Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders
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Der Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders
Beiträge zum Sportrecht, Vol. 54
(2018)
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Mirko Widdascheck studierte Rechtswissenschaften an der Leibniz-Universität in Hannover und der Universität Stockholm. Während seines Studiums konnte er besondere Kenntnisse im Internationalen Recht und in der Schiedsgerichtsbarkeit erwerben und ist Autor einer Monographie zu den Schiedsverfahrensregeln der UNCITRAL. Er war studentische Hilfskraft und wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Sozialrecht von Herrn Prof. Dr. H. Butzer.Abstract
Der Rechtsstreit der deutschen Eisschnellläuferin Claudia Pechstein gegen ihre Dopingsperre durch den Court Arbitration Sport (CAS) hat das System der internationalen Sportschiedsgerichtsbarkeit in die Öffentlichkeit und den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt. Entlang des bisher wenig konturierten allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs werden die Besonderheiten des Sportrechts und die Freiwilligkeit der Schiedsvereinbarung eingehend untersucht. Mit Blick auf den enormen Zwangsdruck im Zeitpunkt der Unterzeichnung sind die Anforderungen an die Unabhängigkeit des CAS, die Ausgestaltung der Verfahrensordnung und die Rechtsmittel besonders hoch anzusetzen; diesen Anforderungen wird die Sportschiedsgerichtsbarkeit derzeit nicht gerecht. Neben der Unfreiwilligkeit des Grundrechtsausübungsverzichts folgt daraus auch ein Schutzpflichtverstoß bei Anerkennung der Schiedsvereinbarung. Die staatliche Gewalt ist aufgerufen, der Schiedsvereinbarung zum CAS die Anerkennung zu verweigern, solange die Anforderungen nicht gewahrt werden.»The Judicial Guarantee for Doping Sinners«Claudia Pechstein's claim against her doping suspension by the CAS raises the question whether the system of international sports arbitration complies with the rule of law. This dissertation illustrates the CAS' lack of independence, disadvantages of the court's procedure and the ineffectiveness of remedies for the athletes. They do not sign the arbitration clause voluntarily. Therefore, the state has to allow proceedings in front of state courts as long as the requirements of due process are not fulfilled.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 20 | ||
§ 1 Einführung | 23 | ||
A. Problemaufriss – der Fall Pechstein | 23 | ||
B. Wissenschaftliche Fragestellung | 29 | ||
C. Stand der Forschung | 31 | ||
D. Ziele der Untersuchung und Gang der Darstellung | 34 | ||
§ 2 Die Gerichtsbarkeit bei „Doping“ im Sport – Grundlagen | 37 | ||
A. Die Dopingprävalenz im Sport | 37 | ||
I. Der Sport als Baustein der Gesellschaft | 37 | ||
II. Doping als zentrale Gefahr für die Zukunft des Sports | 39 | ||
1. Der etymologisch-historische Hintergrund des Dopings | 40 | ||
2. Das Verständnis des Dopings als illegitime Leistungssteigerung | 41 | ||
3. Das Dopingproblem im Leistungssport | 43 | ||
a) Gesellschaftlich induzierte Anreize sanktionsbewehrten Verhaltens | 43 | ||
b) Die nationale und internationale Dopingprävalenz | 46 | ||
4. Gegenwehr durch striktes Dopingverbot | 49 | ||
5. Zwischenergebnis: Hohe Dopingprävalenz trotz Verbots | 51 | ||
B. Der Kampf gegen Doping | 52 | ||
I. Die Verrechtlichung des Sports | 52 | ||
1. Das externe Sportrecht als Rahmengestaltung seitens des staatlichen Gesetzgebers | 53 | ||
2. Das interne Sportrecht als Ausgestaltung des gesetzlichen Rahmens | 56 | ||
a) Die Vereins- und Verbandsstruktur im Sport | 57 | ||
b) Die Ausnutzung des Gestaltungsspielraums durch die „lex sportiva“ | 58 | ||
c) Das Ein-Platz-Prinzip als Grundlage einheitlicher Sportregeln | 60 | ||
3. Zwischenergebnis: Ausgestaltung des Rahmens durch Quasi-Gesetzgeber | 61 | ||
II. Die Anti-Doping-Bestimmungen des Sportrechts | 62 | ||
1. Externe Anti-Doping-Bestimmungen und das Anti-Doping-Gesetz | 62 | ||
2. Die Harmonisierung interner Dopingregelungen durch die Welt-Anti-Doping-Kommission (WADA) | 65 | ||
a) Die Dopingdefinition des Welt-Anti-Doping-Codes (WADC) | 67 | ||
b) Die Liste verbotener Substanzen und Methoden | 67 | ||
c) Die Sanktionsmöglichkeiten des internen Sportrechts | 68 | ||
3. Die Durchsetzung der Anti-Doping-Bestimmungen der WADA | 71 | ||
a) Die Verpflichtung der Sportverbände | 72 | ||
b) Die Bindung des Sportlers | 73 | ||
aa) Die satzungsrechtliche Bindung der Mitglieder | 74 | ||
bb) Die vertragsrechtliche Bindung der einzelnen Sportler | 77 | ||
4. Das harmonisierte Doping-Kontrollsystem | 78 | ||
a) Das Administrationsprogramm „ADAMS“ | 79 | ||
b) Der Ablauf von Dopingtest und -analyse | 80 | ||
5. Zwischenergebnis: Weitgehende Harmonisierung von Regelwerken und Kontrollpraxis | 82 | ||
C. Der sportrechtliche Sanktionsmechanismus | 82 | ||
I. Die sportinterne Verbandsgerichtsbarkeit | 83 | ||
II. Das System der Schiedsgerichtsbarkeit im Sport | 84 | ||
1. Die Schiedsgerichtsbarkeit im Allgemeinen | 85 | ||
a) Die Schiedsvereinbarung | 85 | ||
b) Die Unterstützung der Schiedsgerichtsbarkeit durch staatliche Gerichte | 87 | ||
aa) Der Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO | 87 | ||
bb) Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche | 88 | ||
2. Die Sportschiedsgerichtsbarkeit im Besonderen | 89 | ||
a) Der Court of Arbitration for Sport (CAS) | 89 | ||
aa) Geschichte und Aufbau des Gerichtshofs | 89 | ||
bb) Zuständigkeit in internationalen Sachverhalten | 91 | ||
b) Das Deutsche Sportschiedsgericht (DSS) | 93 | ||
c) Die Schiedsvereinbarung zwischen Sportler und Verband | 96 | ||
aa) Der Schiedszwang im Sport | 96 | ||
bb) Die Bindung des Sportlers an die Schiedsvereinbarung | 98 | ||
(1) Die Inkorporation der Schiedsklausel in die Vereinssatzung | 98 | ||
(2) Die vertragsrechtliche Bindung des einzelnen Sportlers | 99 | ||
3. Zwischenergebnis: Verpflichtende Schiedsgerichtsbarkeit im Sport | 101 | ||
D. Ergebnis zu § 2: Andauernder Anti-Doping-Kampf und eigenständige Ausgestaltung durch die Sportwelt | 102 | ||
§ 3 Die Sportschiedsgerichtsbarkeit und der verfassungsfundierte Justizgewährleistungsanspruch des Dopingsünders | 103 | ||
A. Herleitung und Konturierung der Justizgewährleistungsrechte | 103 | ||
I. Die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG | 105 | ||
1. Der Anwendungsbereich der grundrechtlichen Rechtsschutzgarantie | 106 | ||
2. Die Unanwendbarkeit der Rechtsschutzgarantie in der Sportgerichtsbarkeit | 109 | ||
II. Der ungeschriebene allgemeine Justizgewährleistungsanspruch des Grundgesetzes | 110 | ||
1. Herleitung und Grundrechtscharakter des Justizgewährleistungsanspruchs | 110 | ||
2. Die verschiedenen subjektiven Rechte als Auslöser des Justizgewährleistungsanspruchs | 113 | ||
a) Grundrechte als Urbild subjektiver Rechte | 115 | ||
aa) Der Doppelcharakter der Grundrechte | 115 | ||
bb) Das Untermaßverbot als Prüfungsmaßstab in der Schutzpflichtkonstellation | 116 | ||
cc) Die Anwendung des Untermaßverbots im Kontext des Privatrechts | 117 | ||
b) Verfahrensgrundrechte als Basis für subjektive Rügerechte | 119 | ||
c) Konkretisierungen der grundrechtlichen Leitlinien im einfachen Recht als subjektive Rechte | 122 | ||
d) Auslöser des Justizgewährleistungsanspruchs im internationalen Recht | 124 | ||
e) Zwischenergebnis: Ein Bündel an subjektiven Rechten als Auslöser des Justizgewährleistungsanspruchs | 128 | ||
3. Die Ausgestaltung des Justizgewährleistungsanspruchs | 128 | ||
a) Der Ausgestaltungsauftrag an den einfachen Gesetzgeber | 129 | ||
b) Der Schutzgehalt des Justizgewährleistungsanspruchs | 130 | ||
aa) Der Anspruch auf Zugang zu staatlichen Gerichten in erster Dimension | 131 | ||
bb) Der Anspruch auf „effektiven Rechtsschutz“ in zweiter Dimension | 132 | ||
c) Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Ausgestaltung | 135 | ||
aa) Der externe Abgleich mit sonstigen Verfassungsnormen und -grundsätzen | 136 | ||
bb) Der interne Abgleich mit anderen Effektivitätspostulaten | 137 | ||
cc) Weiterentwicklung: Stufenlose Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Rechtsschutzes | 138 | ||
4. Zwischenergebnis: Ausgestaltung nach den Maßgaben eines stufenlosen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 140 | ||
B. Die Schiedsvereinbarung als partieller Verzicht auf die Ausübung des allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs | 141 | ||
I. Die Schiedsvereinbarung als Grundrechtsausübungsverzicht | 141 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Figur des Grundrechtsverzichts | 141 | ||
2. Der Grundrechtsausübungsverzicht durch privatrechtlichen Vertrag | 144 | ||
3. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Dispositionsbefugnis | 145 | ||
4. Die verfassungsrechtliche Zuordnung der Verzichtserklärung | 147 | ||
II. Die Disponibilität des allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs | 150 | ||
1. Der partielle Verzicht auf den Zugang zu staatlichen Gerichten | 150 | ||
2. Die Anforderungen an die Ausgestaltung des Rechtsschutzes im Sport | 153 | ||
a) Der verzichtsfeste Kern des Justizgewährleistungsanspruchs | 153 | ||
aa) Die Unabhängigkeit der Rechtsprechung | 153 | ||
bb) Die rechtsstaatlichen Kernanforderungen an die Durchführung des Verfahrens | 155 | ||
cc) Die Effektivität des Rechtsschutzes | 156 | ||
b) Die Wahrung des verfassungsrechtlich geforderten bereichsspezifischen Mindestmaßes an Rechtsschutz | 157 | ||
aa) Die Anforderungen an die Unabhängigkeit der Rechtsprechung aufgrund der Besonderheiten des Sports | 157 | ||
(1) Die Disposition durch privatrechtlichen Vertrag | 158 | ||
(2) Die beschränkten Überprüfungsmöglichkeiten der Entscheidungen des CAS durch die deutschen Gerichten | 159 | ||
(3) Die fehlende demokratische Legitimation der Gewaltausübung | 161 | ||
(4) Die staatsähnliche Machtposition der Sportverbände | 162 | ||
(5) Die rechtstatsächlichen Schwächen des sportinternen Anti-Doping-Systems | 165 | ||
(a) Die Uneinheitlichkeit der Verfolgung von Dopingsündern | 165 | ||
(b) Die Beweiserhebungs- und Sanktionsprobleme des Sportrechts | 167 | ||
(c) Die Übernahme sportinterner Sanktionsvorschriften als materielle Grundlage des Schiedsspruchs | 169 | ||
(6) Zwischenergebnis: Besonders hohe Anforderungen an die Unabhängigkeit der Rechtsprechung im Sport | 170 | ||
bb) Die Übertragung strafrechtlicher Erwägungen auf die Sportschiedsgerichtsbarkeit | 170 | ||
(1) Der Strafrechtscharakter des Schiedsverfahrens vor dem CAS | 170 | ||
(2) Die Übertragung der Strafprozessmaximen in die Schiedsverfahrensregeln | 172 | ||
(3) Zwischenergebnis: Verhältnismäßige Inkorporation der Strafprozessmaximen in das Schiedsverfahren | 175 | ||
3. Zwischenergebnis: Der allgemeine Justizgewährleistungsanspruch ist im Sport nur teilweise disponibel | 175 | ||
C. Die Freiwilligkeit des Verzichts auf die Ausübung des allgemeinen Justizgewährleistungsanspruchs | 176 | ||
I. Die Bewertung der Freiwilligkeit des Verzichts als zentraler Dreh- und Angelpunkt | 176 | ||
II. Die Konkretisierung des „freien Willens“ in der (Rechts-)Philosophie | 180 | ||
1. Die Bewertung der Freiwilligkeit einer Entscheidung | 181 | ||
a) Nozick und der zu erwartende oder moralisch gewünschte Verlauf der Dinge | 182 | ||
b) Die normative Bewertung aller Umstände der Vertragsunterzeichnung | 184 | ||
2. Die Zwei-Komponenten-Theorie von Raz und Wertheimer | 186 | ||
a) Die Wahlkomponente: Quantifizierung des Zwangsdrucks | 187 | ||
aa) Die angedrohte Folge als wesentlicher Faktor der Zwangslage | 188 | ||
bb) Die normative Bewertung des Wahldefizits | 189 | ||
b) Die Ansinnenskomponente: Die Bewertung der ausgewählten Folge | 192 | ||
aa) Das Ansinnen als normatives Unrecht | 192 | ||
bb) Die Bewertung des Unrechts anhand einer Je-Desto-Formel | 194 | ||
c) Zwischenergebnis: Bestimmung der Freiwilligkeit anhand der Zwei-Komponenten-Theorie und einer Je-Desto-Formel | 195 | ||
III. Die konkrete Anwendung der Zwei-Komponenten-Theorie und einer Je-Desto-Formel auf den Schiedszwang im Sport | 195 | ||
1. Die Wahlkomponente: Der individuelle Zwangsdruck im Zeitpunkt der Entscheidung für oder gegen die Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung | 195 | ||
a) Das faktische Berufsverbot als angedrohte Folge verweigerter Unterzeichnung | 196 | ||
aa) Der Schutzbereich der beruflichen Vertragsfreiheit aus Art. 12 GG | 196 | ||
bb) Die Intensität der Beschränkung bei verweigerter Unterzeichnung | 198 | ||
b) Das kartellrechtliche Monopol als Extremform eines Machtgefälles | 201 | ||
c) Weitere Aspekte des individuellen Wahldefizits | 204 | ||
d) Zwischenergebnis: Hoher Zwangsdruck bei Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung | 205 | ||
2. Die Ansinnenskomponente: Die Unterwerfung unter ein substantiell nachteiliges Verfahren der Sportschiedsgerichtsbarkeit | 207 | ||
a) Die unzureichende Unabhängigkeit des CAS und der Schiedsrichter | 208 | ||
aa) Die institutionelle Abhängigkeit des CAS vom ICAS und von den Verbänden | 208 | ||
bb) Die mittelbare Abhängigkeit der einzelnen Schiedsrichter von den Verbänden | 210 | ||
(1) Die verbandslastige Zusammenstellung der Schiedsrichterliste | 211 | ||
(2) Die geschlossene Schiedsrichterliste und die Bestimmung der Parteischiedsrichter | 213 | ||
(3) Die verbandsnahe Bestimmung des Vorsitzenden der Berufungskammer | 215 | ||
cc) Ergebnis zu a): Institutionalisierte Abhängigkeit des Schiedsgerichts | 217 | ||
b) Die rechtsstaatlichen Schwächen im Verfahrensablauf vor dem CAS | 218 | ||
aa) Die begrenzte Öffentlichkeit in der Sportschiedsgerichtsbarkeit | 218 | ||
(1) Der Ausschluss der Öffentlichkeit im Verfahren | 219 | ||
(2) Die ungeschützte Veröffentlichung der Entscheidungen | 220 | ||
(3) Zwischenergebnis: Unverhältnismäßige Ausgestaltung der Öffentlichkeit | 221 | ||
bb) Die limitierte Wahl der Verhandlungssprache | 221 | ||
cc) Die abweichenden Kostenregelungen für das Schiedsverfahren | 222 | ||
(1) Die erheblichen Kosten eines Verfahrens | 223 | ||
(2) Die strikten Regeln zur finalen Kostenverteilung | 225 | ||
(3) Die unzureichende Möglichkeit der Prozesskostenhilfe | 227 | ||
(4) Zwischenergebnis: Verstoß gegen die Rechtsschutzgleichheit und die prozessuale Waffengleichheit | 229 | ||
dd) Die nachteiligen Beweisregelungen im Verfahren vor dem CAS | 230 | ||
(1) Die Beweisnot durch die besonders schnelle Durchführung des Verfahrens | 230 | ||
(2) Die rechtsstaatlichen Schwächen der Beweisregelungen | 232 | ||
(a) Die Missachtung der Unschuldsvermutung | 232 | ||
(b) Das erleichterte Beweismaß für den Dopingverstoß | 234 | ||
(c) Zwischenergebnis: Unterschreitung rechtsstaatlicher Anforderungen | 236 | ||
(3) Inkurs: Das unzulängliche Beweisverfahren im Fall Pechstein | 236 | ||
ee) Die fehlende Wiedereinsetzung in den vorigen Stand | 239 | ||
ff) Ergebnis zu b): Rechtsstaatliche Verstöße und Kumulation von Nachteilen zu Lasten der Sportler | 239 | ||
c) Die ineffektiven Rechtsmittel gegen Entscheidungen des CAS vor dem Schweizer Bundesgericht | 241 | ||
aa) Das unzureichende ordentliche Rechtsmittel der Anfechtung | 242 | ||
(1) Die begrenzten Anfechtungsmöglichkeiten bei Internationalen Schiedssprüchen | 242 | ||
(2) Der vergleichbare unfreiwillige Verzicht auf das Recht der Anfechtung | 244 | ||
(3) Die Nichtbeachtung der Gewährleistungen der EMRK | 246 | ||
(4) Zwischenergebnis: Unzureichende Entscheidungspraxis des Schweizer Bundesgerichts | 248 | ||
bb) Das unbefriedigende außerordentliche Rechtsmittel der Revision vor dem Schweizer Bundesgericht | 248 | ||
cc) Der fingierte Verzicht auf staatlichen einstweiligen Rechtsschutz in der Verfahrensordnung des CAS | 251 | ||
dd) Ergebnis zu c): Verstärkung der Nachteile durch die ineffektiven Rechtsmittel vor dem Schweizer Bundesgericht | 252 | ||
3. Abschließende Bewertung der Freiwilligkeit anhand der Zwei-Komponenten-Theorie und der Je-Desto-Formel | 253 | ||
D. Ergebnis zu § 3: Unwirksamer Grundrechtsausübungsverzicht aufgrund fehlender Freiwilligkeit | 255 | ||
§ 4 Die Schutzpflichten des Staates bei fehlender Freiwilligkeit des Verzichts | 256 | ||
A. Die Schutzpflichten des Staates zugunsten der fremdbestimmten Sportler | 256 | ||
I. Die staatlichen Schutzpflichten in strukturellen Ungleichgewichtslagen | 256 | ||
1. Die Schutzpflicht aus Art. 12 Abs. 1 GG hinsichtlich der Gewährleistung der beruflichen Vertragsfreiheit | 257 | ||
2. Sozialstaatliche Schutzpflichten in strukturellen Ungleichgewichtslagen | 259 | ||
a) Korrekturen des Bundesverfassungsgerichts bei Fremdbestimmung des Einzelnen in strukturellen Ungleichgewichtslagen | 261 | ||
aa) Die Blinkfüer-Entscheidung (BVerfGE 25, 256ff.) | 262 | ||
bb) Die Handelsvertreter-Entscheidung (BVerfGE 81, 242ff.) | 262 | ||
cc) Die Bürgschafts-Entscheidung (BVerfGE 89, 214ff.) | 263 | ||
dd) Unterhaltsverzichtsvertrags-Entscheidung (BVerfGE 103, 89ff.) | 264 | ||
ee) Zusammenfassung der verfassungsrechtlichen Judikatur | 265 | ||
b) Vergleichbare Ungleichgewichtslage im Verhältnis zwischen Sportler und Verband | 265 | ||
3. Zwischenergebnis: Die Schutzpflicht aus Art. 12 GG als Ausgangspunkt der verfassungsrechtlichen Bewertung des Schiedszwangs im Sport | 266 | ||
II. Die Verpflichtung zu verhältnismäßiger Ausgestaltung der Sportschiedsgerichtsbarkeit | 266 | ||
1. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als Kontrollrahmen | 267 | ||
2. Die legitimen Zwecke einheitlicher Sportschiedsgerichtsbarkeit | 270 | ||
a) Die Vorteile einheitlicher Gerichtsbarkeit | 271 | ||
b) Die Vorteile der Sportschiedsgerichtsbarkeit | 271 | ||
3. Die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Einrichtung einer einheitlichen Sportschiedsgerichtsbarkeit | 273 | ||
4. Die Angemessenheit der Sportschiedsgerichtsbarkeit | 274 | ||
a) Gewichtung der legitimen Zwecke | 275 | ||
b) Bewertung der Intensität des Schiedszwangs im Sport | 275 | ||
c) Auflösung der kollidierenden Interesse im Sinne praktischer Konkordanz | 276 | ||
aa) Die Je-Desto-Betrachtung kollidierender Interessen | 277 | ||
bb) Die Kollision von Verbandsautonomie und Berufsfreiheit | 279 | ||
cc) Die Auflösung der Kollision durch eine Aufteilung des „Ob“ und „Wie“ | 280 | ||
(1) Die Entscheidung über das „Ob“ des Rechtsschutzes | 281 | ||
(2) Das Untermaßverbot bei der Bereitstellung des „Wie“ | 282 | ||
5. Zwischenergebnis: Schutzpflichtverstoß bei Anerkennung des Schiedszwangs im Sport | 283 | ||
B. Rechtstatsächliche Bestandsaufnahme des staatlichen Schutzes im Rahmen der Unterzeichnung der Schiedsvereinbarung | 283 | ||
I. Der unzureichende Schutz der Sportler durch die deutsche Legislative | 284 | ||
1. Die Schutzvorschriften des allgemeinen Zivilrechts und des Kartellrechts | 284 | ||
2. Die Regelung zur Sportschiedsgerichtsbarkeit in § 11 Anti-Doping-Gesetz | 286 | ||
3. De lege ferenda: Inkorporation notwendiger Leitlinien in § 11 Anti-Doping-Gesetz | 287 | ||
II. Der fehlende Schutz der Sportler durch die deutsche Judikative | 289 | ||
1. Die Fehlbewertungen durch den Bundesgerichtshof im Fall Pechstein | 289 | ||
a) Die fehlerhafte Bewertung der Unabhängigkeit des CAS | 290 | ||
b) Die Missachtung weiterer Schwächen in den Verfahrensregeln des CAS | 292 | ||
c) Die Fehlbewertung der grundrechtlichen Interessenkollision | 292 | ||
d) Der unvollständige Verweis auf den Willen des Gesetzgebers | 294 | ||
e) Der ungenügende Verweis auf das Schweizer Bundesgericht | 295 | ||
f) Die Missachtung eines Je-Desto-Verhältnisses zwischen den zwei Komponenten zur Bewertung der Freiwilligkeit | 296 | ||
g) Der Verstoß gegen die Gewährleistungen der EMRK | 296 | ||
h) Zwischenergebnis: Verfassungsrechtliche Korrektur notwendig | 297 | ||
2. Die anstehende Supervision durch das Bundesverfassungsgericht infolge der anhängigen Verfassungsbeschwerde | 298 | ||
a) Entscheidungsaspekt 1: Der Schutz in strukturellen Ungleichgewichtslagen | 299 | ||
aa) Die Übertragbarkeit der bisherigen Rechtsprechung auf den Schiedszwang im Sport | 299 | ||
bb) Die Entwicklung neuer Leitlinien durch das Bundesverfassungsgericht | 301 | ||
cc) Das Kartellrecht als Vehikel der verfassungsrechtlichen Leitlinie zum Schiedszwang im Sport | 302 | ||
b) Entscheidungsaspekt 2: Die Übertragbarkeit der „Solange-Rechtsprechung“ auf die Sportschiedsgerichtsbarkeit | 304 | ||
3. Entscheidungsempfehlung im Fall Pechstein: Aufhebung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs | 306 | ||
C. Lösungsmöglichkeit: Entwicklung einer verfassungsgemäßen Gerichtsbarkeit im Sport | 307 | ||
I. (Internationale) Staatliche Gerichtsbarkeit in Anti-Doping-Streitigkeiten | 308 | ||
II. Veränderungen im Sport zur Minderung des Zwangsdrucks | 310 | ||
III. Veränderungen in der Sportschiedsgerichtsbarkeit | 311 | ||
1. Gewährleistung größerer Unabhängigkeit des CAS und der Schiedsrichter | 311 | ||
2. Veränderungen in den Verfahrensregelungen des CAS | 313 | ||
3. Effektive Rechtsmittel gegen Entscheidungen des CAS | 315 | ||
D. Ergebnis zu § 4: Notwendige Weiterentwicklung der Sportschiedsgerichtsbarkeit | 317 | ||
§ 5 Ergebnisse der Untersuchung in Thesenform | 319 | ||
Anhang: Die Statuten und die Verfahrensordnung des CAS | 322 | ||
Literaturverzeichnis | 348 | ||
Sachverzeichnis | 376 |