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Beschränkung des Schadensersatzumfangs durch das Übermaßverbot?

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Bartelt, J. (2004). Beschränkung des Schadensersatzumfangs durch das Übermaßverbot?. Eine Untersuchung der Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation (§ 249 I BGB) mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51502-8
Bartelt, Johann Christian. Beschränkung des Schadensersatzumfangs durch das Übermaßverbot?: Eine Untersuchung der Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation (§ 249 I BGB) mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip. Duncker & Humblot, 2004. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51502-8
Bartelt, J (2004): Beschränkung des Schadensersatzumfangs durch das Übermaßverbot?: Eine Untersuchung der Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation (§ 249 I BGB) mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51502-8

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Beschränkung des Schadensersatzumfangs durch das Übermaßverbot?

Eine Untersuchung der Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation (§ 249 I BGB) mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip

Bartelt, Johann Christian

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 301

(2004)

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Abstract

Der Autor untersucht, ob die Bestimmung des Schadensersatzumfangs nach dem in § 249 I BGB normierten Grundsatz der Totalreparation in allen Anwendungsfällen mit dem aus den Grundrechten des Schädigers abzuleitenden Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar ist. Zu diesem Zweck wird zunächst die gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Totalreparation eingehend ausgelegt und ihre Handhabung durch die Rechtsprechung ebenso wie die gesetzlichen Einschränkungen dieses Grundsatzes dargestellt. Anschließend erfolgt eine umfassende Wiedergabe der umfangreichen bisherigen Kritik am Grundsatz der Totalreparation, wobei die ältere zivilrechtsdogmatische und rechtspolitische Diskussion ebenso berücksichtigt wird wie die jüngere verfassungsrechtliche. Zudem werden die hiermit verbundenen Änderungsvorschläge de lege lata und de lege ferenda vorgestellt. In einem Exkurs werden die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs auf verallgemeinerungsfähige Aspekte untersucht.

Im Folgenden wird die Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips als Maßstab für die Regelung des § 249 I BGB begründet. Dabei wird insbesondere auf die Grundrechtsbindung von Gesetzgebung und Rechtsprechung auf dem Gebiet des Zivilrechts eingegangen. Die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Grundsatzes der Totalreparation ergibt, dass dieser nur beim Zusammentreffen dreier im Einzelnen herausgearbeiteter Voraussetzungen nicht mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip vereinbar ist.

Zur verfassungskonformen Behandlung dieser Fälle de lege lata wird eine Haftungsbeschränkung mittels einer verfassungskonformen Auslegung des Kausalbegriffs in § 249 I BGB vorgeschlagen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 15
§ 1 Einführung 19
I. Problemstellung und Ziele der Untersuchung 19
II. Gang der Untersuchung 24
§ 2 Das Prinzip der Totalreparation 27
I. Die gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Totalreparation 27
1. Ziel und Methode der Auslegung 27
2. Wortlaut des § 249 I BGB 28
3. Entstehungsgeschichte des § 249 I BGB 30
a) 1. Kommission 30
b) Vorkommission des Reichsjustizamtes 31
c) 2. Kommission 32
d) Bundesrat 34
e) Reichstag 34
f) Inkrafttreten des BGB 36
g) Schlussfolgerungen aus der Entstehungsgeschichte 36
4. Systematische Stellung des § 249 I BGB 36
5. Objektiv-teleologische Auslegung des § 249 I BGB 39
6. Das Verhältnis der Auslegung zur richterlichen Rechtsfortbildung 40
7. Ergebnis der Auslegung 42
II. Die judikative Ausgestaltung des Grundsatzes der Totalreparation 42
1. Die Äquivalenztheorie 43
2. Die Adäquanztheorie 44
3. Die Lehre vom Schutzzweck der Norm 46
4. Das Verhältnis von Adäquanztheorie und Schutzzwecklehre zueinander 47
III. Gesetzliche Einschränkungen des Grundsatzes der Totalreparation 48
1. Die Tatbestände der Mitverschuldensberücksichtigung 48
a) Allgemeines 48
b) Die Regelung des § 254 BGB 48
aa) Tatbestandsvoraussetzungen 49
bb) Rechtsfolgen 50
cc) Anrechnung des Mitverschuldens Dritter 51
dd) Mitverschuldensberücksichtigung gegenüber mehreren Schädigern 52
(1) Mittäterschaft 52
(2) Alternativtäterschaft 52
(3) Nebentäterschaft 52
ee) Prozessuales 53
2. Sonstige Einschränkungen des Grundsatzes der Totalreparation 53
IV. Stellungnahme zur gesetzlichen Regelung des Prinzips der Totalreparation und ihrer praktischen Handhabung 54
§ 3 Die Kritik am Prinzip der Totalreparation 56
I. Die Kritik 57
1. Die grundsätzliche Kritik am Prinzip der Totalreparation 57
a) Überbetonung der Interessen des Geschädigten 57
aa) Argumente dafür, die Interessen des Geschädigten in so weitreichendem Maße zu berücksichtigen, wie es der Grundsatz der Totalreparation tut 57
bb) Argumente dagegen, die Interessen des Geschädigten in so weitreichendem Maße zu berücksichtigen, wie es der Grundsatz der Totalreparation tut 59
b) Vernachlässigung der Einzelfallgerechtigkeit zugunsten der Rechtssicherheit 64
aa) Argumente dafür, die Rechtssicherheit in so weitreichendem Maße zu fördern, wie es der Grundsatz der Totalreparation tut 64
bb) Argumente dagegen, der Rechtssicherheit ein so hohes Gewicht beizumessen, wie es der Grundsatz der Totalreparation tut 66
2. Die Beeinflussung der Schadensentstehung durch Umstände, die nicht in der Sphäre des Schädigers liegen 69
a) Die Behandlung der Schadensursachen außerhalb der Schädigersphäre durch die Rechtsprechung 69
aa) Mitwirkung des Geschädigten 70
bb) Schadensanlagen in der Sphäre des Geschädigten 71
cc) Mitwirkung Dritter 72
dd) Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos 72
ee) Zusammenfasssung 73
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Behandlung der Schadensursachen außerhalb der Schädigersphäre 73
aa) Argumente gegen eine stärkere Berücksichtigung der Schadensursachen außerhalb der Schädigersphäre bei der Ersatzpflichtbemessung 73
bb) Argumente für eine stärkere Berücksichtigung der Schadensursachen außerhalb der Schädigersphäre bei der Ersatzpflichtbemessung 76
3. Eine geringe Schuld des Schädigers 82
a) Die Behandlung einer geringen Schuld des Schädigers durch die Rechtsprechung 82
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Behandlung einer geringen Schuld des Schädigers 84
aa) Argumente gegen eine stärkere Rücksichtnahme auf die Geringfügigkeit des Verschuldens des Schädigers bei der Ersatzpflichtbemessung 84
bb) Argumente für eine stärkere Rücksichtnahme auf die Geringfügigkeit des Verschuldens des Schädigers bei der Ersatzpflichtbemessung 87
4. Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzverpflichtung 95
a) Die Berücksichtigung der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzpflicht seitens der Rechtsprechung 95
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzpflicht 99
aa) Argumente gegen eine stärkere Rücksichtnahme auf die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzpflicht bei der Ersatzpflichtbemessung 99
bb) Argumente für eine stärkere Rücksichtnahme auf die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz des Schädigers durch die Ersatzpflicht bei der Ersatzpflichtbemessung 102
5. Fehlende Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung des Schädigers 112
a) Die Berücksichtigung der fehlenden Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung durch die Rechtsprechung 112
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Berücksichtigung der fehlenden Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung 113
aa) Argumente gegen eine stärkere Rücksichtnahme auf die fehlende Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung 113
bb) Argumente für eine stärkere Rücksichtnahme auf die fehlende Angewiesenheit des Geschädigten auf die Ersatzleistung 116
6. Minderjährigkeit des Schädigers 122
a) Die Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Schädigers durch die Rechtsprechung 122
b) Die Kritik am Prinzip der Totalreparation im Hinblick auf die Berücksichtigung der Minderjährigkeit des Schädigers 124
aa) Argumente gegen eine stärkere Rücksichtnahme auf die Minderjährigkeit des Schädigers 124
bb) Argumente für eine stärkere Rücksichtnahme auf die Minderjährigkeit des Schädigers 126
II. Stellungnahme zur Kritik am Prinzip der Totalreparation 135
III. Änderungsvorschläge 136
1. Änderungsvorschläge de lege lata 136
a) § 242 BGB 137
b) § 254 BGB 140
c) § 287 ZPO 141
d) Bemessung des Ersatzumfangs mit Hilfe einer wertenden Betrachtung des Kausalbeitrags des Schädigers 142
e) Sonstige Vorschläge 142
f) Haftungsreduktion bei vertraglicher Haftung 143
2. Änderungsvorschläge de lege ferenda 143
a) Grundlegender Neuaufbau des Schadensersatzrechts 144
b) Reduktionsklauseln 144
c) Haftungsreduktion bei vertraglicher Haftung 146
3. Stellungnahme zu den Änderungsvorschlägen 147
IV. Exkurs zum innerbetrieblichen Schadensausgleich 148
1. Der Bezug zur allgemeinen Diskussion um das Prinzip der Totalreparation 148
2. Die Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs 149
a) Die Haftung gegenüber dem Arbeitgeber 149
b) Die Haftung gegenüber einem außerhalb des Arbeitsverhältnisses stehenden Dritten 150
c) Die Haftung für Personenschäden bei Arbeitskollegen und beim Arbeitgeber 151
3. Die zur Begründung der Haftungsbeschränkung angeführten Gesichtspunkte 151
a) Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers 151
b) Das Betriebs-und Organisationsrisiko des Arbeitgebers 152
c) Die Schutzpflicht aus den Grundrechten des Arbeitnehmers 153
4. Verwertbarkeit der Überlegungen zum innerbetrieblichen Schadensausgleich für das allgemeine Schadensersatzrecht 156
§ 4 Die Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation mit dem verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip 159
I. Das verfassungsrechtliche Verhältnismäßigkeitsprinzip als Maßstab für die Regelung der Höhe des Schadensersatzes in § 249 I BGB 159
1. Der verfassungsrechtliche Standort des Verhältnismäßigkeitsprinzips und seine Bedeutung für dessen Anwendbarkeit als Maßstab für die Regelung des § 249 I BGB 160
2. Die Bindung des Zivilgesetzgebers und der Zivilrechtsprechung an die Grundrechte als Abwehrrechte und ihre Konsequenzen für die Anwendbarkeit des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips als Maßstab für die Regelung des § 249 I BGB 163
a) Die Bindung des Zivilgesetzgebers an die Grundrechte als Abwehrrechte 163
b) Die Bindung der Zivilrechtsprechung an die Grundrechte als Abwehrrechte 167
c) Konsequenzen der Bindung des Zivilgesetzgebers und der Zivilrechtsprechung an die Grundrechte in ihrer Abwehrfunktion für die verfassungsrechtliche Beurteilung des Grundsatzes der Totalreparation 169
3. Die Beschränkung der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf die Regelung des § 249 I BGB 170
II. Die Prüfung des Grundsatzes der Totalreparation am verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzip 171
1. Die Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips 171
2. Die Vereinbarkeit des Grundsatzes der Totalreparation mit den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips 176
a) Die Legitimität der mit dem Grundsatz der Totalreparation verfolgten Zwecke 176
aa) Die Legitimität der gesetzgeberischen Zwecksetzung 176
(1) Die Legitimität des Ausgleichszwecks 177
(2) Die Legitimität des Zieles der Schaffung von Rechtssicherheit 182
bb) Die Legitimität der von der Rechtsprechung bei der Auslegung des § 249 I BGB berücksichtigten Zwecke 182
cc) Zusammenfassung 183
b) Die Geeignetheit des § 249 I BGB und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung zur Förderung der verfolgten Zwecke 183
aa) Die Geeignetheit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB zur Förderung der verfolgten Zwecke 183
bb) Die Geeignetheit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB zur Förderung der verfolgten Zwecke 183
cc) Zusammenfassung 184
c) Die Erforderlichkeit des § 249 I BGB und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung zur Förderung der verfolgten Zwecke 184
aa) Die Erforderlichkeit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB zur Förderung der verfolgten Zwecke 184
(1) Die Erforderlichkeit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB zur Förderung des Ausgleichszwecks 184
(2) Die Erforderlichkeit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB zur Förderung des Zieles der Schaffung von Rechtssicherheit 185
bb) Die Erforderlichkeit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB zur Förderung der verfolgten Zwecke 186
(1) Die Erforderlichkeit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB zur Förderung des Ausgleichszwecks 186
(2) Die Erforderlichkeit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB zur Förderung des Zieles der Schaffung von Rechtssicherheit 186
cc) Zusammenfassung 186
d) Die Angemessenheit des § 249 I BGB und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung 187
aa) Die Angemessenheit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB 187
(1) Die gegeneinander abzuwägenden Positionen 187
(2) Die Gewichtung der abzuwägenden Positionen 187
(a) Das Gewicht der verfolgten Zwecke 187
(aa) Das Gewicht des Ausgleichszwecks 187
(bb) Das Gewicht des Ziels der Schaffung von Rechtssicherheit 189
(cc) Zusammenfassung 192
(b) Das Gewicht der betroffenen Grundrechte des Schädigers 193
(aa) Der Charakter des konkret betroffenen Grundrechts 193
(bb) Die Intensität des Eingriffs 193
(cc) Die Verstärkung des Gewichts der Grundrechte des Schädigers bei dessen Minderjährigkeit 195
(dd) Keine Verstärkung des Gewichts der Grundrechte des Schädigers durch den Sozialstaatsgedanken 196
(ee) Zusammenfassung 197
(3) Die Gegenüberstellung der abzuwägenden Positionen 197
bb) Die Angemessenheit der judikativen Auslegung des § 249 I BGB 199
cc) Zusammenfassung 199
e) Ergebnis der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der gesetzlichen Regelung des § 249 I BGB und ihrer Auslegung durch die Rechtsprechung 199
§ 5 Vorschlag zur Vermeidung eines unverhältnismäßigen Umfangs der Ersatzpflicht de lege lata 200
I. Die Ermittlung des geeignetsten dogmatischen Ansatzes zur Vermeidung der UnVerhältnismäßigkeit des Ersatzumfangs in den problematischen Fällen nach geltendem Recht 200
II. Die Begrenzung des Ersatzumfangs auf ein verhältnismäßiges Maß in den Problemfällen mittels einer verfassungskonformen Auslegung des Kausalbegriffs im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität 204
1. Die Vereinbarkeit eines wertenden Verständnisses des Kausalbegriffs in § 249 I BGB mit dem Gesetz 204
2. Die wertende Bestimmung des Verursachungsanteils des Schädigers 205
a) Allgemeine Grundsätze 205
b) Die Behandlung der verschiedenen Fallgruppen der außerhalb der Schädigersphäre liegenden Schadensursachen bei der wertenden Bestimmung des Verursachungsanteils des Schädigers 207
aa) Mitwirkung des Geschädigten 207
bb) Schadensanlagen in der Sphäre des Geschädigten 208
cc) Mitwirkung Dritter 208
dd) Verwirklichung des allgemeinen Lebensrisikos 209
3. Die Einfügung der Bemessung des Ersatzumfangs mittels der wertenden Bestimmung des Verursachungsanteils des Schädigers in die Dogmatik der haftungsausfüllenden Kausalität 210
4. Die Behandlung von Fällen mit mehreren Geschädigten 211
§ 6 Zusammenfassung 212
Literaturverzeichnis 214
Sachwortverzeichnis 237