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Link, B. (2003). Das Verhältnis von Gesetz und Recht. Eine verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Untersuchung zu Art. 20 Abs. 3 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50935-5
Link, Birgit. Das Verhältnis von Gesetz und Recht: Eine verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Untersuchung zu Art. 20 Abs. 3 GG. Duncker & Humblot, 2003. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50935-5
Link, B (2003): Das Verhältnis von Gesetz und Recht: Eine verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Untersuchung zu Art. 20 Abs. 3 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50935-5

Format

Das Verhältnis von Gesetz und Recht

Eine verfassungsrechtliche und verfassungstheoretische Untersuchung zu Art. 20 Abs. 3 GG

Link, Birgit

Schriften zur Rechtstheorie, Vol. 212

(2003)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 23
Α. Aufgabenstellung 23
Β. Stand der Forschung 24
C. Gang der Untersuchung 25
Erster Teil: Geschichtliche Grundlagen der Bindung an Gesetz und Recht 27
§ 1 Begriffs- und verfassungsgeschichtliche Grundlagen der Dichotomie von Gesetz und Recht 27
A. Die Unterscheidung von ius und lex in der abendländischen Rechtstradition 27
B. Verfassungsgeschichtliche Aspekte der Wendung ,Gesetz und Recht' 29
§ 2 Die Diskussion um Gesetz und Recht nach 1945 im Zeichen der Naturrechtsrenaissance 32
A. Die Radbruchsche Formel als Ausgangspunkt der Diskussion 32
I. Bedeutungsgehalt und Funktion der Radbruchschen Formel 33
II. Die ,Wende' Radbruchs im Zeichen allgemeiner rechtspositivistischer Kurskorrekturen 38
B. Die Neubegründung des Rechts auf der Grundlage der materialen Wertethik (Coing) 40
C. Gesetz und Recht aus der Sicht christlicher Naturrechtslehren (Rommen u. a.) 43
D. Der naturrechtlich geprägte Rechtsbegriff in der Judikatur der frühen Nachkriegszeit 46
I. Naturrechtsrekurs und Beginn der Radbruchrezeption 46
II. Die Diskussion um das Kontrollratsgesetz Nr. 10: Folgeprobleme des Naturrechtsrekurses 48
§ 3 Die Genese des Art. 20 Abs. 3 GG 51
A. Entwürfe und Vorarbeiten zum Grundgesetz 52
B. Die Beratungen im Parlamentarischen Rat 53
C. Das Rechtsstaats Verständnis des Parlamentarischen Rates 55
D. Die vor 1949 erlassenen Länderverfassungen 57
§ 4 Das Verhältnis von Gesetz und Recht in der Rechtsprechung des BVerfG seit 1950 61
A. Die Ausnahmekonstellation: Die Auseinandersetzung mit NS-Normen 62
I. Der realistisch-positivistische Ansatz des Ersten Senats (BVerfGE 3, 58 - Beamtenurteil) 62
1. Ordnungsgemäße Setzung der NS-Beamtengesetze 63
2. Die „soziologische" Rechtsgeltungslehre 64
3. Der Einfluß des Richters Drath auf den Urteilstopos der soziologischen Rechtsgeltung 65
4. Ablehnende Haltung des Zweiten Senats gegenüber der soziologischen Geltungslehre (BVerfGE 23, 98 - Staatsangehörigkeitsbeschluß) 66
II. Die Rezeption der Radbruchschen Formel im Beamtenurteil 67
III. Delegitimierungsfunktion der Radbruchschen Formel im Staatsangehörigkeitsbeschluß 69
1. Der materialisierte Gerechtigkeitsbegriff 69
2. Der Einfluß der Richter Leibholz und Geiger 70
3. Der Stellenwert des Gerechtigkeitsarguments 71
IV. Vergleich der Rechtsauffassungen der beiden Senate des BVerfG 72
B. Richterliche Rechtsfortbildung auf der Grundlage des Art. 20 Abs. 3 GG (BVerfGE 34, 269 - Soraya) 74
I. Das Recht als Korrektiv gegenüber dem geschriebenen Gesetz 75
II. Maßstäbe und Grenzen richterlicher Rechtsschöpfung 77
III. Stellungnahme zum Rechtsbegriff des Ersten Senats im Soraya-Beschluß 78
§ 5 Entwicklungslinien der Judikatur des BGH zum Verhältnis von Gesetz und Recht 80
A. Die Naturrechtseuphorie in der frühen Judikatur unter dem Präsidenten Weinkauff 81
I. Die Auseinandersetzung mit NS-Unrechtsakten 81
1. Formelle Gültigkeit der NS-Gesetzgebung 81
2. Inhaltliche Beurteilung der NS-Normen 82
a) Beginn der Rezeption der Radbruchschen Formel (BGHZ 3, 94) 82
b) Modifizierung der Radbruchschen Formel als Rechtsgeltungsmaßstab (BGHSt 2, 234) 84
c) Zurückweisung der soziologischen Geltungslehre des BVerfG 86
II. Der Naturrechtsgedanke außerhalb des NS-Kontextes: Die umstrittene Berufung auf das Sittengesetz 88
III. Richterliche Rechtsfortbildung im Lichte des Art. 20 Abs. 3 GG 90
IV. Ursachen der Wiederbelebung des Naturrechts in der frühen Rechtsprechung des BGH 91
B. Der Rechtsbegriff des BGH seit den sechziger Jahren 93
I. Der schwindende Einfluß des Naturrechtsgedankens 93
II. Ursachen der Abwendung des BGH vom Naturrechtsargument 95
§ 6 Die Auseinandersetzung um Gesetz und Recht im Schrifttum 97
A. Die fünfziger Jahre: Tendenz zu einem nichtpositivistischen Rechtsverständnis 97
I. Der naturrechtlich geprägte Rechtsbegriff (Bachof, Süsterhenn u. a.) 97
II. Das abgeschwächte Recht-vor-Gesetz-Denken (v. Mangoldt, F. Klein u. a.) 99
III. Die spannungslose Deutung des Art. 20 Abs. 3 GG (Maunz u. a.) 102
1. Unterscheidung von gesetzten und ungesetzten Rechtsnormen 103
2. Recht gem. Art. 20 Abs. 3 GG als objektives Recht 104
IV. Gesetz und Recht als weitgehend identische Begriffe (Evers, Forsthoff) 105
B. Die Diskussion um Art. 20 Abs. 3 GG seit den sechziger Jahren 108
I. Recht als konkrete Natur der Sache (Maihofer, A. Kaufmann) 108
II. Übergang zu einer positivistischen Interpretation der Bindungsformel 110
1. Die Verfassungsrechtskommentare 110
2. Weitere Stellungnahmen im Schrifttum 111
a) Die sog. verfassungsrechtliche Position 111
b) Zunehmende Hilflosigkeit bei der Deutung des Art. 20 Abs. 3 GG 113
Zweiter Teil: Das Verhältnis von Gesetz und Recht aus verfassungsrechtlicher Sicht 114
§ 7 Die Bindung an das Gesetz 114
A. Der Gesetzesbegriff des Grundgesetzes 115
B. Der Ausdruck Gesetz gem. Art. 20 Abs. 3 GG 116
I. Formelles Gesetz und Verfassung 116
II. Bindung an untergesetzliche Rechtsnormen 117
1. Rechtsverordnungen und Satzungen 117
2. Bindungswirkung von VerwaltungsVorschriften? 119
III. ,Gesetz' als ungeschriebenes Recht, insbesondere Gewohnheitsrecht 120
IV. Völker- und europarechtliche Bindungsmaßstäbe 122
§ 8 Der Wortsinn des Ausdrucks Recht 123
A. Der Rechtsbegriff im allgemeinen und juristischen Sprachgebrauch 123
B. Der Ausdruck Recht im Sprachgebrauch des Grundgesetzes 125
C. Die kumulative Nennung von Gesetz und Recht in Art. 20 Abs. 3 GG 126
§ 9 Gesetz und Recht - eine tautologische Formel? 127
A. Die Tendenz des Begriffspaars zur Tautologie (Jarass, Schnapp) 128
I. Der scheinbare Widerspruch zwischen Art. 20 Abs. 3 und Art. 97 Abs. 1 GG 129
II. Rechtsbindung als Leerformel aufgrund der Offenheit des Rechtsbegriffs? 132
III. Legalität gleich Legitimität unter der Geltung des GG? 133
B. Orientierungslosigkeit im Umgang mit ,Gesetz und Recht' 135
§ 10 ,Gesetz und Recht' als spannungsloses Begriffspaar 136
A. Unterscheidung zwischen gesetztem Recht und Gewohnheitsrecht 136
B. Bindung an Gesetze im formellen und im materiellen Sinne 138
C. Dichotomie von staatlicher und privater Rechtsetzung 139
§ 11 Die gemäßigt positivistische Sichtweise des Verhältnisses von Gesetz und Recht 141
A. Die appellative Funktion des Rechts gem. Art. 20 Abs. 3 GG 141
B. Rechtsbindung als Legitimität nach Maßgabe der Verfassung 142
I. Unterschiedliche Bindungsmaßstäbe der drei Gewalten 143
II. Rechtsbindung im verfassungsprozessualen Kontext des Art. 100 Abs. 1 GG 145
III. Gesetz und Recht - eine gefährliche Formel? 147
1. Subjektive Wertbeliebigkeit als notwendige Folge einer Öffnung des Rechtsbegriffs? 147
2. Gewaltenteilungsprinzip und Legitimationsfunktion des Parlamentsgesetzes 149
C. Gesetz und Recht als Spannung zwischen positivem Recht und Gerechtigkeit 151
I. Auflösung des Spannungsverhältnisses unter Rückgriff auf die Radbruchsche Formel (Herzog, Stern) 152
II. Die positivistische Komponente der Radbruchschen Geltungsthesen (Benda) 154
III. Die Radbruchsche Formel als Bestandteil des positiven Rechts (Zippelius) 155
D. Stellungnahme 157
§ 12 Der nichtpositivistische Rechtsbegriff des Art. 20 Abs. 3 GG 158
A. Gesetz und Recht als Spannung zwischen Rechtsregeln und Rechtsprinzipien (Alexy, R. Dreier) 158
B. Weitere nichtpositivistische Interpretationsansätze 160
I. Die Grundgesetzkommentare 160
II. Naturrechtliche Deutungsansätze im Schrifttum 162
III. Un verfügbare Menschenrechte als Gerechtigkeitsmaßstab 163
C. Zwischenergebnis 164
§ 13 Das Verständnis von Gesetz und Recht in der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung 166
A. Die „Mauerschützen"-Judikatur des BGH 167
I. Bindung des Richters an faktisch geltendes positives Recht? 168
II. Unbeachtlichkeit faktisch geltender Normen wegen Verstoßes gegen übergeordnetes Recht 170
1. Schwierigkeiten bei der Anwendung der Radbruchschen Formel 171
2. Die ,Neo-Radbruchsche' Konzeption des BGH 172
III. Die Schuldfrage: Erkennbarkeit krassen Unrechts 175
IV. Die Problematik des RückwirkungsVerbots 177
1. Die Bindung an übergeordnetes Recht im Kontext des Art. 103 Abs. 2 GG 177
2. Das Rückwirkungsverbot des Art. 7 Abs. 1 EMRK 178
V. Stellungnahme zum Lösungsweg des BGH 179
B. Die Bindung an Gesetz und Recht im Lichte der neueren Rechtsprechung des BVerfG 182
I. Keine Bindung des Richters an gesetzliches Unrecht 182
II. Absolute und eingeschränkte Geltung des Rückwirkungsverbots gem. Art. 103 Abs. 2 GG 184
III. Vergleich der Judikatur von BVerfG und BGH 185
§ 14 Bindung an Gesetz und Recht im Kontext der Rechtsfortbildung 186
A. ,Recht' als Ausdruck der Legitimation richterlicher Rechtsfortbildung 186
B. Maßstäbe und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung 188
I. Verfassungsimmanente Rechtsfortbildung 188
II. ,Recht' als Hinweis auf die mehrheitlich konsensfähigen Gerechtigkeitsvorstellungen 189
III. Überschießender Sinngehalt des Rechts gegenüber dem Gesetz 191
IV. Art. 20 Abs. 3 GG als Ausdruck des Vorgangs der Normkonkretisierung 192
V. Rechtsbindung als Präjudizienbindung? 193
C. Zwischenergebnis 194
§ 15 Verfassungsrechtliche Konsequenzen der Deutung des Rechtsbegriffs 196
A. Das Verfassungsänderungsverbot des Art. 79 Abs. 3 GG 196
B. Das grundgesetzliche Rechtsstaatsprinzip 197
I. Integrales und summatives Rechtsstaatsverständnis 199
II. Rechtsbegriff und Rechtsstaatsverständnis 200
C. Das Rückwirkungsverbot des Art. 103 Abs. 2 GG 202
I. Bindung an die Faktizität des Rechts? 202
II. Grundgesetzliches Rückwirkungsverbot und Radbruchsche Formel 204
III. Stellungnahme 205
D. Die Bindungsformel des Art. 20 Abs. 3 GG und das Widerstandsrecht 207
§ 16 ,Gesetz und Recht' in den Verfassungen der neuen Bundesländer und in Art. 20 a GG 211
A. Die Wiederholung der Bindungsformel in den Verfassungen der neuen Bundesländer 211
I. Die Genese der einschlägigen landesverfassungsrechtlichen Normen 212
II. Stellungnahmen im Schrifttum zu Gesetz und Recht 215
B. Die Wiederholung der Wendung in Art. 20 a GG 217
I. Die Diskussion um den Rechtsbegriff in der Gemeinsamen Verfassungskommission 218
II. Die Auslegung des Art. 20 a GG im verfassungsrechtlichen Schrifttum 221
C. Rechts vergleichende Aspekte 223
Dritter Teil: Verfassungstheoretischer Rahmen der Bindung an Gesetz und Recht 225
§ 17 Das Verhältnis von Verfassungsrecht und Verfassungstheorie im Kontext des Art. 20 Abs. 3 GG 225
A. Notwendigkeit einer theoretischen Fundierung des Rechtsbegriffs 226
B. Das Verhältnis der beiden Disziplinen im Rahmen der Verfassungsauslegung 228
§ 18 Der rechtspositivistische Rechtsbegriff als Grundlage der Tautologie-These 229
A. Definitionselemente des rechtspositivistischen Rechtsbegriffs 230
B. Gesetz und Recht aus der Sicht des Gesetzespositivismus und der Reinen Rechtslehre 231
C. Der Rechtsbegriff des analytischen Rechtspositivismus 233
I. Der Rechtsbegriff H.L. A. Harts in der Auseinandersetzung mit Radbruch 233
1. Das disziplinare Argument 235
2. Das Klarheitsargument 236
3. Das Effektivitätsargument: Wirkungskraft des Rechtsbegriffs? 238
4. Das Argument der Anarchiegefahr 241
5. Umgehung des RiickwirkungsVerbots 243
II. Der positivistische Rechtsbegriff analytischer Prägung bei Hoerster 245
1. Die Hoerster / Hruschka-Kontroverse um sprachlich-begriffliche Aspekte der Unterscheidung von Recht und Unrecht 245
2. Die Nonkognitivismusthese 247
3. Die abgeschwächte Trennungsthese 248
D. Das systemtheoretische Modell des Rechts (Luhmann) 249
E. Zwischenergebnis 251
§ 19 Der theoretische Rahmen des Rechtsbegriffs und das Richtigkeitsproblem 252
A. Art. 20 Abs. 3 GG als Ausdruck der Spannung von Regeln und Prinzipien des Rechts 252
I. Das Prinzipienargument als Einwand gegen die Trennungsthese 253
II. Der Richtigkeitsanspruch des Rechts: Die Alexy/Bulygin-Kontroverse 257
B. Die Korrektivfunktion des Rechts in Grenzfällen 260
I. Die Radbruchsche Formel als aktuelles „Unrechtsargument" 260
II. Neukonzeptualisierungen der Radbruchschen Formel 262
1. Das Unrechtsargument in Gestalt der Krieleschen Formel 262
2. Die Ansätze R. Dreiers und Alexys 263
3. Leistungsfähigkeit und Defizite der Neukonzeptualisierungen 264
III. Der Radbruchsche Lösungsansatz im Lichte neuerer Gerechtigkeitstheorien 266
1. Das kontraktualistische Gerechtigkeitsmodell (Rawls) 267
2. Diskurstheoretische Gerechtigkeitsmodelle (Habermas, Alexy) 269
a) Diskursmodell als rational-universalistische Gerechtigkeitskonzeption 270
b) Konsequenzen der Theorie für die Rechtfertigung zivilen Ungehorsams 273
3. Kritik aus der Perspektive eines nachpositivistischen Rechtsrealismus 275
4. Stellungnahme 278
Zusammenfassung und Ausblick 280
Literaturverzeichnis 285
Sachverzeichnis 332