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Olbrich, H. (2018). Die Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55402-7
Olbrich, Hanna. Die Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55402-7
Olbrich, H (2018): Die Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55402-7

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Die Tariffähigkeit von Arbeitnehmervereinigungen

Olbrich, Hanna

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 352

(2018)

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About The Author

Hanna Olbrich absolvierte ihr Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg mit arbeitsrechtlichem Wahlfach. Während ihres Studiums und nach der ersten juristischen Staatsprüfung Anfang 2007 war sie am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Lobinger beschäftigt, der auch ihre Dissertation betreute. Ihr Referendariat in Hamburg und Tel Aviv schloss die Verfasserin 2012 mit der zweiten Staatsprüfung für Juristen ab. Im Anschluss war sie über drei Jahre im arbeitsrechtlichen Dezernat einer amerikanischen Wirtschaftskanzlei in Hamburg als Rechtsanwältin tätig. Seit Anfang 2016 ist sie Richterin am Amtsgericht in Hamburg, wo sie Anfang 2018 auf Lebenszeit ernannt wurde.

Abstract

Was ist eine Gewerkschaft? Das ist im Gesetz nicht definiert. Welche Anforderungen an eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung zu stellen sind, gilt als eine der zentralen unbeantworteten Fragen des kollektiven Arbeitsrechts. Hoch umstritten ist insbesondere, ob eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung sozial mächtig sein, also eine gewisse Durchsetzungsstärke gegenüber der Arbeitgeberseite aufweisen muss. Diese Forderung des Bundesarbeitsgerichts benachteiligt kleinere Verbände ganz erheblich. Interessant ist die Frage vor allem, weil nach herkömmlichem Verständnis jede tariffähige Arbeitnehmervereinigung zur Durchsetzung eines Tarifvertrags auch streiken darf. Diesen Automatismus stellt die Arbeit in Frage und löst ihn im Ergebnis auf. Die Untersuchung befasst sich mit den Systemfragen des Ursprungs der Tarifautonomie und der Rolle des Arbeitskampfes für den tarifvertraglichen Einigungsprozess und analysiert die gängigen Anforderungen an eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung.

Die Arbeit wurde mit dem Südwestmetall Förderpreis 2018 für Nachwuchswissenschaftler ausgezeichnet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 17
1. Teil: Ursprung und Funktion der Tarifautonomie als Schlüssel zum dogmatischen Verständnis der Tariffähigkeit 23
A. Die Uneinigkeit hinsichtlich der Aufgabe der Koalitionen im Tarifvertragssystem und ihre Bedeutung für die Tariffähigkeit 23
I. Tariffähige Arbeitnehmervereinigungen als Repräsentanten staatlicher Aufgaben oder mitgliedschaftlich legitimierte Interessenverbände? 23
II.  Die Systemwidrigkeit eines einheitlichen nGewerkschaftsbegriffs 27
B. Die Sicherung der freien vertraglichen Einigung auf dem Gebiet der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen als alleiniger Zweck der Tarifautonomie 34
I.  Der Vertrag als vorrangiges Ordnungsprinzip unserer Privatrechtsordnung und der funktionale Zusammenhang von Tariffähigkeit und freier vertraglicher Einigung 34
II. Die legitimatorische Identität von Privatautonomie und Tarifautonomie 39
1. Die Notwendigkeit der dogmatischen Qualifizierung der Tarifautonomie 39
2.  Die Schwierigkeit der dogmatischen Erfassung der rechtlichen Wirkung von Tarifvertragsnormen als historisch wesentlicher Grund für die Entfernung des Tarifrechts von seinen zivilrechtlichen Wurzeln 40
a)  Die Kontroverse vor Inkrafttreten der Tarifvertragsverordnung 41
b)  Die Kontroverse unter Geltung der Tarifvertragsverordnung 45
3.  Die legitimationstheoretischen Erklärungsmodelle für die tarifvertragliche Normwirkung unter Geltung des Tarifvertragsgesetzes 46
a) Die Unhaltbarkeit der Annahme einer originären Autonomie der Koalitionen – die Zweiheit der Träger originärer Rechtsmacht 47
b)  Die Unhaltbarkeit der Annahme einer konstitutiven Legitimation der Koalitionen durch den Staat – die so genannten Delegationslehren, Anerkennungslehren und die Lehre vom ‚Geltungsbefehl‘ 53
aa) Grundsätzliches zur konstitutiv staatlich legitimierten Tarifnormsetzung 53
bb)Die Erklärungsmodelle staatlich legitimierter Tarifnormsetzung im Einzelnen 55
(1) Staatliche Delegation des Normsetzungsrechts durch §§ 1 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG oder durch Art. 9 Abs. 3 GG 55
(2)tDie so genannte Anerkennungslehre und die Lehre nvom staatlichen Geltungsbefehl 56
cc) Die Widerlegung einer auf staatliche Legitimation gründenden Tarifnormsetzung 59
(1)tDie geringe Aussagekraft des Rechtsnormbegriffs in §§ 1 Abs. 1, n4 Abs. 1 TVG 59
(2) Der Widerspruch der Delegationslehren zur historischer Entstehung ndes Kollektivvertragssystems 60
(3)tDer Widerspruch von staatlicher Delegation und einer Autonomie der Koalitionen 63
(4) Die Schwierigkeit der Delegations- und Anerkennungslehren, die grundsätzliche Beschränkung des Normsetzungsrechts auf die Verbandsmitglieder zu erklären 67
c)  Die Überzeugungskraft eines privatautonom-mandatarischen Verständnisses der Tarifautonomie 71
aa)  Der Tarifvertrag als privatrechtliches Instrument und die Maßgeblichkeit ndes Willens der Tarifgebundenen als gemeinsamer Ausgangspunkt der privatrechtlichen Begründungskonzepte 71
bb)  Die privatrechtlichen Begründungsmodelle der unmittelbaren und zwingenden Tarifnormwirkung für die Verbandsmitglieder im Einzelnen und die Überzeugungskraft einer vertretungsrechtlichen Konzeption 76
(1)tDie Begründung der Tarifnormwirkung als Folge einer besonderen nRechtsnatur des Tarifvertrages 76
(2)tDer Tarifvertrag als Leistungsbestimmung in Bezug auf das nArbeitsverhältnis durch beide Tarifparteien als Dritte, n§§ 315 ff. BGB nach Bötticher 77
(3)tDie so genannte Lehre vom kollektiven Schuldvertrag nach Jacobi 79
(4)tDie so genannte „Differenzierungstheorie“ – die Lehre vom Tarifvertrag nals Soziale Vormundschaft nach Ramm 81
(5)tDie Begründung der Tarifnormwirkung durch die Kombination einer Regelungsermächtigung mit einer Kollisionsnorm nach Rieble 83
(6) Die Vereinbarung tariflicher Arbeitsbedingungen durch die Koalitionen als ‚Stellvertreter‘ 84
cc)  Die Vorzugswürdigkeit des mandatarischen Verständnisses gegenüber den auf staatliche Legitimation gründenden Lehren 93
(1)tDie historische Bestätigung des privatrechtlichen Ursprungs nder Tarifautonomie 93
(2) Die Wahrung des Rechtsstaatsprinzips durch Vermeidung ndes Widerspruchs von staatlich delegierter Rechtsetzungsmacht und „Autonomie“ der Koalitionen 94
(3)tDie Beschränkung der Rechtsetzungsmacht auf die Verbandsmitglieder als logische Konsequenz des mandatarischen Verständnisses 95
(4)tDie Verwirklichung der Autonomie der Verbandsmitglieder durch tarifvertragliche Arbeitsbedingungen 96
4.  Zwischenfazit 100
III.  Die Herstellung von Verhandlungsparität als Voraussetzung von Selbstbestimmung und Richtigkeitschance auf dem Gebiet der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 100
1.  Das strukturelle Verhandlungsungleichgewicht als Hindernis für die Selbstbestimmung im Arbeitsverhältnis 100
2.  Die Überwindung des Verhandlungsungleichgewichts im Arbeitsverhältnis und die Ermöglichung ‚kollektiver‘ Selbstbestimmung durch den Tarifvertrag 104
C. Die Legitimationswidrigkeit und Unnötigkeit der Beschränkung der Tariffähigkeit aufgrund der ‚Indienstnahme‘ von Tarifverträgen durch den Gesetzgeber 107
I.  Die hohe Wahrscheinlichkeit der Gemeinwohlverträglichkeit von Tarifverträgen bei bestehender Verhandlungsparität 107
II.  Der Widerspruch einer Beschränkung der Tariffähigkeit wegen ‚Indienstnahme‘ von Tarifverträgen durch den Gesetzgeber zur mitgliedschaftlichen Legitimation der Gewerkschaften 113
III.  Die Beschränkung der tarifdispositiven Wirkung als legitimationsgerechte, Missbrauch vermeidende Lösung 115
2. Teil: Die Systemgerechtigkeit einer Begrenzung des Kreises der im weiteren Sinne tariffähigen, also zum Arbeitskampf berechtigten Arbeitnehmervereinigungen 117
A. Der Bedarf einer Gestaltung des tarifvertraglichen Einigungsprozesses und die freie vertragliche Einigung als ihr anerkannter Ansatzpunkt 117
I.  Die freie vertragliche Einigung durch die Überwindung der strukturellen Verhandlungsimparität im Arbeitsverhältnis als Regelungsaufgabe 117
II.  Die Kongruenz des verfassungsrechtlichen nund des privatrechtlichen Maßstabs für die Ausgestaltung des tarifvertraglichen Einigungsprozesses 119
B. Möglichkeiten der Ausgestaltung des tarifvertraglichen Einigungsprozesses und ihre kritische Analyse 123
I.  Die so genannte Mächtigkeitslehre des Bundesarbeitsgerichts 123
II. Alternative Konzepte einer Gestaltung des tarifvertraglichen Einigungsprozesses im Schrifttum 125
1.  Die heteronome Regelung der Arbeitsbedingungen durch zwingende gesetzliche Mindeststandards 125
2.  Die Einführung einer Inhaltskontrolle von Tarifverträgen 127
3.  Die Einräumung eines Verhandlungsanspruchs oder einer Schlichtungsobliegenheit 130
4.  Die Einführung eines Kontrahierungszwangs oder die Rückkehr zur Zwangsschlichtung 135
5.  Die Einschränkung der Tarifzuständigkeit 136
III.  Die ‚Marktentscheidung‘ – das ‚freie‘ Spiel der Kräfte 138
1.  Die Idee einer Selbstregulierung des Marktes 138
2.  Die Legitimationswidrigkeit einer Einschränkung der Tariffähigkeit zum Schutz einer übergeordneten kollektiven Betätigungsfreiheit der Vereinigungen 139
3.  Die Vergrößerung der Chance auf Selbstbestimmung durch unmittelbar und zwingend wirkende Kollektivverträge unabhängig von der Durchsetzungsstärke der Vereinigung 141
4.  Der Bedarf nach einem Korrektiv für normativ wirkende Kollektivarbeitsverträge durchsetzungsschwacher Vereinigungen und die Eignung einer eingeschränkten Inhaltskontrolle 146
5.  Zwischenergebnis 151
C. Die Sicherung des freien Verhandelns durch das Hilfsmittel des Arbeitskampfes als Grund einer systemgerechten Beschränkung der Tariffähigkeit im weiteren Sinne 152
I.  Die grundsätzliche Notwendigkeit des Arbeitskampfes als Hilfsmittel der Tarifautonomie 152
II.  Die Verhandlungsbezogenheit des Arbeitskampfes und ihre Bestätigung durch die historische Entwicklung und fortgeltende Anerkennung 154
III.  Die verhandlungssichernde Wirkung der bloßen Androhung des Arbeitskampfes 158
IV.  Die Vermeidung einseitig diktierter oder im Kampf erzwungener Bedingungen durch die Forderung der Durchsetzungsfähigkeit einer im weiteren Sinne tariffähigen Arbeitnehmerkoalition 163
V.  Zwischenfazit 169
3. Teil: Anforderungen an die Tariffähigkeit und Arbeitskampfberechtigung neiner Arbeitnehmervereinigung und deren gerichtliche Feststellung 171
A. Der Maßstab für die Tariffähigkeit und Arbeitskampfberechtigung einer Arbeitnehmervereinigung und der Gang der weiteren Untersuchung 171
I.  Die privatrechtliche Legitimation der tarifvertraglichen Rechtsetzung und die Legitimationswidrigkeit einer Einschränkung nder Tariffähigkeit wegen einer staatlichen Ordnungsaufgabe, ndes einheitlichen Gewerkschaftsbegriffs und der ‚Indienstnahme‘ nvo 171
II.  Die Legitimationswidrigkeit der Beschränkung der Tariffähigkeit im engeren Sinne auf durchsetzungsstarke Vereinigungen 172
III.  Die Sicherung der freien Tarifverhandlungen durch ndas Hilfsmittel des Arbeitskampfes als Grund der systemgerechten Beschränkung der Tariffähigkeit im weiteren Sinne 173
IV.  Der weitere Gang der Untersuchung 175
B. Funktion und Sinnhaftigkeit der einzelnen in Rechtsprechung und Schrifttum gestellten Anforderungen an eine tariffähige Arbeitnehmervereinigung 177
I.  Der freiwillige Zusammenschluss auf privatrechtlicher Ebene 177
II.  Die körperschaftliche Struktur: die Fähigkeit zur Willensbildung, der vom Mitgliederwechsel unabhängige Bestand und die Dauerhaftigkeit des Zusammenschlusses 180
1.  Die Fähigkeit zu ‚demokratischer‘ Willensbildung 180
2.  Der Bestand der Vereinigung unabhängig vom Mitgliederwechsel und ihre Anlegung auf gewisse Dauer – die Tariffähigkeit von ad-hoc-Koalitionen 183
III.  Der Zweck der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen 189
IV.  Die Tarifwilligkeit 192
V.  Die Anerkennung des Tarif-, Schlichtungs- und Arbeitskampfrechts 199
VI.  Die Organisation auf überbetrieblicher Grundlage 204
VII.  Die Gegnerunabhängigkeit und -freiheit 211
1.  Systematische Vorgaben für eine Gegnerunabhängigkeit und -freiheit 211
2.  Anforderungen an die Gegnerunabhängigkeit und -freiheit im Einzelnen 216
VIII.  Die Unabhängigkeit von Dritten, insbesondere von Staat, Kirchen, Parteien 221
IX.  Die Arbeitskampfbereitschaft 225
X.  Die Soziale Mächtigkeit und organisatorische Leistungsfähigkeit 229
1.  Die Bedeutung und Entwicklung des Kriteriums 229
2. Die Systemwidrigkeit einer Beschränkung des Rechts, Tarifverträge abzuschließen 233
3. Die systemlogische Beschränkung des Rechts, Arbeitskämpfe zu führen 233
4.  Die Rechtsprechung zur sozialen Mächtigkeit und organisatorischen Leistungsfähigkeit im Einzelnen und ihre weitgehende Übertragbarkeit nauf die hier entwickelte Differenzierung 234
a)  Die weitgehende Übertragbarkeit der in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Kriterien für die soziale Mächtigkeit 234
b) Die nur eingeschränkte Berechtigung der grundsätzlichen Kritik nan der Rechtsprechung zur sozialen Mächtigkeit und die fehlende Übertragbarkeit dieser Kritik auf den hiesigen Ansatz 236
c)  Die Unterkriterien der sozialen Mächtigkeit und organisatorischen Leistungsfähigkeit nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und ihre Sinnhaftigkeit für die Begrenzung der Tariffähigkeit und Arbeitskampfberechtigung 243
aa)  Zahl und Position der Mitglieder 244
bb)  Organisatorische Leistungsfähigkeit 246
cc)  Bisherige Tarifvertrags- und Arbeitskampfpraxis 248
dd) Betätigung und Anerkennung einer Koalition außerhalb des Tarifrechts 252
5.  Das fehlende Bedürfnis nach einer relativen Bestimmung der Tariffähigkeit 253
6.  Zwischenfazit 254
C.  Zur gerichtlichen Feststellung der Tariffähigkeit 257
Schlussbetrachtung 261
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in Thesen 263
I. 263
II. 265
III. 269
Literaturverzeichnis 276
Stichwortverzeichnis 292