Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht
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Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht
Implikationen und Grenzen der Strafrechtsähnlichkeit von Kartellbußgeldern
Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 182
(2018)
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About The Author
Florian Henn studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne in Paris. Während der Arbeit an der Dissertation war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in zwei internationalen Wirtschaftskanzleien. Seit 2017 ist er bei der Deutschen Lufthansa AG tätig und verantwortet seit April 2018 bereichsübergreifend Aktivitäten des Unternehmens zur »Zukunft der Arbeit«.Abstract
Das europäische Kartellrecht hat in den letzten Jahrzehnten diverse Reformen erfahren. Jedoch sind nach Ansicht des Autors noch nicht alle Verfahrensdefizite behoben, die für sich genommen, aber erst recht in ihrer Gesamtheit, ein Legitimationsdefizit zur Folge haben: Unternehmen sind weiterhin zu selbstbelastenden Aussagen verpflichtet, sie haben kein Recht zur Zeugenladung oder -befragung, es gelten verschiedene Beweisvermutungen und schließlich werden Kartellbußgelder, die bis zu 10% des Vorjahresgesamtumsatzes betragen können, durch eine nicht unabhängige und nicht unparteiliche Behörde in einem nicht-öffentlichen Verfahren verhängt und sind auch bei einer Anfechtung sofort vollziehbar.Der Autor unterzieht das europäische Kartellverfahrensrecht einer umfassenden Analyse und kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Praxis mit den Vorgaben aus der EMRK und der EU-GRCh nicht zu vereinbaren sei. Dennoch könne ein behördliches Sanktionsverfahren zulässig sein. Entscheidend sei jedoch, dass die verhängte Sanktion bei einem gleichzeitig höheren Verfahrensgarantieniveau nicht existenzvernichtend wirke. Andernfalls müssten Kartelle unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren sanktioniert werden.»European Antitrust Law and Criminal Procedural Guarantees«Cartel sanctions are an important means to ensure the functioning of the European market. Their purpose may however not justify any rigorosity of cartel proceedings against companies. Above all, the procedural practice needs to be compliant with the European Convention on Human Rights and the Charter of Fundamental Rights, which is currently subject to some doubts. The author argues therefore, whether cartel sanctions may be imposed by an administrative authority regardless of their height.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 23 | ||
Einleitung | 27 | ||
A. Probleme im Ablauf des europäischen Kartellverfahrens | 27 | ||
B. Gang der Untersuchung, Schwerpunkte und Ausgrenzungen | 29 | ||
C. Stand der Forschung | 30 | ||
D. Verhältnis der den Prüfmaßstab bildenden Rechtsquellen EU-GRCh, EMRK und allgemeine Grundsätze | 31 | ||
E. Terminologische Grundlagen | 32 | ||
Teil 1: Grundsätzliche Anwendbarkeit strafrechtlicher Verfahrensgarantien im europäischen Kartellverfahren | 34 | ||
A. Aufbau von strafrechtlichen Verfahrensgarantien sowie Voraussetzungen für deren Anwendbarkeit | 34 | ||
B. Art. 6 EMRK – Anwendungsvoraussetzung „strafrechtliche Anklage“ | 36 | ||
I. Merkmal „Anklage“ | 36 | ||
1. Vorgaben aus der Rechtsprechung des EGMR | 37 | ||
2. Vorliegen einer Anklage im europäischen Kartellrecht | 38 | ||
a) Auskunftsverlangen gem. Art. 18 VO (EG) 1/2003 | 38 | ||
b) Nachprüfungen gem. Art. 20 VO (EG) 1/2003 | 40 | ||
c) Mitteilung der Beschwerdepunkte gem. Art. 27 VO (EG) 1/2003 | 42 | ||
II. Merkmal „strafrechtlich“ | 42 | ||
1. Keine Einordnung von Kartellbußgeldern als strafrechtlich im Unionsrecht | 44 | ||
2. Natur des Vergehens | 44 | ||
a) Repressiver Charakter von Kartellbußgeldern | 44 | ||
b) Präventiver Charakter von Kartellbußgeldern | 45 | ||
c) Abstrakt-genereller Adressatenkreis des Kartellverbots | 48 | ||
3. Art und Schwere der angedrohten Strafe | 48 | ||
a) Unmöglichkeit der Bewertung von Kartellbußgeldern nach der Art der angedrohten Strafe | 48 | ||
b) Regelmäßig gegebene Schwere der angedrohten Strafe von Kartellbußgeldern | 49 | ||
III. Fazit: Anwendbarkeit von Art. 6 EMRK im europäischen Kartellbußgeldverfahren | 50 | ||
C. Art. 41 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung „Angelegenheiten von Organen der Europäischen Union“ | 50 | ||
D. Art. 47 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung „Verletzung in eigenen Rechten“ | 50 | ||
I. Betroffenheit subjektiver Rechte durch Kartellbußgelder | 51 | ||
II. Verletzung subjektiver Rechte durch Kartellbußgelder | 52 | ||
III. Identische Anwendungsvoraussetzungen in Abs. 2 und 3 | 53 | ||
E. Art. 48 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung „Angeklagter“ | 54 | ||
F. Fazit: Grundsätzliche Anwendbarkeit strafrechtlicher Verfahrensgarantien in Kartellbußgeldverfahren | 55 | ||
Teil 2: Grundlegungen für die Bestimmung des Verfahrensgarantieniveaus in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen | 56 | ||
A. Keine grundsätzliche Unzulässigkeit von administrativen Sanktionsverfahren gegen Unternehmen | 57 | ||
I. Praktizierte Einschränkung strafrechtlicher Verfahrensgarantien in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen | 57 | ||
II. Möglichkeit zur unterschiedlich strengen Anwendung von strafrechtlichen Verfahrensgarantien aufgrund unbestimmten Wortlauts | 58 | ||
III. Widerlegung von Ansichten gegen die Anwendung strafrechtlicher Verfahrensgarantien in Verwaltungssanktionsverfahren | 58 | ||
1. Gefahr der Absenkung des Garantieniveaus auch in kernstrafrechtlichen Verfahren | 59 | ||
2. Einführung eines EMRK-Zusatzprotokolls als Alternative zur weiten Auslegung des Begriffs „strafrechtliche Anklage“ | 60 | ||
IV. Maßgeblichkeit der Heilungsmöglichkeit verfahrensgarantierechtlicher Defizite im Fall eines gerichtlichen Anfechtungsverfahrens | 61 | ||
B. Bestimmung des Begriffs der Strafrechtsähnlichkeit | 63 | ||
I. Unzulässigkeit der ausschließlich auf gesetzgeberischer Entscheidung beruhenden Einordnung von Sanktionen gegen Unternehmen als strafrechtsähnlich | 64 | ||
II. Keine praxistaugliche Definition in der Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Verwaltungssanktionen gegen natürliche Personen | 65 | ||
III. Nichtübertragbarkeit der unabhängig von Verfahrensgarantien erfolgenden Differenzierung zwischen Strafrecht im engeren und im weiteren Sinn | 66 | ||
1. Unterscheidung nach dem sozial-ethischen Unwert einer Tat | 66 | ||
2. Unterscheidung anhand der angeordneten Sanktion | 68 | ||
IV. Existenzvernichtende Wirkung von Bußgeldern als einzige unzulässige Rechtsfolge in strafrechtsähnlichen Sanktionsverfahren | 69 | ||
1. Unmöglichkeit der Heilung nur bei existenzvernichtenden Sanktionen | 69 | ||
2. Unbeachtlichkeit mittelbarer Sanktionsfolgen | 71 | ||
3. Gesetzgeberische Einschätzungsprärogative unterhalb der Schwelle der Existenzvernichtung | 73 | ||
a) Bestehen einer gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative im Grenzbereich kernstrafrechtlicher und strafrechtsähnlicher Sanktionen | 73 | ||
b) Grenzziehungen unterhalb der Schwelle der Existenzvernichtung als Ausprägung der gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative | 74 | ||
c) Kriminalisierungsinitiativen als Ausübung der gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative | 75 | ||
4. Fazit: Unzulässigkeit strafrechtsähnlicher Sanktionsverfahren allein für existenzvernichtende Sanktionen | 76 | ||
V. Identische Definition von Strafrechtsähnlichkeit im Kontext der EU-GRCh | 77 | ||
C. Auslegungsmethoden für die Bestimmung des strafverfahrensgarantierechtlichen Mindestschutzes | 77 | ||
I. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge als Ausgangspunkt | 77 | ||
II. Vorrang dynamisch-teleologischer Auslegung | 78 | ||
III. Bestimmung des Schutzstandards durch Abwägungsentscheidung im Rahmen der Prüfung der Einhaltung einer Verfahrensgarantie | 79 | ||
IV. Reduktion des Garantiestandards durch implizite Schranken aufgrund von Verhältnismäßigkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen | 80 | ||
V. Umsetzungsspielraum für EGMR-Urteile | 81 | ||
VI. Fehlende Rechtsfolgenanordnung in Urteilen des EGMR | 81 | ||
D. Zu berücksichtigende unternehmensspezifische Faktoren bei der Anwendung strafrechtlicher Verfahrensgarantien | 82 | ||
I. Eigenschaften von Unternehmen im Vergleich mit natürlichen Personen | 83 | ||
1. Gründung von Gesellschaften aufgrund rechtsgeschäftlichen Gründungsaktes | 84 | ||
2. Rechtspersönlichkeit nur aufgrund gesetzlicher Anordnung | 84 | ||
3. Erfordernis gesetzlicher Vertretung | 85 | ||
4. Erfahrenheit im Rechtsverkehr | 85 | ||
II. Teleologische Unterschiede hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit von Unternehmen und natürlichen Personen | 85 | ||
Teil 3: Vereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit strafrechtlichen Verfahrensgarantien | 87 | ||
A. Zulässigkeit vorgeschalteter Verwaltungssanktionsverfahren trotz Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht | 88 | ||
I. Grundsätzliche Zulässigkeit vorgeschalteter Verwaltungssanktionsverfahren | 89 | ||
1. Unklare Grenzen für die Zulässigkeit von Verwaltungssanktionsverfahren in der Rechtsprechung des EGMR | 89 | ||
a) Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR zur Zulässigkeit von strafrechtsähnlichen Sanktionsverfahren gegen natürliche Personen | 89 | ||
b) Zulässigkeit strafrechtsähnlicher Sanktionsverfahren gegen Unternehmen seit den Urteilen Société Sténuit und Menarini | 90 | ||
c) Stellungnahme: Möglichkeit zur gerichtlichen Kontrolle als einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit administrativer Sanktionen | 92 | ||
2. Keine Aussage der EU-GRCh zur Zulässigkeit strafrechtsähnlicher Sanktionsverfahren | 93 | ||
II. Keine besonderen Anforderungen an die Ausgestaltung der Verwaltungssanktionsbehörde | 94 | ||
1. Darstellung und Ablehnung der rudimentären EGMR-Rechtsprechung zur institutionellen Organisation von Verwaltungssanktionsbehörden | 94 | ||
a) Erfordernis einer organisatorischen Trennung der untersuchenden und entscheidenden Entitäten nach dem EGMR-Urteil Dubus | 94 | ||
b) Ablehnung der Notwendigkeit einer organisatorischen Trennung innerhalb der Verwaltungssanktionsbehörde aufgrund der Gerichtsgarantie | 95 | ||
aa) Unmöglichkeit der Wahrung der Unparteilichkeit auch bei einer Neuorganisation der Behörde | 96 | ||
bb) Unmöglichkeit der Wahrung der Unabhängigkeit auch bei einer Neuorganisation der Behörde | 97 | ||
cc) Kein zwingendes Erfordernis eines lediglich quasi-unabhängigen und quasi-unparteiischen Entscheidungsgremiums | 98 | ||
dd) Fazit: Maßgeblichkeit allenfalls sonstiger Verfahrensgarantien für besondere institutionell-organisatorische Behördenausgestaltungen | 98 | ||
2. Keine Vorgaben zur institutionellen Organisation von Verwaltungssanktionsbehörden aus der EU-GRCh | 99 | ||
III. Fazit: Grundsätzliche Vereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit dem Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht | 100 | ||
B. Anspruch auf rechtliches Gehör | 101 | ||
I. Verfahrensgarantierechtliche Grundlagen des Anspruchs auf rechtliches Gehör | 101 | ||
1. Anforderungen aus der EMRK an die Gewährung rechtlichen Gehörs in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen | 101 | ||
a) Vorgaben aus der Rechtsprechung des EGMR zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör von natürlichen Personen | 102 | ||
aa) Unterrichtung über alle Details einer erhobenen Beschuldigung | 102 | ||
bb) Notwendiger Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs in Strafverfahren gegen natürliche Personen | 102 | ||
b) Uneingeschränkte Übertragbarkeit der Schutzzwecke auf Unternehmen auch in Verwaltungssanktionsverfahren | 103 | ||
aa) Besonderheiten der Gewährung rechtlichen Gehörs in Verwaltungssanktionsverfahren | 103 | ||
bb) Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs bei Unternehmen als Angeklagten | 104 | ||
c) Rechtsfolge unterbliebener Gehörsgewährung | 105 | ||
2. Nahezu identische Vorgaben zum rechtlichen Gehör aus Art. 41 EU-GRCh | 105 | ||
II. Gewährung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im europäischen Kartellverfahren | 107 | ||
1. Erfüllung der informatorischen Grundvoraussetzungen durch die Mitteilung der Beschwerdepunkte | 108 | ||
2. Keine Defizite hinsichtlich des Umfanges der Äußerungsmöglichkeiten im europäischen Kartellrecht | 109 | ||
3. Unmöglichkeit einer unvoreingenommenen Würdigung der Aussagen der Parteien angesichts der derzeitigen behördeninternen Strukturen | 109 | ||
a) Unerheblichkeit der fehlenden Anhörung vor dem allein entscheidungsbefugten Gremium der Kommissare | 110 | ||
b) Unvereinbarkeit der dreifachen Rolle der Generaldirektion Wettbewerb mit dem Grundsatz rechtlichen Gehörs | 112 | ||
c) Unzureichende Kompensation durch frühzeitige Verfahrenseinbeziehung der Parteien | 115 | ||
d) Keine Kompensation durch interne „peer review“-Prüfung | 116 | ||
e) Keine Kompensation durch Einbeziehung des Juristischen Dienstes, des „Chief Economist“ oder des Beratenden Ausschusses | 117 | ||
f) Keine Kompensation durch Einbeziehung des Anhörungsbeauftragten | 118 | ||
4. Fazit: Erforderlichkeit einer institutionell- organisatorischen Trennung der verschiedenen Kompetenzen innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb | 121 | ||
5. Maßgeblichkeit der Entscheidungserheblichkeit von Verstößen für die Rechtsfolge der Nichtigkeit | 122 | ||
C. Anspruch auf Ladung und Befragung von Zeugen | 123 | ||
I. Recht zur Befragung von Belastungszeugen und zur Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen | 124 | ||
1. Teleologische Auslegung des Konfrontationsrechts in Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK | 124 | ||
2. Ablehnung eines Konfrontationsrechts aus allgemeinen Grundsätzen durch die Unionsgerichte | 126 | ||
3. Herleitung eines Konfrontationsrechts aus der EU-GRCh | 127 | ||
II. Uneingeschränkte Übertragbarkeit der Schutzzwecke auf Unternehmen insbesondere in Verwaltungssanktionsverfahren | 128 | ||
1. Übertragbarkeit der Schutzzwecke des Konfrontationsrechts auf Unternehmen | 128 | ||
2. Notwendige Zeugenladung und Zeugenbefragung auch in Verwaltungssanktionsverfahren | 129 | ||
a) Kein pauschaler Anwendungsausschluss aufgrund nicht-gerichtlicher Sanktionierung | 129 | ||
b) Notwendige umfassende Geltung des Konfrontationsrechts auch in Verwaltungssanktionsverfahren | 130 | ||
3. Rechtsfolge unterbliebener Zeugenladung bzw. nichtgewährter Möglichkeit zur Befragung | 133 | ||
III. Fazit: Unvereinbarkeit des europäischen Kartellverfahrensrechts mit der notwendigen uneingeschränkten Geltung des Konfrontationsrechts | 134 | ||
D. Öffentlichkeitsgrundsatz | 135 | ||
I. Schutzumfang, Schutzzwecke und Grenzen des Öffentlichkeitsgrundsatzes | 136 | ||
II. Unmöglichkeit der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in Verwaltungssanktionsverfahren | 138 | ||
1. Kein geringerer Maßstab wegen Unternehmenseigenschaft und lediglich administrativer Sanktionierung | 138 | ||
2. Unvereinbarkeit einer umfassenden Geltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes mit den Charakteristika von Verwaltungssanktionsverfahren | 139 | ||
III. Heilung der fehlenden Verfahrensöffentlichkeit bei uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle | 140 | ||
E. Unschuldsvermutung | 140 | ||
I. Grundlegende Anwendbarkeit auf Unternehmen in Verwaltungssanktionsverfahren | 141 | ||
1. Geltung der Unschuldsvermutung für Unternehmen nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte | 141 | ||
2. Begründung der Anwendbarkeit der Unschuldsvermutung aus der EMRK zugunsten von Unternehmen | 142 | ||
II. Gebot der unvoreingenommenen Beweiswürdigung und Entscheidung | 142 | ||
1. Verfahrensgarantierechtliche Vorgaben zur Geltung des Gebots der Unvoreingenommenheit in Verwaltungssanktionsverfahren zugunsten von Unternehmen | 143 | ||
a) Unvoreingenommenheit nach der EMRK als grundlegende prozessleitende Maxime | 143 | ||
b) Kaum Aussagen zur Geltung der Unvoreingenommenheit nach der EU-GRCh | 143 | ||
c) Stellungnahme: Notwendige Beachtung des Gebots der Unvoreingenommenheit auch in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen | 144 | ||
2. Unvereinbarkeit der dreifachen Rolle der Generaldirektion Wettbewerb mit dem Gebot der Unvoreingenommenheit | 144 | ||
3. Unzulässigkeit des Fehlens eines Rechtsmittels gegen sonstige Verstöße gegen das Gebot der Unvoreingenommenheit | 145 | ||
III. Verbot schuldpräsumtiver öffentlicher Äußerungen vor Verfahrensabschluss | 146 | ||
1. Verfahrensgarantierechtliche Vorgaben zur Unzulässigkeit öffentlicher Äußerungen | 147 | ||
a) Zulässigkeit öffentlicher Äußerungen nach der EMRK bis zur Grenze der Voreingenommenheit | 147 | ||
b) Unklare Grenzen der Zulässigkeit öffentlicher Äußerungen nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte | 148 | ||
2. Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen das Verbot öffentlicher Äußerungen im europäischen Kartellrecht | 149 | ||
3. Teleologische Unvereinbarkeit des Fehlens eines Rechtsmittels gegen schuldpräsumtive öffentliche Äußerungen | 150 | ||
4. Fazit: Notwendige Einführung einer Regelung zur Stellung von Befangenheitsanträgen | 152 | ||
IV. Verbot der Beweislastverschiebung | 152 | ||
1. Unzulässigkeit von Beweislastverschiebungen nach der EMRK | 152 | ||
2. Billigung der Aufteilung der Beweislast durch die Unionsgerichte unter Außerachtlassung der EU-GRCh | 153 | ||
3. Stellungnahme zur Einhaltung der gebotenen Beweislastverteilung im europäischen Kartellrecht | 154 | ||
a) Uneingeschränkte Anwendbarkeit auf Unternehmen | 154 | ||
b) Uneingeschränkte Anwendbarkeit auch in Verwaltungssanktionsverfahren | 155 | ||
c) Fazit: Unzulässigkeit der derzeitigen Beweislastverschiebung im europäischen Kartellrecht | 157 | ||
4. Keine Einschränkungen des Verbotes von Beweislastverschiebungen bei Kronzeugenanträgen | 157 | ||
V. Erforderliches Beweismaß | 158 | ||
1. Fehlende Aussage über das gebotene Beweismaß in der Rechtsprechung des EGMR | 158 | ||
2. Maßgeblichkeit des „beyond reasonable doubt“-Standards in der Rechtsprechung der Unionsgerichte | 160 | ||
3. Stellungnahme zum gebotenen Beweismaß im europäischen Kartellrecht | 163 | ||
a) Herleitung des notwendigen Beweismaßes aus dem Grundsatz in dubio pro reo | 163 | ||
b) Lösungsmöglichkeiten für die allgemeine Beweisproblematik im Kartellrecht | 164 | ||
aa) Etablierung eines fallgruppenbezogenen Beweismaßes durch die Anwendung von Beweisvermutungen | 164 | ||
(1) Grenzen der Zulässigkeit von Beweisvermutungen nach der Rechtsprechung des EGMR | 165 | ||
(2) Grenzen der Zulässigkeit von Beweisvermutungen nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte | 166 | ||
(3) Zulässige Beweisvermutungen als mit dem Grundsatz in dubio pro reo zu vereinbarendes Beweismaß | 167 | ||
bb) Indizienbeweise als Unterfall von Beweisvermutungen | 168 | ||
c) Notwendigkeit weiterer Beweiserleichterungen aufgrund des Charakters des Kartellverbots als Wirtschaftsdelikt und als abstraktes Gefährdungsdelikt | 168 | ||
d) Keine weitergehenden Vorgaben für das notwendige Beweismaß aus dem Grundsatz eines fairen Verfahrens | 170 | ||
e) Fazit: Herleitung eines praxistauglichen Beweismaßes für das europäische Kartellrecht aus dem Grundsatz in dubio pro reo | 170 | ||
4. Keine Einschränkung des Beweismaßes bei Kronzeugenanträgen | 171 | ||
VI. Gesamtfazit: Mehrfache Unvereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit der Unschuldsvermutung | 171 | ||
F. Nemo-tenetur-Grundsatz | 172 | ||
I. Rechtsprechung des EGMR zum Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit | 172 | ||
1. Umfang der Selbstbelastungsfreiheit für natürliche Personen | 173 | ||
2. Keine Aussage über die Selbstbelastungsfreiheit für Unternehmen | 176 | ||
II. Auslegung der EMRK | 176 | ||
1. Uneingeschränkte Geltung der Selbstbelastungsfreiheit für Unternehmen | 177 | ||
a) Telos der Selbstbelastungsfreiheit nach Ansicht des EGMR | 177 | ||
aa) Gefahr von Fehlurteilen durch Zwang zu selbstbelastenden Aussagen | 177 | ||
bb) Schutz der Willensfreiheit | 178 | ||
b) Weitgehende Unübertragbarkeit der vom EGMR formulierten Schutzzwecke auf Unternehmen | 179 | ||
c) Schutzbegründung für Unternehmen aufgrund der staatlichen Beweispflicht aufgrund der Unschuldsvermutung | 181 | ||
d) Unmöglichkeit einer Beschränkung der Selbstbelastungsfreiheit auf das Eingeständnis einer Zuwiderhandlung | 183 | ||
e) Keine Abwägung mit dem öffentlichen Aufklärungsinteresse | 185 | ||
f) Keine anderweitigen unüberwindbaren Aufklärungshindernisse | 186 | ||
g) Bedürfnis einer einheitlichen Anwendung auf sämtliche Unternehmensformen | 189 | ||
h) Zwischenfazit: Uneingeschränkte Geltung des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit für Unternehmen | 190 | ||
2. Uneingeschränkte Geltung der Selbstbelastungsfreiheit in Verwaltungssanktionsverfahren | 191 | ||
a) Keine Einschränkung aufgrund eines in Verwaltungssanktionsverfahren in der Regel niedrigeren Sanktionsmaßes | 191 | ||
b) Keine Unvereinbarkeit der Selbstbelastungsfreiheit mit den Charakteristika eines administrativen Sanktionierungsverfahrens | 192 | ||
c) Keine Wahrung der Verteidigungsrechte durch Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme | 193 | ||
3. Unverhältnismäßigkeit jeder Aussagepflicht unabhängig von den angedrohten Zwangsmaßnahmen | 194 | ||
4. Umfang der Selbstbelastungsfreiheit | 194 | ||
a) Berufung von Mitarbeitern auf das Aussagverweigerungsrecht des Unternehmens | 195 | ||
b) Kein Schutz vor Beschlagnahmungen | 196 | ||
c) Keine Pflicht zur aktiven Herausgabe von belastenden Dokumenten | 196 | ||
d) Keine Selbstbelastungsfreiheit für ohnehin preiszugebende Informationen | 197 | ||
5. Unerheblichkeit eines Hinweises auf das Schweigerecht als Verwertbarkeitsvoraussetzung | 197 | ||
III. Rechtsprechung der Unionsgerichte zum Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit | 198 | ||
1. Keine unionsgerichtliche Herleitung des nemo-tenetur-Grundsatzes aus der EU-GRCh | 198 | ||
2. Anerkennung eines sehr eingeschränkten Aussageverweigerungsrechts durch die Unionsgerichte als allgemeiner Grundsatz | 199 | ||
a) Schutz vor Eingeständnissen einer Zuwiderhandlung: Orkem – EuGH 1989 | 199 | ||
b) Ungerechtfertigte Behinderung durch ein über den Schutz vor Eingeständnissen einer Zuwiderhandlung hinausgehendes Aussageverweigerungsrecht: PVC EuG – 1999 | 201 | ||
c) Schutz vor der Pflicht zu einer dem Eingeständnis einer Zuwiderhandlung gleichkommenden Aussage: Mannesmannröhren-Werke – EuG 2001 | 201 | ||
d) Beschränkung des Schutzes auf Auskunftsentscheidungen: PVC – EuGH 2002 | 202 | ||
e) Festhalten an der Orkem-Rechtsprechung als weiterhin ständige Rechtsprechung | 204 | ||
IV. Herleitung eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts für Unternehmen aus der EU-GRCh | 205 | ||
1. Uneingeschränkte Geltung der Selbstbelastungsfreiheit für Unternehmen | 205 | ||
2. Uneingeschränkte Geltung der Selbstbelastungsfreiheit in Verwaltungssanktionsverfahren | 208 | ||
3. Aussicht auf Bußgeldreduktion als zulässiges Maß an Zwang | 209 | ||
4. Umfang der Selbstbelastungsfreiheit | 210 | ||
5. Unerheblichkeit eines Hinweises auf das Schweigerecht als Verwertbarkeitsvoraussetzung | 210 | ||
6. Zulässigkeit der fehlenden aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Auskunftsverlangen | 211 | ||
V. Gesamtfazit: Unzulässigkeit jeglicher Aussagepflicht im europäischen Kartellverfahren | 212 | ||
G. Anspruch auf nachgelagerte gerichtliche Kontrolle | 212 | ||
I. Anforderungen an den Umfang der nachgelagerten gerichtlichen Kontrolle | 213 | ||
1. Anforderungen zum Prüfungsumfang aus der EMRK | 213 | ||
a) Fehlender Maßstab in der Rechtsprechung des EGMR zu Sanktionen gegen natürliche Personen | 213 | ||
b) Etablierung und Konturierung des Erfordernisses einer umfassenden Kontrolle durch das Urteil Menarini | 214 | ||
aa) Verbleiben eines tatbestandlichen Beurteilungsspielraumes trotz Forderung nach „pleine juridiction“ | 215 | ||
bb) Zulässigkeit einer deutlich eingeschränkten Ermessensüberprüfung auf Rechtsfolgenseite trotz der Forderung nach „pleine juridiction“ | 216 | ||
cc) Notwendige Kompetenz zur Abänderung der angeordneten Rechtsfolge | 217 | ||
2. Forderungen aus der EU-GRCh | 218 | ||
3. Stellungnahme zur Menarini Rechtsprechung und Überprüfung des europäischen Kartellrechts | 218 | ||
a) Notwendige Prüfungsdichte hinsichtlich des Vorliegens von Tatbestandsvoraussetzungen | 219 | ||
aa) Unvereinbarkeit eines Beurteilungsspielraums für wirtschaftlich komplexe Fragestellungen mit dem Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht | 219 | ||
bb) Unvereinbarkeit der derzeitigen Prüfdichte im europäischen Kartellrecht mit dem Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht | 221 | ||
b) Notwendiger Kontrollumfang von Ermessensentscheidungen auf Rechtsfolgenseite | 225 | ||
aa) Vereinbarkeit einer reinen Ermessensfehlerkontrolle mit dem Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht | 225 | ||
bb) Vereinbarkeit der derzeitigen Ermessenskontrolle gem. Art. 261 AEUV i. V. m. Art. 31 VO (EG) 1/2003 | 228 | ||
c) Kein Erfordernis einer Kompetenz zur Abänderung von Verwaltungssanktionsentscheidungen | 233 | ||
4. Fazit: Weitgehende Vereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit den verfahrensgarantierechtlichen Vorgaben zur notwendigen gerichtlichen Kotrolldichte | 234 | ||
II. Zulässigkeit der fehlenden umfassenden Prüfung von Amts wegen durch die Unionsgerichte | 234 | ||
1. Vereinbarkeit der geltenden Dispositionsmaxime mit der Rechtsprechung zu Art. 6 EMRK | 235 | ||
2. Zulässigkeit der geltenden Dispositionsmaxime nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte | 236 | ||
3. Fazit und Bewertung der Zulässigkeit der Geltung der Dispositionsmaxime im europäischen Kartellrecht | 236 | ||
III. Unzulässigkeit der fehlenden aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsklagen | 237 | ||
IV. Fazit: Notwendigkeit uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle tatbestandlicher Voraussetzungen bei reiner Ermessensfehlerkontrolle auf Rechtsfolgenseite | 241 | ||
H. Anspruch auf Verhandlung innerhalb angemessener Frist | 242 | ||
I. Faktoren für die Bestimmung der Angemessenheit der Verfahrenslänge | 242 | ||
1. Weitgefasste Kriterien für die Bestimmung der Angemessenheit nach der EMRK | 243 | ||
2. Übernahme der Kriterien des EGMR in der Rechtsprechung zur EU-GRCh | 246 | ||
II. Beurteilung der Verfahrenslänge im europäischen Kartellverfahren | 248 | ||
1. Bewertung der Dauer des Verfahrens vor der Europäischen Kommission | 249 | ||
a) Hoher Komplexitätsgrad in Kartellverfahren | 249 | ||
b) Große Belastung der Beschwerdeführerin durch hohen Sanktionsrahmen | 250 | ||
c) Zu erwartende Nutzung diverser Verteidigungsmittel durch die Beschwerdeführerin | 251 | ||
d) Schwierigkeit der Überprüfung des konkreten Verhaltens und struktureller Defizite der Europäischen Kommission | 252 | ||
aa) Unbestimmbarkeit struktureller Defizite | 252 | ||
bb) Schwierige Beweisbarkeit konkreter Verfahrensverzögerungen durch die Europäische Kommission | 253 | ||
2. Bewertung der Dauer des Anfechtungsverfahrens vor den Unionsgerichten | 255 | ||
a) Geringere Komplexität von Anfechtungsverfahren vor den Unionsgerichten | 255 | ||
b) Noch höhere Belastung in Gerichtsverfahren bei vorläufiger Vollstreckbarkeit von administrativ verhängten Sanktionen | 256 | ||
c) Einzelfallabhängige Bewertung des Verhaltens von Unternehmen und den Unionsgerichten | 257 | ||
III. Fazit: Keine strukturellen Mängel bei Bewertung der Gesamtdauer des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens | 257 | ||
I. Gesamtfazit zur Einhaltung strafrechtsähnlicher Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht | 259 | ||
I. Notwendiges Verfahrensgarantieniveau im europäischen Kartellrecht | 260 | ||
II. Heilung des Anspruchs auf Entscheidung durch ein Gericht und des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch Möglichkeit zur gerichtlichen Nachprüfung | 262 | ||
III. Einzelfallabhängige Vereinbarkeit von Kartellbußgeldern mit dem derzeitigen administrativen Sanktionierungssystem | 263 | ||
Teil 4: Gesamtfazit und Reformvorschläge für das europäische Kartellverfahren | 264 | ||
A. Reformvorschläge im Rahmen der bestehenden Regelungen der Art. 101 und 103 AEUV | 264 | ||
I. Unzulässigkeit existenzvernichtender Kartellbußgelder | 264 | ||
II. Umfassendes Aussageverweigerungsrecht für Unternehmen | 265 | ||
III. Kompetenzaufteilung innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb | 265 | ||
IV. Rügemöglichkeit bei Verstößen gegen die Unvoreingenommenheit | 266 | ||
V. Öffentlichkeit zumindest von mündlichen Anhörungen | 266 | ||
VI. Recht zur Ladung und Befragung von Zeugen | 266 | ||
VII. Abschaffung der Beweislastverschiebung für Rechtfertigungsgründe zulasten von Unternehmen | 267 | ||
VIII. Intensivierung der gerichtlichen Kontrolle von Tatbestandsvoraussetzungen | 267 | ||
IX. Aufschiebende Wirkung von Klagen vor den Unionsgerichten | 267 | ||
B. Gesamtfazit: Vereinbarkeit des europäischen Kartellverfahrens mit Art. 6 EMRK und den korrespondierenden Garantien der EU-GRCh unter der Voraussetzung eines höheren Verfahrensgarantieniveaus | 268 | ||
Zusammenfassende Thesen | 270 | ||
Literaturverzeichnis | 272 | ||
Urteils- und Entscheidungsverzeichnis | 286 | ||
A. EGMR | 286 | ||
B. EKMR | 290 | ||
C. EuG | 290 | ||
D. EuGH | 293 | ||
E. Schlussanträge der Generalanwälte am EuGH | 296 | ||
F. EFTA-Gerichtshof | 297 | ||
G. Deutsche Gerichte | 297 | ||
H. Schweizer Gerichte | 297 | ||
I. Neuseeländischer High Court | 298 | ||
Materialienverzeichnis | 299 | ||
Sachverzeichnis | 300 |