Der umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach § 323 Abs. 2 UmwG
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Der umwandlungsrechtliche Interessenausgleich nach § 323 Abs. 2 UmwG
Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 145
(2002)
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Abstract
Die Vorschrift des § 323 Abs. 2 UmwG regelt eine Zuordnung von Arbeitnehmern zu bestimmten Betrieben oder Betriebsteilen in einem Interessenausgleich anläßlich einer übertragenden Umwandlung.Norma Studt klärt in der vorliegenden Untersuchung, um was für eine Art von Interessenausgleich es sich handelt, welchen Inhalt und welche Rechtswirkungen er hat. Dabei kommt sie zu dem Ergebnis, daß die Neuerungen, die § 323 Abs. 2 UmwG bringt, begrenzt sind. Die Vorschrift wird der Vorstellung des Gesetzgebers gerecht, sich in die bestehende Rechtslage und ihre Auslegung durch die Rechtspraxis einzufügen. Es findet keine Mitbestimmungserweiterung statt. Dem Interessenausgleich nach § 323 Abs. 2 UmwG kommt keine andere Wirkung als bisher zu. Auch die Regelungsmaterie ist nicht neu, denn es handelt sich um Zuordnungen, die der Arbeitgeber auch ohne Mitwirkung des Betriebsrates vornehmen könnte. Erstmalig ist sie daher nur ausdrücklich für die Betriebsparteien normiert worden.Neu ist auch die Regelung der Rechtsfolge einer eingeschränkten gerichtlichen Überprüfbarkeit. Sie bewirkt nach den Ergebnissen dieser Arbeit zweierlei. Zum einen sichert die Zuordnung von Arbeitsverhältnissen in einem Interessenausgleich nach § 323 Abs. 2 UmwG die Überleitung der Arbeitsverhältnisse auf einen anderen Rechtsträger im Rahmen einer übertragenden Umwandlung und damit die Vermögensverschiebung als solche ab, wenn ein Betriebsteilübergang vorliegt. Zum anderen sichert sie auch die hinter der Vermögensübertragung stehende, bezweckte wirtschaftliche Anpassung der arbeitstechnischen Einheiten, nämlich der Betriebe und Betriebsteile, nach der Umwandlung ab.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 13 | ||
A. Einleitung: Das Umwandlungsgesetz – neue Möglichkeiten für das Gesellschafts- und Arbeitsrecht | 17 | ||
B. Hauptteil: § 323 Abs. 2 UmwG – Mitbestimmungserweiterung für Betriebsräte? | 20 | ||
I. Verhältnis von § 323 Abs. 2 UmwG zu §§ 111 f. BetrVG | 20 | ||
1. Erfordernis einer Betriebsänderung gemäß § 111 BetrVG | 21 | ||
a) § 323 Abs. 2 UmwG als Rechtsgrundverweisung | 21 | ||
aa) „Interessenausgleich“ als betriebsverfassungsrechtlicher Terminus | 21 | ||
bb) Betriebsverfassungsrechtliche Systematik der §§ 321–325 UmwG | 23 | ||
cc) Anlehnung an § 125 InsO | 23 | ||
b) Erweiterung des § 323 Abs. 2 UmwG auf Umwandlungen ohne Betriebsänderung | 24 | ||
c) Zwischenergebnis | 27 | ||
2. Anwendbarkeit der Verfahrensregeln § 112 Abs. 1–3 BetrVG | 27 | ||
3. Ergebnis | 30 | ||
II. Verhältnis von § 323 Abs. 2 UmwG zu § 324 UmwG | 30 | ||
1. Die Anordnung des § 324 UmwG | 32 | ||
a) Auslegungsmöglichkeiten | 33 | ||
b) Klarstellungsfunktion des § 324 UmwG | 34 | ||
c) Dogmatische Funktion über die Klarstellung hinaus | 37 | ||
d) Zwischenergebnis | 39 | ||
2. Beschränkung der Zuordnungsfreiheit durch § 324 UmwG | 39 | ||
a) Das Verhältnis von § 324 UmwG zum EG-Recht | 43 | ||
aa) § 613 a BGB als Umsetzung der Richtlinie 77/187/EWG | 43 | ||
bb) Umsetzungsmöglichkeiten des nationalen Gesetzgebers | 45 | ||
b) Das Verhältnis von § 323 Abs. 2 UmwG zum EG-Recht | 47 | ||
c) Schlußfolgerungen | 49 | ||
3. Ergebnis des Verhältnisses von § 323 Abs. 2 UmwG zu § 324 UmwG | 51 | ||
III. Das Verhältnis von § 323 Abs. 2 UmwG zu §§ 5 Abs. 1, 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG | 51 | ||
1. Gemäß § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB unsicher zuordenbare Arbeitsverhältnisse | 52 | ||
a) Unsicher zuordenbare Arbeitsverhältnisse | 52 | ||
b) Übergangsnorm | 54 | ||
aa) Meinungsstand | 55 | ||
bb) Konkretisierung des Tatbestandsmerkmals „Betrieb oder Betriebsteil“ | 57 | ||
cc) Organisatorische Einbindung | 58 | ||
dd) Arbeitstechnische Einbindung | 59 | ||
ee) Schutzbedürftigkeit | 60 | ||
ff) Zwischenergebnis | 62 | ||
c) Zuordnung nach § 323 Abs. 2 UmwG | 62 | ||
aa) „Kompensationswirkung“ – Zuordnung nur im Interessenausgleich? | 63 | ||
(1) § 323 Abs. 2 UmwG zur Verhinderung der Umgehung von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB? | 64 | ||
(2) Erforderlichkeit der Zuordnung im Spaltungs- und Übernahmevertrag | 66 | ||
(3) § 323 Abs. 2 UmwG als zusätzliche Möglichkeit des Rechtsträgers | 68 | ||
(4) Zwischenergebnis | 69 | ||
bb) Zulässigkeit einer vom Interessenausgleich abweichenden Zuordnung | 69 | ||
(1) Die Wirkung des Interessenausgleichs nach § 112 Abs. 1 BetrVG | 70 | ||
(2) Die Wirkung des Interessenausgleichs nach § 323 Abs. 2 UmwG | 70 | ||
(a) Normative Wirkung | 70 | ||
(b) Kollektivrechtlicher Durchführungsanspruch | 72 | ||
(c) Keine Bindungswirkung | 73 | ||
(d) Bindungswirkung durch Übernahme oder Einbeziehung in den Spaltungs- und Übernahmevertrag | 74 | ||
d) Parteien der Zuordnung | 75 | ||
e) Ergebnis | 76 | ||
2. Übertragung von Arbeitsverhältnissen außerhalb des Anwendungsbereichs von § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB | 77 | ||
a) Zulässigkeit einer Einzelzuordnung | 78 | ||
aa) Freie Vermögensaufteilung | 78 | ||
bb) Die Wirksamkeitsbedingung der Zustimmung | 80 | ||
cc) Ziel der Universalsukzession | 81 | ||
dd) Zwischenergebnis | 83 | ||
b) Zuordnung nach § 323 Abs. 2 UmwG | 83 | ||
aa) Mit Zustimmung des Arbeitnehmers nach § 613 S. 2 BGB | 85 | ||
bb) Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers | 86 | ||
c) Ergebnis | 86 | ||
3. Ergebnisse zum Verhältnis des § 323 Abs. 2 UmwG zu § 126 Abs. 1 Nr. 9 UmwG | 87 | ||
IV. Zuordnungen von Arbeitnehmern im Rahmen von einer Umwandlung nachfolgenden Betriebsänderungen | 88 | ||
1. Personelle Umstrukturierungen als Zuordnungen i.S.v. § 323 Abs. 2 UmwG | 89 | ||
a) Rechtsträgerinterne Zuordnungen | 89 | ||
b) Widerspruch zur Intention des Gesetzgebers? | 92 | ||
c) Absicherung der mit der Umwandlung angestrebten betrieblichen Umstrukturierungen | 93 | ||
d) Die dogmatische Herleitung | 96 | ||
2. Zeitliches Verhältnis von Umwandlung und Betriebsänderung | 98 | ||
3. Parteien der Zuordnung | 99 | ||
a) Ausnahme vom Rückgriff auf das Betriebsverfassungsgesetz? | 99 | ||
b) Zuständigkeit nach Sachnähe | 100 | ||
4. Ergebnis | 101 | ||
V. Durchführung des Interessenausgleichsverfahrens | 101 | ||
1. Unterrichtung des Betriebsrats von der Betriebsänderung | 102 | ||
2. Beratung und Abschluß eines Interessenausgleichs | 104 | ||
3. Zuordnungen im Interessenausgleich | 105 | ||
4. Zeitpunkt für Unterrichtung und Beratung | 105 | ||
5. Ergebnis | 107 | ||
VI. Unterlassungsanspruch des Betriebsrates | 107 | ||
1. Unterlassungsanspruch aus § 323 Abs. 2 UmwG | 108 | ||
a) Historischer Abriß zum Unterlassungsanspruch im Betriebsverfassungsrecht | 108 | ||
b) Negatorischer Rechtsschutz bei Betriebsänderungen | 109 | ||
aa) Unterlassungsanspruch aus § 2 BetrVG? | 110 | ||
bb) „Kehrseitentheorie“ | 110 | ||
cc) § 113 BetrVG als abschließende Sanktion mitbestimmungswidrigen Verhaltens? | 111 | ||
dd) Umfang des subjektiven Rechts | 113 | ||
2. Schlußfolgerungen und Ergebnis | 115 | ||
VII. Nachteilsausgleich gemäß § 113 BetrVG | 116 | ||
1. Abweichen vom abgeschlossenen Interessenausgleich | 116 | ||
2. Kein Versuch eines Interessenausgleichs | 117 | ||
VIII. Verhältnis von § 323 Abs. 2 UmwG zum Widerspruchsrecht | 117 | ||
1. Das Widerspruchsrecht bei der übertragenden Umwandlung | 119 | ||
2. Einschränkung des Widerspruchsrechts durch § 323 Abs. 2 UmwG? | 121 | ||
3. Ergebnis | 124 | ||
IX. Grobe Fehlerhaftigkeit der Zuordnung | 124 | ||
1. Gegenstand der gerichtlichen Überprüfung | 125 | ||
2. Maßstab der Zuordnung | 126 | ||
3. „Grob fehlerhaft“ | 126 | ||
a) Vergleich des Ermessensspielraums des Arbeitgebers mit dem der Betriebsparteien | 127 | ||
b) Zuordnungen gemäß § 323 Abs. 2 UmwG i.V.m. § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB | 130 | ||
aa) Subjektive Zuordnung | 130 | ||
bb) Tätigkeitsschwerpunkt | 132 | ||
cc) Nicht feststellbarer Tätigkeitsschwerpunkt | 132 | ||
dd) Weitere Verobjektivierung der Zuordnung? | 133 | ||
c) Zuordnungen gemäß § 323 Abs. 2 UmwG i.V.m. §§ 315 BGB, 1, 2 KSchG | 137 | ||
d) Grobe Fehlerhaftigkeit bei Teileinigung | 140 | ||
e) Beweislast | 140 | ||
X. Zusammenfassung der Ergebnisse | 143 | ||
C. Schlußbemerkung: § 323 Abs. 2 UmwG und seine Akzeptanz in der Rechtspraxis | 147 | ||
Literaturverzeichnis | 149 | ||
Sachwortverzeichnis | 162 |