Das Prinzip der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht
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Schulze-Osterloh, L. (1980). Das Prinzip der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht. Untersuchungen zu Inhalt und Geltungsbereich des verfassungsrechtlichen Entschädigungsgebots nach Art. 14 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44560-8
Schulze-Osterloh, Lerke. Das Prinzip der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht: Untersuchungen zu Inhalt und Geltungsbereich des verfassungsrechtlichen Entschädigungsgebots nach Art. 14 GG. Duncker & Humblot, 1980. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-44560-8
Schulze-Osterloh, L (1980): Das Prinzip der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht: Untersuchungen zu Inhalt und Geltungsbereich des verfassungsrechtlichen Entschädigungsgebots nach Art. 14 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-44560-8
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Das Prinzip der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht und im öffentlichen Recht
Untersuchungen zu Inhalt und Geltungsbereich des verfassungsrechtlichen Entschädigungsgebots nach Art. 14 GG
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 372
(1980)
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Book Details
Pricing
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | V | ||
Inhaltsübersicht | VII | ||
Inhaltsverzeichnis | IX | ||
§ 1 Einleitung und Ubersicht | 1 | ||
1. Teil: Kritische Betrachtung des gegenwärtigen Meinungsstands zur Eigentumsaufopferung im Zivilrecht | 6 | ||
§ 2 Begriff und Fragestellung | 6 | ||
§ 3 Der Inhalt eines Prinzips der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht | 13 | ||
A. Unterscheidung von Haftungsgrund und Haftungszurechnung | 14 | ||
B. Das Prinzip der Eigentumsopferentschädigung als Haftungsgrund | 16 | ||
I. Opferkriterien als Haftungsgrund | 16 | ||
II. Entzug der Abwehrklage durch Sonderrechtsnormen — BGH, RG | 17 | ||
1. Verhältnis dieser Formel zum Opferbegriff im öffentlichen Recht | 18 | ||
2. Mangelnde Abgrenzungskraft | 19 | ||
3. Die wahre ratio der Formel: Haftungszurechnung | 20 | ||
III. Ausgleich für den Entzug von an sich zugewiesenem Eigentumsinhalt | 23 | ||
1. Leerformelcharakter | 24 | ||
2. Verknüpfung mit dem Äquivalenzgedanken | 26 | ||
IV. Vorteilsausgleichung, iustitia commutativa, Güterabwägungsprinzip | 28 | ||
V. Einzelne sog. Entschädigungskriterien: Sonderopfer, Ortsüblichkeit, Zumutbarkeit — H. Schulte | 32 | ||
1. Problem des Geltungsnachweises, insbesondere beim Begriff des Sonderopfers | 33 | ||
2. Systematik und Anwendungsbereich der verschiedenen Entschädigungskriterien | 34 | ||
3. Verhältnis zu öffentlichrechtlichen Entschädigungskriterien | 35 | ||
a) Sonderopfer | 36 | ||
b) Ortsüblichkeit/Situationsgebundenheit | 36 | ||
c) Zumutbarkeit | 38 | ||
4. Ergebnis | 39 | ||
VI. Ergebnis | 39 | ||
C. Eigentumsopferentschädigung als Prinzip der Haftungszurechnung (zum Begünstigten) | 39 | ||
D. Ergebnis | 41 | ||
§ 4 Das Verhältnis der zivilrechtlichen zur öffentlichrechtlichen Eigentumsaufopferung | 42 | ||
A. Die öffentlich- oder zivilrechtliche Rechtsnatur der eigentumsbeeinträchtigenden Maßnahme als Unterscheidungsmerkmal — die herrschende Meinung | 42 | ||
I. Die Kombination negativer und positiver Vergleichsmerkmale | 42 | ||
1. Die Rechtsnatur der eigentumsbeeinträchtigenden Maßnahme als negatives Vergleichsmerkmal | 42 | ||
2. Die unterschiedliche Zuordnung zu den Geltungsbereichen des Art. 14 I 2 und 14 III GG | 43 | ||
3. Das Eigentumsopfer als positives Vergleichsmerkmal | 45 | ||
II. Die entscheidende Frage: Gebot einheitlicher Bestimmung der Opferkriterien im Zivilrecht und im öffentlichen Recht nach Verfassungsrecht oder anderen Rechtsgrundsätzen? | 46 | ||
1. Die nachbarrechtliche Rechtsprechung des BGH | 47 | ||
a) Die Bedeutung zivilrechtlicher Opferkriterien für das öffentliche Recht | 47 | ||
b) Die Bedeutung enteignungsrechtlicher Opferkriterien für das Zivilrecht | 50 | ||
2. Kritische Würdigung | 53 | ||
a) Argument der Vertauschbarkeit der rechtstechnischen Konstruktion | 54 | ||
b) Gemengelage von Zivilrecht und öffentlichem Recht | 56 | ||
B. Gegenkonzepte zur herrschenden Meinung — H. Schulte und Schwabe | 61 | ||
I. Das konkrete öffentliche Interesse als Abgrenzungskriterium für den Geltungsbereich des Art. 14 III GG — H. Schulte | 61 | ||
1. Das konkrete Öffentliche Interesse | 62 | ||
2. Geltungsbereich eines verfassungsrechtlichen Entschädigungsgebots | 66 | ||
II. Die „materielle Enteignung" als Abgrenzungskriterium für ein verfassungsrechtliches Entschädigungsgebot — Schwabe | 67 | ||
C. Ergebnis | 70 | ||
§ 5 Die Allgemeinheit eines Prinzips der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht | 71 | ||
§ 6 Zusammenfassung und Entwicklung der eigenen Fragestellung | 73 | ||
A. Vorrang der Frage nach Inhalt und Geltungsbereich eines verfassungsrechtlichen Entschädigungsgebots für Eigentumsopfer | 73 | ||
B. Zuordnung zu umfassenderen grundrechtsdogmatischen Fragestellungen | 74 | ||
I. Die Privatrechtswirkung der Grundrechte | 75 | ||
1. Bindung des Zivilgesetzgebers als Problem grundrechtlicher Privatrechtswirkung | 75 | ||
2. Generelle Beschränkungen grundrechtlicher Privatrechtswirkung auf objektivrechtliche Grundrechtsfunktionen | 77 | ||
3. Hypothesencharakter allgemeiner Aussagen zur Privatrechtswirkung der Grundrechte | 81 | ||
4. Folgerungen für die Formulierung der eigenen Fragestellung | 82 | ||
II. Verfassungseigentum/Zivileigentum | 84 | ||
2. Teil: Das verfassungsrechtliche Gebot der Eigentumsopferentschädigung | 88 | ||
§ 7 Einleitung | 88 | ||
A. Fragestellung und Gang der weiteren Untersuchung | 88 | ||
B. Beschränkung des unmittelbaren Anwendungsbereichs des Gebots der Eigentumsopferentschädigung auf rechtmäßige Beeinträchtigungen | 90 | ||
I. Begründung aus Art. 14 III GG | 91 | ||
II. Bestätigung durch §§ 74, 75 EinlALR | 94 | ||
III. Allgemeine Rechtfertigung einer dogmatischen Beschränkung auf rechtmäßige Eigentumsbeeinträchtigungen | 96 | ||
§ 8 Haftungszurechnung bei der Eigentumsopferentschädigung (I): Der Grundsatz der sogenannten Begünstigtenhaftung | 99 | ||
A. Die herrschenden Vorstellungen zum Grundsatz der Begünstigtenhaftung | 100 | ||
I. Funktionsbestimmung der Eigentumsopferentschädigung als Begünstigungsausgleich im zweiseitigen Interessenträgerkonflikt | 100 | ||
II. Der zweiseitige Interessenträgerkonflikt als notwendige, aber nicht ausreichende Voraussetzung für eine Haftungszurechnungsfunktion des Gedankens des Begünstigungsausgleichs | 102 | ||
III. Die Untauglichkeit der Vorstellung des zweiseitigen Interessenträgerkonflikts zur Beschreibung der Regelungsgegenstände des Gebots der Eigentumsopferentschädigung | 106 | ||
1. Die beiden unterschiedlichen Begünstigtenbegriffe in der Rechtsprechung | 106 | ||
2. Komplexität der tatsächlich den Eigentumsaufopferungsregelungen korrespondierenden Interessenlagen | 109 | ||
B. Die wirkliche Struktur der Haftungszurechnung zum „unmittelbar begünstigten" hoheitlichen Aufgabenträger | 111 | ||
I. Die innerstaatliche Aufgabenverteilung als entscheidender Maßstab für die „unmittelbare Begünstigung" | 111 | ||
II. Der finanzverfassungsrechtliche Konnexitätsgrundsatz als Parallele | 113 | ||
1. Die Struktur des finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsgrundsatzes als Folgenzurechnungsnorm | 115 | ||
2. Dogmatische Konsequenzen einer sinngemäßen Verwendung des Konnexitätsgedankens zur Bestimmung des entschädigungspflichtigen „Begünstigten" | 117 | ||
III. Die Grundsätze zur Haftung des unmittelbar begünstigten Aufgabenträgers als Ausprägung des Gedankens der Konnexität von Aufgabenwahrnehmung und Ausgabenverantwortung | 118 | ||
1. Obliegenheitsentlastung und Veranlassungszusammenhang — Einzelwertungen der Rechtsprechung | 118 | ||
2. Das Verhältnis von Regel- und Ausnahmetatbestand: Haftung des allzuständigen Aufgabenträgers und Haftung des Vermögensträgers mit einem durch Spezialaufgaben begrenzten Aufgabenkreis | 121 | ||
IV. Zusammenfassung und Würdigung der Rationalität der Verwendung des Konnexitätsgedankens bei der Haftungszurechnung | 123 | ||
V. Verbleibende offene Fragen zur Haftungszurechnung bei der Eigentumsopferentschädigung | 126 | ||
§ 9 Haftungszurechnung bei der Eigentumsopferentschädigung (II): Die Kriterien des „enteignungsrechtlichen Eingriffs" | 131 | ||
A. Einleitung | 131 | ||
I. Die Funktion der Eingriffsmerkmale als Haftungszurechnungskriterien | 131 | ||
II. Fragestellung und Gang der weiteren Untersuchung | 133 | ||
B. Überblick über Inhalt und Funktion der Begriffe Finalität, Imperativität und Unmittelbarkeit | 134 | ||
I. Finalität als „Verschulden" | 135 | ||
1. Finalität und Vorsatz | 135 | ||
2. Finalität und Fahrlässigkeit | 139 | ||
3. Ergebnis | 141 | ||
II. Imperativität als formalisierte Finalität — Gallwas | 142 | ||
III. Unmittelbarkeit als Blankett | 145 | ||
IV. Ergebnis | 150 | ||
C. Die Bildung von Haftungszurechnungskriterien als Problem der Grundrechtsrelevanz von Folgen staatlicher Maßnahmen | 150 | ||
I. Kritische Betrachtung alternativer Positionen | 151 | ||
1. Haftungszurechnungskriterien als Abgrenzungsmerkmale zwischen Enteignung und Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums | 151 | ||
a) Die herrschende Terminologie: Zurechnungskriterien als Merkmale des Enteignungsbegriffs | 151 | ||
b) Zur Entstehungsgeschichte der herrschenden Terminologie | 153 | ||
aa) Finalität und klassischer Enteignungsbegriff | 153 | ||
bb) Eingriffsterminologie und Eingriffsdogmatik bei Lerche | 158 | ||
c) Ergebnis | 160 | ||
2. Haftungszurechnungskriterien als Problem der „Sachlogik" des Opferentschädigungsrechts | 160 | ||
II. Haftungszurechnungskriterien als Problem der Grundrechtsrelevanz — Begründung und Präzisierung der Ausgangsthese | 162 | ||
1. Zur Dogmatik der Grundrechtsrelevanz (I) — das System grundrechtlicher Gewährleistungs- und Vorbehaltsnormen | 163 | ||
a) Grundrechtsbeeinträchtigung und Grundrechtsverletzung — zur Unterscheidung von grundrechtlichem Gewährleistungs- und Vorbehaltsbereich | 164 | ||
b) Abhängigkeit der Anwendungsbereiche der Vorbehaltsnormen von denen der Gewährleistungsnormen | 168 | ||
c) Das verfassungsrechtliche Gebot der Eigentumsopferentschädigung als grundrechtliche Vorbehaltsnorm — Kritik der abweichenden Auffassung von Gall was | 170 | ||
d) Ergebnis | 174 | ||
2. Zur Bedeutung des Begriffs der Rechtmäßigkeit für die Bildung von Haftungszurechnungskriterien | 176 | ||
a) Allgemeine Funktion und Fragestellung der Unrechtslehren | 177 | ||
b) Grundrechtliche Vorbehaltsnormen als Bestimmungsnormen im Sinne der Lehren vom Verhaltensunrecht? | 178 | ||
c) Ergebnis | 181 | ||
3. Zur Dogmatik der Grundrechtsrelevanz (II) — Grundrechte im Interventions- und Leistungsstaat | 181 | ||
4. Ergebnis | 185 | ||
§ 10 Der Haftungsgrund bei der Eigentumsopferentschädigung: Die Kriterien des entschädigungspflichtigen Eigentumsopfers | 189 | ||
A. Der Enteignungsbegriff des BGH: Enteignung als Verstoß gegen den Gleichheitssatz | 191 | ||
I. Die Anwendung des Gleichheitssatzes als Problem der Vorentscheidung über zureichende Gründe einer Ungleichbehandlung | 191 | ||
II. Einzelakt oder Konkretisierung des Art. 14 GG als Maßstab zulässiger Ungleichbehandlung — die zweispurige Enteignungsprüfung in Β GHZ 6, 270 ff. | 193 | ||
III. Die Entscheidung für Art. 14 I, II GG als materieller Maßstab zulässiger Ungleichbehandlung — BGHZ 23, 30 ff | 197 | ||
1. Situationsgebundenheit, Sozialgebundenheit, Pflichtigkeit und Art. 14 GG | 197 | ||
a) Situationsgebundenheit und Natur der Sache | 198 | ||
b) Situationsgebundenheit und Sozialbindung — Pflichtigkeiten als Ergebnis einer an Art. 14 I, II GG orientierten Abwägung | 200 | ||
2. Zwischenergebnis | 208 | ||
3. Bedeutung des Art. 19 II GG für das Verfahren des BGH | 209 | ||
IV. Einwände gegen die Abwägungsmethode des BGH | 211 | ||
1. Verhältnis der Abwägung zur herrschenden Interpretation des Art. 3 I GG | 211 | ||
2. Zum Problem Gleichheitsverstoß — Rechtmäßigkeit der Enteignung | 213 | ||
a) Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Beeinträchtigungen des Eigentumsgegenstandes und des Eigentums wertes | 214 | ||
b) Der spezifische Gegenstand der Pflichtigkeit: Duldung der Eigentumswertbeeinträchtigung | 218 | ||
c) Exkurs: Begründungs- und Argumentationslast bei der Entschädigungsfrage | 220 | ||
V. Ergebnis | 221 | ||
B. Die Abwägungsmethode des BGH und sonstige materielle Enteignungstheorien | 223 | ||
C. Formale Abgrenzungsversuche | 226 | ||
D. Ergebnis | 231 | ||
§ 11 Das Gebot der Eigentumsopferentschädigung im System des Art. 14 GG | 232 | ||
A. Herkömmliche Vorstellungen zur Systematik des Art. 14 GG | 233 | ||
B. Gegenthese: Geltung des Gebots der Eigentumsopferentschädigung im Bereich des Art. 14 I 2 GG | 235 | ||
I. Entschädigungspflichtige Eigentumsbindung in der Rechtsprechung des BGH und des BVerfG | 236 | ||
II. Die Übereinstimmung der Abwägung des BVerfG bei der Begründung entschädigungspflichtiger Eigentumsbindung mit der enteignungsrechtlichen Abwägung | 240 | ||
1. Strukturelle Übereinstimmung | 240 | ||
2. Bedeutung der Abwägungsstruktur für die Enteignungsrechtsprechung | 244 | ||
3. Inhaltliche Übereinstimmung | 246 | ||
III. Die Bindung des Gesetzgebers an Gleichheitssatz und Übermaßverbot als Geltungsgrund des Gebots der Eigentumsopferentschädigung im Bereich des Art. 14 I 2 GG | 248 | ||
1. Gleichheitssatz und Übermaß verbot als verfassungsrechtliche Grenzen gesetzlicher Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums | 249 | ||
2. Entschädigung als zulässiges und gebotenes Mittel zur Vermeidung gleichheitswidriger und übermäßiger Eigentumswertbeeinträchtigungen | 255 | ||
3. Ergebnis | 266 | ||
C. Einzelne Konsequenzen für die Dogmatik des Eigentumsschutzes durch Entschädigung nach Art. 14 GG | 266 | ||
I. Rückorientierung der Enteignung i. S. d. Art. 14 III 1 GG am Typus der klassischen Enteignung als Güterbeschaffungsvorgang | 267 | ||
II. Zum Anwendungsbereich und Inhalt des Gebots der Eigentumsopferentschädigung nach Art. 14 I 2 GG | 268 | ||
1. Zum Anwendungsbereich des Gebots der Eigentumsopferentschädigung | 268 | ||
a) Keine tatbestandliche Beschränkung auf öffentlichrechtliche Beeinträchtigungen | 269 | ||
b) Keine tatbestandliche Beschränkung auf Beeinträchtigungen „zum Wohle der Allgemeinheit" | 270 | ||
c) Ergebnis: „Privatrechtswirkung" und Gebot einheitlicher Bestimmung der Opferkriterien im Zivilrecht und im öffentlichen Recht | 274 | ||
2. Zum Inhalt des Gebots der Eigentumsopferentschädigung | 275 | ||
a) Öffentlichrechtlicher Anwendungsbereich | 275 | ||
aa) Charakter als Entschädigungs-Regelungs-Gebot | 276 | ||
bb) Inhaltliche Anforderungen an die einfachgesetzliche Tatbestandsausgestaltung — Art und Höhe der Entschädigung | 278 | ||
cc) Formelle Anforderungen an die einfachgesetzliche Tatbestandsausgestaltung | 281 | ||
dd) Ergebnis | 286 | ||
b) Zivilrechtlicher Anwendungsbereich | 286 | ||
aa) Fragen der Haftungszurechnung, insbesondere: subsidiäre Einstandspflicht des Staates? | 286 | ||
bb) Anspruchsausgestaltung im einzelnen | 292 | ||
3. Teil: Konsequenzen für die Zivilrechtsdogmatik | 295 | ||
§ 12 Eigentumsopferentschädigung und Ausgleichshaftung im Zivilrecht | 295 | ||
A. Zum Inhalt des Prinzips der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht | 295 | ||
I. Kein Prinzip der Haftungszurechnung | 296 | ||
II. Zum Haftungsgrund: Neuansätze zur zivilrechtlichen Systembildüng | 297 | ||
1. Verfassungsrechtliche Fragestellung: Zur Qualifikation zivilrechtlicher Tatbestände der entschädigungspflichtigen Eigentumsaufopferung | 297 | ||
2. Zivilrechtsdogmatische Fragestellung: Zur Qualifikation zivilrechtlicher Tatbestände der Ausgleichshaftung | 301 | ||
a) Ausgleichshaftung als formales Strukturprinzip | 301 | ||
b) Unterschiedliche materielle Haftungsgründe als Gegenstand einfachgesetzlicher Abwägungen | 302 | ||
Β. Zum Verhältnis der zivilrechtlichen zur öffentlichrechtlichen Eigentumsaufopferung | 305 | ||
I. Ansprüche der Eigentumsopferentschädigung | 305 | ||
II. Ansprüche sonstiger Ausgleichshaftung | 306 | ||
C. Zur Allgemeinheit eines Prinzips der Eigentumsopferentschädigung im Zivilrecht | 308 | ||
I. Das allgemeine Prinzip der Eigentumsopferentschädigung als Verfassungsgebot | 309 | ||
II. Kein allgemeines Prinzip der Ausgleichshaftung | 310 | ||
D. Ergebnis | 310 | ||
Literaturverzeichnis | 313 |