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Blomeyer, P. (1999). Der Notstand in den letzten Jahren von Weimar. Die Bedeutung von Recht, Lehre und Praxis der Notstandsgewalt für den Untergang der Weimarer Republik und die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Eine Studie zum Verhältnis von Macht und Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49571-9
Blomeyer, Peter. Der Notstand in den letzten Jahren von Weimar: Die Bedeutung von Recht, Lehre und Praxis der Notstandsgewalt für den Untergang der Weimarer Republik und die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Eine Studie zum Verhältnis von Macht und Recht. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49571-9
Blomeyer, P (1999): Der Notstand in den letzten Jahren von Weimar: Die Bedeutung von Recht, Lehre und Praxis der Notstandsgewalt für den Untergang der Weimarer Republik und die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Eine Studie zum Verhältnis von Macht und Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49571-9

Format

Der Notstand in den letzten Jahren von Weimar

Die Bedeutung von Recht, Lehre und Praxis der Notstandsgewalt für den Untergang der Weimarer Republik und die Machtübernahme durch die Nationalsozialisten. Eine Studie zum Verhältnis von Macht und Recht

Blomeyer, Peter

Schriften zur Verfassungsgeschichte, Vol. 57

(1999)

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Abstract

Trotz aller Anstrengungen konnte bisher kein Konsens darüber hergestellt werden, wie der Einsatz der Notstandsgewalt 1930 bis 1933 - das wichtigste Rechts- und Machtinstrument in der entscheidenden Schlußphase vor dem düstersten Kapitel der deutschen Geschichte - zu bewerten ist. Der Gegenstand selbst scheint sich einer objektiven Bewertung zu entziehen. Im Notstand setzt sich der Handelnde über das Recht hinweg, um das Recht zu retten. Ein unheilvolles Dilemma: Wer das Recht bricht, vernichtet es und rettet es nicht. Aber: Wer es weiter anwendet, fiat iustitia, pereat mundus, beschleunigt den Untergang, vor dem er doch bewahren will.

Peter Blomeyers anzuzeigende Arbeit rückt, rechts- und geschichtswissenschaftliche Betrachtung verbindend, diesem Dilemma zuleibe, indem sie ein überpositives Notstandsrecht als einheitlichen rechtstheoretischen Maßstab entwickelt, an dem Recht, Lehre und Praxis des Notstands in den Jahren 1930 bis 1933 neu vermessen werden. Dabei stellt sich heraus, daß es nicht das Recht, nicht der vielgescholtene Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung war, der den Weg in den Untergang gewiesen hat.

Erst die herrschende Staatsrechtslehre, in ihren Absichten verfassungstreu, im echten Notstand aber hilflos, erlaubte in der Verfassung- und ihrer eigenen Not - die Verformung durch die Staatspraxis Brünings, welche nicht einmal zuvörderst der Rettung der Verfassung galt. Paradox ist, daß eine andere, weitaus kraftvollere Lehre der Zeit entgegen den Absichten ihres Begründers Carl Schmitt die Verfassung womöglich hätte retten können; nur gab es nach Brüning keinen mehr, der sie zu diesem Zwecke hätte nutzen mögen. Ungeschützt verfiel der Verfassungsstaat seinem Todfeind.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Fragestellung – Vorgehensweise – Gang der Untersuchung 13
Erster Hauptteil: Notstandspraxis und Verfassungsnotstand im Spiegel der Weimarer Staatsrechtslehre 24
Teil A. Grundlagenstreit in der Weimarer Staatsrechtslehre 24
Kapitel 1: Die positivistische Lehre 27
I. Der staatstheoretische Positivismus 27
1. Georg Jellinek und die herrschende Weimarer Staatslehre 27
2. Die Lehre Hans Kelsens 30
a) Identität von Staat und Recht 30
b) Folgerung 35
3. Gustav Radbruch: Rechtsphilosophische Begründung der Geltung des positiven Rechts 36
a) Die Elemente der Rechtsidee und ihr Verhältnis zueinander 37
b) Die Anerkennung der positiven Rechtsordnung als ethische Pflicht des Einzelmenschen 39
II. Der staatsrechtliche Positivismus 42
1. Die Laband-Kelsensche Lehre 42
2. Fortentwicklung des staatsrechtlichen Positivismus 43
Kapitel 2: Die Dezisions- und Diktaturlehre Carl Schmitts 47
I. Zur Methode Carl Schmitts 47
II. Der Dezisionismus 50
III. Kommissarische und souveräne Diktatur 54
Teil B. Die konstitutionelle Notstandspraxis und ihre Beurteilung durch die Staatsrechtslehre 62
Kapitel 3: Die Stellung des Art. 48 II in der WRV 62
I. Die Entstehungsgeschichte des Art. 48 II WRV 62
1. Art. 68 BRV und das preußische Belagerungszustandsgesetz 62
2. Die Behandlung der Ausnahmegewalt in der Nationalversammlung 64
II. Gesetzgebung, Ermächtigungsgesetz und Notverordnung 70
III. Der gemäßigte Dualismus der Weimarer Reichsverfassung 75
1. Die Stellung des Reichspräsidenten im Organisationsgefüge der WRV 75
2. Entstehungsgeschichte des gemäßigten Dualismus 77
Kapitel 4: Der „Wirtschaftsnotstand“ unter Ebert 81
Kapitel 5: Art. 48 II WRV in der Staatsrechtslehre vor 1930 85
I. Ausnahmegewalt und „Wirtschaftsnotstand“ 85
II. Der „Wirtschaftsnotstand“ in der Unantastbarkeitslehre 88
1. Die Lehre von der staatspolizeirechtlichen Auslegung des Art. 48 II WRV 89
2. Die positivistische Lehre 91
3. Die Grenzen der Ausnahmegewalt nach Art. 48 II WRV 92
a) Die Unantastbarkeit der Verfassung 92
b) Der Streit um die Reichweite des Vorbehalts des formellen Gesetzes 94
c) Der Streit um die Grundrechtssuspension 98
III. „Unantastbarkeitslehre“ contra „Durchbrechungslehre“ 100
1. Die Vorträge von Schmitt und Jacobi auf der Staatsrechtslehrertagung 1924 100
a) Schmitts Bericht über die Diktatur des Reichspräsidenten 100
b) Jacobis Bericht über die Diktatur des Reichspräsidenten 106
c) Kritik an der Unantastbarkeitslehre 109
2. Die Antwort der Unantastbarkeitslehre 112
a) Antikritik 112
b) Kritik der Schmitt-Jacobischen Lehre 117
Kapitel 6: Die Staatspraxis nach 1930 121
I. Zur Vorgeschichte des Präsidialregimes Brüning 121
1. Fehlschlag einer Eingrenzung von Art. 48 II WRV 121
2. Der Übergang zum ersten Präsidialkabinett Brüning 123
II. Das politische Programm Brünings 132
III. Die Regierung Brüning in der politischen Praxis 136
1. Der veränderte Handlungsspielraum der Präsidialregierung 136
2. Präsidialregierung und Reichstag: Staatsstreich oder Tolerierung 138
a) Das Scheitern der Regierung Bruning im Reichstag (April bis Juli 1930) 138
b) Die Veränderung der Verfassungslage durch die Septemberwahlen 1930 140
c) Die Tolerierung der Regierung Brüning im Reichstag (Oktober 1930 bis Mai 1932) 143
3. Präsidialregierung und Nationalsozialismus: Versuchungen und Illusionen 155
4. Präsidialregierung und Kamarilla: Macht ohne Verantwortung 169
a) Der Zugang zum Machthaber: Reichspräsident von Hindenburg 169
b) Schleicher und der Sturz Brünings 174
IV. Die Notverordnungspraxis unter Brüning 181
1. Die Notverordnungspraxis auf wirtschaftlich-finanziell-sozialem Gebiet 181
a) Die Verdrängung des Gesetzes: Sanierung durch Notverordnung (Übersicht) 181
b) Der verfassungsrechtlich relevante Inhalt der Notverordnungspraxis 183
aa) Budgetrechtlich relevante Verordnungen 185
bb) Grundrechtsrelevante Verordnungen 186
cc) Die landesrechtliche Zuständigkeit berührende Verordnungen 188
2. Die Notverordnungen gegen politische Ausschreitungen 189
Kapitel 7: Die Notverordnungspraxis in der Staatsrechtslehre 191
I. Funktionsstörung eines Verfassungsorgans 192
1. Das Problem: Die auf die „Untätigkeit“ des Reichstags gestützte Übernahme der legislativen Aufgaben durch die Exekutive 192
2. Die herrschende Lehre 193
3. Carl Schmitt: Der Reichspräsident als „Hüter der Verfassung“ 199
a) Staats- und verfassungstheoretischer Hintergrund der Lehre Schmitts 199
b) Die Kritik am Liberalismus 205
c) Der Reichspräsident als Hüter der Verfassung 212
4. Die Möglichkeit anderer Rechtsgrundlagen für die Funktionsverlagerung der Gesetzgebung auf den Reichspräsidenten 216
a) Friedrich Glum 217
b) Johannes Heckel 218
5. Die „legalistische Richtung“ 222
Exkurs: Diktaturverordnungen nach Reichstagsauflösung 225
II. Der wirtschaftlich-finanzielle Ausnahmezustand 227
1. Diktaturgewalt und Haushaltsgesetz, Kreditennächtigung, Sicherheitsleistungen 227
a) Carl Schmitt 228
b) Die herrschende Lehre 230
aa) Diktatur und Haushaltsgesetz 230
bb) Diktatur und Anleiheermächtigung, Kreditbürgschaft 232
c) Die Diktaturgewalt im gesamten Budgetrecht ablehnende Stimmen 236
2. Diktaturgewalt und Grundrechte 240
a) Art. 129 I 3 Weimarer Reichsverfassung 240
b) Art. 134 Weimarer Reichsverfassung 242
c) Art. 153 Weimarer Reichsverfassung 243
d) Art. 105 Satz 2 Weimarer Reichsverfassung 244
e) Art. 109 I Weimarer Reichsverfassung 244
f) Art. 165 I Weimarer Reichsverfassung 245
3. Diktaturgewalt und Landesrecht 245
Teil C. Der Verfassungsnotstand 1932 und seine Diskussion in der Staatsrechtslehre 248
Kapitel 8: Die endgültige Abkehr der Staatspraxis von der WRV 248
I. Verfassungsnotstand und Verfassungsreformpläne unter Papen 248
1. Die Entwicklung bis zum 13. August 1932 248
2. Die Planung des Staatsnotstands und seine Vertagung 253
3. Die Notverordnungspraxis des Kabinetts Papen (Übersicht) 257
4. Die Verfassungsreformpläne des Kabinetts Papen 259
II. Der Verfassungsnotstand unter Schleicher 263
Kapitel 9: Die Verfassungslähmung in der Staatsrechtslehre 275
I. Die herrschende Lehre zum überpositiven Notstandsrecht 277
II. Johannes Heckels Lehre vom Verfassungsnotstand 281
III. Carl Schmitt: „Legalität und Legitimität“ 282
Exkurs: Die Staatsrechtslehre zur Verfassungsreformplanung 288
Zweiter Hauptteil: Funktion und Reichweite des konstitutionellen und des überpositiven Notstandsrechts im gewaltenteilenden Rechtsstaat 298
Kapitel 10: Das überpositive Notstandsrecht 302
I. Das Verhältnis von Macht und Recht 304
II. Zur Existenz des überpositiven Notstandsrechts 311
1. Einführung in die Problemstellung 311
2. Zur Existenz des überpositiven Notstandsrechts in der Verfassungslähmung 317
a) Ableitung und Definition des überpositiven Notstandsrechts 317
b) Zur Vereinbarkeit eines gewaltenüberschreitenden überpositiven Notstandsrechts mit den Prinzipien des gewaltenteilenden Verfassungsstaats 319
3. Zur Existenz eines überpositiven Notstandsrechts in der Verfassungsstörung 321
4. Zur Vereinbarkeit des überpositiven Notstandsrechts mit den Begriffen von Recht und Rechtsgeltung 323
a) Zur Aporie eines allgemeinen Rechtsbegriffs 323
b) Positives und richtiges Recht 329
c) Zum Problem der Verbindlichkeit von Recht 337
III. Das überpositive Notstandsrecht bei der Verfassungslähmung 344
IV. Das überpositive Notstandsrechts bei der Verfassungsstörung 349
Kapitel 11: Überpositives und konstitutionelles Notstandsrecht 353
Dritter Hauptteil: Das Verhältnis von Macht und Recht in den Jahren 1930 bis 1933 359
Teil A. Die Bedeutung der dualistischen Verfassungskonstruktion und des Art. 48 II WRV für den Übergang zum Notverordnungsregiment unter Brüning 359
Kapitel 12: Grenzen der Notstandsgewalt und der Wirtschaftsnotstand 364
I. Die objektiven Grenzen des Art. 48 II WRV 364
II. Notverordnungsrecht nach Gewohnheitsrecht? 367
Kapitel 13: Der Anteil der WRV an der Verfassungsauflösung 374
Teil B. Kritik der Staatsrechtslehre im Verfassungsnotstand 382
Kapitel 14: Kritik der Staatsrechtslehre bis 1932 382
I. Die Reaktion auf den „Wirtschaftsnotstand“ unter Ebert 382
1. Die staatspolizeirechtliche (teleologische) Lehre 383
2. Die positivistische Lehre 384
3. Die Lehre Carl Schmitts 387
II. Die Reaktion auf das Notverordnungsregiment Brünings 394
1. Die legalistische Lehre 395
2. Die herrschende Lehre 397
a) Die Preisgabe des Verfassungsrechts an die Staatspraxis 397
b) Die Unklarheit des positivistischen Standorts zwischen Sein und Sollen 399
3. Die Lehre Johannes Heckels 402
4. Die Lehre Carl Schmitts 404
Kapitel 15: Kritik der Staatsrechtslehre 1932/33 416
I. Die herrschende Lehre 416
II. Johannes Heckel 422
III. Carl Schmitt 423
Teil C. Kritik der Brüningschen Notstandsregierung 428
Kapitel 16: Die Übernahme der Notstandsregierung 431
I. Die Ursachen 431
1. Krise der Verfassung: Das Verhalten der Parteien 431
2. Störung der Verfassung: Das Verhalten des Reichspräsidenten und seiner Umgebung 438
II. Brünings Entscheidung 440
Kapitel 17: Der Einsatz der Notstandsgewalt 445
I. Die Gefahrenlage des Weimarer Verfassungsstaats 446
II. Die versäumte Rettung der Demokratie 450
1. Das Problem einer Alternative zum Notverordnungsregiment Brünings 450
2. Falsche Frontstellung: Brüning und der Reichstag 457
3. Vorauseilende Resignation: Brüning und der Reichspräsident 466
Kapitel 18: Die Zielsetzung der Notstandsregierung 472
Kapitel 19: Die Folgen (1): Das Ende von Weimar – Kalter Bürgerkrieg 478
I. Das Notstandsrecht 1932: Ein Recht ohne Inhaber 478
1. Der Verfassungsnotstand unter Papen 479
2. Der Verfassungsnotstand unter Schleicher 483
II. Das Ende der Weimarer Republik 486
III. Kalter Bürgerkrieg 489
IV. Die Notstandspraxis und der Untergang der Weimarer Republik 495
Kapitel 20: Die Folgen (2): Die Machtübernahme durch die NSDAP 500
I. Die Bekämpfung des NS mit dem Notstandsrecht 501
II. Die Begünstigung des NS durch die Logik der Tolerierung 508
III. Der Sturz Brünings: „Point of no return“? 510
IV. Die Schwäche des autoritären Präsidialstaats 518
Schlußwort 520
Anhang 522
Quellen- und Literaturverzeichnis 524
Sachverzeichnis 545