtung: Metaebene und Binnenebene 165
I. Der anbrechende Ernstfall – (un)berechtigtes Widerstreben freiheitlicher Ordnungen 166
II. Religiös (un)gleich säkular 173
III. ‚Integrative Feindpolitik‘ als begriffliche Fassung der notwendigen Gleichzeitigkeit von Konsensdenken und der Freund-Feind-Unterscheidung 176
IV. Gehalt(losigkeit) des Fundamentalismusbegriffs 181
§ 6 Staatstheoretische Verortung der Thematik und konzeptionelle Grundlegung mehrperspektivischen Ordnungsdenkens 184
A. Annäherung an das staatstheoretische Grundproblem des freiheitlich-säkularen Staates: Der freiheitlich-demokratische Staat steht in der Luft 185
B. Individuelle Freiheit und freiheitliche Gesellschaftsordnung – ein Paradoxon 188
C. Konzeptionelle Grundlegung mehrperspektivischen ­Ordnungsdenkens im freiheitlich-säkularen Staat 191
I. Binnenebene: Der idealistische Modus des modernen Staates – adjektivische Ordnungsbetrachtung (‚freiheitlich-demokratische‘ Ordnung) 194
II. Metaebene: Der realistische Modus des modernen Staates – substantivische Ordnungsbetrachtung (freiheitlich-demokratische ‚Ordnung‘) 198
1. Erinnerung: Herausforderungen im idealistischen Binnenmodus 201
2. Der realistische Metamodus 203
III. Lösungsstrategie: Metaperspektivische Binnenbetrachtung und -steuerung 204
D. Kurzgefasst 210
§ 7 Erdungsstrategien – Sicherung und Förderung des staatstragenden Ethos durch integrative Feindpolitiken 212
A. Integrationsleistung der modernen Staatskonzeption 213
I. Die freiheitliche Rahmenordnung: Das Gute und das Rechte 214
II. Qualitative Allgemeinheit der Bürger und Nichtidentifikation des Staates 220
III. Von der Verzauberung einer Machtordnung 224
Exkurs: Anschauungsmaterial zur metaperspektivischen Binnensteuerung 226
IV. Kurzgefasst 229
B. Religiös-weltanschauliche Neutralität: Integrationspotenzial des (unmöglichen) konstitutiven Moments einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung 231
I. Religiös-weltanschauliche Neutralität als konstitutives Moment einer freiheitlichen demokratischen Grundordnung 232
II. Funktionsweise religiös-weltanschaulicher Neutralität in moderner Ordnungskonstruktion 238
III. (Un)Möglichkeit religiös-weltanschaulicher Neutralität am Beispiel staatsuniversitärer Theologie 242
C. Maßnahmen der Außen- und der Innensteuerung 247
I. Maßnahmen der Außensteuerung 247
II. Maßnahmen der Innensteuerung (unmittelbar / mittelbar): Dialogstrategien 249
§ 8 Theologie an staatlichen Universitäten als besonderes feindpolitisches Integrationsinstrument 255
A. Religionspolitischer Aufriss: Moderne Religiosität durch akademische Theologie 255
B. Detailbetrachtung des feindpolitischen Integrationsinstruments 263
I. Ausnahmerhetorik in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts – geglaubte Verwirklichung einer Utopie 263
II. Theologie an staatlichen Universitäten als Instrument mittelbar-unmittelbarer Innensteuerung 267
III. Funktionsweise des Übersetzungsmechanismus 273
1. Religiöser Fundamentalismus und moderne Wissenschaft 273
2. Moderne Religiosität durch Erlernen innerer Diskursivität 276
3. Bekenntnisbindung als notwendiges Relais für religiöse Bildung 289
4. Ordnungsaffirmation infolge religionsneutraler Rhetorik 295
5. Staatsuniversitäre Theologie als allgemeines Werkzeug der Ordnungssicherung 297
a) Vor 1870 / 1871 297
b) Deutsches Kaiserreich 298
c) Weimarer Reichsverfassung 303
d) Drittes Reich 304
e) Deutsche Demokratische Republik 307
f) Bundesrepublik Deutschland 308
g) Kurzgefasst 315
6. Kurzgefasst 316
IV. Leistungsfähigkeit staatsuniversitärer Theologie als Instrument religiöser Bildung 317
1. Perspektivische Diskursausschließung nichtwissenschaftlicher Theologie als Leistungsnachweis 319
2. Innere Zerrissenheit der Religionsgemeinschaften und deren Aufhebung in die Moderne 322
a) Innere Zerrissenheit am Beispiel islamischer Theologie an staatlichen Universitäten 322
b) Entwicklungspfad der christlichen Großkirchen als Modell 327
3. Stimmungsbild: Breiter Konsens als Indiz ordnungsstabilisierender Wirkung staatsuniversitärer Theologie 330
V. Negative Implikationen einer überschießenden Zielerreichung – staatsuniversitäre Theologie als Bedrohung ihrer selbst 330
VI. Theologie an staatlichen Hochschulen versus akademische Theologie: Religionspolitische Gründe für einen Fokus auf staatsuniversitäre Theologie 333
VII. Theologie an staatlichen Universitäten als religions- und integrationspolitisches Modell auch für andere Religionsverfassungstraditionen 336
Kurzgefasst – Zweiter Teil 337
Staatliche Motivation zu staatsuniversitärer Theologie 337
Dritter Teil: Metaperspektivisch begründete Binnendarstellung 340
§ 9 Metaperspektivisch begründete Binnendarstellung – grundgesetzliches Gebot staatsuniversitärer Theologie 342
A. Verfassungsrechtliche Entscheidung im engeren Sinne: Gebot – Enthaltung – Verbot? 342
B. Verfassungsrechtliche Entscheidung im weiteren Sinne: Wissenschaftlichkeit der Theologie 342
I. Gedanken zum Diskurs über die Wissenschaftlichkeit der Theologie 343
1. Theologie als Wissenschaft – dominante Deutung verfassungsjuristischer, politischer und religionsgemeinschaftlicher Akteure 343
2. Religiöse und säkulare Soll- und Kann-Kritik an akademischer Theologie an staatlichen Universitäten 350
3. Theologie (un)gleich Wissenschaft – Einordnung der Positionen 357
4. Diskursausschließung nichtakademischer Theologie aufgrund Perspektivität der Fragestellung 358
II. Mahnung zur Annahme eines offenen Wissenschaftsbegriffs: Kritik des normativen und des inpersonalen Wissenschaftsbegriffs 360
1. Kritik des normativen Wissenschaftsbegriffs 360
a) Rationalisierung der Bekenntnisbindung als wissenschaftliches Prädikat 361
b) Strukturelle Parallelen: Rechtswissenschaft als ‚bekenntnisgebundene‘ Disziplin 365
c) Kurzgefasst – Kritik des normativen Wissenschaftsbegriffs 370
2. Kritik des inpersonalen Wissenschaftsbegriffs: Verwirklichung der Erkenntnisoffenheit durch wissenschaftliche Tätigkeit 370
a) Gewinnung religiöser Individuen für wissenschaftliches Denken durch staatsuniversitäre Theologie 371
b) Folgenlosigkeit äußerer wie innerer Bekenntnisbindung für den Telos der Wissenschaftsfreiheit 372
c) Einordnung des inpersonalen Wissenschaftsbegriffs 373
3. Kurzgefasst 374
III. Die Wissenschaftlichkeit der Theologie: Ein (un)entbehrliches Gefecht – Mehrperspektivität der Diskussion 375
IV. Kurzgefasst 377
§ 10 Sicherung des freiheitlichen Staatsethos durch Liberalisierung der Rechtsarbeit 379
Schlusswort 381
Literaturverzeichnis 383
Stichwortverzeichnis 430