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Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders

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Widdascheck, M. (2018). Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55610-6
Widdascheck, Mirko. Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55610-6
Widdascheck, M (2018): Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55610-6

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Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders

Widdascheck, Mirko

Beiträge zum Sportrecht, Vol. 54

(2018)

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About The Author

Mirko Widdascheck studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz-Universität in Hannover und der Universität Stockholm. Während seines Studiums konnte er besondere Kenntnisse im Internationalen Recht und in der Schiedsgerichtsbarkeit erwerben und ist Autor einer Monographie zu den Schiedsverfahrensregeln der UNCITRAL. Er war studentische Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht von Herrn Prof. Dr. H. Butzer.

Abstract

Der Rechtsstreit der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen ihre Dopingsperre durch den Court Arbitration Sport (CAS) hat das System der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit in die Öffentlichkeit und den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Entlang des bisher wenig konturierten allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs werden die Besonderheiten des Sportrechts und die Freiwilligkeit der Schiedsvereinbarung eingehend untersucht. Mit Blick auf den enormen Zwangsdruck im Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die Anforderungen an die Unabhängigkeit des CAS, die Ausgestaltung der Verfahrensordnung und die Rechtsmittel besonders hoch anzusetzen; diesen Anforderungen wird die Sportschiedsgerichtsbarkeit derzeit nicht gerecht. Neben der Unfreiwilligkeit des Grundrechtsausübungsverzichts folgt daraus auch ein Schutzpflichtverstoß bei Anerkennung der Schiedsvereinbarung. Die staatliche Gewalt ist aufgerufen, der Schiedsvereinbarung zum CAS die Anerkennung zu verweigern, solange die Anforderungen nicht gewahrt werden.»The Judicial Guarantee for Doping Sinners«

Claudia Pechstein's claim against her doping suspension by the CAS raises the question whether the system of international sports arbitration complies with the rule of law. This dissertation illustrates the CAS' lack of independence, disadvantages of the court's procedure and the ineffectiveness of remedies for the athletes. They do not sign the arbitration clause voluntarily. Therefore, the state has to allow proceedings in front of state courts as long as the requirements of due process are not fulfilled.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 20
§ 1 Einführung 23
A. Problemaufriss – der Fall Pechstein 23
B. Wissenschaftliche Fragestellung 29
C. Stand der Forschung 31
D. Ziele der Untersuchung und Gang der Darstellung 34
§ 2 Die Gerichtsbarkeit bei „Doping“ im Sport – Grundlagen 37
A. Die Dopingprävalenz im Sport 37
I. Der Sport als Baustein der Gesellschaft 37
II. Doping als zentrale Gefahr für die Zukunft des Sports 39
1. Der etymologisch-historische Hintergrund des Dopings 40
2. Das Verständnis des Dopings als illegitime Leistungssteigerung 41
3. Das Dopingproblem im Leistungssport 43
a) Gesellschaftlich induzierte Anreize sanktionsbewehrten Verhaltens 43
b) Die nationale und internationale Dopingprävalenz 46
4. Gegenwehr durch striktes Dopingverbot 49
5. Zwischenergebnis: Hohe Dopingprävalenz trotz Verbots 51
B. Der Kampf gegen Doping 52
I. Die Verrechtlichung des Sports 52
1. Das externe Sportrecht als Rahmengestaltung seitens des staatlichen Gesetzgebers 53
2. Das interne Sportrecht als Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens 56
a) Die Vereins- und Verbandsstruktur im Sport 57
b) Die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch die „lex sportiva“ 58
c) Das Ein-Platz-Prinzip als Grundlage einheitlicher Sportregeln 60
3. Zwischenergebnis: Ausgestaltung des Rahmens durch Quasi-Gesetzgeber 61
II. Die Anti-Doping-Bestimmungen des Sportrechts 62
1. Externe Anti-Doping-Bestimmungen und das Anti-Doping-Gesetz 62
2. Die Harmonisierung interner Dopingregelungen durch die Welt-Anti-Doping-Kommission (WADA) 65
a) Die Dopingdefinition des Welt-Anti-Doping-Codes (WADC) 67
b) Die Liste verbotener Substanzen und Methoden 67
c) Die Sanktionsmöglichkeiten des internen Sportrechts 68
3. Die Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der WADA 71
a) Die Verpflichtung der Sportverbände 72
b) Die Bindung des Sportlers 73
aa) Die satzungsrechtliche Bindung der Mitglieder 74
bb) Die vertragsrechtliche Bindung der einzelnen Sportler 77
4. Das harmonisierte Doping-Kontrollsystem 78
a) Das Administrationsprogramm „ADAMS“ 79
b) Der Ablauf von Dopingtest und -analyse 80
5. Zwischenergebnis: Weitgehende Harmonisierung von Regelwerken und Kontrollpraxis 82
C. Der sportrechtliche Sanktionsmechanismus 82
I. Die sportinterne Verbandsgerichtsbarkeit 83
II. Das System der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport 84
1. Die Schiedsgerichtsbarkeit im Allgemeinen 85
a) Die Schiedsvereinbarung 85
b) Die Unterstützung der Schiedsgerichtsbarkeit durch staatliche Gerichte 87
aa) Der Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO 87
bb) Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche 88
2. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit im Besonderen 89
a) Der Court of Arbitration for Sport (CAS) 89
aa) Geschichte und Aufbau des Gerichtshofs 89
bb) Zuständigkeit in internationalen Sachverhalten 91
b) Das Deutsche Sportschiedsgericht (DSS) 93
c) Die Schiedsvereinbarung zwischen Sportler und Verband 96
aa) Der Schiedszwang im Sport 96
bb) Die Bindung des Sportlers an die Schiedsvereinbarung 98
(1) Die Inkorporation der Schiedsklausel in die Vereinssatzung 98
(2) Die vertragsrechtliche Bindung des einzelnen Sportlers 99
3. Zwischenergebnis: Verpflichtende Schiedsgerichtsbarkeit im Sport 101
D. Ergebnis zu § 2: Andauernder Anti-Doping-Kampf und eigenständige Ausgestaltung durch die Sportwelt 102
§ 3 Die Sportschiedsgerichtsbarkeit und der verfassungsfundierte Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders 103
A. Herleitung und Konturierung der Justizgewährleistungsrechte 103
I. Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG 105
1. Der Anwendungsbereich der grundrechtlichen Rechtsschutzgarantie 106
2. Die Unanwendbarkeit der Rechtsschutzgarantie in der Sportgerichtsbarkeit 109
II. Der ungeschriebene allgemeine Justizgewährleistungsanspruch des Grundgesetzes 110
1. Herleitung und Grundrechtscharakter des Justizgewährleistungsanspruchs 110
2. Die verschiedenen subjektiven Rechte als Auslöser des Justizgewährleistungsanspruchs 113
a) Grundrechte als Urbild subjektiver Rechte 115
aa) Der Doppelcharakter der Grundrechte 115
bb) Das Untermaßverbot als Prüfungsmaßstab in der Schutzpflichtkonstellation 116
cc) Die Anwendung des Untermaßverbots im Kontext des Privatrechts 117
b) Verfahrensgrundrechte als Basis für subjektive Rügerechte 119
c) Konkretisierungen der grundrechtlichen Leitlinien im einfachen Recht als subjektive Rechte 122
d) Auslöser des Justizgewährleistungsanspruchs im internationalen Recht 124
e) Zwischenergebnis: Ein Bündel an subjektiven Rechten als Auslöser des Justizgewährleistungsanspruchs 128
3. Die Ausgestaltung des Justizgewährleistungsanspruchs 128
a) Der Ausgestaltungsauftrag an den einfachen Gesetzgeber 129
b) Der Schutzgehalt des Justizgewährleistungsanspruchs 130
aa) Der Anspruch auf Zugang zu staatlichen Gerichten in erster Dimension 131
bb) Der Anspruch auf „effektiven Rechtsschutz“ in zweiter Dimension 132
c) Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Ausgestaltung 135
aa) Der externe Abgleich mit sonstigen Verfassungsnormen und -grundsätzen 136
bb) Der interne Abgleich mit anderen Effektivitätspostulaten 137
cc) Weiterentwicklung: Stufenlose Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Rechtsschutzes 138
4. Zwischenergebnis: Ausgestaltung nach den Maßgaben eines stufenlosen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 140
B. Die Schiedsvereinbarung als partieller Verzicht auf die Ausübung des allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs 141
I. Die Schiedsvereinbarung als Grundrechtsausübungsverzicht 141
1. Die verfassungsrechtliche Figur des Grundrechtsverzichts 141
2. Der Grundrechtsausübungsverzicht durch privatrechtlichen Vertrag 144
3. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Dispositionsbefugnis 145
4. Die verfassungsrechtliche Zuordnung der Verzichtserklärung 147
II. Die Disponibilität des allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs 150
1. Der partielle Verzicht auf den Zugang zu staatlichen Gerichten 150
2. Die Anforderungen an die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Sport 153
a) Der verzichtsfeste Kern des Justizgewährleistungsanspruchs 153
aa) Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung 153
bb) Die rechtsstaatlichen Kernanforderungen an die Durchführung des Verfahrens 155
cc) Die Effektivität des Rechtsschutzes 156
b) Die Wahrung des verfassungsrechtlich geforderten bereichsspezifischen Mindestmaßes an Rechtsschutz 157
aa) Die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Rechtsprechung aufgrund der Besonderheiten des Sports 157
(1) Die Disposition durch privatrechtlichen Vertrag 158
(2) Die beschränkten Überprüfungsmöglichkeiten der Entscheidungen des CAS durch die deutschen Gerichten 159
(3) Die fehlende demokratische Legitimation der Gewaltausübung 161
(4) Die staatsähnliche Machtposition der Sportverbände 162
(5) Die rechtstatsächlichen Schwächen des sportinternen Anti-Doping-Systems 165
(a) Die Uneinheitlichkeit der Verfolgung von Dopingsündern 165
(b) Die Beweiserhebungs- und Sanktionsprobleme des Sportrechts 167
(c) Die Übernahme sportinterner Sanktionsvorschriften als materielle Grundlage des Schiedsspruchs 169
(6) Zwischenergebnis: Besonders hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Rechtsprechung im Sport 170
bb) Die Übertragung strafrechtlicher Erwägungen auf die Sportschiedsgerichtsbarkeit 170
(1) Der Strafrechtscharakter des Schiedsverfahrens vor dem CAS 170
(2) Die Übertragung der Strafprozessmaximen in die Schiedsverfahrensregeln 172
(3) Zwischenergebnis: Verhältnismäßige Inkorporation der Strafprozessmaximen in das Schiedsverfahren 175
3. Zwischenergebnis: Der allgemeine Justizgewährleistungsanspruch ist im Sport nur teilweise disponibel 175
C. Die Freiwilligkeit des Verzichts auf die Ausübung des allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs 176
I. Die Bewertung der Freiwilligkeit des Verzichts als zentraler Dreh- und Angelpunkt 176
II. Die Konkretisierung des „freien Willens“ in der (Rechts-)‌Philosophie 180
1. Die Bewertung der Freiwilligkeit einer Entscheidung 181
a) Nozick und der zu erwartende oder moralisch gewünschte Verlauf der Dinge 182
b) Die normative Bewertung aller Umstände der Vertragsunterzeichnung 184
2. Die Zwei-Komponenten-Theorie von Raz und Wertheimer 186
a) Die Wahlkomponente: Quantifizierung des Zwangsdrucks 187
aa) Die angedrohte Folge als wesentlicher Faktor der Zwangslage 188
bb) Die normative Bewertung des Wahldefizits 189
b) Die Ansinnenskomponente: Die Bewertung der ausgewählten Folge 192
aa) Das Ansinnen als normatives Unrecht 192
bb) Die Bewertung des Unrechts anhand einer Je-Desto-Formel 194
c) Zwischenergebnis: Bestimmung der Freiwilligkeit anhand der Zwei-Komponenten-Theorie und einer Je-Desto-Formel 195
III. Die konkrete Anwendung der Zwei-Komponenten-Theorie und einer Je-Desto-Formel auf den Schiedszwang im Sport 195
1. Die Wahlkomponente: Der individuelle Zwangsdruck im Zeitpunkt der Entscheidung für oder gegen die Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung 195
a) Das faktische Berufsverbot als angedrohte Folge verweigerter Unterzeichnung 196
aa) Der Schutzbereich der beruflichen Vertragsfreiheit aus Art. 12 GG 196
bb) Die Intensität der Beschränkung bei verweigerter Unterzeichnung 198
b) Das kartellrechtliche Monopol als Extremform eines Machtgefälles 201
c) Weitere Aspekte des individuellen Wahldefizits 204
d) Zwischenergebnis: Hoher Zwangsdruck bei Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung 205
2. Die Ansinnenskomponente: Die Unterwerfung unter ein substantiell nachteiliges Verfahren der Sportschiedsgerichtsbarkeit 207
a) Die unzureichende Unabhängigkeit des CAS und der Schiedsrichter 208
aa) Die institutionelle Abhängigkeit des CAS vom ICAS und von den Verbänden 208
bb) Die mittelbare Abhängigkeit der einzelnen Schiedsrichter von den Verbänden 210
(1) Die verbandslastige Zusammenstellung der Schiedsrichterliste 211
(2) Die geschlossene Schiedsrichterliste und die Bestimmung der Parteischiedsrichter 213
(3) Die verbandsnahe Bestimmung des Vorsitzenden der Berufungskammer 215
cc) Ergebnis zu a): Institutionalisierte Abhängigkeit des Schiedsgerichts 217
b) Die rechtsstaatlichen Schwächen im Verfahrensablauf vor dem CAS 218
aa) Die begrenzte Öffentlichkeit in der Sportschiedsgerichtsbarkeit 218
(1) Der Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren 219
(2) Die ungeschützte Veröffentlichung der Entscheidungen 220
(3) Zwischenergebnis: Unverhältnismäßige Ausgestaltung der Öffentlichkeit 221
bb) Die limitierte Wahl der Verhandlungssprache 221
cc) Die abweichenden Kostenregelungen für das Schiedsverfahren 222
(1) Die erheblichen Kosten eines Verfahrens 223
(2) Die strikten Regeln zur finalen Kostenverteilung 225
(3) Die unzureichende Möglichkeit der Prozesskostenhilfe 227
(4) Zwischenergebnis: Verstoß gegen die Rechtsschutzgleichheit und die prozessuale Waffengleichheit 229
dd) Die nachteiligen Beweisregelungen im Verfahren vor dem CAS 230
(1) Die Beweisnot durch die besonders schnelle Durchführung des Verfahrens 230
(2) Die rechtsstaatlichen Schwächen der Beweisregelungen 232
(a) Die Missachtung der Unschuldsvermutung 232
(b) Das erleichterte Beweismaß für den Dopingverstoß 234
(c) Zwischenergebnis: Unterschreitung rechtsstaatlicher Anforderungen 236
(3) Inkurs: Das unzulängliche Beweisverfahren im Fall Pechstein 236
ee) Die fehlende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 239
ff) Ergebnis zu b): Rechtsstaatliche Verstöße und Kumulation von Nachteilen zu Lasten der Sportler 239
c) Die ineffektiven Rechtsmittel gegen Entscheidungen des CAS vor dem Schweizer Bundesgericht 241
aa) Das unzureichende ordentliche Rechtsmittel der Anfechtung 242
(1) Die begrenzten Anfechtungsmöglichkeiten bei Internationalen Schiedssprüchen 242
(2) Der vergleichbare unfreiwillige Verzicht auf das Recht der Anfechtung 244
(3) Die Nichtbeachtung der Gewährleistungen der EMRK 246
(4) Zwischenergebnis: Unzureichende Entscheidungspraxis des Schweizer Bundesgerichts 248
bb) Das unbefriedigende außerordentliche Rechtsmittel der Revision vor dem Schweizer Bundesgericht 248
cc) Der fingierte Verzicht auf staatlichen einstweiligen Rechtsschutz in der Verfahrensordnung des CAS 251
dd) Ergebnis zu c): Verstärkung der Nachteile durch die ineffektiven Rechtsmittel vor dem Schweizer Bundesgericht 252
3. Abschließende Bewertung der Freiwilligkeit anhand der Zwei-Komponenten-Theorie und der Je-Desto-Formel 253
D. Ergebnis zu § 3: Unwirksamer Grundrechtsausübungsverzicht aufgrund fehlender Freiwilligkeit 255
§ 4 Die Schutzpflichten des Staates bei fehlender Freiwilligkeit des Verzichts 256
A. Die Schutzpflichten des Staates zugunsten der fremdbestimmten Sportler 256
I. Die staatlichen Schutzpflichten in strukturellen Ungleichgewichtslagen 256
1. Die Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG hinsichtlich der Gewährleistung der beruflichen Vertragsfreiheit 257
2. Sozialstaatliche Schutzpflichten in strukturellen Ungleichgewichtslagen 259
a) Korrekturen des Bundesverfassungsgerichts bei Fremdbestimmung des Einzelnen in strukturellen Ungleichgewichtslagen 261
aa) Die Blinkfüer-Entscheidung (BVerfGE 25, 256ff.) 262
bb) Die Handelsvertreter-Entscheidung (BVerfGE 81, 242ff.) 262
cc) Die Bürgschafts-Entscheidung (BVerfGE 89, 214ff.) 263
dd) Unterhaltsverzichtsvertrags-Entscheidung (BVerfGE 103, 89ff.) 264
ee) Zusammenfassung der verfassungsrechtlichen Judikatur 265
b) Vergleichbare Ungleichgewichtslage im Verhältnis zwischen Sportler und Verband 265
3. Zwischenergebnis: Die Schutzpflicht aus Art. 12 GG als Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Bewertung des Schiedszwangs im Sport 266
II. Die Verpflichtung zu verhältnismäßiger Ausgestaltung der Sportschiedsgerichtsbarkeit 266
1. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Kontrollrahmen 267
2. Die legitimen Zwecke einheitlicher Sportschiedsgerichtsbarkeit 270
a) Die Vorteile einheitlicher Gerichtsbarkeit 271
b) Die Vorteile der Sportschiedsgerichtsbarkeit 271
3. Die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Einrichtung einer einheitlichen Sportschiedsgerichtsbarkeit 273
4. Die Angemessenheit der Sportschiedsgerichtsbarkeit 274
a) Gewichtung der legitimen Zwecke 275
b) Bewertung der Intensität des Schiedszwangs im Sport 275
c) Auflösung der kollidierenden Interesse im Sinne praktischer Konkordanz 276
aa) Die Je-Desto-Betrachtung kollidierender Interessen 277
bb) Die Kollision von Verbandsautonomie und Berufsfreiheit 279
cc) Die Auflösung der Kollision durch eine Aufteilung des „Ob“ und „Wie“ 280
(1) Die Entscheidung über das „Ob“ des Rechtsschutzes 281
(2) Das Untermaßverbot bei der Bereitstellung des „Wie“ 282
5. Zwischenergebnis: Schutzpflichtverstoß bei Anerkennung des Schiedszwangs im Sport 283
B. Rechtstatsächliche Bestandsaufnahme des staatlichen Schutzes im Rahmen der Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung 283
I. Der unzureichende Schutz der Sportler durch die deutsche Legislative 284
1. Die Schutzvorschriften des allgemeinen Zivilrechts und des Kartellrechts 284
2. Die Regelung zur Sportschiedsgerichtsbarkeit in § 11 Anti-Doping-Gesetz 286
3. De lege ferenda: Inkorporation notwendiger Leitlinien in § 11 Anti-Doping-Gesetz 287
II. Der fehlende Schutz der Sportler durch die deutsche Judikative 289
1. Die Fehlbewertungen durch den Bundesgerichtshof im Fall Pechstein 289
a) Die fehlerhafte Bewertung der Unabhängigkeit des CAS 290
b) Die Missachtung weiterer Schwächen in den Verfahrensregeln des CAS 292
c) Die Fehlbewertung der grundrechtlichen Interessenkollision 292
d) Der unvollständige Verweis auf den Willen des Gesetzgebers 294
e) Der ungenügende Verweis auf das Schweizer Bundesgericht 295
f) Die Missachtung eines Je-Desto-Verhältnisses zwischen den zwei Komponenten zur Bewertung der Freiwilligkeit 296
g) Der Verstoß gegen die Gewährleistungen der EMRK 296
h) Zwischenergebnis: Verfassungsrechtliche Korrektur notwendig 297
2. Die anstehende Supervision durch das Bundesverfassungsgericht infolge der anhängigen Verfassungsbeschwerde 298
a) Entscheidungsaspekt 1: Der Schutz in strukturellen Ungleichgewichtslagen 299
aa) Die Übertragbarkeit der bisherigen Rechtsprechung auf den Schiedszwang im Sport 299
bb) Die Entwicklung neuer Leitlinien durch das Bundesverfassungsgericht 301
cc) Das Kartellrecht als Vehikel der verfassungsrechtlichen Leitlinie zum Schiedszwang im Sport 302
b) Entscheidungsaspekt 2: Die Übertragbarkeit der „Solange-Rechtsprechung“ auf die Sportschiedsgerichtsbarkeit 304
3. Entscheidungsempfehlung im Fall Pechstein: Aufhebung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs 306
C. Lösungsmöglichkeit: Entwicklung einer verfassungsgemäßen Gerichtsbarkeit im Sport 307
I. (Internationale) Staatliche Gerichtsbarkeit in Anti-Doping-Streitigkeiten 308
II. Veränderungen im Sport zur Minderung des Zwangsdrucks 310
III. Veränderungen in der Sportschiedsgerichtsbarkeit 311
1. Gewährleistung größerer Unabhängigkeit des CAS und der Schiedsrichter 311
2. Veränderungen in den Verfahrensregelungen des CAS 313
3. Effektive Rechtsmittel gegen Entscheidungen des CAS 315
D. Ergebnis zu § 4: Notwendige Weiterentwicklung der Sportschiedsgerichtsbarkeit 317
§ 5 Ergebnisse der Untersuchung in Thesenform 319
Anhang: Die Statuten und die Verfahrensordnung des CAS 322
Literaturverzeichnis 348
Sachverzeichnis 376