Drittwirkungen der Friedenspflicht
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Drittwirkungen der Friedenspflicht
Die tarifvertragliche Rechtsstellung des verbandsangehörigen Arbeitgebers im Arbeitskampf
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 200
(2001)
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Abstract
Die sogenannte Friedenspflicht zählt zu den wichtigsten Verpflichtungen, die im Tarifvertrag zwischen den unmittelbar Beteiligten - Arbeitgeberverband und Gewerkschaft beim Verbandstarifvertrag, Arbeitgeber und Gewerkschaft beim Firmentarifvertrag - begründet werden. Zugleich entfaltet die Friedenspflicht nach allgemeiner Auffassung gewisse Wirkungen gegenüber Arbeitgebern und Arbeitnehmern, sofern diese an den Tarifvertrag gebunden sind. Die Frage nach der Begründung und dem Inhalt dieser Wirkungen bildet den Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Nicht zufällig gilt dabei besonderes Augenmerk der schwierigen Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags zwischen einem verbandsangehörigen Arbeitgeber und der Gewerkschaft. Denn angesichts einer zunehmend kritischen Bewertung von Verbandstarifverträgen rückt das Regelungsinstrument des Firmentarifvertrags immer mehr in den Blickpunkt auch des wissenschaftlichen Interesses. Auch die praktische Bedeutung des Firmentarifvertrags nimmt stetig zu.Zweck der vorliegenden Untersuchung ist es, Art und Ausmaß der Drittwirkungen der Friedenspflicht näher zu bestimmen und auf dieser Grundlage zu klaren Aussagen über die tarifvertraglichen Grenzen der Erkämpfbarkeit von Firmen- und Verbandstarifverträgen im Verhältnis von tarifgebundenem Arbeitgeber und tarifgebundenem Arbeitnehmer zu gelangen. Den Ausgangspunkt bildet dabei die noch immer nicht befriedigend geklärte Frage, worin die Friedenspflicht des Tarifvertrags eigentlich ihre rechtliche Grundlage hat, wenn insoweit entsprechende Vereinbarungen der Parteien fehlen. Dabei wird gezeigt, daß die Friedenspflicht "in Wirklichkeit" auf einer Wertung des objektiven Rechts beruht. Ausgehend von dieser Erkenntnis, wird die Reichweite der Friedenspflicht zugunsten und zu Lasten der Verbandsmitglieder näher bestimmt. Was die Frage nach der Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags gegenüber einem verbandsangehörigen Arbeitgeber betrifft, so kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, daß die Arbeitskampffreiheit der Gewerkschaft insoweit aufgrund des Tarifvertrags eingeschränkt ist.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
Einleitung | 17 | ||
§ 1 Einführung in die Problematik | 17 | ||
§ 2 Gang der Untersuchung | 18 | ||
1. Kapitel: Die rechtliche Grundlage der Friedenspflicht und die Problematik ihrer personalen Wirkungen | 20 | ||
§ 3 Grundlagen der Friedenspflicht | 20 | ||
I. Die Unzulänglichkeit der bestehenden Auffassungen zu den Grundlagen der Friedenspflicht | 20 | ||
1. Gewohnheitsrecht als Grundlage der Friedenspflicht | 21 | ||
2. Der Satz „pacta sunt servanda“ als Grundlage der Friedenspflicht | 24 | ||
3. Das Verbot widersprüchlichen Verhaltens als Grundlage der Friedenspflicht | 26 | ||
4. Versuche einer Herleitung der Friedenspflicht aus den Funktionen des Tarifvertrags | 27 | ||
a) Die Friedensfunktion des Tarifvertrags | 28 | ||
b) Die Ordnungsfunktion des Tarifvertrags | 30 | ||
II. Die eigene Konzeption zur Grundlage der Friedenspflicht | 32 | ||
1. Arbeitskampffreiheit und Art. 9 Abs. 3 GG | 33 | ||
2. Arbeitskampf und Allgemeininteresse | 35 | ||
3. Schutz der Interessen der gem. § 3 Abs. 1 TVG tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer | 36 | ||
a) Das Rechtsstaatsprinzip | 37 | ||
b) Das Schutzbedürfnis auf Seiten der Arbeitnehmer: Tarifvertrag als kollektive Interessenwahrnehmung | 41 | ||
c) Friedenspflicht und Vertragsprinzip | 42 | ||
§ 4 Die Wirkungsweise der Friedenspflicht im Verhältnis der Tarifvertragsparteien | 47 | ||
I. Die Friedenspflicht als schuldrechtliche Verpflichtung oder unmittelbare Beschränkung der Arbeitskampffreiheit | 47 | ||
II. Der friedenspflichtwidrige Arbeitskampf als „rechtswidriger“ Arbeitskampf i. S. d. § 823 Abs. 1 BGB | 50 | ||
§ 5 Grundlagen einer „Drittwirkung“ der Friedenspflicht | 52 | ||
I. Rechtliche Beschränkungen der Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einem Tarifvertrag | 52 | ||
1. Körperschaftliche Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitgeberverband | 53 | ||
a) Die Konzeption der h. M. | 53 | ||
b) Eigene Konzeption | 53 | ||
aa) Verbandsrechtliche Förderpflicht | 55 | ||
bb) „Körperschaftlicher Willensakt“ | 57 | ||
2. Unmittelbare Verpflichtung des Arbeitgebers gegenüber der Gewerkschaft aufgrund Rechtsgeschäfts | 60 | ||
a) Unmittelbare Verpflichtung des verbandsangehörigen Arbeitgebers aufgrund Vertretung | 60 | ||
b) Unmittelbare Verpflichtung des verbandsangehörigen Arbeitgebers aufgrund einer Ausübung der tariflichen Rechtsetzungsmacht | 61 | ||
3. Unmittelbare Verpflichtung kraft objektiven Rechts als Haftung der Mitglieder des Arbeitgeberverbands | 63 | ||
II. Die Friedenspflicht als unmittelbare Verpflichtung kraft objektiven Rechts auf der Grundlage der Konzeption Ramms | 65 | ||
1. Die Konzeption Ramms und seine „Theorie vom Rechtsetzungsvertrag“ | 66 | ||
2. Auseinandersetzung mit der schadensersatzrechtlichen Argumentation Ramms | 67 | ||
a) Die Verneinung eines eigenen Schadens des Verbands | 68 | ||
aa) Eigenschaden des Verbands durch Unterstützungsleistungen gegenüber dem Mitglied | 68 | ||
bb) Eigenschaden des Verbands durch den Abschluß eines ungünstigeren Tarifvertrags | 71 | ||
b) Schlußfolgerungen | 73 | ||
aa) Der „vertragsfremde“ Dritte als Gläubiger eines Anspruchs aus der Friedenspflicht | 73 | ||
bb) Der „vertragsfremde“ Dritte als Adressat der Friedenspflicht | 77 | ||
3. Auseinandersetzung mit den arbeitskampfrechtlichen Erwägungen Ramms | 78 | ||
a) Die vermeintliche Privilegierung der Arbeitgeberseite | 78 | ||
b) Zurückweisung dieser Auffassung | 79 | ||
4. Abschließende Bewertung der „Differenzierungstheorie“ | 80 | ||
a) Die rechtlichen Grundlagen der „Differenzierungstheorie“ | 81 | ||
b) Die mangelnde Effektivität der Einwirkungspflicht | 82 | ||
2. Kapitel: Die Erkämpfbarkeit von Verbands- und Firmentarifverträgen im Verhältnis von Arbeitgeber und Gewerkschaft | 83 | ||
§ 6 Die Erkämpfbarkeit von Verbandstarifverträgen durch den Arbeitgeber | 84 | ||
I. Der Ausschluß der Erkämpfbarkeit von Verbandstarifverträgen durch den verbandsangehörigen Arbeitgeber | 85 | ||
II. „Drittbelastung“ des Arbeitgebers durch Annahme deliktsrechtlicher „Verkehrspflichten“ oder Statuierung von „Schutzpflichten“ | 88 | ||
1. Die Konzeption der Friedenspflicht und die Auffassung von Canaris | 90 | ||
2. Die Konzeption der Friedenspflicht und die Auffassung der h. M. | 91 | ||
§ 7 Die Erkämpfbarkeit von Verbandstarifverträgen durch die Gewerkschaft im Verhältnis zum verbandsangehörigen Arbeitgeber | 92 | ||
I. Die Konzeption der h. M.: Vertrag zugunsten Dritter oder Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte | 93 | ||
II. Die eigene Konzeption zur Berechtigung eines verbandsangehörigen Arbeitgebers aus der tarifvertraglichen Friedenspflicht | 94 | ||
1. Die Berechtigung des Arbeitgebers zum Schadensersatz | 94 | ||
2. Der Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers | 97 | ||
§ 8 Die Erkämpfbarkeit von Firmentarifverträgen durch den Arbeitgeber | 99 | ||
I. Die generelle Problematik der Zulässigkeit der Angriffsaussperrung | 100 | ||
1. Die generelle Unzulässigkeit der Angriffsaussperrung | 100 | ||
2. Die evtl. Unzulässigkeit einer Angriffsaussperrung um den Abschluß eines Firmentarifvertrags | 101 | ||
II. Dogmatisch-konstruktive Vorüberlegungen zur Arbeitskampffreiheit des verbandsangehörigen Arbeitgebers | 103 | ||
1. Arbeitskampffreiheit des verbandsangehörigen Arbeitgebers und Lehre vom Doppelgrundrecht | 103 | ||
2. Arbeitskampffreiheit des verbandsangehörigen Arbeitgebers und Lehre vom „summiert-individualen“ Charakter der Koalitionsfreiheit | 104 | ||
III. Beschränkung der Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers aufgrund des Eintritts in den Arbeitgeberverband: Wegfall der Tariffähigkeit | 106 | ||
1. Tariffähigkeit des Arbeitgebers und Arbeitgeberinteresse | 106 | ||
2. Tariffähigkeit des Arbeitgebers und Interessen der Gewerkschaft | 108 | ||
a) Praktische Konsequenzen einer Restriktion des § 2 Abs. 1 TVG | 109 | ||
b) Rechtliche Bewertung einer Restriktion des § 2 Abs. 1 TVG | 111 | ||
aa) § 2 Abs. 1 TVG und der Schutz schwächerer Gewerkschaften | 112 | ||
bb) Bewertung einer Restriktion der Tariffähigkeit des Arbeitgebers unter arbeitskampfrechtlichen Gesichtspunkten | 113 | ||
cc) Rechtliche Konsequenzen hinsichtlich bestehender Tarifverträge | 115 | ||
dd) Die Frage nach der Zulässigkeit entsprechender satzungsmäßiger Regelungen | 117 | ||
IV. Beschränkung der Tariffähigkeit des Arbeitgebers aufgrund der Wirkungen des Tarifvertrags | 119 | ||
1. Die unmittelbare Wirkung des Tarifvertrags | 120 | ||
2. Die zwingende Wirkung des Tarifvertrags und der Ausschluß „abweichender Abmachungen“ | 121 | ||
V. Beschränkung der Arbeitskampffreiheit des Arbeitgebers als Folge eines evtl. „Nachrangs“ bei der Konkurrenz zwischen Verbands- und Firmentarifvertrag | 123 | ||
1. Die „Nachrangigkeit“ des Firmentarifvertrags gegenüber dem Verbandstarifvertrag: Ablehnung des Spezialitätsprinzips | 124 | ||
2. Arbeitskampfrechtliche Konsequenzen einer Ablehnung des Spezialitätsprinzips | 127 | ||
§ 9 Die Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags durch die Gewerkschaft | 130 | ||
I. Kampf um einen Firmentarifvertrag und Koalitionsfreiheit des Arbeitgebers aus Art. 9 Abs. 3 GG | 132 | ||
1. Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG und Schutz der Rechtsstellung als Mitglied | 132 | ||
2. Art. 9 Abs. 3 S. 1 GG und Gewährleistung einer bestehenden Tarifbindung | 133 | ||
II. Die Bewertung der Erkämpfbarkeit des Firmentarifvertrags auf der einfachgesetzlichen Ebene | 137 | ||
1. Die Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags in der Rechtsprechung | 138 | ||
a) Die Rechtsprechung des BAG | 138 | ||
b) Die Entscheidung des LAG Köln vom 14. Juni 1996 | 139 | ||
aa) Argumentation des LAG Köln | 139 | ||
bb) Rechtliche Bewertung der Entscheidung | 140 | ||
c) Die Entscheidung des LAG Frankfurt a. M. vom 23. April 1985 | 144 | ||
aa) Die Argumentation des LAG Frankfurt a. M. | 145 | ||
bb) Rechtliche Bewertung der Entscheidung | 145 | ||
2. Die herrschende Auffassung in der Literatur | 149 | ||
a) Die „Wahlmöglichkeit“ der Gewerkschaft | 150 | ||
b) Die Interessenlage des Arbeitgebers | 151 | ||
3. Die eigene Auffassung zur Erkämpfbarkeit eines Firmentarifvertrags gegen den verbandsangehörigen Arbeitgeber | 153 | ||
3. Kapitel: Zusammenfassung und Schlußbetrachtung | 154 | ||
§ 10 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse | 154 | ||
I. Die Grundlagen der Friedenspflicht | 154 | ||
II. Die „Drittwirkungen“ der Friedenspflicht | 156 | ||
§ 11 Schlußbetrachtung | 158 | ||
Literaturverzeichnis | 163 | ||
Sachregister | 171 |