Die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen
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Die strafbefreiende Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen
Schriften zum Strafrecht, Vol. 324
(2018)
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Gabriele Stark studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In der Zeit von Juli 2014 bis November 2017 promovierte sie bei Prof. Dr. Andreas Hoyer und war Landesgraduiertenstipendiatin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Promotionsbegleitend arbeitete sie in einer steuerstrafrechtlichen Kanzlei und zwei internationalen Wirtschaftskanzleien als Wissenschaftliche Mitarbeiterin. Während der Promotion war sie ständiger Lehrstuhlgast am Lehrstuhl von Prof. Dr. Andreas Hoyer. Im Dezember 2017 begann sie im Landgerichtsbezirk Lübeck mit dem Referendariat und arbeitet nebenbei als Wissenschaftliche Mitarbeiterin in einer internationalen Wirtschaftskanzlei.Abstract
Gabriele L. Stark untersucht eine Vielzahl von Praxisproblemen, die sich bei Abgabe einer Selbstanzeige gem. § 371 Abs. 1 AO nach einer von mehreren Personen begangenen Steuerhinterziehung stellen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der Wortlaut der Norm, soweit er einheitliche Anforderungen an den Inhalt der Berichtigung stellt, zu weit ist, da er dazu führt, dass ein Teil der Tatbeteiligten von der Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige faktisch ausgeschlossen ist. Die Autorin schlägt vor, die Anforderungen an den Inhalt der Berichtigung an der Art der Tatbeteiligung und der Steuerschuldnereigenschaft hinsichtlich der hinterzogenen Steuern (§§ 34 Abs. 1, 35 AO) zu orientieren und regt die Verwendung eines von ihr entworfenen Drei-Stufen-Modells an. Weitere Schwerpunkte der Arbeit betreffen die Möglichkeit der Zurechenbarkeit der Strafbefreiung und der Berichtigung bei Abgabe der Selbstanzeige durch einen Teil der Tatbeteiligten sowie den Auswirkungen von hierbei gemachten Fehlern.»Voluntary Disclosure Pursuant to Sec. 371 para. 1 German Tax Code in the Context of Perpetration and Participation«Gabriele L. Stark examines a variety of legal problems of the volutary disclosure pursuant to Sec. 371 para. 1 German Tax Code in the context of perpetration and participation. She concludes that the wording of the law ultimately excludes certain accomplices in the tax evasion and suggests a three-step-model for the determination of the content of the voluntary disclosure. She further focuses on the effects of a volutary disclosure that has solely been filed by a part of the accomplices.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
1. Teil: Allgemeines | 21 | ||
A. Einleitung | 21 | ||
B. Grundlagen der Untersuchung | 22 | ||
I. Der Wortlaut und die Entstehungsgeschichte von § 371 AO | 23 | ||
1. § 371 AO im Überblick | 23 | ||
2. Die Entstehungsgeschichte der Selbstanzeige | 25 | ||
a) Selbstanzeigevorschriften vor der Reichsgabenordnung | 25 | ||
b) Verordnung zur Einführung der Reichsabgabenordnung vom 13.12.1919 | 25 | ||
c) Bekanntmachung der neuen Fassungen der Reichsabgabenordnung, des Reichsbewertungsgesetzes und des Vermögensteuergesetzes vom 22. Mai 1931 | 26 | ||
d) Gesetz zur Änderung der Reichsabgabenordnung vom 04.07.1939 | 27 | ||
e) Zweites Gesetz zur vorläufigen Neuordnung von Steuernvom 20. April 1949 | 27 | ||
f) Gesetz zur Änderung des § 410 der Reichsabgabenordnungvom 07.12.1951 | 29 | ||
g) Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 14.05.1965 | 31 | ||
h) Zweites Gesetz zur Änderung strafrechtlicher Vorschriften der Reichsabgabenordnung und andere Gesetze vom 15.08.1968 (2. AOStrÄndG) | 32 | ||
i) Abgabenordnung 1977 vom 16.03.1976 | 33 | ||
j) § 371 AO in der Fassung vom 01.09.2002 | 33 | ||
k) Das Gesetz zur Bekämpfung der Geldwäscheund Steuerhinterziehung von 2011 | 34 | ||
l) Das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnungund des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnungab dem 01.01.2015 | 35 | ||
aa) Die Änderungen durch das AOÄG 2015 im Überblick | 37 | ||
bb) Die Auswirkungen der Änderungen auf Selbstanzeigen i. S. d. Untersuchung | 38 | ||
m) Zwischenergebnis | 38 | ||
3. Abgrenzung der Selbstanzeige von der Korrektur unrichtiger Erklärungen gemäß § 153 AO | 39 | ||
II. Rechtsnatur | 41 | ||
1. Stellungnahme | 42 | ||
2. Auswirkungen der Rechtsnatur der Selbstanzeige als persönlicher Strafaufhebungsgrund | 43 | ||
a) Erfüllung aller Voraussetzungen jedes Beteiligten in eigener Person | 43 | ||
b) Geltung des Analogieverbots | 43 | ||
c) Geltung des „in dubio pro reo“-Grundsatzes | 44 | ||
d) Unbeachtlichkeit subjektiver Vorstellungen und Motive | 44 | ||
e) Strafverfahrensrechtliche Konsequenzen | 44 | ||
f) Disziplinarrechtliche Konsequenzen | 45 | ||
III. Der Sinn und Zweck der Selbstanzeige | 45 | ||
1. Die fiskalische Zielsetzung der Selbstanzeige | 46 | ||
a) Monofiskalpolitische Ansätze | 47 | ||
b) Stellungnahme zur monofiskalischen Zielsetzung der Selbstanzeige | 49 | ||
aa) Jede Selbstanzeige kann zu einer Vermehrung des Steueraufkommens führen | 49 | ||
bb) Sinn und Zweck der Norm liegt jedoch nicht in ausschließlich fiskalischen Erwägungen | 53 | ||
cc) Zwischenergebnis | 54 | ||
2. Die kriminalpolitische Zielsetzung der Selbstanzeige: Ermöglichung/Honorierung der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit | 54 | ||
a) Die Rückkehr in die Steuerehrlichkeit als Ziel der Selbstanzeige | 54 | ||
b) Kritik an der Rückkehr in die Steuerehrlichkeit | 55 | ||
c) Ziel der Selbstanzeige im Ausgleich der kriminalpolitischen Besonderheiten der Steuerhinterziehung | 56 | ||
aa) Die Selbstanzeige als Notwendigkeit für die zukünftige Steuerehrlichkeit | 56 | ||
bb) Die Selbstanzeige als Notwendigkeit wegen des „Ermittlungsnotstands“ des Staats | 56 | ||
d) Kritik an einer rein kriminalpolitischen Zielsetzung | 58 | ||
3. Gemischt fiskalisch-kriminalpolitische Zielsetzung | 59 | ||
a) Die Vermehrung des Steueraufkommens bei Rückkehr des Steuerhinterziehers in die Steuerehrlichkeit als Zweck der Selbstanzeige | 60 | ||
b) Kritik an der fiskalisch-kriminalpolitischen Zielsetzung der Norm | 61 | ||
4. Strafrechtliche Zielsetzung der Norm | 62 | ||
a) Überblick über den Meinungsstand | 62 | ||
b) Stellungnahme | 63 | ||
5. Stellungnahme zum Sinn und Zweck der Selbstanzeige | 64 | ||
IV. Die Selbstanzeige als Teil des Strafrechtssystems: Die Rechtfertigung der gemäß § 371 AO bewirkten Straffreiheit | 64 | ||
1. Außerstrafrechtliche Rechtfertigung der Strafbefreiung | 64 | ||
a) Rechtfertigung der Strafbefreiung mit fiskalischen Interessen | 65 | ||
aa) Ausnahmestellung der Selbstanzeige | 66 | ||
bb) Stellungnahme | 67 | ||
b) Zwischenergebnis: § 371 AO ist keine dem Strafrechtssystem fremde Vorschrift | 70 | ||
c) Absage an eine außerstrafrechtliche fiskalische Begründung der Selbstanzeige | 70 | ||
d) Zur Bedeutung fiskalischer Erwägungen im Rahmen der Rechtfertigung von § 371 AO | 72 | ||
2. Die gemischt fiskalisch-kriminalpolitische Rechtfertigung der Strafbefreiung | 72 | ||
a) Zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit | 73 | ||
b) Kritik an der fiskalisch-kriminalpolitischen Rechtfertigung der Strafbefreiung | 74 | ||
3. Weitere kriminalpolitische Rechtfertigungsansätze | 75 | ||
a) § 371 AO notwendig, damit Steuerhinterzieher zukünftig ehrlich sein können | 75 | ||
b) § 371 AO zur Verfolgung steuerpolitischer Ziele aus kriminalpolitischen bzw. kriminalistischen Erwägungen gerechtfertigt – Der sog. „Ermittlungsnotstand“ des Staats | 75 | ||
c) Zwischenergebnis: Keine Rechtfertigung durch kriminalpolitische Erwägungen | 76 | ||
4. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Strafbefreiung | 77 | ||
5. Strafrechtliche Rechtfertigung der Strafbefreiung | 78 | ||
a) Das Verhältnis von § 371 AO zu § 370 AO | 79 | ||
b) § 371 AO als Rücktrittsvorschrift? | 86 | ||
aa) Überblick über den Rücktritt vom Versuch gemäß § 24 und § 31 StGB | 86 | ||
bb) Überblick über die Rechtfertigung der Strafbefreiung im Rücktrittsrecht | 87 | ||
(1) Spezialpräventive Ratio des Rücktritts | 87 | ||
(a) Theorie der goldenen Brücke (auch: kriminalpolitische Theorie) | 87 | ||
(b) Prämien- oder Gnadentheorie | 88 | ||
(2) Generalpräventive Rechtfertigung des Rücktritts | 89 | ||
(3) Strafzwecktheorie | 89 | ||
(4) Stellungnahme | 90 | ||
cc) Zur Übertragbarkeit auf § 371 AO | 90 | ||
(1) Kein Rücktritt vom vollendeten oder beendeten Delikt | 91 | ||
(2) § 371 AO enthält kein Freiwilligkeitskriterium | 92 | ||
(a) Freiwilligkeit des Rücktritts als wesentliche Tatbestandsvoraussetzung | 92 | ||
(b) Keine Übertragung des Merkmals der Freiwilligkeit auf § 371 AO | 93 | ||
(c) Ausschlussgründe aus § 371 Abs. 2 AO statuieren keine Unfreiwilligkeit i. S. d. § 24 StGB | 93 | ||
(d) Ausschlussgründe ähneln Unfreiwilligkeit | 94 | ||
(3) Zwischenergebnis | 96 | ||
(4) Zwischenergebnis: Rückgriff auf Ratio von § 24 StGB zur Bestimmung der Ratio von § 371 AO | 96 | ||
c) § 371 AO als Wiedergutmachungsvorschrift oder Tätige Reue-Vorschrift | 97 | ||
aa) Überblick über die Rechtfertigung der strafmildernden bzw. strafbefreienden Wirkung der Wiedergutmachung, Tätigen Reue sowie des Täter-Opfer-Ausgleichs | 97 | ||
bb) Übertragbarkeit dieser Erwägungen auf § 371 AO: Die Selbstanzeige im System der Wiedergutmachungsvorschriften und Tätige Reue-Vorschriften | 98 | ||
(1) Überblick über Wiedergutmachungsvorschriften im Strafrecht und Vergleich mit § 371 AO | 99 | ||
(a) § 46 StGB | 100 | ||
(b) § 46a StGB (Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung) | 101 | ||
(aa) Nachträgliche Wiedergutmachung und Ausgleich der Folgen der Tat als Voraussetzung für die Privilegierung | 101 | ||
(bb) Zum Verhältnis von § 46a StGB und § 371 AO | 102 | ||
(α) Unterschiedliche tatbestandliche Voraussetzungen | 102 | ||
(β) Unterschiedliche Rechtsfolgen | 105 | ||
(cc) Zwischenergebnis | 106 | ||
(c) Zwischenergebnis: Trotz Unterschieden zwischen §§ 46 Abs. 2 Alt. 6 und 46a StGB ist § 371 AO Teil der Wiedergutmachungsvorschriften | 107 | ||
(2) Strafbefreiende oder strafbarkeitsreduzierende Vorschriften im Besonderen Teil des StGB und im Nebenstrafrecht: Die Tätige Reue | 108 | ||
(a) Überblick über die Tätige Reue-Vorschriften | 108 | ||
(b) Rechtfertigungen der jeweiligen Privilegierungen | 109 | ||
(c) Unterschiedliche tatbestandliche Voraussetzungen | 111 | ||
(aa) Unterschiedlich hohe Anforderungen bei den jeweiligen Tätige Reue-Vorschriften | 111 | ||
(bb) Stellenwert der „Reue“ oder Freiwilligkeit im Rahmen der Tätigen Reue | 113 | ||
(cc) Zwischenergebnis: Vergleichbarkeit der tatbestandlichen Voraussetzungen von strafbefreiender Selbstanzeige und Tätige Reue-Vorschriften | 116 | ||
(d) Unterschiedliche Rechtsfolgen | 116 | ||
(e) Zwischenergebnis: Die Selbstanzeige als Teil der Tätige Reue-Vorschriften | 119 | ||
d) Zwischenergebnis zur systematischen Einordnung der Selbstanzeige gemäß § 371 AO im Strafrecht | 120 | ||
e) Stellungnahme zu einer strafrechtlichen Rechtfertigung der Selbstanzeige | 120 | ||
aa) Die Anreizfunktion der Selbstanzeige zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit | 120 | ||
bb) Der Wegfall des Strafzwecks | 123 | ||
(1) Kein Bedürfnis zur Sanktionierung der angezeigten Steuerhinterziehung im Hinblick auf spezialpräventive Strafzwecke (Entbehrlichkeit der Bestrafung wegen der Erfüllung von spezialpräventiven Erwägungen: Die positive Prognose für eine zukünftige Steuerehrlichkeit) | 124 | ||
(a) Die positive spezialpräventive Prognose für den sich gemäß § 371 AO anzeigenden Steuerhinterzieher | 124 | ||
(b) Zwischenergebnis: Kein Bedürfnis zur Sanktionierung der angezeigten Steuerhinterziehung im Hinblick auf spezialpräventive Strafzwecke | 127 | ||
(2) Kein Bedürfnis zur Sanktionierung der angezeigten Steuerhinterziehung im Hinblick auf generalpräventive Strafzwecke | 128 | ||
(a) Vereinbarkeit der Strafbefreiung mit der generalpräventiven Wirkung der Strafandrohung aus § 370 AO | 128 | ||
(b) Auswirkungen der Strafbefreiung auf den Geltungsanspruch von § 370 AO | 130 | ||
(c) § 371 AO begründet keinen Vertrauensverlust in die Unverbrüchlichkeit der Rechtsordnung | 132 | ||
(d) Zwischenergebnis | 134 | ||
f) Zwischenergebnis zur Rechtfertigung der Strafbefreiung | 134 | ||
C. Mehrpersonenverhältnisse | 134 | ||
I. Definition des Begriffs der Mehrpersonenverhältnisse im Sinne der Untersuchung | 134 | ||
II. Mehrpersonenverhältnisse und allgemeines Strafrecht | 136 | ||
1. Strafbarkeitsvoraussetzungen innerhalb der einzelnen strafrechtlichen Mehrpersonenverhältnisse | 136 | ||
a) Mittäterschaft | 136 | ||
b) Anstiftung | 137 | ||
c) Beihilfe | 137 | ||
2. Strafgrund der Teilnahme an der Tat eines anderen | 138 | ||
a) Schuldteilnahmetheorien | 138 | ||
b) Die Unrechtsteilnahmelehre | 138 | ||
c) Die Ansicht Herzbergs: Theorie des eigenen Unrechts des Teilnahmedelikts | 138 | ||
d) Reine Verursachungstheorie | 139 | ||
e) Akzessorietätsorientierte Verursachungstheorie | 139 | ||
f) Gemischte Verursachungstheorie | 139 | ||
g) Zwischenergebnis | 140 | ||
3. Strafgrund und Strafzumessung bei der Mittäterschaft | 141 | ||
4. Zwischenergebnis: Strukturelle und wertungsmäßige Unterschiede zwischen Täterschaft und Teilnahme | 142 | ||
5. Auswirkungen des Vorstehenden auf die strafbefreiende Selbstanzeige | 142 | ||
D. Die Steuerhinterziehung im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen | 143 | ||
I. Die Steuerhinterziehung gemäß § 370 AO | 144 | ||
II. Steuerhinterziehungen im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen | 144 | ||
E. Zusammenfassung der Ergebnisse des ersten Teils der Untersuchung | 146 | ||
2. Teil: Besonderes | 147 | ||
A. Der Inhalt der Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen | 148 | ||
I. Überblick über die inhaltlichen Anforderungen an die Selbstanzeige gemäß § 371 Abs. 1 AO | 149 | ||
1. Gegenstand der Selbstanzeige | 149 | ||
2. Überblick über die Selbstanzeigehandlungen gemäß § 371 Abs. 1 S. 1 AO: „Berichtigen“, „Ergänzen“ und „Nachholen“ von Angaben | 149 | ||
a) Überblick über den Meinungsstand in der Rechtsprechung und Literatur zu den wesentlichen Merkmalen einer „Berichtigung“ i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO | 150 | ||
b) Wesentliche Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO | 155 | ||
aa) Wesentliche Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 AO anhand des Wortlauts der Norm | 155 | ||
bb) Wesentliche Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO anhand des Wiedergutmachungscharakters der Norm | 156 | ||
cc) Wesentliche Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO anhand des Sinn und Zwecks der Norm | 160 | ||
dd) Schlussfolgerung aus der Rechtsnatur des § 371 AO auf die wesentlichen Merkmale einer Berichtigung i. S. v. § 371 Abs. 1 S. 1 AO | 160 | ||
ee) Nennung von Zahlenangaben als wesentliches Merkmal einer Berichtigung? | 161 | ||
(1) Ist die Nennung von Zahlenangaben konstitutiv für das Vorliegen steuerlicher Angaben? | 163 | ||
(2) Hat das Fehlen von Zahlenangaben zur Folge, dass die Festsetzung der zutreffenden Steuer stets als „langwierig“ zu beurteilen ist? | 165 | ||
(3) Zwischenergebnis | 167 | ||
ff) Zwischenergebnis | 167 | ||
II. Das Vollständigkeitsgebot | 168 | ||
1. Die historische Entwicklung des Vollständigkeitsgebots und seine Auswirkung auf die Auslegung von § 371 AO | 170 | ||
a) Das Vollständigkeitserfordernis gemäß dem „Selbstanzeigebeschluss“ des BGH vom 20. Mai 2010, – 1 StR 577/09 – | 170 | ||
b) Das Vollständigkeitsgebot nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz, BGBl. I 2011, 676 f. | 172 | ||
c) Das Vollständigkeitsgebot nach dem AOÄG 2015, BGBl. 2014 I, 2415 f. | 176 | ||
d) Die Auswirkungen der Entstehungsgeschichte des Vollständigkeitsgebots auf die Auslegung von § 371 AO | 177 | ||
2. Der sachliche Umfang des Vollständigkeitsgebots | 178 | ||
a) Teleologische Reduktion des Begriffs Steuerart auf ein und denselben Steuerpflichtigen? | 179 | ||
aa) Keine einschränkende Auslegung des Begriffs „Steuerart“ auf einen Steuerpflichtigen | 180 | ||
bb) Steuersubjektbezogene Definition der Steuerart | 180 | ||
cc) Stellungnahme | 183 | ||
(1) Absage an eine teleologische Reduktion der „Steuerart“ | 183 | ||
(2) Einschränkende Auslegung des Begriffs „Steuerstraftaten“ in § 371 Abs. 1 S. 1 AO | 185 | ||
(3) Zwischenergebnis | 189 | ||
b) Verknüpfung mehrerer Steuerarten durch verdeckte Gewinnausschüttung bei der Verkürzung von Körperschaftsteuern in Kapitalgesellschaften | 190 | ||
c) Mehrfach-Geschäftsführer | 191 | ||
d) Solidaritätszuschlag als eigene Steuerart i. S. v. § 371 Abs. 1 AO | 194 | ||
e) Feststellungsbescheid nach Verfahren zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen als im Verhältnis zum Festsetzungsbescheid andere Steuerart i. S. v. § 371 Abs. 1 AO? | 195 | ||
3. Der zeitliche Umfang des Vollständigkeitsgebots | 200 | ||
4. Ausnahmen vom Vollständigkeitsgebot | 203 | ||
a) Ausdrückliche Ausnahme für Lohnsteueranmeldung und Umsatzsteuervoranmeldung | 203 | ||
b) Zulässigkeit von geringfügigen Abweichungen | 209 | ||
c) Zulässigkeit von Schätzungen | 216 | ||
5. Zwischenergebnis zum Vollständigkeitsgebot | 221 | ||
6. Das Vollständigkeitsgebot und die Selbstanzeige i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen | 222 | ||
a) Problem: Das praktische Unvermögen zur Abgabe einer vollständigen Berichtigung | 222 | ||
b) Lösungsvorschlag 1: Abgabe einer gestuften Selbstanzeige | 224 | ||
c) Lösungsvorschlag 2: Abgabe einer geschätzten Selbstanzeige | 229 | ||
d) Lösungsvorschlag 3: Einschränkung des Vollständigkeitsgebots der Berichtigung bei der Selbstanzeige i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen | 230 | ||
aa) Der Grundsatz: Keine Einschränkung des Vollständigkeitsgebots bei praktischem Unvermögen des Alleintäters der Steuerhinterziehung innerhalb des eigenen Steuerschuldverhältnisses | 231 | ||
bb) Überblick über den Meinungsstand und Stellungnahme | 231 | ||
cc) Zwischenergebnis zum praktischen Unvermögen des Haupt- oder Alleintäters | 233 | ||
7. Zur Einschränkung des Vollständigkeitsgebots bei praktischem Unvermögen eines oder mehrerer Mittäter | 233 | ||
a) Überblick über den Meinungsstand | 234 | ||
b) Stellungnahme | 236 | ||
aa) Zulässigkeit von Schätzungen kein ausreichendes Entgegenkommen | 236 | ||
bb) Sinn und Zweck von § 371 AO sowie die Rechtfertigung der Strafbefreiung erfordern keine unbeschränkte Anwendbarkeit des Vollständigkeitsgebots auf die Berichtigungserklärung des Mittäters | 239 | ||
cc) Die Anwendbarkeit des Vollständigkeitsgebots ist unabhängig von dem jeweiligen Tatbeitrag des Mittäters zu beurteilen | 244 | ||
dd) Plädoyer für die Maßgeblichkeit der Eigenschaft als Steuerschuldner oder gemäß §§ 34 Abs. 1, 35 AO Steuerpflichtigen als Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Vollständigkeitsgebots | 244 | ||
ee) Teleologische Reduktion von § 371 Abs. 1 AO im Hinblick auf die Entstehungsgeschichte der Norm | 247 | ||
(1) Beschlussempfehlungen und Bericht des 7. Finanzausschusses zur Änderung der Abgabenordnung im Vorfeld des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes | 248 | ||
(2) Begründung des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) | 248 | ||
(3) Begründung des Regierungsentwurfs zum AOÄG 2015 vom 03.11.2014 | 249 | ||
ff) Ausgleich des Tatunrechts der steuerverfahrensrechtlich steuerpflichtigen Mittäter im Vergleich zum Ausgleich des Tatunrechts der übrigen Mittäter | 251 | ||
c) Zwischenergebnis | 252 | ||
8. Zur Einschränkung des Vollständigkeitsgebots bei praktischem Unvermögen des Teilnehmers | 253 | ||
a) Überblick über den Meinungsstand | 254 | ||
aa) Keine Einschränkung des Vollständigkeitsgebots bei der Berichtigung des Teilnehmers | 254 | ||
bb) Stellungnahme: Absage an eine einheitliche Auslegung der Berichtigungserklärung i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen | 255 | ||
(1) Zulässigkeit von Schätzungen als ausreichendes Entgegenkommen? | 255 | ||
(2) Widerspruch zu der Systematik von § 371 AO | 257 | ||
(3) Die uneingeschränkte Anwendung des Vollständigkeitsgebots bei der Berichtigungserklärung des Teilnehmers als Widerspruch zu der Rechtfertigung der Strafbefreiung durch § 371 AO | 258 | ||
(4) Die Übertragung des Vollständigkeitsgebots als nicht vom Sinn und Zweck der Norm gedeckt | 260 | ||
(5) Zwischenergebnis | 261 | ||
b) Keine Berichtigungspflicht des Teilnehmers der Steuerhinterziehung? | 261 | ||
aa) Überblick über den Meinungsstand | 261 | ||
bb) Stellungnahme | 263 | ||
cc) Zwischenergebnis | 264 | ||
c) Regelmäßig eingeschränkte Berichtigungspflicht des Teilnehmers | 264 | ||
aa) Überblick über den Meinungsstand | 264 | ||
bb) Stellungnahme | 267 | ||
d) Eingeschränkte Berichtigungspflicht bei praktischem Unvermögen zur Abgabe einer Berichtigungserklärung | 268 | ||
aa) Überblick über den Meinungsstand | 268 | ||
bb) Stellungnahme | 270 | ||
e) Zwischenergebnis zum Inhalt der Selbstanzeige des Teilnehmers | 274 | ||
9. Zwischenergebnis | 275 | ||
10. Der Inhalt der Berichtigungserklärung im Rahmen von Mehrpersonenverhältnissen | 276 | ||
B. Zurechenbarkeit der Strafbefreiung eines Tatbeteiligten bei Abgabe einer Selbstanzeige? | 276 | ||
C. Die Zurechenbarkeit der Berichtigung nach § 371 Abs. 1 AO | 279 | ||
I. Automatische Zurechenbarkeit der Selbstanzeige bei Abgabe durch die übrigen Tatbeteiligten? | 280 | ||
1. Keine strafbefreiende Fremdanzeige gemäß § 371 Abs. 4 AO bei Selbstanzeige eines Tatbeteiligten | 280 | ||
2. Zurechnung über eine Geschäftsführung ohne Auftrag, rückwirkende Genehmigung oder Stellvertretung im mutmaßlichen Willen | 281 | ||
3. Zwischenergebnis: Keine automatische Zurechnung der Selbstanzeige eines Tatbeteiligten zu den übrigen Tatbeteiligten | 285 | ||
II. Zurechenbarkeit der Selbstanzeigeerklärung durch einen Tatbeteiligten oder Dritten | 287 | ||
1. Stellvertretung | 287 | ||
2. Das „Veranlasserprinzip“ | 289 | ||
3. Nachträgliche Genehmigung der Berichtigung | 290 | ||
4. Verdeckte Stellvertretung | 290 | ||
III. Gleichzeitige Abgabe der Berichtigung gemäß § 371 Abs. 1 AO durch einen Rechtsanwalt oder Steuerberater für mehrere Tatbeteiligte der Steuerhinterziehung | 293 | ||
IV. Keine automatische Zurechnung der Berichtigung für eine Personen- oder Kapitalgesellschaft zu den Gesellschaftern | 294 | ||
V. Zwischenergebnis | 295 | ||
D. Pflichten des Steuerhinterziehers im Zusammenhang mit der Abgabe der Selbstanzeige | 296 | ||
I. Die Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung in Unternehmen durch mehrere Mitarbeiter | 297 | ||
1. Keine automatische Erstreckung auf sämtliche an der Steuerhinterziehung beteiligten Mitarbeiter des Unternehmens | 297 | ||
2. Pflicht zur Aufnahme sämtlicher beteiligter Steuerhinterzieher bei Abgabe der Selbstanzeige? | 298 | ||
3. Zwischenergebnis | 301 | ||
II. Die Selbstanzeige nach gemeinsamer Steuerhinterziehung mehrerer Gesellschafter | 302 | ||
III. Die Selbstanzeige nach Steuerhinterziehung eines Ehegatten bei gemeinsam veranlagten Ehegatten | 302 | ||
IV. Zwischenergebnis | 303 | ||
E. Die Selbstanzeige bei rechtlichen oder tatsächlichen Kollisionslagen des Beraters oder Vertragspartners | 303 | ||
I. Die Selbstanzeige des steuerlichen Beraters bei Weigerung des Mandanten zur Erstattung einer Selbstanzeige nach gemeinsamer Steuerhinterziehung | 304 | ||
II. Die Selbstanzeige eines Bankmitarbeiters nach Mitwirkung an der Steuerhinterziehung eines Bankkunden | 305 | ||
III. Die Selbstanzeige bei Mandatskonflikten | 306 | ||
IV. Zwischenergebnis | 307 | ||
F. Die koordinierte Selbstanzeige als taugliches Mittel für die Abgabe einer Selbstanzeige i.R.v. Mehrpersonenverhältnissen? | 308 | ||
G. Die Zurechenbarkeit von Fehlern bei der Abgabe der Selbstanzeigeerklärung gemäß § 371 Abs. 1 AO | 315 | ||
H. Thesen | 317 | ||
I. Abschließende Bemerkungen zur Untersuchung | 318 | ||
Literaturverzeichnis | 320 | ||
Stichwortverzeichnis | 338 |