Gleichgewicht der Staats-Gewalten
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Gleichgewicht der Staats-Gewalten
Wesen demokratischer Staatsmacht
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1390
(2018)
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Abstract
Staatsmacht soll in der Volksherrschaft rechtlich aufgeteilt werden unter Organen, die ihrerseits in den inzwischen schon »klassischen« Drei Gewalten zusammengefasst werden: Diese Staatsgewalten bedürfen, nach herrschender Staatslehre, alle einer demokratischen Legitimation: Zurückführbarkeit jeweils auf den »Volkswillen«, ausgeprägt in Verfassungsorganen. Dass dies aber zu einem rechtlichen Gleichgewicht derselben führen sollte, stand bisher nicht im Vordergrund. Hier ist dagegen Mittelpunkt der Betrachtungen das Gleichgewicht der Ordnungskräfte (Staat/Gesellschaft in Fakten - Normen), der Verfassungsbereiche (Grundrechte - Staatsorganisation), der Ordnungsmittel (Freiheit - Zwang), innerhalb jeder der Drei Gewalten (Gesetz - Vollzug - Rechtsprechung).Das Staatsrecht soll hier also nicht gesehen werden als eine Norm - Technik, die zu ganz unterschiedlichen Zuständen der Machtverteilung führen kann: zu Parlaments- oder Regierungsvormacht. Die Gewalten der Demokratie sollen vielmehr untereinander, wie jeweils auch in sich, als gleichgewichtig strukturiert erfasst werden: insgesamt also Staat im Gleichgewicht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einführung: Der Untersuchungsgegenstand: Staatsmacht in Gleichgewicht | 13 | ||
1. Recht als Macht-Ordnung | 13 | ||
2. Der rechtliche Dreisprung „der Macht“ | 13 | ||
3. Von der „Teilung der Gewalten“ zu deren „Gleichgewicht in Staatseinheit“ | 14 | ||
4. Balance der Macht-Gewalten in Staatseinheit | 15 | ||
5. Historische Rückblende zur Macht-Balance: Schwindende Religion, als göttliche Machtbalance, im Staatsrecht | 16 | ||
6. Machtbalance und demokratische Dynamik | 17 | ||
7. Untersuchungsschritte eines Gewaltengleichgewichts | 17 | ||
8. Europarecht als Ausblick | 18 | ||
A. „Macht“ – Gegenstand einer Gleichgewichtsordnung | 20 | ||
I. Aristokratisch-monarchische Macht: Einheitliche rechtliche Allmacht | 20 | ||
1. Unterwerfung von Gegenkräften in staatsrechtlicher Institutionalität | 20 | ||
2. Machtausübung: nur nach Durchsetzungs-Effizienz, nicht nach Formen, Inhalten | 20 | ||
3. Staats-Macht: Wesentlich virtuelle Allmacht | 21 | ||
4. Von der Einen Staatsmacht über rechtliche Gegenmächte zu „Machtteilungen“ | 21 | ||
II. Gewaltenteilung als Demokratische Machtteilung | 22 | ||
1. „Macht“ als (Fort-)Wirkung faktischer Machtlagen | 22 | ||
2. „Macht“: Im Staatsrecht demokratische „Volonté générale de tous les jours“ | 23 | ||
3. „Macht“: Verfasst in „Organen“ – „Gewalten“ | 24 | ||
4. Demokratische Gewaltenteilung: Gesamtzustand rechtlicher Machtausübung – nicht „Machtteilung“ | 25 | ||
5. Untersuchungsziel: Rechtliche Ordnung (solch) herkömmlicher Gewaltenteilung in Gleichheit: Gleichgewicht der Gewalten | 26 | ||
Exkurs: Vergleichender Blick ins nahe europäische Ausland | 26 | ||
B. „Gleich-Gewicht“: Gleichheit in den Machtwirkungen der Staatsgewalten | 29 | ||
I. Eine neu(artig)e Fragestellung | 29 | ||
1. Bisher: „Gewaltengewichtung“ durch „Gewaltenteilung“ verdrängt | 29 | ||
2. Gleichheit als Kategorie der Gewaltenteilung | 30 | ||
II. Gleichheit als Staatsorganisationsnorm – Ausprägungen | 30 | ||
1. Die grundrechtliche Gleichheit | 30 | ||
2. Bisher: Keine „staatsorganisatorisch gleichen Gewalten“ | 31 | ||
3. Gleichheit: wirksam aber nicht nur als Verrechtlichung von Machtwirkungen, sondern auch von Machtorganisation(en) | 32 | ||
4. Faktische und rechtliche Erscheinungen: zu ordnen in Gleichheit | 32 | ||
5. Quantitative und qualitative Wirkungsgewichte eines Ordnens in Gewaltenteilung | 34 | ||
6. Gegenständliche Ordnungsbetrachtung nach verfassungsrechtlich gegliederten Bereichen | 35 | ||
III. Zusammenfassung der Beurteilungs-Gestaltungsaufgabe einer Erhaltung, gegebenenfalls Herstellung, gleichgewichtender Gewaltenteilung | 35 | ||
C. Gleichgewicht der Gewalten und Grundsätze des Demokratischen Verfassungsrechts | 37 | ||
I. Verfassung als Normenvielfalt nach Mitteln und Zielen einer rechtlichen Ordnung | 37 | ||
1. „Verfassungszustand“ als Gleichgewicht | 37 | ||
2. Verfassung nach ihrem Geltungsziel: Ordnung in Gleichgewicht | 38 | ||
3. Verfassungsrechtliches Gewaltengleichgewicht in vertikaler Verfassungsordnung | 40 | ||
II. Verfassung als Form eines Gewaltengleichgewichts | 42 | ||
1. Ein Mehr gegenüber Gewaltenvielfalt in Gewaltenteilung | 42 | ||
2. Verfassung in Spannung zwischen Freiheit und organisatorischem Gewaltengleichgewicht | 43 | ||
III. Gleichgewichtsregelungen der Gewalten in allgemeinen Grundgesetz-Bestimmungen | 43 | ||
1. Das Problem „prinzipieller Gleichgewichtsregelungen“ | 43 | ||
2. Die allgemeinen Verfassungsgrundsätze des Grundgesetzes als Ordnungskategorien eines Gleichgewichts unter ihnen | 45 | ||
IV. Ergebnis zu „Gewaltengleichgewicht und demokratischen Prinzipien“ | 49 | ||
1. Gleichgewicht als Gestaltungsziel der Demokratie? | 50 | ||
2. Kein Gewaltengleichgewicht als organisatorisches, formalrechtliches Gestaltungsmittel in der Demokratie? | 51 | ||
3. Und doch: Betrachtungen zu einem „Gleichgewicht der Gewalten im demokratischen Verfassungsrecht“ | 52 | ||
V. Gesamtzustand eines (solchen) „Staatsrechts im Gleichgewicht der Gewalten“ | 53 | ||
1. Meer in gleicher Wellenbewegung | 53 | ||
2. Gegensatz zu „Revolution“, einer „romantischen Versuchung“ | 54 | ||
3. Rechtliche Ordnung nach Tatsachenlage(nentwicklung) | 54 | ||
D. Staatsrechtliche Gestaltungen in (Formen eines) Gleichgewicht(s) | 56 | ||
I. Gleichgewicht von normativierten und nichtnormativierten demokratischen Gewalten | 57 | ||
1. Rechts-Normen-Ordnung als Gleich-Gestaltung: ungeeignete Beurteilungskategorie | 57 | ||
2. Das „Revolutionäre“ als Gegensatz zu den „Normativierten Staatsgewalten“ | 58 | ||
3. Das Vordringen der Gleichheit | 59 | ||
4. Gewalten-Gleichgewicht: eine demokratie-wesentliche Norm-Tatsachenlage | 60 | ||
5. Staatsrecht der Demokratie: „offen“ zu/in einem Gleichgewicht der Gewalten | 61 | ||
6. Folgerungen für eine staatsorganisatorische Gleichgewichtsgestaltung | 62 | ||
II. Gleichgewicht von staatlich und gesellschaftlich Geordnetem | 64 | ||
1. Bisher: Keine „Staatsorganisation in Gleichgewicht“ | 64 | ||
2. „Gesellschaft“ – nicht nur als grundrechtlicher Individualismus: Vorsorgestaat | 65 | ||
3. „Kammern“ als Gleichgewichtsorgane von Staat und Gesellschaft | 66 | ||
4. Gegenwärtige Demokratie: Organisationsdynamik in grundrechtlicher Statik | 67 | ||
III. Gleichgewicht im Staatsrecht zwischen grundrechtlich und organisationsrechtlich zu Ordnendem | 67 | ||
1. Gleichgewicht von staatsrechtlich-demokratischem Schutz des gesellschaftlichen Ordnens und der Organisation hoheitlicher Ordnungsformen | 67 | ||
2. „Staatliche Ordnung“: bereits als solche in verfassungsrechtlichem Gleichgewicht von „Schutz“ und „Organisation“ | 68 | ||
3. Gleichgewicht in der Zeit: „Gefahren vermeiden – Gegenwart bewahren“ | 69 | ||
IV. Gleichgewicht im Staatsrecht: „Ordnung in/durch Freiheit“ und „Ordnung in/durch Zwang“ | 71 | ||
1. Die Dualität der Ordnungsmittel „Freiheit und Zwang“ | 71 | ||
2. Gleichgewicht(igkeit) dieser rechtlichen Ordnungsmittel/kräfte – in demokratischem „Fluten“(?) | 72 | ||
3. Demokratie – Ordnung nur für einen Augenblick? | 72 | ||
4. Volksherrschaft: Keine ordnende Staatsform in Gleichgewicht? | 73 | ||
5. Gegenthese: Demokratie als ständiges Gleichgewicht von Freiheit und Zwang | 74 | ||
V. Ergebnis: Staat in Gleichgewicht | 76 | ||
E. Gleichgewichte in der Staatsorganisation | 77 | ||
I. Gleichgewichte innerhalb der Organisation der Staatsgewalt | 77 | ||
1. Die Fragestellung | 77 | ||
2. Eine neuartige Problemstellung | 77 | ||
3. Ein Anfang – für organisationsrechtliche Fortsetzungen | 78 | ||
II. Föderalismus als Gleichgewicht | 79 | ||
1. Föderalismus als staatsrechtliche Hierarchieform? | 79 | ||
2. Gegenthese: Bundesstaat: Gleichmäßig-gleichgewichtige Horizontalisierung der Staatsorganisation | 79 | ||
3. Verfassungs-Gleichgewicht im Bund-Länder-Verhältnis | 81 | ||
4. Föderale Gleichgewichtigkeit in der Verwaltungsorganisation | 82 | ||
III. Gleichgewichtigkeit innerhalb der Gesetzgebung | 83 | ||
1. Legislative als „Erste“ – also „Höchste Verfassungsgewalt“? | 83 | ||
2. Verfassungsrecht: nicht nur punktuelle Detailregelungen | 84 | ||
3. Gesetze als Orientierungen – „Offen“ für Exekutive und Legislative in „verfassungsrechtlichem Fortdenken“ | 85 | ||
4. Das Zweikammersystem als demokratisches Gleichgewicht | 85 | ||
5. Demokratisches Wahlrecht: Gleichgewicht der Systeme von Listen- und Persönlichkeitswahl | 87 | ||
IV. Gleichgewichtigkeit im Bereich der Exekutive | 88 | ||
1. Gleichgewicht (innerhalb) der „Vollziehenden Gewalt“ – ein Verfassungsproblem? | 88 | ||
2. Kein festes organisatorisches Gewichtsverhältnis innerhalb der Exekutive | 89 | ||
3. Gleichgewichtigkeit in Zentraler – Dezentralisierter Exekutive | 91 | ||
4. Gleichgewicht in Bestimmung der Exekutivträger durch Wahl oder in Hierarchie? | 92 | ||
5. Kollegiale oder Mon-Archische Exekutive | 94 | ||
V. Gleichgewicht in (der) Judikative | 95 | ||
1. Gerichtsbarkeit als (Staats-)Gewalt von Gewicht? | 95 | ||
2. Judikative Formen – Legislatives Wirken | 96 | ||
3. Judikative Gefahren für ein demokratisches Verfassungsgleichgewicht | 97 | ||
4. Probleme und Gestaltungen eines „Inneren Gleichgewichts in (der) Judikative“ | 98 | ||
5. Organstreitigkeit und Normenkontrolle als Judikativen sui generis | 100 | ||
VI. Gleichgewichtigkeiten im gesamten Staatsrecht | 101 | ||
1. Vorrang der Grundrechtlichkeit? | 101 | ||
2. Gleichgewichtigkeit von Grundrechten und Organisationsrecht – (gerade) in Freiheit | 102 | ||
F. Ergebnis(se): Verfassungs(-rechtliche) Bedeutung eines Grundsatzes „Gleichgewicht der Gewalten“ | 103 | ||
G. Gerade Demokratie: Staat im Gleichgewicht aus gleichgewichtigen menschlichen Kräften | 105 | ||
I. Bisherige Prüfungsschritte | 105 | ||
II. Demokratie-Staatlichkeit: Wirkungen in Gleichgewicht | 106 | ||
1. „Mäßigung“ – „Übermaßverbot“ (?) | 106 | ||
2. Dauer des Herrschens – Ruhe der Macht | 107 | ||
3. „Staat in/als Schönheit“: Gleichgewicht in Organisations-Harmonie | 108 | ||
4. „Friede“ und „Gleichgewicht“ | 109 | ||
5. „Gleichgewicht der Gewalten“ und „Durchsetzungs-Gewalt“ | 110 | ||
III. Der Mensch als demokratischer „Bürger im Gleichgewicht seiner Potenzen“ | 111 | ||
1. „Bürger wie Staat“: in Gleichgewicht | 111 | ||
2. Der „Staat als Bürger“: Rechtlich erfassbar in der menschlichen Gleichgewichtslage seiner Kräfte | 111 | ||
3. Demokratischer Staat aus Bürgern: In Macht-Gleichgewicht „Gott auf Erden“ | 113 |