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Biewald, G. (2003). Regelgemäßes Verhalten und Verantwortlichkeit. Eine Untersuchung der Retterfälle und verwandter Konstellationen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51126-6
Biewald, Gunther. Regelgemäßes Verhalten und Verantwortlichkeit: Eine Untersuchung der Retterfälle und verwandter Konstellationen. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51126-6
Biewald, G (2003): Regelgemäßes Verhalten und Verantwortlichkeit: Eine Untersuchung der Retterfälle und verwandter Konstellationen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51126-6

Format

Regelgemäßes Verhalten und Verantwortlichkeit

Eine Untersuchung der Retterfälle und verwandter Konstellationen

Biewald, Gunther

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 152

(2003)

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Abstract

Dem Autor geht es um die Frage, welchen Einfluß die Bewertung einer Handlung als pflichtgemäß auf die Freiheit des Handelnden hat. Diese Frage wird traditionell im Zusammenhang mit den sogenannten Retterfällen erörtert. Retterfälle sind Fälle, in denen eine Person B in einer von einer Person A zuvor geschaffenen Notlage zur Rettung eines Dritten C in Erfüllung einer Pflicht in ein fremdes Rechtsgut eingreift oder ein eigenes Rechtsgut aufopfert. Für die Retterfälle wird gesagt, A, der Verursacher der Notlage, sei für die Rechtsgutsverletzung verantwortlich. Begründet wird dies damit, daß B wegen der Pflicht zur Handlung nicht frei gehandelt habe.

Im ersten Teil des Buches werden die Prinzipien der Zurechnung von Verantwortlichkeit für regelwidriges Verhalten dargestellt und um die Figur der Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens erweitert. Sodann wird das Verhältnis von Sollens-Sätzen und Freiheit genauer untersucht. Anschließend wird herausgearbeitet, daß es zwei Formen der Freiheit gibt, die den Arten der Verantwortlichkeit - Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens einerseit und Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens andererseits - entsprechen. Schließlich werden für ein System aus 32 Fällen die Konsequenzen des zweifachen Freiheitsbegriffs für die Zurechnung der rechtlich bedeutsamen Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens untersucht. Dabei kommen verschiedene rechtsdogmatische Probleme wie die actio illicita in causa und der "gerechtfertigte Nötigungsnotstand" zur Sprache.

Ausgezeichnet mit dem Preis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung Nürnberg 2003.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 21
Einleitung 25
Erster Teil: Grundbegriffe der Zurechnung von Verantwortlichkeit 31
Erstes Kapitel: Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens 31
I. Rechtliche Verantwortlichkeit als Verantwortlichkeit wegen Regelverstoßes 32
II. Die Struktur der Zuschreibung von Verantwortlichkeit wegen eines Regelverstoßes 32
1. Verhaltensregeln und Zurechnungsregeln 33
a) Kategorische Imperative 35
(1) Pflichten 35
(2) Obliegenheiten 37
b) Hypothetische Imperative 38
(1) Drei Arten der Implikation 40
(2) Notwendige, hinreichende oder notwendige und hinreichende Vorschriften in hypothetischen Imperativen 42
(3) Vier Grundformen hypothetischer Imperative 44
(4) Präskriptiver oder deskriptiver Charakter der hypothetischen Imperative 46
2. Die Rolle der Verhaltensregeln bei der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens 47
a) Erste Stufe: Deutung eines Vorgangs als Handlung 47
(1) Reflexion des intentionalen Charakters der Handlung im hypothetischen Imperativ 50
(2) Schluß von Vorgängen in der Welt auf den Willen des Subjekts 53
(a) Schluß von einem Vorgang in der Welt auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Absicht 54
(aa) Schluß von der Vornahme einer körperlichen Aktivität auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Absicht 57
(bb) Schluß von der Unterlassung einer körperlichen Aktivität auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Absicht 60
(b) Schluß vom Bestehen oder Nichtbestehen einer Absicht auf den Willen 61
(3) Handlungen durch Tun und Handlungen durch Unterlassen 63
(4) Regreßverbot bei Deutung eines Vorgangs als Handlung durch Tun 65
(5) Regreßverbot bei Deutung eines Vorgangs als Handlung durch Unterlassen 71
(a) Nichtvornahme einer Körperaktivität zeitlich vor einer Handlung durch Tun eines anderen Zurechnungssubjekts 73
(b) Nichtvornahme einer Körperaktivität zeitlich vor einer Handlung durch Unterlassen eines anderes Zurechnungssubjekts 75
(c) Nichtvornahme einer Körperaktivität zeitlich nach einer Handlung durch Tun eines anderen Zurechnungssubjekts 77
(6) Handlungszuschreibung in der Prospektive und in der Retrospektive 79
b) Zweite Stufe: Feststellung der Regelwidrigkeit und Deutung einer Handlung als Regelverstoß 79
(1) Bewertung der Handlung und Feststellung der Regelwidrigkeit 81
(a) Nichtberücksichtigung des Unterschieds von unmittelbaren und mittelbaren Handlungen 83
(b) Berücksichtigung des Unterschieds von unmittelbaren und mittelbaren Handlungen 83
(2) Deutung der Handlung als Regelverstoß 88
3. Die Rolle der Zurechnungsregeln bei der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens 89
a) Zwei Vermutungen zugunsten von Verantwortlichkeit 89
b) Widerlegung der Vermutungen durch die Zurechnungsregeln 91
4. Zurechnungsdefizite bei Teilhabe mehrerer Subjekte 93
a) Zurechnungsdefizit beim Vordermann bezüglich der Deutung eines Vorgangs als Handlung 93
b) Zurechnungsdefizit beim Vordermann bezüglich der Deutung einer pflichtwidrigen Handlung als Pflichtverstoß 96
5. Konsequenzen der Deutung einer Handlung als Regelverstoß – Drittverantwortlichkeit und Eigenverantwortlichkeit 101
6. Deutung einer Handlung als Regelverstoß in der Prospektive und der Retrospektive 102
7. Die kategorische Regel als Ausgangspunkt der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen Regelverstoßes 103
Zweites Kapitel: Obliegenheiten, Eigenverantwortlichkeit und die Bedeutung der Eigenverantwortlichkeit für die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Mitwirkung im zeitlichen Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes 105
I. Der Begriff der Obliegenheit 105
II. Das Verhältnis der Obliegenheiten zu den Pflichten 108
1. Vorrang der Pflichten vor den Obliegenheiten 108
2. Inhaltliche Abhängigkeit der Obliegenheiten von den die Rechtsgüter schützenden Pflichten 109
a) Unterlassungspflichten zum Schutz von Rechtsgütern 110
b) Handlungspflichten zum Schutz von Rechtsgütern 111
c) Unterlassungs- und Handlungsobliegenheiten des Rechtsgutsberechtigten 112
d) Arten der Obliegenheiten 113
III. Eigenverantwortlichkeit und ihre Bedeutung für die Zuschreibung von Drittverantwortlichkeit bei Mitwirkung im Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes 114
1. Das „Prinzip der Eigenverantwortlichkeit“ bei Mitwirkung im Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes 115
a) Der systematische Ort des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit“ bei Mitwirkung im Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes 115
(1) Vergleich mit den Fällen der Mitwirkung im Vorfeld eines Pflichtverstoßes 116
(a) Grundsatz der Pflichtwidrigkeit mittelbarer Handlungen, die durch einen zeitlich späteren Pflichtverstoß vermittelt werden 116
(b) Ausnahmen vom Grundsatz der Pflichtwidrigkeit von mittelbaren Handlungen, die durch einen zeitlich späteren Pflichtverstoß vermittelt werden 119
b) Der Gehalt des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit“ bei Mitwirkung im Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes 120
c) Der Gesichtspunkt der „Eigenverantwortlichen Selbstschädigung“ 122
IV. Zurechnungsdefizite beim Vordermann bei Teilhabe zweier Subjekte im Falle einer potentiell obliegenheitswidrigen Teilhabe des Vordermanns 122
1. Zurechnungsdefizit beim Vordermann bezüglich der Deutung eines Vorgangs als Handlung 123
2. Zurechnungsdefizit beim Vordermann bezüglich der Deutung einer obliegenheitswidrigen Handlung als Obliegenheitsverstoß 124
3. Mitverantwortlichkeit von Hintermann und Vordermann im Falle einer potentiell obliegenheitswidrigen Teilhabe des Vordermanns 126
Drittes Kapitel: Systematisch entwickelte Fälle zur Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens bei zeitlich versetzter Mitwirkung zweier Subjekte 128
I. Rechtsgutsverletzungen durch Tun 130
1. Handeln einer einzelnen Person 130
a) Fall 1: Tun eines Dritten 130
b) Fall 2: Tun des Rechtsgutsinhabers 131
2. Handeln mehrerer Personen 131
a) Fall 3: Zeitlich versetztes Tun Dritter 132
b) Zeitlich versetztes Zusammentreffen von Tun des Dritten mit Tun des Rechtsgutsinhabers 132
(1) Fall 4: Tun des Rechtsgutsinhabers zeitlich vor Tun des Dritten 132
(2) Fall 5: Tun des Dritten zeitlich vor Tun des Rechtsgutsinhabers 133
II. Rechtsgutsverletzungen durch Unterlassen 134
1. Unterlassen einer einzelnen Person 134
a) Fall 6: Unterlassen eines Dritten 134
b) Fall 7: Unterlassen des Rechtsgutsinhabers 135
2. Unterlassen mehrerer Personen 135
a) Fall 8: Zeitlich versetztes Unterlassen Dritter 137
b) Zeitlich versetztes Zusammentreffen von Unterlassen des Dritten mit Unterlassen des Rechtsgutsinhabers 138
(1) Fall 9: Unterlassen des Rechtsgutsinhabers zeitlich vor Unterlassen des Dritten 138
(2) Fall 10: Unterlassen des Dritten zeitlich vor Unterlassen des Rechtsgutsinhabers 139
c) Vorrang der Eigenverantwortlichkeit bei Unterlassen des Dritten zeitlich vor Unterlassen des Rechtsgutsinhabers 139
III. Zeitlich versetztes Zusammentreffen von Tun und Unterlassen 141
1. Zeitlich versetztes Zusammentreffen von Tun und Unterlassen Dritter 141
a) Fall 11: Tun eines Dritten zeitlich vor Unterlassen eines anderen Dritten 141
b) Fall 12: Unterlassen eines Dritten zeitlich vor Tun eines anderen Dritten 142
2. Zeitlich versetztes Tun des Dritten und Unterlassen des Rechtsgutsinhabers 143
a) Fall 13: Tun des Dritten zeitlich vor Unterlassen des Rechtsgutsinhabers 143
b) Fall 14: Unterlassen des Rechtsgutsinhabers zeitlich vor Tun des Dritten 145
3. Zeitlich versetztes Unterlassen des Dritten und Tun des Rechtsgutsinhabers 145
a) Fall 15: Tun des Rechtsgutsinhabers zeitlich vor Unterlassen des Dritten 145
b) Fall 16: Unterlassen des Dritten zeitlich vor Tun des Rechtsgutsinhabers 146
IV. Zusammenfassung 147
Viertes Kapitel: Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens im Recht 149
I. Die Struktur der Zuschreibung von Verantwortlichkeit wegen Regelerfüllung 150
1. Erste Stufe: Deutung eines Vorgangs als Handlung 151
2. Zweite Stufe: Feststellung der Regelgemäßheit und Deutung der Handlung als Regelerfüllung 151
a) Bewertung der Handlung und Feststellung der Regelgemäßheit 151
b) Deutung der Handlung als Regelerfüllung 156
II. Die Konsequenzen der Verantwortlichkeit für ein Ereignis wegen Regelerfüllung 158
1. Pflichterfüllung 158
2. Obliegenheitserfüllung 159
III. Zusammenfassung 160
Zweiter Teil: Die Bedeutung pflichtgemäßer Teilhabe für die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens 161
Fünftes Kapitel: Die Bedeutung der Pflichtgemäßheit von Verhalten im Zusammenhang mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei zeitlich versetzter Mitwirkung zweier Subjekte 163
I. Die Retterfälle – Eine Fallgruppe der Konstellation „Pflichtwidrig handelnder Hintermann, pflichtgemäß handelnder Vordermann“ 163
1. Erste Variante der Retterfälle: Pflichtgemäße Vornahme einer grundsätzlich pflichtwidrigen Handlung 164
a) Der Einfluß der Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtgemäß auf die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zum Hintermann 166
(1) Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtwidrig 167
(2) Bewertung der Handlung des Vordermanns als weder pflichtwidrig noch pflichtgemäß 167
(3) Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtgemäß 168
(a) Verantwortlichkeit des Vordermanns wegen pflichtgemäßen Verhaltens als Täter 169
(b) Verantwortlichkeit des Hintermanns wegen pflichtwidrigen Verhaltens als (mittelbarer) Täter 169
b) Ausschluß der Verantwortlichkeit des Vordermanns nach herkömmlichen Zurechnungsregeln? 171
(1) Kein Zurechnungsdefizit auf der ersten Stufe der Zurechnung 173
(2) Kein Zurechnungsdefizit auf der zweiten Stufe der Zurechnung 174
c) Zurechnungsausschlußgrund der Pflichtgemäßheit? 178
(1) Pflichtgemäßheit als Zurechnungsausschlußgrund auf der ersten Stufe der Zurechnung 178
(2) Pflichtgemäßheit als Zurechnungsausschlußgrund auf der zweiten Stufe der Zurechnung 180
(3) Kein Zurechnungsausschlußgrund der Pflichtgemäßheit 181
d) Ausschluß der Zurechenbarkeit der pflichtgemäßen Teilhabe des Vordermanns beschränkt auf den Kontext der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens 184
(1) Freiheit als Funktion der Art der zuzurechnenden Verantwortlichkeit 185
(2) Die Korrespondenz der beiden Arten der Verantwortlichkeit und zweier verschiedener Formen der Freiheit – Der Zusammenhang von Freiheit und Norm 187
(3) Die Bewertung der Teilhabe an einem Vorgang als relevanter Umstand für die Deutung als Handlung in Abhängigkeit von der Art der zuzurechnenden Verantwortlichkeit 189
(a) Regelgemäßheit und Qualität der Teilhabe als regelerfüllend-freie Handlung 190
(b) Regelwidrigkeit und Qualität der Teilhabe als regelverstoßend-freie Handlung 191
(4) Gemeinsamkeit von regelerfüllend-freien Handlungen und Naturvorgängen 191
(5) Die beiden Formen der Freiheit und die Bedeutung von Zwang für Verantwortlichkeit wegen pflichtgemäßen Verhaltens 192
(6) Konsequenzen für die erste Variante der Retterfälle 193
(a) Deutung der Teilhabe des Hintermanns als unmittelbare regelverstoßend-freie Handlung im Kontext der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens 194
(b) Keine Deutung der Teilhabe des Hintermanns als regelgemäß-freie Rettungshandlung im Kontext der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens 195
2. Zweite Variante der Retterfälle: Pflichtgemäße Vornahme einer grundsätzlich obliegenheitswidrigen Handlung 196
a) Der Einfluß der Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtgemäß auf die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zum Hintermann 197
(1) Bewertung der Handlung des Vordermanns als obliegenheitswidrig 198
(2) Bewertung der Handlung des Vordermanns als weder obliegenheitswidrig noch obliegenheitsgemäß 198
(3) Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtgemäß 198
(a) Verantwortlichkeit des Vordermanns wegen pflichtgemäßen Verhaltens als Täter 198
(b) Verantwortlichkeit des Hintermanns wegen pflichtwidrigen Verhaltens als (mittelbarer) Täter 199
3. Der Gang der Zurechnung von Verantwortlichkeit für ein Ereignis wegen pflichtwidrigen Verhaltens in beiden Varianten der Retterfälle 201
4. Zusammenfassung 208
II. Drei weitere Fallgruppen der Konstellation „Pflichtwidrig handelnder Hintermann, pflichtgemäß handelnder Vordermann“ 211
1. Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, pflichtgemäßes Unterlassen des Vordermanns 212
2. Pflichtwidriges Unterlassen des Hintermanns, pflichtgemäßes Tun des Vordermanns 217
3. Pflichtwidriges Unterlassen des Hintermanns, pflichtgemäßes Unterlassen des Vordermanns 221
4. Zusammenfassung 225
Sechstes Kapitel: Die Bedeutung der Pflichtgemäßheit von Verhalten im Zusammenhang mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zu nur einem Subjekt 226
I. Pflichtwidriges Tun, pflichtgemäßes Tun eines einzelnen Subjekts – Eine Fallgruppe der Konstellation „Pflichtwidrige Handlung, pflichtgemäße Handlung eines einzelnen Subjekts“ 228
1. Verantwortlichkeit des Subjekts wegen pflichtgemäßen Verhaltens durch eine unmittelbare Handlung aus der actio succedens 230
2. Verantwortlichkeit des Subjekts wegen pflichtwidrigen Verhaltens durch eine unmittelbare Handlung aus der actio praecedens 231
3. Die Bedeutung der Bewertung der actio succedens als pflichtgemäß für die Deutung der actio praecedens als Handlung 232
4. Der Gang der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens in Anknüpfung an die actio praecedens 233
5. Einwände gegen die vorgeschlagene Deutung 235
II. Drei weitere Fallgruppen der Konstellation „Pflichtwidrige Handlung, pflichtgemäße Handlung eines einzelnen Subjekts“ 240
1. Pflichtwidriges Tun, pflichtgemäßes Unterlassen 240
2. Pflichtwidriges Unterlassen, pflichtgemäßes Tun 246
3. Pflichtwidriges Unterlassen, pflichtgemäßes Unterlassen 248
III. Zusammenfassung 250
Dritter Teil: Die Bedeutung obliegenheitsgemäßer Teilhabe für die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens 252
Siebtes Kapitel: Die Bedeutung der Obliegenheitsgemäßheit von Verhalten im Zusammenhang mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei zeitlich versetzter Mitwirkung zweier Subjekte 253
I. Erste Variante der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns“ – Notstandseingriff in Rechtsgüter eines unbeteiligten Dritten 254
1. Der Einfluß der Bewertung der Handlung des Vordermanns als obliegenheitsgemäß auf die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zum Hintermann 257
a) Die Bewertung der Teilhabe an einem Vorgang als obliegenheitsgemäß als relevanter Umstand für die Deutung als Handlung im Kontext der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens 258
b) Konsequenzen für die erste Variante der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns“ 259
2. Der „Nötigungsnotstand“ bei Nötigung zu einer wegen Aggressivnotstands gerechtfertigten Handlung – Ein Spezialfall der ersten Variante der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns“ 259
a) Obliegenheitsgemäßheit der Notstandstat des Vordermanns 263
b) Verantwortlichkeit als (mittelbarer) Täter wegen pflichtwidrigen Verhaltens 263
c) Unmittelbarer gegenwärtiger rechtswidriger Angriff des Hintermanns durch die Drohung 264
II. Zweite Variante der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns“ – Notstandseingriff in eigene Rechtsgüter des Vordermanns 265
1. Verantwortlichkeit des Vordermanns wegen obliegenheitsgemäßen Verhaltens als Täter 265
2. Verantwortlichkeit des Hintermanns wegen pflichtwidrigen Verhaltens als (mittelbarer) Täter 266
III. Der Gang der Zurechnung von Verantwortlichkeit bei zeitlich späterer regelgemäßer Mitwirkung eines anderen Subjekts am Beispiel der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, regelgemäßes Tun des Vordermanns“ 267
IV. Drei weitere Fallgruppen der Konstellation „Pflichtwidrig handelnder Hintermann, obliegenheitsgemäß handelnder Vordermann“ 269
1. Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Unterlassen des Vordermanns 270
2. Pflichtwidriges Unterlassen des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns 272
3. Pflichtwidriges Unterlassen des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Unterlassen des Vordermanns 274
V. Zusammenfassung 275
Achtes Kapitel: Die Bedeutung der Obliegenheitsgemäßheit von Verhalten im Zusammenhang mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zu nur einem Subjekt 277
I. „Pflichtwidriges Tun, obliegenheitsgemäßes Tun eines einzelnen Subjekts“ 278
II. Der Gang der Zurechnung von Verantwortlichkeit bei zeitlich versetzter pflichtwidriger und regelgemäßer Mitwirkung eines Subjekts am Beispiel der Konstellation „Pflichtwidriges Tun, regelgemäßes Tun eines einzelnen Subjekts“ 282
III. Drei weitere Fallgruppen der Konstellation „Pflichtwidrige Handlung, obliegenheitsgemäße Handlung eines einzelnen Subjekts“ 284
1. Pflichtwidriges Tun, obliegenheitsgemäßes Unterlassen 284
2. Pflichtwidriges Unterlassen, obliegenheitsgemäßes Tun 285
3. Pflichtwidriges Unterlassen, obliegenheitsgemäßes Unterlassen 286
IV. Zusammenfassung 287
Fazit 289
Literaturverzeichnis 290
Verzeichnis der zitierten Entscheidungen 308
Stichwortverzeichnis 311