Eigentum und Staat bei Immanuel Kant
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Eigentum und Staat bei Immanuel Kant
Recht und Philosophie, Vol. 4
(2019)
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Peifeng Tang studierte Rechtswissenschaft an der South China Normal University in Guangzhou (Bachelor of Laws, 2005–2009) und an der Southwest University for Politics and Law in Chongqing (Master of Laws, 2010–2013). Anschließend absolvierte er ein durch das Chinese Scholarship Council gefördertes Promotionsstudium an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, das er im Januar 2018 mit der Verleihung des Doktortitels abschloss. Seit Mai 2018 arbeitet er als Dozent an der Law School of Jinan University in Guangzhou.Abstract
Peifeng Tang untersucht das Verhältnis von Eigentum und Staat im Rahmen von Kants Transzendentalphilosophie. Nach systematischen und begrifflichen Vorklärungen analysiert der Autor zunächst, wie Kant - unter der Annahme einer Abhängigkeit des Rechts von der Moral - rechtfertigt, dass die Möglichkeit des Eigentums mit Notwendigkeit vorausgesetzt werden muss. Anschließend wird dargestellt, wie Kant das Problem des wirklichen Erwerbs des Eigentums transzendentalphilosophisch behandelt und von hier aus Entstehungsgrund, Aufgaben und Befugnisse des Staates in Bezug auf das Eigentum konzipiert. Dabei zeigt sich, dass nicht erst dem Sozialstaat, sondern bereits dem kantischen Rechtsstaat eine Befugnis zur Eigentumsbeschränkung zukommt; sie darf aber nicht willkürlich, sondern nur streng demokratisch und zweckgebunden ausgeübt werden. Schließlich wird Kants Rousseau-Rezeption erläutert. Dadurch kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass der Themenkomplex nicht nur eine rechts-, sondern auch eine geschichtsphilosophische Dimension hat. Unter letzterem Aspekt würde die Ausbreitung des Privateigentums nicht unbedingt zu Unfrieden führen, vielmehr könnte sie sogar einen Beitrag zur Rechtsverbesserung und zur Menschheitsentwicklung leisten.»Property and State in Kant's Philosophy«In this study, Peifeng Tang analyzes the relationship between property and state in Kant's transcendental philosophy. In particular, the relationship between law and morality, the justification of property and the origin and tasks of the state are examined. Finally, the influence of Rousseau on Kant's theory of property and state is presented and thus the historical-philosophical aspect of the topic is discussed.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 11 | ||
A. Systematische und begriffliche Vorklärungen | 15 | ||
I. Die Kopernikanische Wende und der Begriff der Freiheit | 15 | ||
II. Praktische Freiheit und Gesetze | 18 | ||
III. Der Begriff des Rechts und des Allgemeines Rechtsgesetzes | 22 | ||
IV. Der Fremdzwang als Ausführungsgrund des Gesetzes und die Gesetzgebung des Willens | 25 | ||
V. Rechtspflicht | 36 | ||
VI. Einzelne Rechtsgesetze und Rechtspflichten | 45 | ||
B. Rechtfertigung des Eigentums | 59 | ||
I. Was ist Eigentum? | 59 | ||
II. Rechtfertigung des Eigentums | 67 | ||
1. Die erste Argumentation: § 2 der Rechtslehre von 1797 | 69 | ||
2. Die zweite Argumentation: Das Unabhängigkeitsargument | 76 | ||
3. Die dritte Argumentation: Das Abhängigkeitsargument | 79 | ||
a) Widerlegung des Idealismus in der KrV | 79 | ||
b) Die Analogie des Besitzidealismus mit der Widerlegung ndes Idealismus | 83 | ||
C. Erwerb des Eigentums und Aufgabe des Staates | 88 | ||
I. Die Wirklichkeit des Vernunftbegriffes des Besitzes | 89 | ||
1. Die Typik in der Kritik der praktischen Vernunft | 90 | ||
2. Schematismus des Besitzes und Verstandesbegriff des Besitzes | 98 | ||
3. Die Entstehung und die Gewalten des Staates | 118 | ||
II. Exkurs: Der Begriff des Erlaubnisgesetzes | 128 | ||
III. Exkurs: Die Ulpianschen Formeln, die drei leges und das Erlaubnisgesetz des Eigentumsrechts | 145 | ||
1. Der Bezug der Ulpianschen Formeln und der drei leges nzum Eigentum | 147 | ||
2. Der Bezug der Ulpianschen Formeln und der drei leges nzum Erlaubnisgesetz des Eigentums | 152 | ||
3. Der Syllogismus hinter den Ulpianschen Formeln nund den drei leges | 157 | ||
a) Zu Reinhard Brandts Darstellung der Modallehre Kants | 158 | ||
b) Rekonstruktion der Syllogismus-Struktur in den Modalitätskategorien und Modalitätspostulaten | 163 | ||
c) Rekonstruktion der Syllogismus-Struktur in den Ulpianschen Formeln und den drei Gesetzen | 170 | ||
IV. Aufgaben des Staates | 183 | ||
1. Sicherheit der Rechte als staatliche Aufgabe | 184 | ||
a) Zu zwei entgegengesetzten Lesarten der Sozialstaatsbegründung | 187 | ||
b) Sozialstaatsaufgabe und kantischer Staat | 195 | ||
c) Staatliche Befugnis zur Beschränkung des äußeren Rechts | 198 | ||
2. Vergleich mit anderen Klassikern | 203 | ||
D. Rousseau-Rezeption, Verbot der Revolution und Bevorzugung der Reform | 210 | ||
I. Die Rezeption Rousseaus in der praktischen nPhilosophie Kants | 212 | ||
II. Revolutionsverbot und Reformpräferenz in der Rechtsphilosophie | 216 | ||
III. Die Rezeption Rousseaus in der Geschichtsphilosophie Kants | 219 | ||
IV. Die Grundlage der Geschichtsphilosophie | 221 | ||
1. Zum systematischen Ort der Geschichtsphilosophie | 222 | ||
2. Vom teleologischen System der organisierten Wesen | 224 | ||
3. Vom Endzweck der Schöpfung | 226 | ||
4. Geschichtsphilosophie auf teleologischer Grundlage | 230 | ||
5. Exkurs: Recht und Moral in der Geschichtsphilosophie | 241 | ||
6. Exkurs: Der Willkürgegenstand im Recht | 247 | ||
V. Verbot der Revolution und Bevorzugung der Reform in der Geschichtsphilosophie | 249 | ||
VI. Eigentum, Revolution und Reform | 262 | ||
Fazit | 270 | ||
Literaturverzeichnis | 277 | ||
Sachwortverzeichnis | 287 |