Strafrechtliche Haftungsrisiken von Mitgliedern des Aufsichtsrats in Aktiengesellschaften bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands
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Strafrechtliche Haftungsrisiken von Mitgliedern des Aufsichtsrats in Aktiengesellschaften bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands
Schriften zum Strafrecht, Vol. 321
(2018)
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About The Author
Nach Ausbildung zum Bankkaufmann studierte der Autor Rechtswissenschaften in Tübingen mit Schwerpunkt Strafrecht. Dabei wurde er durch die Hanns-Seidel-Stiftung e.V. als Stipendiat gefördert. Danach folgten Tätigkeiten als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer mittelständischen Kanzlei sowie bei einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in München. Nach Abschluss der Referendarsausbildung war er vier Jahre in München als Rechtsanwalt und Strafverteidiger in einer überregionalen Kanzlei im Wirtschaftsstrafrecht tätig. Seit 2018 ist er als Syndikusrechtsanwalt in einem internationalen Konzern tätig. Der Autor engagiert sich zudem ehrenamtlich als Beirat für eine gemeinnützige Stiftung.Abstract
Neben einer Einordnung des Begriffs Compliance stellt die Untersuchung mögliche Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands einer AG dar. Im Anschluss wird untersucht, welche zivil- und strafrechtlichen Pflichten die Mitglieder des Aufsichtsrats treffen. Nach Ansicht des Autors können Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands zum einen darin bestehen, dass dieser es unterlassen hat, in der AG geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen auf Mitarbeiterebene zu ergreifen. Zum anderen liegt eine Compliance-Pflichtverletzung durch den Vorstand vor, wenn dessen Mitglieder unmittelbar gegen geltendes Recht und damit gegen die ihnen obliegende Legalitätspflicht verstoßen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats trifft dann eine im Innenverhältnis zur AG wirkende Pflicht, die Compliance-Pflichtverletzung des Vorstands aufzuklären, diese mit den ihnen gesellschaftsrechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln abzustellen und angemessen zu sanktionieren.»Criminal Liability of Members of the Supervisory Board of Stock Companies After Compliance Breaches of the Executive Board«In case of breaches of law in a company there are different civil and criminal liability risks. This study focuses on the criminal liability risks on the level of the supervisory board after compliance breaches which have been committed by members of the executive board.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Teil 1: Einführung | 25 | ||
A. Problemstellung | 25 | ||
B. Ziel der Untersuchung | 28 | ||
C. Untersuchungsgegenstand und Gang der Arbeit | 29 | ||
Teil 2: Zivilrechtliche Grundlagen der Aufsichtsratstätigkeit | 31 | ||
A. Stellung des Aufsichtsrats im Gesellschaftsrecht | 31 | ||
I. Existenz des Aufsichtsrats in der Kapitalgesellschaft als Folge der Drittorganschaft | 31 | ||
II. Die Stellung des Aufsichtsrats als Pflichtorgan in der Aktiengesellschaft | 32 | ||
III. Überblick über die Stellung des Aufsichtsrats in anderen Kapitalgesellschaften | 34 | ||
1. Stellung des Aufsichtsrats als Organ der Kommanditgesellschaft auf Aktien | 34 | ||
2. Stellung des Aufsichtsrats als Organ in der eingetragenen Genossenschaft | 36 | ||
3. Stellung des Aufsichtsrats in der GmbH | 39 | ||
a) Der Pflichtaufsichtsrat in einer mitbestimmten GmbH | 39 | ||
b) Der fakultativ eingerichtete Aufsichtsrat in einer GmbH | 41 | ||
4. Stellung des Aufsichtsrats in der Europäischen Gesellschaft | 42 | ||
IV. Fazit und Bedeutung für die weitere Untersuchung | 44 | ||
B. Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats innerhalb der Aktiengesellschaft | 45 | ||
I. Überwachungsaufgaben des Aufsichtsrats in einer Aktiengesellschaft | 46 | ||
1. Überwachung der Geschäftsführung nach § 111 Abs. 1 AktG | 47 | ||
a) Gegenstand der Überwachung gemäß § 111 Abs. 1 AktG | 49 | ||
b) Konkrete Ausformung des Überwachungsauftrags gemäß § 111 Abs. 1 AktG | 51 | ||
aa) Ausformung des Überwachungsauftrags in zeitlicher Hinsicht | 51 | ||
bb) Einschränkung der Überwachung in personeller Hinsicht | 53 | ||
(1) Vorstandstätigkeit | 54 | ||
(2) Hauptversammlungsbeschlüsse | 54 | ||
(3) Leitende Angestellte der zweiten Hierarchieebene | 54 | ||
(a) Erstreckung des Überwachungsauftrags auf leitende Angestellte | 55 | ||
(b) Fazit: Recht zur Überwachung von leitenden Angestellten | 60 | ||
(c) Zugriffsmöglichkeiten auf leitende Angestellte de lege lata | 61 | ||
(d) Sicherstellung des unmittelbaren Zugriffs auf leitende Angestellte | 63 | ||
(4) Zwischenergebnis bezüglich der Ausformung in personeller Hinsicht | 65 | ||
cc) Ausformung des Überwachungsauftrags in inhaltlicher Hinsicht | 66 | ||
(1) Konkretisierung der Überwachungspflicht durch § 90 AktG | 68 | ||
(a) Berichtspflichten nach § 90 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 4, S. 3 AktG | 69 | ||
(b) Initiativrechte des Aufsichtsrats nach § 90 Abs. 3 AktG | 71 | ||
(c) Externe Informationsquellen des Aufsichtsrats | 72 | ||
(2) Intensität der Überwachung in Abhängigkeit von der Lage der AG | 73 | ||
(3) Einfluss der Unternehmensgröße und Branche auf den Überwachungsumfang | 75 | ||
dd) Maßstäbe der geschuldeten Überwachung | 75 | ||
(1) Rechtmäßigkeit der Geschäftsführung (Legalitätskontrolle) | 76 | ||
(2) Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung | 79 | ||
(3) Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung | 80 | ||
(4) Zweckmäßigkeit der Geschäftsführung | 82 | ||
ee) Zwischenergebnis bezüglich Inhalt und Umfang der Überwachungspflicht | 83 | ||
c) Beurteilungs- und Ermessensspielräume des Vorstands als Grenze der Überwachung durch den Aufsichtsrat | 85 | ||
aa) Handeln aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung | 85 | ||
bb) Beurteilungsspielraum bei Ermittlung der angemessenen Information | 87 | ||
cc) Ermessensspielraum des Vorstands bei Handeln zum Wohl der Gesellschaft | 89 | ||
(1) Konkretisierung durch die ARAG / Garmenbeck-Rechtsprechung | 90 | ||
(2) Bedeutung der Rechtsprechung für das Ermessen des Vorstands | 91 | ||
(3) Ermessensleitende Gesichtspunkte und Grenzen des Ermessens | 91 | ||
dd) Schlussfolgerungen für die vom Aufsichtsrat geschuldete Überwachung | 93 | ||
d) Beurteilungs- und Ermessensspielraum des Aufsichtsrats bei dessen Entscheidungen | 95 | ||
aa) Bei Überwachungsentscheidungen des Aufsichtsrats | 95 | ||
(1) Kein Entschließungsermessen bei Überwachungsentscheidungen | 95 | ||
(2) Auswahlermessen bei Wahl der Mittel | 96 | ||
bb) Bei unternehmerischen Entscheidungen des Aufsichtsrats | 97 | ||
e) Zwischenergebnis bezüglich zivilrechtlicher Handlungs- und Ermessenspielräume | 98 | ||
2. Instrumente des Aufsichtsrats zur Erfüllung des Überwachungsauftrags | 99 | ||
a) Informationsrechte gemäß § 90 AktG | 100 | ||
b) Beratung des Vorstands | 100 | ||
c) Beanstandung, Stellungnahme, Meinungs- und Bedenkenäußerung | 102 | ||
d) Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern gemäß § 84 AktG | 103 | ||
aa) Bestellung gemäß § 84 Abs. 1 S. 1 AktG | 104 | ||
bb) Widerruf der Bestellung gemäß § 84 Abs. 3 S. 1 AktG | 105 | ||
e) Erlass einer Geschäftsordnung für den Vorstand durch den Aufsichtsrat | 107 | ||
f) Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ngegenüber dem Vorstand | 108 | ||
g) Recht auf Einsichtnahme und Prüfung gemäß § 111 Abs. 2 AktG | 109 | ||
h) Bestimmung von Zustimmungsvorbehalten gemäß § 111 Abs. 4 S. 2 AktG | 111 | ||
aa) Ausgangspunkt: Keine Übertragung von Geschäftsführungsmaßnahmen | 112 | ||
bb) Relativierung des Geschäftsführungsverbots durch § 111 Abs. 4 S. 2 AktG | 112 | ||
(1) Pflicht zur Bestimmung von Zustimmungsvorbehalten für bestimmte Geschäfte | 113 | ||
(2) Ermessen bei Entscheidung über die Erteilung der Zustimmung | 115 | ||
cc) Ermessensreduktion im Einzelfall | 116 | ||
dd) Praxisrelevante zustimmungsbedürftige Geschäftsvorfälle | 116 | ||
i) Einberufung der Hauptversammlung nach § 111 Abs. 3 AktG | 116 | ||
j) Einwirkungsmöglichkeiten bei Feststellung des Jahresabschlusses | 118 | ||
k) Leistungs- oder Unterlassungsklage zur Erzwingung pflichtgemäßen Verhaltens | 120 | ||
l) Bildung von Ausschüssen zur Wahrnehmung von Kontrollaufgaben | 121 | ||
3. Ergebnis bezüglich der Einwirkungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats | 122 | ||
II. Ergebnis bezüglich des Überwachungsauftrags des Aufsichtsrats in der AG | 123 | ||
C. Zusammenfassung der Ergebnisse | 124 | ||
Teil 3: Die Complianceverantwortung des Aufsichtsrats in der AG | 126 | ||
A. Corporate Governance, Risikomanagement und Compliance in der AG | 126 | ||
I. Begriff und Bedeutung der Corporate Governance in der AG | 127 | ||
II. Risikomanagement in der AG im Rahmen der Corporate Governance | 128 | ||
1. Implementierung eines internen Überwachungssystems | 129 | ||
2. Schaffung eines effektiven Frühwarnsystems durch den Vorstand | 129 | ||
III. Corporate Compliance als Instrument zur Sicherstellung der Normbefolgung | 131 | ||
IV. Verhältnis Corporate Governance, Corporate Compliance und Risikomanagement | 134 | ||
B. Grund, Inhalt und Grenzen einer Compliance-Pflicht für den Vorstand der AG | 135 | ||
I. Gegenwärtiger Diskussionsstand in der Rechtswissenschaft | 135 | ||
II. Gesellschaftsrechtliche Pflicht zur Einführung eines Compliance-Systems in der AG | 137 | ||
1. Begründung im Wege einer Gesamtanalogie? | 137 | ||
a) Compliance-Pflichten nach dem Kreditwesengesetz | 138 | ||
b) Compliance-Pflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz | 139 | ||
c) Sonstige spezialgesetzliche Vorschriften mit Compliance-Bezug | 140 | ||
d) Ergebnis und Stellungnahme zum Ansatz von U. H. Schneider | 140 | ||
2. Pflicht des Vorstands zur Compliance aus §§ 130, 9, 30 OWiG | 142 | ||
3. Pflicht des Vorstands zur Compliance aus § 91 Abs. 2 AktG | 142 | ||
4. Pflicht des Vorstands zur Compliance aus §§ 76 Abs. 1, 93 Abs. 1 AktG | 146 | ||
a) Pflicht des Vorstands zur Leitung der Aktiengesellschaft | 147 | ||
aa) Legalitätspflicht des Vorstands als Ausfluss der Leitungsverantwortung | 149 | ||
bb) Organisationspflicht des Vorstands als Ausfluss der Leitungsverantwortung | 151 | ||
(1) Anerkennung Organisationspflicht durch Deutschen Corporate Governance Kodex | 152 | ||
(2) Konkretisierung der Organisationspflicht durch § 91 Abs. 2 AktG | 155 | ||
(3) Konkretisierung der Organisationspflicht durch die Rechtsprechung | 157 | ||
(a) Sachverhalt des „Siemens / Neubürger-Urteils“ | 158 | ||
(b) Konkretisierung der Compliance-Pflicht des Vorstands | 158 | ||
(4) Kategorisierung der Legalitäts- und Organisationspflichten des Vorstands | 160 | ||
(a) Handlungs-, Informations- und Organisationspflichten | 161 | ||
(b) Pflichtenspektrum bei Verdachtsmomenten und Verstößen | 161 | ||
(c) Begleitende Prüfungs- und Nachbesserungspflichten | 163 | ||
(5) Folgen einer Verletzung der Legalitäts- und Organisationspflicht | 164 | ||
cc) Zwischenergebnis zum Inhalt gesellschaftsrechtlicher Compliance-Pflichten | 166 | ||
b) Relative Wirkung bei Verletzung der Legalitäts- und Organisationspflicht | 166 | ||
5. Schlussfolgerung bezüglich der gesellschaftsrechtlichen Compliance-Pflicht | 167 | ||
III. Im Außenverhältnis wirkende (Criminal-)Compliance-Pflichten des Vorstands | 169 | ||
1. „Criminal Compliance“ als Untergrenze der Aufsichts- und Kontrollpflicht | 170 | ||
a) Zielrichtung von Criminal Compliance | 170 | ||
b) Adressaten von Criminal Compliance | 171 | ||
2. Rechtsgrundlage und Pflichtenrahmen einer Criminal Compliance-Organisation | 172 | ||
a) §§ 130, 9, 30 OWiG als Grundlage der strafrechtlich gebotenen Compliance | 172 | ||
aa) Regelungsgehalt und Bedeutung der §§ 130, 9, 30 OWiG für den Vorstand | 173 | ||
bb) Gesetzlicher Pflichtenrahmen der §§ 130, 9, 30 OWiG und Sanktionsrisiko | 175 | ||
cc) Konkretisierung des Pflichtenrahmens durch Literatur und Rechtsprechung | 177 | ||
(1) Pflicht zur Aufklärung und Untersuchung von Verstößen | 179 | ||
(2) Pflicht zur Abstellung von Verstößen | 181 | ||
(3) Pflicht zur Sanktionierung von Verstößen | 182 | ||
dd) Zwischenergebnis und Verhältnis interne und externe Compliance-Pflicht | 186 | ||
b) § 831 BGB als im Außenverhältnis wirkende Pflichtenquelle | 188 | ||
c) Betriebliche Organisationspflicht als im Außenverhältnis wirkende Pflichtenquelle | 191 | ||
aa) Inhalt und Grenzen der deliktischen Unternehmenshaftung | 191 | ||
bb) „Non Compliance“ als betriebliche Gefahrenquelle? | 193 | ||
d) Zwischenergebnis bezüglich deliktischer Unternehmenshaftung | 196 | ||
3. Ergebnis bezüglich externer Criminal Compliance-Pflicht des Vorstands | 196 | ||
IV. Organisatorische Maßnahmen des Vorstands zur Durchführung der Compliance | 198 | ||
1. Erlass von internen Richtlinien und Verhaltenskodizes | 200 | ||
2. Schaffung klarer Zuständigkeiten innerhalb des Vorstands | 202 | ||
3. Steuerung von Personalrisiken durch klare Zuständigkeiten auf personaler Ebene | 202 | ||
4. Schaffung einer Compliance-Abteilung bei entsprechendem Risikoprofil | 204 | ||
V. Ergebnis bezüglich Compliance-Pflichten des Vorstands | 207 | ||
C. Pflichten des Aufsichtsrats bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands | 207 | ||
I. Zuständigkeit in der AG für die Überwachung nder Einhaltung von Compliance | 208 | ||
II. Compliancebezogene Überwachungspflichten gegenüber dem Vorstand der AG | 209 | ||
1. Pflicht zur Überwachung der Einführung eines geeigneten Compliance-Systems | 209 | ||
a) Überwachung der Compliance-Aktivitäten im normalen Geschäftsgang | 210 | ||
b) Gesteigerte Überwachung bei erheblichen Compliance-Verstößen und Vorbelastung | 213 | ||
aa) Besondere Überwachungspflichten des Aufsichtsrats bei erhöhter Risikolage | 213 | ||
bb) Pflicht zur Überwachung des konkreten Einzelsachverhalts | 214 | ||
cc) Umfang und Grenzen der Kontrolle von Aufklärungsmaßnahmen des Vorstands | 217 | ||
c) Divergenzen in der Compliance-Überwachung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat | 218 | ||
d) Konsequenzen bei mangelhafter Überwachung | 220 | ||
2. Pflicht zur Überwachung des Vorstands bezüglich dessen Compliance-Konformität | 221 | ||
III. Handlungspflichten des Aufsichtsrats bei Compliance-Vertößen des Vorstands | 222 | ||
1. Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Verdacht auf Compliance-Verstoß | 222 | ||
a) Ausgangslage und Systematik der ARAG / Garmenbeck-Rechtsprechung | 223 | ||
aa) Entscheidungen des Aufsichtsrats im Erkenntnisbereich | 224 | ||
bb) Entscheidungen des Aufsichtsrats im Handlungsbereich | 224 | ||
cc) Regel-Ausnahme-Verhältnis | 225 | ||
b) Compliance-relevante Schlussfolgerungen aus der ARAG-Rechtsprechung | 226 | ||
aa) Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Straftatbegehung des Vorstands | 227 | ||
bb) Pflicht zur Sachverhaltsaufklärung bei Mängeln im Compliance-System | 228 | ||
c) Kompetenzüberschneidungen bei Aufklärung von Compliance-Pflichtverletzungen | 230 | ||
d) Handlungspflichten des Aufsichtsrats im Bereich der Sachverhaltsaufklärung | 231 | ||
aa) Kooperation mit dem Vorstand bei der Sachverhaltsaufklärung | 232 | ||
bb) Intensivierung der Überwachung bei Verdacht auf „Betroffenheit“ des Vorstands | 233 | ||
cc) Pflicht zur Durchführung von „Internal Investigations“ und § 111 Abs. 2 AktG | 234 | ||
dd) Direkter Zugriff auf Unternehmensmitarbeiter | 237 | ||
ee) Erstattung Strafanzeige durch den Aufsichtsrat | 239 | ||
ff) Beantragung von Akteneinsicht bei Parallelermittlungen der Staatsanwaltschaft | 241 | ||
e) Zwischenergebnis | 243 | ||
2. Pflicht zur Reaktion gegenüber dem Vorstand bei Verdacht auf Compliance-Pflichtverletzung | 243 | ||
a) Pflicht zur bedingungslosen Geltendmachung von Schadenersatz? | 244 | ||
aa) Ermessen des Aufsichtsrats bei der Anspruchsverfolgung | 245 | ||
(1) Keine schematische Einordnung der Kompetenz zur Anspruchsverfolgung | 245 | ||
(2) Unternehmensbezogenheit der Entscheidung über die Anspruchsverfolgung | 246 | ||
bb) Konkrete Pflichten des Aufsichtsrats bei der Prüfung von Schadenersatzansprüchen | 248 | ||
(1) Sachverhaltsermittlung, Anspruchsgrundlage nund Prozessrisikoanalyse | 248 | ||
(2) Prüfung der Beitreibbarkeit der Schadensersatzforderung | 250 | ||
(3) Feststellung der abwägungsrelevanten Umstände durch den Aufsichtsrat | 251 | ||
(a) Für eine Regelverfolgung von Non-Compliance sprechende Gründe | 252 | ||
(b) Gegen eine Regelverfolgung von Non-Compliance sprechende Gründe | 255 | ||
(4) Bewertung und Abwägung mit Blick auf das Unternehmensinteresse | 257 | ||
(a) Rechtliche Wertung des § 93 Abs. 4 S. 3 AktG | 257 | ||
(b) Reputationsschaden | 259 | ||
(c) Kosten der Sachverhaltsaufklärung und Anspruchsverfolgung | 261 | ||
(d) Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte | 262 | ||
(e) Legalitätspflicht | 264 | ||
(aa) Reichweite der Legalitätspflicht | 264 | ||
(bb) Durchsetzung und Wertung des § 396 Abs. 1 AktG | 265 | ||
(cc) Beschränkung der Verfolgungspflicht | 267 | ||
(f) Schlussfolgerung: Verfolgungspflicht bei erheblicher Legalitätspflichtverletzung | 269 | ||
(5) Zwischenergebnis bezüglich Legalitätspflicht | 271 | ||
cc) Ergebnis bezüglich Verfolgungspflicht bei Compliance-Verstößen des Vorstands | 271 | ||
b) Pflicht zur Einleitung von Personalmaßnahmen gegenüber dem Vorstand | 274 | ||
aa) Vorliegen eines wichtigen Grundes bei Compliance-Verstoß des Vorstands | 275 | ||
bb) Handlungspflicht des Aufsichtsrats bei Compliance-Verstoß des Vorstands | 277 | ||
c) Pflicht zur Stellung von Strafanzeigen gegenüber dem Vorstand | 278 | ||
3. Schlussfolgerung bezüglich Handlungspflichten des Aufsichtsrats bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands | 280 | ||
IV. Handlungspflichten des Aufsichtsrats gegenüber Unternehmensmitarbeitern? | 283 | ||
V. Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats in eigenen Angelegenheiten | 284 | ||
1. Pflicht zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Aufsichtsratsbeschlüsse | 286 | ||
2. Pflicht zur Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Aufsichtsratsarbeit | 287 | ||
3. Fazit bezüglich der Sorgfaltspflichten in eigenen Angelegenheiten | 288 | ||
VI. Einfluss der Qualifikation des Aufsichtsrats auf den Sorgfaltsmaßstab | 288 | ||
D. Resümee, Fazit und Zusammenfassung der Ergebnisse | 291 | ||
I. Compliance als spezifischer Teil der Legalitäts- und Organisationspflicht | 291 | ||
II. Compliance-Pflichten des Vorstands de lege lata | 292 | ||
1. Pflicht zur Einführung eines geeigneten Compliance-Systems in der AG | 292 | ||
2. Pflicht zur regelmäßigen Kontrolle des eingeführten Systems | 293 | ||
3. Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung an den Aufsichtsrat | 293 | ||
III. Compliancebezogene Pflichten des Aufsichtsrats gegenüber dem Vorstand | 294 | ||
1. Pflicht zur Überwachung der Einführung eines tauglichen Compliance-Systems | 294 | ||
2. Pflicht zur Aufklärung, Abstellung und Ahndung von Fehlverhalten des Vorstands | 295 | ||
IV. Sorgfaltspflichten des Aufsichtsrats in eigenen Angelegenheiten | 296 | ||
Teil 4: Einfluss und Wirkung außerstrafrechtlicher Pflichten auf das Strafrecht insbesondere im Bereich der Untreue | 298 | ||
A. Problemstellung und Entwicklung des Verhältnisses von Zivil- und Strafrecht | 298 | ||
B. Die Strafrechtsordnung als sekundärer Teil der Gesamtrechtsordnung | 300 | ||
C. Akzessorietät versus Autonomie der strafrechtlichen Begriffsbildung | 306 | ||
I. Einflussmöglichkeiten des Primärrechts auf das sekundäre Strafrecht | 307 | ||
1. Primärrechtliche Rechtmäßigkeit als Untergrenze strafbaren Verhaltens | 308 | ||
2. Kein strenges Akzessorietätsverhältnis des Primärrechts zum Sekundärrecht | 310 | ||
3. Asymmetrisches Akzessorietätsverhältnis des Primärrechts zum Sekundärrecht | 314 | ||
II. Strafrechtsautonome Auslegung des Untreuetatbestandes nach Schünemann | 316 | ||
D. Ergebnis und Auswirkungen der Asymmetrie für die weitere Untersuchung | 318 | ||
Teil 5: Strafrechtliche Haftungsrisiken der Aufsichtsratstätigkeit bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands | 326 | ||
A. Strafrechtliche Haftungsrisiken bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands | 327 | ||
I. Risiko der Aufsichtsratsuntreue bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands | 328 | ||
II. Nichtüberwachung der Einführung eines tauglichen Compliance-Systems durch den dafürzuständigen Vorstand als Anknüpfungspunkt für eine Untreuestrafbarkeit | 329 | ||
1. Voraussetzungen für eine Untreuestrafbarkeit in objektiver Hinsicht | 329 | ||
a) Missbrauchs- oder Treubruchuntreue bei Nichtüberwachung | 330 | ||
b) Vermögensbetreuungspflicht des Aufsichtsrats im Bereich der Überwachung | 331 | ||
c) Vermögensbetreuungspflichtverletzung des Aufsichtsrats durch Nichtüberwachung der Einführung eines Compliance-Systems durch den Vorstand | 334 | ||
aa) Qualitative Anforderungen an das Pflichtverletzungsmerkmal auf Grundlage eines asymmetrischen Akzessorietätsverhältnisses | 334 | ||
(1) Restriktion des Pflichtverletzungsmerkmals in der Rechtsprechung | 335 | ||
(2) Restriktion des Pflichtverletzungsmerkmals in der Literatur | 344 | ||
(3) Stellungnahme und Einordnung des Pflichtverletzungsmerkmals | 346 | ||
(a) Dogmatische Einordung des gravierenden Pflichtverletzungsmerkmals | 347 | ||
(b) Stellungnahme zum Merkmal der gravierenden Pflichtverletzung | 348 | ||
(4) Ergebnis | 354 | ||
bb) Schlussfolgerung für den Aufsichtsrat bei Überwachung des Compliance-Systems | 355 | ||
(1) Pflichtverletzung bei gänzlicher Nichtüberwachung | 355 | ||
(2) Pflichtverletzung bei evident unvertretbarer Überwachung | 357 | ||
cc) Ergebnis | 365 | ||
d) Strafrechtliche Handlungspflicht der Mitglieder des Aufsichtsrats bei Nichteinführung eines Compliance-Systems durch den Vorstand | 367 | ||
aa) Anwendbarkeit des § 13 Abs. 1 StGB im Rahmen des Untreuetatbestandes | 367 | ||
bb) Bedeutung der Anwendbarkeit des § 13 StGB im Rahmen des § 266 StGB | 370 | ||
cc) Beschützergarantenstellung zu Gunsten des Vermögens der AG | 371 | ||
dd) Keine Beschützergarantenstellung zu Gunsten von Gläubigern und Aktionären | 374 | ||
ee) Zwischenergebnis | 376 | ||
ff) Inhalt der Garantenpflicht im Bereich der Compliance-Überwachung | 378 | ||
(1) Ausgangspunkt: Rechtliche Einwirkungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats | 378 | ||
(2) Reichweite im Bereich der Überwachung eines Compliance-Systems | 380 | ||
gg) Ergebnis und Schlussfolgerung für den Aufsichtsrat | 385 | ||
e) Verursachung eines Vermögensnachteils infolge der Nichtüberwachung der Einführung eines Compliance-Systems durch den Vorstand | 386 | ||
aa) Keine reale Vermögenseinbuße durch Nichtüberwachung | 387 | ||
bb) Schadensgleiche konkrete Vermögensgefährdung | 391 | ||
(1) Voraussetzungen | 391 | ||
(2) Vermögensgefährdung bei Nichtexistenz eines Compliance-Systems? | 393 | ||
(a) Meinungsspektrum zur Schadensrelevanz bei Auslösung von Schadenersatzansprüchen und Sanktionen zum Nachteil der AG | 394 | ||
(b) Stellungnahme und Bewertung des Strafbarkeitsrisikos | 397 | ||
(3) Zwischenergebnis | 399 | ||
cc) Ergebnis | 399 | ||
f) Kausalzusammenhang zwischen Nichtüberwachung und Vermögensnachteil | 400 | ||
aa) An den Kausalitätsnachweis zu stellende Anforderungen | 400 | ||
bb) Anforderungen an „quasi-kausales“ Verhalten des Aufsichtsrats | 402 | ||
cc) Ergebnis | 405 | ||
g) Ergebnis bezüglich des Strafbarkeitsrisikos in objektiver Hinsicht | 405 | ||
2. Voraussetzungen für eine Untreuestrafbarkeit in subjektiver Hinsicht | 406 | ||
3. Ergebnis und Bewertung des Strafbarkeitsrisikos bei Nichtüberwachung der Einführung eines Compliance-Systems | 410 | ||
III. Strafrechtliche Haftungsrisiken der Mitglieder des Aufsichtsrats bei unmittelbaren Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands | 411 | ||
1. Strafrechtstheoretische Grundlagen zur Begründung einer Garantenstellung | 412 | ||
a) Formelle Rechtspflichttheorie versus materielle Legitimationsansätze | 413 | ||
aa) Keine Legitimation durch die formelle Rechtspflichttheorie | 413 | ||
bb) Materielle Ansätze zur Legitimation der Garantenhaftung | 416 | ||
b) Kombination formeller und materieller Aspekte unter besonderer Berücksichtigung des Herrschaftsprinzips nach Schünemann | 424 | ||
c) Potentielle Reichweite einer Überwachungsgarantenstellung der Aufsichtsratsmitglieder | 430 | ||
2. Überwachungsgarantenstellung des Aufsichtsrats zur Verhinderung von Straftaten des Vorstands gegenüber Dritten? | 433 | ||
a) Bedeutung einer Aufsichtsgarantenstellung aus Sicht des Aufsichtsrats | 433 | ||
b) Meinungsspektrum in Rechtsprechung und Literatur | 434 | ||
c) Stellungnahme | 436 | ||
d) Ergebnis | 442 | ||
3. Schlussfolgerung für das Strafbarkeitsrisiko des Aufsichtsrats | 443 | ||
4. Strafbarkeitsrisiken des Aufsichtsrats bei Verdacht auf strafrechtswidriges Verhalten des Vorstands gegenüber der AG | 445 | ||
a) Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei Unterlassen | 446 | ||
b) Insbesondere: (Mit-)täterschaftliche Untreue durch Unterlassen | 456 | ||
aa) Einfluss durch förmlichen Aufsichtsratsbeschluss | 459 | ||
bb) Einfluss durch ad hoc Zustimmungsvorbehalt | 459 | ||
cc) Einfluss durch Abberufung und Kündigung | 462 | ||
dd) Einfluss durch Erstattung Strafanzeige | 462 | ||
c) Bewertung des Strafbarkeitsrisikos | 463 | ||
5. Strafbarkeitsrisiken des Aufsichtsrats bei Verdacht auf strafrechtswidriges Verhalten des Vorstands gegenüber Dritten | 464 | ||
a) Untreuerisiko bei unterlassener Sachverhaltsaufklärung | 465 | ||
aa) Schadensrelevanz der unterlassenen Aufklärung | 467 | ||
(1) Keine reale Vermögenseinbuße infolge der Nichtaufklärung | 467 | ||
(2) Schadensgleiche Vermögensgefährdung infolge der Nichtaufklärung? | 468 | ||
bb) Ergebnis und Bewertung des Untreuerisikos | 471 | ||
b) Untreuerisiko bei unterlassener Abstellung des Fehlverhaltens des Vorstands | 471 | ||
c) Untreuerisiko bei unterlassener Verfolgung von Schadenersatz | 473 | ||
6. Ergebnis Strafbarkeitsrisiko bei Verdacht auf Straftatbegehung gegenüber Dritten | 475 | ||
IV. Bewertung Strafbarkeitsrisiko bei Straftatbegehung durch Vorstand | 475 | ||
B. Zusammenfassung strafrechtliche Haftungsrisiken des Aufsichtsrats bei Compliance-Pflichtverletzungen des Vorstands | 477 | ||
Teil 6: Präventiv-begleitende Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats zur Sicherstellung seiner Compliance-Verantwortung | 479 | ||
A. Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats zur Sicherstellung seiner Compliance-Verantwortung und Reduktion seiner strafrechtlichen Haftungsrisiken | 479 | ||
I. Rechtsgrund für präventive Organisationsmaßnahmen des Aufsichtsrats | 480 | ||
II. Ausschussbildung zur Überwachung im Bereich der Compliance | 482 | ||
1. Rechtliche Rahmenbedingungen und Grenzen der Ausschussbildung | 482 | ||
2. Bildung eines ständigen Compliance-Ausschusses durch den Aufsichtsrat | 484 | ||
3. Bildung anlassbezogener Sonder- oder Untersuchungsausschüsse | 487 | ||
III. Schaffung von Compliance-Regelungen in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats | 489 | ||
IV. Regelung der Kommunikationswege durch Schaffung einer „Informationsordnung“ | 491 | ||
1. Regelung des Informationsflusses zwischen Aufsichtsrat und Vorstand | 493 | ||
2. Regelung des Informationsflusses zwischen Aufsichtsrat und leitenden Angestellten | 494 | ||
3. Regelung des Informationsflusses innerhalb des Aufsichtsrats | 495 | ||
V. Sicherstellung der Compliance durch Schaffung von Zustimmungsvorbehalten | 495 | ||
VI. Mitwirkung des Aufsichtsrats beim Aufbau eines Compliance-Systems? | 497 | ||
VII. Implementierung eines Compliance-Beauftragten im Aufsichtsrat | 498 | ||
VIII. Erteilung eines besonderen Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer | 500 | ||
B. Ergebnis bezüglich präventiver Handlungsmöglichkeiten des Aufsichtsrats | 501 | ||
Teil 7: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Reformüberlegungen | 503 | ||
A. Zusammenfassung der wesentlichen Untersuchungsergebnisse | 503 | ||
I. Überwachung der leitungsbezogenen Entscheidungen des Vorstands | 503 | ||
II. Compliance als Teil der Legalitäts- und Organisationspflicht | 504 | ||
III. Akzessorisch ausgestaltete Compliance-Verantwortung in der AG | 505 | ||
1. Compliance-Pflichten des Vorstands | 505 | ||
2. Compliancebezogene Pflichten des Aufsichtsrats | 507 | ||
a) Pflicht zur Überwachung der Einführung eines tauglichen Compliance-Systems | 507 | ||
b) Pflicht zur Aufklärung, Abstellung und Ahndung von Fehlverhalten des Vorstands | 508 | ||
IV. Asymmetrisches Akzessorietätsverhältnis des Primärrechts zum Sekundärrecht | 509 | ||
V. Strafrechtliche Haftungsrisiken des Aufsichtsrats | 510 | ||
1. Allgemeine Untersuchungsergebnisse | 510 | ||
a) Potentielles Risiko der Treubruchuntreue durch Unterlassen | 510 | ||
b) Einschränkung des objektiven Untreuetatbestands durch das Erfordernis der „gravierenden“ bzw. „evidenten“ Pflichtverletzung | 510 | ||
c) Beschützergarantenstellung des Aufsichtsrats zu Gunsten des Vermögens der AG vor Schädigungen durch den Vorstand | 512 | ||
d) Keine Überwachungsgarantenstellung des Aufsichtsrats im Sinne einer „Aufsichtsgarantenstellung“ zum Schutz Dritter vor Schädigungen durch den Vorstand | 513 | ||
2. Spezielle Erkenntnisse bei Compliance-Pflichtverletzungen durch den Vorstand | 513 | ||
a) Kein Strafbarkeitsrisiko des Aufsichtsrats bei Nichtüberwachung der Einführung eines Compliance-Systems durch den dafür zuständigen Vorstand | 514 | ||
b) Strafbarkeitsrisiko des Aufsichtsrats bei unmittelbar strafrechtswidrigem Verhalten des Vorstands | 515 | ||
aa) Straftatbegehung des Vorstands unmittelbar zum Nachteil der AG | 515 | ||
bb) Straftatbegehung des Vorstands zum Nachteil von externen Dritten | 516 | ||
VI. Erhöhung der Überwachungseffizienz und Absenkung des Strafbarkeitsrisikos durch frühzeitige Einleitung von „präventiv-begleitenden“ Maßnahmen | 516 | ||
B. Abschließende Betrachtung und Reformüberlegungen | 517 | ||
I. Kein Bedarf zur Regelung einer inhaltlich bestimmten Compliance-Pflicht für die sektorunabhängige Aktiengesellschaft im Aktiengesetz | 518 | ||
II. Reformüberlegungen | 519 | ||
Literaturverzeichnis | 527 | ||
Stichwortverzeichnis | 561 |