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Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände

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Wendeburg, I. (2018). Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände. Eine Untersuchung der vermeintlichen und verkannten Täterschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55481-2
Wendeburg, Isabel. Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände: Eine Untersuchung der vermeintlichen und verkannten Täterschaft. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55481-2
Wendeburg, I (2018): Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände: Eine Untersuchung der vermeintlichen und verkannten Täterschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55481-2

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Die Bedeutung des Irrtums über täterschaftsbegründende Umstände

Eine Untersuchung der vermeintlichen und verkannten Täterschaft

Wendeburg, Isabel

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 284

(2018)

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About The Author

Isabel Wendeburg studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 2015 war sie wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster (Prof. Dr. Bettina Weißer) und wurde dort 2017 promoviert. Inzwischen ist sie Rechtsreferendarin beim Landgericht Münster und arbeitet als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Kriminalwissenschaftlichen Institut der Universität Münster bei Prof. Dr. Mark Deiters.

Abstract

Ziel der Arbeit ist es, ein einheitliches Lösungskonzept für die Konstellationen der vermeintlichen Mittäterschaft und mittelbaren Täterschaft sowie der verkannten Täterschaft zu erarbeiten. Dazu werden die hinter diesen Irrtümern stehenden Fragestellungen nach dem Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft und der Mittäterschaft, dem Zusammenhang zwischen den Versuchsgrundsätzen und der Beteiligungslehre und der Struktur der Tätervoraussetzungen als auch der Zurechnung einer Gesamttat beleuchtet. Die Analyse ergibt, dass sich eine Zurechnung fremden Ausführungshandelns und damit eine Strafbarkeit aus dem jeweiligen Begehungsdelikt nicht begründen lässt, da ansonsten die Vergleichbarkeit der verschiedenen Täterschaftsformen aufgegeben sowie die gesetzgeberischen Wertungen und verfassungsrechtlichen Vorgaben unterlaufen würden. Des Weiteren wird untersucht, inwieweit sich etwaige Strafbarkeitslücken über eine Fahrlässigkeits-, Unterlassungs- oder Vorfeldstrafbarkeit schließen lassen.»The Significance of Misconceptions about Circumstances that Justify Criminal Offences. An Investigation of Alleged and Unrecognized Offences«

The paper aims to develop a holistic solution to various types of misconception in the field of teachings on criminal involvement. The focus of the investigation is on the fundamental issues after the start of the trial in terms of the direct offenders and the accomplices, the link between the principles of the trial and teachings on involvement and the structure of the requirements to identify an offender and the attribution of the whole offence.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Kapitel 1: Überschätzung der eigenen Rolle im Tatgeschehen 16
A. Analyse der Irrtümer und Lösungsvorschläge in Rechtsprechung und Literatur 16
I. Vermeintliche Mittäterschaft 16
1. Charakterisierung der vermeintlichen Mittäterschaft und zentrale Fragestellungen 16
2. Strafbarkeit des vermeintlichen Mittäters 20
3. Strafbarkeit der übrigen Beteiligten wegen mittäterschaftlichen Versuchs 23
a) Anwendbarkeit der Versuchsregeln 23
b) Unmittelbares Ansetzen bei der Mittäterschaft und Bedeutung für die Untersuchung 25
aa) Einzellösung 26
bb) Gesamtlösung 28
cc) Stellungnahme 29
(1) Wortlaut des § 22 StGB 29
(2) Einwand des Gesinnungsstrafrechts 30
(3) Möglichkeit einer getrennten Bestimmung des Versuchsbeginns 31
(4) Fehlende Tatherrschaft 32
(5) Vergleich mit dem vollendeten Delikt 46
(6) Kriminalpolitische Erwägungen 47
(7) Tätigkeitsanrechnung bei der Mittäterschaft 49
(8) Einheitlichkeit des Versuchs 53
(9) Ergebnis 54
c) Zurechnung fremden Handelns im Wege der Gesamtlösung bei der vermeintlichen Mittäterschaft 54
aa) Struktur der Zurechnung 54
bb) Vorliegen eines Zurechnungsgegenstandes 55
(1) Eigenes unmittelbares Ansetzen als Zurechnungsgegenstand 55
(a) Rechtsprechung 56
(b) Literatur 57
(c) Stellungnahme 58
(2) Sonstige Anforderungen an den Zurechnungsgegenstand 63
cc) Vorliegen einer Zurechnungsgrundlage 69
(1) Allgemeine Anforderungen an die Zurechnungsgrundlage 69
(a) Gemeinsamer Tatplan 70
(aa) Funktionen des gemeinsamen Tatplans 70
(bb) Verzicht auf den gemeinsamen Tatplan? 71
(cc) Verhältnis zum Vorsatz des einzelnen Mittäters 76
(dd) Subjektives oder objektives Merkmal 81
(b) Mittäterschaftlicher Tatbeitrag 82
(c) Zwischenergebnis 85
(2) Anwendung auf die vermeintliche Mittäterschaft 85
(a) (Fort-)Bestand eines zwischen allen Beteiligten gefassten gemeinsamen Tatplans als Zurechnungsgrundlage 87
(aa) Fortbestand bei späterer Lossagung 87
(bb) Fortbestand trotz inneren Vorbehalts 96
(cc) Bestand des gemeinsamen Tatplans in den übrigen Fällen 97
(dd) Zwischenergebnis zum Bestand eines gemeinsamen Tatplans als Zurechnungsgrundlage bei der vermeintlichen Mittäterschaft 97
(b) Bestand einer Zurechnungsgrundlage in Form eines zwischen den übrigen Beteiligten geschlossenen Tatplans 97
(c) Vorstellung vom Bestand eines gemeinsamen Tatplans als Zurechnungsgrundlage 100
(aa) Rechtsprechung 100
(bb) Literatur 104
d) Zwischenergebnis und offene Fragestellungen 109
II. Vermeintliche mittelbare Täterschaft 111
1. Charakterisierung der vermeintlichen mittelbaren Täterschaft und wesentliche Fragestellungen 111
2. Strafbarkeit wegen Versuchs in mittelbarer Täterschaft 115
a) Verortung im Deliktsaufbau 115
b) Unmittelbares Ansetzen bei der mittelbaren Täterschaft und Bedeutung für die Untersuchung 117
aa) Einzellösung 117
bb) Gesamtlösung 120
cc) Rechtsgutsgefährdungstheorie 122
dd) Freisetzungstheorie 123
ee) Divergenzen zwischen den verschiedenen Abgrenzungsmethoden und Auswirkungen auf die vermeintliche mittelbare Täterschaft 124
ff) Stellungnahme 126
(1) Wortlaut des § 22 StGB 127
(2) Struktur der mittelbaren Täterschaft und Tathandlung 128
(3) Beurteilungsgrundlage für die Verwirklichungsstufe der Gesamttat 139
(4) Vergleich mit den übrigen Beteiligungsformen 144
(5) Kriminalpolitische Erwägungen 152
(6) Zwischenergebnis und Bedeutung für die vermeintliche mittelbare Täterschaft 154
c) Zurechnung fremden Handelns im Wege der Gesamtlösung bei der vermeintlichen mittelbaren Täterschaft 156
aa) Struktur der Zurechnung 156
bb) Vorliegen eines Zurechnungsgegenstandes 157
cc) Vorliegen einer Zurechnungsgrundlage 158
(1) Allgemeine Anforderungen an die Zurechnungsgrundlage 158
(2) Zurechnungsgrundlage bei eigener Ausführungshandlung des mittelbaren Täters 162
(3) Zurechnungsgrundlage in den übrigen Fällen der vermeintlichen mittelbaren Täterschaft 164
(a) Willensherrschaft des vermeintlichen mittelbaren Täters 164
(b) Willensherrschaft bei zunächst erfolgreicher Instrumentalisierung des Tatmittlers 164
(c) Vorstellung vom Bestand einer Willensherrschaft als Zurechnungsgrundlage 166
d) Zwischenergebnis und offene Fragestellungen 170
B. Auswirkungen des Irrtums über tatherrschaftsbegründende Umstände auf die Versuchsstrafbarkeit 172
I. Notwendigkeit und Möglichkeit einer einheitlichen Lösung 172
II. Präzisierung der Ausgangsfrage 175
III. Strukturelle Vergleichbarkeit der Tätervoraussetzungen mit den übrigen Tatbestandsmerkmalen 177
1. Zusammenspiel objektiver und subjektiver Tatbestandsmerkmale 177
2. Struktur der Tätervoraussetzungen 179
a) Bedeutung subjektiver Elemente nach der Tatherrschaftslehre 179
b) Trennbarkeit objektiver und subjektiver Tatherrschaftsmerkmale 186
aa) Tatherrschaft als objektiv-subjektive Sinneinheit 187
bb) Tätervorsatz als separater Bestandteil der Tatherrschaft 188
cc) Stellungnahme 189
(1) Bedeutung der personalen Handlungslehre 189
(2) Tatherrschaft als Charakterisierung der Täterperson 192
(a) Prinzipielle Untrennbarkeit innerer und äußerer Tätermerkmale 193
(b) Zugänglichkeit der Tatherrschaft als Tätermerkmal für die Anwendung allgemeiner Irrtums- und Versuchsregeln 194
(aa) Sonderstellung der besonderen Tätermerkmale 194
(bb) Vergleichbarkeit der Tatherrschaftsvoraussetzungen mit den besonderen Tätermerkmalen der Sonderdelikte 196
(cc) Tatherrschaft als sonstiges besonderes Tätermerkmal 202
(dd) Zwischenergebnis 207
(3) Ergebnis zum Verhältnis der Tatherrschaftselemente 208
3. Ergebnis und Aussagekraft 208
IV. „Vorstellung von der Tat“ im Sinne des § 22 StGB 208
V. Genetische Auslegung 210
VI. Systematische Auslegung 212
1. Widerspruch zu § 30 StGB? 212
2. Rückschlüsse aus der Bestimmung anderer Zurechnungskriterien beim Versuch 214
3. Der Irrtum über die Täterrolle i.R.d. §§ 160, 271 StGB 215
4. Systematische Stellung des § 25 StGB im Allgemeinen Teil 218
5. Ergebnis der systematischen Analyse 219
VII. Strafgrund des Versuchs 219
1. Diskussion um den Strafgrund des Versuchs beim Alleintäter 220
2. Besonderheiten der mittelbaren bzw. gemeinschaftlichen Tatbegehung 224
VIII. Die Tatherrschaftslehre und ihre Funktion als Zurechnungsgrundlage 230
1. Tatherrschaft des unmittelbaren Versuchstäters 230
2. Funktion der Tätervoraussetzungen beim Versuch im Vergleich zum vollendeten Delikt 241
3. Übertragbarkeit der Tatherrschaftsvoraussetzungen auf den Versuch 245
4. Zwischenergebnis 250
IX. Berücksichtigung der Eigenheiten des untauglichen Versuchs 251
X. Ergebnis der dogmatischen Herleitung 254
XI. Konsequenzen für die Täterstrafbarkeit bei vermeintlicher Mittäterschaft 255
1. Strafbarkeit bei ausbleibender Rechtsgutsverletzung 256
a) Gesamttat befindet sich noch im Vorbereitungsstadium 256
b) Gesamttat befindet sich im Versuchsstadium 256
aa) Irrender Mittäter setzt eigenhändig zur Tatbestandsverwirklichung an 256
bb) Ein anderer ebenfalls zur gemeinsamen Tat entschlossener Mittäter setzt zur Tatbestandsverwirklichung an 257
cc) Allein vermeintlicher Mittäter setzt zur Tatbestandsverwirklichung an 257
2. Strafbarkeit bei eingetretener Rechtsgutsverletzung 259
XII. Konsequenzen für die Täterstrafbarkeit bei vermeintlicher mittelbarer Täterschaft 260
1. Strafbarkeit bei ausbleibender Rechtsgutsverletzung 260
2. Strafbarkeit bei eingetretener Rechtsgutsverletzung 261
C. Strafbarkeit aus dem Unterlassungsdelikt 261
I. Verhältnis der Unterlassungs- zu den Begehungsdelikten 262
II. Grundsätzliche Bedenken gegen eine Strafbarkeit wegen untauglichen Versuchs des unechten Unterlassungsdelikts 264
III. Dogmatische Begründbarkeit einer Garantenstellung 270
1. Erfordernis einer nahen, adäquaten Gefahr 272
2. Garantenpflicht zur Verhinderung der Straftat eines anderen 274
3. Ingerenzgarantenstellung bei vorsätzlichem Vorverhalten 276
4. Ergebnis 284
IV. Strafbarkeit gem. § 323c StGB 284
1. Unglücksfall 284
2. Möglichkeit und Erforderlichkeit der Hilfeleistung 287
3. Hilfeleistungspflicht bei vorsätzlich-rechtswidrigem Vorverhalten 289
V. Ergebnis bezüglich der Strafbarkeit aus dem Unterlassungsdelikt 292
D. Strafbarkeit als Teilnehmer 292
I. Bestimmen im Sinne des § 26 StGB 293
II. Teilnehmervorsatz 295
1. Irrtum betrifft die Schuld des Tatmittlers 296
2. Irrtum betrifft die Tatbestandsmäßigkeit, die Vorsätzlichkeit oder die Rechtswidrigkeit der Tat 297
III. Ergebnis zur Teilnahmestrafbarkeit 300
E. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 301
I. Verhältnis von Vorsatz und Fahrlässigkeit 302
II. Begründbarkeit der Fahrlässigkeitsvoraussetzungen 307
1. Objektiv sorgfaltswidriges Handeln des vermeintlichen Täters 307
2. Objektive Vorhersehbarkeit 309
3. Zurechnungszusammenhang 311
a) Vermeintliche mittelbare Täterschaft 311
b) Vermeintliche Mittäterschaft 313
4. Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs durch den Vordermann 315
III. Ergebnis zur Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 316
1. Ergebnis für die vermeintliche mittelbare Täterschaft 316
2. Ergebnis für die vermeintliche Mittäterschaft 317
F. Strafbarkeit nach § 30 StGB 317
I. Strafbarkeit des vermeintlichen Mittäters 317
1. An der Abrede ist neben dem Irrenden mindestens eine weitere ernsthaft zur gemeinschaftlichen Tatbegehung entschlossene Person beteiligt 317
2. An der Abrede ist neben dem Irrenden nur der vermeintliche Mittäter beteiligt 318
a) Strafbarkeit wegen Verbrechensverabredung 318
aa) Übertragbarkeit der Erwägungen zum zwingenden Charakter der Mittäterschaftsvoraussetzungen 320
bb) Lossagung als Vorsatzproblem 320
cc) Strafgrund der Verbrechensverabredung 321
dd) Ergebnis zur Strafbarkeit wegen Verbrechensverabredung 325
b) Strafbarkeit wegen Sich-Bereiterklärens 326
II. Strafbarkeit des vermeintlichen mittelbaren Täters 327
G. Ergebnis zur Überschätzung der eigenen Rolle im Tatgeschehen und kritischer Ausblick 330
Kapitel 2: Auswirkungen der Unterschätzung der eigenen Rolle im Tatgeschehen 335
A. Charakterisierung der Irrtümer und Vergleich mit der Überschätzung der eigenen Rolle im Tatgeschehen 335
B. Strafbarkeit als mittelbarer Täter bzw. Mittäter 339
C. Strafbarkeit aus dem Unterlassungsdelikt 343
I. Strafbarkeit aus dem unechten Unterlassungsdelikt 343
II. Strafbarkeit gem. § 323c StGB 345
D. Strafbarkeit wegen vollendeter Teilnahme 348
I. Irrtum bezieht sich auf das vorsätzliche, rechtswidrige Handeln des Vordermannes 348
II. Irrtum bezieht sich nicht auf das vorsätzliche, rechtswidrige Handeln des Vordermannes 352
E. Fahrlässigkeitsstrafbarkeit 354
F. Strafbarkeit nach § 30 StGB 357
I. Verkannte mittelbare Täterschaft 358
II. Verkannte Mittäterschaft 360
G. Ergebnis zur Unterschätzung der eigenen Rolle im Tatgeschehen und kritischer Ausblick 361
Literaturverzeichnis 364
Sachwortverzeichnis 398