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Das Zensuswahlrecht

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Strelitz-Risse, A. (2018). Das Zensuswahlrecht. Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung am Beispiel Frankreichs und Deutschlands. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55407-2
Strelitz-Risse, Anna-Lena. Das Zensuswahlrecht: Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung am Beispiel Frankreichs und Deutschlands. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55407-2
Strelitz-Risse, A (2018): Das Zensuswahlrecht: Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung am Beispiel Frankreichs und Deutschlands, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55407-2

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Das Zensuswahlrecht

Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung am Beispiel Frankreichs und Deutschlands

Strelitz-Risse, Anna-Lena

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 85

(2018)

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About The Author

Anna-Lena Strelitz-Risse studierte von 2005 bis 2010 Rechtswissenschaften mit Begleitstudium im Europäischen Recht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg und an der Université de Lausanne (Schweiz). Von 2010 bis 2014 war sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht (Prof. Dr. Horst Dreier) tätig. Im Anschluss an ihr Rechtsreferendariat beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main mit Stationen in Fulda und Stuttgart von 2015 bis 2017 legte sie 2017 ihr Zweites Juristisches Staatsexamen ab. 2017 wurde sie zur Anwaltschaft zugelassen und ist seitdem als Rechtsanwältin mit eigener Kanzlei in Fulda tätig.

Abstract

Auch wenn Demokratie heute untrennbar mit dem Postulat des allgemeinen und gleichen Wahlrechts verknüpft ist, darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Wahlsystem nichts Naturgegebenes, Unumstößliches ist. Einen eindrucksvollen Beleg hierfür liefert nicht zuletzt jahrhundertelanges politisches Ringen um eine Einigung in der Wahlrechtsfrage. Gegenstand der Arbeit ist die Untersuchung normativer Erscheinungsformen, (rechts-)philosophischer und politischer Rechtfertigung und der Ursachen der Überwindung des Zensuswahlrechts in Frankreich und Deutschland. Das Zensuswahlrecht als spezielle Form eines beschränkten Wahlrechts knüpft politische Partizipation an Bedingungen wie z.B. Steuerleistung, (Grund-)Besitz oder Bildung. Dabei zeigt die Untersuchung umfassend unterschiedliche zensitäre Gestaltungsformen auf, kommt dabei aber zu dem Ergebnis, dass sich deren Rechtfertigung auf einige wenige, länderübergreifend wiederkehrende Argumentationsmuster zurückführen lässt.»Census Suffrage«

The paper examines normative forms, philosophical and political justifications and reasons for the abolishment of census suffrage in France and Germany. As a type of limited vote, census suffrage combines political participation with minimum payment of taxes or acres, for example. The book elaborates on different types of census suffrage systems and shows that their justification can be traced back to only few patterns of argumentation which reoccur in both countries.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Teil 1: Grundlagen und Begriffsklärung 23
Kapitel 1: Grundlagen 23
A. Themenstellung und Horizont der Arbeit 23
B. Gang der Betrachtung: Zielsetzung, Leistungsfähigkeit und Methodik 32
Kapitel 2: Begriffsklärung 34
A. Differenzierung nach unterschiedlichen Bezugspunkten des Zensus 34
B. Differenzierung nach unterschiedlichen Ausgestaltungen des Zensus 36
Teil 2: Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung des Zensuswahlrechts in Frankreich 39
Kapitel 1: Paradigmenwechsel von der ständisch gegliederten Feudalgesellschaft zum privilegienfreien Verfassungsstaat 39
A. Vorgeschichte: Das Aufbrechen feudaler Strukturen durch die Krise des Ancien régime 39
B. Das Reglement zur Wahl der Generalstände von 1789 als frühe Annäherung an ein allgemeines und gleiches (Männer-)Wahlrecht? 43
I. Normative Vorgaben: Der (partielle) Fortschrittsgeist des Gesetzes über die Wahl der Generalstände vom 24. Januar 1789 43
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 44
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Die Diskussion um das Wahlrecht im Dritten Stand 45
Kapitel 2: Das Zensuswahlrecht in zentralen Dokumenten der Revolutionszeit als Ausdruck einer Kontrafaktizität des Gleichheitspostulats 47
A. Verdrängung einer Geburtsaristokratie durch eine Geldaristokratie 47
I. Normative Vorgaben: Teilung der Französischen Nation in Aktiv- und Passivbürger durch die Verfassung vom 3. September 1791 47
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 49
B. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus 51
I. Der innerparlamentarische Diskurs zur Rechtfertigung des Zensuswahlrechts 51
1. Die Sieyessche „Aktientheorie“ als richtungsweisender Leitfaden der Meinungsbildung in der Nationalversammlung 51
2. Die Debatten in der Nationalversammlung 56
a) Rechtfertigungsversuche der Etablierung des Zensuswahlrechts 56
b) Rechtfertigungsversuche der Etablierung eines allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts 58
aa) Kritik am Bestechlichkeitsargument unter Rekurs auf die Angewiesenheit der Armen auf „gute“ Gesetze 58
bb) Kritik am Zensus als eklatantem Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 60
cc) Exkurs: Der Zensus der Verfassung von 1791 im Widerspruch zur Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789? 61
(1) Normative Vorgabe: Die absolute Gleichstellung der Bürger durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte als Credo einer neuen Zeit 61
(2) (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus in der Debatte um die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 62
(a) Rechtfertigungsversuche der Etablierung des Zensuswahlrechts 63
(b) (Vermeintliche) Rechtfertigungsversuche der Etablierung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts 64
(3) Verstoß des Zensus der Verfassung von 1791 gegen zentrale Garantien der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte 68
II. Der außerparlamentarische Diskurs zur Rechtfertigung des Zensuswahlrechts 76
1. Justus Mösers „Aktientheorie“ und die Begründung der privilegierten Stellung der Landeigentümer 76
a) Biographie Justus Mösers 76
b) Genese und Inhalt der Möserschen „Aktientheorie“ 78
c) Rezeption, Kritik und Weiterentwicklung der „Aktientheorie“ durch Öffnung des Systems zugunsten des Kapitaleigentums 87
aa) Rezeption durch Ludwig Timotheus Freiherr von Spittler 88
bb) Rezeption durch Franz Hermann Hegewisch 90
cc) Rezeption durch Karl von Rotteck 91
2. Die Herleitung eines Primats des Landeigentums durch die französischen Physiokraten 93
a) Die Physiokraten und ihr theoretischer Ansatz einer Sakralisierung des Eigentums 93
b) Die Sonderstellung der Grundeigentümer in der auf dem Grundeigentum aufbauenden Klassengesellschaft 96
Kapitel 3: Radikalisierung der Gleichheitsforderung und Durchsetzung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf dem Papier in der zweiten Phase der Revolution 99
A. Vorgeschichte 99
B. Paradoxes Nebeneinander von radikaler politischer Gleichheit in der Theorie bei absoluter Entpolitisierung des Volkes in der Praxis 102
I. Normative Vorgaben: Die Verfassung des Jahres I (1793) als zeitgenössisch einzigartige Verkörperung von Demokratie in ihrer Reinform 102
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik: Politische Entwöhnung des Volkes trotz radikal-demokratischem Verfassungswerk? 106
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Die Diskussion um die Ausgestaltung des Wahlrechts im verfassunggebenden Konvent 107
Kapitel 4: Siegeszug der Demokratieskeptiker und Rückkehr des Zensus 109
A. Vorgeschichte 109
B. Rückbesinnung auf bürgerlich-konservierende Zielsetzungen durch die Verfassung des Jahres III (1795) 110
I. Normative Vorgaben: Rehabilitierung des Zensus durch die Verfassung vom 23. September 1795 110
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 112
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Die Diskussion um die Ausgestaltung des Wahlrechts im verfassunggebenden Konvent 114
Kapitel 5: Renaissance des Zensusgedankens mit ungeahnten Dimensionen nach der Revolutionszeit 116
A. Vorgeschichte 116
B. Verschärfung des Zensus zur endgültigen Disziplinierung der Revolutionäre 121
I. Normative Vorgaben: Die Charte Constitutionnelle von 1814 und ihre Zwitterstellung zwischen Revolution und Ancien régime 121
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 122
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Die Diskussion um die Ausgestaltung des Wahlrechts im verfassunggebenden Konvent 124
Kapitel 6: Konservierung einer politischen Hegemonialstellung der elitären Bourgeoisie durch das Zensuswahlrecht 127
A. Vorgeschichte 127
B. Das Zensuswahlrecht auf seinem historischen Höhepunkt unter dem „Bürgerkönig“ Louis Philipp 129
I. Normative Vorgaben: Fortführung einer politischen Protegierung der wohlhabenden Landeselite durch die Charte Constitutionnelle von 1830 129
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 129
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Sakralisierung der Bourgeoisie als alleiniger Trägerin der Gesellschaftsvernunft 132
I. François Guizot, die Gruppe der Doktrinäre und ihr theoretischer Ansatz einer „majorité des capables“ 132
II. Die Sonderstellung des Besitzbürgertums in der auf politischer Einsichtsfähigkeit aufbauenden Klassengesellschaft 138
III. Elitäres Klassendenken als Rechtfertigung für die faktische politische Privilegierung der Bourgeoisie durch den Zensus 140
Kapitel 7: Endgültige Überwindung des Zensusprinzips durch Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts 1848 142
A. Vorgeschichte 142
B. Beginn einer neuen Ära durch die Überwindung des Zensuswahlrechts 146
I. Normative Vorgaben: Die Revolutionsverfassung von 1848 und ihr mutiges Bekenntnis zum allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrecht 146
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 146
C. Exkurs: Errichtung einer autoritären Diktatur mit demokratischer Legitimation 147
I. Der im Wege von allgemeinen und gleichen Wahlen legitimierte Staatsstreich von 1851 147
II. Bestärkung der Gegner eines allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts durch den Bonapartismus 151
1. Alexis de Tocqueville und die Bedrohung durch die Demokratie 152
2. Walter Bagehot und die Gefahren einer Herrschaft der ungebildeten Masse 153
3. John Stuart Mill und die Forderung nach einem Parlament der Eliten 154
III. Resümee 154
Teil 3: Erscheinungsformen, Begründung und Überwindung des Zensuswahlrechts in Deutschland 156
Kapitel 1: Das Zensuswahlrecht als Bestandteil der Steinschen Städteordnung von 1808 und der Verfassungen von Westfalen und Bayern 1807/08 156
A. Vorgeschichte 156
I. Deutschlands Befreiung aus dem ständisch-feudalen Korsett durch Einflüsse der Französischen Revolution 156
1. Territoriale Auswirkungen der Französischen Revolution auf das Deutsche Reich 157
2. Strukturelle Auswirkungen der Französischen Revolution auf das Deutsche Reich 160
3. Resümee 161
II. Napoleons Expansionspolitik als Gnadenstoß für das Deutsche Reich 161
B. Der Zensus als fester Bestandteil der Steinschen Städteordnung sowie der Verfassungen Westfalens und Bayerns 165
I. Das Einkommen als Kennzeichen politisch mündiger Bürger in der Steinschen Städteordnung vom 19. November 1808 165
1. Normative Vorgaben: Der Einkommenszensus als Ausdruck des Mißtrauens gegenüber den Geringverdienern 165
2. Realpolitische Umsetzung und Kritik 167
II. Die Verfassungsentwicklung in Napoleons „Modellstaat“ Westfalen und im Königreich Bayern 169
1. Normative Vorgabe: Privilegierung der Grundbesitzer und Höchstbesteuerten durch die Verfassungen der Königreiche Westfalen und Bayern 171
2. Realpolitische Umsetzung und Kritik 173
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: vom und zum Steins und von Montgelas’ Ode an Grundeigentümer und Höchstbesteuerte 174
I. Vom und zum Stein und seine Prämisse der Begründung einer politischen Hegemonialstellung der Grundeigentümer 175
1. Biographie des Freiherrn Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein und dessen theoretischer Ansatz 175
2. Das Grundeigentum als einzig tauglicher Maßstab einer „richtigen“ Zuteilung politischer Partizipationsrechte 178
3. Die Steinsche Theorie einer von (Grund-)Eigentümern dominierten Gesellschaft als unveränderte Fortsetzung der physiokratischen Tradition? 181
II. Von Montgelas und sein Urvertrauen in die politische Eignung der Höchstbesteuerten 184
1. Biographie des Grafen Maximilian von Montgelas 184
2. Theoretischer Ansatz des Reformers 185
III. Die Frage der Zuteilung politischer Partizipationsrechte im öffentlichen Diskurs des 18. und 19. Jahrhunderts 186
1. Eigentum als Garant von Selbständigkeit im öffentlichen Diskurs des ausgehenden 18. und frühen 19. Jahrhunderts 188
a) Immanuel Kant als Urvater der Idee eines Rückschlusses vom Eigentum auf persönliche Selbständigkeit 191
b) Renaissance des Kantischen Ansatzes einer Verknüpfung des Stimmrechts mit Selbständigkeitskriterien durch Buhle, Heydenreich und Hugo 193
2. Das Aufweichen des starren Grundeigentumserfordernisses durch die deutsche Gefolgschaft der französischen Physiokraten 195
Kapitel 2: Etablierung des Zensus als konstante Größe des Verfassungslebens im Vormärz 202
A. Vorgeschichte 202
B. Die zentrale Rolle des Zensus in den deutschen Verfassungen des Vormärz 204
I. Normative Vorgabe: Systematisierung der normativen Vorgaben nach unterschiedlichen Bezugspunkten des Zensuswahlrechts 204
1. Grundbesitz 204
a) Waldeck 204
b) Schaumburg-Lippe 205
c) Lippe 205
2. Vermögen/Einkommen 205
a) Hannover 205
b) Schwarzburg-Sondershausen 206
3. Steuerleistung 206
a) Württemberg 206
b) Großherzogtum Hessen 207
c) Sachsen-Meiningen 207
4. Mischform Grundbesitz/Vermögen (Sachsen-Weimar) 208
5. Mischform Grundbesitz/Steuerleistung 208
a) Sachsen-Altenburg 208
b) Schleswig-Holstein 209
c) Braunschweig 209
d) Nassau 210
6. Mischform Vermögen/Steuerleistung 210
a) Bayern 210
b) Baden 210
c) Kurhessen 211
d) Sachsen-Coburg 212
e) Hohenzollern-Sigmaringen 212
7. Alternativität zwischen Grundbesitz/Vermögen/Steuerleistung (Sachsen) 213
8. Resümee der Systematisierung 213
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 214
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus 215
I. Der unerschütterliche Glaube an den Zensus im Rahmen der innerparlamentarischen Debatten um die Bayerische Verfassung von 1818 215
II. Die Suche nach dem „richtigen“ Verteilungsmaßstab politischer Partizipationsrechte in außerparlamentarischen Debatten 219
1. Die Korrespondenztheorie zur Rechtfertigung des Grundeigentums als einzig tauglichem Kriterium der Zuteilung politischer Partizipationsrechte 224
2. Aufweichen des strengen Grundbesitzerfordernisses durch Aufwertung des Kapitals in der Industrialisierung 225
3. Die Korrespondenztheorie zur Rechtfertigung der Steuerleistung als einzig tauglichem Kriterium der Zuteilung politischer Partizipationsrechte 229
III. Resümee 234
Kapitel 3: Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf dem Papier durch die Frankfurter Reichsverfassung vom 12. April 1849 236
A. Vorgeschichte 236
B. Normative Erscheinungsformen des Zensus und ihre realpolitische Umsetzung 239
I. Normative Vorgabe: Überwindung des Zensus durch das allgemeine und gleiche (Männer-)Wahlrecht 239
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 240
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung der Verteidigung/Ablehnung des Zensus: Innerparlamentarische Debatte um ein beschränktes Wahlrecht 240
I. Forderung einer Beschränkung des Wahlrechts durch das Selbständigkeitskriterium aus Angst vor den ungebildeten Massen an der Urne 243
II. Forderung eines unbeschränkten Wahlrechts durch Revision des Selbständigkeitskriteriums 245
Kapitel 4: Deutschland in der Zeit von der Reichsgründung bis zur Weimarer Republik (1871–1918): Die Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf Reichsebene 249
A. Vorgeschichte: Nach Scheitern in Preußen Etablierung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf Reichsebene 249
I. Bismarck und Lassalle: Ein politisch ungleiches Paar vereint im Kampf um die Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts in Preußen 250
II. Gründe für das Scheitern einer Oktroyierung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts in Preußen 252
B. Normative Erscheinungsformen des Zensus und ihre realpolitische Umsetzung 256
I. Normative Erscheinungsformen: Überwindung des Zensus auf Reichsebene durch die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16. April 1871 256
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 259
C. (Rechts-)Politische Begründung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts: Das Reichswahlgesetz als Produkt Bismarckscher Interessenpolitik? 261
I. Bismarcks unstete Haltung in der Wahlrechtsfrage als Reaktion auf wechselhafte politische Gegebenheiten 261
II. Gründe für Bismarcks (ursprüngliche) Aversion gegenüber einem allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrecht 263
III. Gründe für Bismarcks radikalen Kurswechsel hin zur (zeitweiligen) Ablehnung eines Dreiklassenwahlrechts nach preußischem Zuschnitt 265
1. Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts zur Mobilisierung konservativer Kräfte 267
2. Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts zur Eliminierung des Nebenbuhlers Österreich 268
3. Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts zur Stärkung der Hegemonialstellung Preußens im Reich 269
IV. Gründe für die Verwerfung der Bismarckschen Pläne zur Etablierung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts in Preußen 270
1. Furcht vor einer Totalrevision der preußischen Verfassung 271
2. Stärkung der Nationalliberalen als wichtigstem Bündnispartner Bismarcks 271
3. Gefährdung des Fortbestandes des preußischen Herrenhauses als Bismarcks Ort politischen Rückhalts 272
V. Diskussion der Bismarckschen Pläne eines Staatsstreichs zur (Wieder-)Abschaffung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts auf Reichsebene 276
Kapitel 5: Das Preußische Dreiklassenwahlrecht (1849–1918) als ungleiches Wahlrecht par excellence 278
A. Vorgeschichte 278
I. Der doppelte Staatsstreich: Die Oktroyierung der Verfassung vom 5. Dezember 1848 als Grundlage des Dreiklassenwahlrechts 280
1. Provisorium egalitär-demokratischer Zugeständnisse 280
2. Der erste Staatsstreich: Versuch einer verfassungsrechtlichen Rechtfertigung des Oktrois durch den Notverordnungsartikel 283
3. Der zweite Staatsstreich: Die Oktroyierung des Dreiklassenwahlrechts unter Rückgriff auf die oktroyierte Verfassung 285
II. Die Vorarbeiten zur Verordnung vom 30. Mai 1849 als Ausdruck der Abwendung von egalitär-demokratischen Prinzipien 286
1. Die Vorlagen von Bülow-Cummerows und Dietericis 286
2. Die geistigen Urväter des Konzepts einer Dreiteilung der Wählerschaft nach Steuerleistung 288
B. Normative Erscheinungsformen des Zensus und ihre realpolitische Umsetzung 290
I. Normative Vorgaben: Einteilung der Wähler in drei Abteilungen nach Steuerleistung durch die Wahlrechtsverordnung vom 30. Mai 1849 290
II. Realpolitische Umsetzung und Kritik 292
1. Systemimmanente Ungerechtigkeit: Unterschiedliches Stimmgewicht durch unverhältnismäßige Verteilung der Wähler auf die drei Klassen (Beispiel Krupp) 292
2. Außerhalb des Systems liegende Ungerechtigkeiten 296
a) Taktierende Wahlkreisgeometrie der Regierung zur Absicherung ihrer Mehrheit 296
b) Provokation von Wahlboykotten von Seiten der Opposition durch Wahlmißbräuche und -manipulationen der Regierung 298
c) Geringe Wahlbeteiligung der unteren Schichten als Protest gegen das System 301
C. (Rechts-)Philosophische/politische Begründung des Zensus: Rechtfertigungsversuche einer Etablierung des Dreiklassenwahlrechts durch das Staatsministerium und die Kammern 304
I. Verteidigung des Dreiklassenwahlrechts als politische Notwendigkeit 304
II. Überlagerung der Auseinandersetzung mit dem normativen Regelungsgehalt des Dreiklassenwahlrechts durch Kompetenzfragen 307
III. Einführung des Dreiklassenwahlrechts als verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende politische Notwendigkeit? 310
D. Phänomen einer jahrzehntelangen Verteidigung des Preußischen Dreiklassenwahlrechts als anachronistischem Relikt im Deutschen Reich 311
I. Konfliktträchtiges Nebeneinander der diametral verlaufenden Wahlsysteme in Preußen und im Deutschen Reich 311
1. Forderung der Substitution des Dreiklassenwahlrechts durch ein allgemeines und gleiches (Männer-)Wahlrecht aus der Politik 312
2. Forderung der Substitution des Dreiklassenwahlrechts durch ein allgemeines und gleiches (Männer-)Wahlrecht aus der Wissenschaft 313
II. Ursachen des fast 70-jährigen Fortbestandes des Preußischen Dreiklassenwahlrechts 317
1. Die vier identitätsstiftenden Pfeiler des preußischen Elitebewußtseins 317
a) Preußisches Selbstbewußtsein als größter Teilstaat des Deutschen Reiches 317
b) Preußisches Selbstbewußtsein als historisch gewachsenes Phänomen 318
c) Preußisches Selbstbewußtsein als Militärstaat 320
d) Preußisches Selbstbewußtsein als Beamtenstaat 323
2. Das Dreiklassenwahlrecht als Stütze überkommener gesellschaftlicher Herrschaftsstrukturen 324
a) Preußische Elite als Hort des Konservatismus und Bollwerk gegen Reformen 324
b) Instrumentalisierung des Dreiklassenwahlrechts zur Verteidigung der Hegemonialstellung der Landeselite 331
3. Das preußische Herrenhaus als institutioneller Unterbau der herrschenden Landeselite 334
a) Das Herrenhaus und seine institutionellen Alleinstellungsmerkmale 335
aa) Historie und verfassungsrechtliche Grundlagen 335
bb) Übermacht des Landadels und Kompetenzen des Herrenhauses 338
b) Das Herrenhaus als Konservator des Dreiklassenwahlrechts 340
c) Resümee 343
III. Das ewige Spannungsverhältnis zwischen preußischer Hegemonie und Dualismus im Reich 344
1. Unmittelbare Einwirkungsmöglichkeiten Preußens auf das Deutsche Reich durch Preußens verfassungsrechtlich garantierte Sonderstellung 347
a) Personalunion von preußischem König und deutschem Kaiser als verfassungsrechtlicher Aufhänger preußischer Hegemonie 347
b) Das deutsche Militär unter preußischem Kommando 349
c) Exkurs: Das preußische Heer als Reichsheer 350
d) Preußen als primus inter pares im Bundesrat? 351
e) Das Reichsverwaltungswesen unter preußischem Kommando 354
aa) Rückgriff des Reiches auf den preußischen Verwaltungsapparat 354
bb) Schwächung der Stellung Preußens innerhalb der Reichsverwaltung durch Emanzipationstendenzen der Reichsregierung 357
f) Resümee 358
IV. Das Dreiklassenwahlrecht als letzte Waffe Preußens im Kampf gegen ein Aufgehen im Reich 358
1. Preußen und das Deutsche Reich im Spannungsverhältnis wechselseitiger Interdependenzen 359
a) Verdrängung Preußens in die Opposition durch Emanzipationsstreben des Reiches 360
b) „Hände weg vom alten Preußen“ als Antwort auf das Unabhängigkeitsstreben des Reiches 362
c) Das Dreiklassenwahlrecht als letztes Bollwerk des aristokratischen Obrigkeitsstaates 366
2. Das unerbittliche Festhalten am anachronistischen Relikt Dreiklassenwahlrecht 367
V. Der lange Weg zur Überwindung des Preußischen Dreiklassenwahlrechts 369
1. Reformerische Ansätze auf Initiative der Opposition und der Regierung in Preußen 370
a) Ausbleibende Reformbemühungen von Seiten der Opposition bis 1891 370
b) Unaufschiebbarkeit einer Reform aufgrund der Forcierung des plutokratischen Charakters des Dreiklassenwahlrechts durch die Steuerreform 1891 371
c) Scheitern der Wahlgesetznovelle von 1893 am Reformboykott des Herrenhauses 373
d) Ende der Stagnation der Reformfrage durch Vorstoß der preußischen Regierung 1910 375
e) Resümee 377
2. Reformerische Ansätze auf Initiative des Reiches 378
VI. Die endgültige Überwindung des Dreiklassenwahlrechts 380
1. Vorgeschichte: Die bloße Wahlrechtsfrage wird in Kriegszeiten zur echten Lebensfrage 380
2. (Rechts-)Philosophische/politische Argumente für und gegen ein Festhalten am Dreiklassenwahlrecht 383
a) Die Diskussion im preußischen Staatsministerium und im Kronrat 383
aa) Argumente der Befürworter einer Beibehaltung des Preußischen Dreiklassenwahlrechts 383
(1) Angst vor einer Machtverschiebung zugunsten der Sozialdemokratie 383
(2) Mär vom Scheitern der politischen Intention des Reichstagswahlrechts 384
(3) Verbot einer Befürwortung der Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts aufgrund der sozialen Zusammensetzung der preußischen Führungselite 385
bb) Argumente der Befürworter der Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts 385
(1) Verbot einer Ungleichbehandlung der Bürger aufgrund der Verrichtung des allgemeinen Kriegsdienstes 385
(2) Behinderung einer erfolgreichen gesamtdeutschen Politik durch ein Nebeneinander unterschiedlicher Wahlsysteme 386
cc) Die Abstimmung über die Wahlrechtsfrage 387
b) Die Diskussion im Abgeordnetenhaus und das Scheitern einer Einigung in der Wahlrechtsfrage 388
aa) Beginn der Debatten im Abgeordnetenhaus und erste Lesung der Reformvorlage 388
bb) Ablehnung des gleichen Wahlrechts durch die Kommission und zweite Ablehnung im Ausschuß 390
cc) Ausweglosigkeit aus der (Wahlrechts-)Krise durch erneute Ablehnung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts in der zweiten Plenarsitzung 391
dd) Endgültiges Scheitern einer Einigung in der Wahlrechtsfrag ein der dritten Plenarsitzung 392
ee) Versöhnliches Ende der Wahlrechtstragödie durch Annahme des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts durch das Herrenhaus? 393
(1) Verschleppung der Wahlrechtsfrage im Herrenhaus trotz Verschärfung der Kriegslage 393
(2) Überholung des (zu) späten Reformwillens durch die sich überschlagenden Ereignisse der Revolution 394
c) Revolutionäre Überwindung des Preußischen Dreiklassenwahlrechts durch Einführung des allgemeinen und gleichen (Männer-)Wahlrechts 395
3. Resümee 395
Teil 4: Schlußbetrachtung 397
Teil 5: Ergebnisse der Arbeit in Thesen 401
Literaturverzeichnis 409
I. Frankreich 409
1. Primärquellen 409
2. Literatur bis 1848 410
3. (Sekundär-)Literatur seit 1848 411
II. Deutschland 419
1. Primärquellen 419
2. Literatur bis 1918 422
3. (Sekundär-)Literatur seit 1918 433
Sachverzeichnis 456