Doppelverkauf
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Doppelverkauf
Zur Rechtsstellung des ersten Käufers im gelehrten Recht des Mittelalters
Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte, Vol. 29
(1999)
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Abstract
Wegen der Unterscheidung zwischen Verpflichtungsgeschäft und Übereignung der Kaufsache ist der Verkäufer nach Abschluß eines Kaufvertrages stets in der Lage gewesen, die Kaufsache an einen zweiten Käufer zu veräußern - auf den ersten Blick ein Schulfall, der aber alle Grundfragen des Vermögensrechts tangiert. Befriedigende Antworten bieten weder das in der Einführung der Arbeit skizzierte moderne deutsche Recht noch die Kodifikation Justinians.Die Autorin verfolgt in der vorliegenden Untersuchung die unter den mittelalterlichen Juristen geführte Diskussion. Ausführliche Quellentexte (mit Übersetzung) sind Beleg für die vertretene Auffassung und vermitteln zugleich ein Bild von der mittelalterlichen Denk- und Argumentationsweise, die bisweilen von Formalismus geprägt ist, teilweise aber auch das Bestreben zeigt, sich mit einer freien, wertenden Methode über Systemzwänge hinwegzusetzen, wenn die Einzelfallgerechtigkeit es erfordert. Von dem in der Neuzeit vieldiskutierten »ius ad rem« findet sich in dem hier untersuchten Bereich keine Spur. Ein Überblick über die Entwicklung in der Neuzeit läßt erkennen, daß die mittelalterlichen Lehren überwiegend übernommen worden sind.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Kapitel I: Einführung | 11 | ||
I. Problemstellung | 11 | ||
1. Der Doppelverkauf im geltenden Recht – eine Übersicht | 11 | ||
a) Ansprüche des Erstkäufers gegen den Verkäufer | 12 | ||
aa) Auf die Kaufsache gerichtete Ansprüche | 12 | ||
bb) Ansprüche auf Schadensersatz und auf den Zweitverkaufserlös | 20 | ||
b) Ansprüche des Erstkäufers gegen den Zweitkäufer | 23 | ||
aa) Das Forderungsrecht des Käufers als „sonstiges Recht“ im Sinne von § 823 Abs. 1 BGB | 23 | ||
bb) Der Schutz des Forderungsrechts gemäß § 826 BGB | 25 | ||
c) Ansprüche des Verkäufers gegen den Erstkäufer | 26 | ||
2. Der Untersuchungsgegenstand | 27 | ||
II. Überblick über das antike römische Recht | 31 | ||
1. Die Rechtsstellung des Käufers zur Kaufsache | 32 | ||
2. Die Rechtsbeziehung zwischen Erstkäufer und Verkäufer | 36 | ||
a) Der Anspruch auf Herausgabe des Zweitverkaufserlöses | 36 | ||
b) Der Kaufpreisanspruch des Verkäufers gegen den Erstkäufer | 41 | ||
3. Der Doppelverkauf aus strafrechtlicher Sicht | 43 | ||
4. Zusammenfassung | 45 | ||
Kapitel 2: Die Glossatoren | 46 | ||
I. Die Rechtsstellung des Erstkäufers im Hinblick auf die Kaufsache | 47 | ||
1. Grundprinzipien des Kaufrechts und deren Auswirkungen auf die Lösung von Doppelverkaufsfällen | 47 | ||
a) Der Kauf als Konsensualvertrag | 47 | ||
b) Das Traditionsprinzip und seine wichtigsten Einschränkungen | 50 | ||
aa) Stellungnahmen zum römischen Recht | 50 | ||
bb) Exkurs: Langobardisches Recht | 59 | ||
c) Der Streit um den präzisen Erfüllungszwang und seine Bedeutung für den Doppelverkauf | 63 | ||
2. Zur Frage nach der Abweichung vom Traditionsprinzip im Hinblick auf D. 48.10.21 | 69 | ||
a) Azo | 69 | ||
b) Accursius | 71 | ||
c) Odofredus | 75 | ||
II. Ansprüche des Erstkäufers auf den Zweitverkaufserlös | 80 | ||
1. Glossatoren vor Accursius | 80 | ||
2. Accursius | 82 | ||
3. Odofredus | 96 | ||
III. Zusammenfassung | 116 | ||
Kapitel 3: Die Kommentatoren | 120 | ||
I. Das Zugriffsrecht auf die Kaufsache | 120 | ||
1. Das Übergabeerfordernis | 120 | ||
a) Die Ausgangslage | 120 | ||
b) Zur Bedeutung der Strafbarkeit des Verkäufers für ein Zugriffsrecht auf die Kaufsache | 126 | ||
2. Ansätze zur Bevorzugung des (ersten) Käufers, dem die Sache nicht übergeben worden ist | 133 | ||
a) Der Prioritätsgrundsatz bei Forderungsrechten | 133 | ||
aa) Die Rechtslage bei Fehlen jeglicher Übergabe | 134 | ||
bb) Das richterliche Veräußerungsverbot | 137 | ||
b) Die Bevorzugung des Erstkäufers auf der Grundlage des Traditionsprinzips | 143 | ||
aa) Die Konkurrenz verschiedener Übergabeformen | 143 | ||
bb) Die Rechtslage bei Unklarheiten über eine erste Übergabe | 149 | ||
c) Der Vorrang des Erstkäufers unter Rückgriff auf das kanonische Recht | 156 | ||
aa) Das Konsensprinzip für res spirituales | 156 | ||
bb) Der Streit um die res temporales | 158 | ||
d) Zur Bedeutung der bona fides | 181 | ||
aa) Die bona fides des Verkäufers | 181 | ||
bb) Die bona fides des Zweitkäufers und die Folgen kollusiven Zusammenwirkens von Verkäufer und Zweitkäufer | 184 | ||
II. Ansprüche des Erstkäufers auf den Zweitverkaufserlös | 202 | ||
1. Die sich auf die Klärung der dogmatischen Grundlagen beschränkenden Stimmen | 202 | ||
2. Stellungnahmen zu der aequitas-Argumentation des Accursius | 207 | ||
3. Alexander Tartagnus zur Bedeutung der Erfüllung durch den Käufer – eine ergänzende Betrachtung | 220 | ||
III. Zusammenfassung | 227 | ||
Kapitel 4: Schlußbetrachtung Ein Überblick über die Entwicklung in der Folgezeit | 231 | ||
I. Die Rechtsstellung des Käufers zur Kaufsache | 231 | ||
1. Das Traditionsprinzip | 231 | ||
2. Einschränkungen des Traditionsprinzips | 234 | ||
a) Die gemeinrechtlichen Lehren bis zum Ende des 18. Jahrhunderts | 234 | ||
b) Die Auswirkungen der Aufgabe des Traditionsprinzips in den naturrechtlichen Lehren | 239 | ||
3. Die deutsche Gesetzgebung seit dem ausgehenden 18. Jahrhundert sowie die Pandektenwissenschaft | 241 | ||
4. Die Entwicklung in anderen auf der gemeinrechtlichen Tradition basierenden Rechtskreisen | 247 | ||
a) Österreich | 247 | ||
b) Frankreich | 248 | ||
c) Holland und Südafrika | 252 | ||
II. Schadensersatz und Verkaufserlös | 253 | ||
III. Zusammenfassung | 257 | ||
Quellen-und Literaturverzeichnis | 259 | ||
Personen-und Sachregister | 285 |