Regelgemäßes Verhalten und Verantwortlichkeit
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Regelgemäßes Verhalten und Verantwortlichkeit
Eine Untersuchung der Retterfälle und verwandter Konstellationen
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 152
(2003)
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Abstract
Dem Autor geht es um die Frage, welchen Einfluß die Bewertung einer Handlung als pflichtgemäß auf die Freiheit des Handelnden hat. Diese Frage wird traditionell im Zusammenhang mit den sogenannten Retterfällen erörtert. Retterfälle sind Fälle, in denen eine Person B in einer von einer Person A zuvor geschaffenen Notlage zur Rettung eines Dritten C in Erfüllung einer Pflicht in ein fremdes Rechtsgut eingreift oder ein eigenes Rechtsgut aufopfert. Für die Retterfälle wird gesagt, A, der Verursacher der Notlage, sei für die Rechtsgutsverletzung verantwortlich. Begründet wird dies damit, daß B wegen der Pflicht zur Handlung nicht frei gehandelt habe.Im ersten Teil des Buches werden die Prinzipien der Zurechnung von Verantwortlichkeit für regelwidriges Verhalten dargestellt und um die Figur der Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens erweitert. Sodann wird das Verhältnis von Sollens-Sätzen und Freiheit genauer untersucht. Anschließend wird herausgearbeitet, daß es zwei Formen der Freiheit gibt, die den Arten der Verantwortlichkeit - Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens einerseit und Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens andererseits - entsprechen. Schließlich werden für ein System aus 32 Fällen die Konsequenzen des zweifachen Freiheitsbegriffs für die Zurechnung der rechtlich bedeutsamen Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens untersucht. Dabei kommen verschiedene rechtsdogmatische Probleme wie die actio illicita in causa und der "gerechtfertigte Nötigungsnotstand" zur Sprache.Ausgezeichnet mit dem Preis der Schmitz-Nüchterlein-Stiftung Nürnberg 2003.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 21 | ||
Einleitung | 25 | ||
Erster Teil: Grundbegriffe der Zurechnung von Verantwortlichkeit | 31 | ||
Erstes Kapitel: Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens | 31 | ||
I. Rechtliche Verantwortlichkeit als Verantwortlichkeit wegen Regelverstoßes | 32 | ||
II. Die Struktur der Zuschreibung von Verantwortlichkeit wegen eines Regelverstoßes | 32 | ||
1. Verhaltensregeln und Zurechnungsregeln | 33 | ||
a) Kategorische Imperative | 35 | ||
(1) Pflichten | 35 | ||
(2) Obliegenheiten | 37 | ||
b) Hypothetische Imperative | 38 | ||
(1) Drei Arten der Implikation | 40 | ||
(2) Notwendige, hinreichende oder notwendige und hinreichende Vorschriften in hypothetischen Imperativen | 42 | ||
(3) Vier Grundformen hypothetischer Imperative | 44 | ||
(4) Präskriptiver oder deskriptiver Charakter der hypothetischen Imperative | 46 | ||
2. Die Rolle der Verhaltensregeln bei der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens | 47 | ||
a) Erste Stufe: Deutung eines Vorgangs als Handlung | 47 | ||
(1) Reflexion des intentionalen Charakters der Handlung im hypothetischen Imperativ | 50 | ||
(2) Schluß von Vorgängen in der Welt auf den Willen des Subjekts | 53 | ||
(a) Schluß von einem Vorgang in der Welt auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Absicht | 54 | ||
(aa) Schluß von der Vornahme einer körperlichen Aktivität auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Absicht | 57 | ||
(bb) Schluß von der Unterlassung einer körperlichen Aktivität auf das Bestehen oder Nichtbestehen einer Absicht | 60 | ||
(b) Schluß vom Bestehen oder Nichtbestehen einer Absicht auf den Willen | 61 | ||
(3) Handlungen durch Tun und Handlungen durch Unterlassen | 63 | ||
(4) Regreßverbot bei Deutung eines Vorgangs als Handlung durch Tun | 65 | ||
(5) Regreßverbot bei Deutung eines Vorgangs als Handlung durch Unterlassen | 71 | ||
(a) Nichtvornahme einer Körperaktivität zeitlich vor einer Handlung durch Tun eines anderen Zurechnungssubjekts | 73 | ||
(b) Nichtvornahme einer Körperaktivität zeitlich vor einer Handlung durch Unterlassen eines anderes Zurechnungssubjekts | 75 | ||
(c) Nichtvornahme einer Körperaktivität zeitlich nach einer Handlung durch Tun eines anderen Zurechnungssubjekts | 77 | ||
(6) Handlungszuschreibung in der Prospektive und in der Retrospektive | 79 | ||
b) Zweite Stufe: Feststellung der Regelwidrigkeit und Deutung einer Handlung als Regelverstoß | 79 | ||
(1) Bewertung der Handlung und Feststellung der Regelwidrigkeit | 81 | ||
(a) Nichtberücksichtigung des Unterschieds von unmittelbaren und mittelbaren Handlungen | 83 | ||
(b) Berücksichtigung des Unterschieds von unmittelbaren und mittelbaren Handlungen | 83 | ||
(2) Deutung der Handlung als Regelverstoß | 88 | ||
3. Die Rolle der Zurechnungsregeln bei der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens | 89 | ||
a) Zwei Vermutungen zugunsten von Verantwortlichkeit | 89 | ||
b) Widerlegung der Vermutungen durch die Zurechnungsregeln | 91 | ||
4. Zurechnungsdefizite bei Teilhabe mehrerer Subjekte | 93 | ||
a) Zurechnungsdefizit beim Vordermann bezüglich der Deutung eines Vorgangs als Handlung | 93 | ||
b) Zurechnungsdefizit beim Vordermann bezüglich der Deutung einer pflichtwidrigen Handlung als Pflichtverstoß | 96 | ||
5. Konsequenzen der Deutung einer Handlung als Regelverstoß – Drittverantwortlichkeit und Eigenverantwortlichkeit | 101 | ||
6. Deutung einer Handlung als Regelverstoß in der Prospektive und der Retrospektive | 102 | ||
7. Die kategorische Regel als Ausgangspunkt der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen Regelverstoßes | 103 | ||
Zweites Kapitel: Obliegenheiten, Eigenverantwortlichkeit und die Bedeutung der Eigenverantwortlichkeit für die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei Mitwirkung im zeitlichen Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes | 105 | ||
I. Der Begriff der Obliegenheit | 105 | ||
II. Das Verhältnis der Obliegenheiten zu den Pflichten | 108 | ||
1. Vorrang der Pflichten vor den Obliegenheiten | 108 | ||
2. Inhaltliche Abhängigkeit der Obliegenheiten von den die Rechtsgüter schützenden Pflichten | 109 | ||
a) Unterlassungspflichten zum Schutz von Rechtsgütern | 110 | ||
b) Handlungspflichten zum Schutz von Rechtsgütern | 111 | ||
c) Unterlassungs- und Handlungsobliegenheiten des Rechtsgutsberechtigten | 112 | ||
d) Arten der Obliegenheiten | 113 | ||
III. Eigenverantwortlichkeit und ihre Bedeutung für die Zuschreibung von Drittverantwortlichkeit bei Mitwirkung im Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes | 114 | ||
1. Das „Prinzip der Eigenverantwortlichkeit“ bei Mitwirkung im Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes | 115 | ||
a) Der systematische Ort des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit“ bei Mitwirkung im Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes | 115 | ||
(1) Vergleich mit den Fällen der Mitwirkung im Vorfeld eines Pflichtverstoßes | 116 | ||
(a) Grundsatz der Pflichtwidrigkeit mittelbarer Handlungen, die durch einen zeitlich späteren Pflichtverstoß vermittelt werden | 116 | ||
(b) Ausnahmen vom Grundsatz der Pflichtwidrigkeit von mittelbaren Handlungen, die durch einen zeitlich späteren Pflichtverstoß vermittelt werden | 119 | ||
b) Der Gehalt des „Prinzips der Eigenverantwortlichkeit“ bei Mitwirkung im Vorfeld eines Obliegenheitsverstoßes | 120 | ||
c) Der Gesichtspunkt der „Eigenverantwortlichen Selbstschädigung“ | 122 | ||
IV. Zurechnungsdefizite beim Vordermann bei Teilhabe zweier Subjekte im Falle einer potentiell obliegenheitswidrigen Teilhabe des Vordermanns | 122 | ||
1. Zurechnungsdefizit beim Vordermann bezüglich der Deutung eines Vorgangs als Handlung | 123 | ||
2. Zurechnungsdefizit beim Vordermann bezüglich der Deutung einer obliegenheitswidrigen Handlung als Obliegenheitsverstoß | 124 | ||
3. Mitverantwortlichkeit von Hintermann und Vordermann im Falle einer potentiell obliegenheitswidrigen Teilhabe des Vordermanns | 126 | ||
Drittes Kapitel: Systematisch entwickelte Fälle zur Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens bei zeitlich versetzter Mitwirkung zweier Subjekte | 128 | ||
I. Rechtsgutsverletzungen durch Tun | 130 | ||
1. Handeln einer einzelnen Person | 130 | ||
a) Fall 1: Tun eines Dritten | 130 | ||
b) Fall 2: Tun des Rechtsgutsinhabers | 131 | ||
2. Handeln mehrerer Personen | 131 | ||
a) Fall 3: Zeitlich versetztes Tun Dritter | 132 | ||
b) Zeitlich versetztes Zusammentreffen von Tun des Dritten mit Tun des Rechtsgutsinhabers | 132 | ||
(1) Fall 4: Tun des Rechtsgutsinhabers zeitlich vor Tun des Dritten | 132 | ||
(2) Fall 5: Tun des Dritten zeitlich vor Tun des Rechtsgutsinhabers | 133 | ||
II. Rechtsgutsverletzungen durch Unterlassen | 134 | ||
1. Unterlassen einer einzelnen Person | 134 | ||
a) Fall 6: Unterlassen eines Dritten | 134 | ||
b) Fall 7: Unterlassen des Rechtsgutsinhabers | 135 | ||
2. Unterlassen mehrerer Personen | 135 | ||
a) Fall 8: Zeitlich versetztes Unterlassen Dritter | 137 | ||
b) Zeitlich versetztes Zusammentreffen von Unterlassen des Dritten mit Unterlassen des Rechtsgutsinhabers | 138 | ||
(1) Fall 9: Unterlassen des Rechtsgutsinhabers zeitlich vor Unterlassen des Dritten | 138 | ||
(2) Fall 10: Unterlassen des Dritten zeitlich vor Unterlassen des Rechtsgutsinhabers | 139 | ||
c) Vorrang der Eigenverantwortlichkeit bei Unterlassen des Dritten zeitlich vor Unterlassen des Rechtsgutsinhabers | 139 | ||
III. Zeitlich versetztes Zusammentreffen von Tun und Unterlassen | 141 | ||
1. Zeitlich versetztes Zusammentreffen von Tun und Unterlassen Dritter | 141 | ||
a) Fall 11: Tun eines Dritten zeitlich vor Unterlassen eines anderen Dritten | 141 | ||
b) Fall 12: Unterlassen eines Dritten zeitlich vor Tun eines anderen Dritten | 142 | ||
2. Zeitlich versetztes Tun des Dritten und Unterlassen des Rechtsgutsinhabers | 143 | ||
a) Fall 13: Tun des Dritten zeitlich vor Unterlassen des Rechtsgutsinhabers | 143 | ||
b) Fall 14: Unterlassen des Rechtsgutsinhabers zeitlich vor Tun des Dritten | 145 | ||
3. Zeitlich versetztes Unterlassen des Dritten und Tun des Rechtsgutsinhabers | 145 | ||
a) Fall 15: Tun des Rechtsgutsinhabers zeitlich vor Unterlassen des Dritten | 145 | ||
b) Fall 16: Unterlassen des Dritten zeitlich vor Tun des Rechtsgutsinhabers | 146 | ||
IV. Zusammenfassung | 147 | ||
Viertes Kapitel: Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens im Recht | 149 | ||
I. Die Struktur der Zuschreibung von Verantwortlichkeit wegen Regelerfüllung | 150 | ||
1. Erste Stufe: Deutung eines Vorgangs als Handlung | 151 | ||
2. Zweite Stufe: Feststellung der Regelgemäßheit und Deutung der Handlung als Regelerfüllung | 151 | ||
a) Bewertung der Handlung und Feststellung der Regelgemäßheit | 151 | ||
b) Deutung der Handlung als Regelerfüllung | 156 | ||
II. Die Konsequenzen der Verantwortlichkeit für ein Ereignis wegen Regelerfüllung | 158 | ||
1. Pflichterfüllung | 158 | ||
2. Obliegenheitserfüllung | 159 | ||
III. Zusammenfassung | 160 | ||
Zweiter Teil: Die Bedeutung pflichtgemäßer Teilhabe für die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens | 161 | ||
Fünftes Kapitel: Die Bedeutung der Pflichtgemäßheit von Verhalten im Zusammenhang mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei zeitlich versetzter Mitwirkung zweier Subjekte | 163 | ||
I. Die Retterfälle – Eine Fallgruppe der Konstellation „Pflichtwidrig handelnder Hintermann, pflichtgemäß handelnder Vordermann“ | 163 | ||
1. Erste Variante der Retterfälle: Pflichtgemäße Vornahme einer grundsätzlich pflichtwidrigen Handlung | 164 | ||
a) Der Einfluß der Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtgemäß auf die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zum Hintermann | 166 | ||
(1) Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtwidrig | 167 | ||
(2) Bewertung der Handlung des Vordermanns als weder pflichtwidrig noch pflichtgemäß | 167 | ||
(3) Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtgemäß | 168 | ||
(a) Verantwortlichkeit des Vordermanns wegen pflichtgemäßen Verhaltens als Täter | 169 | ||
(b) Verantwortlichkeit des Hintermanns wegen pflichtwidrigen Verhaltens als (mittelbarer) Täter | 169 | ||
b) Ausschluß der Verantwortlichkeit des Vordermanns nach herkömmlichen Zurechnungsregeln? | 171 | ||
(1) Kein Zurechnungsdefizit auf der ersten Stufe der Zurechnung | 173 | ||
(2) Kein Zurechnungsdefizit auf der zweiten Stufe der Zurechnung | 174 | ||
c) Zurechnungsausschlußgrund der Pflichtgemäßheit? | 178 | ||
(1) Pflichtgemäßheit als Zurechnungsausschlußgrund auf der ersten Stufe der Zurechnung | 178 | ||
(2) Pflichtgemäßheit als Zurechnungsausschlußgrund auf der zweiten Stufe der Zurechnung | 180 | ||
(3) Kein Zurechnungsausschlußgrund der Pflichtgemäßheit | 181 | ||
d) Ausschluß der Zurechenbarkeit der pflichtgemäßen Teilhabe des Vordermanns beschränkt auf den Kontext der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens | 184 | ||
(1) Freiheit als Funktion der Art der zuzurechnenden Verantwortlichkeit | 185 | ||
(2) Die Korrespondenz der beiden Arten der Verantwortlichkeit und zweier verschiedener Formen der Freiheit – Der Zusammenhang von Freiheit und Norm | 187 | ||
(3) Die Bewertung der Teilhabe an einem Vorgang als relevanter Umstand für die Deutung als Handlung in Abhängigkeit von der Art der zuzurechnenden Verantwortlichkeit | 189 | ||
(a) Regelgemäßheit und Qualität der Teilhabe als regelerfüllend-freie Handlung | 190 | ||
(b) Regelwidrigkeit und Qualität der Teilhabe als regelverstoßend-freie Handlung | 191 | ||
(4) Gemeinsamkeit von regelerfüllend-freien Handlungen und Naturvorgängen | 191 | ||
(5) Die beiden Formen der Freiheit und die Bedeutung von Zwang für Verantwortlichkeit wegen pflichtgemäßen Verhaltens | 192 | ||
(6) Konsequenzen für die erste Variante der Retterfälle | 193 | ||
(a) Deutung der Teilhabe des Hintermanns als unmittelbare regelverstoßend-freie Handlung im Kontext der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelwidrigen Verhaltens | 194 | ||
(b) Keine Deutung der Teilhabe des Hintermanns als regelgemäß-freie Rettungshandlung im Kontext der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen regelgemäßen Verhaltens | 195 | ||
2. Zweite Variante der Retterfälle: Pflichtgemäße Vornahme einer grundsätzlich obliegenheitswidrigen Handlung | 196 | ||
a) Der Einfluß der Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtgemäß auf die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zum Hintermann | 197 | ||
(1) Bewertung der Handlung des Vordermanns als obliegenheitswidrig | 198 | ||
(2) Bewertung der Handlung des Vordermanns als weder obliegenheitswidrig noch obliegenheitsgemäß | 198 | ||
(3) Bewertung der Handlung des Vordermanns als pflichtgemäß | 198 | ||
(a) Verantwortlichkeit des Vordermanns wegen pflichtgemäßen Verhaltens als Täter | 198 | ||
(b) Verantwortlichkeit des Hintermanns wegen pflichtwidrigen Verhaltens als (mittelbarer) Täter | 199 | ||
3. Der Gang der Zurechnung von Verantwortlichkeit für ein Ereignis wegen pflichtwidrigen Verhaltens in beiden Varianten der Retterfälle | 201 | ||
4. Zusammenfassung | 208 | ||
II. Drei weitere Fallgruppen der Konstellation „Pflichtwidrig handelnder Hintermann, pflichtgemäß handelnder Vordermann“ | 211 | ||
1. Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, pflichtgemäßes Unterlassen des Vordermanns | 212 | ||
2. Pflichtwidriges Unterlassen des Hintermanns, pflichtgemäßes Tun des Vordermanns | 217 | ||
3. Pflichtwidriges Unterlassen des Hintermanns, pflichtgemäßes Unterlassen des Vordermanns | 221 | ||
4. Zusammenfassung | 225 | ||
Sechstes Kapitel: Die Bedeutung der Pflichtgemäßheit von Verhalten im Zusammenhang mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zu nur einem Subjekt | 226 | ||
I. Pflichtwidriges Tun, pflichtgemäßes Tun eines einzelnen Subjekts – Eine Fallgruppe der Konstellation „Pflichtwidrige Handlung, pflichtgemäße Handlung eines einzelnen Subjekts“ | 228 | ||
1. Verantwortlichkeit des Subjekts wegen pflichtgemäßen Verhaltens durch eine unmittelbare Handlung aus der actio succedens | 230 | ||
2. Verantwortlichkeit des Subjekts wegen pflichtwidrigen Verhaltens durch eine unmittelbare Handlung aus der actio praecedens | 231 | ||
3. Die Bedeutung der Bewertung der actio succedens als pflichtgemäß für die Deutung der actio praecedens als Handlung | 232 | ||
4. Der Gang der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens in Anknüpfung an die actio praecedens | 233 | ||
5. Einwände gegen die vorgeschlagene Deutung | 235 | ||
II. Drei weitere Fallgruppen der Konstellation „Pflichtwidrige Handlung, pflichtgemäße Handlung eines einzelnen Subjekts“ | 240 | ||
1. Pflichtwidriges Tun, pflichtgemäßes Unterlassen | 240 | ||
2. Pflichtwidriges Unterlassen, pflichtgemäßes Tun | 246 | ||
3. Pflichtwidriges Unterlassen, pflichtgemäßes Unterlassen | 248 | ||
III. Zusammenfassung | 250 | ||
Dritter Teil: Die Bedeutung obliegenheitsgemäßer Teilhabe für die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens | 252 | ||
Siebtes Kapitel: Die Bedeutung der Obliegenheitsgemäßheit von Verhalten im Zusammenhang mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens bei zeitlich versetzter Mitwirkung zweier Subjekte | 253 | ||
I. Erste Variante der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns“ – Notstandseingriff in Rechtsgüter eines unbeteiligten Dritten | 254 | ||
1. Der Einfluß der Bewertung der Handlung des Vordermanns als obliegenheitsgemäß auf die Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zum Hintermann | 257 | ||
a) Die Bewertung der Teilhabe an einem Vorgang als obliegenheitsgemäß als relevanter Umstand für die Deutung als Handlung im Kontext der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens | 258 | ||
b) Konsequenzen für die erste Variante der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns“ | 259 | ||
2. Der „Nötigungsnotstand“ bei Nötigung zu einer wegen Aggressivnotstands gerechtfertigten Handlung – Ein Spezialfall der ersten Variante der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns“ | 259 | ||
a) Obliegenheitsgemäßheit der Notstandstat des Vordermanns | 263 | ||
b) Verantwortlichkeit als (mittelbarer) Täter wegen pflichtwidrigen Verhaltens | 263 | ||
c) Unmittelbarer gegenwärtiger rechtswidriger Angriff des Hintermanns durch die Drohung | 264 | ||
II. Zweite Variante der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns“ – Notstandseingriff in eigene Rechtsgüter des Vordermanns | 265 | ||
1. Verantwortlichkeit des Vordermanns wegen obliegenheitsgemäßen Verhaltens als Täter | 265 | ||
2. Verantwortlichkeit des Hintermanns wegen pflichtwidrigen Verhaltens als (mittelbarer) Täter | 266 | ||
III. Der Gang der Zurechnung von Verantwortlichkeit bei zeitlich späterer regelgemäßer Mitwirkung eines anderen Subjekts am Beispiel der Konstellation „Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, regelgemäßes Tun des Vordermanns“ | 267 | ||
IV. Drei weitere Fallgruppen der Konstellation „Pflichtwidrig handelnder Hintermann, obliegenheitsgemäß handelnder Vordermann“ | 269 | ||
1. Pflichtwidriges Tun des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Unterlassen des Vordermanns | 270 | ||
2. Pflichtwidriges Unterlassen des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Tun des Vordermanns | 272 | ||
3. Pflichtwidriges Unterlassen des Hintermanns, obliegenheitsgemäßes Unterlassen des Vordermanns | 274 | ||
V. Zusammenfassung | 275 | ||
Achtes Kapitel: Die Bedeutung der Obliegenheitsgemäßheit von Verhalten im Zusammenhang mit der Zurechnung von Verantwortlichkeit wegen pflichtwidrigen Verhaltens zu nur einem Subjekt | 277 | ||
I. „Pflichtwidriges Tun, obliegenheitsgemäßes Tun eines einzelnen Subjekts“ | 278 | ||
II. Der Gang der Zurechnung von Verantwortlichkeit bei zeitlich versetzter pflichtwidriger und regelgemäßer Mitwirkung eines Subjekts am Beispiel der Konstellation „Pflichtwidriges Tun, regelgemäßes Tun eines einzelnen Subjekts“ | 282 | ||
III. Drei weitere Fallgruppen der Konstellation „Pflichtwidrige Handlung, obliegenheitsgemäße Handlung eines einzelnen Subjekts“ | 284 | ||
1. Pflichtwidriges Tun, obliegenheitsgemäßes Unterlassen | 284 | ||
2. Pflichtwidriges Unterlassen, obliegenheitsgemäßes Tun | 285 | ||
3. Pflichtwidriges Unterlassen, obliegenheitsgemäßes Unterlassen | 286 | ||
IV. Zusammenfassung | 287 | ||
Fazit | 289 | ||
Literaturverzeichnis | 290 | ||
Verzeichnis der zitierten Entscheidungen | 308 | ||
Stichwortverzeichnis | 311 |