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Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

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Mästle, T. (2000). Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50188-5
Mästle, Tobias. Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50188-5
Mästle, T (2000): Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50188-5

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Der zivilrechtliche Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Mästle, Tobias

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 120

(2000)

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Abstract

Sexuelle Belästigung ereignet sich im Arbeitsleben erschreckend häufig. Im Recht der Vereinigten Staaten begegnet man diesem Problem damit, daß dem Opfer ein zivilrechtlicher Anspruch gegen den Arbeitgeber an die Hand gegeben wird.

Der Autor zeigt in der vorliegenden Arbeit auf, daß auch im deutschen Recht das Zivilrecht dazu eingesetzt werden kann, verhaltenssteuernd auf Schädiger einzuwirken und Rechtsgutsverletzungen zu verhindern. Dies gilt insbesondere bei sexueller Belästigung, da die bestehenden straf- und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen sowie das speziell hierzu erlassene Beschäftigtenschutzgesetz allein einen hinreichenden Schutz der belästigten Arbeitnehmer nicht gewährleisten können.

Als Anspruchsgrundlagen stehen dem belästigten Opfer § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Beschäftigtenschutzgesetz sowie das Rechtsinstitut der positiven Vertragsverletzung zur Verfügung. Hierbei haftet der Arbeitgeber nicht nur, wenn er selbst oder ein Vorgesetzter sexuell belästigt hat, sondern unter Umständen auch bei Belästigung durch Kollegen des Opfers.

Neben dem Ersatz seines materiellen Schadens kann das Opfer in schweren Fällen auch eine Geldentschädigung wegen immaterieller Schäden verlangen. Hier wird der Gedanke der zivilrechtlichen Prävention besonders relevant. Unter diesem Gesichtspunkt sind bei der Bemessung der Höhe der Geldentschädigung folgende Faktoren zu berücksichtigen: die Intensität des Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht des Opfers, der Grad des Verschuldens des Arbeitgebers sowie die finanzielle Situation des Arbeitgebers.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsübersicht 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 19
§ 1 Das Problem der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz 27
I. Einführung 27
II. Definition des Begriffs der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz 27
1. Ergebnisse der Dortmunder Studie 28
a) Generelle Aussagen zur Definition von sexueller Belästigung 28
b) Kategorisierung einzelner Verhaltensweisen 28
2. Untersuchung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen 29
3. Legaldefinition im deutschen Recht 29
4. Definition im US-amerikanischen Recht 30
III. Häufigkeit von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 30
1. Ausmaß der Betroffenheit nach der Untersuchung des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen 30
2. Ausmaß der Betroffenheit nach der Dortmunder Studie 31
3. Befragung im Hamburger öffentlichen Dienst von Schneble/Domsch 32
4. INFAS-Umfrage bei Plogstedt/Bode 32
5. Untersuchung der Zeitschrift „Brigitte“ 32
6. Zusammenfassung 33
IV. Auswirkungen von sexueller Belästigung auf die Betroffenen 33
1. Unmittelbare Reaktionen der Betroffenen 34
2. Längerfristige Auswirkungen auf die Betroffenen 34
V. Möglichkeiten der Gegenwehr 36
1. Aktive Gegenwehr am erfolgversprechendsten 36
2. Nachteile bei aktiver Gegenwehr 36
a) Gefahr negativer Konsequenzen 36
b) Schwierigkeit, Gegenwehr durchzustehen 37
c) Zwischenergebnis 37
VI. Zusammenfassung 37
§ 2 Rechtslage in den Vereinigten Staaten: Prävention als Aufgabe des Zivilrechts 38
I. Prävention als Aufgabe des Haftungsrechts 38
II. Besondere Relevanz des Präventionsgedankens bei „punitive damages“ 39
1. Mindermeinung: Ablehnung des Restatements 39
2. Rechtslage in der Mehrheit der Bundesstaaten 40
3. Zweck von „punitive damages“ 41
a) Ansicht des Restatements: Prävention und Vergeltung 41
b) Ansichten in der Literatur 41
c) Ansicht der Gerichte in der Mehrheit der Bundesstaaten 42
d) Ansicht in Maine und Idaho 43
e) Weiterer Zweck: Private Rechtsdurchsetzung 43
4. Festsetzung der „punitive damages“ im Einzelfall 43
a) Zuerkennung dem Grunde nach 43
b) Festsetzung der Höhe 44
5. Begrenzungen durch bundesstaatliche Gesetze 44
a) Verbreitete Kritik an „punitive damages“ 44
b) Reaktionen des bundesstaatlichen Gesetzgebers 45
aa) Prozedurale „tort reform“-Maßnahmen 45
bb) Materielle „tort reform“-Maßnahmen 46
6. Verfassungsrechtliche Grenzen 46
a) Pacific Mutual Life Ins. Co. v. Haslip 46
b) TXO Production Corp. v. Alliance Resources Corp 47
c) BMW of North America v. Gore 47
III. Haftung des Geschäftsherrn auf „punitive damages“ 48
1. Haftung des Geschäftsherrn („vicarious liability“) im allgemeinen 48
2. Haftung des Geschäftsherrn auf „punitive damages“ 49
a) „Complicity rule“ 49
b) „Scope of employment rule“ 50
c) Rechtspolitischer Hintergrund 51
IV. Andere Rechtsfiguren mit Präventionsfunktion 51
1. Kartellrecht („Antitrust Law“) 52
2. Patentrecht 53
3. Urheberrecht („Copyright Law“) 54
V. Zusammenfassung 56
§ 3 Die US-amerikanische Rechtslage bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz 57
I. Einleitung 57
II. Anspruch des Opfers bei sexueller Belästigung gemäß Title VII des Civil Rights Act 58
1. Verbotene Verhaltensweisen nach Title VII 58
a) „Quid pro quo harassment“ 59
aa) Geschützter Personenkreis 59
bb) Unwillkommene Belästigung 59
cc) Geschlechtsspezifische Diskriminierung 60
dd) Verknüpfung mit beruflichen Vor- oder Nachteilen 61
ee) Zusammenfassung 61
b) „Hostile work environment“ (feindselige Arbeitsumgebung) 61
aa) Unveränderte Voraussetzungen 62
bb) Verschlechterung der Arbeitsatmosphäre 62
2. Zurechnung an den Arbeitgeber 64
a) Rechtslage bis zu den Entscheidungen Faragher v. City of Boca Raton und Burlington Industries v. Ellerth 64
aa) „Quid pro quo harassment“ 64
bb) „Hostile environment harassment“ 65
cc) Zusammenfassung 66
b) Die Entscheidungen Faragher v. City of Boca Raton und Burlington Industries v. Ellerth 66
aa) Gegenstand der Entscheidungen 66
bb) Inhalt der Entscheidungen 66
cc) Begründung des Supreme Court 67
3. Rechtsfolgen 69
a) „Reinstatement“ und „back pay“ 69
b) Kompensatorischer Schadensersatz 69
c) „Punitive damages“ 70
aa) Zurechnung bei Vorgesetzten mit Vollmacht 70
bb) Zurechnung bei Kollegen 71
d) Gesetzliche Obergrenzen 72
III. Weitere Anspruchsgrundlage: Bundesstaatliche Gesetze (am Beispiel von Missouri) 72
1. Regelungsinhalt des Missouri Human Rights Act 72
2. Nebeneinander von bundesrechtlicher und einzelstaatlicher Regelung 73
IV. Anspruchsgrundlage: Bundesstaatliche „common law torts“ 74
1. Haftungsbegründung bei „intentional infliction of emotional distress“ 74
2. Rechtsfolgen 75
3. Keine Subsidiarität der Anspruchsgrundlage „intentional infliction of emotional distress“ 75
V. Auswirkungen der Rechtsnormen auf das Verhalten der Arbeitgeber 76
1. Situation der Arbeitgeber 76
2. Präventive Maßnahmen zur Verhinderung von sexueller Belästigung 76
a) Empfehlungen für Arbeitgeber 76
b) Betriebsrichtlinien 77
c) Trainingsprogramme 78
3. Reaktionen der Arbeitgeber 79
§ 4 Rechtslage und -realität in Deutschland 80
I. Das Beschäftigtenschutzgesetz von 1994 80
1. Inhalt des Gesetzes 80
2. Kritik am Beschäftigtenschutzgesetz 81
a) Fehlen von Sanktionen 81
b) Unklare Definition des Begriffes der sexuellen Belästigung und unklare Handlungsverpflichtung des Arbeitgebers 82
II. Weitere Rechtsnormen 83
1. Strafvorschriften 83
a) Sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung, § 177 Abs. 1 StGB 83
b) Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen, § 174 StGB 84
c) Nötigung, § 240 StGB 85
aa) Abgrenzung zum Anwendungsbereich des § 177 StGB 85
bb) Hauptanwendungsfall 85
cc) Problem: Unterlassen einer nicht gebotenen Handlung 85
dd) Bewertung der Rechtslage 86
d) Exhibitionistische Handlungen, § 183 StGB 87
e) Beleidigung, § 185 StGB 87
aa) Ältere Rechtsprechung 87
bb) Neuere Rechtsprechung 88
cc) Bewertung 88
f) Gesamtbewertung der strafrechtlichen Rechtslage 88
2. Arbeitsrechtliche Regelungen im Verhältnis Arbeitgeber – Belästiger 89
a) Abmahnung 89
b) Ordentliche Kündigung 90
c) Außerordentliche Kündigung 91
3. Öffentlich-rechtliche Regelungen 91
4. Zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers 92
III. Vergleich der Rechtslage in Deutschland und den Vereinigten Staaten 93
1. Definition des unzulässigen Verhaltens 93
a) Deutschland 93
b) Vereinigte Staaten 93
c) Unterschiede 93
aa) Unwillkommenheit bzw. Erkennbarkeit als Kriterium 94
bb) Präzision der Definition 95
2. Maßnahmen, zu denen der Arbeitgeber verpflichtet ist 95
a) Vereinigte Staaten 95
b) Deutschland 95
3. Zivilrechtliche Haftung des Arbeitgebers 96
a) US-amerikanisches Recht 96
b) Deutsches Recht 97
§ 5 Verfassungsrechtliche Grundlagen hinsichtlich des Schutzes vor sexueller Belästigung 98
I. Tatbestandliche Einschlägigkeit von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG bei sexueller Belästigung 98
1. Allgemeine Handlungsfreiheit und allgemeines Persönlichkeitsrecht als geschützte Rechte 98
2. Zwei Aspekte des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 99
a) Soziale Identität 99
b) Individuelle Identität 99
aa) Informationelle Selbstbestimmung 100
bb) Selbstbestimmung im wirtschaftlichen Bereich 100
cc) Sexuelle Selbstbestimmung 100
3. Sexuelle Belästigung als Fallgruppe der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 101
II. Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Eingriffe 101
III. Funktion der Grundrechte im Verhältnis Belästiger – Opfer 102
1. Unbeachtlichkeit von Verfassungsnormen für das Privatrecht 102
2. Unmittelbare Drittwirkung der Grundrechte 103
a) Aussagen der Lehre von der unmittelbaren Drittwirkung 103
b) Kritik an dieser Lehre 104
3. Lehre von der mittelbaren Drittwirkung der Grundrechte 104
a) Aussagen dieser Lehre 104
b) Kritik an dieser Lehre 105
4. Lehre von der Schutzgebotsfunktion der Grundrechte 106
a) Die dogmatische Figur der Schutzgebotsfunktion der Grundrechte 106
aa) Unabhängiges Rechtsgut hinter Grundrechtsnormen 106
bb) Schutzpflicht gegenüber Eingriffen Dritter 107
cc) Schutz als Staatsaufgabe 107
dd) Anerkennung durch das BVerfG 108
b) Verwirklichung der Schutzgebotsfunktion 109
aa) Verwirklichung mittels einfachen Rechts 109
bb) Ermessensspielraum des Gesetzgebers 110
cc) Grenzen des Ermessens 110
dd) Verwirklichung durch die Gerichte 111
c) Schutzgebotsfunktion als Erklärung der Einwirkung der Grundrechte auf das Privatrecht 111
IV. Staatliche Schutzpflicht vor sexueller Belästigung 112
1. Allgemeine Voraussetzungen für die Annahme einer Schutzpflicht 112
2. Bedürfnis nach Schutz bei sexueller Belästigung 112
a) Rang des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 112
b) Intensität der Gefahr 113
c) Schwere des drohenden Eingriffs 113
d) Möglichkeit von Beschäftigten zu effektivem Selbstschutz 113
e) Gesamtbetrachtung 113
3. Ergebnis 114
V. Begründung einer Schutzpflicht aus Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG 114
1. Tatbestandliche Einschlägigkeit von Art. 3 Abs. 2 und Abs. 3 GG 114
a) Inhalt des Gleichheitssatzes 114
b) Sexuelle Belästigung als Diskriminierung wegen des Geschlechts 115
aa) Vergleich zum US-amerikanischen Recht 115
bb) Anwendung des „quid pro quo“-Gedankens 115
cc) Anwendung des „hostile environment“-Gedankens 116
dd) Ergebnis 116
2. Bestehen einer Schutzpflicht aus Art. 3 Abs. 2 GG 116
a) Alte Fassung des Art. 3 Abs. 2 GG 116
b) Anfügung von Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG 117
c) Ergebnis 117
VI. Unzureichende Erfüllung des Schutzpflicht 117
§ 6 Europarechtliche Vorgaben zum Schutz vor sexueller Belästigung 118
I. Gleichbehandlungsrichtlinie 76/207/EWG 118
1. Inhalt der Richtlinie 118
2. Wirkung der Richtlinie 118
3. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie 119
4. Zwischenergebnis 119
II. Unmittelbare Wirkung der Richtlinie bei unzureichender Umsetzung 119
1. Unmittelbare vertikale Wirkung von Richtlinien 120
2. Unmittelbare horizontale Wirkung von Richtlinien 120
III. Richtlinienkonforme Auslegung des deutschen Rechts („indirect effect“) 121
1. Einwirkung der Richtlinie auf Rechtsverhältnisse Privater durch richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts 121
2. Grundlagen der richtlinienkonformen Auslegung 121
3. Auslegungsfähige nationale Rechtsnormen 122
4. Auslegung deutscher Vorschriften 123
§ 7 Einsatz des Zivilrechts zur Prävention 124
I. Problemstellung 124
II. Ansichten in der Literatur 124
1. Ablehnende Ansicht 124
2. Eingeschränkte Anerkennung des Präventionsgedanken 125
3. Prävention als legitimes Ziel des Zivilrechts 125
III. Ansicht des BGH 126
IV. Nachweis der Existenz des Präventionsgedankens in der Rechtsprechung 127
1. Anerkennung der Präventionsfunktion des Haftungsrechts durch das BVerfG 127
2. Funktion des Schmerzensgeldes bei Körperverletzungen 128
a) Funktion von Sanktionen 128
b) Rechtslage vor Erlaß des BGB 129
c) Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung nach Erlaß des BGB 130
d) Beschluß des Großen Senats für Zivilsachen des BGH von 1955 131
e) Urteil des BGH von 1975 132
f) Urteil des OLG Karlsruhe von 1972 132
aa) Gegenstand des Urteils 132
bb) Begründung des OLG Karlsruhe 133
cc) Vergleich mit US-amerikanischen Entscheidungen 133
g) Zwischenergebnis 133
3. Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzung 134
a) Begründung der Rechtsfigur 134
b) Betonung der Präventionsfunktion 135
c) Rechtsvergleich 135
4. Urheberrecht 136
a) Urteil des BGH von 1957 136
b) Urteil des BGH von 1972 137
c) Rechtsvergleich 137
5. Entscheidung des BAG von 1959 138
6. Entschädigung bei geschlechtsspezifischer Diskriminierung, § 611a BGB 138
a) Rechtsfolge eines Verstoßes bis zum Jahre 1994 139
b) Rechtsfolge in den Jahren 1994 bis 1998 139
c) Rechtsfolge seit 1998 140
d) Bewertung des gesetzgeberischen Handelns 140
7. Bestimmung des Fahrlässigkeitsmaßstabs 140
a) Grundaussagen der ökonomischen Analyse des Rechts 140
b) Anwendung der ökonomischen Lehre auf die Bestimmung des Fahrlässigkeitsmaßstabs 141
c) Ökonomische Abwägungen in Gerichtsentscheidungen 141
aa) Eishockey-Fall des BGH 142
bb) Kanaldeckel-Fall des OLG Düsseldorf 142
cc) Zwischenergebnis 143
8. Ergebnis 143
V. Tatsächliche Eignung des Zivilrechts zur vorbeugenden Verhaltenssteuerung 143
1. Präventive Wirkung strafrechtlicher Sanktionen 143
2. Präventive Wirkung zivilrechtlicher Sanktionen 144
a) Wirkung des Zivilrechts im privaten Bereich 144
b) Wirkung des Zivilrechts bei rationaler Abwägung 145
3. Empirische Untersuchungen zur Wirkung finanzieller Anreize 146
a) Untersuchung von Schäfer/Kötz 146
aa) Gegenstand der Untersuchung 146
bb) Ergebnis der Untersuchung 146
b) Untersuchung von Elisabeth Landes 147
aa) Gegenstand der Untersuchung 147
bb) Ergebnisse der Untersuchung 147
cc) Folgerungen 148
§ 8 Rechtliche Bedenken gegen den Einsatz des Privatrechts zur Verhaltenssteuerung 149
I. Problemstellung 149
II. Möglicherweise verletzte Verfahrensgarantien 149
1. Unschuldsvermutung 149
a) US-amerikanisches Prozeßrecht 149
b) Deutsches Prozeßrecht 150
aa) Grundsatz 150
bb) Ausnahme: Beweislastumkehr 150
cc) Vergleich 151
2. Rechtsverkürzungen im Mahnverfahren 151
a) Besonderheiten des Mahnverfahrens 151
b) Vergleich zum Strafverfahren 152
3. Recht auf Beiziehung eines Rechtsanwalts 152
a) Strafprozeß 152
b) Zivilprozeß 152
c) Vergleich 153
4. Recht zur Verweigerung der Aussage 153
a) Strafverfahren 153
b) Zivilverfahren 153
5. Grundsatz „nulla poena sine lege“ 154
6. Staatliches Strafmonopol 154
III. Einschlägigkeit der strafrechtlichen Verfahrensgarantien 154
1. Unterschiede zwischen zivilrechtlicher Sanktion und strafrechtlicher Verurteilung 155
a) Strafrecht 155
b) Zivilrecht 155
2. Unterschiede in den Auswirkungen 156
3. Ergebnis 156
§ 9 Arbeitsrechtliche Ansprüche gegen den Arbeitgeber bei sexueller Belästigung 158
I. Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts nach sittenwidriger Kündigung 158
II. Schadensersatzanspruch nach Eigenkündigung des Opfers 159
III. Anspruch gemäß § 611a Abs. 2 BGB 159
1. Inhalt der Verbotsnorm 159
2. Behauptungen von Bertelsmann und Herzog 160
3. Eigene Ansicht 160
a) Benachteiligung wegen des Geschlechts 160
b) Benachteiligung „bei einer Maßnahme oder Vereinbarung“ 161
c) Verstoß bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses oder beim Aufstieg 162
4. Ergebnis 162
§ 10 Begründung einer Haftung wegen Schutzpflichtverletzung bei Belästigung durch den Arbeitgeber selbst 163
I. Charakterisierung der Schutzpflichtverletzungen 163
II. Zivilrechtliche Behandlung von Schutzpflichtverletzungen 163
1. Deliktsrecht 163
2. Vertragsrecht 164
III. Haftung wegen Schutzpflichtverletzung bei sexueller Belästigung 165
1. Anspruch aus positiver Vertragsverletzung 166
a) Schutzpflicht aus § 618 Abs. 1 BGB 166
b) Schutzpflicht aus § 242 BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG 166
c) Schutzpflicht aus § 2 Abs. 1 BSchG 167
2. Anspruch gemäß § 823 Abs. 1 BGB (allgemeines Persönlichkeitsrecht) 168
a) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Schutzgut von § 823 Abs. 1 BGB 168
b) Sexuelle Belästigung als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts 169
3. Anspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BSchG 170
a) Gebotsnormcharakter 170
b) Schutzgesetzcharakter 171
aa) Allgemeines Kriterium 171
bb) Ansicht von Canaris 171
cc) Ansicht von Bistritzki 172
dd) Zwischenergebnis 173
c) Bedürfnis nach Deliktsrechtsschutz 173
aa) Stimmen im Schrifttum 174
bb) Ansicht von Schlosser 175
cc) Eigene Ansicht 175
d) Rechtswidrigkeit 176
e) Ergebnis 176
IV. Verschulden 177
1. Verschulden als Anspruchsvoraussetzung 177
2. Gegenstand des Verschuldens 177
V. Ergebnis 178
§ 11 Begründung der Haftung des Arbeitgebers wegen Schutzpflichtverletzung bei Belästigung durch Dritte 179
I. Grundlagen der Haftung für schädigendes Verhalten Dritter 179
1. § 831 Abs. 1 BGB 179
2. § 823 Abs. 1 BGB 180
3. Positive Vertragsverletzung 181
4. Haftung juristischer Personen 181
5. Zusammenfassung der Rechtslage 183
6. Notwendigkeit einer Neugestaltung 183
II. Begründung einer Haftung des Arbeitgebers, wenn die Belästigung von Kollegen ausging 185
1. Haftung aus positiver Vertragsverletzung i. V. m. § 278 S. 1 BGB und Haftung gemäß § 831 Abs. 1 BGB 185
a) Kollegen des Opfers als Erfüllungsgehilfen i.S. v. § 278 S. 1 BGB 185
b) Kollegen als Verrichtungsgehilfen i. S. v. § 831 Abs. 1 BGB 186
c) Schädigung bei Erfüllung der übertragenen Tätigkeit 187
aa) Erforderlichkeit dieses Kriteriums bei § 278 BGB 187
bb) Erforderlichkeit dieses Kriteriums bei § 831 BGB 188
cc) Vorliegen dieses Kriteriums bei Belästigung durch Kollegen 189
2. Haftung wegen eigenen Verschuldens bezüglich der Betriebsorganisation 190
a) Verschulden bei der Auswahl 190
b) Verschulden wegen mangelnder Vorbeugung 190
c) Verschulden wegen mangelnden Einschreitens 191
III. Begründung einer Haftung des Arbeitgebers, wenn die Belästigung von Vorgesetzten ausging 191
1. Arbeitgeber ist eine natürliche Person 191
a) Vorgesetzter als Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfe 191
b) Handeln in Ausführung der übertragenen Tätigkeit 192
aa) Haftung für Verhalten von Vorgesetzten, welche ihre Vollmachtsbefugnisse einsetzen 192
bb) Zurechnung des Verhaltens von Vorgesetzten, welche ihre Vollmachtsbefugnisse nicht einsetzen 193
cc) Haftung für Belästigungen eines Vorgesetzten gegenüber Beschäftigten, die ihm nicht unterstellt sind 194
c) Ergebnis 194
2. Arbeitgeber ist eine juristische Person 194
§ 12 Haftungsausfüllung 196
I. Materielle Schäden 196
1. Entgangene Vergütung nach Kündigung 196
2. Behandlungs- und Therapiekosten 196
3. Aufwendungen zur Suche eines neuen Arbeitsplatzes 197
4. Umzugskosten 197
5. Rechtsverfolgungskosten 197
II. Zuerkennung immateriellen Schadensersatzes 197
1. Zulässigkeit der Zuerkennung immateriellen Schadensersatzes 197
a) Zulässigkeit im Rahmen eines Anspruchs gemäß § 823 Abs. 1 BGB 197
b) Zulässigkeit im Rahmen eines Anspruchs gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 2 Abs. 1 BSchG 198
c) Zulässigkeit im Rahmen eines Anspruchs aus positiver Vertragsverletzung 199
aa) Ansichten in der Literatur 199
bb) Eigene Ansicht 200
d) Ergebnis 201
2. Zweck und Funktion der Geldentschädigung 201
3. Zuerkennung einer Geldentschädigung dem Grunde nach 202
a) Allgemeine Voraussetzung der Zuerkennung: Schwere der Tat 202
b) Sexuelle Belästigung als schwere Tat, die zur Zuerkennung einer Geldentschädigung führt 203
aa) Kein Ausschluß wegen geringer Öffentlichkeitswirkung 203
bb) Allgemeine Regel 204
cc) Belästigung durch den Arbeitgeber selbst 205
dd) Belästigung durch Vorgesetzte 205
ee) Belästigung durch Kollegen 206
ff) Subsidiarität der Geldentschädigung 207
gg) Kein Ausschluß wegen Anspruchskonkurrenz 208
4. Höhe der Geldentschädigung 208
a) Keine anerkannten Kriterien für die Festlegung einer Geldentschädigung bei sexueller Belästigung 208
b) Intensität der Persönlichkeitsrechtsverletzung 209
c) Verschuldensgrad des Schädigers 209
d) Wirtschaftliche Verhältnisse von Schädiger und Geschädigtem 211
e) Gewinnerzielung des Schädigers 212
f) Zusammenfassung 212
§ 13 Beweislast 214
I. Grundregel der Beweislast 214
II. Beweislast hinsichtlich der Vorfälle von sexueller Belästigung 214
III. Beweislast hinsichtlich des entstandenen Schadens 215
IV. Beweislast für die Kausalität zwischen der sexuellen Belästigung und dem eingetretenen Schaden 216
V. Beweislast hinsichtlich des Verschuldens 217
1. § 823 Abs. 2 BGB 218
a) Ansätze der Rechtsprechung 218
b) Deutung im Schrifttum 219
c) Eigene Deutung 219
2. Positive Vertragsverletzung 220
a) Ältere Ansicht 220
b) Gefahrbereichslehre 220
c) Lehre von den erfolgsbezogenen Pflichten 221
3. § 823 Abs. 1 BGB 223
a) Gefahrbereichslehre 223
b) Lehre von den erfolgsbezogenen Pflichten 224
c) Zwischenergebnis 224
4. § 831 Abs. 1 BGB 224
5. Ergebnis 224
§ 14 Zusammenfassung 226
Anhang 229
1. Muster einer US-amerikanischen Betriebsrichtlinie für Anwaltskanzleien 229
2. Entwurf einer Betriebsvereinbarung 231
Entscheidungsverzeichnis 235
I. Entscheidungen deutscher Gerichte 235
1. Oberappellationsgerichte 235
2. Reichsgericht 235
3. Bundesverfassungsgericht 236
4. Bundesgerichtshof 237
5. Bundesarbeitsgericht 241
6. Bundessozialgericht 242
7. Bundesfinanzhof 242
8. Bayerischer Verfassungsgerichtshof 242
9. Oberlandesgerichte, Bayerisches Oberstes Landesgericht und Landgerichte 242
10. Landesarbeitsgerichte und Arbeitsgerichte 243
II. Entscheidungen englischer Gerichte 244
III. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs 244
IV. Entscheidungen US-amerikanischer Gerichte 244
Literaturverzeichnis 250
Sachwortverzeichnis 268