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Schenke, W. (1994). Bergbau contra Oberflächeneigentum und kommunale Selbstverwaltung?. Zur Bedeutung der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums und der gemeindlichen Selbstverwaltung bei der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48012-8
Schenke, Wolf-Rüdiger. Bergbau contra Oberflächeneigentum und kommunale Selbstverwaltung?: Zur Bedeutung der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums und der gemeindlichen Selbstverwaltung bei der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung. Duncker & Humblot, 1994. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48012-8
Schenke, W (1994): Bergbau contra Oberflächeneigentum und kommunale Selbstverwaltung?: Zur Bedeutung der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums und der gemeindlichen Selbstverwaltung bei der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48012-8

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Bergbau contra Oberflächeneigentum und kommunale Selbstverwaltung?

Zur Bedeutung der verfassungsrechtlichen Garantie des Eigentums und der gemeindlichen Selbstverwaltung bei der bergrechtlichen Betriebsplanzulassung

Schenke, Wolf-Rüdiger

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 653

(1994)

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Table of Contents

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Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 9
Α. Überblick über die Betriebsplanzulassung nach dem BBergG 15
I. Funktionen und Formen der Betriebsplanzulassung 15
II. Das Verfahren der Betriebsplanzulassung 17
III. Die materiellrechtlichen Voraussetzungen der Betriebsplanzulassung 18
B. Subjektive Rechte des Oberflächeneigentümers und Betriebsplanzulassung 20
I. Das subjektivrechtliche Betroffensein des Oberflächeneigentümers durch die Zulassung eines Betriebsplans gem. § 55 BBergG 20
1. Die bisherige Rechtslage unter Zugrundelegung der h. M. 20
a) Die Rechtslage vor dem Moers-Kapellen-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 20
b) Die Rechtslage nach dem Moers-Kapellen-Urteil 22
c) Die Rechtslage nach dem Gasspeicher-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 24
2. Zur Notwendigkeit einer Ausdehnung des Schutzes des Oberflächeneigentümers 25
a) Brüche in der Argumentation der Moers-Kapellen-Entscheidung 26
b) Das Gasspeicher-Urteil als Grundlage für eine weitere Ausdehnung des Eigentumsschutzes des Oberflächeneigentümers 29
c) Die Zulassung eines Betriebsplans als unmittelbarer Eingriff in das Eigentumsrecht des Oberflächeneigentümers 31
aa) Der Eingriff in die Substanz des Oberflächeneigentums und seine Bedeutung für den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 31
bb) Die Parallele zum baurechtlichen Nachbarschutz 33
cc) Die Anpassungs- und Sicherungspflichten der §§ 110 ff. BBergG als Indikatoren eines Eigentumseingriffs 35
dd) Die schadensersatzrechtlichen Vorschriften der §§ 118 ff. BBergG als Indikatoren eines Eigentumseingriffs 36
ee) Andere berggesetzliche Regelungen als Indikatoren eines Eigentumseingriffs 37
α) § 1 Nr. 3 BBergG 37
β) § 71 Abs. 1 S. 2 BBergG 38
γ) Die Regelungen des § 55 Abs. 1 S. 1 Nrn. 5, 9 u. 13 BBergG 38
ff) Die Entstehungsgeschichte des BBergG und der Novelle von 1990 39
d) Keine Beschränkung des Schutzes des Oberflächeneigentümers wegen einer tradierten Begrenzung seines Eigentumsrechts 41
e) Die Praktikabilität eines (relativen) Eigentumsschutzes des Oberflächeneigentümers bei Zulassung eines Betriebsplans 43
aa) Die materiellrechtlichen Konsequenzen 43
bb) Die verfahrensrechtlichen Konsequenzen 45
3. Die Konkretisierung des verfassungsrechtlich garantierten Eigentumsschutzes im einfachen Gesetzesrecht 46
a) Die Berücksichtigung der Eigentümerbelange im Rahmen des § 48 Abs. 2 BBergG 47
b) Die Berücksichtigung der Eigentümerbelange im Rahmen des § 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BBergG 50
c) Der subjektivrechtlich gebotene Umfang der Überprüfung der Betriebsplanzulassung bei Eingriffen in die Rechtsstellung des Oberflächeneigentümers 53
aa) Die Verletzung objektivrechtlicher Bestimmungen als (mittelbare) Verletzung des Eigentumsgrundrechts 53
α) Art. 14 GG als Schutz vor rechtswidrigen Eigentumseingriffen 53
β) Keine Parallele zur bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Nachbarschutz gegenüber Planfeststellungsbeschlüssen 54
γ) Ansätze zu einer mittelbaren eigentumsrechtlichen Subjektivierung objektivrechtlicher Bestimmungen in Verbindung mit der Zulassung eines Betriebsplans 56
δ) Die Bedeutung objektivrechtlich geschützter Belange im Rahmen des Abwägungsgebots 56
ε) Keine Anhaltspunkte für eine gesetzliche Beschränkung des Schutzbereichs des Art. 14 GG in bezug auf das Oberflächeneigentum 59
ζ) Keine durchschlagenden Einwände gegenüber der Erstreckung des Eigentumsschutzes auf nur objektiv rechtswidrige Eingriffe 59
bb) Eigentumsgrundrechtsverletzung auch bei Verletzung lediglich objektivrechtlicher verfahrensrechtlicher Vorschriften 61
cc) Die praktischen Konsequenzen einer durch Art. 14 GG vermittelten mittelbaren Subjektivierung objektivrechtlicher Vorschriften 63
d) Die Verletzung des Art. 14 Abs. 1 GG bei einem nicht über die §§ 48 Abs. 2, 55 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BBergG realisierbaren Schutz der Eigentumsbelange des Oberflächeneigentümers 64
II. Die Beteiligung des Oberflächeneigentümers am Verfahren der Betriebsplanzulassung 65
1. Das rechtliche Gebotensein einer Beteiligungsmöglichkeit des Oberflächeneigentümers 65
2. Die Realisierung der Beteiligtenstellung und die damit verbundenen Verfahrensrechte 66
C. Subjektive Rechte der Gemeinde und Betriebsplanzulassung 68
I. Allgemeines 68
II. Der Schutz der gemeindlichen Planungshoheit 70
1. Betriebsplanzulassung als faktischer Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde 70
2. Die Verankerung des Schutzes der Planungshoheit in § 48 Abs. 2 S. 1 BBergG 72
3. Die geschützten Planungen der Gemeinde 74
a) Das prinzipielle Erfordernis des Vorliegens einer konkreten Planung 74
aa) Die geschützten Formen der Planung 74
bb) Das Erfordernis der Zulässigkeit der gemeindlichen Planung 76
b) Der Schutz zukünftiger Planungsmöglichkeiten 77
c) Das Fehlen eines eigenständigen kommunalen Selbstgestaltungsrechts 79
4. Die Intensität des Schutzes der Planungshoheit 80
III. Der Schutz der gemeindlichen Daseinsvorsorge 82
1. Die praktische Bedeutung der Problematik 82
2. Die gemeindliche Daseinsvorsorge als Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts 84
a) Keine Anhaltspunkte für eine gesetzliche Beschränkung des verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsrechts 84
b) Der Schutz vor jeder Form der Beeinträchtigung der kommunalen Wasserversorgung 87
c) Schutz unabhängig von der gewählten Organisationsform der kommunalen Wasserversorgung 89
3. Die Intensität des Schutzes der gemeindlichen Daseinsvorsorge 90
IV. Die Förderung des Wohls der Bürger als Bestandteil des Selbstverwaltungsrechts 90
V. Die Begründung gemeindlicher Rechte im Zusammenhang mit staatlicherseits übertragenen Aufgaben 91
VI. Die subjektivrechtlich gebotene Überprüfung der Betriebsplanzulassung bei Eingriffen in das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde 96
1. Allgemeines 96
2. Die Verletzung objektivrechtlicher Bestimmungen als (mittelbare) Verletzung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts 96
a) Die grundgesetzliche Stärkung des kommunalen Selbstverwaltungsrechts 96
b) Der Schutz des Selbstverwaltungsrechts auch außerhalb seines Kembereichs 98
3. Einwände 99
a) Mangelnde Grundrechtsqualität des kommunalen Selbstverwaltungsrechts 99
b) Die institutionelle Garantie der Selbstverwaltung 100
c) Die prozeßrechtlichen Konsequenzen eines umfassenden Schutzes des Selbstverwaltungsrechts 100
4. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur kommunalen Verfassungsbeschwerde 101
a) Die Problematik der bundesverfassungsgerichtlichen Bestimmung des Selbstverwaltungsrechts 101
b) Die Bedeutung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für die Subjektivierung öffentlicher Belange 103
5. Die Rechtsprechung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs zur kommunalen Verfassungsbeschwerde 103
a) Die funktionellrechtlich begründete Beschränkung der Überprüfungsbefugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofs 103
b) Die Verfehltheit funktionellrechtlich begründeter Einschränkungen der landesverfassungsgerichtlichen Überprüfung i. V. mit einer kommunalen Rechtssatzverfassungsbeschwerde 105
6. Der Umfang des Schutzes des Selbstverwaltungsrechts 106
a) Der gemeindliche Schutz auch bei Verletzung drittschützender Normen 106
b) Die Verletzung verfahrensrechtlicher Bestimmungen 107
VII. Das Beteiligungsrecht der Gemeinde 107
1. Die verfahrensrechtliche Beteiligung der Gemeinde bereits bei einer möglichen Beeinträchtigung ihrer kommunalen Planungshoheit 107
2. Die Verfahrensrechte der Gemeinde bei Beeinträchtigung ihrer Planungshoheit 108
3. Die verfahrensrechtliche Beteiligung der Gemeinde bei sonstigen Beeinträchtigungen ihres Selbstverwaltungsrechts 109
D. Die Bedeutung der Verletzung von Rechten des Oberflächeneigentümers und der Gemeinden 111
I. Die Verletzung materieller Rechte 111
II. Die Verletzung von Verfahrensrechten 112
1. Die Heilung von Verfahrensfehlern gem. § 45 LVwVfG 112
2. Die Anwendung des § 46 LVwVfG auf das Verfahren der Betriebsplanzulassung 113
a) Die Anwendbarkeit des § 46 LVwVfG auf den Fall einer rechtswidrigen Nichtbeteiligung im Verfahren der Betriebsplanzulassung 113
b) Die dogmatischen Konsequenzen der Anwendbarkeit des § 46 LVwVfG 114
aa) Meinungsüberblick 115
bb) Kein Ausschluß der objektiven Rechtswidrigkeit des verfahrensfehlerhaften Verwaltungsakts 115
cc) Kein Ausschluß der subjektiven Rechtsverletzung 116
dd) Der Ausschluß des Aufhebungsanspruchs des Verletzten 117
ee) Rechtsschutz über eine Fortsetzungsfeststellungsklage analog § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO 118
E. Zusammenfassung 121
Literaturverzeichnis 130