Das Zensuswahlrecht
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Das Zensuswahlrecht
Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung am Beispiel Frankreichs und Deutschlands
Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 85
(2018)
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About The Author
Anna-Lena Strelitz-Risse studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften mit Begleitstudium im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und an der Université de Lausanne (Schweiz). Von 2010 bis 2014 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Horst Dreier) tätig. Im Anschluss an ihr Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit Stationen in Fulda und Stuttgart von 2015 bis 2017 legte sie 2017 ihr Zweites Juristisches Staatsexamen ab. 2017 wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem als Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Fulda tätig.Abstract
Auch wenn Demokratie heute untrennbar mit dem Postulat des allgemeinen und gleichen Wahlrechts verknüpft ist, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Wahlsystem nichts Naturgegebenes, Unumstößliches ist. Einen eindrucksvollen Beleg hierfür liefert nicht zuletzt jahrhundertelanges politisches Ringen um eine Einigung in der Wahlrechtsfrage. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung normativer Erscheinungsformen, (rechts-)philosophischer und politischer Rechtfertigung und der Ursachen der Überwindung des Zensuswahlrechts in Frankreich und Deutschland. Das Zensuswahlrecht als spezielle Form eines beschränkten Wahlrechts knüpft politische Partizipation an Bedingungen wie z.B. Steuerleistung, (Grund-)Besitz oder Bildung. Dabei zeigt die Untersuchung umfassend unterschiedliche zensitäre Gestaltungsformen auf, kommt dabei aber zu dem Ergebnis, dass sich deren Rechtfertigung auf einige wenige, länderübergreifend wiederkehrende Argumentationsmuster zurückführen lässt.»Census Suffrage«The paper examines normative forms, philosophical and political justifications and reasons for the abolishment of census suffrage in France and Germany. As a type of limited vote, census suffrage combines political participation with minimum payment of taxes or acres, for example. The book elaborates on different types of census suffrage systems and shows that their justification can be traced back to only few patterns of argumentation which reoccur in both countries.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Teil 1: Grundlagen und Begriffsklärung | 23 | ||
Kapitel 1: Grundlagen | 23 | ||
A. Themenstellung und Horizont der Arbeit | 23 | ||
B. Gang der Betrachtung: Zielsetzung, Leistungsfähigkeit und Methodik | 32 | ||
Kapitel 2: Begriffsklärung | 34 | ||
A. Differenzierung nach unterschiedlichen Bezugspunkten des Zensus | 34 | ||
B. Differenzierung nach unterschiedlichen Ausgestaltungen des Zensus | 36 | ||
Teil 2: Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung des Zensuswahlrechts in Frankreich | 39 | ||
Kapitel 1: Paradigmenwechsel von der ständisch gegliederten Feudalgesellschaft zum privilegienfreien Verfassungsstaat | 39 | ||
A. Vorgeschichte: Das Aufbrechen feudaler Strukturen durch die Krise des Ancien régime | 39 | ||
B. Das Reglement zur Wahl der Generalstände von 1789 als frühe Annäherung an ein allgemeines und gleiches (Männer-)Wahlrecht? | 43 | ||
I. Normative Vorgaben: Der (partielle) Fortschrittsgeist des Gesetzes über die Wahl der Generalstände vom 24. Januar 1789 | 43 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 44 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Die Diskussion um das Wahlrecht im Dritten Stand | 45 | ||
Kapitel 2: Das Zensuswahlrecht in zentralen Dokumenten der Revolutionszeit als Ausdruck einer Kontrafaktizität des Gleichheitspostulats | 47 | ||
A. Verdrängung einer Geburtsaristokratie durch eine Geldaristokratie | 47 | ||
I. Normative Vorgaben: Teilung der Französischen Nation in Aktiv- und Passivbürger durch die Verfassung vom 3. September 1791 | 47 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 49 | ||
B. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus | 51 | ||
I. Der innerparlamentarische Diskurs zur Rechtfertigung des Zensuswahlrechts | 51 | ||
1. Die Sieyessche „Aktientheorie“ als richtungsweisender Leitfaden der Meinungsbildung in der Nationalversammlung | 51 | ||
2. Die Debatten in der Nationalversammlung | 56 | ||
a) Rechtfertigungsversuche der Etablierung des Zensuswahlrechts | 56 | ||
b) Rechtfertigungsversuche der Etablierung eines allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts | 58 | ||
aa) Kritik am Bestechlichkeitsargument unter Rekurs auf die Angewiesenheit der Armen auf „gute“ Gesetze | 58 | ||
bb) Kritik am Zensus als eklatantem Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte | 60 | ||
cc) Exkurs: Der Zensus der Verfassung von 1791 im Widerspruch zur Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789? | 61 | ||
(1) Normative Vorgabe: Die absolute Gleichstellung der Bürger durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte als Credo einer neuen Zeit | 61 | ||
(2) (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus in der Debatte um die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte | 62 | ||
(a) Rechtfertigungsversuche der Etablierung des Zensuswahlrechts | 63 | ||
(b) (Vermeintliche) Rechtfertigungsversuche der Etablierung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts | 64 | ||
(3) Verstoß des Zensus der Verfassung von 1791 gegen zentrale Garantien der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte | 68 | ||
II. Der außerparlamentarische Diskurs zur Rechtfertigung des Zensuswahlrechts | 76 | ||
1. Justus Mösers „Aktientheorie“ und die Begründung der privilegierten Stellung der Landeigentümer | 76 | ||
a) Biographie Justus Mösers | 76 | ||
b) Genese und Inhalt der Möserschen „Aktientheorie“ | 78 | ||
c) Rezeption, Kritik und Weiterentwicklung der „Aktientheorie“ durch Öffnung des Systems zugunsten des Kapitaleigentums | 87 | ||
aa) Rezeption durch Ludwig Timotheus Freiherr von Spittler | 88 | ||
bb) Rezeption durch Franz Hermann Hegewisch | 90 | ||
cc) Rezeption durch Karl von Rotteck | 91 | ||
2. Die Herleitung eines Primats des Landeigentums durch die französischen Physiokraten | 93 | ||
a) Die Physiokraten und ihr theoretischer Ansatz einer Sakralisierung des Eigentums | 93 | ||
b) Die Sonderstellung der Grundeigentümer in der auf dem Grundeigentum aufbauenden Klassengesellschaft | 96 | ||
Kapitel 3: Radikalisierung der Gleichheitsforderung und Durchsetzung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf dem Papier in der zweiten Phase der Revolution | 99 | ||
A. Vorgeschichte | 99 | ||
B. Paradoxes Nebeneinander von radikaler politischer Gleichheit in der Theorie bei absoluter Entpolitisierung des Volkes in der Praxis | 102 | ||
I. Normative Vorgaben: Die Verfassung des Jahres I (1793) als zeitgenössisch einzigartige Verkörperung von Demokratie in ihrer Reinform | 102 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik: Politische Entwöhnung des Volkes trotz radikal-demokratischem Verfassungswerk? | 106 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Die Diskussion um die Ausgestaltung des Wahlrechts im verfassunggebenden Konvent | 107 | ||
Kapitel 4: Siegeszug der Demokratieskeptiker und Rückkehr des Zensus | 109 | ||
A. Vorgeschichte | 109 | ||
B. Rückbesinnung auf bürgerlich-konservierende Zielsetzungen durch die Verfassung des Jahres III (1795) | 110 | ||
I. Normative Vorgaben: Rehabilitierung des Zensus durch die Verfassung vom 23. September 1795 | 110 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 112 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Die Diskussion um die Ausgestaltung des Wahlrechts im verfassunggebenden Konvent | 114 | ||
Kapitel 5: Renaissance des Zensusgedankens mit ungeahnten Dimensionen nach der Revolutionszeit | 116 | ||
A. Vorgeschichte | 116 | ||
B. Verschärfung des Zensus zur endgültigen Disziplinierung der Revolutionäre | 121 | ||
I. Normative Vorgaben: Die Charte Constitutionnelle von 1814 und ihre Zwitterstellung zwischen Revolution und Ancien régime | 121 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 122 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Die Diskussion um die Ausgestaltung des Wahlrechts im verfassunggebenden Konvent | 124 | ||
Kapitel 6: Konservierung einer politischen Hegemonialstellung der elitären Bourgeoisie durch das Zensuswahlrecht | 127 | ||
A. Vorgeschichte | 127 | ||
B. Das Zensuswahlrecht auf seinem historischen Höhepunkt unter dem „Bürgerkönig“ Louis Philipp | 129 | ||
I. Normative Vorgaben: Fortführung einer politischen Protegierung der wohlhabenden Landeselite durch die Charte Constitutionnelle von 1830 | 129 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 129 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Sakralisierung der Bourgeoisie als alleiniger Trägerin der Gesellschaftsvernunft | 132 | ||
I. François Guizot, die Gruppe der Doktrinäre und ihr theoretischer Ansatz einer „majorité des capables“ | 132 | ||
II. Die Sonderstellung des Besitzbürgertums in der auf politischer Einsichtsfähigkeit aufbauenden Klassengesellschaft | 138 | ||
III. Elitäres Klassendenken als Rechtfertigung für die faktische politische Privilegierung der Bourgeoisie durch den Zensus | 140 | ||
Kapitel 7: Endgültige Überwindung des Zensusprinzips durch Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts 1848 | 142 | ||
A. Vorgeschichte | 142 | ||
B. Beginn einer neuen Ära durch die Überwindung des Zensuswahlrechts | 146 | ||
I. Normative Vorgaben: Die Revolutionsverfassung von 1848 und ihr mutiges Bekenntnis zum allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrecht | 146 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 146 | ||
C. Exkurs: Errichtung einer autoritären Diktatur mit demokratischer Legitimation | 147 | ||
I. Der im Wege von allgemeinen und gleichen Wahlen legitimierte Staatsstreich von 1851 | 147 | ||
II. Bestärkung der Gegner eines allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts durch den Bonapartismus | 151 | ||
1. Alexis de Tocqueville und die Bedrohung durch die Demokratie | 152 | ||
2. Walter Bagehot und die Gefahren einer Herrschaft der ungebildeten Masse | 153 | ||
3. John Stuart Mill und die Forderung nach einem Parlament der Eliten | 154 | ||
III. Resümee | 154 | ||
Teil 3: Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung des Zensuswahlrechts in Deutschland | 156 | ||
Kapitel 1: Das Zensuswahlrecht als Bestandteil der Steinschen Städteordnung von 1808 und der Verfassungen von Westfalen und Bayern 1807/08 | 156 | ||
A. Vorgeschichte | 156 | ||
I. Deutschlands Befreiung aus dem ständisch-feudalen Korsett durch Einflüsse der Französischen Revolution | 156 | ||
1. Territoriale Auswirkungen der Französischen Revolution auf das Deutsche Reich | 157 | ||
2. Strukturelle Auswirkungen der Französischen Revolution auf das Deutsche Reich | 160 | ||
3. Resümee | 161 | ||
II. Napoleons Expansionspolitik als Gnadenstoß für das Deutsche Reich | 161 | ||
B. Der Zensus als fester Bestandteil der Steinschen Städteordnung sowie der Verfassungen Westfalens und Bayerns | 165 | ||
I. Das Einkommen als Kennzeichen politisch mündiger Bürger in der Steinschen Städteordnung vom 19. November 1808 | 165 | ||
1. Normative Vorgaben: Der Einkommenszensus als Ausdruck des Mißtrauens gegenüber den Geringverdienern | 165 | ||
2. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 167 | ||
II. Die Verfassungsentwicklung in Napoleons „Modellstaat“ Westfalen und im Königreich Bayern | 169 | ||
1. Normative Vorgabe: Privilegierung der Grundbesitzer und Höchstbesteuerten durch die Verfassungen der Königreiche Westfalen und Bayern | 171 | ||
2. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 173 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: vom und zum Steins und von Montgelas’ Ode an Grundeigentümer und Höchstbesteuerte | 174 | ||
I. Vom und zum Stein und seine Prämisse der Begründung einer politischen Hegemonialstellung der Grundeigentümer | 175 | ||
1. Biographie des Freiherrn Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein und dessen theoretischer Ansatz | 175 | ||
2. Das Grundeigentum als einzig tauglicher Maßstab einer „richtigen“ Zuteilung politischer Partizipationsrechte | 178 | ||
3. Die Steinsche Theorie einer von (Grund-)Eigentümern dominierten Gesellschaft als unveränderte Fortsetzung der physiokratischen Tradition? | 181 | ||
II. Von Montgelas und sein Urvertrauen in die politische Eignung der Höchstbesteuerten | 184 | ||
1. Biographie des Grafen Maximilian von Montgelas | 184 | ||
2. Theoretischer Ansatz des Reformers | 185 | ||
III. Die Frage der Zuteilung politischer Partizipationsrechte im öffentlichen Diskurs des 18. und 19. Jahrhunderts | 186 | ||
1. Eigentum als Garant von Selbständigkeit im öffentlichen Diskurs des ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhunderts | 188 | ||
a) Immanuel Kant als Urvater der Idee eines Rückschlusses vom Eigentum auf persönliche Selbständigkeit | 191 | ||
b) Renaissance des Kantischen Ansatzes einer Verknüpfung des Stimmrechts mit Selbständigkeitskriterien durch Buhle, Heydenreich und Hugo | 193 | ||
2. Das Aufweichen des starren Grundeigentumserfordernisses durch die deutsche Gefolgschaft der französischen Physiokraten | 195 | ||
Kapitel 2: Etablierung des Zensus als konstante Größe des Verfassungslebens im Vormärz | 202 | ||
A. Vorgeschichte | 202 | ||
B. Die zentrale Rolle des Zensus in den deutschen Verfassungen des Vormärz | 204 | ||
I. Normative Vorgabe: Systematisierung der normativen Vorgaben nach unterschiedlichen Bezugspunkten des Zensuswahlrechts | 204 | ||
1. Grundbesitz | 204 | ||
a) Waldeck | 204 | ||
b) Schaumburg-Lippe | 205 | ||
c) Lippe | 205 | ||
2. Vermögen/Einkommen | 205 | ||
a) Hannover | 205 | ||
b) Schwarzburg-Sondershausen | 206 | ||
3. Steuerleistung | 206 | ||
a) Württemberg | 206 | ||
b) Großherzogtum Hessen | 207 | ||
c) Sachsen-Meiningen | 207 | ||
4. Mischform Grundbesitz/Vermögen (Sachsen-Weimar) | 208 | ||
5. Mischform Grundbesitz/Steuerleistung | 208 | ||
a) Sachsen-Altenburg | 208 | ||
b) Schleswig-Holstein | 209 | ||
c) Braunschweig | 209 | ||
d) Nassau | 210 | ||
6. Mischform Vermögen/Steuerleistung | 210 | ||
a) Bayern | 210 | ||
b) Baden | 210 | ||
c) Kurhessen | 211 | ||
d) Sachsen-Coburg | 212 | ||
e) Hohenzollern-Sigmaringen | 212 | ||
7. Alternativität zwischen Grundbesitz/Vermögen/Steuerleistung (Sachsen) | 213 | ||
8. Resümee der Systematisierung | 213 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 214 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus | 215 | ||
I. Der unerschütterliche Glaube an den Zensus im Rahmen der innerparlamentarischen Debatten um die Bayerische Verfassung von 1818 | 215 | ||
II. Die Suche nach dem „richtigen“ Verteilungsmaßstab politischer Partizipationsrechte in außerparlamentarischen Debatten | 219 | ||
1. Die Korrespondenztheorie zur Rechtfertigung des Grundeigentums als einzig tauglichem Kriterium der Zuteilung politischer Partizipationsrechte | 224 | ||
2. Aufweichen des strengen Grundbesitzerfordernisses durch Aufwertung des Kapitals in der Industrialisierung | 225 | ||
3. Die Korrespondenztheorie zur Rechtfertigung der Steuerleistung als einzig tauglichem Kriterium der Zuteilung politischer Partizipationsrechte | 229 | ||
III. Resümee | 234 | ||
Kapitel 3: Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf dem Papier durch die Frankfurter Reichsverfassung vom 12. April 1849 | 236 | ||
A. Vorgeschichte | 236 | ||
B. Normative Erscheinungsformen des Zensus und ihre realpolitische Umsetzung | 239 | ||
I. Normative Vorgabe: Überwindung des Zensus durch das allgemeine und gleiche (Männer-)Wahlrecht | 239 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 240 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung der Verteidigung/Ablehnung des Zensus: Innerparlamentarische Debatte um ein beschränktes Wahlrecht | 240 | ||
I. Forderung einer Beschränkung des Wahlrechts durch das Selbständigkeitskriterium aus Angst vor den ungebildeten Massen an der Urne | 243 | ||
II. Forderung eines unbeschränkten Wahlrechts durch Revision des Selbständigkeitskriteriums | 245 | ||
Kapitel 4: Deutschland in der Zeit von der Reichsgründung bis zur Weimarer Republik (1871–1918): Die Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf Reichsebene | 249 | ||
A. Vorgeschichte: Nach Scheitern in Preußen Etablierung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf Reichsebene | 249 | ||
I. Bismarck und Lassalle: Ein politisch ungleiches Paar vereint im Kampf um die Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts in Preußen | 250 | ||
II. Gründe für das Scheitern einer Oktroyierung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts in Preußen | 252 | ||
B. Normative Erscheinungsformen des Zensus und ihre realpolitische Umsetzung | 256 | ||
I. Normative Erscheinungsformen: Überwindung des Zensus auf Reichsebene durch die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 | 256 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 259 | ||
C. (Rechts-)Politische Begründung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts: Das Reichswahlgesetz als Produkt Bismarckscher Interessenpolitik? | 261 | ||
I. Bismarcks unstete Haltung in der Wahlrechtsfrage als Reaktion auf wechselhafte politische Gegebenheiten | 261 | ||
II. Gründe für Bismarcks (ursprüngliche) Aversion gegenüber einem allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrecht | 263 | ||
III. Gründe für Bismarcks radikalen Kurswechsel hin zur (zeitweiligen) Ablehnung eines Dreiklassenwahlrechts nach preußischem Zuschnitt | 265 | ||
1. Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts zur Mobilisierung konservativer Kräfte | 267 | ||
2. Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts zur Eliminierung des Nebenbuhlers Österreich | 268 | ||
3. Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts zur Stärkung der Hegemonialstellung Preußens im Reich | 269 | ||
IV. Gründe für die Verwerfung der Bismarckschen Pläne zur Etablierung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts in Preußen | 270 | ||
1. Furcht vor einer Totalrevision der preußischen Verfassung | 271 | ||
2. Stärkung der Nationalliberalen als wichtigstem Bündnispartner Bismarcks | 271 | ||
3. Gefährdung des Fortbestandes des preußischen Herrenhauses als Bismarcks Ort politischen Rückhalts | 272 | ||
V. Diskussion der Bismarckschen Pläne eines Staatsstreichs zur (Wieder-)Abschaffung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf Reichsebene | 276 | ||
Kapitel 5: Das Preußische Dreiklassenwahlrecht (1849–1918) als ungleiches Wahlrecht par excellence | 278 | ||
A. Vorgeschichte | 278 | ||
I. Der doppelte Staatsstreich: Die Oktroyierung der Verfassung vom 5. Dezember 1848 als Grundlage des Dreiklassenwahlrechts | 280 | ||
1. Provisorium egalitär-demokratischer Zugeständnisse | 280 | ||
2. Der erste Staatsstreich: Versuch einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Oktrois durch den Notverordnungsartikel | 283 | ||
3. Der zweite Staatsstreich: Die Oktroyierung des Dreiklassenwahlrechts unter Rückgriff auf die oktroyierte Verfassung | 285 | ||
II. Die Vorarbeiten zur Verordnung vom 30. Mai 1849 als Ausdruck der Abwendung von egalitär-demokratischen Prinzipien | 286 | ||
1. Die Vorlagen von Bülow-Cummerows und Dietericis | 286 | ||
2. Die geistigen Urväter des Konzepts einer Dreiteilung der Wählerschaft nach Steuerleistung | 288 | ||
B. Normative Erscheinungsformen des Zensus und ihre realpolitische Umsetzung | 290 | ||
I. Normative Vorgaben: Einteilung der Wähler in drei Abteilungen nach Steuerleistung durch die Wahlrechtsverordnung vom 30. Mai 1849 | 290 | ||
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik | 292 | ||
1. Systemimmanente Ungerechtigkeit: Unterschiedliches Stimmgewicht durch unverhältnismäßige Verteilung der Wähler auf die drei Klassen (Beispiel Krupp) | 292 | ||
2. Außerhalb des Systems liegende Ungerechtigkeiten | 296 | ||
a) Taktierende Wahlkreisgeometrie der Regierung zur Absicherung ihrer Mehrheit | 296 | ||
b) Provokation von Wahlboykotten von Seiten der Opposition durch Wahlmißbräuche und -manipulationen der Regierung | 298 | ||
c) Geringe Wahlbeteiligung der unteren Schichten als Protest gegen das System | 301 | ||
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Rechtfertigungsversuche einer Etablierung des Dreiklassenwahlrechts durch das Staatsministerium und die Kammern | 304 | ||
I. Verteidigung des Dreiklassenwahlrechts als politische Notwendigkeit | 304 | ||
II. Überlagerung der Auseinandersetzung mit dem normativen Regelungsgehalt des Dreiklassenwahlrechts durch Kompetenzfragen | 307 | ||
III. Einführung des Dreiklassenwahlrechts als verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende politische Notwendigkeit? | 310 | ||
D. Phänomen einer jahrzehntelangen Verteidigung des Preußischen Dreiklassenwahlrechts als anachronistischem Relikt im Deutschen Reich | 311 | ||
I. Konfliktträchtiges Nebeneinander der diametral verlaufenden Wahlsysteme in Preußen und im Deutschen Reich | 311 | ||
1. Forderung der Substitution des Dreiklassenwahlrechts durch ein allgemeines und gleiches (Männer-)Wahlrecht aus der Politik | 312 | ||
2. Forderung der Substitution des Dreiklassenwahlrechts durch ein allgemeines und gleiches (Männer-)Wahlrecht aus der Wissenschaft | 313 | ||
II. Ursachen des fast 70-jährigen Fortbestandes des Preußischen Dreiklassenwahlrechts | 317 | ||
1. Die vier identitätsstiftenden Pfeiler des preußischen Elitebewußtseins | 317 | ||
a) Preußisches Selbstbewußtsein als größter Teilstaat des Deutschen Reiches | 317 | ||
b) Preußisches Selbstbewußtsein als historisch gewachsenes Phänomen | 318 | ||
c) Preußisches Selbstbewußtsein als Militärstaat | 320 | ||
d) Preußisches Selbstbewußtsein als Beamtenstaat | 323 | ||
2. Das Dreiklassenwahlrecht als Stütze überkommener gesellschaftlicher Herrschaftsstrukturen | 324 | ||
a) Preußische Elite als Hort des Konservatismus und Bollwerk gegen Reformen | 324 | ||
b) Instrumentalisierung des Dreiklassenwahlrechts zur Verteidigung der Hegemonialstellung der Landeselite | 331 | ||
3. Das preußische Herrenhaus als institutioneller Unterbau der herrschenden Landeselite | 334 | ||
a) Das Herrenhaus und seine institutionellen Alleinstellungsmerkmale | 335 | ||
aa) Historie und verfassungsrechtliche Grundlagen | 335 | ||
bb) Übermacht des Landadels und Kompetenzen des Herrenhauses | 338 | ||
b) Das Herrenhaus als Konservator des Dreiklassenwahlrechts | 340 | ||
c) Resümee | 343 | ||
III. Das ewige Spannungsverhältnis zwischen preußischer Hegemonie und Dualismus im Reich | 344 | ||
1. Unmittelbare Einwirkungsmöglichkeiten Preußens auf das Deutsche Reich durch Preußens verfassungsrechtlich garantierte Sonderstellung | 347 | ||
a) Personalunion von preußischem König und deutschem Kaiser als verfassungsrechtlicher Aufhänger preußischer Hegemonie | 347 | ||
b) Das deutsche Militär unter preußischem Kommando | 349 | ||
c) Exkurs: Das preußische Heer als Reichsheer | 350 | ||
d) Preußen als primus inter pares im Bundesrat? | 351 | ||
e) Das Reichsverwaltungswesen unter preußischem Kommando | 354 | ||
aa) Rückgriff des Reiches auf den preußischen Verwaltungsapparat | 354 | ||
bb) Schwächung der Stellung Preußens innerhalb der Reichsverwaltung durch Emanzipationstendenzen der Reichsregierung | 357 | ||
f) Resümee | 358 | ||
IV. Das Dreiklassenwahlrecht als letzte Waffe Preußens im Kampf gegen ein Aufgehen im Reich | 358 | ||
1. Preußen und das Deutsche Reich im Spannungsverhältnis wechselseitiger Interdependenzen | 359 | ||
a) Verdrängung Preußens in die Opposition durch Emanzipationsstreben des Reiches | 360 | ||
b) „Hände weg vom alten Preußen“ als Antwort auf das Unabhängigkeitsstreben des Reiches | 362 | ||
c) Das Dreiklassenwahlrecht als letztes Bollwerk des aristokratischen Obrigkeitsstaates | 366 | ||
2. Das unerbittliche Festhalten am anachronistischen Relikt Dreiklassenwahlrecht | 367 | ||
V. Der lange Weg zur Überwindung des Preußischen Dreiklassenwahlrechts | 369 | ||
1. Reformerische Ansätze auf Initiative der Opposition und der Regierung in Preußen | 370 | ||
a) Ausbleibende Reformbemühungen von Seiten der Opposition bis 1891 | 370 | ||
b) Unaufschiebbarkeit einer Reform aufgrund der Forcierung des plutokratischen Charakters des Dreiklassenwahlrechts durch die Steuerreform 1891 | 371 | ||
c) Scheitern der Wahlgesetznovelle von 1893 am Reformboykott des Herrenhauses | 373 | ||
d) Ende der Stagnation der Reformfrage durch Vorstoß der preußischen Regierung 1910 | 375 | ||
e) Resümee | 377 | ||
2. Reformerische Ansätze auf Initiative des Reiches | 378 | ||
VI. Die endgültige Überwindung des Dreiklassenwahlrechts | 380 | ||
1. Vorgeschichte: Die bloße Wahlrechtsfrage wird in Kriegszeiten zur echten Lebensfrage | 380 | ||
2. (Rechts-)Philosophische/politische Argumente für und gegen ein Festhalten am Dreiklassenwahlrecht | 383 | ||
a) Die Diskussion im preußischen Staatsministerium und im Kronrat | 383 | ||
aa) Argumente der Befürworter einer Beibehaltung des Preußischen Dreiklassenwahlrechts | 383 | ||
(1) Angst vor einer Machtverschiebung zugunsten der Sozialdemokratie | 383 | ||
(2) Mär vom Scheitern der politischen Intention des Reichstagswahlrechts | 384 | ||
(3) Verbot einer Befürwortung der Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts aufgrund der sozialen Zusammensetzung der preußischen Führungselite | 385 | ||
bb) Argumente der Befürworter der Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts | 385 | ||
(1) Verbot einer Ungleichbehandlung der Bürger aufgrund der Verrichtung des allgemeinen Kriegsdienstes | 385 | ||
(2) Behinderung einer erfolgreichen gesamtdeutschen Politik durch ein Nebeneinander unterschiedlicher Wahlsysteme | 386 | ||
cc) Die Abstimmung über die Wahlrechtsfrage | 387 | ||
b) Die Diskussion im Abgeordnetenhaus und das Scheitern einer Einigung in der Wahlrechtsfrage | 388 | ||
aa) Beginn der Debatten im Abgeordnetenhaus und erste Lesung der Reformvorlage | 388 | ||
bb) Ablehnung des gleichen Wahlrechts durch die Kommission und zweite Ablehnung im Ausschuß | 390 | ||
cc) Ausweglosigkeit aus der (Wahlrechts-)Krise durch erneute Ablehnung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts in der zweiten Plenarsitzung | 391 | ||
dd) Endgültiges Scheitern einer Einigung in der Wahlrechtsfrag ein der dritten Plenarsitzung | 392 | ||
ee) Versöhnliches Ende der Wahlrechtstragödie durch Annahme des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts durch das Herrenhaus? | 393 | ||
(1) Verschleppung der Wahlrechtsfrage im Herrenhaus trotz Verschärfung der Kriegslage | 393 | ||
(2) Überholung des (zu) späten Reformwillens durch die sich überschlagenden Ereignisse der Revolution | 394 | ||
c) Revolutionäre Überwindung des Preußischen Dreiklassenwahlrechts durch Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts | 395 | ||
3. Resümee | 395 | ||
Teil 4: Schlußbetrachtung | 397 | ||
Teil 5: Ergebnisse der Arbeit in Thesen | 401 | ||
Literaturverzeichnis | 409 | ||
I. Frankreich | 409 | ||
1. Primärquellen | 409 | ||
2. Literatur bis 1848 | 410 | ||
3. (Sekundär-)Literatur seit 1848 | 411 | ||
II. Deutschland | 419 | ||
1. Primärquellen | 419 | ||
2. Literatur bis 1918 | 422 | ||
3. (Sekundär-)Literatur seit 1918 | 433 | ||
Sachverzeichnis | 456 |