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Brinkmann, J. (2018). Rücktritt und verbraucherschützender Widerruf. Zur Entkopplung der Rechtsfolgen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55526-0
Brinkmann, Jonas David. Rücktritt und verbraucherschützender Widerruf: Zur Entkopplung der Rechtsfolgen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie. Duncker & Humblot, 2018. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55526-0
Brinkmann, J (2018): Rücktritt und verbraucherschützender Widerruf: Zur Entkopplung der Rechtsfolgen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55526-0

Format

Rücktritt und verbraucherschützender Widerruf

Zur Entkopplung der Rechtsfolgen im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Brinkmann, Jonas David

Untersuchungen über das Spar-, Giro- und Kreditwesen. Abteilung B: Rechtswissenschaft, Vol. 211

(2018)

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About The Author

Jonas David Brinkmann studierte Rechtswissenschaft in Bielefeld. Nach dem ersten Staatsexamen 2012 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand an der Universität Bielefeld am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Europäisches Privatrecht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtsvergleichung von Herrn Professor Dr. Markus Artz. Das zweite Staatsexamen legte er Anfang 2018 in Berlin ab. Seit Juni 2018 ist er als Akademischer Rat und Habilitand am Lehrstuhl von Prof. Dr. Markus Artz tätig. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im europäischen Privatrecht und Bankrecht.

Abstract

Bis zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in das BGB verwies § 357 BGB hinsichtlich der Folgen der Ausübung des verbraucherprivatrechtlichen Widerrufsrechts auf das Rücktrittsfolgenrecht in §§ 346 ff. BGB. Der nationale Gesetzgeber hat sich dann im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie dazu entschlossen, die Widerrufsfolgen separat zu regeln. Das deutsche Recht verfügt nun über ein eigenständiges Reglement zur Rückabwicklung nach dem Widerruf der Willenserklärung. Jonas David Brinkmann nimmt in seiner Arbeit eine Bewertung dieser gesetzgeberischen Entscheidung vor. Er geht insbesondere der Frage nach, ob es für die einzelnen voneinander abweichenden Regelungen im Feld der Rückabwicklung nach Rücktritt respektive Widerruf sachliche Argumente gibt. Dazu unternimmt er nichts weniger als den Versuch einer Systematisierung des diffizilen Rücktritts- und Widerrufsrechts und der entsprechenden Rechtsfolgen. Im Ergebnis wird die »Entkopplung« des Rücktritts- und Widerrufsfolgenrechts als zweckmäßig eingestuft.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort 5
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 23
Kapitel 1: Grundlagen 27
§ 1 Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit 27
§ 2 Grundsätzliche Überlegungen zur Zweckmäßigkeit von vereinheitlichten und getrennten Regelungen 29
A. Ausgangspunkt: Recht als gesetzgeberischer Interessenausgleich 29
B. Die materielle und formelle Identität von Regelungskomplexen 30
I. Die materielle Ebene 31
II. Die formelle Ebene 31
III. Der Zweck der materiellen und der formellen Identität 31
IV. Vorrang der materiellen Identität gegenüber der materiellen Eigenständigkeit 32
V. Besonderheiten für den Vorrang der materiellen Identität in Mehrebenensystemen – insb. europarechtlich bedingte Widersprüche 36
VI. Vorrang der formellen Identität gegenüber der formellen Eigenständigkeit 39
VII. Ausnahmen vom Grundsatz des Vorrangs der formellen Identität 44
1. Grundsätzliche Ausnahme aus Praktikabilitätsgründen 44
2. Besondere Ausnahme bei (teilweise) europarechtlich begründeten Regelungen 45
C. Zusammenfassung zu Teil 2 48
Kapitel 2: Reichweite der materiellen Identität zwischen Rücktritt und Widerruf 49
§ 3 Grundsätzliche Gebotenheit materieller Identität der Rücktritts- und Widerrufsfolgen 49
A. Der Rücktritt 50
B. Der Widerruf 53
C. Übereinstimmung der sich gegenüberstehenden Interessen hinsichtlich der Rücktritts- und Widerrufsfolgen 56
§ 4 Vorüberlegungen bezüglich der Ermittlung von Rechtfertigungsgründen für Divergenzen zwischen dem Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht 62
A. Mögliche Ursachen sachlicher Unterschiede, mit denen sich Divergenzen zwischen dem Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht rechtfertigen lassen 62
B. Eingrenzung der zu untersuchenden Rücktritts- und Widerrufsrechte 65
§ 5 Das objektivierte Lösungsinteresse und die gesetzgeberische Interessengewichtung im Rücktrittsrecht 70
A. Die Rücktrittsrechte nach § 323 BGB wegen Nichtleistung und nicht vertragsgemäßer Leistung 70
I. Der Rücktritt wegen Nichtleistung trotz Fristsetzung 71
1. Der Rücktritt wegen vollständigen Ausbleibens der Gegenleistung nach Fristablauf gem. § 323 Abs. 1, 1. Fall BGB 71
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktritt wegen vollständigen Ausbleibens der Gegenleistung nach Fristablauf gem. § 323 Abs. 1, 1. Fall BGB 72
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim Rücktrittsrecht wegen vollständigen Ausbleibens der Gegenleistung nach Fristablauf gem. § 323 Abs. 1, 1. Fall BGB 77
c) Beurteilung der Regelungen zum Rücktritt wegen vollständigen Ausbleibens der Gegenleistung nach Fristablauf gem. § 323 Abs. 1, 1. Fall BGB 81
2. Der Rücktritt wegen teilweisen Ausbleibens der Leistung trotz Fristablauf gem. § 323 Abs. 1, 5 S. 1 BGB 83
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktritt wegen teilweisen Ausbleibens der Leistung trotz Fristablauf gem. § 323 Abs. 1, 5 S. 1 BGB 83
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim Rücktrittsrecht wegen teilweisen Ausbleibens der Leistung trotz Fristablauf gem. § 323 Abs. 1, 5 S. 1 BGB 86
c) Beurteilung der Regelung zum Rücktritt wegen teilweisen Ausbleibens der Leistung trotz Fristablauf gem. § 323 Abs. 1, 5 S. 1 BGB 88
3. Der Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung nach Fristsetzung gem. § 323 Abs. 1, 2. Fall, Abs. 5 S. 2 BGB 89
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung nach Fristsetzung gem. § 323 Abs. 1, 2. Fall, Abs. 5 S. 2 BGB 90
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim Rücktrittsrecht wegen nicht vertragsgemäßer Leistung nach Fristsetzung gem. § 323 Abs. 1, 2. Fall, Abs. 5 S. 2 BGB 91
c) Beurteilung der Regelung zum Rücktritt wegen nicht vertragsgemäßer Leistung nach Fristsetzung gem. § 323 Abs. 1, 2. Fall, Abs. 5 S. 2 BGB 94
aa) Die grundsätzliche Interessenbewertung 94
bb) Wertungsunterschiede im Vergleich zum Rücktrittsrecht wegen Teilleistung trotz Fristablaufs? 95
II. Rücktrittsrechte bei Entbehrlichkeit der Fristsetzung nach §§ 323 Abs. 2 BGB, § 440 S. 1 BGB, § 636 BGB und § 445a Abs. 2 und Abs. 3 BGB 102
1. Das fristlose Rücktrittsrecht wegen endgültiger und ernsthafter Erfüllungsverweigerung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB 103
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim fristlosen Rücktritt wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB 103
b) Die gesetzgeberische Interessenbewertung beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen ernsthafter und endgültiger Erfüllungsverweigerung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB 104
c) Beurteilung der Regelung zum Rücktritt wegen endgültiger und ernsthafter Erfüllungsverweigerung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB 107
2. Das fristlose Rücktrittsrecht beim relativen Fixgeschäft gem. § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 376 HGB 108
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim relativen Fixgeschäft gem. § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 376 HGB 108
b) Die gesetzgeberische Interessenbewertung beim Rücktrittsrecht bei relativen Fixgeschäften gem. § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 376 HGB 113
c) Beurteilung der Regelung beim Rücktrittsrecht wegen verspäteter Leistung beim relativen Fixgeschäft gem. § 323 Abs. 2 Nr. 2 BGB und § 376 HGB 114
3. Das fristlose Rücktrittsrecht wegen Vorliegens besonderer Umstände bei nicht vertragsgemäßer Leistung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB 116
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen besonderer Umstände bei nicht vertragsgemäßer Leistung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB 116
b) Die gesetzgeberische Interessenbewertung beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen besonderer Umstände bei nicht vertragsgemäßer Leistung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB 118
c) Beurteilung der gesetzgeberischen Interessenbewertung beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen besonderer Umstände bei nicht vertragsgemäßer Leistung gem. § 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB 122
4. Das fristlose Rücktrittsrecht wegen Verweigerung der Nacherfüllung aus §§ 440 S. 1, 1. Fall und 636, 1. Fall BGB 122
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen Verweigerung der Nacherfüllung aus §§ 440 S. 1, 1. Fall und 636, 1. Fall BGB 122
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung im Rahmen des fristlosen Rücktrittsrechts wegen Verweigerung der Nacherfüllung aus §§ 440 S. 1, 1. Fall und 636, 1. Fall BGB 125
c) Beurteilung der Regelung zum fristlosen Rücktrittsrecht wegen Verweigerung der Nacherfüllung aus §§ 440 S. 1, 1. Fall und 636, 1. Fall BGB 127
5. Das fristlose Rücktrittsrecht wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung nach §§ 440 S. 1, 2. Fall und 636, 2. Fall BGB 128
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung nach §§ 440 S. 2, 2. Fall und 636, 2. Fall BGB 128
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung nach §§ 440 S. 2, 2. Fall und 636, 2. Fall BGB 129
c) Beurteilung der Regelung zum fristlosen Rücktrittsrecht wegen fehlgeschlagener Nacherfüllung nach §§ 440 S. 2, 2. Fall und 636, 2. Fall BGB 130
6. Das fristlose Rücktrittsrecht wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nach §§ 440 S. 1, 3. Fall und 636, 3. Fall BGB 131
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nach §§ 440 S. 1, 3. Fall und 636, 3. Fall BGB 131
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim fristlosen Rücktrittsrecht wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nach §§ 440 S. 1, 3. Fall und 636, 3. Fall BGB 134
c) Beurteilung der Regelung zum fristlosen Rücktrittsrecht wegen Unzumutbarkeit der Nacherfüllung nach § 440 S. 1, 3. Fall und § 636, 3. Fall BGB 136
7. Das fristlose Rücktrittsrecht des Käufers wegen einer Beschränkung des Aufwendungsersatzes nach §§ 475 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, 440 S. 1 BGB 137
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim fristlosen Rücktrittsrecht des Käufers wegen einer Beschränkung des Aufwendungsersatzes nach §§ 475 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, 440 S. 1 BGB 137
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim fristlosen Rücktrittsrecht des Käufers wegen einer Beschränkung des Aufwendungsersatzes nach §§ 475 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, 440 S. 1 BGB 139
c) Beurteilung der gesetzgeberischen Interessengewichtung beim fristlosen Rücktrittsrecht des Käufers wegen einer Beschränkung des Aufwendungsersatzes nach §§ 475 Abs. 4 S. 2, Abs. 5, 440 S. 1 BGB 140
8. Das fristlose Rücktrittsrecht des Letztverkäufers im Falle der Mangelgewährleistung gegenüber dem Käufer nach § 445a Abs. 2 BGB 141
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim fristlosen Rücktrittsrecht des Letztverkäufers im Falle der Mangelgewährleistung gegenüber dem Käufer nach § 445a Abs. 2 BGB 141
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim fristlosen Rücktrittsrecht des Letztverkäufers im Falle der Mangelgewährleistung gegenüber dem Käufer nach § 445a Abs. 2 BGB 145
c) Beurteilung der gesetzgeberischen Interessengewichtung beim fristlosen Rücktrittsrecht des Letztverkäufers im Falle der Mangelgewährleistung gegenüber dem Käufer nach § 445a Abs. 2 BGB 146
9. Das fristlose Rücktrittsrecht des Zwischenhändlers in der Lieferkette nach § 445a Abs. 3 BGB 151
a) Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim fristlosen Rücktrittsrecht des Zwischenhändlers in der Lieferkette nach § 445 Abs. 3 BGB 151
b) Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim fristlosen Rücktrittsrecht des Zwischenhändlers in der Lieferkette nach § 445a Abs. 3 BGB 152
c) Beurteilung der gesetzgeberischen Interessengewichtung beim fristlosen Rücktrittsrecht des Zwischenhändlers in der Lieferkette nach § 445a Abs. 3 BGB 153
III. Das Rücktrittsrecht nach Abmahnung gemäß § 323 Abs. 3 BGB 154
1. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktritt nach Abmahnung gem. § 323 Abs. 3 BGB 154
2. Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung trotz Abmahnung nach § 323 Abs. 3 BGB 158
3. Beurteilung der gesetzgeberischen Interessengewichtung beim Rücktrittsrecht wegen Pflichtverletzung trotz Abmahnung nach § 323 Abs. 3 BGB 159
IV. Das Recht zum Rücktritt vor Fälligkeit nach § 323 Abs. 4 BGB 160
1. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktritt vor Fälligkeit nach § 323 Abs. 4 BGB 160
2. Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim Recht nach § 323 Abs. 4 BGB zum Rücktritt vor Fälligkeit 162
3. Beurteilung der Regelung zum Rücktrittsrecht vor Fälligkeit nach § 323 Abs. 4 BGB 164
B. Das Rücktrittsrecht nach § 324 BGB wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB 166
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktrittsrecht nach § 324 BGB wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB 166
II. Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim Rücktrittsrecht nach § 324 BGB wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB 171
III. Beurteilung der gesetzgeberischen Interessengewichtung beim Rücktrittsrecht nach § 324 BGB wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB 174
C. Das Rücktrittsrecht nach § 326 Abs. 5 BGB wegen Ausschlusses der Leistungspflicht des Schuldners nach § 275 BGB 175
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktrittsrecht gem. § 326 Abs. 5 BGB wegen Ausschlusses von der Leistungspflicht des Schuldners nach § 275 BGB 175
II. Die gesetzgeberische Interessengewichtung beim Rücktrittsrecht gem. § 326 Abs. 5 BGB wegen Ausschlusses von der Leistungspflicht des Schuldners nach § 275 BGB 179
III. Beurteilung der Regelung zum Rücktrittsrecht gem. § 326 Abs. 5 BGB wegen Ausschlusses von der Leistungspflicht des Schuldners nach § 275 BGB 182
D. Das Rücktrittsrecht nach § 321 Abs. 2 BGB wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Vorleistungsberechtigten 184
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktrittsrecht nach § 321 Abs. 2 BGB wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Vorleistungsberechtigten 184
II. Die gesetzgeberische Interessengewichtung in den Fällen des Rücktrittsrechts nach § 321 Abs. 2 BGB wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Vorleistungsberechtigten 185
1. Beständige Vorleistungspflichten 186
2. Unbeständige Vorleistungspflichten 188
3. Fristsetzung 188
III. Beurteilung der Regelung zum Rücktrittsrecht nach § 321 Abs. 2 BGB wegen mangelnder Leistungsfähigkeit des Vorleistungsberechtigten 189
E. Das Rücktrittsrecht wegen einredeweiser Verweigerung des Käufers zur Kaufpreiszahlung aus § 438 Abs. 4 S. 3 BGB 192
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktrittsrecht des Verkäufers wegen einredeweiser Verweigerung des Käufers zur Kaufpreiszahlung aus § 438 Abs. 4 S. 3 BGB 192
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Rücktrittsrecht des Verkäufers wegen einredeweiser Verweigerung des Käufers zur Kaufpreiszahlung aus § 438 Abs. 4 S. 3 BGB 193
III. Beurteilung der Interessenabwägung beim Rücktrittsrecht des Verkäufers wegen einredeweiser Verweigerung des Käufers zur Kaufpreiszahlung aus § 438 Abs. 4 S. 3 BGB 195
F. Das Rücktrittsrecht des Unternehmers bei Teilzahlungsgeschäften nach § 508 BGB 196
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktrittsrecht des Unternehmers bei Teilzahlungsgeschäften nach § 508 BGB 196
II. Die gesetzgeberische Interessenbeurteilung beim Rücktrittsrecht des Unternehmers bei Teilzahlungsgeschäften nach § 508 BGB 199
III. Beurteilung der Regelung zum Rücktrittsrecht des Unternehmers bei Teilzahlungsgeschäften nach § 508 BGB 202
G. Das Rücktrittsrecht des Verkäufers nach § 375 Abs. 2 HGB in den Fällen des Bestimmungskaufs 203
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktrittsrecht des Verkäufers in den Fällen des Bestimmungskaufs nach § 375 Abs. 2 HGB 203
II. Die gesetzgeberische Interessengewichtung in den Fällen des Rücktrittsrechts beim Bestimmungskauf nach § 375 Abs. 2 HGB 205
III. Beurteilung der Regelung zum Rücktrittsrecht des Verkäufers nach § 375 Abs. 2 HGB in den Fällen des Bestimmungskaufs 208
H. Das Rücktrittsrecht bei Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 3 BGB 210
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Rücktrittsrecht wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 3 BGB 210
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Rücktrittsrecht wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 3 BGB 212
III. Beurteilung der Regelung zum Rücktrittsrecht wegen Störung der Geschäftsgrundlage gemäß § 313 Abs. 3 BGB 212
I. Das Rücktrittsrecht des Reisenden vor Reiseantritt wegen erheblicher Vertragsänderungen gem. 651a Abs. 5 S. 2 BGB 213
I. Begründung des objektiven Lösungsinteresses beim Rücktritt des Reisenden vor Reiseantritt wegen erheblicher Vertragsänderungen gem. § 651a Abs. 5 S. 2 BGB 213
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Rücktrittsrecht des Reisenden vor Reiseantritt wegen erheblicher Vertragsänderungen gem. § 651a Abs. 5 S. 2 BGB 214
III. Beurteilung der Regelung zum Rücktrittsrecht des Reisenden wegen einer erheblichen Vertragsänderung gem. § 651a Abs. 5 S. 2 BGB 216
J. Zusammenfassende Beurteilung der untersuchten Rücktrittsrechte 217
§ 6 Das objektivierte Lösungsinteresse und die gesetzgeberische Interessengewichtung im Widerrufsrecht 219
A. Das Widerrufsrecht von Außergeschäftsraumverträgen nach §§ 312g, 312b, 312 BGB 219
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Widerrufsrecht von Außergeschäftsraumverträgen nach §§ 312g, 312b, 312 BGB 219
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Außergeschäftsraumverträgen nach §§ 312g, 312b, 312 BGB 227
1. Der situative Anwendungsbereich 228
2. Der personelle Anwendungsbereich 229
3. Typisierung der dem objektivierten Lösungsinteresse zugrunde liegenden Umstände 233
4. Berücksichtigung von Gemeinwohlinteressen bei der Interessenabwägung 235
5. Ausschlussgründe 236
6. Beschränkung der Lösungsmöglichkeit durch die Widerrufsfrist 240
III. Beurteilung der gesetzgeberischen Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Außergeschäftsraum verträgennach §§ 312g, 312b, 312 BGB 245
B. Das Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen nach §§ 312g, 312c, 312 BGB 247
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen nach §§ 312g, 312c, 312 BGB 247
1. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses bei Fernabsatzverträgen über Erfahrungsgüter 249
2. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses bei Fernabsatzverträgen über Vertrauensgüter 251
3. Zusammenfassung 253
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen nach §§ 312g, 312c, 312 BGB 253
1. Der personelle Anwendungsbereich 254
2. Typisierung der dem objektivierten Lösungsinteresse zugrunde gelegten Umstände 256
3. Berücksichtigung von Gemeinwohlüberlegungen in der Interessenabwägung 257
4. Beschränkungen des Widerrufsrechts 261
III. Beurteilung der Regelung zum Widerrufsrecht von Fernabsatzverträgen nach §§ 312g, 312c, 312 BGB 261
C. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherkreditverträgen nach § 495 Abs. 1 BGB 264
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Widerrufsrecht von Verbraucherkreditverträgen nach § 495 BGB 264
1. Verbraucherdarlehensverträge 264
2. Zahlungsaufschübe und sonstige entgeltliche Finanzierungshilfen 269
3. Zusammenfassung 273
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Verbraucherkreditverträgen nach § 495 Abs. 1 BGB 274
1. Der personelle Anwendungsbereich 274
2. Berücksichtigung von Gemeinwohlinteressen in der gesetzgeberischen Interessenabwägung 278
3. Ausnahmen vom Widerrufsrecht 280
4. Auswirkungen der verschiedenen Meinungen zum Begriff der entgeltlichen Finanzierungshilfe 287
5. Beschränkung der Widerrufsmöglichkeit durch die Widerrufsfrist 288
III. Beurteilung der gesetzgeberischen Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Verbraucherkreditverträgen nach § 495 Abs. 1 BGB 290
D. Das Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen gemäß § 510 BGB 292
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Widerrufsrecht von Ratenlieferungsverträgen gemäß § 510 BGB 292
1. Teilleistungen nach § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BGB 293
2. Verträge über die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art nach § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB 294
3. Der Auffangtatbestand nach § 510 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BGB 297
4. Zusammenfassung 298
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Ratenlieferungsverträgen gemäß § 510 BGB 299
1. Sachlicher Anwendungsbereich 299
2. Personeller Anwendungsbereich 301
3. Ausnahmen und Beschränkungen des Widerrufsrechts 302
III. Beurteilung der gesetzgeberischen Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Ratenlieferungsverträgen gemäß § 510 BGB 304
E. Das Widerrufsrecht bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen gem. §§ 514, 515 BGB 306
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen gem. §§ 514, 515 BGB 306
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen gem. §§ 514, 515 BGB 308
III. Beurteilung der Regelung zum Widerrufsrecht bei unentgeltlichen Darlehensverträgen und unentgeltlichen Finanzierungshilfen gem. §§ 514, 515 BGB 310
F. Das Widerrufsrecht bei Teilzeitwohnrechten und ähnlichen Verträgen nach § 485 BGB 311
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen und ähnlichen Verträgen 312
1. Teilzeit-Wohnrechteverträge 312
2. Langfristige Urlaubsprodukte 318
3. Vermittlungsverträge 320
4. Tauschsystemverträge 323
5. Zusammenfassung 325
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Teilzeitwohnrechten und ähnlichen Verträgen gemäß § 485 BGB 328
III. Beurteilung der gesetzgeberischen Interessenabwägung beim Widerrufsrecht bei Teilzeit- Wohnrechteverträgen und sonstigen Verträgen nach § 485 BGB 331
G. Das Widerrufsrecht bei Fernunterrichtsverträgen nach § 4 FernUSG 334
I. Begründung des objektivierten Lösungsinteresses beim Widerrufsrecht von Fernunterrichtsverträgen nach § 4 FernUSG 334
II. Die gesetzgeberische Interessenabwägung beim Widerrufsrecht von Fernunterrichtsverträgen nach § 4 FernUSG 338
III. Beurteilung der Regelung zum Widerrufsrecht von Fernunterrichtsverträgen nach § 4 FernUSG 341
H. Zusammenfassende Beurteilung der untersuchten Widerrufsrechte 344
§ 7 Zusammenfassung der Ergebnisse zu dem vom Gesetzgeber zugrunde gelegten Lösungsinteresse und den hinter den Lösungsrechten stehenden Wertungen 346
Kapitel 3: Unterschiede auf der Rechtsfolgenseite, ihre Legitimation und die daraus folgenden Konsequenzen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit der Entkopplung 350
§ 8 Auswirkungen auf den Vertrag, insbesondere die vertraglichen Erfüllungspflichten 350
§ 9 Die Pflicht zur Rückgewähr der empfangenen Leistungen 358
A. Die primäre Rückgewährpflicht 358
I. Die primäre Rückgewährpflicht und ihr Umfang im Rücktrittsfolgenrecht 358
II. Die primäre Rückgewährpflicht und ihr Umfang im Widerrufsfolgenrecht 362
III. Vergleich der Regelungen zur primären Rückgewährpflicht und Überprüfung etwaiger materieller Eigenständigkeiten hinsichtlich ihrer sachlichen Rechtfertigung 363
IV. Einordnung der Rückgewährpflicht in den Kontext der Regelung 364
B. Modalitäten der Rückgewähr 365
I. Erfüllungsort, Kosten- und Gefahrtragung der Rückgewähr 365
1. Erfüllungsort, Kosten- und Gefahrtragung der Rückgewähr im Rücktrittsfolgenrecht 365
a) Erfüllungsort der Rückgewährpflicht des Rücktrittsberechtigten 366
b) Erfüllungsort der Rückgewährpflicht des Rücktrittsgegners 372
c) Kosten und Gefahrtragung der Rückabwicklung 373
2. Erfüllungsort, Kosten- und Gefahrtragung der Rückgewähr im Widerrufsfolgenrecht 375
3. Bestimmung von materiellen Eigenständigkeiten und Überprüfung ihrer sachlichen Rechtfertigung 378
4. Einordnung in den Kontext der Regelung 381
II. Zeitpunkt der Rückgewähr 382
1. Die Regelungen im Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht 382
2. Bestimmung von materiellen Eigenständigkeiten, Überprüfung ihrer sachlichen Rechtfertigung und Einordnung in den Kontext der Regelung 386
§ 10 Die Wertersatzpflicht bei empfangenen Leistungen 389
A. Die Wertersatzpflicht im Rücktrittsfolgenrecht 389
I. Grundsätzliches 389
II. Zeitlicher Anwendungsbereich der Wertersatzpflicht 391
III. Berechnung des Umfangs der Wertersatzpflicht 392
IV. Ausschluss der Wertersatzpflicht 394
1. Die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme 394
2. § 346 Abs. 3 S. 1 BGB 395
a) § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB 396
b) § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB 397
c) § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 BGB 397
aa) Beschränkung auf Fälle der zurechenbaren Verursachung des Lösungsinteresses durch den Rücktrittsgegner 399
bb) Keine analoge Anwendung in den Fällen des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BGB 400
cc) Korrektur hinsichtlich des Umfangs der Befreiung 401
V. Zusammenfassung 407
B. Die Wertersatzpflicht im Widerrufsfolgenrecht 407
C. Bestimmung von materiellen Eigenständigkeiten und Überprüfung ihrer sachlichen Rechtfertigung 414
I. Zur primären Wertersatzpflicht für nichtgegenständliche Leistungen 416
II. Zur sekundären Wertersatzpflicht für gegenständliche Leistungen 422
1. Ausschluss der Zufallshaftung 423
2. Ausnahmen von der Wertersatzpflicht und Sorgfaltsmaßstab 425
a) Materielle Eigenständigkeiten 425
b) Sachliche Rechtfertigung 426
aa) Die Belehrungspflicht als Voraussetzung der Wertersatzpflicht im Widerrufsrecht 426
bb) Abweichungen beim Sorgfaltsmaßstab 427
cc) Der bestimmungsgemäße Gebrauch 428
dd) Ersatz des durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme entstandenen Wertverlusts 429
ee) Die Ausnahme des § 346 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 BGB 431
3. Berechnung des Wertersatzes 431
4. Verpflichtung zur Herausgabe etwaiger Bereicherungen beim Ausschluss der Wertersatzpflicht 433
D. Einordnung der Wertersatzpflichten in den Kontext der Regelung 435
I. Die Einordnung der primären Wertersatzpflichten in den Kontext der Regelung 435
II. Die sekundären Wertersatzpflichten im Kontext der Regelung 435
§ 11 Nutzungen und Aufwendungen 437
A. Die Regelungen betreffend Nutzungen und Aufwendungen im Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht 437
B. Sachlich gerechtfertigte materielle Eigenständigkeit zwischen Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht bezogen auf die Regelungen zu Nutzungen 440
C. Einordnung in den Kontext der Regelung 444
§ 12 Sonstige Rechtsfolgen 446
A. Vertragskosten 446
I. Die Verteilung der Vertragskosten im Rücktrittsfolgenrecht 446
II. Die Verteilung der Vertragskosten im Widerrufsfolgenrecht 448
III. Bestimmung von materieller Eigenständigkeit und Überprüfung ihrer sachlichen Rechtfertigung 450
IV. Einordnung in den Regelungskontext 452
B. Schadensersatz für Rückgewährstörungen 452
I. Die Bestimmungen zur Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners im Rücktrittsfolgenrecht 452
II. Die Bestimmungen zur Schadensersatzpflicht des Rückgewährschuldners im Widerrufsfolgenrecht 455
III. Zwischenergebnis 456
IV. Einordnung in den Kontext der Regelung 456
C. Surrogatherausgabe 456
I. Die Verpflichtung zur Surrogatherausgabe im Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht 456
II. Bestimmung von materieller Eigenständigkeit in Hinblick auf Surrogatherausgabepflichten und Überprüfung ihrer sachlichen Rechtfertigung 458
III. Einordnung in den Regelungskontext 458
§ 13 Zusammenfassung zur Erforderlichkeit und Reichweite der materiellen Identität 460
§ 14 Beurteilung der Zweckmäßigkeit der Entkopplung von Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht unter Berücksichtigung der zuvor gefundenen Regelungen 462
§ 15 Annex – Rücktritts- und Widerrufsfolgenrecht unter Berücksichtigung der Vorschläge über den „New Deal for Consumers“ sowie der „Warenhandelsrichtlinie“ und der „Richtlinie über digitale Inhalte“ 465
Literaturverzeichnis 470
Stichwortverzeichnis 489