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Rückwirkung und die Entwicklung der internationalen Verbrechen

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Cote Barco, G. (2018). Rückwirkung und die Entwicklung der internationalen Verbrechen. Elemente einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55375-4
Cote Barco, Gustavo Emilio. Rückwirkung und die Entwicklung der internationalen Verbrechen: Elemente einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55375-4
Cote Barco, G (2018): Rückwirkung und die Entwicklung der internationalen Verbrechen: Elemente einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55375-4

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Rückwirkung und die Entwicklung der internationalen Verbrechen

Elemente einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht

Cote Barco, Gustavo Emilio

Beiträge zum Internationalen und Europäischen Strafrecht / Studies in International and European Criminal Law and Procedure, Vol. 31

(2018)

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About The Author

Gustavo Emilio Cote Barco, geboren in Bucaramanga, Kolumbien, arbeitet derzeit als Asisstenzprofessor an der Javeriana-Universität in Bogota, Abteilung für Strafrecht. Er promovierte an der Georg-August-Universität Göttingen im Jahr 2017. Seine Doktorarbeit, die sich mit dem Gesetzlichkeitsprinzip im Völkerstrafrecht beschäftigt und unter der Betreuung von Prof. Kai Ambos geschrieben wurde, wurde mit summa cum laude bewertet. An der Universität Göttingen hat er auch einen LLM abgeschlossen (2013). Einen Master-Abschluss in strafrechtlichen und kriminologischen Wissenschaften aus der Externado-Universität von Kolumbien erlangte er 2009 und ein Postgraduiertenstudium (especialización) im Bereich des Strafrechts aus der National-Universität von Kolumbien beendete er 2006. Bis 2011 arbeitete Cote als Akademischer Koordinator der Abteilung für Strafrecht an der Javeriana-Universität und als Wissenschaftliche Mitarbeiter bei Toledo International Centre for Peace in Bogota.

Abstract

Die Arbeit widmet sich der Analyse des Gesetzlichkeitsprinzips im Völkerstrafrecht. Der Autor arbeitet die internationale Entwicklung dieses Grundsatzes heraus, berücksichtigend, dass dieses komplexe Thema mit der Legitimität der Ausübung der Strafgewalt auf internationaler Ebene unmittelbar verbunden ist. Ausgangspunkt der Untersuchung ist ein Rechtsvergleich des Rückwirkungsverbots im englischen und deutschen Strafrecht. Der Autor schlägt eine spezifische Konzeption der völkerstrafrechtlichen Legalität vor und entwickelt einen Mindeststandard hinsichtlich des Gesetzlichkeitsprinzips für das Völkerstrafrecht, der auch für praktizierende Juristen von Bedeutung ist. Darüber hinaus liefert die Publikation eine theoretische Fundierung der internationalen Legalität, die zugleich einen Beitrag zur Begründung des Völkerstrafrechts bildet.»Retroactivity and the Development of International Crimes«

The publication discusses the principle of legality in international criminal law. The author presents the international development of this principle. Based on a detailed analysis, he proposes a specific conception of legality as well as a minimum standard for the principle in this area. The publication offers also a theoretical basis of the international legality, which at the same time constitutes a contribution to the foundation of the international criminal law itself.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
Einleitung 19
Erstes Kapitel: Vergleichende Untersuchung des Rückwirkungsverbots im englischen und im deutschen Strafrecht: Ausgangspunkte zur Analyse des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht 29
A. Methodologische Aspekte des Vergleichs 31
I. Methode und Rechtsvergleichung 32
II. Makro- und Mikrovergleichung 34
III. Funktionale Rechtsvergleichung 36
1. Der Funktionsbegriff in der Rechtsvergleichung 36
2. Die Suche nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der Rechtsvergleichung 40
IV. Rechtstraditionen als Gegenstände der Rechtsvergleichung 42
V. Ausgangspunkte des Vergleichs und Darstellungsweise der Untersuchung 46
B. Rückwirkungsverbot im englischen und im deutschen Strafrecht: zwei Arten der Konkretisierung der gleichen Idee 48
I. Rückwirkung und die principle of legality im englischen Strafrecht 48
1. Überblick über das englische Strafrechtsquellensystem 49
2. Judicial law making im englischen Strafrecht 52
3. Übernahme der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Human Rights Act 1998 58
4. Auslegung des Art. 7 Abs. 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 61
5. Das Rückwirkungsverbot und das „flexible“ Verständnis des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im englischen Strafrecht 62
II. Rückwirkung und das Gesetzlichkeitsprinzip im deutschen Strafrecht 65
1. Begründung und Sinn des Rückwirkungsverbots 66
2. Anwendung des Rückwirkungsverbots auf die Rechtsprechung? 69
3. Gesetzesvorbehalt und Ablehnung des Richterrechts als selbstständige Rechtsquelle 73
4. Begriffsbildung und Strafrechtsdogmatik als Sicherung der Legalität 75
5. Mauerschützenfälle, Rückwirkungsverbot und materielle Gerechtigkeit 79
III. Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rückwirkungsverbots im englischen und im deutschen Strafrecht: zwei Formen der Konkretisierung des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips 82
C. Das Rückwirkungsverbot in den englischen und deutschen Rechtstraditionen: Entwicklung des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips in zwei Kontexten 86
I. Das Rückwirkungsverbot und die englische Rechtstradition 86
1. Die Entwicklung des Common Law durch Richter im 12. Jahrhundert 87
2. Das Rückwirkungsverbot und die Magna Charta Libertatum: Meilenstein in der Vorgeschichte des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips? 91
3. Coke, Hobbes und das Rückwirkungsverbot 93
4. Naturrechtliche Elemente des englischen Strafrechts und das Rückwirkungsverbot 97
5. Rechtssicherheit durch Präzedenzfälle 100
II. Das Rückwirkungsverbot und die deutsche Rechtstradition 104
1. Rezeption des römischen Rechts und Verstaatlichung der Strafgewalt 104
2. Das Rückwirkungsverbot und die Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. als Mittel zur Vereinheitlichung des Strafrechts 109
3. Die Aufklärung und die Kodifikation des Rechts als entscheidende Faktoren zur Entwicklung des Gesetzlichkeitsprinzips 111
4. Feuerbach und die Formulierung des Gesetzlichkeitsprinzips: zwischen aufgeklärtem Naturrecht und Rechtspositivismus 115
5. Konsolidierung des Gesetzlichkeitsprinzips im 19. Jahrhundert 119
III. Mögliche historische Gründe für die Gemeinsamkeiten und Unterschiede des Rückwirkungsverbots im englischen und im deutschen Strafrecht 123
D. Grundsätzliche Aspekte des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips und das Rückwirkungsverbot: Ausgangspunkte zur Analyse des NCSL-Prinzips im Kontext des Völkerstrafrechts 127
Zweites Kapitel: Rückwirkung und die internationalen Tribunale im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg: Grundlagen einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht 133
A. Vorbemerkung: erster (gescheiterter) Versuch 134
B. Der Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher 136
I. Der Internationale Militärgerichtshof als Gerechtigkeits- und Gnadenakt 138
II. Das Recht der Londoner Charta und die Verbrechen gegen den Frieden 143
III. Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 151
C. Kontrollratsgesetz Nr. 10: Juristen- und Einsatzgruppenprozesse 161
I. Auffassungen zum nullum-crimen-sine-lege-Prinzip 163
1. Juristen-Prozess 163
2. Einsatzgruppen-Prozess 167
II. Begründung der Verbrechen gegen die Menschlichkeit 169
1. Juristen-Prozess 169
2. Einsatzgruppen-Prozess 171
D. Der Tokioter Prozess 173
I. Die Anklage: Der Krieg und der Kampf um die „Zivilisation“ 175
II. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip in der Mehrheitsentscheidung 177
III. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und das Fehlen eines Konsenses innerhalb des Internationalen Militärtribunals für den Fernen Osten 179
1. Das Naturrecht als Grundlage des Völkerrechts 179
2. Pragmatische Ablehnung des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips 182
3. Positivistischer Ansatz und politische Rechtfertigung der Rückwirkung 183
4. Positivistische und realistische Kritik am Internationalen Militärtribunal für den Fernen Osten 186
E. Ergebnis: Grundlagen einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht 190
Drittes Kapitel: Rezeption der im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg festgelegten Grundlagen: die theoretischen Prämissen der Entwicklung des Völkerstrafrechts und das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip 198
A. Spannung zwischen theoretischen Ansätzen in der Diskussion der Nachkriegszeit: Rechtspositivismus, Pragmatismus und Naturrecht 199
I. Die Diskussion der Nachkriegszeit als Kontext der Begegnung zweier Rechtstraditionen 200
II. Die Diskussion im Common-Law-Rechtskreis 202
1. Die positivistischen Auffassungen 202
2. Die Schwächen der positivistischen Ansätze und die am Naturrecht orientierten Auffassungen 207
III. Die Diskussion im deutschen Rechtskreis 219
1. Die Abhandlungen über das Nürnberger Urteil 219
2. Die Abhandlungen über das Kontrollratsgesetz Nr. 10 im Rahmen des damaligen Völkerrechts 223
3. Die Abhandlungen über das Kontrollratsgesetz Nr. 10 als Besatzungsrecht 225
IV. Gemeinsamkeiten und Unterschiede der in beiden Rechtskreisen erfolgten Diskussionen über das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip 232
B. Die Idee der Legalität und die theoretischen Prämissen zur Entwicklung des Völkerstrafrechts 234
I. Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht und die rückwirkende Anwendung völkerstrafrechtlicher Normen 235
II. Kelsens Analyse der Aburteilung der Hauptkriegsverbrecher: Die Schwierigkeiten der formellen Theorien über das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht zur Begründung internationaler Strafbarkeit 239
1. Kelsens „Reine Rechtslehre“ und das Völkerrecht als koordinierende Rechtordnung 239
2. Kelsens Auffassung über das NCSL-Prinzip: Verbrechen gegen den Frieden und gegen die Menschlichkeit 243
III. Die Pflicht zum Rechtsgehorsam und der Zusammenhang zwischen Recht, Legalität und Moral im Rahmen des Völkerstrafrechts 250
1. Radbruch und die Spannung zwischen Rechtssicherheit und Gerechtigkeit 252
2. Hart und die Relationsmöglichkeiten zwischen Recht und Moral 257
3. Fuller, Legalität und die innere Moral des Rechts als morality of duty und als morality of aspiration 261
4. Recht, Legalität und Moral im Rahmen des Völkerstrafrechts 266
5. Der Anspruch und die Botschaft des Völkerstrafrechts zu den nationalen Rechtsordnungen 270
IV. Der internationale Menschenrechtsschutz als ideologische Grundlage des Völkerstrafrechts 275
1. Lauterpacht, das Völkerrecht als geeignete Bühne zum Schutz inhärenter Rechte des Individuums und die Entstehung des Völkerstrafrechts 276
2. Radbruch und die Achtung der Menschenwürde als gemeinsame moralische Grundlage der Menschenrechte und des Völkerstrafrechts 282
3. Verdross und die internationale Rechts- und Wertegemeinschaft als politisches Substrat des Völker(straf-)rechts 287
C. Ergebnis: Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die theoretischen Prämissen der Entwicklung des Völkerstrafrechts 294
Viertes Kapitel: Rückwirkung und die Entwicklung des Völkerstrafrechts während und nach dem Kalten Krieg: das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die Entstehung der Nürnberger Rechtstradition 304
A. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die internationalen Menschenrechte: Kriminalisierung im Völkerrecht und die Nürnberger Klausel 306
I. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte 308
II. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte 313
III. Die Europäische Menschenrechtskonvention 318
IV. Die Amerikanische Menschenrechtskonvention 328
V. Ergebnis: Die internationalen Menschenrechte und die Nürnberger Rechtstradition im Völkerstrafrecht 333
B. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die Rechtsprechung der Ad-hoc-Straftribunale und des Special Court for Sierra Leone: Rückwirkung und Wiedergeburt des Völkerstrafrechts 338
I. Rückwirkung und die internationalen Ad-hoc-Straftribunale für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda 339
1. Berichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen: Anwendung von Normen, die zweifelsfrei Völkergewohnheitsrecht bildeten? 340
2. Anerkennung des NCSL-Prinzips in der Rechtsprechung der internationalen Ad-hoc-Straftribunale: Vorhersehbarkeit und Zugänglichkeit 343
3. Der Tadić-Test und Kriegsverbrechen in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten: Unterscheidung zwischen Verbot und Strafbarkeit 347
4. Verstöße gegen den gemeinsamen Art. 3 der Genfer Konventionen und die Nürnberger Klausel: moralische Bewertung der relevanten Handlungen 354
5. Völkerrechtsverträge, Völkergewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze: Der Schutz des Individuums in Kontexten massenhafter Gewalt als Auslegungskriterium 356
II. Rückwirkung und das Special Court for Sierra Leone 368
1. Das Verbrechen der Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren: Wieder die Unterscheidung zwischen Verbot und Strafbarkeit 369
2. Zwangsverheiratung und die Klausel „andere unmenschliche Handlungen“: Unbestimmtheit bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit? 372
III. Ergebnis: die Unterscheidung zwischen Verbot und Strafbarkeit als Basis für einen doppelten Standard hinsichtlich der Vorhersehbarkeit und Zugänglichkeit 378
C. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip in der Arbeit der International Law Commission: Versuche zur Kodifikation des Völkerstrafrechts 387
I. Die Nürnberger Prinzipien 388
II. Draft Code of Offences against the Peace and Security of Mankind 1951/1954 393
III. Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind 1991 398
IV. Draft Statute for an International Criminal Court 1994 405
V. Draft Code of Crimes against the Peace and Security of Mankind 1996 409
VI. Ergebnis: Die Spannung zwischen Rechtssicherheit und Anpassungsfähigkeit bei der Kodifikation des Völkerstrafrechts 416
D. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs und die Nürnberger Rechtstradition: Ein Wendepunkt im Völkerstrafrecht? 418
I. Das nullum-crimen-sine-lege-Prinzip und die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs: materielle und prozedurale Dimension 420
II. Der Internationale Strafgerichtshof und Nicht-Vertragsstaaten: Anwendung des während der Entwicklung des Völkerstrafrechts entstehenden doppelten Standards des NCSL-Prinzips? 426
III. Handlungen, die im Statut des Internationalen Strafgerichtshofs nicht erwähnt sind, aber nach Völkergewohnheitsrecht strafbar sein können: Auslegung, strict construction und Lückenausfülung 429
IV. Exkurs: Dauerdelikte und die zeitliche Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs, insbesondere über die Rekrutierung von Kindern unter 15 Jahren und das zwangsweise Verschwindenlassen von Personen 439
V. Ergebnis: Die Spannung zwischen der Anerkennung der Nürnberger Rechtstradition und der Suche nach Rechtssicherheit im Völkerstrafrecht 445
Zusammenfassung: Elemente einer allgemeinen Konzeption des nullum-crimen-sine-lege-Prinzips im Völkerstrafrecht 450
Literaturverzeichnis 464
Weitere zitierte Dokumente 492
Rechtsprechungsverzeichnis 498
Sach- und Personenregister 504