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Delinquenz und Geldsanktion im Einkommensteuerrecht

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Plum, M. (2018). Delinquenz und Geldsanktion im Einkommensteuerrecht. Sanktionsabzugsverbote, Strafverteidigungskosten und Übernahme von Sanktionen durch den Arbeitgeber. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55525-3
Plum, Marius. Delinquenz und Geldsanktion im Einkommensteuerrecht: Sanktionsabzugsverbote, Strafverteidigungskosten und Übernahme von Sanktionen durch den Arbeitgeber. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55525-3
Plum, M (2018): Delinquenz und Geldsanktion im Einkommensteuerrecht: Sanktionsabzugsverbote, Strafverteidigungskosten und Übernahme von Sanktionen durch den Arbeitgeber, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55525-3

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Delinquenz und Geldsanktion im Einkommensteuerrecht

Sanktionsabzugsverbote, Strafverteidigungskosten und Übernahme von Sanktionen durch den Arbeitgeber

Plum, Marius

Schriften zum Steuerrecht, Vol. 133

(2018)

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About The Author

Marius Plum studierte von 2007 bis 2013 Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Steuer- und Gesellschaftsrecht an der Universität Passau. Promotionsbegleitend war er von 2013 bis 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht und am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Strafrechtsgeschichte an der Universität Passau tätig; zudem war er von 2016 bis 2017 wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Steuerrechts-Praxisgruppe bei Hogan Lovells International LLP in München. Seit 2017 ist er Rechtsreferendar am LG Traunstein (Bezirk OLG München).

Abstract

Weshalb soll eine Geldstrafe, die z.B. wegen eines Umsatzsteuerdelikts zu bezahlen ist, als stets privat veranlasste Zahlung nicht abzugsfähig sein? Warum können die Kosten für die Verteidigung gegen diesen Vorwurf ggf. aber abziehbaren Erwerbsaufwand darstellen? Welche Rechtsfolgen knüpfen sich an die Übernahme der Kosten des Strafverfahrens bzw. der Geldsanktionen des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber? Die Antworten auf diese und weitere Fragen sind Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Unter anderem wird erläutert, wie sich die Abzugsverbote für Geldsanktionen im EStG und KStG systemkonform erklären lassen, wie eine rechtssicherere Handhabung des »ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses« gelingen kann, weshalb die Übernahme von Sanktionen und Verteidigungskosten durch Arbeitgeber nicht zwingend zum Zufluss von Arbeitslohn beim Arbeitnehmer führt und in welcher Relation die Kostenübernahme zum Betriebsausgabenabzug des Arbeitgebers und den Sanktionsabzugsverboten steht.»The Handling of Delinquency and Monetary Penalties in the German Income Tax Act«

Objects of the investigation are the deduction prohibitions for monetary sanctions within the German (Corporate) Income Tax Act, in particular their system-compatible justification, the extent of their application area and the legal consequences of a reimbursement of employees' sanctions and criminal defence costs by employers - on either side. It includes special regard to the legal concept of »predominant operational interests« of employers, which suspends the income tax in particular cases.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
§ 1  Einleitung 29
§ 2  Steuer- und strafrechtliche Grundlagen der weiteren Untersuchungen 32
A. Überblick zur Bedeutung des Veranlassungsprinzips 32
I.  Nettoprinzip 34
II.  Das Veranlassungsprinzip als Zuordnungsmaßstab zur Umsetzung des objektiven Nettoprinzips 35
1.  Kausale und finale Interpretation der Veranlassung 38
2.  Veranlassungszusammenhang in der Rechtsprechung 39
B.  „Wertneutralität“ des Steuerrechts, § 40 AO 42
I.  Ursprung, Entwicklung und Wertaussage des § 40 AO 44
1.  Ursprünge in der Rechtsprechung 44
a)  Rechtsprechung der Straf- und Verwaltungsgerichte ndes Deutschen Reiches 44
b)  Exkurs: Ähnliche Rechtsprechung auch bei ausländischen Gerichten zu Beginn des frühen 20. Jahrhunderts 45
2.  Steuerrechtliche (Weiter-)Entwicklung unter den Bedingungen der Nachkriegszeit in der Weimarer Republik 46
a)  Notlage der Nachkriegszeit und zunehmende Kritik an der Nichtbesteuerung verbotener und sittenwidriger Vorgänge 46
b)  Vereinheitlichung und theoretische Weiterentwicklung insbesondere der Einkommensteuer 48
aa)  Quellentheoretisch orientierter Blickwinkel ndes preußischen Einkommensteuergesetzes von 1891 49
bb)  Implikationen dieses quellentheoretischen Blickwinkels für die Besteuerung delinquent generierter Überschüsse 50
cc)  Gegenüberstellung mit den Implikationen der Reinvermögenszugangstheorie 52
c)  Durchsetzung der „Besteuerung des Unrechts“ in Literatur und Rechtspraxis 54
d)  Aufnahme in das Gesetz 55
3.  Wertaussage 56
II.  Anwendungsbereich 58
1.  Fiskalzwecknormen – Schnittmengen mit dem objektiven Nettoprinzip 59
a)  Anwendung auf Erwerbskostentatbestände 59
aa)  Einhellige Zustimmung zum abstrakten Gedanken 59
bb)  Kollision denkbarer praktischer Ergebnisse mit dem Rechtsempfinden 61
cc)  Kritik an der Anwendung auf Abzugstatbestände für Erwerbsaufwendungen 63
dd)  Trennung strafrechtlicher und steuerrechtlicher Aufgabenbereiche 65
b)  Gesetzliche Durchbrechung der Anwendbarkeit auf Fiskalzwecknormen 67
2.  Problemfragen hinsichtlich des Anwendungsbereiches 67
a)  Neigung zur Nichteinbeziehung von § 40 AO 68
aa)  Interpretation des Veranlassungszusammenhangs 69
(1)tAllgemeiner Veranlassungszusammenhang 69
(2) Der Ersatz von Sanktionen gegenüber dem Delinquenten durch nichtsanktionierte Dritte 70
bb)  Auslegung von § 33 EStG 72
b)  Anwendbarkeit von § 40 AO auf Sozialzwecknormen? 73
aa)  Positionen im Schrifttum 74
(1) Genereller Ausschluss der Anwendbarkeit auf be- oder vergünstigende Sozialzwecknormen 74
(2)tFokussierung auf das Einzelsteuergesetz 75
bb)  Rechtsprechung 77
(1)tEntscheidungen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsrecht 77
(2)tEntscheidungen im Zusammenhang mit dem Baurecht 78
(a)tInvestitionszulage 78
(b)tSteuerbegünstigung nach § 10e EStG 79
(3)tZwischenfazit 80
c)  Schlussfolgerungen aus den dargestellten Problemkreisen 80
aa)  Gemeinsamkeit der dargestellten Probleme 80
bb)  Positionierung hinsichtlich der erläuterten Problemfrage 81
(1)tBedeutung für die Beurteilung der Steuerbegünstigung nach § 10e EStG 85
(2)t(Nur) Im Ausland legale Eizellspende und § 33 EStG 86
d)  Fazit 90
C.  Überblick über die Straftheorien und Grundlagen der strafrechtlichen Schuldbegriffe 90
I.  Überblicksartige Darstellung der Denkansätze der unterschiedlichen Straftheorien 93
1.  Absolute und relative Straftheorien – Grundzüge und Kritik 93
a)  Überblick über die absoluten und die relativen Straftheorien 93
b)  Überblick hinsichtlich der Kritik an absoluten und relativen Straftheorien 95
2.  Vereinigungstheorien – Grundzüge und Kritik 96
II.  Mehrdeutigkeit des Begriffs „Schuld“ im strafrechtlichen Kontext 98
1.  Schuldidee 99
a)  Psychologischer Schuldbegriff 100
b)  Normativer Schuldbegriff 101
c)  Funktionaler Schuldbegriff 102
2.  Strafbegründungs- und Strafzumessungsschuld 103
III.  Strafzumessungsvorgang 104
D.  Fazit 106
§ 3 Begründung für die Nichtabziehbarkeit straf- und ordnungsrechtlicher Geldsanktionen 109
A.  Unterschiedlicher Ausgangspunkt nder §§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 8 und 12 Nr. 4 EStG 109
B. Einbettung des Exklusivitätsgedankens in die Entwicklungsgeschichte des Umgangs mit Sanktionen im Einkommensteuerrecht 113
I.  Entwicklung der Rechtsprechung und Schaffung der Abzugsverbote durch den Gesetzgeber 113
1.  Nichtabziehbarkeit von Geld- und Ordnungstrafen nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofes 113
a)  Nichtabziehbarkeit von Geldstrafen 113
aa)  Grundsatzentscheidung vom 31. 10. 1928 113
bb)  Schuld und Veranlassung: Graduelle Verdrängung oder prinzipieller, kategorischer Ausschluss? 114
cc)  Suche nach verallgemeinerbaren Ausnahmekriterien 115
dd)  Subjektive Tatmerkmale als Anknüpfungspunkt des Schuldvorwurfs 117
ee) Zusammenhang zwischen dem Schutzzweck des Strafgesetzes und dem beruflichen Pflichtenkreis 118
b)  Die Behandlung von Ordnungsstrafen 119
aa)  Argumentationslinien und Hintergründe des Rechtsprechungswechsels 120
bb) Exkurs: Einfluss der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik und deren Flankierung durch Ordnungsstrafe auf den Rechtsprechungsumschwung 122
c)  Zwischenfazit 124
2.  Entwicklungen ab 1945 126
a)  Nachkriegszeit 126
aa)  Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des RFH im Nationalsozialismus 126
bb)  Einbeziehung außersteuerlicher Wertungen unter dem Gesichtspunkt der „Einheit der Rechtsordnung“ 127
b)  Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes zwischen 1955 und 1983 128
aa)  „Einheit der Rechtsordnung“ und „Abwälzungsgedanke“ 128
(1)tBeschluss des Großen Senats zu Kfz-Unfallkosten (1977) 128
(2)tFehlen der gesetzlichen Grundlage 129
bb)  „Geldbußenbeschlüsse“ des BFH und gesetzliche Regelung 130
c)  Schaffung der gesetzlichen Abzugsverbote und Beschluss des BVerfG 131
aa)  Die Schaffung der gesetzlichen Abzugsverbote für Sanktionen in Reaktion auf die Beschlüsse des Großen Senats 131
bb)  Der Beschluss des BVerfG v. 23. 1. 1991 133
d)  „Wiederbelebung“ der stets privaten Veranlassung von Geldstrafen 134
aa)  Beispiele aus der jüngeren Rechtsprechung des BFH 134
(1)tUrteil vom 16. 9. 2014 135
(2)tUrteil vom 22. 7. 2008 136
(3)tUrteil vom 31. 7. 1991 137
bb)  Schlussfolgerungen 137
3.  Zwischenfazit und Bewertung 138
II.  Das Meinungsbild im Schrifttum 140
1.  Von der RFH-Rechtsprechung bis zu den Vorlagebeschlüssen des BFH 141
a)  Meinungszersplitterung in den späten 1920er Jahren 141
b)  Ergebnisorientierte Ansätze – Becker und Zitzlaff (1940) 141
c)  Gespaltenes Meinungsbild, auch unter BFH-Richtern – nHoffman, Heuer, Merkert, Grass und Mattern (1950er und 60er Jahre) 143
d)  Tipke, Göggerle, Claßen, Bergmann und Loritz (1970er und 1980er Jahre) 145
e)  Auf der Suche nach einer lückenfüllenden Analogie – Tanzer (1980/83) 147
2.  Nach den „Geldbußenbeschlüssen“ des BFH und der Schaffung der ausdrücklichen Sanktionsabzugsverbote 148
a)  Reaktion auf die Rechtsprechungs- und Gesetzesänderung – Lang 148
b)  Einheit der Rechtsordnung als dem Veranlassungsprinzip immanentes Auslegungskriterium – Walz und Raupach 149
c)  Äußerungen im jüngeren Schrifttum 150
3.  Zwischenfazit 150
III.  Auseinandersetzung mit einzelnen Erklärungsansätzen hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit von Sanktionen 151
1.  Gedanke der „Abwälzung auf die Allgemeinheit“ 152
a)  Erläuterung 152
b)  Keine Gesamtschuld der Steuerzahler gegenüber dem Staat 153
c)  „Abwälzung auf die Allgemeinheit“ und „sozialer Frieden“ 155
2.  Treu und Glauben 157
3.  Einheit der Rechtsordnung 159
a)  Der Gedanke im Allgemeinen 159
b)  Speziell zur Nichtabziehbarkeit von Geldsanktionen vertretene Ansichten 162
c)  Fazit 164
4.  Ungleiche Strafwirkung 164
a)  Steuerrechtliche Perspektive 164
b)  Strafrechtliche Perspektive 165
c)  Zwischenfazit 167
IV.  Fazit 168
C.  Geldstrafen und Veranlassung 168
I.  Tat und Strafzumessung als Anknüpfungspunkte 170
1.  Anknüpfung an die Tat 170
2.  Anknüpfung an die Strafzumessung 172
a)  Berücksichtigung von „Drittverhalten“ 173
b)  Strafzumessungsumstände bei der Bestimmung der Tagessatzzahl und Veranlassungszusammenhang 176
aa)  Berücksichtigung von Tat und Täterpersönlichkeit 178
bb)  Gegenüberstellung der Strafzumessungsumstände nach § 46 Abs. 1 S. 2 StGB mit dem steuerrechtlichen Maßstab betrieblicher Veranlassung 179
(1)tBeweggründe und Ziele des Täters 180
(2)tTätergesinnung und -wille 181
(3)tMaß der Pflichtwidrigkeit 182
(4)tTatausführung und Tatauswirkungen 184
(5)tVorleben und persönliche Verhältnisse 184
(a)tVorleben, insbesondere Vorstrafen 185
(b)tPersönliche und wirtschaftliche Verhältnisse 186
(6)tNachtatverhalten 187
c)  Berücksichtigung des Tagessatzsystems im Hinblick nauf die Tagessatzhöhe 189
aa)  Bestimmung der Tagessatzhöhe 190
bb)  Opfergleichheit 193
cc)  Grund zur steuerlichen Zuordnung in die Privatsphäre? 195
d)  Täterbezogenheit 197
3.  Zwischenfazit 200
II.  Durchbrechung des einkommensteuerlichen Veranlassungsprinzips durch die Bedeutung der „Schuldidee“? 201
III.  Fazit 202
D.  Andere Sanktionen und Sanktionsabwendungskosten 202
I.  Nicht lediglich schadensrestituierende Geldauflagen 202
1.  Zielsetzungen und Unterschiede zur Geldstrafe 203
2.  Einbeziehung des subjektiven Elements bei der Prüfung ndes Veranlassungszusammenhangs 205
II.  Aufwendungen für die Strafverteidigung 208
1.  Restriktive Grundtendenz 208
2.  Maßstäbe 210
III.  Exkurs: Freiheitsstrafen 214
IV.  Fazit 216
E.  Verfassungsrechtliche Rechtfertigungx03 nvon Durchbrechungen des objektiven Nettoprinzips 217
I.  § 12 Nr. 4 EStG als materiell typisierende Fiktion zwecks Vereinfachung der Rechtsanwendung 219
1.  Bedeutung und Vorteile der gesetzlichen Typisierung 219
2.  Anforderungen an zulässige gesetzliche Typisierung 221
3.  Beachtung dieser Vorgaben durch § 12 Nr. 4 EStG 223
a)  Objektiver Zusammenhang bei alleiniger Betrachtung des Tatvorwurfs 223
b)  Einbeziehung der Strafzumessungserwägungen 224
II.  Abzugsverbote für Sanktionen als Sozialzwecknormen 225
1.  Kein Fiskalzweck 226
2.  Verfassungsgerichtliche Vorgaben für außerfiskalische Förderungs- und Lenkungsziele 227
3.  Sanktionszwecke als Sozialzweck(e) 228
a)  Bedeutung zur Unterstützung der „Vergeltung“ 230
b)  Bedeutung zur Unterstützung präventiver Zwecke 233
aa)  Generalprävention 234
bb)  Spezialprävention 235
cc)  Positive Spezialprävention durch Behandlung von Geldsanktionen als abziehbare Erwerbsaufwendungen? 237
III.  Fazit 237
§ 4  Übernahme strafrechtlicher Geldsanktionen durch Dritte 239
A.  Praxisrelevanz 239
I.  Typische Interessenlagen 240
1.  Taten im (fremden) Unternehmensinteresse 240
2.  Bewahrung des Unternehmensansehens in der Öffentlichkeit 242
3.  Umsetzung unternehmensinterner Compliance-Maßnahmen, insbesondere Gestaltung von Amnestie- und Kooperationsprogrammen 242
II.  Anlass für Kontroversen in zahlreichen Rechtsgebieten 243
1.  Antizipation der wirtschaftlichen Entlastung 243
2.  Nachgelagerte Zusage und Übernahme der Sanktion 245
B. Grundsätzliches im Zusammenhang mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit 246
I.  Objektive Bereicherung des Arbeitnehmers 247
II.  Dienstverhältnis 249
1.  „Nichtselbständige Arbeit“ und „Dienstverhältnis“ 250
2.  Keine Identität mit dem arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Begriff 252
3.  Gesetzeswidrige Handlungen als Bestandteil des steuerrechtlichen Dienstverhältnisses 254
a)  Abgrenzung der praktisch relevanten Fallgruppe 255
b)  Neue Erwägungen gegen die Einbeziehung gesetzeswidrigen Verhaltens 256
aa)  Rechtsangleichung und -vereinfachung 258
bb)  Wiederaufgreifen der älteren (Steuerstraf-)Rechtsprechung des BGH? 258
cc)  Übertragbarkeit von anderweitigen Denkansätzen des BFH 259
c)  Auseinandersetzung mit dem normativ verstandenen Dienstverhältnis 260
aa)  Meinungsstand bzgl. sittenwidriger Handlungen als Bestandteil steuerrechtlicher Dienstverhältnisse 260
bb)  Mittelbare Bezüge zu Zusammenhängen von gesetzeswidrigem Verhalten und nichtselbständiger Arbeit in der Rechtsprechung 262
(1)tÜbernahmekonstellationen 262
(a)tAusführungen der Rechtsprechung 262
(b)tSchlussfolgerungen 264
(2)tÜberprüfung von Verteidigungs-/Verfahrenskosten des Arbeitnehmers auf ihren Charakter als Werbungskosten 266
(a)tAusführungen der Rechtsprechung 266
(b)tSchlussfolgerungen 267
cc)  Fehlende Weisungsbindung bei rechtswidriger Mehrarbeit und Prostitution 268
dd)  Wirkung von § 40 AO 270
(1)tAndeutung eines normativen Begriffsverständnisses im Wortlaut von §§ 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 i. V. m. 19 EStG oder § 1 LStDV? 270
(2)tArbeitsrechtliches Direktionsrecht als nicht vollumfänglich durchsetzbares Recht 271
(3)tLohnsteuerabzug und organisierte Kriminalität 272
(4)tEinfluss der Verkehrsauffassung 272
ee)  Vergleich mit der Abgrenzung von Haupt- und Nebentätigkeiten 274
(1)tMaßstäbe im Umgang mit Nebentätigkeiten 275
(2)tAbgleich mit den Verhältnissen in typischen Übernahmekonstellationen 276
ff)  Erstreckung des Gedankens eines normativ verstandenen eigenbetrieblichen Interesses auf das Dienstverhältnis 278
d)  Zwischenfazit 279
III.  Zuordnung der Bereicherung zum Dienstverhältnis 279
1.  Veranlassungsprinzip 279
2.  Rechtsfigur des „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses“ 282
a)  Vorteilsgewähr stets im Eigeninteresse des Arbeitgebers 283
b)  Interessenabwägung durch Bewertung von Begleitumständen 284
aa)  Betrachtung der Begleitumstände 285
bb)  Wechselwirkungsgedanke 289
cc)  Funktion des Begriffs des „ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses“ 291
dd)  Ausnahmen von der Interessenabwägung 292
c)  Negatives Tatbestandsmerkmal der Einkünfte naus nichtselbständiger Arbeit? 293
3.  Kritik an der Rechtsfigur 295
a)  Darstellung kritischer Ansätze 295
aa)  Neuorientierung: Abgrenzung anhand ndes Geschäfts- oder Firmenwertbezugs (Fellmeth) 296
bb)  Forderung nach Optimierung 297
(1)tVerstärkte Ausrichtung am Leistungsfähigkeitsprinzip 297
(2)tStärkere Inanspruchnahme „betriebsfunktionaler Zielsetzungen“ 300
(3)tOptimierung einzelner Kriterien der Interessenabwägung 300
(4)tErsetzung des „eigenbetrieblichen“ Interesses als Bezugspunkt 301
b)  Auseinandersetzung mit der dargestellten Kritik 302
aa)  Auseinandersetzung mit der Neuausrichtung am Unternehmenswert 302
(1)tKein Nachweis logischer Unvertretbarkeit 302
(2)tErhöhte Praxistauglichkeit durch die Ausrichtung am Unternehmenswert? 303
(a)tVerknüpfung mit der Wertermittlung des Geschäfts- oder Firmenwerts 304
(b)tBewertungsprobleme 306
bb)  Auseinandersetzung mit den Vorschlägen zur Optimierung der Rechtsfigur 308
(1)tBetonung des Leistungsfähigkeitsprinzips und Verbrauch nin der Betriebssphäre 308
(a)tObjektive Aufwendungsersparnis und fehlende Marktgängigkeit 309
(b)tWerbungskostenersatz 310
(2)tBetonung „betriebsfunktionaler Zielsetzungen“ 311
(3)tWechselwirkungsgedanke 313
(4)tZur Ersetzung des eigenbetrieblichen Interesses als Bezugspunkt 315
(a)tÄnderung der Terminologie 316
(b)tGeringere Möglichkeiten zur Beeinflussung des „Erwerbsrahmens“ 317
(c)tKombination mit anderen kritischen Denkansätzen 317
(d)tMittelbarer Zwang 318
(e)tNicht erfasste Fälle 320
(5)tWeitere Ableitungen 322
(a)tStringente Umsetzung eines eigenbetrieblichen Interesses 322
(b)tEinbeziehung der Höhe des Vorteils erst ab Einsetzen des Lohninteresses 323
c)  Zwischenfazit 326
C.  Steuerrechtlicher Umgang mit Übernahmekonstellationen 328
I.  Rechtsprechung 328
1.  Urteil des BFH vom 7. 7. 2004 328
2.  Urteil des BFH vom 22. 7. 2008 330
3.  Urteil des FG Köln vom 22. 9. 2011 und des BFH vom 14. 11. 2013 331
4.  Urteil des FG Düsseldorf vom 4. 11. 2016 332
II.  Meinungsbild im Schrifttum 335
1.  Jüngeres Schrifttum 335
a)  Tendenzielle Befürwortung der Möglichkeit einer Sanktionsübernahme im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse 335
b)  Ergebnisoffene Kritik an der Rechtsprechungsänderung des BFH 337
c)  Tendenzielle Ablehnung der Möglichkeit einer Sanktionsübernahme im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers 338
d)  Unklare Differenzierung oder reine Ergebnisfeststellung 340
2.  Älteres Schrifttum 341
III.  Stellungnahme 341
1.  Erste Diskussionsebene: Lohnsteuerrechtliche Behandlung 342
a)   „Wohlverstandenes“ eigenbetriebliches Interesse 342
aa)  Qualifizierung von Sanktionsübernahmezahlungen als Arbeitslohn unter der Geltung eines „wohlverstandenen“ eigenbetrieblichen Interesses 342
bb)  § 40 AO 343
cc)  Zwischenfazit 344
b)  Anwendung des ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesses 344
aa)  Freiwilligkeit/Zwang zur Annahme des Vorteils 344
bb)  Anlass der Zahlung 345
(1)tTaten im (fremden) Unternehmensinteresse 346
(2)tSchutz des Ansehens des Unternehmens und Vermeidung des Bekanntwerdens von Unternehmensinterna 347
(3)tErmöglichung von Compliance- Untersuchungen 347
cc)  Lohninteresse 349
dd)  Abwägung 349
c)  Zwischenfazit 349
2.  Zweite Diskussionsebene: Berücksichtigung von Sanktionszwecken 350
a)  Schaffung von Fehlanreizen? 350
aa)  Erstattungszahlungen und Strafzwecke 350
bb)  Einfluss des Betriebsausgabenabzugs beim Unternehmen 351
(1)tRechtsprechung 351
(2)tSchrifttum 352
(3)tSchlussfolgerung 353
b)  Korrektur des Ergebnisses? 354
aa)  Erstattungszahlungen als Arbeitslohn 355
(1)tAndeutung im Schrifttum 355
(2)tAndeutung in der Rechtsprechung 355
(3)tSanktionsabzugsverbote und Arbeitslohn 357
(a)tWortlaut 357
(b)tSystematik 357
(c)tZweck 357
(4)tZwischenfazit 359
bb)  Betriebsausgabenabzug des Arbeitgebers bzw. Unternehmens 360
(1)tWortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte der Abzugsverbote 360
(2)tAnaloge Anwendung der Abzugsverbote für Sanktionen? 362
c)  Zwischenfazit 364
IV.  Übernahme von Verfahrens- und Verteidigungsaufwendungen eines Arbeitnehmers 365
1.  Arbeitnehmer 365
2.  Arbeitgeber 368
§ 5  Zusammenfassung 369
Literaturverzeichnis 375
Sachwortverzeichnis 391