Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Der drohende Tod als Strafverfahrenshindernis
Schriften zum Strafrecht, Vol. 112
(1998)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Gegenstand der vorliegenden Untersuchung ist die Frage, ob es zulässig ist, ein Strafverfahren gegen einen Beschuldigten durchzuführen, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den rechtskräftigen Abschluß dieses Verfahrens nicht erleben wird. Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofs zum sogenannten "Honecker-Verfahren". Ziel der Untersuchung ist es, eine Lösung für diese Problematik aus dem einfachen Strafverfahrensrecht zu entwickeln.Zunächst geht der Verfasser der Frage nach, worin das Ziel des Strafverfahrens besteht. Der Verfasser setzt sich ausführlich mit den hierzu vertretenen Ansichten auseinander. Er schließt sich der Auffassung Schmidhäusers an, wonach der Rechtsfrieden, verstanden als das Streben nach Gerechtigkeit einerseits und Rechtssicherheit andererseits, das Ziel des Strafverfahrens ist. Am Ende dieses Kapitels legt der Verfasser dar, daß ein Verfahren gegen einen Moribunden dieses Ziel nicht mehr erreichen kann.Im zweiten Kapitel steht die Frage im Vordergrund, ob der drohende Tod ein einfachgesetzliches Verfahrenshindernis ist. Dies wird anhand der beiden in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Definitionen des Begriffs "Prozeßvoraussetzung" untersucht. Der Verfasser weist, indem er die dauernde Verhandlungsunfähigkeit und den Tod des Beschuldigten als anerkannt prozeßbeendigende Umstände als Vergleich hinzuzieht, nach, daß der drohende Tod ebenso die nicht nur vorübergehende Einstellung des Strafverfahrens zur Folge haben muß. Schließlich geht der Verfasser noch auf die Frage ein, ob auch die Menschenwürde des Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens gebietet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 9 | ||
1. Kapitel: Das Ziel des Strafverfahrens | 13 | ||
I. Strikte Trennung von materiellem Recht und Prozeßrecht – Goldschmidt | 14 | ||
II. Konkretisierung des materiellen Rechts durch das Urteil | 22 | ||
1. Die Kreationstheorie von Sauer | 23 | ||
2. Pawlowski | 27 | ||
III. Verbindung von materiellem Recht und Prozeßrecht | 33 | ||
1. Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs und Verwirklichung beziehungsweise Durchsetzung des materiellen Rechts | 35 | ||
2. Wahrheit und Gerechtigkeit | 39 | ||
a) Wahrheit | 40 | ||
b) Gerechtigkeit | 45 | ||
3. Rechtskraft und Rechtssicherheit | 46 | ||
a) Rechtskraft als Einwand | 47 | ||
b) Rechtssicherheit als Verfahrenszweck | 49 | ||
4. Rechtsfrieden | 53 | ||
a) Einwand der mangelnden Berücksichtigung der Gerechtigkeit | 54 | ||
b) Einwände von Gaul und Schaper | 56 | ||
c) Einwand von Paeffgen | 59 | ||
d) Volks Definition des Rechtsfriedens | 61 | ||
e) Weigends Definition des Rechtsfriedens | 62 | ||
f) Exkurs: Luhmann und die Legitimation durch Verfahren | 66 | ||
5. Ergebnis | 68 | ||
6. Erreichbarkeit von Rechtsfrieden im Verfahren gegen Moribunde | 69 | ||
2. Kapitel: Folgerungen aus der fehlenden Erreichbarkeit des Verfahrensziels | 73 | ||
I. Vorliegen eines einfachgesetzlichen Verfahrenshindernisses | 74 | ||
1. Definition des Begriffs Verfahrenshindernis | 74 | ||
a) Zulässigkeitsbedingung des Verfahrens im ganzen | 75 | ||
b) Typisierte Voraussetzungen der Rechtsfriedenssicherung | 78 | ||
c) Verbindung beider Definitionen | 82 | ||
2. Der drohende Tod als einfachgesetzliches Verfahrenshindernis | 84 | ||
a) "Der drohende Tod" | 84 | ||
b) Die Verhandlungsfähigkeit und der Tod des Beschuldigten als Vergleichsmaßstab | 84 | ||
c) Der drohende Tod als negative Zulässigkeitsbedingung des Verfahrens im ganzen | 88 | ||
aa) "Umstand" | 88 | ||
bb) "Zulässigkeit des Verfahrens im ganzen" | 94 | ||
cc) "Schwer wiegen" | 94 | ||
dd) Zwischenergebnis | 100 | ||
d) Der drohende Tod als negative typisierte Voraussetzung der Rechtsfriedenssicherung | 101 | ||
aa) Voraussetzung der Rechtsfriedenssicherung | 102 | ||
bb) "Einfache Struktur" und "wirkungssichere Evidenz" | 102 | ||
cc) Entscheidung des Konflikts | 106 | ||
dd) Zwischenergebnis | 109 | ||
3. Bedenken gegen die Einstufung als Verfahrenshindernis | 110 | ||
a) Der bei Durchführung des Strafverfahrens drohende Tod – Β VerfGE 51, 324 | 110 | ||
b) Abwägung mit der Schwere der Tat | 113 | ||
c) Zusammenfassung | 116 | ||
4. Ergebnis | 117 | ||
II. Verfahrenshindernis von Verfassungs wegen | 118 | ||
1. Der Begriff Menschenwürde | 119 | ||
2. Verletzung der Menschenwürde in Verfahren gegen Moribunde | 122 | ||
3. Zusammenfassung | 127 | ||
III. Rechtsfolgen des Verfahrenshindernisses | 128 | ||
1. Vorläufige Einstellung nach § 205 StPO | 128 | ||
2. Endgültige Einstellung nach § 206a StPO | 130 | ||
Zusammenfassung der Thesen | 133 | ||
Literaturverzeichnis | 135 |