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»Vorübergehende« Leiharbeit

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Belling, J. (2018). »Vorübergehende« Leiharbeit. Die Deutung eines unbestimmten Rechtsbegriffs am Beispiel kirchlicher Einrichtungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55451-5
Belling, Johannes. »Vorübergehende« Leiharbeit: Die Deutung eines unbestimmten Rechtsbegriffs am Beispiel kirchlicher Einrichtungen. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55451-5
Belling, J (2018): »Vorübergehende« Leiharbeit: Die Deutung eines unbestimmten Rechtsbegriffs am Beispiel kirchlicher Einrichtungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55451-5

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»Vorübergehende« Leiharbeit

Die Deutung eines unbestimmten Rechtsbegriffs am Beispiel kirchlicher Einrichtungen

Belling, Johannes

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 485

(2018)

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About The Author

Johannes Belling studierte an der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam Rechtswissenschaft. Die Arbeit als akademischer Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht an der Fakultät, berufliche Erfahrungen im landeskirchlichen Bereich und ein ausgeprägtes Interesse an Fragen des Rechts der Religionsgesellschaften motivierten ihn zu der vorgelegten Dissertation. Der Autor ist Mitglied im Evangelischen Institut für Kirchenrecht an der Universität Potsdam.

Abstract

Leiharbeit ist aus dem modernen Arbeitsleben nicht mehr wegzudenken. Von besonderer Bedeutung für Entleiher und Leiharbeitnehmer waren und sind seit jeher die zeitliche Limitierung von Leiharbeit. Die Unbestimmtheit des durch die Leiharbeitsrichtlinie eingeführten Merkmals der »vorübergehenden« Dauer von Leiharbeit hat in Literatur und Rechtsprechung viele Meinungen hervorgerufen. Rechtssicherheit haben all diese nicht gebracht. Der Autor widmet sich der Herkunft und Bedeutung des Begriffs der vorübergehenden Dauer und bietet ein grundrechts- und unionsrechtskonformes Lösungsmodell zum Verständnis und Umgang mit diesem Merkmal. Die Ergebnisse überträgt er auf die AÜG-Novelle von 2017. Anhand des religiösen Selbstverständnisses der Kirchen und des darauf beruhenden Begriffs der »Dienstgemeinschaft« untersucht der Autor Zulässigkeit und Grenzen der Leiharbeit in kirchlichen Einrichtungen. Er empfiehlt die Schaffung von Regelwerken zur Einhaltung kirchlicher Loyalitätspflichten.»›Temporary‹ Agency Work«

The author examines the significance of the concept of »temporary« duration of temporary agency work and offers a solution that complies with fundamental rights and EU law in order to deal with this feature, also in light of the 2017 amendment to the AÜG. On the basis of the concept of »service community« the admissibility and limits of temporary agency work in church institutions are examined. For the fulfillment of ecclesiastical loyalty obligations, the creation of appropriate regulations is recommended.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
A. Die Einleitung 19
I. Der Problemaufriss 19
II. Der Gang der Untersuchung 22
B. Die arbeitsmarktpolitische Relevanz der Arbeitnehmerüberlassung 24
I. Die wirtschaftliche Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung als arbeitsmarktpolitisches Instrument 24
II. Die Arbeitnehmerüberlassung als anerkanntes personalpolitisches Instrument 27
III. Die Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung in der kirchlichen Daseinsfürsorge 29
C. Die gesetzlichen Grundlagen und die ökonomische Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung 36
I. Die Genese des AÜG 36
1. Die Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung bis 1933 36
2. Die historische Entwicklung der Kodifikation der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland von 1933 bis 1945 38
3. Die gesetzgeberische Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland nach 1945 39
II. Die europäische Richtlinie 2008/104/EG 52
1. Die Schaffung einer unionseinheitlichen Grundlage für Arbeitnehmerüberlassung 52
2. Der wesentliche Schutzzweck der Richtlinie 2008/104/EG 54
D. Die soziale Bedeutung der Arbeitnehmerüberlassung 56
I. Die objektive Schlechterstellung 56
II. Die subjektiv empfundene Schlechterstellung 57
E. Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung als Schutzgut im Lichte des Grundgesetzes und der unionsrechtlichen Grundfreiheiten 58
I. Der grundgesetzliche Schutz der Arbeitnehmerüberlassung bei wirtschaftlicher Betätigung 58
II. Die Trennung von staatlicher Arbeitsvermittlung und privater Arbeitnehmerüberlassung 59
III. Keine Verletzung von Art. 2 Abs. 1 GG 60
IV. Der unionsrechtliche Schutz der Arbeitnehmerüberlassung 61
F. Der erweiterte sachliche und personelle Anwendungsbereich des AÜG auf wirtschaftlich tätige Unternehmen am Beispiel von Arbeitnehmerüberlassung im kirchlichen Dienstleistungsbereich 63
I. Der erweiterte sachliche Anwendungsbereich 64
1. Der verfassungsrechtliche Schutz von diakonischer Betätigung 64
a) Der korporative Schutz der Religionsfreiheit 64
b) Der individual-rechtliche Schutz der Religionsfreiheit 65
2. Die Geltung des AÜG im diakonischen Bereich 65
a) Das „für alle geltende Gesetz“ im Sinne von Art. 137 Abs. 3 WRV 66
b) Das AÜG als „für alle geltendes Gesetz“ 67
aa) Die Schranken im Bereich der echten Arbeitnehmerüberlassung 68
bb) Die Schranken im Bereich der unechten Arbeitnehmerüberlassung 69
c) Die Regelung der Arbeitnehmerüberlassung in den kirchlichen Ordnungen 70
aa) Die Ordnungen im Bereich der Diakonie 70
bb) Die Ordnungen im Bereich der Caritas 71
d) Das Fazit 71
II. Die tatbestandliche Erstreckung des AÜG auf kirchliche Verleihunternehmen 72
1. Die Entbehrlichkeit der Gewinnerzielungsabsicht und die wirtschaftliche Betätigung des Leiharbeitsunternehmers 72
a) Die frühere Rechtslage zur gewerbsmäßigen Betätigung 72
b) Die wirtschaftliche Betätigung 74
aa) Der Anwendungsbereich der Richtlinie 2008 / 104 / EG 74
(1) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 74
(a) Die Entbehrlichkeit des Strebens nach wirtschaftlichem Vorteil 74
(b) Die Übertragbarkeit der Rechtsprechung 75
(2) Das Fazit 76
bb) Die Ausnahme vom Anwendungsbereich der Richtlinie 2008/104/EG 76
cc) Die Stellungnahme 77
c) Die Wertungen und Rückschlüsse aus §§ 51 bis 55 AO 80
d) Die privilegierte konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung 82
aa) Die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung im historischen Kontext 82
bb) Die gegenwärtige Regelung der konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung 83
(1) Die Voraussetzungen der Privilegierung 84
(2) Die notwendige Marktrelevanz des konzerninternen Verleihers 84
(3) Das Fazit 85
e) Der Ausschluss nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 AÜG bei der Nachbarschaftshilfe 85
aa) Die diakonische und caritative Nachbarschaftshilfe 86
bb) Die Arbeitsrechtsregelungsverfahren nach dem Dritten Weg 86
cc) Die Ausnahmen vom Dritten Weg 88
dd) Der fehlende Tarifnormcharakter von Arbeitsrechtsregelungen des Dritten Wegs 88
(1) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 88
(2) Die Stellungnahme 90
ee) Die Unwirksamkeit der Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP) 92
(1) Die Christlichen Gewerkschaften 92
(2) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und die Literatur 93
2. Das Fazit 94
III. Das religiöse Selbstverständnis als Schranke für die Arbeitnehmerüberlassung in kirchlichen Einrichtungen 96
1. Die Entscheidungen der kirchlichen Gerichte für Arbeitssachen und der kirchlichen Schiedsstelle 97
a) Die Entscheidungen der Kirchengerichte für Arbeitssachen 97
aa) Der Beschluss des Kirchengerichtshofs der EKD vom 9.10.2006 97
bb) Der Beschluss des Kirchengerichtshofs der EKD vom 2.4.2008 101
cc) Der Beschluss des Kirchengerichtshofs der EKD vom 25.8.2014 101
dd) Das Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs vom 27.11.2009 102
ee) Das Urteil des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs vom 7.6.2013 103
ff) Die Entscheidungen der erstinstanzlichen Kirchlichen Arbeitsgerichte 103
(1) Das Kirchliche Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-)Diözesen 103
(2) Die Entscheidungen des Kirchlichen Arbeitsgerichts der Diözese Rottenburg-Stuttgart 104
(a) Das Urteil vom 15.6.2007 104
(b) Das Urteil vom 20.3.2009 105
b) Die Entscheidung der Schiedsstelle Hannover vom 30.5.2006 106
c) Die Auswertung der Entscheidungen und das Zwischenergebnis 107
aa) Die Beschlüsse des Kirchengerichtshofs der EKD 108
bb) Die Entscheidungen der Kirchlichen Arbeitsgerichte für den katholischen Bereich 108
cc) Die Entscheidung der Schiedsstelle Hannover vom 30.5.2006 111
dd) Das Zwischenergebnis 115
2. Die Literatur 115
a) Zur Frage der Differenzierung zwischen Stamm- und Leihpersonal 116
aa) Die Frage der Geltung kirchlicher Loyalitätsobliegenheiten für nicht wirksam überlassene Leiharbeitnehmer 116
(1) Die Regelungslücke im Kirchenrecht 117
(2) Die „an sich“ notwendige vertragliche Vereinbarung kirchlicher Loyalitätsobliegenheiten 117
bb) Der Vergleich zum Betriebsübergang auf einen kirchlichen Erwerber 120
b) Der Begriff der Dienstgemeinschaft 121
aa) Die Ambivalenz des Begriffs der Dienstgemeinschaft 121
bb) Das Fehlen einer kirchenrechtlichen Definition 123
cc) Die Literaturansichten 123
3. Die zusammenfassende Stellungnahme 127
IV. Der Status des Leiharbeitnehmers im kirchlichen Arbeitsrecht 131
1. Der Leiharbeitnehmer im Verständnis der Arbeitsrechtsregelungen der Evangelischen Kirche 131
a) Die kirchliche Einrichtung 131
aa) Die Anerkennung als kirchliche Einrichtung 132
bb) Die Zuordnung diakonischer Einrichtungen 133
cc) Der Wille zur kirchlichen Zugehörigkeit 134
b) Die Nichtzugehörigkeit von Leiharbeitnehmern zur Belegschaft der entleihenden Dienststelle 134
c) Die Fiktion nach § 2 Abs. 3 MVG.EKD 136
d) Die Loyalitätsrichtlinie der EKD 138
aa) Der sachliche Anwendungsbereich 138
bb) Der persönliche Anwendungsbereich 138
(1) Der abgestufte Personaleinsatz 139
(2) Der Wortlaut der Richtlinie 140
(3) Der Kirchengerichtshof der EKD 143
(4) Die Pflichten gegenüber einem nichtkirchlichen Verleiher 144
e) Die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie Deutschland 144
2. Der Leiharbeitnehmer im Verständnis der Arbeitsrechtsregelungen der Katholischen Kirche 146
3. Das Zwischenergebnis 147
V. Das Ergebnis 148
G. Das zeitliche Moment der Leiharbeitnehmerüberlassung im Lichte richtlinienkonformer Auslegung 150
I. Die vorübergehende Überlassung von Leiharbeitnehmern 150
1. Die Wiedereinführung einer zeitlichen Komponente 150
2. Die vorübergehende Überlassung als unbestimmter Rechtsbegriff 151
a) Die Unzulässigkeit der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung 153
aa) Die entsprechende Anwendung des AÜG auf die dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung 153
bb) Die Unzulässigkeit der dauerhaften Arbeitnehmerüberlassung 155
(1) Der Meinungsstand 156
(a) Die Literatur 156
(b) Die Rechtsprechung 157
(aa) Die Arbeitsgerichte und die Landesarbeitsgerichte 157
(bb) Das Bundesarbeitsgericht 158
(cc) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 160
(2) Die Stellungnahme 163
(a) Die Regelungsziele der Richtlinie 2008/104/EG 164
(aa) Die primärrechtlichen Schutzgarantien 164
(bb) Die abschließende Regelung der Überlassung in der Richtlinie 2008/104/EG 165
(cc) Das in der Richtlinie 2008/104/EG unmittelbar geregelte Verbot der dauerhaften Überlassung 168
(dd) Die Vereinbarungen der Sozialpartner 168
(ee) Keine Erstreckung auf sonstige Formen des drittbezogenen Personaleinsatzes 169
(ff) Das Postulat einer ausdrücklichen Verbotsnorm 170
(b) Die Verhinderung des personalsubstituierenden Missbrauchs 171
(c) Die Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2008/104/EG 174
(d) Die Kohärenz zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit 175
(e) Die Flexicurity-Grundsätze 178
(f) Das Fehlen eines Sanktionenregimes 180
(aa) Die Versagung und der Widerruf der Erlaubnis 181
(bb) Die Wirksamkeit des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags 181
(cc) Das fingierte Rechtsverhältnis zum Entleiher 182
(dd) Die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer nach §§ 9 Nr. 1, 10 Abs. 1 AÜG 184
(ee) Die betriebsverfassungsrechtlichen Folgen 185
(ff) Die Ordnungswidrigkeitentatbestände gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 1a AÜG 186
(g) Die primärrechtliche Auslegung des Richtlinien-Wortlauts 186
(aa) Der Schutz der Arbeitsbedingungen nach Art. 31 GRC 187
(bb) Der Schutz der unternehmerischen Freiheit nach Art. 16 GRC 187
(h) Die Ausnahme 190
cc) Das Fazit 190
b) Die vorübergehende Überlassung als Abgrenzungsmerkmal zur Arbeitsvermittlung 191
c) Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zur „vorübergehenden“ Arbeitnehmerüberlassung im Rahmen des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG 193
aa) Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und Landesarbeitsgerichte 193
bb) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts 195
d) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 196
aa) Die Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG 196
bb) Die Rechtsprechung zur Befristungsrichtlinie 1999/70/EG und EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung 197
cc) Die Rechtsprechung zu Art. 57 Abs. 3 AEUV 198
e) Die Auslegung des Merkmals „vorübergehend“ 200
aa) Der Wortlaut der Richtlinie 2008/104/EG und des AÜG 202
bb) Die Entstehungshistorie der Richtlinie 2008/104/EG 204
cc) Das Merkmal „vorübergehend“ bei der privilegierten konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 AÜG a. F. 206
(1) Die Rechtsprechung und die herrschende Literatur 207
(2) Die Übertragbarkeit der Kriterien zur vorübergehenden konzerninternen auf die Arbeitnehmerüberlassung im Licht der Richtlinie 2008/104/EG 208
(3) Der Inhalt der Vereinbarung über die Rückkehr des Leiharbeitnehmers zum Vertragsarbeitgeber 209
(4) Das Verhältnis der Konzernleihe zur Vermutung im Sinne von § 1 Abs. 2 AÜG a. F. 210
(5) Die rechtsmissbräuchliche Gesetzesumgehung bei der konzerninternen Personalausgliederung 211
dd) Die Verwendung des Merkmals „vorübergehend“ in sonstigen arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen 214
ee) Die Sachgrundbefristung nach § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG 215
(1) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zum Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs 215
(2) Die Übertragbarkeit der Kriterien zur Bedarfsprognose 216
ff) Die arbeitnehmerbezogene oder arbeitsplatzbezogene Tätigkeit 218
(1) Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a. F. 219
(2) Die Übertragung der bisherigen Rechtsprechung auf § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG 219
gg) Die institutionelle Missbrauchskontrolle und der soziale Schutz der Leiharbeitnehmerrechte nach der Richtlinie 2008/104/EG 221
hh) Die Grundrechtsabwägung im Rahmen von Art. 12 Abs. 1 und 2 GG 223
II. Das Ergebnis 225
H. Die Zusammenfassung 228
I. Zum Merkmal „vorübergehend“ im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 2008/104/EG und von § 1 Abs. 1 S. 2 AÜG 228
II. Zu den Grenzen der Arbeitnehmerüberlassung in kirchlichen Einrichtungen 231
I. Die Reregulierung 2017 234
I. Die Neuerungen der Reform 234
II. Die Kritik 236
1. Die Verhältnismäßigkeit und die Zweckmäßigkeit einer starren Höchstüberlassungsgrenze 237
2. Die Vereinbarkeit mit Unionsrecht 242
a) Zur starren Überlassungshöchstdauer 242
b) Zur Anerkennung kircheninterner Regelungen 244
III. Das Fazit 245
Literaturverzeichnis 246
Sachwortverzeichnis 262