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Birkner, S. (2002). Die Durchfahrtsrechte von Handels- und Kriegsschiffen durch die türkischen Meerengen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50840-2
Birkner, Stefan. Die Durchfahrtsrechte von Handels- und Kriegsschiffen durch die türkischen Meerengen. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50840-2
Birkner, S (2002): Die Durchfahrtsrechte von Handels- und Kriegsschiffen durch die türkischen Meerengen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50840-2

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Die Durchfahrtsrechte von Handels- und Kriegsschiffen durch die türkischen Meerengen

Birkner, Stefan

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 146

(2002)

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Abstract

Die Durchfahrt von Schiffen durch die türkischen Meerengen ist zuletzt in der sog. Montreux-Konvention 1936 geregelt worden. Der Autor untersucht, welche völkerrechtlichen Regeln für die Durchfahrt von Handels- und Kriegsschiffen durch die türkischen Meerengen heute gelten.

Nach einer ausführlichen Darstellung und Analyse der historischen Entwicklung des völkerrechtlichen Regimes für die türkischen Meerengen wird herausgearbeitet, daß die einschlägigen Regeln der Küstenmeerkonvention von 1958, des Seerechtsübereinkommens von 1982 und des Völkergewohnheitsrechts die Regeln der Montreux-Konvention unberührt gelassen haben und daß der Konvention eine Wirkung »erga omnes« zukommt. Für den Fall, daß die fragmentarischen Regeln für die Handelsschiffahrt der Montreux-Konvention keine Regelungen enthalten, ist auf das Prinzip der friedlichen Durchfahrt zurückzugreifen, das unmittelbar durch die Konvention für anwendbar erklärt worden ist. Schließlich untersucht der Verfasser konkrete, praktisch-relevante Fragestellungen und kommt zu dem Ergebnis, daß die Regeln der Konvention unverändert auf moderne Kriegsschiffe anzuwenden sind, daß Flugzeugträgern der Küstenstaaten des Schwarzen Meeres aufgrund einer vertragsändernden Praxis ein Durchfahrtsrecht zusteht und daß die nationalen türkischen Schiffahrtsregeln für die Meerengen, die »Maritime Traffic Regulations«, nur bedingt völkerrechtmäßig sind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 17
I. Die Geschichte der türkischen Meerengen bis 1453 17
II. Gegenstand und Gang der Untersuchung 23
Erstes Kapitel: Die Entwicklung des Regimes der türkischen Meerengen 24
A. Die Entwicklungen von der Eroberung Konstantinopels im Jahre 1453 bis zur Montreux-Konferenz 1936 24
I. Die Sperrung des Bosporus und des Schwarzen Meeres für fremde Schiffe 24
II. Die russische Expansion und der Friedensvertrag von Kütschük Kainardschi vom 21. Juli 1774 26
III. Stabilisierung der russischen Position am Schwarzen Meer 32
IV. Durchfahrtsrechte für russische Kriegsschiffe 1798 und 1805 34
V. Der britisch-osmanische Vertrag vom 5. Januar 1809: Die alte osmanische Regel 39
VI. Der Vertrag von Hunkâr Iskelesi vom 8. Juli 1833 43
VII. Die Londoner Konventionen vom 15. Juli 1840 und 13. Juli 1841 46
VIII. Die Pariser Konventionen vom 30. März 1856 48
IX. Die Londoner Konvention vom 13. März 1871 55
X. Der Berliner Kongreß von 1878 und die politischen Entwicklungen bis zum Ersten Weltkrieg 60
XI. Der Erste Weltkrieg, der Friedensvertrag von Sèvres und die türkische Nationalbewegung 67
XII. Die Lausanner Konvention vom 24. Juli 1923 74
B. Die Konvention von Montreux vom 20. Juli 1936 80
I. Die Revisionsbemühungen 80
II. Die Konferenz von Montreux 85
III. Die Montreux-Konvention vom 20. Juli 1936 89
1. Die Regeln bezüglich der Handelsschiffahrt 90
a) Friedenszeiten 90
b) Kriegszeiten 91
aa) Türkei als nicht-kriegführender Staat 91
bb) Türkei als kriegführender Staat 91
c) Bedrohung durch unmittelbare Kriegsgefahr 92
2. Die Regeln bezüglich der Kriegsschiffahrt 92
a) Definition der Kriegsschifftypen 92
b) Friedenszeiten 94
aa) Allgemeine Vorschriften 94
bb) Vorschriften für Kriegsschiffe der Schwarzmeeranrainer 95
cc) Vorschriften für Kriegsschiffe der Staaten, die nicht Anrainer des Schwarzen Meeres sind 96
c) Kriegszeiten 97
aa) Türkei als nicht-kriegführender Staat 97
bb) Türkei als kriegführender Staat 98
d) Bedrohung durch unmittelbare Kriegsgefahr 98
3. Regeln für Luftfahrzeuge 99
4. Allgemeine Vorschriften 99
5. Schlußbestimmungen 100
6. Protokoll 101
IV. Die Bedeutung der Montreux-Konvention 101
C. Die Entwicklungen nach dem Abschluß der Montreux-Konvention 103
I. Reaktionen auf den Abschluß der Montreux-Konvention 103
II. Der Zweite Weltkrieg 104
III. Die sowjetischen Revisionsbemühungen in den Nachkriegsjahren 106
Zweites Kapitel: Das Verhältnis der allgemeinen Regeln für internationale Meerengen zur Montreux-Konvention 113
A. Die Regeln für Meerengen im allgemeinen 113
I. Die Entwicklungen bis 1958 113
II. Das Übereinkommen über das Küstenmeer und die Anschlußzone vom 29. April 1958 116
III. Das Seerechtsübereinkommen vom 10. Dezember 1982 120
1. Der Anwendungsbereich 123
2. Das Regime der Transitdurchfahrt 123
3. Das Regime der friedlichen Durchfahrt 126
4. Unterschiede zwischen den beiden Regimen 129
IV. Seekriegsrecht und Neutralität im Seekrieg in internationalen Meerengen 133
1. Meerengenanliegerstaat als Konfliktpartei 134
2. Meerengenanliegerstaat als Neutraler 134
V. Fazit 135
B. Maßgebliche völkerrechtliche Regeln für die Durchfahrt durch die türkischen Meerengen 135
I. Verhältnis der allgemeinen Regeln zu den Regeln der Montreux-Konvention 135
1. Das allgemeine Verhältnis von Vertrags- und Gewohnheitsrecht 136
2. Die Auswirkungen der gewohnheitsrechtlichen Entwicklungen auf die Regeln der Montreux-Konvention 137
II. Der Geltungsumfang der Montreux-Konvention 141
1. Die Montreux-Konvention als Statusvertrag 141
a) Gebietsbezogenheit der vertraglichen Regelung 141
b) Intention einer Regelung im allgemeinen Interesse 142
c) Intendierte Wirkung erga omnes 143
d) Territoriale Kompetenz 145
aa) Die territoriale Kompetenz über die türkischen Meerengen 145
bb) Die territoriale Kompetenz über das Schwarze Meer 148
e) Ergebnis 148
2. Die Vertragsparteien der Montreux-Konvention 148
a) Die ursprünglichen Parteien 148
b) Spätere Entwicklungen 149
aa) Der vertragliche Verzicht Japans 1951 149
bb) Die Sukzessionserklärung Zyperns vom 18. März 1969 150
(1) Der konkrete Gegenstand und Zweck der Montreux-Konvention 150
(2) Die Nachfolge Zyperns 151
cc) Der Zerfall der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken ab 1989 152
(1) Die Wiener Konvention über das Recht der Staatennachfolge in Verträge vom 22. August 1978 152
(2) Völkergewohnheitsrechtliche Regeln der Staatennachfolge in Statusverträge 153
(a) Der Zerfall der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken 154
(b) Der Zerfall der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien 156
c) Ergebnis 159
3. Geltung gegenüber dritten Staten 160
a) Rechtsbetroffenheit dritter Staaten: pacta tertiis nec nocent nec prosunt 160
b) Geltungsgrund 161
c) Ergebnis 164
4. Privilegierte Stellung der Vertragsparteien 164
III. Die Anwendung allgemeiner Regeln auf die türkischen Meerengen 165
Drittes Kapitel: Besondere Probleme hinsichtlich der Durchfahrt von Handels- und Kriegsschiffen durch die türkischen Meerengen 171
A. Anwendung der Regeln der Montreux-Konvention von 1936 auf Kriegsschiffe 171
I. Die Praxis 171
II. Rechtliche Fragestellungen 176
1. Moderne Kriegsschiffe und die Kriegsschifftypen der Montreux-Konvention 176
2. Die Durchfahrt von Flugzeugträgern 180
a) Durchfahrtsrecht für Flugzeugträger? 180
b) Definition des Begriffs Flugzeugträger 182
c) Auswirkungen der späteren Praxis 183
B. Friedenszeiten, Kriegszeiten und unmittelbare Kriegsgefahr 187
C. Die Maritime Traffic Regulations for the Turkish Straits and the Marmara Region 1994 und 1998 193
I. Geostrategische und wirtschaftliche Interessen 193
II. Umweltpolitische Gesichtspunkte 195
1. Navigatorische Bedingungen 196
2. Nutzung der Meerengen 197
III. Die rechtlichen Auseinandersetzungen 199
1. Internationale Ebene: Der Beginn der Diskussion im Rahmen der IMO 199
2. Nationale Ebene: Die Maritime Traffic Regulations for the Turkish Straits and the Marmara Region 1994 200
3. Internationale Ebene: Die Rules and Recommendations der IMO 203
4. Nationale Ebene: Die Maritime Traffic Regulations for the Turkish Straits and the Marmara Region 1998 207
5. Internationale Ebene: Das Ende der Diskussionen im Rahmen der IMO 212
IV. Die Völkerrechtmäßigkeit der Regeln der Maritime Traffic Regulations 1998 für die Handelsschiffahrt 213
1. Die Unterscheidung zwischen Schiffen, die die Meerengen ohne Halt durchqueren, und Schiffen, die die Meerengen mit Halt durchqueren 213
2. Der Umfang der Regelungsbefugnis der Türkei 215
a) Die Völkerrechtmäßigkeit der Einrichtung von Verkehrstrennungsgebieten 217
b) Die Völkerrechtmäßigkeit der Schiffahrtsregeln 220
aa) Berichtssystem in den türkischen Meerengen 220
(1) Allgemeine Berichtspflichten 221
(2) Besondere Berichtspflichten für Schiffe, die nicht in der Lage sind, die Verkehrstrennungsgebiete einzuhalten 223
(3) Besondere Berichtspflichten für Schiffe mit Kernenergieantrieb und Schiffe, die nukleare oder gefährliche Ladung transportieren 225
bb) Schiffahrtsregeln 226
(1) Beschränkte Sicht und schwierige Strömungsverhältnisse 226
(2) Suspendierung der Schiffahrt 227
(3) Anordnung der Einschiffigkeit 228
(4) Höhenbeschränkung 229
(5) Lotsenpflicht 230
3. Ergebnis 230
Zusammenfassung und Ausblick: Die Durchfahrtsrechte von Handels- und Kriegsschiffen durch die türkischen Meerengen nach dem Völkerrecht 231
A. Die Entwicklung des Regimes der türkischen Meerengen 231
B. Die allgemeinen Regeln für internationale Meerengen und ihr Verhältnis zur Montreux-Konvention 233
C. Besondere Probleme hinsichtlich der Durchfahrt von Handels- und Kriegsschiffen durch die türkischen Meerengen 237
D. Ausblick 238
Literaturverzeichnis 240
Stichwortverzeichnis 253