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Die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen

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Stark, G. (2018). Die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55399-0
Stark, Gabriele L.. Die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55399-0
Stark, G (2018): Die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55399-0

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Die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen

Stark, Gabriele L.

Schriften zum Strafrecht, Vol. 324

(2018)

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About The Author

Gabriele Stark studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In der Zeit von Juli 2014 bis November 2017 promovierte sie bei Prof. Dr. Andreas Hoyer und war Landesgraduiertenstipendiatin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Promotionsbegleitend arbeitete sie in einer steuerstrafrechtlichen Kanzlei und zwei internationalen Wirtschaftskanzleien als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. Während der Promotion war sie ständiger Lehrstuhlgast am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Hoyer. Im Dezember 2017 begann sie im Landgerichtsbezirk Lübeck mit dem Referendariat und arbeitet nebenbei als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei.

Abstract

Gabriele L. Stark untersucht eine Vielzahl von Praxisproblemen, die sich bei Abgabe einer Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO nach einer von mehreren Personen begangenen Steuerhinterziehung stellen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Wortlaut der Norm, soweit er einheitliche Anforderungen an den Inhalt der Berichtigung stellt, zu weit ist, da er dazu führt, dass ein Teil der Tatbeteiligten von der Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige faktisch ausgeschlossen ist. Die Autorin schlägt vor, die Anforderungen an den Inhalt der Berichtigung an der Art der Tatbeteiligung und der Steuerschuldnereigenschaft hinsichtlich der hinterzogenen Steuern (§§ 34 Abs. 1, 35 AO) zu orientieren und regt die Verwendung eines von ihr entworfenen Drei-Stufen-Modells an. Weitere Schwerpunkte der Arbeit betreffen die Möglichkeit der Zurechenbarkeit der Strafbefreiung und der Berichtigung bei Abgabe der Selbstanzeige durch einen Teil der Tatbeteiligten sowie den Auswirkungen von hierbei gemachten Fehlern.»Voluntary Disclosure Pursuant to Sec. 371 para. 1 German Tax Code in the Context of Perpetration and Participation«

Gabriele L. Stark examines a variety of legal problems of the volutary disclosure pursuant to Sec. 371 para. 1 German Tax Code in the context of perpetration and participation. She concludes that the wording of the law ultimately excludes certain accomplices in the tax evasion and suggests a three-step-model for the determination of the content of the voluntary disclosure. She further focuses on the effects of a volutary disclosure that has solely been filed by a part of the accomplices.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Teil: Allgemeines 21
A. Einleitung 21
B. Grundlagen der Untersuchung 22
I. Der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte von § 371 AO 23
1. § 371 AO im Überblick 23
2. Die Entstehungsgeschichte der Selbstanzeige 25
a) Selbstanzeigevorschriften vor der Reichsgabenordnung 25
b) Verordnung zur Einführung der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 25
c) Bekanntmachung der neuen Fassungen der Reichsabgabenordnung, des Reichsbewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes vom 22. Mai 1931 26
d) Gesetz zur Änderung der Reichsabgabenordnung vom 04.07.1939 27
e) Zweites Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuernvom 20. April 1949 27
f) Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnungvom 07.12.1951 29
g) Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 14.05.1965 31
h) Zweites Gesetz zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und andere Gesetze vom 15.08.1968 (2. AOStrÄndG) 32
i) Abgabenordnung 1977 vom 16.03.1976 33
j) § 371 AO in der Fassung vom 01.09.2002 33
k) Das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäscheund Steuerhinterziehung von 2011 34
l) Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnungund des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnungab dem 01.01.2015 35
aa) Die Änderungen durch das AOÄG 2015 im Überblick 37
bb) Die Auswirkungen der Änderungen auf Selbstanzeigen i. S. d. Untersuchung 38
m) Zwischenergebnis 38
3. Abgrenzung der Selbstanzeige von der Korrektur unrichtiger Erklärungen gemäß § 153 AO 39
II. Rechtsnatur 41
1. Stellungnahme 42
2. Auswirkungen der Rechtsnatur der Selbstanzeige als persönlicher Strafaufhebungsgrund 43
a) Erfüllung aller Voraussetzungen jedes Beteiligten in eigener Person 43
b) Geltung des Analogieverbots 43
c) Geltung des „in dubio pro reo“-Grundsatzes 44
d) Unbeachtlichkeit subjektiver Vorstellungen und Motive 44
e) Strafverfahrensrechtliche Konsequenzen 44
f) Disziplinarrechtliche Konsequenzen 45
III. Der Sinn und Zweck der Selbstanzeige 45
1. Die fiskalische Zielsetzung der Selbstanzeige 46
a) Monofiskalpolitische Ansätze 47
b) Stellungnahme zur monofiskalischen Zielsetzung der Selbstanzeige 49
aa) Jede Selbstanzeige kann zu einer Vermehrung des Steueraufkommens führen 49
bb) Sinn und Zweck der Norm liegt jedoch nicht in ausschließlich fiskalischen Erwägungen 53
cc) Zwischenergebnis 54
2. Die kriminalpolitische Zielsetzung der Selbstanzeige: Ermöglichung/Honorierung der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit 54
a) Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit als Ziel der Selbstanzeige 54
b) Kritik an der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit 55
c) Ziel der Selbstanzeige im Ausgleich der kriminalpolitischen Besonderheiten der Steuerhinterziehung 56
aa) Die Selbstanzeige als Notwendigkeit für die zukünftige Steuerehrlichkeit 56
bb) Die Selbstanzeige als Notwendigkeit wegen des „Ermittlungsnotstands“ des Staats 56
d) Kritik an einer rein kriminalpolitischen Zielsetzung 58
3. Gemischt fiskalisch-kriminalpolitische Zielsetzung 59
a) Die Vermehrung des Steueraufkommens bei Rückkehr des Steuerhinterziehers in die Steuerehrlichkeit als Zweck der Selbstanzeige 60
b) Kritik an der fiskalisch-kriminalpolitischen Zielsetzung der Norm 61
4. Strafrechtliche Zielsetzung der Norm 62
a) Überblick über den Meinungsstand 62
b) Stellungnahme 63
5. Stellungnahme zum Sinn und Zweck der Selbstanzeige 64
IV. Die Selbstanzeige als Teil des Strafrechtssystems: Die Rechtfertigung der gemäß § 371 AO bewirkten Straffreiheit 64
1. Außerstrafrechtliche Rechtfertigung der Strafbefreiung 64
a) Rechtfertigung der Strafbefreiung mit fiskalischen Interessen 65
aa) Ausnahmestellung der Selbstanzeige 66
bb) Stellungnahme 67
b) Zwischenergebnis: § 371 AO ist keine dem Strafrechtssystem fremde Vorschrift 70
c) Absage an eine außerstrafrechtliche fiskalische Begründung der Selbstanzeige 70
d) Zur Bedeutung fiskalischer Erwägungen im Rahmen der Rechtfertigung von § 371 AO 72
2. Die gemischt fiskalisch-kriminalpolitische Rechtfertigung der Strafbefreiung 72
a) Zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit 73
b) Kritik an der fiskalisch-kriminalpolitischen Rechtfertigung der Strafbefreiung 74
3. Weitere kriminalpolitische Rechtfertigungsansätze 75
a) § 371 AO notwendig, damit Steuerhinterzieher zukünftig ehrlich sein können 75
b) § 371 AO zur Verfolgung steuerpolitischer Ziele aus kriminalpolitischen bzw. kriminalistischen Erwägungen gerechtfertigt – Der sog. „Ermittlungsnotstand“ des Staats 75
c) Zwischenergebnis: Keine Rechtfertigung durch kriminalpolitische Erwägungen 76
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Strafbefreiung 77
5. Strafrechtliche Rechtfertigung der Strafbefreiung 78
a) Das Verhältnis von § 371 AO zu § 370 AO 79
b) § 371 AO als Rücktrittsvorschrift? 86
aa) Überblick über den Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 und § 31 StGB 86
bb) Überblick über die Rechtfertigung der Strafbefreiung im Rücktrittsrecht 87
(1) Spezialpräventive Ratio des Rücktritts 87
(a) Theorie der goldenen Brücke (auch: kriminalpolitische Theorie) 87
(b) Prämien- oder Gnadentheorie 88
(2) Generalpräventive Rechtfertigung des Rücktritts 89
(3) Strafzwecktheorie 89
(4) Stellungnahme 90
cc) Zur Übertragbarkeit auf § 371 AO 90
(1) Kein Rücktritt vom vollendeten oder beendeten Delikt 91
(2) § 371 AO enthält kein Freiwilligkeitskriterium 92
(a) Freiwilligkeit des Rücktritts als wesentliche Tatbestandsvoraussetzung 92
(b) Keine Übertragung des Merkmals der Freiwilligkeit auf § 371 AO 93
(c) Ausschlussgründe aus § 371 Abs. 2 AO statuieren keine Unfreiwilligkeit i. S. d. § 24 StGB 93
(d) Ausschlussgründe ähneln Unfreiwilligkeit 94
(3) Zwischenergebnis 96
(4) Zwischenergebnis: Rückgriff auf Ratio von § 24 StGB zur Bestimmung der Ratio von § 371 AO 96
c) § 371 AO als Wiedergutmachungsvorschrift oder Tätige Reue-Vorschrift 97
aa) Überblick über die Rechtfertigung der strafmildernden bzw. strafbefreienden Wirkung der Wiedergutmachung, Tätigen Reue sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs 97
bb) Übertragbarkeit dieser Erwägungen auf § 371 AO: Die Selbstanzeige im System der Wiedergutmachungsvorschriften und Tätige Reue-Vorschriften 98
(1) Überblick über Wiedergutmachungsvorschriften im Strafrecht und Vergleich mit § 371 AO 99
(a) § 46 StGB 100
(b) § 46a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung) 101
(aa) Nachträgliche Wiedergutmachung und Ausgleich der Folgen der Tat als Voraussetzung für die Privilegierung 101
(bb) Zum Verhältnis von § 46a StGB und § 371 AO 102
(α) Unterschiedliche tatbestandliche Voraussetzungen 102
(β) Unterschiedliche Rechtsfolgen 105
(cc) Zwischenergebnis 106
(c) Zwischenergebnis: Trotz Unterschieden zwischen §§ 46 Abs. 2 Alt. 6 und 46a StGB ist § 371 AO Teil der Wiedergutmachungsvorschriften 107
(2) Strafbefreiende oder strafbarkeitsreduzierende Vorschriften im Besonderen Teil des StGB und im Nebenstrafrecht: Die Tätige Reue 108
(a) Überblick über die Tätige Reue-Vorschriften 108
(b) Rechtfertigungen der jeweiligen Privilegierungen 109
(c) Unterschiedliche tatbestandliche Voraussetzungen 111
(aa) Unterschiedlich hohe Anforderungen bei den jeweiligen Tätige Reue-Vorschriften 111
(bb) Stellenwert der „Reue“ oder Freiwilligkeit im Rahmen der Tätigen Reue 113
(cc) Zwischenergebnis: Vergleichbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen von strafbefreiender Selbstanzeige und Tätige Reue-Vorschriften 116
(d) Unterschiedliche Rechtsfolgen 116
(e) Zwischenergebnis: Die Selbstanzeige als Teil der Tätige Reue-Vorschriften 119
d) Zwischenergebnis zur systematischen Einordnung der Selbstanzeige gemäß § 371 AO im Strafrecht 120
e) Stellungnahme zu einer strafrechtlichen Rechtfertigung der Selbstanzeige 120
aa) Die Anreizfunktion der Selbstanzeige zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit 120
bb) Der Wegfall des Strafzwecks 123
(1) Kein Bedürfnis zur Sanktionierung der angezeigten Steuerhinterziehung im Hinblick auf spezialpräventive Strafzwecke (Entbehrlichkeit der Bestrafung wegen der Erfüllung von spezialpräventiven Erwägungen: Die positive Prognose für eine zukünftige Steuerehrlichkeit) 124
(a) Die positive spezialpräventive Prognose für den sich gemäß § 371 AO anzeigenden Steuerhinterzieher 124
(b) Zwischenergebnis: Kein Bedürfnis zur Sanktionierung der angezeigten Steuerhinterziehung im Hinblick auf spezialpräventive Strafzwecke 127
(2) Kein Bedürfnis zur Sanktionierung der angezeigten Steuerhinterziehung im Hinblick auf generalpräventive Strafzwecke 128
(a) Vereinbarkeit der Strafbefreiung mit der generalpräventiven Wirkung der Strafandrohung aus § 370 AO 128
(b) Auswirkungen der Strafbefreiung auf den Geltungsanspruch von § 370 AO 130
(c) § 371 AO begründet keinen Vertrauensverlust in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung 132
(d) Zwischenergebnis 134
f) Zwischenergebnis zur Rechtfertigung der Strafbefreiung 134
C. Mehrpersonenverhältnisse 134
I. Definition des Begriffs der Mehrpersonenverhältnisse im Sinne der Untersuchung 134
II. Mehrpersonenverhältnisse und allgemeines Strafrecht 136
1. Strafbarkeitsvoraussetzungen innerhalb der einzelnen strafrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse 136
a) Mittäterschaft 136
b) Anstiftung 137
c) Beihilfe 137
2. Strafgrund der Teilnahme an der Tat eines anderen 138
a) Schuldteilnahmetheorien 138
b) Die Unrechtsteilnahmelehre 138
c) Die Ansicht Herzbergs: Theorie des eigenen Unrechts des Teilnahmedelikts 138
d) Reine Verursachungstheorie 139
e) Akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie 139
f) Gemischte Verursachungstheorie 139
g) Zwischenergebnis 140
3. Strafgrund und Strafzumessung bei der Mittäterschaft 141
4. Zwischenergebnis: Strukturelle und wertungsmäßige Unterschiede zwischen Täterschaft und Teilnahme 142
5. Auswirkungen des Vorstehenden auf die strafbefreiende Selbstanzeige 142
D. Die Steuerhinterziehung im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen 143
I. Die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO 144
II. Steuerhinterziehungen im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen 144
E. Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils der Untersuchung 146
2. Teil: Besonderes 147
A. Der Inhalt der Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen 148
I. Überblick über die inhaltlichen Anforderungen an die Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO 149
1. Gegenstand der Selbstanzeige 149
2. Überblick über die Selbstanzeigehandlungen gemäß § 371 Abs. 1 S. 1 AO: „Berichtigen“, „Ergänzen“ und „Nachholen“ von Angaben 149
a) Überblick über den Meinungsstand in der Rechtsprechung und Literatur zu den wesentlichen Merkmalen einer „Berichtigung“ i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO 150
b) Wesentliche Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO 155
aa) Wesentliche Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 AO anhand des Wortlauts der Norm 155
bb) Wesentliche Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO anhand des Wiedergutmachungscharakters der Norm 156
cc) Wesentliche Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO anhand des Sinn und Zwecks der Norm 160
dd) Schlussfolgerung aus der Rechtsnatur des § 371 AO auf die wesentlichen Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO 160
ee) Nennung von Zahlenangaben als wesentliches Merkmal einer Berichtigung? 161
(1) Ist die Nennung von Zahlenangaben konstitutiv für das Vorliegen steuerlicher Angaben? 163
(2) Hat das Fehlen von Zahlenangaben zur Folge, dass die Festsetzung der zutreffenden Steuer stets als „langwierig“ zu beurteilen ist? 165
(3) Zwischenergebnis 167
ff) Zwischenergebnis 167
II. Das Vollständigkeitsgebot 168
1. Die historische Entwicklung des Vollständigkeitsgebots und seine Auswirkung auf die Auslegung von § 371 AO 170
a) Das Vollständigkeitserfordernis gemäß dem „Selbstanzeigebeschluss“ des BGH vom 20. Mai 2010, – 1 StR 577/09 – 170
b) Das Vollständigkeitsgebot nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, BGBl. I 2011, 676 f. 172
c) Das Vollständigkeitsgebot nach dem AOÄG 2015, BGBl. 2014 I, 2415 f. 176
d) Die Auswirkungen der Entstehungsgeschichte des Vollständigkeitsgebots auf die Auslegung von § 371 AO 177
2. Der sachliche Umfang des Vollständigkeitsgebots 178
a) Teleologische Reduktion des Begriffs Steuerart auf ein und denselben Steuerpflichtigen? 179
aa) Keine einschränkende Auslegung des Begriffs „Steuerart“ auf einen Steuerpflichtigen 180
bb) Steuersubjektbezogene Definition der Steuerart 180
cc) Stellungnahme 183
(1) Absage an eine teleologische Reduktion der „Steuerart“ 183
(2) Einschränkende Auslegung des Begriffs „Steuerstraftaten“ in § 371 Abs. 1 S. 1 AO 185
(3) Zwischenergebnis 189
b) Verknüpfung mehrerer Steuerarten durch verdeckte Gewinnausschüttung bei der Verkürzung von Körperschaftsteuern in Kapitalgesellschaften 190
c) Mehrfach-Geschäftsführer 191
d) Solidaritätszuschlag als eigene Steuerart i. S. v. § 371 Abs. 1 AO 194
e) Feststellungsbescheid nach Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen als im Verhältnis zum Festsetzungsbescheid andere Steuerart i. S. v. § 371 Abs. 1 AO? 195
3. Der zeitliche Umfang des Vollständigkeitsgebots 200
4. Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot 203
a) Ausdrückliche Ausnahme für Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung 203
b) Zulässigkeit von geringfügigen Abweichungen 209
c) Zulässigkeit von Schätzungen 216
5. Zwischenergebnis zum Vollständigkeitsgebot 221
6. Das Vollständigkeitsgebot und die Selbstanzeige i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen 222
a) Problem: Das praktische Unvermögen zur Abgabe einer vollständigen Berichtigung 222
b) Lösungsvorschlag 1: Abgabe einer gestuften Selbstanzeige 224
c) Lösungsvorschlag 2: Abgabe einer geschätzten Selbstanzeige 229
d) Lösungsvorschlag 3: Einschränkung des Vollständigkeitsgebots der Berichtigung bei der Selbstanzeige i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen 230
aa) Der Grundsatz: Keine Einschränkung des Vollständigkeitsgebots bei praktischem Unvermögen des Alleintäters der Steuerhinterziehung innerhalb des eigenen Steuerschuldverhältnisses 231
bb) Überblick über den Meinungsstand und Stellungnahme 231
cc) Zwischenergebnis zum praktischen Unvermögen des Haupt- oder Alleintäters 233
7. Zur Einschränkung des Vollständigkeitsgebots bei praktischem Unvermögen eines oder mehrerer Mittäter 233
a) Überblick über den Meinungsstand 234
b) Stellungnahme 236
aa) Zulässigkeit von Schätzungen kein ausreichendes Entgegenkommen 236
bb) Sinn und Zweck von § 371 AO sowie die Rechtfertigung der Strafbefreiung erfordern keine unbeschränkte Anwendbarkeit des Vollständigkeitsgebots auf die Berichtigungserklärung des Mittäters 239
cc) Die Anwendbarkeit des Vollständigkeitsgebots ist unabhängig von dem jeweiligen Tatbeitrag des Mittäters zu beurteilen 244
dd) Plädoyer für die Maßgeblichkeit der Eigenschaft als Steuerschuldner oder gemäß §§ 34 Abs. 1, 35 AO Steuerpflichtigen als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Vollständigkeitsgebots 244
ee) Teleologische Reduktion von § 371 Abs. 1 AO im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte der Norm 247
(1) Beschlussempfehlungen und Bericht des 7. Finanzausschusses zur Änderung der Abgabenordnung im Vorfeld des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes 248
(2) Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) 248
(3) Begründung des Regierungsentwurfs zum AOÄG 2015 vom 03.11.2014 249
ff) Ausgleich des Tatunrechts der steuerverfahrensrechtlich steuerpflichtigen Mittäter im Vergleich zum Ausgleich des Tatunrechts der übrigen Mittäter 251
c) Zwischenergebnis 252
8. Zur Einschränkung des Vollständigkeitsgebots bei praktischem Unvermögen des Teilnehmers 253
a) Überblick über den Meinungsstand 254
aa) Keine Einschränkung des Vollständigkeitsgebots bei der Berichtigung des Teilnehmers 254
bb) Stellungnahme: Absage an eine einheitliche Auslegung der Berichtigungserklärung i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen 255
(1) Zulässigkeit von Schätzungen als ausreichendes Entgegenkommen? 255
(2) Widerspruch zu der Systematik von § 371 AO 257
(3) Die uneingeschränkte Anwendung des Vollständigkeitsgebots bei der Berichtigungserklärung des Teilnehmers als Widerspruch zu der Rechtfertigung der Strafbefreiung durch § 371 AO 258
(4) Die Übertragung des Vollständigkeitsgebots als nicht vom Sinn und Zweck der Norm gedeckt 260
(5) Zwischenergebnis 261
b) Keine Berichtigungspflicht des Teilnehmers der Steuerhinterziehung? 261
aa) Überblick über den Meinungsstand 261
bb) Stellungnahme 263
cc) Zwischenergebnis 264
c) Regelmäßig eingeschränkte Berichtigungspflicht des Teilnehmers 264
aa) Überblick über den Meinungsstand 264
bb) Stellungnahme 267
d) Eingeschränkte Berichtigungspflicht bei praktischem Unvermögen zur Abgabe einer Berichtigungserklärung 268
aa) Überblick über den Meinungsstand 268
bb) Stellungnahme 270
e) Zwischenergebnis zum Inhalt der Selbstanzeige des Teilnehmers 274
9. Zwischenergebnis 275
10. Der Inhalt der Berichtigungserklärung im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen 276
B. Zurechenbarkeit der Strafbefreiung eines Tatbeteiligten bei Abgabe einer Selbstanzeige? 276
C. Die Zurechenbarkeit der Berichtigung nach § 371 Abs. 1 AO 279
I. Automatische Zurechenbarkeit der Selbstanzeige bei Abgabe durch die übrigen Tatbeteiligten? 280
1. Keine strafbefreiende Fremdanzeige gemäß § 371 Abs. 4 AO bei Selbstanzeige eines Tatbeteiligten 280
2. Zurechnung über eine Geschäftsführung ohne Auftrag, rückwirkende Genehmigung oder Stellvertretung im mutmaßlichen Willen 281
3. Zwischenergebnis: Keine automatische Zurechnung der Selbstanzeige eines Tatbeteiligten zu den übrigen Tatbeteiligten 285
II. Zurechenbarkeit der Selbstanzeigeerklärung durch einen Tatbeteiligten oder Dritten 287
1. Stellvertretung 287
2. Das „Veranlasserprinzip“ 289
3. Nachträgliche Genehmigung der Berichtigung 290
4. Verdeckte Stellvertretung 290
III. Gleichzeitige Abgabe der Berichtigung gemäß § 371 Abs. 1 AO durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater für mehrere Tatbeteiligte der Steuerhinterziehung 293
IV. Keine automatische Zurechnung der Berichtigung für eine Personen- oder Kapitalgesellschaft zu den Gesellschaftern 294
V. Zwischenergebnis 295
D. Pflichten des Steuerhinterziehers im Zusammenhang mit der Abgabe der Selbstanzeige 296
I. Die Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung in Unternehmen durch mehrere Mitarbeiter 297
1. Keine automatische Erstreckung auf sämtliche an der Steuerhinterziehung beteiligten Mitarbeiter des Unternehmens 297
2. Pflicht zur Aufnahme sämtlicher beteiligter Steuerhinterzieher bei Abgabe der Selbstanzeige? 298
3. Zwischenergebnis 301
II. Die Selbstanzeige nach gemeinsamer Steuerhinterziehung mehrerer Gesellschafter 302
III. Die Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung eines Ehegatten bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 302
IV. Zwischenergebnis 303
E. Die Selbstanzeige bei rechtlichen oder tatsächlichen Kollisionslagen des Beraters oder Vertragspartners 303
I. Die Selbstanzeige des steuerlichen Beraters bei Weigerung des Mandanten zur Erstattung einer Selbstanzeige nach gemeinsamer Steuerhinterziehung 304
II. Die Selbstanzeige eines Bankmitarbeiters nach Mitwirkung an der Steuerhinterziehung eines Bankkunden 305
III. Die Selbstanzeige bei Mandatskonflikten 306
IV. Zwischenergebnis 307
F. Die koordinierte Selbstanzeige als taugliches Mittel für die Abgabe einer Selbstanzeige i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen? 308
G. Die Zurechenbarkeit von Fehlern bei der Abgabe der Selbstanzeigeerklärung gemäß § 371 Abs. 1 AO 315
H. Thesen 317
I. Abschließende Bemerkungen zur Untersuchung 318
Literaturverzeichnis 320
Stichwortverzeichnis 338