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Hirzebruch, C. (2018). Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren. Reichweite und Grenzen der Gerichtsberichterstattung im Zeitalter der Massenmedien. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55431-7
Hirzebruch, Christian. Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren: Reichweite und Grenzen der Gerichtsberichterstattung im Zeitalter der Massenmedien. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55431-7
Hirzebruch, C (2018): Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren: Reichweite und Grenzen der Gerichtsberichterstattung im Zeitalter der Massenmedien, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55431-7

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Öffentlichkeit und Neue Medien im gerichtlichen Verfahren

Reichweite und Grenzen der Gerichtsberichterstattung im Zeitalter der Massenmedien

Hirzebruch, Christian

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1379

(2018)

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About The Author

Studium der Rechtswissenschaften in Bonn. 2013 erstes, 2018 zweites juristisches Staatsexamen. 2017 Promotion durch die Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, dort zudem von 2013-2016 Tätigkeit als Wissenschaftliche Hilfskraft. 2018 bis 2023 Rechtsanwalt in Bonn. Seit 2023 Richter im Bezirk des Landgerichts Bonn.

Abstract

Twittern aus dem Gerichtssaal? Liveübertragungen einer Gerichtsverhandlung? Verteilung von Zuschauerplätzen im Gerichtssaal? Diese Fragen sind in der deutschen Gerichtsbarkeit höchst umstritten - und gelangten beispielsweise zu Beginn des NSU-Prozesses erneut verstärkt in die öffentliche Debatte. Christian Hirzebruch geht in seiner verfassungsrechtlichen Studie der Frage nach, wie die Judikative einer sich wandelnden und beschleunigenden Medienlandschaft begegnen soll: Wie können Öffentlichkeitsgrundsatz, Persönlichkeitsrechte und der Schutz eines geordneten Gerichtsverfahrens gleichermaßen gewahrt bleiben? Welche (Medien-)Öffentlichkeiten sollen im Gerichtssaal abgebildet sein? Der Autor verfolgt die These, dass Gerichtsöffentlichkeit nicht nur die Anwesenden im Gerichtssaal, sondern auch die Medienöffentlichkeit umfasst, und plädiert daher für eine adäquate Repräsentation der Vertreter möglichst verschiedener Medien während der Verhandlung - über die klassischen Medien Print und Rundfunk hinaus. Weiterhin gelangt Hirzebruch zu dem Schluss, dass eine Echtzeit-Textberichterstattung in Form von sog. Live-Tickern ebenso zulässig sein sollte wie eine audiovisuelle Übertragung bestimmter Verfahren, z.B. an Verfassungs- oder obersten Bundesgerichten.»Public and New Media in Judicial Proceedings«

In his constitutional study, Christian Hirzebruch examines the question of how the judiciary should respond to a changing and accelerating media landscape. He demonstrates how the principle of public trial, personal rights and the protection of an orderly court proceeding can equally be maintained and argues for an adequate representation of representatives from as many different media as possible during the proceeding - beyond the traditional media of print and broadcasting.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
Einführung und Problemstellung 25
A. Zeitalter der Neuen Medien 25
B. Gewachsenes Interesse der Bevölkerung an rechtlichen Themen 27
C. Funktionswandel von Gerichtsöffentlichkeit? 28
D. Neue Gefahren durch gerichtliche Öffentlichkeit 30
E. Gang und Ziel der Untersuchung 31
Teil 1: Dogmatische Grundlagen 32
A. Die Neuen Medien 32
I. Begriffsbestimmungen 32
1. Medien 32
2. Neue Medien 34
3. Das Internet als Neues Medium 35
a) Das Internet als Netzinfrastruktur zur Datenübertragung 35
b) Die Anwendungsebenen des Internets 36
4. Massenmedien 37
II. Wandel der Medienlandschaft und veränderte Marktstrukturen im Bereich der Presse 38
1. Online-Journalismus als Chance für die herkömmlichen Medien 38
2. Teilhabemöglichkeiten des Publikums mithilfe des Web 2.0 41
3. Die Hybridisierung der Medienformen 42
B. Zur Öffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens 44
I. Begriffliche Fundierung des Grundsatzes gerichtlicher Öffentlichkeit 44
1. Öffentlich 44
2. Öffentlichkeit 45
3. Gerichtsöffentlichkeit als Saal- und Medienöffentlichkeit 47
a) Die unterschiedlichen Begrifflichkeiten 48
b) Unmittelbare und mittelbare Öffentlichkeit – mittelbare Öffentlichkeit durch sämtliche Medien? 49
c) Strukturwandel und die Suche nach dem vernünftigen Maß an gerichtlicher Öffentlichkeit 53
II. Historische Fundierung des Grundsatzes gerichtlicher Öffentlichkeit 54
1. Gerichtsöffentlichkeit im Römischen Recht 55
2. Die Gerichtsöffentlichkeit altgermanischer Zeit, im Frankenreich und Hochmittelalter 56
3. Frühe Neuzeit und Etablierung der Inquisitionsprozesse 59
4. Wiedereinführung gerichtlicher Öffentlichkeit in der Zeit der Aufklärung 60
a) Die Idee der Publizität staatlicher Entscheidungsvorgänge in der Aufklärungsbewegung 60
b) Die Wiedereinführung des öffentlichen Verfahrensganges 62
aa) Die Debatte in der Literatur um die Wiedereinführung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in Deutschland 62
bb) Die Wiedereinführung des Öffentlichkeitsgrundsatzes in Frankreich und die Rezeption im deutschen Recht 65
5. Gerichtsöffentlichkeit seit dem 20. Jahrhundert 67
a) Gerichtsöffentlichkeit im Dritten Reich 67
b) Beschränkung gerichtlicher Öffentlichkeit zugunsten des Persönlichkeitsschutzes 69
6. Zusammenfassung und Ausblick 70
III. Funktionstheoretische Fundierung des Grundsatzes gerichtlicher Öffentlichkeit 71
1. Kontrolle der Judikative 72
a) Begriff der Kontrolle 72
b) Bedeutung von Kontrollbefugnissen in Gerichtsverfahren heutiger Zeit 73
c) Effektivität einer allgemeinen Kontrolle 74
d) Die Rolle der Medien bei der Kontrolle der Judikative 78
2. Information der Allgemeinheit 80
a) Beteiligung am öffentlichen Diskurs 81
b) Verschaffung von Rechtskenntnis und Versinnbildlichung durch Symbolwirkung 81
c) Die Aufgabe der Medien bei der Informationsverbreitung 82
d) Befriedigung von Sensationslust und legitimes Informationsinteresse 84
3. Vertrauen und Akzeptanz 86
4. Funktionswandel gerichtlicher Öffentlichkeit? 88
IV. Verfassungsrechtliche Fundierung des Grundsatzes gerichtlicher Öffentlichkeit 91
1. Der verfassungsrechtliche Schutz der Gerichtsöffentlichkeit 91
a) Das Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie 93
aa) Öffentlichkeit des staatlichen Prozesses zur Stärkung demokratischer Legitimation 94
bb) Öffentlichkeit des staatlichen Prozesses als Bedingung für die Wahlentscheidung 96
cc) Öffentlichkeit des staatlichen Prozesses als Bedingung effektiver Kontrolle 97
dd) Öffentlichkeit des staatlichen Prozesses als Bedingung für die Bildung einer öffentlichen Meinung 98
ee) Legitimität durch Diskurs 100
(1) Diskurstheorie des Rechts 100
(2) Übertragung der Diskurstheorie auf die Judikative 101
(3) Die Grenzen der diskursiven Gerichtsöffentlichkeit 102
ff) Zusammenfassung 103
b) Die Öffentlichkeit des gerichtlichen Verfahrens als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips 104
aa) Gerichtsöffentlichkeit und Publizität des Rechts 105
(1) Normpublizität und Normklarheit als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips 105
(2) Öffentlichkeit der Dritten Gewalt zur Stärkung der Normpublizität und Normklarheit 106
(3) Die Bedeutung der Medien bei der Vermittlung des Rechts 107
(4) Öffentlichkeit der Rechtsanwendung als notwendige Konsequenz der Normpublikation 108
bb) Gerichtliche Öffentlichkeit zum Schutze weiterer Prinzipien und Ziele rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung 108
(1) Gerichtsöffentlichkeit zur Förderung eines fairen Verfahrens? 108
(2) Gerichtsöffentlichkeit zum Schutze richterlicher Unabhängigkeit? 110
cc) Zusammenfassung 111
c) Der Öffentlichkeitsgrundsatz nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK 112
d) Zusammenfassung 114
2. Der verfassungsrechtliche Schutz der Medienöffentlichkeit 115
a) Idee und Bedeutung der Kommunikationsfreiheiten 116
b) Zu den Schutzbereichen der Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG 118
aa) Meinungsfreiheit 118
bb) Informationsfreiheit 122
(1) Das geschützte Verhalten: sich „zu unterrichten“ 123
(2) Die Informationsquelle 123
(3) Die allgemeine Zugänglichkeit 124
(4) Der Gerichtssaal als allgemein zugängliche Quelle? 126
(a) Die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts 126
(b) Stellungnahme 127
(aa) Bestimmung der allgemeinen Zugänglichkeit 127
(bb) Ausübung des staatlichen Bestimmungsrechts als Ausgestaltung oder Schutzbereichsbeschränkung? 129
(c) Ergebnis 132
cc) Pressefreiheit 133
(1) Funktionen und Aufgaben der Presse 133
(2) Persönliche Grundrechtsträgerschaft 135
(a) Grundsatz 135
(b) Laien- und Bürgerjournalisten als Träger der Pressefreiheit 135
(3) Sachlicher Gewährleistungsgehalt 137
(a) Der verfassungsrechtliche Pressebegriff 137
(b) Inhalt und Umfang des grundrechtlichen Schutzes – die subjektiv-rechtliche Dimension 138
(4) Objektiv-rechtlicher Gehalt 141
dd) Rundfunkfreiheit 142
(1) Persönliche Grundrechtsträgerschaft 142
(a) Grundsatz 142
(b) Laien- und Bürgerjournalisten als Träger der Rundfunkfreiheit 143
(2) Sachlicher Gewährleistungsgehalt 143
(a) Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff 143
(aa) Gerichtetheit an die Allgemeinheit 144
(bb) Rundfunktechnische Verbreitungsform 144
(cc) Darbietungscharakter 145
(b) Inhalt und Umfang des grundrechtlichen Schutzes 145
(3) Objektiv-rechtlicher Gehalt 146
ee) Der Grundrechtsschutz von Online-Diensten beziehungsweise -Medien 148
(1) Ausgangslage 148
(2) Die klassische Abgrenzungsmethode nach der Distributionsform 150
(3) Technologieneutrale Abgrenzungsmethoden 151
(a) Abgrenzung nach dem typischen Erscheinungsbild des Mediums 152
(b) Unterscheidung nach der Identität des Medienanbieters 153
(c) Der Rezeptionsmodus als Abgrenzungskriterium 154
(4) Neuinterpretation oder Neufassung des Art. 5 Abs. 1 GG 155
(a) Einheitliches Gesamtkommunikationsgrundrecht 155
(b) Einheitliches Gesamtmediengrundrecht 155
(c) Allgemeine Medienfreiheit de constitutione ferenda 156
(d) Internetdienstefreiheit 156
(5) Rechtliche Würdigung 157
(a) Ungeeignetheit der klassischen Abgrenzungsmethode? 157
(b) Entwicklungsoffenheit des Presse- und Rundfunkbegriffs 158
(c) Regulierungsbedürftigkeit des Rundfunks 159
(d) Zuordnung hybrider Angebotsformen 159
(e) Urheberschaft des Angebots 160
(f) Rezeptionsmodus 160
(g) Neuinterpretation 161
(6) Zusammenfassung und Lösungsversuch 162
3. Beschränkungen von Saal- und Medienöffentlichkeit 164
a) Die allgemeinen Gesetze 164
aa) Die Vorschriften der §§ 169 ff. GVG als allgemeine Gesetze 165
(1) Kein Sonderrecht gegen eine der Freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG 166
(2) Schlechthin zu schützendes Rechtsgut 167
(a) Persönlichkeitsschutz 167
(aa) Recht auf Selbstbestimmung 168
(bb) Recht der Selbstbewahrung 168
(cc) Recht der Selbstdarstellung 170
(dd) Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Schutz personenbezogener Daten 171
(b) Recht auf ein faires Verfahren 172
(c) Unschuldsvermutung 172
(d) Ungestörte Wahrheits- und Rechtsfindung 173
(e) Richterliche Unabhängigkeit 174
bb) Zusammenfassung 176
b) Die Bestimmungen zum Schutze der Jugend und das Recht der persönlichen Ehre 176
c) Kollidierendes Verfassungsrecht 177
4. Zusammenfassung 178
V. Inhaltliche Fundierung des Grundsatzes gerichtlicher Öffentlichkeit 178
1. Gerichtsöffentlichkeit als Zugänglichkeit der gerichtlichen Verhandlung 179
a) Saalöffentlichkeit 179
aa) Allgemeine Zugänglichkeit 179
bb) Begrenzung durch die räumlichen Kapazitäten 181
b) Medienöffentlichkeit 182
aa) Der besondere Wert der Medienöffentlichkeit 182
bb) Die Herleitung des Zugangsrechts von Medienvertretern 184
cc) Ausgestaltung des Zugangsrechts der Medienvertreter im einfachen Recht 186
dd) Die Reservierung von Medienplätzen 187
(1) Begründung der Privilegierung von Medienvertretern bei der Sitzplatzvergabe 187
(a) Vorrang des Prioritätsprinzips 187
(b) Verfassungsrechtliche Begründung des Abweichens vom Prioritätsgrundsatz zugunsten von Medienvertretern 189
(c) Pflicht zur Reservierung von Plätzen für Medienvertreter 190
(2) Die konkrete Ausgestaltung der Platzvergabe 191
(3) Platzreservierung für Laienjournalisten 193
ee) Übertragung der mündlichen Verhandlungin einen Nebenraum 195
(1) Zulässigkeit der gerichtsinternen Übertragung in einen Nebenraum nach altem Recht? 195
(2) Die Zulässigkeit der Tonübertragung in einen Nebenraum nach geltendem Recht 197
(3) Rechtliche Würdigung 198
c) Zusammenfassung 200
2. Gerichtsöffentlichkeit durch weitest gehende Transparenz gerichtlicher Entscheidungsfindung 200
a) Ausgangslage 200
b) Die Pflicht zur Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen 201
aa) Verfassungsrechtliche Publikationspflicht 202
bb) Umfang der Publikationspflicht 203
cc) Publikationsanspruch 205
c) Auskunftsansprüche, Akteneinsichtsrechte sowie Anspruch auf Herausgabe gerichtlicher Entscheidungen 206
aa) Informationsansprüche nach den Landespressegesetzen 207
(1) Auskunftsberechtigte und Auskunftsverpflichtete 207
(2) Legitimes Informationsinteresse 208
bb) Informationsansprüche nach den Informationsfreiheitsgesetzen 210
cc) Auskunft und Akteneinsicht nach den Prozessordnungen 212
(1) Akteneinsicht nach § 299 Abs. 2 ZPO 212
(a) Das rechtliche Interesse als maßgebliches Kriterium 212
(b) Verhältnis zu einem möglichen Akteneinsichtsrecht nach den Landespressegesetzen 214
(2) Auskunft nach § 475 Abs. 4 StPO 215
(3) Anspruch auf Herausgabe einer Urteilsabschrift nach den Prozessordnungen 215
dd) Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch 216
(1) Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch auf dem Niveau eines Minimalstandards 216
(2) Kein verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch 218
d) Die aktive Teilhabe der Judikative am öffentlichen Diskurs 219
aa) Öffentlichkeitsarbeit der Gerichte als verfassungsrechtliche Verpflichtung 219
bb) Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit 222
3. Zusammenfassung 223
VI. Zwischenfazit 223
Teil 2: Gerichtsberichterstattung und Neue Medien 225
A. Generelle Grenzen der Gerichtsberichterstattung 225
I. Gerichtsöffentlichkeit und Berichterstattung 225
II. Saal- und Medienöffentlichkeit: Zwei identische Bezugsgrößen? 227
III. Identifizierende oder anonymisierte Berichterstattung? 230
1. Identifizierende Berichterstattung als Beeinträchtigung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts von Verfahrensbeteiligten 230
2. Öffentliches Informationsinteresse an der Identität einer bestimmten Person 231
3. Besonderheiten bei der Berichterstattung über Strafverfahren 234
a) Abwägungskriterien nach der Lebach-Rechtsprechung 234
b) Rechtliche Würdigung und Präzisierung der Abwägungskriterien 236
aa) Kein Urheberrecht an eigenen Lebensereignissen 236
bb) Kein grundsätzliches Verbot einer Berichterstattung über zurückliegende Straftaten 237
cc) Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung 237
dd) Das Veranlassungsprinzip als Kriterium zur Auflösung der Grundrechtskollision 239
ee) Der Öffentlichkeitsgrundsatz als Indiz für die Zulässigkeit einer identifizierenden Berichterstattung 240
ff) Zusammenfassung 240
c) Die Archivrechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Erweiterung der Lebach-Rechtsprechung 241
aa) Grundsätze der Archivrechtsprechung 241
bb) Rechtliche Würdigung 242
(1) Tagesaktuelle Berichterstattung oder Reaktualisierung vergangener Vorgänge in Online-Archiven? 243
(2) Online-Archive als passive Darstellungsplattformen? 244
(3) Bedeutung der spezifischen Wirkungen des jeweiligen Mediums 245
(4) Recht auf Vergessenwerden 247
(5) Lösung: Reaktive Prüfpflichten 249
4. Identifizierende Berichterstattung außerhalb des Strafverfahrens 252
5. Anonymisierungspflicht bei der Mitteilung gerichtlicher Entscheidungen 253
6. Zulässigkeit der Namensnennung von Organen der Rechtspflege 253
7. Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über Zeugen, insbesondere Opfer einer Straftat 255
IV. Die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung als Besonderheit der Kriminalberichterstattung 255
1. Inhalt und Funktion der Verdachtsberichterstattung 255
2. Berechtigtes öffentliches Informationsinteresse 256
3. Mindestbestand an Beweistatsachen 257
4. Sorgfältige Recherche 258
5. Ausgewogene und distanzierte Form der Darstellung 260
V. Betonung der internetspezifischen Gefahrenlage bei der Güterabwägung 261
VI. Zusammenfassung 263
B. Die verhandlungsbegleitende Textberichterstattung und die Nutzung Neuer Medien im Gerichtssaal 263
I. Betroffenheit der Schutzbereiche des Art. 5 Abs. 1 GG durch das Verbot der Nutzung portabler Computer 264
II. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 266
1. Das absolute Verbot der Nutzung portabler Computer 267
a) Störung des Verhandlungsablaufs 267
b) Missbrauchsgefahr 268
c) Bedeutung entgegenstehender Interessen 269
d) Zwischenergebnis 270
2. Das Verbot der Nutzung von Datenübertragungstechniken 270
a) Gefahren für den Persönlichkeitsschutz 271
b) Gefährdung eines fairen Verfahrens 271
c) Gefährdung der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege 271
d) Gerichtsöffentlichkeit und Medienrealität 272
e) Zwischenergebnis 273
III. Bedeutung der Live-Textberichterstattung für die Funktionen der Gerichtsöffentlichkeit 274
C. Der Schutz vor Bildnisveröffentlichungen und Bildnisaufnahmen im Rahmen der Gerichtsberichterstattung 276
I. Der Schutz des Rechts am eigenen Bild 276
II. Bildnisse aus dem Bereich der Zeitgeschichte 277
III. Aufnahmeverbote im Gerichtssaal zum Schutze des Persönlichkeitsrechts 278
1. Das Verhältnis der §§ 22, 23 KUG zu § 176 GVG 279
2. Aufrechterhaltung der Ordnung „in der Sitzung“ 280
IV. Aufnahmeverbote zugunsten der Sicherung des störungsfreien äußeren Ablaufs der Sitzung und der ungehinderten Entscheidungsfindung 282
V. Zwischenergebnis 283
D. Die Zulässigkeit der Anfertigung und Verbreitung von Bildaufnahmen im Umfeld der gerichtlichen Verhandlung 284
I. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 284
1. Ausgangspunkt: Honecker-Entscheidung 284
2. Bildaufnahmen außerhalb der mündlichen Verhandlung von Richtern und Schöffen (Sparkasse Mannheim) 286
3. Anonymisierungsanordnung zum Schutze des Angeklagten 286
4. Bildaufnahmen von Gerichtspersonen und sonstigen Amtsträgern (Bundeswehrprozess) 287
5. Stigmatisierungsgefahr durch Bildaufnahmen des Angeklagten außerhalb der mündlichen Verhandlung (Holzklotz-Fall) 290
6. Bildaufnahmen in den Verhandlungspausen („Komasaufprozess“) 291
7. Zusammenfassung 292
II. Bildaufnahmen aus dem Verhandlungssaal als Gegenstand eines berechtigten öffentlichen Informationsinteresses 293
III. Entgegenstehende Belange des Persönlichkeitsschutzes 296
1. Angeklagte 297
2. Gerichtspersonen 299
3. Rechtsanwälte 301
4. Zeugen, insbesondere Opfer einer Straftat 301
5. Parteien im zivil- oder verwaltungsgerichtlichen Verfahren 302
IV. Zwischenergebnis 302
E. Die Zulässigkeit der Aufnahme und des Verbreitens von Foto- und Filmaufnahmen innerhalb der gerichtlichen Verhandlung 302
I. Filmaufnahmen innerhalb der gerichtlichen Verhandlung 303
1. Die Entwicklung des § 169 GVG 303
2. Die n-tv-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 305
3. Der Schutz von audiovisuellen Aufnahmen als medientypische Ausdrucksform 308
4. § 169 Abs. 1 Satz 2 GVG als Beschränkung der Medienfreiheiten 309
5. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 309
a) Informationswert der bildlichen Dokumentation für den Rundfunk 310
b) Informationswert der bildlichen Dokumentation für die elektronische Presse 314
c) Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip 315
d) Aufnahmebedingte Störungen 316
aa) Beeinträchtigung von Persönlichkeitsrechten 316
(1) Angeklagte im Strafverfahren 316
(2) Tatopfer im Strafverfahren 318
(3) Verfahrensbeteiligte in anderen Verfahrensarten 318
(4) Gerichtspersonen 319
(5) Zusammenfassung 319
bb) Beeinträchtigung der ungestörten Verhandlungsführung 320
cc) Beeinträchtigung der ungestörten Wahrheits- und Rechtsfindung 320
dd) Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit 323
ee) Beeinträchtigung der Würde des Gerichts 324
e) Verhältnismäßigkeit des § 169 Abs. 1 Satz 2 GVG 325
II. Fotoaufnahmen innerhalb der gerichtlichen Verhandlung 326
III. Ergebnis 327
F. Neuer Ansatz zur Anfertigung von audiovisuellen Aufnahmen innerhalb der gerichtlichen Verhandlung 328
I. Ausgangslage 328
II. Welche Differenzierungsmöglichkeiten kommen in Betracht? 330
1. Vorüberlegungen 330
2. Ordentliche Gerichtsbarkeit 332
3. Verfassungsgerichtsbarkeit 333
4. Verwaltungsgerichtsbarkeit 334
5. Revisionsinstanz und Verfahren vor den obersten Bundesgerichten 335
6. Beschränkung auf den Zeitpunkt der Urteilsverkündung 336
7. Verfahren von historischer oder zeitgeschichtlicher Bedeutung 337
8. Einwilligungslösung 339
III. Mildere Mittel zur Erreichung des bisherigen Schutzniveaus 340
IV. Gesetzgeberische Umsetzung der Neuregelung und Ausblick 340
Teil 3: Gerichtsöffentlichkeit heute 342
A. Gerichtsöffentlichkeit als Medienöffentlichkeit 342
B. Gerichtsöffentlichkeit und Neue Medien 343
C. Wesentliches Ergebnis der Untersuchung 344
I. Live-Textberichterstattung 345
II. Foto-, Rundfunk- und Fernsehberichterstattung 345
D. Zusammenfassende Thesen 346
Literaturverzeichnis 352
Personen- und Sachverzeichnis 383