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Der merkantile Minderwert

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Wilk, B. (2019). Der merkantile Minderwert. Der Versuch einer schadensbegrifflichen Konkretisierung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55621-2
Wilk, Burkhard. Der merkantile Minderwert: Der Versuch einer schadensbegrifflichen Konkretisierung. Duncker & Humblot, 2019. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-55621-2
Wilk, B (2019): Der merkantile Minderwert: Der Versuch einer schadensbegrifflichen Konkretisierung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-55621-2

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Der merkantile Minderwert

Der Versuch einer schadensbegrifflichen Konkretisierung

Wilk, Burkhard

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 493

(2019)

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About The Author

Burkhard Wilk studierte Rechtswissenschaften an der Universität in Marburg/Lahn. Im Anschluss daran war er am dortigen Fachbereich Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Rechtsphilosophie als wissenschaftlicher Assistent tätig und promovierte über den Begriff des Schadens und seines Ersatzes. Seit 1986 ist Wilk als Rechtsanwalt in Kassel auf verschiedenen Gebieten des Haftungsrechts spezialisiert.

Abstract

Gegenstand dieser Arbeit ist es im ersten Schritt die Rechtsprechung zum merkantilen Minderwert, die normativ aus einer Ergebniskorrektur der Differenzhypothese entstand, selbst einer Ergebniskorrektur zu unterziehen. Im zweiten Schritt wird der Versuch unternommen auf der Basis der vom BGB-Gesetzgeber gewollten begrifflichen Strukturen ein neues Konzept zum Phänomen des merkantilen Minderwerts vorzustellen, in welchem anstelle einer psychologischen Betrachtungsweise der physische bzw. reale Restschaden im Vordergrund steht. Zu den physischen Restschäden gehören dabei nicht nur die verbliebenen Einbußen, die man bisher dem sog. technischen Minderwert zugeordnet hat. Dazu gehören vielmehr auch die technischen Anlageschäden, die sich dadurch auszeichnen, dass trotz kunstgerechter Reparatur noch technische Unvollkommenheiten in Form technisch begründbarer (realer) Schadenanfälligkeiten verbleiben. Nur ein technisch begründbarer Restschaden bildet einen Substanzschaden ab, der in Geld zu bewerten ist. Sollte kein realer Restschaden verblieben sein, kann es letztlich nur auf den tatsächlichen oder mutmaßlichen Verkaufserlösverlust ankommen.»The Added Mercantile Value. The Trial of a Specification of the Concept of Damage«

The subject of this thesis is firstly case-law on subjecting mercantile value reductions that result in a normative manner from an adjustment in earnings in a differential hypothesis to a correction themselves. In the second step, an attempt is made to present a new concept on the phenomenon of the mercantile value reduction on the basis of the conceptual structures desired by the Civil Code legislators in which the focus is on the physical or real residual loss rather than using a psychological approach.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A.  Einleitung 9
B.  Der merkantile Minderwert im Lichte nder teleologischen Fortentwicklung nder Differenzhypothese 12
I.  „Konkrete Differenzhypothese“ 12
II.  „Gegliederte Differenzhypothese“ 13
III.   „Normative Differenzhypothese“ 15
C.  Der merkantile Minderwert aus marktpsychologischer Sicht 17
I.  Wertverlust aufgrund eines technisch begründbaren Mangelverdachts? 18
1.  Die Marktpsychologie beim Kraftfahrzeugkauf 19
2.  Die Marktpsyche beim Gebäudekauf 24
II.  Objektiver Wertverlust wegen Bestehens eines B-Marktes? 27
D.  Der merkantile Minderwert als normative Differenz 29
E.  Zwischenfazit 36
F.  Der merkantile Minderwert als physisches Phänomen 37
I.   Schadensbegriffliche Vorüberlegungen, Klarstellungen und Konkretisierungen 37
1.  Die Differenzhypothese – eine „höhere Kompensationsformel“ 37
2.  Der reale Einzelschaden als selbständige und reale Bedingung ndes zu kompensierenden Vermögensinteresses 40
3.  Die Subjektbezogenheit des natürlich -realen Einzelschadens 44
4.  Tatsächlicher Vermögensverlust statt nfiktiver Vermögensminderung 48
II.  Die Phänomene des sog. merkantilen Minderwertes 51
1.  Ersatz eines „realen Minderwerts“ bei physisch verbleibender Schadensanfälligkeit 51
2.  Kein zusätzlicher Wertausgleich nwegen des alleinigen Makels eines Vorschadens 58
3.   Merkantiler Wertausgleich für den Makel des Vorschadens – nein Fall des entgangenen Gewinns? 60
4.   Die Feststellungsklage – keine ungerechte Notlösung 64
G.  Resümee und Ausblick 66
Literaturverzeichnis 71
Stichwortverzeichnis 74