Beschränkung des Schadensersatzumfangs durch das Übermaßverbot?
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Beschränkung des Schadensersatzumfangs durch das Übermaßverbot?
Eine Untersuchung der Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation (§ 249 I BGB) mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 301
(2004)
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Abstract
Der Autor untersucht, ob die Bestimmung des Schadensersatzumfangs nach dem in § 249 I BGB normierten Grundsatz der Totalreparation in allen Anwendungsfällen mit dem aus den Grundrechten des Schädigers abzuleitenden Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar ist. Zu diesem Zweck wird zunächst die gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Totalreparation eingehend ausgelegt und ihre Handhabung durch die Rechtsprechung ebenso wie die gesetzlichen Einschränkungen dieses Grundsatzes dargestellt. Anschließend erfolgt eine umfassende Wiedergabe der umfangreichen bisherigen Kritik am Grundsatz der Totalreparation, wobei die ältere zivilrechtsdogmatische und rechtspolitische Diskussion ebenso berücksichtigt wird wie die jüngere verfassungsrechtliche. Zudem werden die hiermit verbundenen Änderungsvorschläge de lege lata und de lege ferenda vorgestellt. In einem Exkurs werden die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs auf verallgemeinerungsfähige Aspekte untersucht.Im Folgenden wird die Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips als Maßstab für die Regelung des § 249 I BGB begründet. Dabei wird insbesondere auf die Grundrechtsbindung von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Zivilrechts eingegangen. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Grundsatzes der Totalreparation ergibt, dass dieser nur beim Zusammentreffen dreier im Einzelnen herausgearbeiteter Voraussetzungen nicht mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar ist.Zur verfassungskonformen Behandlung dieser Fälle de lege lata wird eine Haftungsbeschränkung mittels einer verfassungskonformen Auslegung des Kausalbegriffs in § 249 I BGB vorgeschlagen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 15 | ||
§ 1 Einführung | 19 | ||
I. Problemstellung und Ziele der Untersuchung | 19 | ||
II. Gang der Untersuchung | 24 | ||
§ 2 Das Prinzip der Totalreparation | 27 | ||
I. Die gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Totalreparation | 27 | ||
1. Ziel und Methode der Auslegung | 27 | ||
2. Wortlaut des § 249 I BGB | 28 | ||
3. Entstehungsgeschichte des § 249 I BGB | 30 | ||
a) 1. Kommission | 30 | ||
b) Vorkommission des Reichsjustizamtes | 31 | ||
c) 2. Kommission | 32 | ||
d) Bundesrat | 34 | ||
e) Reichstag | 34 | ||
f) Inkrafttreten des BGB | 36 | ||
g) Schlussfolgerungen aus der Entstehungsgeschichte | 36 | ||
4. Systematische Stellung des § 249 I BGB | 36 | ||
5. Objektiv-teleologische Auslegung des § 249 I BGB | 39 | ||
6. Das Verhältnis der Auslegung zur richterlichen Rechtsfortbildung | 40 | ||
7. Ergebnis der Auslegung | 42 | ||
II. Die judikative Ausgestaltung des Grundsatzes der Totalreparation | 42 | ||
1. Die Äquivalenztheorie | 43 | ||
2. Die Adäquanztheorie | 44 | ||
3. Die Lehre vom Schutzzweck der Norm | 46 | ||
4. Das Verhältnis von Adäquanztheorie und Schutzzwecklehre zueinander | 47 | ||
III. Gesetzliche Einschränkungen des Grundsatzes der Totalreparation | 48 | ||
1. Die Tatbestände der Mitverschuldensberücksichtigung | 48 | ||
a) Allgemeines | 48 | ||
b) Die Regelung des § 254 BGB | 48 | ||
aa) Tatbestandsvoraussetzungen | 49 | ||
bb) Rechtsfolgen | 50 | ||
cc) Anrechnung des Mitverschuldens Dritter | 51 | ||
dd) Mitverschuldensberücksichtigung gegenüber mehreren Schädigern | 52 | ||
(1) Mittäterschaft | 52 | ||
(2) Alternativtäterschaft | 52 | ||
(3) Nebentäterschaft | 52 | ||
ee) Prozessuales | 53 | ||
2. Sonstige Einschränkungen des Grundsatzes der Totalreparation | 53 | ||
IV. Stellungnahme zur gesetzlichen Regelung des Prinzips der Totalreparation und ihrer praktischen Handhabung | 54 | ||
§ 3 Die Kritik am Prinzip der Totalreparation | 56 | ||
I. Die Kritik | 57 | ||
1. Die grundsätzliche Kritik am Prinzip der Totalreparation | 57 | ||
a) Überbetonung der Interessen des Geschädigten | 57 | ||
aa) Argumente dafür, die Interessen des Geschädigten in so weitreichendem Maße zu berücksichtigen, wie es der Grundsatz der Totalreparation tut | 57 | ||
bb) Argumente dagegen, die Interessen des Geschädigten in so weitreichendem Maße zu berücksichtigen, wie es der Grundsatz der Totalreparation tut | 59 | ||
b) Vernachlässigung der Einzelfallgerechtigkeit zugunsten der Rechtssicherheit | 64 | ||
aa) Argumente dafür, die Rechtssicherheit in so weitreichendem Maße zu fördern, wie es der Grundsatz der Totalreparation tut | 64 | ||
bb) Argumente dagegen, der Rechtssicherheit ein so hohes Gewicht beizumessen, wie es der Grundsatz der Totalreparation tut | 66 | ||
2. Die Beeinflussung der Schadensentstehung durch Umstände, die nicht in der Sphäre des Schädigers liegen | 69 | ||
a) Die Behandlung der Schadensursachen außerhalb der Schädigersphäre durch die Rechtsprechung | 69 | ||
aa) Mitwirkung des Geschädigten | 70 | ||
bb) Schadensanlagen in der Sphäre des Geschädigten | 71 | ||
cc) Mitwirkung Dritter | 72 | ||
dd) Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos | 72 | ||
ee) Zusammenfasssung | 73 | ||
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Behandlung der Schadensursachen außerhalb der Schädigersphäre | 73 | ||
aa) Argumente gegen eine stärkere Berücksichtigung der Schadensursachen außerhalb der Schädigersphäre bei der Ersatzpflichtbemessung | 73 | ||
bb) Argumente für eine stärkere Berücksichtigung der Schadensursachen außerhalb der Schädigersphäre bei der Ersatzpflichtbemessung | 76 | ||
3. Eine geringe Schuld des Schädigers | 82 | ||
a) Die Behandlung einer geringen Schuld des Schädigers durch die Rechtsprechung | 82 | ||
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Behandlung einer geringen Schuld des Schädigers | 84 | ||
aa) Argumente gegen eine stärkere Rücksichtnahme auf die Geringfügigkeit des Verschuldens des Schädigers bei der Ersatzpflichtbemessung | 84 | ||
bb) Argumente für eine stärkere Rücksichtnahme auf die Geringfügigkeit des Verschuldens des Schädigers bei der Ersatzpflichtbemessung | 87 | ||
4. Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzverpflichtung | 95 | ||
a) Die Berücksichtigung der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzpflicht seitens der Rechtsprechung | 95 | ||
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzpflicht | 99 | ||
aa) Argumente gegen eine stärkere Rücksichtnahme auf die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzpflicht bei der Ersatzpflichtbemessung | 99 | ||
bb) Argumente für eine stärkere Rücksichtnahme auf die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzpflicht bei der Ersatzpflichtbemessung | 102 | ||
5. Fehlende Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung des Schädigers | 112 | ||
a) Die Berücksichtigung der fehlenden Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung durch die Rechtsprechung | 112 | ||
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Berücksichtigung der fehlenden Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung | 113 | ||
aa) Argumente gegen eine stärkere Rücksichtnahme auf die fehlende Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung | 113 | ||
bb) Argumente für eine stärkere Rücksichtnahme auf die fehlende Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung | 116 | ||
6. Minderjährigkeit des Schädigers | 122 | ||
a) Die Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Schädigers durch die Rechtsprechung | 122 | ||
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Schädigers | 124 | ||
aa) Argumente gegen eine stärkere Rücksichtnahme auf die Minderjährigkeit des Schädigers | 124 | ||
bb) Argumente für eine stärkere Rücksichtnahme auf die Minderjährigkeit des Schädigers | 126 | ||
II. Stellungnahme zur Kritik am Prinzip der Totalreparation | 135 | ||
III. Änderungsvorschläge | 136 | ||
1. Änderungsvorschläge de lege lata | 136 | ||
a) § 242 BGB | 137 | ||
b) § 254 BGB | 140 | ||
c) § 287 ZPO | 141 | ||
d) Bemessung des Ersatzumfangs mit Hilfe einer wertenden Betrachtung des Kausalbeitrags des Schädigers | 142 | ||
e) Sonstige Vorschläge | 142 | ||
f) Haftungsreduktion bei vertraglicher Haftung | 143 | ||
2. Änderungsvorschläge de lege ferenda | 143 | ||
a) Grundlegender Neuaufbau des Schadensersatzrechts | 144 | ||
b) Reduktionsklauseln | 144 | ||
c) Haftungsreduktion bei vertraglicher Haftung | 146 | ||
3. Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen | 147 | ||
IV. Exkurs zum innerbetrieblichen Schadensausgleich | 148 | ||
1. Der Bezug zur allgemeinen Diskussion um das Prinzip der Totalreparation | 148 | ||
2. Die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs | 149 | ||
a) Die Haftung gegenüber dem Arbeitgeber | 149 | ||
b) Die Haftung gegenüber einem außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehenden Dritten | 150 | ||
c) Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitskollegen und beim Arbeitgeber | 151 | ||
3. Die zur Begründung der Haftungsbeschränkung angeführten Gesichtspunkte | 151 | ||
a) Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers | 151 | ||
b) Das Betriebs-und Organisationsrisiko des Arbeitgebers | 152 | ||
c) Die Schutzpflicht aus den Grundrechten des Arbeitnehmers | 153 | ||
4. Verwertbarkeit der Überlegungen zum innerbetrieblichen Schadensausgleich für das allgemeine Schadensersatzrecht | 156 | ||
§ 4 Die Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip | 159 | ||
I. Das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip als Maßstab für die Regelung der Höhe des Schadensersatzes in § 249 I BGB | 159 | ||
1. Der verfassungsrechtliche Standort des Verhältnismäßigkeitsprinzips und seine Bedeutung für dessen Anwendbarkeit als Maßstab für die Regelung des § 249 I BGB | 160 | ||
2. Die Bindung des Zivilgesetzgebers und der Zivilrechtsprechung an die Grundrechte als Abwehrrechte und ihre Konsequenzen für die Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips als Maßstab für die Regelung des § 249 I BGB | 163 | ||
a) Die Bindung des Zivilgesetzgebers an die Grundrechte als Abwehrrechte | 163 | ||
b) Die Bindung der Zivilrechtsprechung an die Grundrechte als Abwehrrechte | 167 | ||
c) Konsequenzen der Bindung des Zivilgesetzgebers und der Zivilrechtsprechung an die Grundrechte in ihrer Abwehrfunktion für die verfassungsrechtliche Beurteilung des Grundsatzes der Totalreparation | 169 | ||
3. Die Beschränkung der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf die Regelung des § 249 I BGB | 170 | ||
II. Die Prüfung des Grundsatzes der Totalreparation am verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip | 171 | ||
1. Die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips | 171 | ||
2. Die Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation mit den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips | 176 | ||
a) Die Legitimität der mit dem Grundsatz der Totalreparation verfolgten Zwecke | 176 | ||
aa) Die Legitimität der gesetzgeberischen Zwecksetzung | 176 | ||
(1) Die Legitimität des Ausgleichszwecks | 177 | ||
(2) Die Legitimität des Zieles der Schaffung von Rechtssicherheit | 182 | ||
bb) Die Legitimität der von der Rechtsprechung bei der Auslegung des § 249 I BGB berücksichtigten Zwecke | 182 | ||
cc) Zusammenfassung | 183 | ||
b) Die Geeignetheit des § 249 I BGB und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung zur Förderung der verfolgten Zwecke | 183 | ||
aa) Die Geeignetheit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB zur Förderung der verfolgten Zwecke | 183 | ||
bb) Die Geeignetheit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB zur Förderung der verfolgten Zwecke | 183 | ||
cc) Zusammenfassung | 184 | ||
c) Die Erforderlichkeit des § 249 I BGB und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung zur Förderung der verfolgten Zwecke | 184 | ||
aa) Die Erforderlichkeit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB zur Förderung der verfolgten Zwecke | 184 | ||
(1) Die Erforderlichkeit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB zur Förderung des Ausgleichszwecks | 184 | ||
(2) Die Erforderlichkeit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB zur Förderung des Zieles der Schaffung von Rechtssicherheit | 185 | ||
bb) Die Erforderlichkeit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB zur Förderung der verfolgten Zwecke | 186 | ||
(1) Die Erforderlichkeit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB zur Förderung des Ausgleichszwecks | 186 | ||
(2) Die Erforderlichkeit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB zur Förderung des Zieles der Schaffung von Rechtssicherheit | 186 | ||
cc) Zusammenfassung | 186 | ||
d) Die Angemessenheit des § 249 I BGB und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung | 187 | ||
aa) Die Angemessenheit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB | 187 | ||
(1) Die gegeneinander abzuwägenden Positionen | 187 | ||
(2) Die Gewichtung der abzuwägenden Positionen | 187 | ||
(a) Das Gewicht der verfolgten Zwecke | 187 | ||
(aa) Das Gewicht des Ausgleichszwecks | 187 | ||
(bb) Das Gewicht des Ziels der Schaffung von Rechtssicherheit | 189 | ||
(cc) Zusammenfassung | 192 | ||
(b) Das Gewicht der betroffenen Grundrechte des Schädigers | 193 | ||
(aa) Der Charakter des konkret betroffenen Grundrechts | 193 | ||
(bb) Die Intensität des Eingriffs | 193 | ||
(cc) Die Verstärkung des Gewichts der Grundrechte des Schädigers bei dessen Minderjährigkeit | 195 | ||
(dd) Keine Verstärkung des Gewichts der Grundrechte des Schädigers durch den Sozialstaatsgedanken | 196 | ||
(ee) Zusammenfassung | 197 | ||
(3) Die Gegenüberstellung der abzuwägenden Positionen | 197 | ||
bb) Die Angemessenheit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB | 199 | ||
cc) Zusammenfassung | 199 | ||
e) Ergebnis der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung | 199 | ||
§ 5 Vorschlag zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Umfangs der Ersatzpflicht de lege lata | 200 | ||
I. Die Ermittlung des geeignetsten dogmatischen Ansatzes zur Vermeidung der UnVerhältnismäßigkeit des Ersatzumfangs in den problematischen Fällen nach geltendem Recht | 200 | ||
II. Die Begrenzung des Ersatzumfangs auf ein verhältnismäßiges Maß in den Problemfällen mittels einer verfassungskonformen Auslegung des Kausalbegriffs im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität | 204 | ||
1. Die Vereinbarkeit eines wertenden Verständnisses des Kausalbegriffs in § 249 I BGB mit dem Gesetz | 204 | ||
2. Die wertende Bestimmung des Verursachungsanteils des Schädigers | 205 | ||
a) Allgemeine Grundsätze | 205 | ||
b) Die Behandlung der verschiedenen Fallgruppen der außerhalb der Schädigersphäre liegenden Schadensursachen bei der wertenden Bestimmung des Verursachungsanteils des Schädigers | 207 | ||
aa) Mitwirkung des Geschädigten | 207 | ||
bb) Schadensanlagen in der Sphäre des Geschädigten | 208 | ||
cc) Mitwirkung Dritter | 208 | ||
dd) Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos | 209 | ||
3. Die Einfügung der Bemessung des Ersatzumfangs mittels der wertenden Bestimmung des Verursachungsanteils des Schädigers in die Dogmatik der haftungsausfüllenden Kausalität | 210 | ||
4. Die Behandlung von Fällen mit mehreren Geschädigten | 211 | ||
§ 6 Zusammenfassung | 212 | ||
Literaturverzeichnis | 214 | ||
Sachwortverzeichnis | 237 |