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Die nationale Gewährleistungsmarke

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Buckstegge, S. (2018). Die nationale Gewährleistungsmarke. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55612-0
Buckstegge, Svenja. Die nationale Gewährleistungsmarke. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55612-0
Buckstegge, S (2018): Die nationale Gewährleistungsmarke, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55612-0

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Die nationale Gewährleistungsmarke

Buckstegge, Svenja

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 301

(2018)

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About The Author

Svenja Buckstegge studierte Rechtswissenschaft an der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Université de Bourgogne (Dijon). Das Referendariat absolvierte sie am Landgericht Stuttgart. Seit Juni 2016 ist sie als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei in Stuttgart tätig. Im Jahr 2018 promovierte sie an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Abstract

Gewährleistungsmarken kennzeichnen bestimmte Eigenschaften einer Ware oder Dienstleistung. Markenanmeldern in Deutschland stand diese Markenform bislang nicht zur Verfügung. Sie haben ihre Gütezeichen als Individual- oder Kollektivmarken angemeldet. Das führt vor allem im Hinblick auf die rechtserhaltende Benutzung zu Schwierigkeiten, wie zuletzt ein Vorlageverfahren vor dem EuGH gezeigt hat. Frankreich und das Vereinigte Königreich sind hier schon weiter und bieten Gütezeicheninhabern die Möglichkeit, eine Gewährleistungsmarke anzumelden. Auf Unionsebene steht seit Oktober 2017 die Unionsgewährleistungsmarke zur Verfügung.

Die Arbeit untersucht, ob die Einführung einer nationalen Gewährleistungsmarke in Deutschland sinnvoll wäre. Anhand einer rechtsvergleichenden Betrachtung werden mögliche Regelungen zu einer nationalen Gewährleistungsmarke erarbeitet. Eingegangen wird dabei auch auf die Vorschläge des deutschen Gesetzgebers zur Einführung einer Gewährleistungsmarke aus dem Referentenentwurf zum Markenrechtsmodernisierungsgesetz.
»The National Certification Mark«

Certification marks denote that the goods or services for which they are used possess certain defined characteristics. Whilst France and the United Kingdom have used certification marks for a long time, owners of quality labels in Germany have to register their labels as collective or individual trademarks. This work explores the problems involved. Using the method of comparative law the work examines how legal provisions should be designed to solve these problems. Within this context, the German legislator's propositions to introduce a certification mark into the new trademark law are analyzed.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Einleitung 23
A.  Anlass der Untersuchung 23
B.  Gang und Gegenstand der Untersuchung 29
1. Teil 32
Der markenrechtliche Schutz von Gütezeichen in Deutschland 32
A.  Historische Entwicklung des Gütezeichenschutzes in Deutschland 32
I.  Die Einführung des Verbandszeichens in das Markenrecht 33
II.  Die Gründung des RAL 34
III.  Die Gütezeichenverordnung 35
IV.  Die Wiederbelebung des RAL 35
V.  Die Eintragungspraxis des Deutschen Patentamts 37
VI.  Die Markenrechtsreform 38
B.  Begriffsbestimmung: Gütezeichen und Gewährleistungsmarke 39
C.  Der Schutz des Gütezeichens als Kollektivmarke 44
I.  Markeninhaber und Markennutzer 44
1.  Neutralität des Markeninhabers keine Voraussetzung 45
a)  Verkehrserwartung bei Gütezeichen 46
b)  Nachweis einer unabhängigen Kontrolle 46
2.  Kein Anspruch auf Nutzung der Kollektivmarke naus dem Markenrecht 48
a)  Kartellrechtlicher Aufnahmeanspruch nin die Gütezeichengemeinschaft 49
aa)  Gütezeichengemeinschaft 50
bb)  Sachlich nicht gerechtfertigte ungleiche Behandlung 50
cc)  Unbillige Benachteiligung 51
b)  Aufnahmeanspruch aus dem Lauterkeitsrecht 52
aa)  Mitbewerber 52
bb)  Gezielte Behinderung und Rechtsfolge 52
c)  Aufnahmeanspruch aus dem Bürgerlichen Recht 53
d)  Zwischenergebnis 53
3.  Freie Übertragbarkeit der Kollektivmarke 54
a)  Die Gefahr der Beeinträchtigung der Garantiefunktion 54
b)  Keine präventive Kontrollfunktion des Deutschen nPatent- und Markenamts 55
c)  Nachträgliche Korrekturmöglichkeiten 55
aa)  Unwirksamkeit der Übertragung nach n§ 134 BGB i. V. m. §§ 3, 5 UWG 55
bb)  Nichtigkeit der Marke nach §§ 97 Abs. 2, 50 MarkenG 57
cc)  Verfall der Marke nach §§ 97 Abs. 2, 49 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG 58
d)  Freie Übertragbarkeit gefährdet die Garantiefunktion 59
4.  Zwischenergebnis 60
II.  Schutzhindernisse 61
1.  Fehlende Unterscheidungskraft 61
2.  Rein beschreibende Angaben 64
3.  Zwischenergebnis 66
III.  Die Markensatzung 67
1.  Inhalt der Markensatzung 67
a)  Gütebedingungen 67
b)  Kontrolle und Sanktionsmechanismen 70
2.  Einsichtsrecht 71
3.  Änderungen der Markensatzung 71
4.  Zwischenergebnis 72
IV.  Die Schutzschranke der rechtserhaltenden Benutzung 72
1.  Die Prüfung des § 26 MarkenG 73
2.  Die Anwendung des § 26 MarkenG auf Kollektivmarken 74
3.  Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen 75
a)  Benutzung für zertifizierte Waren oder Dienstleistungen 76
b)  Benutzung für die Zertifizierungsdienstleistung 77
aa)  Benutzung im Sinne eines Herkunftshinweises 77
bb)  Benutzung im Sinne eines Gütezeichens 77
4.  Zwischenergebnis 79
V.  Die rechtsverletzende Benutzung 80
1.  Die Bedeutung der Herkunftsfunktion 80
a)  Die geschützten Markenfunktionen nunter § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG 80
b)  Die geschützten Markenfunktionen nunter § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG 81
2.  Markenverletzung durch Hinweis nauf die Zertifizierungsdienstleistung 82
3.  Klagebefugnis der Nutzungsberechtigten 83
4.  Zwischenergebnis 84
VI.  Verfall und Nichtigkeit der Kollektivmarke 84
1.  Verfall nach § 49 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG 85
2.  Verfall nach § 105 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 MarkenG 85
VII.  Zusammenfassung 87
D.  Der Schutz des Gütezeichens als Individualmarke 87
I.  Markeninhaber und Markennutzer 89
1.  Neutralität des Markeninhabers keine Voraussetzung 89
2.  Kein Anspruch auf Nutzung der Individualmarke naus dem Markenrecht 90
a)  Lizenzierungsanspruch aus dem Kartellrecht 90
aa)  Normadressaten 91
bb)  Die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen 92
b)  Lizenzierungsansprüche aus dem Lauterkeitsrecht und dem Bürgerlichen Recht 92
c)  Zwischenergebnis 93
3.  Freie Übertragbarkeit der Individualmarke 93
4.  Zwischenergebnis 94
II.  Schutzhindernisse 94
1.  Fehlende Unterscheidungskraft 94
a)  Maßgeblichkeit der Herkunftsfunktion 94
b)  Bedeutung für den Schutz von Gütezeichen 96
2.  Rein beschreibende Angaben 99
3.  Zwischenergebnis 99
III.  Gütebedingungen 100
IV.  Die Schutzschranke der rechtserhaltenden Benutzung 100
1.  Die Markenfunktionen 101
a)  Die wirtschaftlichen Funktionen nder Individualmarke 101
aa)  Die Herkunftsfunktion 101
bb)  Die Qualitätsfunktion 103
cc)  Die Werbefunktion 103
b)  Die rechtlichen Funktionen der Individualmarke 104
aa)  Warenzeichengesetz 104
bb)  Markengesetz 105
cc)  Die Entscheidung „L’Oréal“ des Europäischen Gerichtshofs 106
2.  Die Bedeutung der „neuen“ Markenfunktionen für die rechtserhaltende Benutzung 107
a)  Eigenständige Auslegung der Benutzungsbegriffe 107
b)  Keine Berücksichtigung weiterer Markenfunktionen im Rahmen der rechtserhaltenden Benutzung 109
3.  Die funktionsgerechte Benutzung von Gütezeichen 111
a)  Die Ansicht der deutschen Rechtsprechung und der Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf 111
b)  Die Auffassung des Amts der Europäischen Union nfür geistiges Eigentum 113
c)  Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zum Vorlageverfahren 115
d)  Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf 117
e)  Die Bedeutung der Entscheidung für als Individualmarken eingetragene Gütezeichen 117
4.  Zwischenergebnis 118
V.  Die rechtsverletzende Benutzung 118
1.  Die Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion 119
2.  Klagebefugnis der Lizenznehmer 119
VI.  Verfall und Nichtigkeit der Individualmarke 120
VII.  Zusammenfassung 121
E.  Bedürfnis nach Einführung einer Gewährleistungsmarke 122
I.  Anpassung der bisherigen Regelungen 122
1.  Anerkennung unterschiedlicher Markenfunktionen 123
2.  Abweichende Schutzinteressen stehen der Anpassung entgegen 126
II.  Verweis der Gütezeicheninhaber auf die Unionsgewährleistungsmarke 128
1.  Die Anzahl und Reichweite von Gütezeichen 128
2.  Unionsmarkenrechtlicher Einheitlichkeitsgrundsatz und das Prinzip der Koexistenz 129
III.  Gründe für die Einführung einer nationalen Gewährleistungsmarke 131
1.  Vervielfachung von Schutzhindernissen und Löschungsgründen 131
2.  Aufwendige Markenrecherche und fehlende Umwandlungsfähigkeit 132
3.  Höhere Kosten der Unionsgewährleistungsmarke 134
4.  Unterschiedliche Marktgegebenheiten in den Mitgliedstaaten 135
5.  Vereinfachung des internationalen Markenschutzes 135
IV.  Zusammenfassung 136
2. Teil 138
Der markenrechtliche Schutz von Gütezeichen nin Frankreich und im Vereinigten Königreich 138
Der markenrechtliche Schutz von Gütezeichen nin Frankreich und im Vereinigten Königreich 138
A.  Frankreich 138
I.  Historische Entwicklung des Gütezeichenschutzes in Frankreich 139
1.  Das Markengesetz von 1964 140
2.  Das Markengesetz von 1991 142
II.  Definition und Abgrenzung von Kollektivmarke, einfacher Kollektivmarke und Gewährleistungsmarke 143
1.  Die Kollektivmarke als Oberbegriff 143
2.  Die einfache Kollektivmarke 144
a)  Der Markeninhaber 144
b)  Die Markensatzung 145
3.  Die Gewährleistungsmarke 146
4.  Das Verhältnis der Markenformen 147
III.  Markeninhaber und Markennutzer 148
1.  Neutralität des Markeninhabers 148
2.  Akkreditierung 149
a)  Das Konformitätszertifikat für landwirtschaftliche Produkte und Lebensmittel 149
b)  Das Konformitätszertifikat nach den Vorschriften des Code de la consommation 151
c)  Verhältnis von Gewährleistungsmarken und nKonformitätszertifikaten 152
aa)  Eintragung der Konformitätskennzeichen als Gewährleistungsmarke 152
bb)  Beachtung der Vorschriften zur Zertifizierung bei der Eintragung einer Gewährleistungsmarke 153
3.  Nutzungsberechtigung 154
4.  Eingeschränkte Übertragbarkeit 157
5.  Zwischenergebnis 157
IV.  Schutzhindernisse 158
1.  Fehlende Unterscheidungskraft 158
2.  Rein beschreibende Angaben 161
3.  Eintragungssperre 163
4.  Zwischenergebnis 164
V.  Die Markensatzung 165
1.  Inhalt der Markensatzung 165
2.  Veröffentlichung der Markensatzung 167
3.  Änderungen der Markensatzung 167
4.  Konsequenz der fehlenden oder mangelhaften Markensatzung 168
a)  Die Entscheidung „Palace“ des Cour d’appel Paris vom 13. Januar 2015 168
b)  Die Entscheidung „Logis“ des Cour d’appel Paris vom 13. März 2015 170
c)  Die Problematik der Abgrenzung der Markenformen 171
5.  Zwischenergebnis 172
VI.  Die Schutzschranke der rechtserhaltenden Benutzung 172
1.  Anforderungen an die ernsthafte Benutzung bei Gewährleistungsmarken 173
2.  Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen 173
3.  Rechtsfolge mangelnder Benutzung 174
4.  Zwischenergebnis 175
VII.  Die rechtsverletzende Benutzung 175
1.  Die zivilrechtlichen Verletzungstatbestände und die Beeinträchtigung der Garantiefunktion 175
2.  Klagebefugnis der Nutzungsberechtigten 176
3.  Die speziellen Straftatbestände für die Gewährleistungsmarke 176
4.  Zwischenergebnis 177
VIII.  Verfall und Nichtigkeit der Gewährleistungsmarke 177
IX.  Zusammenfassung 178
B.  Vereinigtes Königreich 181
I.  Historische Entwicklung des Gütezeichenschutzes im Vereinigten Königreich 181
1.  Passing Off 182
2.  Die Einführung der Registermarke und die „standardization trade mark“ 184
3.  Der Trade Marks Act 1938 185
4.  Der Trade Marks Act 1994 185
II.  Definition und Abgrenzung von Individualmarke, Kollektivmarke und Gewährleistungsmarke 186
1.  Die Kollektivmarke 186
2.  Die Gewährleistungsmarke 188
3.  Verhältnis von Gewährleistungsmarke und Kollektivmarke 188
4.  Verhältnis von Gewährleistungsmarke und Individualmarke 190
a)  Die Eintragung von Gewährleistungsmarke und Individualmarke für einen Inhaber 190
b)  Die Nutzung der Individualmarke wie eine Gewährleistungsmarke 192
5.  Zwischenergebnis 192
III.  Markeninhaber und Markennutzer 193
1.  Neutralität des Markeninhabers 193
2.  Kompetenz zur Zertifizierung 194
3.  Nutzungsberechtigung 195
4.  Übertragbarkeit 197
5.  Zwischenergebnis 198
IV.  Schutzhindernisse 198
1.  Fehlende Unterscheidungskraft 198
2.  Rein beschreibende Angaben 200
3.  Zwischenergebnis 202
V.  Markensatzung 202
1.  Inhalt der Markensatzung 203
2.  Einsichtsrecht 204
3.  Änderungen der Markensatzung 205
4.  Konsequenzen bei fehlender oder mangelhafter Markensatzung 205
5.  Zwischenergebnis 206
VI.  Die Schutzschranke der rechtserhaltenden Benutzung 206
1.  Anforderungen an die ernsthafte Benutzung bei Gewährleistungsmarken 206
2.  Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen 207
VII.  Die rechtsverletzende Benutzung 208
1.  Die Beeinträchtigung der Garantiefunktion 208
2.  Klagebefugnis der Nutzungsberechtigten 208
VIII.  Verfall und Nichtigkeit der Gewährleistungsmarke 209
IX.  Zusammenfassung 209
3. Teil 213
Die nationale Gewährleistungsmarke in Deutschland 213
A.  Grundlagen für die Erarbeitung der Vorschriften nzur Gewährleistungsmarke 213
A.  Grundlagen für die Erarbeitung der Vorschriften nzur Gewährleistungsmarke 213
I.  Die Garantiefunktion und die Verortung des Gütezeichenschutzes im Markenrecht 214
II.  Der Rechtsvergleich als Erkenntnisquelle 215
III.  Die Markenrechtsrichtlinie als Rahmen 215
IV.  Die Unionsmarkenverordnung 217
V.  Zusammenfassung 218
B.  Die Regelungen im Einzelnen 218
I.  Definition der Gewährleistungsmarke und Abgrenzung zu den anderen Markenformen 219
1.  Definition der Gewährleistungsmarke 219
2.  Verbindlichkeit der Markenform 221
3.  Maßnahmen zur Abgrenzung der Markenformen und deren Durchsetzung 222
a)  Abgrenzung der Markenformen 223
b)  Kennzeichnung der Gewährleistungsmarke 224
c)  Besondere Schutzhindernisse 225
d)  Verfallsgründe 227
4.  Umgang mit eingetragenen Gütezeichen 228
5.  Gleichzeitige Eintragung von Gewährleistungsmarke und Kollektiv- oder Individualmarke 228
II.  Markeninhaber und Markennutzer 230
1.  Person des Markeninhabers 230
a)  Keine Verbandsstruktur erforderlich 230
b)  Vorgaben der Markenrechtsrichtlinie 232
2.  Neutralität und Unabhängigkeit 233
a)  Ausschluss der gewerblichen Tätigkeit ndes Gewährleistungsmarkeninhabers 234
b)  Umfang des Ausschlusses der gewerblichen Tätigkeit 235
aa)  Rechtliche oder wirtschaftliche Trennung 235
(1)tVerbände 236
(2)tWirtschaftlich verbundene Unternehmen 236
bb)  Art der gewerblichen Tätigkeit 238
c)  Verbot der Gewinnorientierung 239
d)  Absicherung der Neutralität und Unabhängigkeit 240
3.  Kompetenz zur Zertifizierung 241
4.  Nutzungsberechtigung 242
5.  Übertragbarkeit, dingliche Rechte und Zwangsvollstreckung 245
a)  Einschränkung der Übertragbarkeit 245
b)  Ausschluss dinglicher Rechte und der Zwangsvollstreckung 247
III.  Schutzhindernisse 247
1.  Fehlende Unterscheidungskraft 248
2.  Rein beschreibende Angaben 250
3.  Eintragungssperre 252
IV.  Die Markensatzung 255
1.  Inhalt der Markensatzung 255
a)  Angaben zum Markeninhaber und zur Gewährleistungsmarke 256
b)  Nutzungsberechtigte 256
c)  Die gewährleisteten Eigenschaften 257
d)  Kontrolle und Sanktionsmechanismen 259
e)  Gebühren 259
f)  Streitschlichtungsmechanismus 260
2.  Veröffentlichung der Markensatzung 260
3.  Änderungen der Markensatzung 261
V.  Die Schutzschranke der rechtserhaltenden Benutzung 263
1.  Die funktionsgerechte Benutzung der Gewährleistungsmarke 263
2.  Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen 263
VI.  Die rechtsverletzende Benutzung 264
1.  Die Beeinträchtigung der Garantiefunktion 265
2.  Klagebefugnis der Nutzungsberechtigten 266
3.  Spezielle Straftatbestände 267
VII.  Verfall und Nichtigkeit 268
1.  Zweck der besonderen Löschungstatbestände 268
2.  Inhalt der besonderen Löschungstatbestände 269
VIII.  Zusammenfassung 270
Zusammenfassung 274
Literaturverzeichnis 279
Sachwortregister 290