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Henn, F. (2018). Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht. Implikationen und Grenzen der Strafrechtsähnlichkeit von Kartellbußgeldern. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55393-8
Henn, Florian. Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht: Implikationen und Grenzen der Strafrechtsähnlichkeit von Kartellbußgeldern. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55393-8
Henn, F (2018): Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht: Implikationen und Grenzen der Strafrechtsähnlichkeit von Kartellbußgeldern, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55393-8

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Strafrechtliche Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht

Implikationen und Grenzen der Strafrechtsähnlichkeit von Kartellbußgeldern

Henn, Florian

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 182

(2018)

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About The Author

Florian Henn studierte Rechtswissenschaften an der Bucerius Law School in Hamburg und an der Université Paris 1 Panthéon-Sorbonne in Paris. Während der Arbeit an der Dissertation war er wissenschaftlicher Mitarbeiter in zwei internationalen Wirtschaftskanzleien. Seit 2017 ist er bei der Deutschen Lufthansa AG tätig und verantwortet seit April 2018 bereichsübergreifend Aktivitäten des Unternehmens zur »Zukunft der Arbeit«.

Abstract

Das europäische Kartellrecht hat in den letzten Jahrzehnten diverse Reformen erfahren. Jedoch sind nach Ansicht des Autors noch nicht alle Verfahrensdefizite behoben, die für sich genommen, aber erst recht in ihrer Gesamtheit, ein Legitimationsdefizit zur Folge haben: Unternehmen sind weiterhin zu selbstbelastenden Aussagen verpflichtet, sie haben kein Recht zur Zeugenladung oder -befragung, es gelten verschiedene Beweisvermutungen und schließlich werden Kartellbußgelder, die bis zu 10% des Vorjahresgesamtumsatzes betragen können, durch eine nicht unabhängige und nicht unparteiliche Behörde in einem nicht-öffentlichen Verfahren verhängt und sind auch bei einer Anfechtung sofort vollziehbar.

Der Autor unterzieht das europäische Kartellverfahrensrecht einer umfassenden Analyse und kommt zu dem Schluss, dass die derzeitige Praxis mit den Vorgaben aus der EMRK und der EU-GRCh nicht zu vereinbaren sei. Dennoch könne ein behördliches Sanktionsverfahren zulässig sein. Entscheidend sei jedoch, dass die verhängte Sanktion bei einem gleichzeitig höheren Verfahrensgarantieniveau nicht existenzvernichtend wirke. Andernfalls müssten Kartelle unmittelbar in einem gerichtlichen Verfahren sanktioniert werden.
»European Antitrust Law and Criminal Procedural Guarantees«

Cartel sanctions are an important means to ensure the functioning of the European market. Their purpose may however not justify any rigorosity of cartel proceedings against companies. Above all, the procedural practice needs to be compliant with the European Convention on Human Rights and the Charter of Fundamental Rights, which is currently subject to some doubts. The author argues therefore, whether cartel sanctions may be imposed by an administrative authority regardless of their height.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 23
Einleitung 27
A. Probleme im Ablauf des europäischen Kartellverfahrens 27
B. Gang der Untersuchung, Schwerpunkte und Ausgrenzungen 29
C. Stand der Forschung 30
D. Verhältnis der den Prüfmaßstab bildenden Rechtsquellen EU-GRCh, EMRK und allgemeine Grundsätze 31
E. Terminologische Grundlagen 32
Teil 1: Grundsätzliche Anwendbarkeit strafrechtlicher Verfahrensgarantien im europäischen Kartellverfahren 34
A. Aufbau von strafrechtlichen Verfahrensgarantien sowie Voraussetzungen für deren Anwendbarkeit 34
B. Art. 6 EMRK – Anwendungsvoraussetzung „strafrechtliche Anklage“ 36
I. Merkmal „Anklage“ 36
1. Vorgaben aus der Rechtsprechung des EGMR 37
2. Vorliegen einer Anklage im europäischen Kartellrecht 38
a) Auskunftsverlangen gem. Art. 18 VO (EG) 1/2003 38
b) Nachprüfungen gem. Art. 20 VO (EG) 1/2003 40
c) Mitteilung der Beschwerdepunkte gem. Art. 27 VO (EG) 1/2003 42
II. Merkmal „strafrechtlich“ 42
1. Keine Einordnung von Kartellbußgeldern als strafrechtlich im Unionsrecht 44
2. Natur des Vergehens 44
a) Repressiver Charakter von Kartellbußgeldern 44
b) Präventiver Charakter von Kartellbußgeldern 45
c) Abstrakt-genereller Adressatenkreis des Kartellverbots 48
3. Art und Schwere der angedrohten Strafe 48
a) Unmöglichkeit der Bewertung von Kartellbußgeldern nach der Art der angedrohten Strafe 48
b) Regelmäßig gegebene Schwere der angedrohten Strafe von Kartellbußgeldern 49
III. Fazit: Anwendbarkeit von Art. 6 EMRK im europäischen Kartellbußgeldverfahren 50
C. Art. 41 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung „Angelegenheiten von Organen der Europäischen Union“ 50
D. Art. 47 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung „Verletzung in eigenen Rechten“ 50
I. Betroffenheit subjektiver Rechte durch Kartellbußgelder 51
II. Verletzung subjektiver Rechte durch Kartellbußgelder 52
III. Identische Anwendungsvoraussetzungen in Abs. 2 und 3 53
E. Art. 48 EU-GRCh – Anwendungsvoraussetzung „Angeklagter“ 54
F. Fazit: Grundsätzliche Anwendbarkeit strafrechtlicher Verfahrensgarantien in Kartellbußgeldverfahren 55
Teil 2: Grundlegungen für die Bestimmung des Verfahrensgarantieniveaus in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen 56
A. Keine grundsätzliche Unzulässigkeit von administrativen Sanktionsverfahren gegen Unternehmen 57
I. Praktizierte Einschränkung strafrechtlicher Verfahrensgarantien in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen 57
II. Möglichkeit zur unterschiedlich strengen Anwendung von strafrechtlichen Verfahrensgarantien aufgrund unbestimmten Wortlauts 58
III. Widerlegung von Ansichten gegen die Anwendung strafrechtlicher Verfahrensgarantien in Verwaltungssanktionsverfahren 58
1. Gefahr der Absenkung des Garantieniveaus auch in kernstrafrechtlichen Verfahren 59
2. Einführung eines EMRK-Zusatzprotokolls als Alternative zur weiten Auslegung des Begriffs „strafrechtliche Anklage“ 60
IV. Maßgeblichkeit der Heilungsmöglichkeit verfahrensgarantierechtlicher Defizite im Fall eines gerichtlichen Anfechtungsverfahrens 61
B. Bestimmung des Begriffs der Strafrechtsähnlichkeit 63
I. Unzulässigkeit der ausschließlich auf gesetzgeberischer Entscheidung beruhenden Einordnung von Sanktionen gegen Unternehmen als strafrechtsähnlich 64
II. Keine praxistaugliche Definition in der Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Verwaltungssanktionen gegen natürliche Personen 65
III. Nichtübertragbarkeit der unabhängig von Verfahrensgarantien erfolgenden Differenzierung zwischen Strafrecht im engeren und im weiteren Sinn 66
1. Unterscheidung nach dem sozial-ethischen Unwert einer Tat 66
2. Unterscheidung anhand der angeordneten Sanktion 68
IV. Existenzvernichtende Wirkung von Bußgeldern als einzige unzulässige Rechtsfolge in strafrechtsähnlichen Sanktionsverfahren 69
1. Unmöglichkeit der Heilung nur bei existenzvernichtenden Sanktionen 69
2. Unbeachtlichkeit mittelbarer Sanktionsfolgen 71
3. Gesetzgeberische Einschätzungsprärogative unterhalb der Schwelle der Existenzvernichtung 73
a) Bestehen einer gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative im Grenzbereich kernstrafrechtlicher und strafrechtsähnlicher Sanktionen 73
b) Grenzziehungen unterhalb der Schwelle der Existenzvernichtung als Ausprägung der gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative 74
c) Kriminalisierungsinitiativen als Ausübung der gesetzgeberischen Einschätzungsprärogative 75
4. Fazit: Unzulässigkeit strafrechtsähnlicher Sanktionsverfahren allein für existenzvernichtende Sanktionen 76
V. Identische Definition von Strafrechtsähnlichkeit im Kontext der EU-GRCh 77
C. Auslegungsmethoden für die Bestimmung des strafverfahrensgarantierechtlichen Mindestschutzes 77
I. Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge als Ausgangspunkt 77
II. Vorrang dynamisch-teleologischer Auslegung 78
III. Bestimmung des Schutzstandards durch Abwägungsentscheidung im Rahmen der Prüfung der Einhaltung einer Verfahrensgarantie 79
IV. Reduktion des Garantiestandards durch implizite Schranken aufgrund von Verhältnismäßigkeits- und Zweckmäßigkeitserwägungen 80
V. Umsetzungsspielraum für EGMR-Urteile 81
VI. Fehlende Rechtsfolgenanordnung in Urteilen des EGMR 81
D. Zu berücksichtigende unternehmensspezifische Faktoren bei der Anwendung strafrechtlicher Verfahrensgarantien 82
I. Eigenschaften von Unternehmen im Vergleich mit natürlichen Personen 83
1. Gründung von Gesellschaften aufgrund rechtsgeschäftlichen Gründungsaktes 84
2. Rechtspersönlichkeit nur aufgrund gesetzlicher Anordnung 84
3. Erfordernis gesetzlicher Vertretung 85
4. Erfahrenheit im Rechtsverkehr 85
II. Teleologische Unterschiede hinsichtlich der Schutzbedürftigkeit von Unternehmen und natürlichen Personen 85
Teil 3: Vereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit strafrechtlichen Verfahrensgarantien 87
A. Zulässigkeit vorgeschalteter Verwaltungssanktionsverfahren trotz Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht 88
I. Grundsätzliche Zulässigkeit vorgeschalteter Verwaltungssanktionsverfahren 89
1. Unklare Grenzen für die Zulässigkeit von Verwaltungssanktionsverfahren in der Rechtsprechung des EGMR 89
a) Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR zur Zulässigkeit von strafrechtsähnlichen Sanktionsverfahren gegen natürliche Personen 89
b) Zulässigkeit strafrechtsähnlicher Sanktionsverfahren gegen Unternehmen seit den Urteilen Société Sténuit und Menarini 90
c) Stellungnahme: Möglichkeit zur gerichtlichen Kontrolle als einzige Voraussetzung für die Zulässigkeit administrativer Sanktionen 92
2. Keine Aussage der EU-GRCh zur Zulässigkeit strafrechtsähnlicher Sanktionsverfahren 93
II. Keine besonderen Anforderungen an die Ausgestaltung der Verwaltungssanktionsbehörde 94
1. Darstellung und Ablehnung der rudimentären EGMR-Rechtsprechung zur institutionellen Organisation von Verwaltungssanktionsbehörden 94
a) Erfordernis einer organisatorischen Trennung der untersuchenden und entscheidenden Entitäten nach dem EGMR-Urteil Dubus 94
b) Ablehnung der Notwendigkeit einer organisatorischen Trennung innerhalb der Verwaltungssanktionsbehörde aufgrund der Gerichtsgarantie 95
aa) Unmöglichkeit der Wahrung der Unparteilichkeit auch bei einer Neuorganisation der Behörde 96
bb) Unmöglichkeit der Wahrung der Unabhängigkeit auch bei einer Neuorganisation der Behörde 97
cc) Kein zwingendes Erfordernis eines lediglich quasi-unabhängigen und quasi-unparteiischen Entscheidungsgremiums 98
dd) Fazit: Maßgeblichkeit allenfalls sonstiger Verfahrensgarantien für besondere institutionell-organisatorische Behördenausgestaltungen 98
2. Keine Vorgaben zur institutionellen Organisation von Verwaltungssanktionsbehörden aus der EU-GRCh 99
III. Fazit: Grundsätzliche Vereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit dem Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht 100
B. Anspruch auf rechtliches Gehör 101
I. Verfahrensgarantierechtliche Grundlagen des Anspruchs auf rechtliches Gehör 101
1. Anforderungen aus der EMRK an die Gewährung rechtlichen Gehörs in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen 101
a) Vorgaben aus der Rechtsprechung des EGMR zur Wahrung des Anspruchs auf rechtliches Gehör von natürlichen Personen 102
aa) Unterrichtung über alle Details einer erhobenen Beschuldigung 102
bb) Notwendiger Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs in Strafverfahren gegen natürliche Personen 102
b) Uneingeschränkte Übertragbarkeit der Schutzzwecke auf Unternehmen auch in Verwaltungssanktionsverfahren 103
aa) Besonderheiten der Gewährung rechtlichen Gehörs in Verwaltungssanktionsverfahren 103
bb) Umfang der Gewährung rechtlichen Gehörs bei Unternehmen als Angeklagten 104
c) Rechtsfolge unterbliebener Gehörsgewährung 105
2. Nahezu identische Vorgaben zum rechtlichen Gehör aus Art. 41 EU-GRCh 105
II. Gewährung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im europäischen Kartellverfahren 107
1. Erfüllung der informatorischen Grundvoraussetzungen durch die Mitteilung der Beschwerdepunkte 108
2. Keine Defizite hinsichtlich des Umfanges der Äußerungsmöglichkeiten im europäischen Kartellrecht 109
3. Unmöglichkeit einer unvoreingenommenen Würdigung der Aussagen der Parteien angesichts der derzeitigen behördeninternen Strukturen 109
a) Unerheblichkeit der fehlenden Anhörung vor dem allein entscheidungsbefugten Gremium der Kommissare 110
b) Unvereinbarkeit der dreifachen Rolle der Generaldirektion Wettbewerb mit dem Grundsatz rechtlichen Gehörs 112
c) Unzureichende Kompensation durch frühzeitige Verfahrenseinbeziehung der Parteien 115
d) Keine Kompensation durch interne „peer review“-Prüfung 116
e) Keine Kompensation durch Einbeziehung des Juristischen Dienstes, des „Chief Economist“ oder des Beratenden Ausschusses 117
f) Keine Kompensation durch Einbeziehung des Anhörungsbeauftragten 118
4. Fazit: Erforderlichkeit einer institutionell- organisatorischen Trennung der verschiedenen Kompetenzen innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb 121
5. Maßgeblichkeit der Entscheidungserheblichkeit von Verstößen für die Rechtsfolge der Nichtigkeit 122
C. Anspruch auf Ladung und Befragung von Zeugen 123
I. Recht zur Befragung von Belastungszeugen und zur Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen 124
1. Teleologische Auslegung des Konfrontationsrechts in Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK 124
2. Ablehnung eines Konfrontationsrechts aus allgemeinen Grundsätzen durch die Unionsgerichte 126
3. Herleitung eines Konfrontationsrechts aus der EU-GRCh 127
II. Uneingeschränkte Übertragbarkeit der Schutzzwecke auf Unternehmen insbesondere in Verwaltungssanktionsverfahren 128
1. Übertragbarkeit der Schutzzwecke des Konfrontationsrechts auf Unternehmen 128
2. Notwendige Zeugenladung und Zeugenbefragung auch in Verwaltungssanktionsverfahren 129
a) Kein pauschaler Anwendungsausschluss aufgrund nicht-gerichtlicher Sanktionierung 129
b) Notwendige umfassende Geltung des Konfrontationsrechts auch in Verwaltungssanktionsverfahren 130
3. Rechtsfolge unterbliebener Zeugenladung bzw. nichtgewährter Möglichkeit zur Befragung 133
III. Fazit: Unvereinbarkeit des europäischen Kartellverfahrensrechts mit der notwendigen uneingeschränkten Geltung des Konfrontationsrechts 134
D. Öffentlichkeitsgrundsatz 135
I. Schutzumfang, Schutzzwecke und Grenzen des Öffentlichkeitsgrundsatzes 136
II. Unmöglichkeit der Einhaltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in Verwaltungssanktionsverfahren 138
1. Kein geringerer Maßstab wegen Unternehmenseigenschaft und lediglich administrativer Sanktionierung 138
2. Unvereinbarkeit einer umfassenden Geltung des Öffentlichkeitsgrundsatzes mit den Charakteristika von Verwaltungssanktionsverfahren 139
III. Heilung der fehlenden Verfahrensöffentlichkeit bei uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle 140
E. Unschuldsvermutung 140
I. Grundlegende Anwendbarkeit auf Unternehmen in Verwaltungssanktionsverfahren 141
1. Geltung der Unschuldsvermutung für Unternehmen nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte 141
2. Begründung der Anwendbarkeit der Unschuldsvermutung aus der EMRK zugunsten von Unternehmen 142
II. Gebot der unvoreingenommenen Beweiswürdigung und Entscheidung 142
1. Verfahrensgarantierechtliche Vorgaben zur Geltung des Gebots der Unvoreingenommenheit in Verwaltungssanktionsverfahren zugunsten von Unternehmen 143
a) Unvoreingenommenheit nach der EMRK als grundlegende prozessleitende Maxime 143
b) Kaum Aussagen zur Geltung der Unvoreingenommenheit nach der EU-GRCh 143
c) Stellungnahme: Notwendige Beachtung des Gebots der Unvoreingenommenheit auch in Verwaltungssanktionsverfahren gegen Unternehmen 144
2. Unvereinbarkeit der dreifachen Rolle der Generaldirektion Wettbewerb mit dem Gebot der Unvoreingenommenheit 144
3. Unzulässigkeit des Fehlens eines Rechtsmittels gegen sonstige Verstöße gegen das Gebot der Unvoreingenommenheit 145
III. Verbot schuldpräsumtiver öffentlicher Äußerungen vor Verfahrensabschluss 146
1. Verfahrensgarantierechtliche Vorgaben zur Unzulässigkeit öffentlicher Äußerungen 147
a) Zulässigkeit öffentlicher Äußerungen nach der EMRK bis zur Grenze der Voreingenommenheit 147
b) Unklare Grenzen der Zulässigkeit öffentlicher Äußerungen nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte 148
2. Voraussetzungen für die Annahme eines Verstoßes gegen das Verbot öffentlicher Äußerungen im europäischen Kartellrecht 149
3. Teleologische Unvereinbarkeit des Fehlens eines Rechtsmittels gegen schuldpräsumtive öffentliche Äußerungen 150
4. Fazit: Notwendige Einführung einer Regelung zur Stellung von Befangenheitsanträgen 152
IV. Verbot der Beweislastverschiebung 152
1. Unzulässigkeit von Beweislastverschiebungen nach der EMRK 152
2. Billigung der Aufteilung der Beweislast durch die Unionsgerichte unter Außerachtlassung der EU-GRCh 153
3. Stellungnahme zur Einhaltung der gebotenen Beweislastverteilung im europäischen Kartellrecht 154
a) Uneingeschränkte Anwendbarkeit auf Unternehmen 154
b) Uneingeschränkte Anwendbarkeit auch in Verwaltungssanktionsverfahren 155
c) Fazit: Unzulässigkeit der derzeitigen Beweislastverschiebung im europäischen Kartellrecht 157
4. Keine Einschränkungen des Verbotes von Beweislastverschiebungen bei Kronzeugenanträgen 157
V. Erforderliches Beweismaß 158
1. Fehlende Aussage über das gebotene Beweismaß in der Rechtsprechung des EGMR 158
2. Maßgeblichkeit des „beyond reasonable doubt“-Standards in der Rechtsprechung der Unionsgerichte 160
3. Stellungnahme zum gebotenen Beweismaß im europäischen Kartellrecht 163
a) Herleitung des notwendigen Beweismaßes aus dem Grundsatz in dubio pro reo 163
b) Lösungsmöglichkeiten für die allgemeine Beweisproblematik im Kartellrecht 164
aa) Etablierung eines fallgruppenbezogenen Beweismaßes durch die Anwendung von Beweisvermutungen 164
(1) Grenzen der Zulässigkeit von Beweisvermutungen nach der Rechtsprechung des EGMR 165
(2) Grenzen der Zulässigkeit von Beweisvermutungen nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte 166
(3) Zulässige Beweisvermutungen als mit dem Grundsatz in dubio pro reo zu vereinbarendes Beweismaß 167
bb) Indizienbeweise als Unterfall von Beweisvermutungen 168
c) Notwendigkeit weiterer Beweiserleichterungen aufgrund des Charakters des Kartellverbots als Wirtschaftsdelikt und als abstraktes Gefährdungsdelikt 168
d) Keine weitergehenden Vorgaben für das notwendige Beweismaß aus dem Grundsatz eines fairen Verfahrens 170
e) Fazit: Herleitung eines praxistauglichen Beweismaßes für das europäische Kartellrecht aus dem Grundsatz in dubio pro reo 170
4. Keine Einschränkung des Beweismaßes bei Kronzeugenanträgen 171
VI. Gesamtfazit: Mehrfache Unvereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit der Unschuldsvermutung 171
F. Nemo-tenetur-Grundsatz 172
I. Rechtsprechung des EGMR zum Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit 172
1. Umfang der Selbstbelastungsfreiheit für natürliche Personen 173
2. Keine Aussage über die Selbstbelastungsfreiheit für Unternehmen 176
II. Auslegung der EMRK 176
1. Uneingeschränkte Geltung der Selbstbelastungsfreiheit für Unternehmen 177
a) Telos der Selbstbelastungsfreiheit nach Ansicht des EGMR 177
aa) Gefahr von Fehlurteilen durch Zwang zu selbstbelastenden Aussagen 177
bb) Schutz der Willensfreiheit 178
b) Weitgehende Unübertragbarkeit der vom EGMR formulierten Schutzzwecke auf Unternehmen 179
c) Schutzbegründung für Unternehmen aufgrund der staatlichen Beweispflicht aufgrund der Unschuldsvermutung 181
d) Unmöglichkeit einer Beschränkung der Selbstbelastungsfreiheit auf das Eingeständnis einer Zuwiderhandlung 183
e) Keine Abwägung mit dem öffentlichen Aufklärungsinteresse 185
f) Keine anderweitigen unüberwindbaren Aufklärungshindernisse 186
g) Bedürfnis einer einheitlichen Anwendung auf sämtliche Unternehmensformen 189
h) Zwischenfazit: Uneingeschränkte Geltung des Grundsatzes der Selbstbelastungsfreiheit für Unternehmen 190
2. Uneingeschränkte Geltung der Selbstbelastungsfreiheit in Verwaltungssanktionsverfahren 191
a) Keine Einschränkung aufgrund eines in Verwaltungssanktionsverfahren in der Regel niedrigeren Sanktionsmaßes 191
b) Keine Unvereinbarkeit der Selbstbelastungsfreiheit mit den Charakteristika eines administrativen Sanktionierungsverfahrens 192
c) Keine Wahrung der Verteidigungsrechte durch Möglichkeit zur nachträglichen Stellungnahme 193
3. Unverhältnismäßigkeit jeder Aussagepflicht unabhängig von den angedrohten Zwangsmaßnahmen 194
4. Umfang der Selbstbelastungsfreiheit 194
a) Berufung von Mitarbeitern auf das Aussagverweigerungsrecht des Unternehmens 195
b) Kein Schutz vor Beschlagnahmungen 196
c) Keine Pflicht zur aktiven Herausgabe von belastenden Dokumenten 196
d) Keine Selbstbelastungsfreiheit für ohnehin preiszugebende Informationen 197
5. Unerheblichkeit eines Hinweises auf das Schweigerecht als Verwertbarkeitsvoraussetzung 197
III. Rechtsprechung der Unionsgerichte zum Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit 198
1. Keine unionsgerichtliche Herleitung des nemo-tenetur-Grundsatzes aus der EU-GRCh 198
2. Anerkennung eines sehr eingeschränkten Aussageverweigerungsrechts durch die Unionsgerichte als allgemeiner Grundsatz 199
a) Schutz vor Eingeständnissen einer Zuwiderhandlung: Orkem – EuGH 1989 199
b) Ungerechtfertigte Behinderung durch ein über den Schutz vor Eingeständnissen einer Zuwiderhandlung hinausgehendes Aussageverweigerungsrecht: PVC EuG – 1999 201
c) Schutz vor der Pflicht zu einer dem Eingeständnis einer Zuwiderhandlung gleichkommenden Aussage: Mannesmannröhren-Werke – EuG 2001 201
d) Beschränkung des Schutzes auf Auskunftsentscheidungen: PVC – EuGH 2002 202
e) Festhalten an der Orkem-Rechtsprechung als weiterhin ständige Rechtsprechung 204
IV. Herleitung eines umfassenden Auskunftsverweigerungsrechts für Unternehmen aus der EU-GRCh 205
1. Uneingeschränkte Geltung der Selbstbelastungsfreiheit für Unternehmen 205
2. Uneingeschränkte Geltung der Selbstbelastungsfreiheit in Verwaltungssanktionsverfahren 208
3. Aussicht auf Bußgeldreduktion als zulässiges Maß an Zwang 209
4. Umfang der Selbstbelastungsfreiheit 210
5. Unerheblichkeit eines Hinweises auf das Schweigerecht als Verwertbarkeitsvoraussetzung 210
6. Zulässigkeit der fehlenden aufschiebenden Wirkung von Klagen gegen Auskunftsverlangen 211
V. Gesamtfazit: Unzulässigkeit jeglicher Aussagepflicht im europäischen Kartellverfahren 212
G. Anspruch auf nachgelagerte gerichtliche Kontrolle 212
I. Anforderungen an den Umfang der nachgelagerten gerichtlichen Kontrolle 213
1. Anforderungen zum Prüfungsumfang aus der EMRK 213
a) Fehlender Maßstab in der Rechtsprechung des EGMR zu Sanktionen gegen natürliche Personen 213
b) Etablierung und Konturierung des Erfordernisses einer umfassenden Kontrolle durch das Urteil Menarini 214
aa) Verbleiben eines tatbestandlichen Beurteilungsspielraumes trotz Forderung nach „pleine juridiction“ 215
bb) Zulässigkeit einer deutlich eingeschränkten Ermessensüberprüfung auf Rechtsfolgenseite trotz der Forderung nach „pleine juridiction“ 216
cc) Notwendige Kompetenz zur Abänderung der angeordneten Rechtsfolge 217
2. Forderungen aus der EU-GRCh 218
3. Stellungnahme zur Menarini Rechtsprechung und Überprüfung des europäischen Kartellrechts 218
a) Notwendige Prüfungsdichte hinsichtlich des Vorliegens von Tatbestandsvoraussetzungen 219
aa) Unvereinbarkeit eines Beurteilungsspielraums für wirtschaftlich komplexe Fragestellungen mit dem Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht 219
bb) Unvereinbarkeit der derzeitigen Prüfdichte im europäischen Kartellrecht mit dem Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht 221
b) Notwendiger Kontrollumfang von Ermessensentscheidungen auf Rechtsfolgenseite 225
aa) Vereinbarkeit einer reinen Ermessensfehlerkontrolle mit dem Anspruch auf Entscheidung durch ein Gericht 225
bb) Vereinbarkeit der derzeitigen Ermessenskontrolle gem. Art. 261 AEUV i. V. m. Art. 31 VO (EG) 1/2003 228
c) Kein Erfordernis einer Kompetenz zur Abänderung von Verwaltungssanktionsentscheidungen 233
4. Fazit: Weitgehende Vereinbarkeit des europäischen Kartellrechts mit den verfahrensgarantierechtlichen Vorgaben zur notwendigen gerichtlichen Kotrolldichte 234
II. Zulässigkeit der fehlenden umfassenden Prüfung von Amts wegen durch die Unionsgerichte 234
1. Vereinbarkeit der geltenden Dispositionsmaxime mit der Rechtsprechung zu Art. 6 EMRK 235
2. Zulässigkeit der geltenden Dispositionsmaxime nach der Rechtsprechung der Unionsgerichte 236
3. Fazit und Bewertung der Zulässigkeit der Geltung der Dispositionsmaxime im europäischen Kartellrecht 236
III. Unzulässigkeit der fehlenden aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsklagen 237
IV. Fazit: Notwendigkeit uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle tatbestandlicher Voraussetzungen bei reiner Ermessensfehlerkontrolle auf Rechtsfolgenseite 241
H. Anspruch auf Verhandlung innerhalb angemessener Frist 242
I. Faktoren für die Bestimmung der Angemessenheit der Verfahrenslänge 242
1. Weitgefasste Kriterien für die Bestimmung der Angemessenheit nach der EMRK 243
2. Übernahme der Kriterien des EGMR in der Rechtsprechung zur EU-GRCh 246
II. Beurteilung der Verfahrenslänge im europäischen Kartellverfahren 248
1. Bewertung der Dauer des Verfahrens vor der Europäischen Kommission 249
a) Hoher Komplexitätsgrad in Kartellverfahren 249
b) Große Belastung der Beschwerdeführerin durch hohen Sanktionsrahmen 250
c) Zu erwartende Nutzung diverser Verteidigungsmittel durch die Beschwerdeführerin 251
d) Schwierigkeit der Überprüfung des konkreten Verhaltens und struktureller Defizite der Europäischen Kommission 252
aa) Unbestimmbarkeit struktureller Defizite 252
bb) Schwierige Beweisbarkeit konkreter Verfahrensverzögerungen durch die Europäische Kommission 253
2. Bewertung der Dauer des Anfechtungsverfahrens vor den Unionsgerichten 255
a) Geringere Komplexität von Anfechtungsverfahren vor den Unionsgerichten 255
b) Noch höhere Belastung in Gerichtsverfahren bei vorläufiger Vollstreckbarkeit von administrativ verhängten Sanktionen 256
c) Einzelfallabhängige Bewertung des Verhaltens von Unternehmen und den Unionsgerichten 257
III. Fazit: Keine strukturellen Mängel bei Bewertung der Gesamtdauer des behördlichen und gerichtlichen Verfahrens 257
I. Gesamtfazit zur Einhaltung strafrechtsähnlicher Verfahrensgarantien im europäischen Kartellrecht 259
I. Notwendiges Verfahrensgarantieniveau im europäischen Kartellrecht 260
II. Heilung des Anspruchs auf Entscheidung durch ein Gericht und des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch Möglichkeit zur gerichtlichen Nachprüfung 262
III. Einzelfallabhängige Vereinbarkeit von Kartellbußgeldern mit dem derzeitigen administrativen Sanktionierungssystem 263
Teil 4: Gesamtfazit und Reformvorschläge für das europäische Kartellverfahren 264
A. Reformvorschläge im Rahmen der bestehenden Regelungen der Art. 101 und 103 AEUV 264
I. Unzulässigkeit existenzvernichtender Kartellbußgelder 264
II. Umfassendes Aussageverweigerungsrecht für Unternehmen 265
III. Kompetenzaufteilung innerhalb der Generaldirektion Wettbewerb 265
IV. Rügemöglichkeit bei Verstößen gegen die Unvoreingenommenheit 266
V. Öffentlichkeit zumindest von mündlichen Anhörungen 266
VI. Recht zur Ladung und Befragung von Zeugen 266
VII. Abschaffung der Beweislastverschiebung für Rechtfertigungsgründe zulasten von Unternehmen 267
VIII. Intensivierung der gerichtlichen Kontrolle von Tatbestandsvoraussetzungen 267
IX. Aufschiebende Wirkung von Klagen vor den Unionsgerichten 267
B. Gesamtfazit: Vereinbarkeit des europäischen Kartellverfahrens mit Art. 6 EMRK und den korrespondierenden Garantien der EU-GRCh unter der Voraussetzung eines höheren Verfahrensgarantieniveaus 268
Zusammenfassende Thesen 270
Literaturverzeichnis 272
Urteils- und Entscheidungsverzeichnis 286
A. EGMR 286
B. EKMR 290
C. EuG 290
D. EuGH 293
E. Schlussanträge der Generalanwälte am EuGH 296
F. EFTA-Gerichtshof 297
G. Deutsche Gerichte 297
H. Schweizer Gerichte 297
I. Neuseeländischer High Court 298
Materialienverzeichnis 299
Sachverzeichnis 300