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Würtenberger, L. (1999). Der Schutz der Filmurheber und Filmhersteller im französischen und europäischen Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49478-1
Würtenberger, Loretta. Der Schutz der Filmurheber und Filmhersteller im französischen und europäischen Recht. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49478-1
Würtenberger, L (1999): Der Schutz der Filmurheber und Filmhersteller im französischen und europäischen Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49478-1

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Der Schutz der Filmurheber und Filmhersteller im französischen und europäischen Recht

Würtenberger, Loretta

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 108

(1999)

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Abstract

Der Film ist eine eigentümliche Verschmelzung einer Vielzahl schöpferischer Beiträge, die es dem Zuschauer ermöglicht, ein multimediales Erlebnis von Ton, Bild und Bewegung zu erfahren. Für den Juristen bedeutet diese Verschmelzung die besondere Herausforderung, Ausgleichsmechanismen für die mannigfaltigen Interessen der vielen Beteiligten zu finden. Durch die hohen Summen, die heute die Filmindustrie kennzeichnen, erfährt die Suche nach solchen Ausgleichsmechanismen ihre besondere praktische Bedeutung und zugleich ihre besondere Schwierigkeit.

Ausgehend von dieser Herausforderung, analysiert die Arbeit in einem ersten Teil auf Grundlage einer möglichst umfassenden Darstellung die Systematik des in Frankreich geltenden Filmurheberrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Beziehung von Filmurhebern und Filmherstellern, die Rechte der ausübenden Künstler bleiben weitestgehend außen vor. Es wurde ein pragmatischer Aufbau gewählt, der von der Schutzobjekts- und Schutzsubjektsbestimmung zu der Betrachtung der den Filmurhebern und Filmherstellern zustehenden Rechte führt. Die für den ersten Teil entscheidende Frage ist, welche der vielen am Film Beteiligten der französische Gesetzgeber als Filmurheber anerkennt und mit welchen Mitteln er die Bestimmung im Einzelfall erleichtert. Die Behandlung der Produzenten ist dabei von besonderem Interesse. Bei der Untersuchung der Urheberrechte am Film wird zwischen Persönlichkeits- und Vermögensrechten sowie zwischen der Phase der Filmherstellung und der der Filmverwertung unterschieden. Beide Bereiche werden unter einem urheberfreundlichen Blickwinkel betrachtet, so daß die Frage dominiert, inwieweit die einzelnen Rechte dem Anspruch genügen, als Schutzmechanismen zugunsten der Filmurheber zu wirken. Aspekte, die von der neueren Entwicklung der Technik aufgeworfen worden sind, werden dabei besonders berücksichtigt. Im Mittelpunkt des letzten Kapitels stehen die Rechte der Filmhersteller. Dabei liegt der Schwerpunkt auf einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den insbesondere für die Praxis wichtigen Regeln zum Filmherstellungsvertrag als Erwerbsgrundlage derivativer Rechte zugunsten der Filmhersteller. Die Analyse des französischen Filmurheberrechts schließt mit einer Betrachtung der 1985 in Frankreich eingeführten Leistungsschutzrechte der Filmhersteller.

Im zweiten Teil beschäftigt sich Würtenberger mit dem europäischen Urheberrecht am Film. Grundlage hierfür bilden die bis 1996 verabschiedeten Richtlinien des Europäischen Rates sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes. Auch hier wird von Schutzobjekts- und Schutzsubjektsbestimmung ausgegangen, um danach die bisher geregelten Urheber- und Leistungsschutzrechte zu untersuchen. Am Ende eines jeden Kapitels wird die Frage nach dem Umsetzungserfordernis der jeweiligen europäischen Vorschrift in das französische Urheberrecht gestellt und durch einen analytischen Vergleich mit den französischen Regeln beantwortet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Abkürzungsverzeichnis 12
Vorbemerkung 17
A. Der Filmurheber und der Filmhersteller im französischen Recht 19
I. Rechtsgeschichtlicher Überblick zum französischen Filmurheberrecht 19
II. Die urheberrechtliche Qualifizierung des Filmwerkes 23
1. Rechtsgeschichtliche Entwicklung des Filmes als Werk 24
2. Definition des Filmwerkes 28
a) „Séquences animées d’images“ 28
b) „Œuvre de l’esprit“ 29
aa) „Création intellectuelle“ 29
bb) „Forme perceptible aux sens“ 31
(1) Abgrenzung von Form und Idee beim Filmwerk 32
(2) Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Formaten 34
(3) Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit der „bible“ 36
(4) Die urheberrechtliche Schutzfähigkeit von Videospielen als „œuvre audiovisuelle“ 36
c) „Originalité“ 37
aa) Ansätze inhaltlicher Neubestimmung der Originalität 37
bb) Originalität im Bereich des Filmwerkes 41
(1) Originalität eines Dokumentarfilms 41
(2) Originalität der Übertragung von Sportereignissen 42
d) Die weiteren ‚Kriterien‘ des Art. L. 112-1 43
aa) Die Werkgattung 43
bb) Die Ausdrucksform 44
cc) Der Wert des Werkes 45
dd) Die Bestimmung des Werkes 47
3. Abgrenzung von „œuvre audiovisuelle“ und „vidéogramme“ 48
III. Die Rechtsinhaber der Urheberrechte am Filmwerk 51
1. Vorbemerkung 51
a) Rechtsgeschichtlicher Überblick zur Entwicklung der Rechtsinhaberschaft am Filmwerk 51
b) Überblick über die Struktur des Art. L. 113–7 52
c) Methodische Einordnung des Art. L. 113–7 54
2. Beteiligte mit der Vermutung der Urheberschaft nach Art. L. 113–7 II 56
a) Der Regisseur 58
b) Die Autoren der literarischen Beiträge 59
aa) Urheber des „scénario“ 60
bb) Urheber der Dialoge 62
cc) Der Urheber der Adaption 63
c) Der Schöpfer der Filmmusik 64
3. Der Verfasser des durch das audiovisuelle Werk adaptierten Werkes 65
a) Die Vereinbarkeit des Art. L. 113–7 III mit Art. L. 113–7 II 67
b) Das Verhältnis des Art. L. 113–7 III zu Art. L. 113–3 II 67
4. Sonstige Beteiligte 69
a) Die Filmschauspieler 69
b) Technisch Mitwirkende 71
5. Der Filmproduzent 74
a) Der Begriff des Filmproduzenten 74
aa) „Producteur d’œuvre audiovisuelle“ 74
bb) „Producteur de vidéogrammes“ 75
cc) Das Verhältnis zwischen „producteur d’œuvre audiovisuelle“ und „producteur de vidéogrammes“ 76
b) Urheberschaft durch die Funktion als Produzent 79
c) Urheberschaft durch Leitung eines Kollektivwerkes 82
aa) Die Begriffe des „œuvre de collaboration“ und des „œuvre collective“ 83
(1) „Œuvre de collaboration“ 83
(2) „Œuvre collective“ 83
bb) Die Zuordnungsdiskussion um das Filmwerk 84
6. Abschließende Betrachtung des Art. L. 113–7 88
IV. Die Rechte der Urheber am Filmwerk 89
1. Methodische Vorbemerkungen 89
2. Das „droit moral“ des Filmurhebers 95
a) Die Stellung des „droit moral“ im französische Urheberrecht 96
b) Die Merkmale des „droit moral“ am Beispiel des „droit moral“ des Filmurhebers 97
aa) Die Unveräußerlichkeit des „droit moral“ 97
(1) Die Unveräußerlichkeit des „droit de repentir“ 98
(2) Unveräußerlichkeit des „droit au respect de l’œuvre“ und des „droit au respect de son nom“ 98
(3) Unveräußerlichkeit des „droit de divulgation“ 99
(4) Rechtsprechung zur Unveräußerlichkeit des „droit moral“ 102
bb) Die Unverjährbarkeit des „droit moral“ 103
c) Das „droit moral“ des Filmurhebers während der Phase der Filmherstellung 103
aa) Das droit moral des Filmurhebers bei vorzeitigem Ausscheiden von der Filmherstellung 104
(1) Die Ausübungsmöglichkeit des „droit de repentir“ 104
(2) Die Ausübungsmöglichkeit des „droit au respect de l’œuvre“ und des „droit au respect de son nom“ 104
(3) Die Ausübungsmöglichkeit des „droit de divulgation“ 107
bb) Das „droit moral“ des Filmurhebers bei Mitarbeit bis zur Fertigstellung des Filmwerkes 108
(1) Ausübungsmöglichkeit des „droit au respect de l’œuvre“ und des „droit au respect de son nom“ 108
(2) Ausübungsmöglichkeit des „droit de divulgation“ 108
cc) Kritische Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung zum „droit moral“ der Filmurheber während der Phase der Filmherstellung 112
d) Das „droit moral“ des Filmurhebers während der Phase der Verwertung 115
aa) Die Ausübung des „droit au respect de l’œuvre“ 116
(1) Rechtsgutsverletzungen durch Hinzufügen 117
(a) Werbeunterbrechungen 117
(b) Einblenden eines Senderlogos 118
(2) Rechtsgutsverletzungen durch Streichungen 119
(3) Rechtsgutsverletzungen durch Veränderungen 120
(a) Kolorierung von Schwarzweiß-Filmen 122
(b) Laufzeitänderungen und Formatanpassung 122
(4) Das Zustimmungserfordernis nach Art. L. 121–5 III 124
bb) Ausübung des „droit de paternité“ 125
cc) Ausübung des „droit de repentir“ 126
e) Abschließende Betrachtung der Vorschriften zum „droit moral“ der Filmurheber 127
aa) Das „droit moral“ vor Vollendung des Filmwerkes 127
bb) Das „droit moral“ während der Phase der Verwertung 131
3. Die Verwertungsrechte des Filmurhebers 132
a) Vorbemerkung 132
b) Die Merkmale der Verwertungsrechte 134
aa) Übertragbarkeit 134
bb) Verjährbarkeit 135
c) Das Darbietungsrecht 136
aa) Der Begriff der Darbietung 136
(1) Die Novelle der Definition des Darbietungsrechtes von 1985 136
(2) Öffentliche Kommunikation im Sinne des Art. L. 122–2 138
(3) Die Ausstrahlung von Hotelvideos 139
(a) Auffassung der Rechtsprechung bis 1994 140
(b) Auffassung der Rechtsprechung seit 1994 142
bb) Die Darbietung an die Öffentlichkeit 143
(1) Das Recht der Wiedergabe durch Satellitenübertragung 145
(a) Satellitenübertragung vor der Novelle von 1985 146
(b) Satellitenübertragung seit der Novelle von 1985 147
(2) Das Recht der Wiedergabe durch Kabelweiterleitung 149
cc) Die private Darbietung audiovisueller Werke als Schranke des Darbietungsrechtes 151
d) Das Vervielfältigungsrecht 153
aa) Das „droit de destination“ als Bestandteil des Vervielfältigungsrechtes 155
bb) Die private Vervielfältigung audiovisueller Werke als Schranke des Vervielfältigungsrechtes 158
(1) Voraussetzungen 160
(2) Vergütungsschuldner 161
(3) Verteilungsmodalität 162
(4) Übertragbarkeit 163
e) Abschließende Betrachtung der Verwertungsrechte der Filmurheber 163
V. Die Rechte der Filmhersteller 164
1. Der Vertrag über die audiovisuelle Herstellung als Erwerbsgrundlage derivativer Rechte 165
a) Rechtsgeschichtlicher Überblick zu den Regeln des Filmherstellungsvertrages 167
b) Voraussetzungen des Vertragsschlusses zwischen Filmurheber und Filmproduzent 168
aa) Grundsatz des persönlichen Vertragsabschlusses für die Urheber 169
bb) Spezifizierungsgrundsatz 170
(1) Ansicht der Rechtsprechung bei fehlender Konkretisierung der Vertragsdauer 171
(2) Ansicht der Rechtsprechung bei fehlender Konkretisierung des Umfangs der abgetretenen Rechte 172
(3) Ansicht der Literatur 172
cc) Schriftformerfordernis 174
dd) Liste der Herstellungselemente 176
ee) Hinterlegungspflicht bezüglich des Filmherstellungsvertrages 176
c) Die Vertragspflichten der Filmurheber 177
aa) Übertragung der Verwertungsrechte 178
(1) Umfang der Rechtsübertragung bei Anwendung der Zessionsvermutung 178
(a) „Droits exclusifs d’exploitation“ im Sinne des Art. L. 132–241 179
(b) Einschränkungen der Zessionsvermutung 180
(aa) Einschränkung durch die Möglichkeit einer „clause contraire“ 181
(bb) Einschränkung durch den Ausschluß der graphischen und der Bühnenrechte 182
(cc) Einschränkung durch die Möglichkeit getrennter Verwertung 183
(dd) Einschränkung durch die Unzulässigkeit der „cession globale“ und der Abtretung von Rechten an unbekannten Nutzungsarten 183
(c) Die Zessionsvermutung und die Urheber der Filmmusik 184
(2) Umfang der Rechtsübertragung bei Individualabreden 185
(a) Zulässigkeit von Teilabtretung 185
(aa) Trennung von materiellem und immateriellem Eigentum 186
(bb) Übertragung als einfache oder ausschließliche Rechte 187
(b) Zulässigkeit der Rechtsübertragung an zukünftigen Werken und neuen Nutzungsarten 188
(c) Vertragsauslegungsregeln 190
bb) Gewährleistung der ungestörten Verwertung 192
d) Die Vertragspflichten des Produzenten 193
aa) Die Vergütungspflicht 193
(1) Filmvertragliche Aspekte der Vergütungspflicht 194
(2) Anwendungsbereich des Art. L. 132–25 195
(3) Berechnungsgrundlage der dem Filmurheber zustehenden Vergütung 196
(a) Anteilsmäßige Vergütung 196
(b) Pauschalvergütung 199
(4) Anspruch auf nachträgliche Vertragsänderung 201
(5) Vergütungsschuldner 203
bb) Die Darlegungspflicht 205
cc) Die Verwertungspflicht 206
e) Abschließende Betrachtung der Vorschriften zum Filmherstellungsvertrag 208
2. Leistungsschutzrechte als originäre Rechtsposition des Filmherstellers 209
a) Rechtsgeschichtliche Vorbemerkung zum originären Schutz des Filmherstellers 210
b) Rechtsnatur des Leistungsschutzrechtes 213
c) Inhalt des Leistungsschutzrechtes 215
aa) Das Vervielfältigungsrecht 216
(1) Die private Vervielfältigung als Schranke des Vervielfältigungsrechtes 217
(2) Das Zitatrecht als Schranke des Vervielfältigungsrechtes 217
(a) Umfang der Kennzeichnungspflicht 217
(b) Zulässige Länge eines „kurzen Zitates“ im Sinne des Art. L. 211–3 Nr. 3 218
(c) Zielbestimmung eines Zitates im Sinne des Art. L. 211–3 Nr. 3 219
bb) Das Recht der öffentlichen Mitteilung 219
cc) Das Recht der öffentlichen Zurverfügungstellung 220
d) Dauer des Leistungsschutzrechtes 222
e) Abschließende Betrachtung zum Leistungsschutzrecht des Filmherstellers 223
B. Der Filmurheber und der Filmhersteller im europäischen Recht 224
I. Einleitung 224
1. Rechtsgeschichlicher Überblick zum europäischen Urheberrecht 224
2. Regelungskompetenz der Europäischen Union für urheberrechtliche Fragen 227
3. Die Richtlinie als Harmonisierungsmittel für urheberrechtliche Fragen 227
4. Regelungsansatz der europäischen Richtlinien zum Urheberrecht 229
5. Regelungsziele der europäischen Richtlinien zum Urheberrecht 231
6. Umsetzungsstand in Frankreich 234
II. Das Schutzobjekt harmonisierter Rechte am Film 235
1. Originalität im europäischen Sinne 235
2. Der „Film“ im Sinne der europäischen Richtlinien 236
III. Die Schutzsubjekte harmonisierter Urheber- und Leistungsschutzrechte am Film 237
1. Die Filmurheber 237
a) Filmurheberschaft des Filmregisseurs 239
b) Filmurheberschaft juristischer und nicht eigenschöpferisch tätiger Personen 241
aa) Urheberschaft juristischer und nicht schöpferischer Personen nach den allgemeinen Regeln 241
bb) Urheberschaft juristischer und nicht schöpferischer Personen nach den Sondervorschriften zum Film 242
c) Abschließende Betrachtung der Regelungen zur Filmurheberschaft 243
2. Der Filmhersteller 244
3. Umsetzungserfordernis in Frankreich 244
a) Filmurheber 244
b) Filmhersteller 245
IV. Die Rechte der Filmurheber und Filmhersteller 245
1. Vorbemerkung 245
a) Die Bedeutung der Harmonisierung leistungsschutzrechtlicher Teilaspekte zugunsten der Filmhersteller 246
b) Verhältnis zwischen Urheber- und Leistungsschutzrechten 247
2. Zugunsten von Filmurhebern und Filmherstellern harmonisierte Rechte 248
a) Vermiet- und Verleihrechte 248
aa) Die Merkmale des Vermiet- und Verleihrechtes 249
(1) Ausschließlichkeit 249
(2) Übertragbarkeit 251
(3) Keine Erschöpfung 254
bb) Definition des Vermietrechtes 257
(1) Zeitlich begrenzte Gebrauchsüberlassung 257
(2) Kommerzieller Nutzen 258
cc) Definition des Verleihrechtes 258
(1) Die „öffentlich zugängliche Einrichtung“ 259
(2) Zulässige Ausnahmen zum Verleihrecht 261
dd) Umsetzungserfordernis im französischen Recht der Filmurheber und Filmhersteller 263
(1) Vermiet- und Verleihrecht als Verwertungsrecht der Filmurheber 263
(2) Urhebervertragliche Vergütungsvorschriften 265
(3) Das Vermiet- und Verleihrecht als Leistungsschutzrechte der Filmhersteller 267
3. Allein zugunsten der Filmurheber harmonisierte Rechte 267
a) Satellitensende- und Kabelweiterverbreitungsrechte 270
aa) Die Merkmale der Satellitensende- und Kabelweiterverbreitungsrechte 270
(1) Ausschließlichkeit 270
(2) Übertragbarkeit 271
(a) Fehlende Vergütungssicherung 271
(b) Verwertungsgesellschaftspflicht 273
(c) Zulässigkeit von räumlich begrenzten Verträgen über das Darbietungsrecht 275
(3) Keine Erschöpfung 277
bb) Das Satellitensenderecht 278
(1) Definition des Satelliten nach Art. 1 I Satellit- und Kabel-Richtlinie 278
(2) Darbietung an die Öffentlichkeit 279
cc) Das Kabelweiterverbreitungsrecht 284
dd) Umsetzungserfordernis in Frankreich 285
(1) Definition der öffentlichen Wiedergabe bei Satellitensendungen 285
(2) Definition der Kabelweiterverbreitung 286
(3) Urhebervertragliche Vergütungsvorschriften 287
(4) Verwertungsgesellschaftspflicht 287
4. Allein zugunsten der Filmhersteller harmonisierte Rechte 288
a) Vervielfältigungsrecht 289
b) Verbreitungsrecht 290
aa) Erschöpfung des Verbreitungsrechtes 290
bb) Inhalt des Verbreitungsrechtes 293
c) Mögliche Ausnahmen zum Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht 294
d) Umsetzungserfordernis in Frankreich 295
aa) Vervielfältigungsrecht 295
bb) Verbreitungsrecht 296
cc) Erschöpfungsgrundsatz 297
5. Dauer von Urheber- und Leistungsschutzrechten 299
a) Länge der Schutzfristen 301
aa) Urheberrechte 301
bb) Leistungsschutzrechte 305
b) Anknüpfungstatbestand für die Schutzfristen der Rechte am Film 306
aa) Urheberrechte 306
bb) Leistungsschutzrechte 310
c) Umsetzungserfordernis in Frankreich 311
aa) Urheberrechte 311
bb) Leistungsschutzrechte 311
6. Ergebnis der Untersuchungen zum Umsetzungserfordernis 312
a) Zwingende Umsetzung 312
b) Mögliche Umsetzung 312
Resümee 313
Literaturverzeichnis 322
Sachverzeichnis 336