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Brambach, M. (2000). Probleme der Tatbestände des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49936-6
Brambach, Marko. Probleme der Tatbestände des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme. Duncker & Humblot, 2000. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49936-6
Brambach, M (2000): Probleme der Tatbestände des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49936-6

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Probleme der Tatbestände des erpresserischen Menschenraubes und der Geiselnahme

Brambach, Marko

Schriften zum Strafrecht, Vol. 119

(2000)

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Abstract

Auf das Stichwort Geiselnahme angesprochen, wird der berühmte Durchschnittsbürger sehr schnell weitere Stichworte wie Hanns-Martin Schleyer, Gladbeck oder Jan-Philipp Reemtsma nennen. Auch wird wohl jeder mehr oder weniger druckreif erklären können, was unter einer Geiselnahme zu verstehen ist. Sehr viel schwerer tat sich allerdings der Gesetzgeber bei der Formulierung der entsprechenden Normen des StGB. Ein Grund dafür mag in dem Umstand liegen, daß er sich stets nach spektakulären Ereignissen entschloß, die speziellen Normen, §§ 239 a/b, einzuführen bzw. zu ändern. Insbesondere seit der Änderung von 1989 streiten nun die Juristen, allen voran die verschiedenen Senate des BGH, in welchen Fällen die §§ 239 a/b, also erpresserischer Menschenraub oder Geiselnahme anwendbar sind. Besonders problematisch ist insoweit die Abgrenzung zur Vergewaltigung und Erpressung. Auch eine Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen hat die Unsicherheiten nicht beseitigen können, wie die weiteren Entscheidungen und die folgende Literatur belegen. So fordert eine stärker werdende Meinung im Schrifttum bereits eine Gesetzesänderung.

Der Autor versucht die Probleme, die mit dem Delikt der Geiselnahme verbunden sind, in den Griff zu bekommen. Nach einer Beschreibung der Entstehungsgeschichte geht der Verfasser auf die gesellschaftliche Bedeutung der Normen ein, um sodann die Schutzrichtung zu beschreiben. Ferner werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale so ausgelegt, daß eine eindeutige Abgrenzung zu den §§ 177 und 253 möglich ist, was anhand der strittigen Fälle nachgewiesen wird. Da jedoch anwendbare Normen nicht unbedingt auch gute Normen sind, gibt der Verfasser in einem zweiten Teil Hinweise, wie man die Normen verbessern kann und macht einen konkreten Formulierungsvorschlag, der den erpresserischen Menschenraub und die Geiselnahme in einer Norm zusammenfaßt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
Erster Abschnitt: Die Entstehungsgeschichte der Normen 23
I. Das plagium des römischen Rechts 23
II. Der Menschenraub des deutschen (germanischen) Rechts 24
III. Die Situation vor der Einführung des § 239 a in das RStGB 25
IV. Die Einführung in das RStGB 1936 26
A. Grund und Umstände der Einführung 26
B. Schutzbereich nach damaliger Auffassung 27
V. Die Modifizierung nach Gründung der Bundesrepublik 29
A. Grund und Umstände der Änderung 29
B. Tatbestandsfassung 29
C. Schutzbereich 30
VI. Die Änderung von 1971 31
A. Grund und Umstände der Änderung 31
B. Tatbestandsfassung 31
1. § 239 a. Erpresserischer Menschenraub 31
2. § 239 b. Geiselnahme 32
C. Inhalt der Änderung 32
D. Schutzbereich 34
1. Schutzbereich des § 239 a 34
2. Schutzbereich des § 239 b 37
VII. Die Änderung von 1989 37
A. Grund und Umstände der Änderung 37
B. Tatbestandsfassung 38
1. § 239 a. Erpresserischer Menschenraub 38
2. § 239 b. Geiselnahme 38
C. Inhalt der Änderung 38
D. Schutzbereich 40
VIII. Die Änderung von 1998 40
A. Grund und Umstände der Änderung 40
B. Tatbestandsfassung 40
1. § 239 a. Erpresserischer Menschenraub 40
2. § 239 b. Geiselnahme 41
C. Inhalt der Änderung 41
Zweiter Abschnitt: Die Relevanz der Normen 42
I. Die Anzahl der entsprechenden Delikte 42
A. Erpresserischer Menschenraub 42
B. Geiselnahme 43
C. Bewertung 44
II. Die Relevanz aufgrund anderer Kriterien 44
III. Ergebnis 46
Dritter Abschnitt: Der Tatbestand des erpresserischen Menschenraubes, § 239 a, in Literatur und Rechtsprechung 47
I. Die Rechtsnatur der geltenden Vorschrift 47
A. Systematische Einordnung: Der Unrechtskern des § 239 a/ die geschützten Rechtsgüter 49
1. Die Rechtsgüter des unmittelbaren Opfers (der Geisel) 49
a) Die persönliche Freiheit 49
aa) Inhalt der persönlichen Freiheit 50
bb) Einordnung des erpresserischen Menschenraubes 51
aaa) Delikt gegen die Willensentschließung oder Willensbetätigung 51
bbb) Betroffene Dimension der persönlichen Freiheit 53
cc) Ergebnis 61
b) Die Unversehrtheit/psycho-physische Integrität 62
c) Das Leben der Geisel 65
d) Ergebnis 67
2. Die geschützten Rechtsgüter des zu Erpressenden 67
a) Die persönliche Freiheit 68
aa) Willensentschließungs- und Willensbetätigungsfreiheit 69
bb) Betroffene Dimension der persönlichen Freiheit 71
cc) Ergebnis 72
b) Das Vermögen 72
c) Die persönlichen Gefühle 73
d) Ergebnis 75
3. Sonstige Schutzgüter 75
a) Das Vermögen 75
b) Weitere Schutzgüter 77
4. Ergebnis 77
B. Dogmatische Einordnung 78
1. Verletzungsdelikt 78
2. Gefährdungsdelikt 78
a) Leben der Geisel 78
aa) Gefährdungsdelikt 79
bb) Risikodelikt 82
cc) Ergebnis 84
b) Rechtsgüter des Erpressungsopfers und sonstige Rechtsgüter 84
3. Delikt mit überschießender Innentendenz 84
4. Dauerdelikt 85
5. Ergebnis 86
II. Der Tatbestand der ersten Begehungsform 86
A. Objektiver Tatbestand 86
1. Tatopfer: Ein Mensch 86
a) Jeder lebende Mensch 86
b) Tote Geisel 87
2. Tathandlung 88
a) Verhältnis von Entführung und Bemächtigung 88
aa) Stufenverhältnis 89
bb) Überschneidung 89
cc) Ergebnis 92
b) Entführen 92
aa) Ortsveränderung 92
bb) Begründung eines Gewaltverhältnisses 93
cc) Entfernung 94
c) Sich bemächtigen 96
aa) Ortsveränderung 96
bb) Begründung eines Gewaltverhältnisses 96
cc) Begehung durch Unterlassen 98
dd) Abgrenzung zur Freiheitsberaubung im Sinne des § 239 99
d) Einverständnis der Geisel 99
aa) Mit dem Täter kollaborierende Geisel 100
bb) Ersatzgeisel 102
cc) Kind als Geisel 103
aaa) Vornahme der Tathandlung 103
bbb) Tatbestandsausschließendes Einverständnis 105
3. Tatmittel 107
4. Fehlende Gefahr für das Leben 108
B. Subjektiver Tatbestand 110
1. Vorsatz 111
2. Erpressungsabsicht 111
a) Erpressungsopfer 112
b) Nötigungsmittel 113
aa) Funktionaler und zeitlicher Zusammenhang 113
bb) Gewalt 114
cc) Drohung mit einem empfindlichen Übel 115
dd) Sorge um das Wohl des Entführten 116
c) Verhalten 120
d) Kausalität zwischen Sorge um das Wohl der Geisel und Verhalten 120
e) Vermögensverfügung 121
aa) Ansicht der Literatur 122
bb) Ansicht der Rechtsprechung 123
cc) Ergebnis 125
f) Vermögensschaden 126
g) Absicht rechtswidriger Bereicherung 126
aa) Vermögensvorteil 126
bb) Stoffgleichheit 127
cc) Rechtswidrigkeit 127
h) Verwerflichkeit 128
C. Vollendung 128
III. Der Tatbestand der zweiten Begehungsform 129
A. Objektiver Tatbestand 129
1. Tatopfer 129
2. Tathandlung 129
a) Solche Handlung 129
b) Von ihm geschaffen 130
c) Solche Erpressung 131
d) Ausnutzen 131
B. Subjektiver Tatbestand 132
C. Vollendung 132
1. Wortlaut 132
2. Systematik 133
a) Vergleichbarkeit der Tathandlungen 133
b) Anwendbarkeit des Absatzes 4 134
3. Ergebnis 134
IV. Die Teilnahme 134
V. Der Versuch 134
VI. Die Erfolgsqualifikation des dritten Absatzes 134
A. Objektive Voraussetzungen 135
1. Der Tod der Geisel 135
2. Die Tat 135
3. Bedingungszusammenhang 136
a) Kausalität 136
b) Merkmal der spezifischen Gefahr des Grunddeliktes 137
aa) Spezifische Gefahr der erfolgsqualifizierten Delikte 137
bb) Spezifische Gefahr des erpresserischen Menschenraubs 139
aaa) Die Herrschaftslage 139
bbb) Die Behandlung während der Herrschaftslage 140
ccc) Das Eingreifen Dritter 141
ddd) Das Verhalten des Opfers 144
eee) Die Vornahme der Tathandlung 146
cc) Ergebnis 150
B. Subjektive Voraussetzungen 150
1. Leichtfertigkeit 150
2. Vorsatz 151
C. Strafmaß 151
VII. Der Rücktritt vom vollendeten Delikt (Tätige Reue) 152
A. Abgrenzung zum Rücktritt nach § 24 152
B. Voraussetzungen 152
1. Zurückgelangen lassen 152
2. Lebenskreis des Opfers 153
3. Verzicht auf die erstrebte Leistung 155
4. Freiwilligkeit 158
C. Ernsthaftes Bemühen 159
D. Wirkung der tätigen Reue 159
Vierter Abschnitt: Der Tatbestand der Geiselnahme, § 239 b, in Literatur und Rechtsprechung 161
I. Der Unterschied zu § 239 a 161
II. Der Schutzbereich und die dogmatische Einordnung 161
III. Der Tatbestand 164
A. Objektiver Tatbestand 164
B. Subjektiver Tatbestand 164
1. Vorsatz des § 239 b 164
2. Besondere Absicht 164
a) Nötigungsmittel 165
b) Nötigungsziel 166
C. Tätige Reue 167
Fünfter Abschnitt: Das Verhältnis der §§ 239 a/b untereinander 169
Sechster Abschnitt: Das Verhältnis der §§ 239 a/b zu anderen Normen 171
I. Das Problem 171
II. Der Einschränkungsbedarf 172
A. Historisches Argument für eine Einschränkung 172
B. Teleologisches Argument für eine Einschränkung 175
C. Systematisches Argument für eine Einschränkung 177
1. Überschneidung mit Kernbestandteilen des Strafrechts 177
2. Höhere Mindeststrafandrohung für ein Vorbereitungsdelikt 178
3. Verschiebung der Versuchs- und Rücktrittsgrenzen 179
D. Stellungnahme und Ergebnis 179
III. Die bereits vorgeschlagenen Lösungen zur Einschränkung 180
A. Das Außenwirkungskriterium des ersten Strafsenats 180
B. Die Konkurrenzlösung von Geerds, Fahl und dem LG Stuttgart 182
C. Das Kriterium der Opfersicht des fünften Strafsenats 185
D. Die Lösung des Großen Senats in Strafsachen 186
1. Ablehnung der bislang vorgeschlagenen Lösungen 186
a) Begrenzung des Nötigungsziels 186
b) Außenwirkungskriterium 187
c) Opfersicht 187
2. Lösung 187
E. Die Lösung von Graul 189
F. Der Weg der Gesetzesänderung 190
G. Stellungnahme zur bisherigen Diskussion 191
IV. Vorschlag einer eigenen Lösung 192
A. Vorüberlegung 192
B. Lösung durch Auslegung der verschiedenen Tathandlungen 193
1. Möglichkeit der Auslegung 194
2. Inhalt der Auslegung 196
a) Erreichen einer hilflosen Lage 196
b) Zusätzliches Element 198
aa) Entführen 198
bb) Bemächtigen 199
cc) Ausnutzen 202
c) Vollendung 202
d) Weitere Einschränkung 203
e) Zwischenergebnis 203
f) Kritikmöglichkeiten an dieser Ansicht 204
g) Abgrenzung der Geiselnahmedelikte von anderen Nötigungsdelikten 206
h) Ergebnis 207
3. Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den bisherigen Lösungen 207
V. Überprüfung des Ergebnisses anhand der problematischen Fälle 208
A. BGH in NStZ 93, 39 (“Pkw-Fall”) 208
1. Sachverhalt 208
2. Rechtliche Würdigung 209
a) Lösung des BGH 209
b) Eigene Lösung 209
c) Bewertung 212
B. BGH in NStZ 93, 237 (“Schulhoffall” und “Tiefgaragenfall”) 213
1. Sachverhalt 213
2. Rechtliche Würdigung 213
a) Lösung des BGH 213
b) Eigene Lösung 214
c) Bewertung 216
C. BGH in StV 93, 539 (“Bankfall”) 217
1. Sachverhalt 217
2. Rechtliche Würdigung 217
a) Lösung des BGH 217
b) Eigene Lösung 218
c) Bewertung 219
D. BGH in NStZ 94, 127 (“Waldfall”) 219
1. Sachverhalt 219
2. Rechtliche Würdigung 220
a) Lösung des BGH 220
b) Eigene Lösung 220
c) Bewertung 221
E. BGH in NStZ 94, 128 (“Brückengeländerfall”) 221
1. Sachverhalt 221
2. Rechtliche Würdigung 222
a) Lösung des BGH 222
b) Eigene Lösung 222
c) Bewertung 223
F. BGH in NStZ 94, 481 (“Kellerfall”) 224
1. Sachverhalt 224
2. Rechtliche Würdigung 224
a) Lösung des BGH 224
b) Eigene Lösung 225
c) Bewertung 226
G. BGH in NStZ 94, 283 (“Kornfeld-/Kirmesfall”) 227
1. Sachverhalt 227
2. Rechtliche Würdigung 228
a) Lösung des BGH 228
b) Eigene Lösung 228
c) Bewertung 230
H. BGH in NStZ 96, 277 (“Hotelzimmerfall”) 230
1. Sachverhalt 230
2. Rechtliche Würdigung 231
a) Lösung des BGH 231
b) Eigene Lösung 231
c) Bewertung 232
I. Ergebnis 232
Siebter Abschnitt: Die weiteren Abgrenzungsfragen 234
I. Das Verhältnis des § 239 a zu anderen Delikten 234
A. Das Verhältnis zu § 239 234
B. Das Verhältnis zu den §§ 240, 241 235
C. Das Verhältnis zu den §§ 253, 255 236
D. Das Verhältnis zu § 249 236
E. Das Verhältnis zu § 177 237
F. Das Verhältnis zu den §§ 223 ff. 238
G. Das Verhältnis zu den §§ 211 ff. 239
H. Das Verhältnis zu den § 235 240
II. Das Verhältnis des § 239 b zu anderen Delikten 240
A. Verhältnis zu § 177 240
B. Das Verhältnis zu den §§ 253, 255 240
C. Das Verhältnis zu § 249 241
Achter Abschnitt: Zusammenfassung. 242
Neunter Abschnitt: Ausblick 243
I. Änderungsbedarf 243
II. Änderungsinhalt 244
A. Abschaffung des Zweipersonenverhältnisses 244
1. Das Kriterium der Verwerflichkeit 245
a) Die betroffenen Rechtsgüter 245
b) Die Intensität der Beeinträchtigung 246
c) Ergebnis 248
2. Das Kriterium des Tatbestandstypus 248
3. Ergebnis 249
B. Abschaffung der Erpressungskomponente 249
C. Späterer Vollendungszeitpunkt 250
D. Änderung des Strafrahmens 253
E. Ergebnis 254
III. Regelungsvorschlag 254
Literaturverzeichnis 256