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Golombek, L. (2018). Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafen für Verzögerungen am Bau. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55211-5
Golombek, Lisa. Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafen für Verzögerungen am Bau. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55211-5
Golombek, L (2018): Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafen für Verzögerungen am Bau, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55211-5

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Die Inhaltskontrolle von Vertragsstrafen für Verzögerungen am Bau

Golombek, Lisa

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 480

(2018)

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Abstract

Die Realisierung von Bauprojekten nimmt häufig erheblich mehr Zeit in Anspruch als veranschlagt. Dies verdeutlichen prominente Beispiele wie der Bau des Flughafens Berlin Brandenburg BER und die Hamburger Elbphilharmonie. Dass der Auftragnehmer sich bewusst für einen knapp bemessenen Fertigstellungstermin entscheidet, um wettbewerbsfähig zu bleiben, kommt verstärkend hinzu. Dem Bauherrn können mit jedem Tag der Fristüberschreitung beträchtliche Vermögenseinbußen entstehen. Daher ist die Vertragsstrafe als Druckinstrument wichtiger Bestandteil vieler Bauverträge. Ihre kontrollfeste Formulierung gleicht indes einem Drahtseilakt.

In ihrer Arbeit lotet Lisa Golombek, ausgehend von den Funktionen der Vertragsstrafe, die Grenzen wirksamer Vertragsstrafeklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Fall der nicht termingerechten Erfüllung von Bauverträgen aus und bietet konkrete Lösungsvorschläge an. Besonderes Augenmerk legt die Autorin auf die Königsdisziplin im Bereich der Bauvertragsstrafen, nämlich auf die strafbewehrten Zwischenfristen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abbildungsverzeichnis 10
Abb. 1: Kongruente Binnentermine 117
Abb. 2: Dominoeffekt 118
Abb. 3: Überlappung von Verzögerungszeiträumen 119
Abb. 4: Anrechnung der Binnenvertragsstrafen auf die für den Endtermin 127
Abb. 5.1: Abschmelzungslösung; wachsender Rückstand 128
Abb. 5.2: Abschmelzungslösung; abnehmender Rückstand 129
Abb. 6.1: Stufenweise Anrechnung; wachsender Rückstand 130
Abb. 6.2: Stufenweise Anrechnung; abnehmender Rückstand 131
Abb. 7.1: Bauabschnittspreislösung 134
Abb. 7.2: Alternative Darstellung der Bauabschnittspreislösung 135
Abb. 8: Die Summe der vor dem Zwischentermin liegenden Bauabschnitte als Bezugsgröße 139
Abb. 9: „Tatsächlich rückständige Werkleistung“; Auslegung i. S. d. vertragswidrig nicht erfüllten Leistungsteils 140
Abb. 10: Abwandlung der Bauabschnittspreislösung 145
A. Einleitung und Gegenstand der Untersuchung 11
I. Bedeutung der Vertragsstrafe in der Baupraxis 11
II. Definition der Vertragsstrafe 12
III. Bauvertragsstrafen als Allgemeine Geschäftsbedingungen 13
1. Keine überraschende Klausel 13
2. Inhaltskontrolle nach § 307 BGB: Die Funktionen der Vertragsstrafe als gesetzliches Leitbild 14
IV. Ziel und Gang der Untersuchung 15
B. Wesen und Funktionen der Vertragsstrafe 17
I. Die Funktionen bedeutender historischer Vorläufer der heutigen Vertragsstrafe 17
II. Die Funktionen der Vertragsstrafe des Bürgerlichen Gesetzbuches 20
1. Klassischer Standpunkt: Bifunktionalität 20
a) Erfüllungsdruckfunktion 20
b) Schadensersatzfunktion 21
aa) Schadloshaltung ohne Einzelnachweis – Die Vertragsstrafe als „besserer Schadensersatz“ 21
bb) Vertragsstrafeanspruch ohne Schaden – Ein Widerspruch zur Ersatzfunktion? 24
c) Wechselwirkungen zwischen beiden Funktionen 26
d) Gewichtung 27
e) Weiteres Vorgehen 28
2. Die Monofunktionalitätslehre – Vertragsstrafe als reines Steuerungsinstrument 29
a) Die Argumente gegen eine Schadensersatzfunktion 29
b) Kritik an einer monofunktionalen Struktur der Vertragsstrafe 32
3. Die Vertragsstrafe als Strafe? 34
a) Absolute Strafzwecke: Sühne und Vergeltung bzw. Sanktion 34
aa) Begründungsansätze 35
bb) Ablehnung absoluter Strafzwecke 38
cc) Die Vertragsstrafe als Sanktionsmittel 39
b) Relative Strafzwecke: Verhinderung von Verstößen 39
aa) Negative Generalprävention 40
bb) Positive Spezialprävention 40
4. Genugtuungsfunktion 41
5. Die Vertragsstrafe als Element privatautonomer Risikoaufteilung 44
6. Justizentlastungsfunktion 44
III. Ergebnis: Die tetrafunktionale Vertragsstrafe als Grundlage der Inhaltskontrolle 45
C. Vertragsstrafen für die verspätete Fertigstellung des Bauwerks 47
I. Die Inhaltskontrolle der Vertragsstrafenhöhe 47
1. Grundlagen der Inhaltskontrolle 47
a) Fehlende Kodifizierung der zulässigen Vertragsstrafenhöhe 47
b) Die Feststellung einer unangemessenen Benachteiligung i. S. d. § 307 I 1 BGB 49
c) Unsicherheitsfaktor Vertragsstrafenhöhe – Scheinproblem oder echte Herausforderung? 50
d) Das Damoklesschwert der Gesamtunwirksamkeit: Verbot der geltungserhaltenden Reduktion 52
2. Die Determinanten der Inhaltskontrolle 53
a) Vertragsstrafensatz 54
aa) Zeiteinheit 54
(1) Zweifelsfälle 54
(2) Bezugnahme auf Kalendertage 55
bb) Bemessungsgrundlage: Die Auftragssumme 58
(1) Proportionale oder (gestuft) reziprok proportionale Orientierung 58
(2) Baupreis ist nicht gleich Baupreis 61
cc) Eigener Ansatz: Die vereinbarte Bauzeit als Regulator 66
dd) Faktoren zur Bestimmung einer angemessenen Wachstumsrate 68
(1) Der „typischerweise zu erwartende Schaden“ – ein sachgerechtes Wirksamkeitskriterium? 68
(2) Alternativer eigener Vorschlag: Dreistufige Prüfung bestehend aus Pauschale, Korrektiv und Zuschlag 72
(3) Störungsanfälligkeit des Gewerkes 74
(4) Potentielle Vorteile des Bauunternehmers aus Verzögerung 75
ee) Kasuistik zur Wachstumsrate 76
ff) Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse zum Vertragsstrafensatz 78
b) Höchstbetrag 79
aa) Die Notwendigkeit einer vertraglichen Obergrenze 80
(1) Schutzbedürftigkeit des Auftragnehmers 80
(2) Keine gleichwertigen oder überwiegenden Belange des Bauherrn 82
(3) Ergebnis der Abwägung: Differenzierung nach dem Verschuldensgrad 84
bb) Die Bemessungsgrundlage 85
cc) Die 5 %-Grenze – Orientierung an der Gewinnmarge im Baugewerbe 86
dd) Ergebnis zum Höchstbetrag 88
c) Mindestquotient aus Höchstbetrag und Vertragsstrafensatz 89
aa) Ein selbständiger Faktor im Rahmen der Inhaltskontrolle? 89
bb) Art der Festlegung 91
cc) Auswertung der Kasuistik 91
dd) Konsequenzen für die Bemessungsgrundlage von Tagessatz und Obergrenze 92
II. Verzugserfordernis 93
1. Wesentlicher Grundgedanke (§ 307 II Nr. 1) der gesetzlichen Regelung in § 339 S. 1 BGB 93
2. Ausnahme vom Verzugserfordernis bei gewichtigem Interesse des Klauselverwenders? 95
3. Kontrollfeste Klauselgestaltung 95
a) Die „versteckte“ Abbedingung des Verzugserfordernisses 96
b) Explizite Bezugnahme auf § 11 II VOB / B oder § 339 S. 1 a. E. BGB 97
c) Zum Verzug schweigende Klauseln 98
aa) BGB-Vertragsstrafe 98
(1) § 339 S. 1 BGB als „Klauselretter“: Ergänzung zum Verzug schweigender Klauseln durch das Gesetz 98
(2) § 305c II BGB als „Klauselvernichter“: Wirksamkeit nur bei ausdrücklicher Verzugsanknüpfung 99
(3) Ausdrückliche Nennung des Verschuldens notwendig und hinreichend 100
(4) Ergebnis: Verzug als zwingender Klauselbestandteil 101
bb) VOB / B-Vertrag 101
(1) Gleichbehandlung mit BGB-Bauvertrag 102
(2) § 11 II VOB / B als „Klauselretter“ – durchsetzungsstärker als sein Äquivalent im BGB? 102
(3) Auswertung 104
4. Abgrenzung der Verantwortungsbereiche der Bauvertragsparteien 105
5. Folgen nicht vom Auftragnehmer zu vertretender Verzögerungen 110
D. Strafbewehrte Zwischenfristen 114
I. Spezifische Problemstellungen 114
1. Der Tagessatz – isoliert betrachtet 115
2. Kumulierung voneinander unabhängiger Einzelvertragsstrafen 115
a) Anzahl und Abstand der Zwischenfristen 116
b) Bloße Terminkontrolle 116
c) Zeitgleicher Ablauf mehrerer Zwischenfristen 117
3. Summierung von Einzelvertragsstrafen desselben Verspätungsursprungs 117
a) „Dominoeffekt“ 118
b) „Streuwirkung“ 119
c) „Hand in Hand“ gehende Bauarbeiten 120
II. Modifikationen der für den Tagessatz entwickelten Grundsätze 120
1. Besondere Rechtfertigung für Vertragsstrafen auf Zwischenfristüberschreitungen 120
a) Liberaler Standpunkt: Einzige Voraussetzung ist Entfallen der Binnenvertragsstrafen bei Einhaltung der Schlussfrist 121
b) Restriktive Auffassung: Abgeschlossenheit und Fortgangsbedeutung als Kriterien 124
c) Vermittelnde Ansicht: Keine missbräuchliche Aufspaltung einheitlicher Vorgänge 124
d) Differenzierung zwischen Baubeginn und Zwischenfristen 125
e) Eigener Vorschlag: Entwicklung eines Katalogs zulässiger Bauabschnitte 125
2. Anrechnung der Vertragsstrafe für Binnenverzögerungen auf die insgesamt verwirkte Endfristvertragsstrafe 126
3. Reduktion der Verzögerungsdauer 128
a) „Abschmelzungslösung“: Berücksichtigung nur der letzten Fristüberschreitung 128
b) Anrechnung der bereits eingetretenen Verzögerung auf die jeweilige Folgefrist 129
4. Verzugsorientierter Ansatz: Der Dominoeffekt als Scheinproblem 132
5. Herabsetzung der Bemessungsgrundlage bzw. des Tagessatzes 133
a) Der Bauabschnittspreis als Bemessungsgrundlage 133
b) Abwandlung der Bauabschnittspreislösung: nur fallbezogene Anwendung der Modifikation 138
c) Am Zwischentermin laut Zahlungsplan insgesamt erreichter Preis 138
d) Abstellen auf die „tatsächlich rückständige Werkleistung“ 140
e) Pauschaler niedrigerer Einheitstagessatz 142
6. Wahlrecht des Bauherrn 143
7. Gewichtung der Binnenvertragsstrafen untereinander sowie im Verhältnis zur Endfristvertragsstrafe 144
8. Eigener Vorschlag: Kombination und Weiterentwicklung der effektivsten und zugleich schonendsten Methoden 144
III. Gesamthöchstbetrag 147
E. Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 150
I. Die Funktionen der Vertragsstrafe 150
II. Die Determinanten der Inhaltskontrolle von Vertragsstrafen für die verspätete Fertigstellung 150
III. Besonderheiten bei strafbewehrten Zwischenfristen 152
IV. Formulierungsvorschlag 153
1. Vertragsstrafeklausel allein hinsichtlich der Fertigstellungsfrist 153
2. Vertragsstrafeklausel hinsichtlich Fertigstellungsfrist und Zwischenfristen 153
F. Annex: Minimierung verbleibender Risiken für den Bauherrn 155
Literaturverzeichnis 157
Sachwortregister 164