Grundrechte als Institution
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Grundrechte als Institution
Ein Beitrag zur politischen Soziologie
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 24
(2019)
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Niklas Luhmann studierte von 1946–1949 Rechtswissenschaften in Freiburg und arbeitete im Anschluss einige Zeit als Verwaltungsbeamter. Es folgten einige Jahre als Referent an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer sowie als Abteilungsleiter an der Sozialforschungsstelle an der Universität Münster in Dortmund. 1966 wurde er zum Dr. sc. pol. promoviert, nur fünf Monate später erfolgte die Habilitation in Münster. Luhmann folgte 1968 einem Ruf an die neu gegründete Universität Bielefeld, wo er die Soziologische Fakultät mit aufbaute und wo er bis zu seiner Emeritierung 1993 blieb. Neben Talcott Parsons gilt er als einer der Begründer der soziologischen Systemtheorie und zählt zu einem der einflussreichsten Sozialwissenschaftler des 20. Jahrhunderts.Abstract
Die großen Themen des neueren Rechts- und Staatsdenkens sind soziologisch keineswegs uninteressant. Sie sind nicht nur Dogmen und als solche der Interpretation und der historischen Erklärung zugänglich. Sie haben zumeist einen Realitätssinn oder beziehen sich auf Realitäten in einer Weise, die mehr Aufmerksamkeit verdiente, als sie gegenwärtig findet. [...] Als Thema unserer Untersuchung sei ein Problem des gegenüberliegenden Ufers der dogmatischen Staatsrechtswissenschaft anvisiert: die Institution der Grundrechte. Diese Auswahl erfolgt aus verschiedenen Gründen: Einerseits scheinen die Grundrechte, im Gegensatz etwa zum Organisationsteil der Verfassung, sich besonders schlecht für eine erfahrungswissenschaftliche, nicht-normative Analyse zu eignen. Jedenfalls spielen sie bisher in der Bürokratieforschung keine Rolle. Wir stehen hier vor einem noch unbestrittenen Reservat der Jurisprudenz, dessen soziologische Erschließung, wenn sie gelingt, besondere Aufschlüsse verspricht. Schließlich ist für diese Themenwahl bestimmend, daß es bisher mit rein interpretativen Methoden nicht recht gelungen ist, den Sinnzusammenhang des Grundrechtsteils mit den sonstigen Verfassungsvorschriften in einer einheitlichen These darzustellen.(Aus der Einführung des Verfassers)
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsübersicht | 5 | ||
Einführung | 7 | ||
1. Kapitel: Das politische System in der differenzierten Sozialordnung | 14 | ||
2. Kapitel: Die Legeshierarchie und die Trennung von Staat und Gesellschaft | 26 | ||
3. Kapitel: Naturrechtliche und geisteswissenschaftliche Grundrechtsbegründung | 38 | ||
4. Kapitel: Die Individualisierung der Selbstdarstellung: Würde und Freiheit | 53 | ||
5. Kapitel: Die Zivilisierung der Verhaltenserwartungen: Kommunikationsfreiheit | 84 | ||
6. Kapitel: Die Monetisierung der Bedarfsdeckung: Eigentum und Beruf | 108 | ||
7. Kapitel: Die Demokratisierung der Herrschaft: politisches Wahlrecht | 136 | ||
8. Kapitel: Die Begründung der Staatsentscheidungen: Gleichheit vor dem Gesetz | 162 | ||
9. Kapitel: Theorie der sozialen Differenzierung | 186 | ||
10. Kapitel: Soziologie und Grundrechtsdogmatik | 201 | ||
Sachverzeichnis | 217 |