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Blum, S. (2001). Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit in der Insolvenz. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50552-4
Blum, Stefan. Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit in der Insolvenz. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50552-4
Blum, S (2001): Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit in der Insolvenz, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50552-4

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Ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit in der Insolvenz

Blum, Stefan

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 143

(2001)

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Abstract

Das Problem der Behandlung ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeiten in der Insolvenz stellt sich in der Praxis, wenn von einer Insolvenzmasse Umweltgefahren ausgehen, zum Beispiel bei Vorhandensein von Altlasten. Diese Situation konfrontiert sowohl die zuständige Behörde als auch den Insolvenzverwalter mit zahlreichen Fragen: Ist der Erlaß einer auf Gefahrenbeseitigung gerichteten Ordnungsverfügung nach Verfahrenseröffnung noch zulässig? Wenn ja, an wen ist diese zu richten, und kann sie mittels Ersatzvornahme zu Lasten der Masse zwangsweise durchgesetzt werden? Muß bzw. darf der Insolvenzverwalter im Hinblick auf seine Pflicht zur Masseschonung Ordnungsverfügungen befolgen, und kann er die Masse möglicherweise durch Freigabe der umweltgefährdenden Gegenstände vor den Gefahrenbeseitigungskosten schützen?

Zur Beantwortung dieser und weiterer im Schnittfeld zwischen öffentlichem und privatem Recht liegenden Fragen wird die kaum mehr überschaubare und äußerst zerstrittene Rechtsprechung und Literatur ausgewertet und darauf aufbauend ein sowohl praktisch als auch rechtlich überzeugender Lösungsvorschlag entwickelt. Es wird gezeigt, daß die Behörde im Ergebnis meist nicht den Beschränkungen der Insolvenzordnung unterworfen ist. In der Regel kann sie den Insolvenzverwalter durch eine entsprechende Verfügung zur Gefahrenbeseitigung anhalten und notfalls zu Lasten der Masse eine Ersatzvornahme durchführen. Dies kann der Insolvenzverwalter auch durch eine Freigabe nicht verhindern.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 15
I. Rechtliche Problematik 15
II. Tatsächliche Bedeutung 22
III. Gang der Untersuchung 23
B. Das Verhältnis von Ordnungsrecht und Insolvenzrecht 25
I. Vorbemerkung 25
II. Kollisionsfälle zwischen Ordnungsrecht und Insolvenzrecht 26
1. Regelungsgegenstand des Ordnungsrechts 27
2. Kollision des Ordnungsrechts mit dem Insolvenzrecht 28
a) Die materielle Komponente des Ordnungsrechts 28
aa) Die Umwandlung in eine Geldzahlungspflicht gem. §§ 45, 87, 174 ff. InsO 29
bb) Die Restschuldbefreiung gem. §§ 286 ff. InsO 30
cc) Der Insolvenzplan gem. §§ 217 ff. InsO 30
b) Die vollstreckungsrechtliche Komponente des Ordnungsrechts 30
c) Zwischenergebnis 31
III. Gültigkeit der kollidierenden Normen 31
1. Die Entscheidung des OVG Greifswald 32
2. Resonanz 33
3. Stellungnahme 34
a) Auslegung des Begriffs „das bürgerliche Recht“ in Art. 74 I Nr. 1 GG 35
aa) Der Begriff des bürgerlichen Rechts 35
bb) Der Begriff des bürgerlichen Rechts i. S. v. Art. 74 I Nr. 1 GG 35
b) Regelung einer öffentlich-rechtlichen Verantwortlichkeit erfaßt? 37
c) Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhangs 40
aa) Die Voraussetzungen einer Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhangs 40
bb) Vorliegen der Voraussetzungen einer Gesetzgebungskompetenz kraft Sachzusammenhangs 42
d) Zwischenergebnis 43
IV. Anwendbare Kollisionsnorm 43
1. Rechtsprechung und Literatur 44
2. Stellungnahme 44
a) Verhältnis von Insolvenzrecht zu Landesordnungsrecht 45
b) Verhältnis von Insolvenzrecht zu Bundesordnungsrecht 45
aa) Lex posterior derogat legi priori 45
bb) Lex specialis derogat legi generali 46
V. Ergebnis 47
C. Die Bestimmung des in der Insolvenz ordnungsrechtlich Verantwortlichen 48
I. Grundsätzliches 48
1. Die Arten ordnungsrechtlicher Verantwortlichkeiten 49
2. Die Arten des Insolvenzverfahrens 50
3. Die Stellung des Insolvenzverwalters 52
a) Der Insolvenzverwalter 52
aa) Die Vertretungstheorien 52
bb) Die Organtheorie 53
cc) Die herrschende Amtstheorie 54
b) Der vorläufige Insolvenzverwalter 55
II. Zustandsverantwortlichkeit 56
1. Der Insolvenzverwalter als Zustandsverantwortlicher 57
a) Die tatsächliche Sachherrschaft des Insolvenzverwalters als Anknüpfungspunkt 57
b) Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters als Anknüpfungspunkt 58
c) Der Insolvenzverwalter als anderer Berechtigter i. S. d. Polizeigesetze 60
d) Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters infolge der subsidiären Geltung der Zustandsverantwortlichkeit 61
e) Zwischenergebnis 62
2. Der Schuldner als Zustandsverantwortlicher 62
a) Die Repräsentationstheorie von K. Schmidt 63
b) Die Ansicht von v. Wilmowsky 64
c) Die Ansicht von Kilger 65
3. Stellungnahme 66
a) Zur Repräsentationstheorie von K. Schmidt 66
b) Zur Ansicht von v. Wilmowsky 69
c) Zur Ansicht von Kilger 72
d) Zum Argument der rechtlichen Unmöglichkeit 73
e) Der Insolvenzverwalter als anderer Berechtigter i. S. d. Polizeigesetze? 76
f) § 80 I InsO als Anknüpfungspunkt der Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters? 77
g) Ergebnis: Zustandsverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters aufgrund seiner tatsächlichen Sachherrschaft über die Insolvenzmasse 78
III. Verhaltensverantwortlichkeit 79
1. Verursachung der Gefahr nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens 79
2. Verursachung der Gefahr vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens 80
a) Rechtsprechung 81
aa) Die Entscheidung des PrOVG 81
bb) Die Entscheidung des VGH München und des VG Augsburg 82
cc) Die Entscheidung des VG Hannover 83
dd) Die Entscheidung des OVG Bautzen und des VG Dresden 84
ee) Zwischenergebnis 86
b) Literatur 86
aa) Übergang der Verhaltensverantwortlichkeit vom Schuldner auf den Insolvenzverwalter im Wege der Rechtsnachfolge 87
bb) Kein Übergang der Verhaltensverantwortlichkeit auf den Insolvenzverwalter 88
c) Stellungnahme 88
aa) Der Insolvenzverwalter als Rechtsnachfolger des Schuldners 89
(1) Voraussetzungen der Rechtsnachfolge 89
(2) Vorliegen der Voraussetzungen einer Rechtsnachfolge 90
bb) Der Insolvenzverwalter als Adressat der Ordnungsverfügung 93
(1) Vergleich mit dem Steuerrecht 93
(2) Vergleich mit der Klageerhebung 94
(3) Folgerungen für die Adressatenstellung des Insolvenzverwalters 96
IV. Verantwortlichkeit des Betreibers oder Inhabers einer Anlage 96
V. Ergebnis 99
D. Die insolvenzrechtliche Behandlung der aus einer ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit folgenden Pflichten 100
I. Das Anspruchssystem der Insolvenzordnung 100
1. Überblick der insolvenzrechtlich zu unterscheidenden Ansprüche 100
2. In Betracht kommende Ansprüche 102
II. Der Inhalt ordnungsrechtlicher Pflichten 104
1. Handlungspflichten 104
a) Pflichten zur Vornahme einer vertretbaren Handlung 104
b) Pflichten zur Vornahme einer unvertretbaren Handlung 104
2. Duldungspflichten 105
3. Unterlassungspflichten 105
4. Zwischenergebnis 106
III. Meinungsstand 106
1. Gefahrenbeseitigung vor Insolvenzeröffnung 107
2. Gefahrentstehung nach Insolvenzeröffnung 107
3. Gefahrentstehung vor Insolvenzeröffnung 108
a) Behandlung ordnungsrechtlicher Pflichten als objektive Pflichten des Verantwortlichen 108
b) Behandlung ordnungsrechtlicher Pflichten als Ansprüche der Behörde 110
aa) Gefahrenbeseitigungsanspruch begründet mit Entstehung der Gefahr 111
bb) Gefahrenbeseitigungsanspruch begründet bei konkreten Verdachtsmomenten der Behörde von der Gefahr 112
cc) Gefahrenbeseitigungsanspruch begründet mit Erlaß der Ordnungsverfügung 114
dd) Gefahrenbeseitigungsanspruch im Falle der Zustandsverantwortlichkeit begründet mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens 114
c) Behandlung ordnungsrechtlicher Pflichten wie absolute Ansprüche der Behörde 115
d) Behandlung ordnungsrechtlicher Pflichten wie zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche aus § 1004 I BGB 116
e) Behandlung ordnungsrechtlicher Pflichten als Minderung des Schuldnervermögens 117
f) Zwischenergebnis 117
IV. Ordnungsrechtliche Pflichten als Insolvenzforderung der Behörde gem. § 38 InsO? 118
1. Vorliegen eines Anspruchs 118
a) Verhältnis von objektivem und subjektivem Recht 119
b) Ordnungsrechtliche Pflichten als Ansprüche der Behörde? 120
aa) Der Staat als Inhaber subjektiver Rechte? 121
bb) Ordnungsrechtliche Pflichten als Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit 126
(1) Von der Allgemeinheit durchsetzbar 126
(2) Zur Wahrnehmung von Interessen der Allgemeinheit 128
(a) Der Wortlaut des § 194 I BGB 130
(b) Der Normalfall eines Anspruchs 130
(c) Vergleich mit der Verbandsklage 130
(d) Zwischenergebnis 132
cc) Der Zweck des Insolvenzrechts als Gesamtvollstreckungsrecht 133
dd) Vergleich mit strafrechtlichen Unterlassungspflichten 135
ee) Gefahrenbeseitigungspflicht als gesetzesunmittelbare Pflicht 138
ff) Andere Bereiche, in denen ordnungsrechtliche Pflichten wie Ansprüche behandelt werden 139
(1) Rechtsnachfolge 139
(2) Verjährung 139
(3) Rückstellungsverpflichtung gem. § 249 HGB 140
(4) Störerinnenausgleich 141
(5) Erfüllung 141
(6) Zwischenergebnis 142
gg) Zwischenergebnis 142
2. Vermögensrechtlicher Anspruch 142
a) Meinungsstand 143
b) Stellungnahme 144
3. Persönlicher Anspruch 146
4. Anspruch gegen den Schuldner 147
a) Meinungsstand 147
b) Stellungnahme 148
5. Anspruch bei Insolvenzeröffnung begründet 149
a) Entstehung des Gefahrenbeseitigungsanspruchs 150
aa) Nichtstörungspflicht 151
bb) Abstrakte Verantwortlichkeit 151
(1) Bestehen einer ordnungsrechtlichen Beseitigungspflicht 152
(a) Wortlautauslegung 153
(b) Historische Auslegung 155
(c) Teleologische Auslegung 155
(d) Systematische Auslegung 156
(e) Zwischenergebnis 157
(2) Anspruchsqualität der abstrakten Verantwortlichkeit 157
(a) Bestimmtheit des Schuldners als ordnungsrechtlich Verantwortlichem 158
(b) Bestimmtheit des Gläubigers als der zuständigen Behörde 159
(c) Bestimmtheit des Inhalts 159
(d) Fehlende Durchsetzbarkeit 161
(3) Zwischenergebnis 161
b) Begründetsein des Gefahrenbeseitigungsanspruchs 161
aa) Struktur der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit 161
(1) Die Zustands- und die Verhaltensverantwortlichkeit 162
(2) Die Verantwortlichkeit des Anlagenbetreibers 163
bb) Der Begriff des Begründetseins 165
cc) Zustandsverantwortlichkeit 167
(1) Anknüpfungspunkt ist der jeweils aktuelle Zustand 167
(2) Ständig neu entstehender, gleitender Anspruch 170
(3) Vergleich mit dem zivilrechtlichen Beseitigungsanspruch aus § 1004 I 1 BGB 171
(4) Vergleich mit zivilrechtlichen Dauerschuldverhältnissen 173
(5) Vergleich mit einem Darlehen gem. § 607 BGB 174
(6) Zwischenergebnis 175
dd) Verhaltensverantwortlichkeit 175
(1) Anknüpfungspunkt ist vorangegangenes gefahrverursachendes Verhalten 175
(2) Zur Ansicht des Begründetseins mit Erlaß der Ordnungsverfügung 176
(3) Zur Ansicht des Begründetseins bei konkreten Verdachtsmomenten der Behörde von der Gefahr 177
(4) Zwischenergebnis 177
c) Ergebnis 178
V. Ordnungsrechtliche Pflichten als Masseverbindlichkeit gegenüber der Behörde gem. § 53 InsO? 178
1. Kosten des Insolvenzverfahrens gem. § 54 InsO 178
2. Sonstige Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO 178
a) Verbindlichkeit 179
b) Durch eine Handlung des Insolvenzverwalters begründet 179
c) Ergebnis 181
VI. Verwaltungsverfahrens- und verwaltungsvollstreckungsrechtliche Konsequenzen der vorgenommenen Einordnung 182
1. Zustandsverantwortlichkeit 182
a) Durchsetzung der Zustandsverantwortlichkeit in den ersten sechs Monaten nach Insolvenzeröffnung, § 90 InsO 183
aa) Zulässigkeit einer Ordnungsverfügung 183
bb) Zulässigkeit der Vollstreckung der Ordnungsverfügung 184
b) Zulässigkeit der Vollstreckung einer vor Insolvenzeröffnung an den Schuldner ergangenen Ordnungsverfügung 185
c) Zulässigkeit der Geltendmachung der Ersatzvornahmekosten durch Leistungsbescheid 187
d) Durchsetzung der Zustandsverantwortlichkeit bei Masseunzulänglichkeit, § 210 InsO 189
e) Exkurs: Die Rechtsstellung der Grundpfandgläubiger 190
f) Ergebnis 191
2. Verhaltensverantwortlichkeit 191
a) Auslegung und Anwendung der §§ 87, 89 InsO 192
b) Teleologische Reduktion der §§ 87, 89 InsO? 193
c) Konsequenzen der Anwendung der §§ 87, 89 InsO 195
VII. Überprüfung der Ergebnisse 196
1. Ungerechtfertigte Privilegierung der langsamen Behörde infolge der Behandlung der Zustandsverantwortlichkeit als Masseverbindlichkeit? 196
a) Drohender Wertungswiderspruch 197
b) Schutz der schnellen Behörde durch vorschußweises Fordern der Ersatzvornahmekosten 197
aa) Meinungsstand 198
bb) Stellungnahme 200
(1) Die Interessenlage 200
(2) Hinreichende Rechtsgrundlage 202
(a) Wortlautauslegung 202
(b) Historische Auslegung 203
(c) Teleologische Auslegung 204
(3) Zwischenergebnis 205
cc) Ergebnis 205
2. Kongruenz zum Umweltstrafrecht 206
a) Die Pflicht des Insolvenzverwalters, keine Straftaten zu begehen 206
b) Die Pflicht des Insolvenzverwalters zur Schonung der Masse 207
c) Lösung 208
3. Vereinbarkeit mit dem Insolvenzzweck 209
4. Kein Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers 212
E. Die Freigabeproblematik 214
I. Der Begriff der Freigabe 214
II. Die Rechtsfolgen einer als zulässig unterstellten Freigabe 215
1. Verhaltensverantwortlichkeit 215
2. Zustandsverantwortlichkeit 216
a) Erlöschen der Haftung der Masse 216
b) Abweichende Ansichten 218
aa) Freigabe haftungsrechtlich bedeutungslos 219
bb) Freigabe begründet Verhaltensverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters 221
c) Zwischenergebnis 222
III. Zulässigkeit der Freigabe 222
1. Meinungsstand 222
a) Rechtsprechung 222
aa) Der „Freigabefall“ des VGH München und des BVerwG 222
bb) Die Entscheidung des OVG Magdeburg 223
b) Literatur 224
aa) Unzulässigkeit der Freigabe in der Gesellschaftsinsolvenz 224
bb) Unzulässigkeit der Freigabe im Abfallrecht 226
cc) Zwischenergebnis 227
2. Unzulässigkeit der Freigabe aufgrund der vom Schuldner abgeleiteten Rechtsstellung des Insolvenzverwalters 227
a) Der Insolvenzverwalter als Inhaber derselben Rechte wie der Schuldner vor Insolvenzeröffnung 227
b) Auch die Freigabe verleiht dem Insolvenzverwalter nicht mehr an Rechtsmacht 229
c) Übertragung dieser Ergebnisse auf die Freigabe störender Massegegenstände 230
aa) Die Dereliktion störender Sachen durch den Schuldner 231
bb) Die Veräußerung störender Sachen an einen vermögenslosen Dritten 234
d) Folgerungen für die Freigabebefugnis des Insolvenzverwalters 237
F. Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 239
Literaturverzeichnis 242
Sachwortverzeichnis 260