Menu Expand

Cite BOOK

Style

Soppe, M. (2002). Parlamentarische Selbstentmachtung als faktische Wahlrechtsbeeinträchtigung. Ein Beitrag zum subjektiven Recht auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50587-6
Soppe, Martin. Parlamentarische Selbstentmachtung als faktische Wahlrechtsbeeinträchtigung: Ein Beitrag zum subjektiven Recht auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 GG. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50587-6
Soppe, M (2002): Parlamentarische Selbstentmachtung als faktische Wahlrechtsbeeinträchtigung: Ein Beitrag zum subjektiven Recht auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50587-6

Format

Parlamentarische Selbstentmachtung als faktische Wahlrechtsbeeinträchtigung

Ein Beitrag zum subjektiven Recht auf Demokratie aus Art. 38 Abs. 1 GG

Soppe, Martin

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 879

(2002)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 22
1. Teil: Einleitung 27
1. Kapitel: Einführung in die Themenstellung 27
2. Kapitel: Eingrenzung des Untersuchungsgegenstandes 30
A. Die Beschränkung der Untersuchung auf den Deutschen Bundestag 30
I. Keine Betrachtung der Landesparlamente 30
II. Keine Betrachtung des Europäischen Parlaments 31
III. Keine Betrachtung der „quasi-parlamentarischen Organe" sonstiger Internationaler Organisationen 32
IV. Keine Betrachtung der „Gemeindeparlamente" 32
V. Keine Betrachtung der Mitgliedervertretung sonstiger Selbstverwaltungskörperschaften 33
B. Die Beschränkung der Untersuchung auf Kompetenz Verlagerungen 34
C. Terminologische Fragen 36
3. Kapitel: Gang der Untersuchung 37
2. Teil: Die Stellung des Bundestags nach objektivem Recht 39
Vorbemerkung 39
1. Kapitel: Die Kompetenzen des Bundestags 39
A. Der Bundestag als Volksvertretung 39
B. Die Stellung des Bundestags im Verfassungsgefüge 40
C. Die Aufgaben des Bundestags im Verfassungsgefüge 41
I. Die Wahlfunktion 41
II. Die Willensbildungsfunktion 42
III. Die Kontrollfunktion 43
IV. Die Öffentlichkeitsfunktion 43
V. Die Gesetzgebungsfunktion 44
VI. Die Budgetfunktion 44
2. Kapitel: Die Pflicht des Bundestags zur Aufgabenwahrnehmung 45
A. Befugnis zur Nichtausübung der Kompetenzen? 46
I. Die Wahlfunktion 46
II. Die Willensbildungsfunktion 47
III. Die Kontrollfunktion 48
IV. Die Öffentlichkeitsfunktion 48
V. Die Gesetzgebungsfunktion 49
VI. Die Budgetfunktion 50
VII. Ergebnis zur Nichtausübung der Kompetenzen 50
B. Befugnis zur Delegation der Kompetenzen? 50
I. Grundsatz 50
II. Ausnahmen 52
1. Die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen, Art. 80 GG 52
2. Die Gewährung von Satzungsautonomie 53
III. Ergebnis zur Delegation der Kompetenzen 54
C. Ergebnis zur Pflicht des Bundestags zur Wahrnehmung der Kompetenzen 54
3. Teil: Der überkommene Schutzbereich des Art. 38 Abs. 1 GG 55
1. Kapitel: Das Wahlrecht - Allgemeines 55
2. Kapitel: Das Verhältnis zwischen Art. 38 GG und Volksentscheiden nach Art. 29 GG 57
3. Kapitel: Die Wahlrechtsgrundsätze des Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG 58
4. Kapitel: Der Einzelne und die Stellung des Bundestags 59
5. Kapitel: Sonstiges 61
4. Teil: Das subjektive Recht auf Demokratie - Bestandsaufnahme der Diskussion - 62
1. Kapitel: Das Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts 62
A. Die prozessuale Situation 62
B. Die Schriftsätze des Beschwerdeführers Brunner 63
C. Die Schriftsätze der vier Mitglieder des Europäischen Parlaments 66
D. Das Plädoyer von H.-H. Rupp im Verfahren 2 BvR 2173/92 67
E. Sonstige Schriftsätze im Prozeß 68
I. Die Äußerung der Bundesregierung 68
II. Die Äußerung des Bundesrats 69
III. Die Äußerung des Bundestags 69
IV. Die Stellungnahme der deutschen sozialdemokratischen MdEP 70
F. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 71
I. Allgemeines 71
II. Überwiegende Zurückweisung der Interpretationen des Art. 38 GG 72
1. Kein Grundrecht auf Durchführung eines Volksentscheids 73
2. Kein Anspruch auf Beseitigung eines Demokratiedefizits in der EU 73
3. Keine wahlrechtliche „Konkurrentenklage" 74
4. Zum „subjektiven Elementargrundrecht des citoyen" 74
III. Insbesondere das Recht auf Teilhabe an der Ausübung der Staatsgewalt 74
2. Kapitel: Die frühere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 75
A. Der Verweis auf BVerfGE 47, 253 (269) im Maastricht-Urteil 76
B. Sonstige Entscheidungen zum subjektiven Recht aus Art. 38 GG? 76
C. Ergebnis zur früheren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 77
3. Kapitel: Die sonstige frühere Rechtsprechung 77
4. Kapitel: Das Schrifttum vor dem Maastricht-Urteil 77
A. Teilhabe an der Gestaltung der Gemeinschaft aus Art. 1 GG 78
B. Menschenwürde und Grundrecht auf Demokratie 78
C. Individuelle Rechte und Volkssouveränität 79
D. Der allgemeine Demokratierechtsschutz des Bürgers 79
E. Bewertung dieser Ansätze 80
5. Kapitel: Die Rezeption des Maastricht-Urteils im Schrifttum 81
A. Kritik an der Zulässigkeitsentscheidung im Maastricht-Urteil 82
I. „Methodisch: keine dogmatische Absicherung der weiten Auslegung" 82
II. „Weite der Auslegung und verfassungsprozessuale Folgen" 84
III. „Vermengung von Demokratieprinzip und Souveränität" 86
IV. „Widerspruch zu früheren Entscheidungen"? 87
V. „Beschwerdebefugnis zu Unrecht bejaht"? 89
B. Zustimmung zur Zulässigkeitsentscheidung im Maastricht-Urteil 90
6. Kapitel: Dogmatische Ansätze im Schrifttum nach dem Maastricht-Urteil 92
Α. Κ Α. Schachtschneiders Konzept der „Res publica res populi" 92
I. Der Gedankengang von Schachtschneider 93
1. Das Republik-Verständnis unter Bezugnahme auf Kant 93
2. Das Verhältnis von Gesetzgeber und Bundesverfassungsgericht 95
3. Das Grundrechtsverständnis 96
II. Die Bewertung dieses Ansatzes für die vorliegende Fragestellung 97
1. Erstes Problem: Konzeptionsbedingte dogmatische Unklarheiten 97
2. Zweites Problem: Inhaltliche Bedenken an der Konzeption 99
3. Drittes Problem: Geringe Ergiebigkeit zum subjektiven Recht 101
III. Ergebnis zur Verwertbarkeit von Schachtschneiders Arbeit 102
Β. A. Wolfs Konzept eines Anspruchs auf „judicial activism" aus Art. 38 GG 102
I. Die Argumentation von A. Wolf 102
II. Die Bewertung dieses Ansatzes für die vorliegende Fragestellung 104
1. Der empirische und rechtspolitische Charakter dieses Ansatzes 105
2. Keine Argumentation zur Versubjektivierung 105
III. Ergebnis zur Verwertbarkeit von A. Wolfs Arbeit 106
C. Der Rückgriff auf den Wesensgehalt des Wahlrechts, Art. 19 Abs. 2 GG 106
I. Die Argumentation von H.-J. Cremer und A. Wolf 106
II. Die Bewertung dieses Ansatzes für die vorliegende Fragestellung 107
III. Ergebnis zur Verwertbarkeit des Rückgriffs auf die Wesensgehaltsgarantie 109
D. Astrid Epineys Ansatz: Der status activus des Wahlberechtigten 109
I. Die Argumentation von Astrid Epiney 109
II. Die Bewertung dieses Ansatzes für die vorliegende Fragestellung 110
III. Ergebnis zur Verwertbarkeit von Astrid Epineys Ansatz 111
E. Art. 20 Abs. 1-3 GG als Anknüpfung für ein subjektives Recht auf Demokratie 112
I. Die Argumentation von 5. Hobe und B. Wiegand 112
II. Die Bewertung dieses Ansatzes für die vorliegende Fragestellung 113
1. Die Prämisse: Recht auf Effizienz des Art. 38 GG nur aus Art. 20 GG 114
2. Die Begründung: Staatsstrukturentscheidungen als Prinzipien gleichzusetzen mit objektiven Grundrechtsgehalten 114
III. Ergebnis zur Anknüpfung an Art. 20 Abs. 1-3 GG 118
F. Art. 2 Abs. 1 GG als Anknüpfung für ein subjektives Recht auf Demokratie 118
I. Die enge Auslegung des Schutzbereichs des Art. 2 Abs. 1 GG 119
II. Die weite Auslegung des Schutzbereichs durch die ganz herrschende Ansicht 119
1. Kein Eingriff durch eine Kompetenzverlagerung als solche 120
2. Keine Anwendung auf die Konstellation des Maastricht-Verfahrens 121
ΙII. Ergebnis zur Anknüpfung an Art. 2 Abs. 1 GG 122
G. Ergebnis zu den dogmatischen Ansätzen im Schrifttum 122
7. Kapitel: Die Rechtsprechung nach dem Maastricht-Urteil 122
A. Die Euro-Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 122
I. Die Verfahren 2 BvR 1877/97 und 50/98 123
II. Das Verfahren 2 BvR 532/98 128
B. Sonstige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 128
C. Entscheidungen anderer Gerichte 129
D. Exkurs zur Kritik am Maastricht-Urteil „Sachentscheidung um jeden Preis" 130
8. Kapitel: Fazit der Bestandsaufnahme 131
5. Teil: Grundlegung des subjektiven Rechts 133
1. Kapitel: Vorbemerkungen 133
A. Die verschiedenen Adressaten etwaiger Kompetenzverlagerungen 133
B. Die Anwendbarkeit auf innerstaatliche Konstellationen 134
C. Die inhaltliche und terminologische Abgrenzung zur Souveränität 138
I. Der Begriff der äußeren Souveränität 139
II. Der Begriff der inneren Souveränität 140
III. Exkurs: Der Begriff der Volkssouveränität 140
IV. Die Verbindung zum Begriff der Demokratie 141
D. Der Kreis der Grundrechtsträger 142
I. Die Wahlberechtigung als Voraussetzung 142
II. Sonstige Einschränkungen des Kreises der Grundrechtsträger? 142
III. Ergebnis zum Kreis der Grundrechtsträger 146
2. Kapitel: Sonstige Begründungsansätze für die Schutzbereichserweiterung bei Art. 38 Abs. 1 GG? 147
A. Grammatische und historische Auslegung des Art. 38 GG? 147
I. Grammatische Auslegung des Art. 38 Abs. 1 GG? 148
II. Historische Auslegung des Art. 38 Abs. 1 GG? 148
1. Auslegung der Art. 20 und 38 Abs. 1 GG? 148
2. Auslegung des BVerfGG und des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG? 149
III. Ergebnis zur grammatischen und historischen Auslegung 151
B. Extensive Auslegung einzelner Wahlrechtsgrundsätze? 151
I. Gleichheit der Wahl? 151
II. Unmittelbarkeit der Wahl? 152
III. Ergebnis zur extensiven Auslegung einzelner Wahlrechtsgrundsätze 153
C. Parallelen zu subjektiven Rechten aus anderen Staatsstrukturprinzipien und Staatszielbestimmungen? 153
I. Das Sozialstaatsprinzip? 154
II. Das Staatsziel „Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen"? 158
1. Die Sicherung des ökologischen Status quo in Art. 20a GG 158
2. Übertragbarkeit auf die vorliegende Fragestellung? 159
3. Argumente gegen eine Übertragbarkeit 159
4. Ergebnis zu Art. 20a GG 160
III. Sonstige Staatsstrukturprinzipien? 160
IV. Ergebnis zu Ansprüchen aus anderen Staatsstrukturprinzipien 161
D. Ergebnis zu den sonstigen Ansätzen zur Schutzbereichserweiterung 162
3. Kapitel: Lösungsvorschlag: Erweiterung des Eingriffsbegriffs 162
A. Vorbemerkung 162
B. Indirekte Beeinträchtigungen der Rechte des status activus 164
I. Der Begriff des Grundrechtseingriffs 164
1. Der unmittelbare Grundrechtseingriff 165
2. Die indirekten Grundrechtsbeeinträchtigungen 166
a) Zur Terminologie: „Indirekte" Beeinträchtigungen 167
b) Die Folgeprobleme der Erweiterung des Eingriffsbegriffs 168
(1) Die sogenannten Drittbetroffenen 168
(2) Die Abgrenzung der Beeinträchtigung 169
(a) Lösungsansätze in der Rechtsprechung 169
(b) Lösungsansätze im Schrifttum 171
(c) Übereinstimmende Ergebnisse trotz dogmatischer Unsicherheiten 172
II. Die unterschiedlichen Grundrechtsstatus 172
1. Die Statuslehre im heutigen Verständnis 173
2. Die Menschenrechte des negativen und des positiven Status 174
a) Die Menschenrechte des negativen Status 175
b) Die Menschenrechte des positiven Status 175
c) Gemeinsamkeiten der Menschenrechte 176
3. Die Bürgerrechte des status activus 176
III. Exkurs: Eingriffsdogmatik und positiver Status? 177
1. Vorbemerkung 177
2. Das Konzept von Gertrude Lübbe-Wolff 178
3. Das Konzept von M. Sachs 179
a) Die Lehre vom „grundrechtlichen Berechtigungskomplex" 180
b) Die Grundrechte im positiven Status 181
4. Ergebnis zum Exkurs 182
IV. Eingriffsdogmatik und Wahlrecht 182
1. Die Position der Rechtsprechung zur Beeinträchtigung des Wahlrechts 182
a) „Eingriffe" in das Wahlrecht 182
b) Insbesondere indirekte Beeinträchtigungen des Wahlrechts 184
(1) Mittelbare Beeinträchtigungen des Wahlrechts 184
(a) Insbesondere die Geheimheit der Wahl 184
(b) Insbesondere die Freiheit der Wahl 185
(2) Faktische Beeinträchtigungen des Wahlrechts 186
c) Ergebnis zur Position der Rechtsprechung 187
2. Die Position der Literatur zur Beeinträchtigung des Wahlrechts 188
a) „Eingriffe" in das Wahlrecht 188
b) Insbesondere indirekte Beeinträchtigungen des Wahlrechts 188
(1) Mittelbare Beeinträchtigungen des Wahlrechts 189
(2) Faktische Beeinträchtigungen des Wahlrechts 189
c) Ergebnis zur Position der Literatur 190
3. Die Struktur des Wahlrechts 190
a) Das Wahlrecht als Bereich konstituierter Staatsfreiheit 190
b) Das Wahlrecht als „Bewirkungsrecht" 191
c) Ergebnis zur Struktur des Wahlrechts 193
4. Unterschiede zwischen Wahlrecht und Abwehrrechten 193
5. Gemeinsamkeiten zwischen Wahlrecht und Abwehrrechten 194
6. Ergebnis zur Übertragbarkeit 196
C. Gegenthese: „Schutzbereichsausdehnung statt Eingriffserweiterung" 196
I. Die Konzeptionen zur Reichweite der Schutzbereichsausdehnung 197
1. Die Lehre vom funktionalen Schutzbereich 197
2. Die Lehre von den Kontext- und Umweltbezügen 198
3. Die Lehre von den faktischen Betätigungschancen 199
4. Die Lehre von den „Nebenfreiheiten" 200
II. Gemeinsamkeiten der Konzeptionen 201
III. Ergebnis zur These einer Schutzbereichsausdehnung 201
D. Abwägung: Eingriffserweiterung oder Schutzbereichsausdehnung? 202
I. Argumente für die Erweiterung des Schutzbereichs 202
II. Argumente für die Erweiterung des Eingriffsbegriffs 203
1. Keine beliebige Erweiterbarkeit des Schutzbereichs 203
2. Keine Vermengung von Schutzbereich und Eingriff 204
3. Unterschiede zwischen Abwehrrechten und Wahlrecht 205
4. Die fehlende inhaltliche Begründung einer Schutzbereichserweiterung 206
5. Die „größere Aufrichtigkeit" einer Eingriffserweiterung 207
6. Die klarere Konturierung des erweiterten Eingriffsbegriffs 208
III. Ergebnis der Abwägung 209
4. Kapitel: Die parlamentarische Kompetenzabgabe als indirekte Wahlrechtsbeeinträchtigung 209
A. Die fehlende Mittelbarkeit des Eingriffs 209
B. Die Einstufung als faktischer Eingriff 209
I. Weitere Fälle einer Sinnentleerung grundrechtlicher Positionen 210
1. Art. 14 GG und die Figur des enteignenden Eingriffs 210
2. Art. 12 GG und die Erhebung erdrosselnder Abgaben 214
3. Art. 12 GG und die wirtschaftliche Verhinderung des Arbeitsplatzwechsels 216
4. Die Übertragbarkeit auf die wahlrechtliche Problematik 218
II. Sinnlose Wahlen als staatlich inszenierte Farce 219
III. Die Veränderung des „rechtlichen Umfelds" des Wahlrechts 219
C. Ergebnis zum 4. Kapitel 220
5. Kapitel: Mögliche Gegenargumente 221
A. „Unterscheidung von Volkswillensbildung und Staatswillensbildung" 221
B. „Verstoß gegen die Freiheit des parlamentarischen Mandats" 224
C. „Verrechtlichung des unverbindlichen Repräsentationsdialogs" 225
D. „Zuweisung der Aufgaben an den Bundestag in Art. 70 ff. GG" 226
E. „Recht aus Art. 38 GG neben Art. 23 GG nicht möglich" 227
F. „Recht aus Art. 38 GG neben Parlamentsvorbehalt und Bestimmtheitsgrundsatz i. V. m. Art. 2 Abs. 1 GG nicht erforderlich" 229
G. „Klageflut führt zu Überlastung des Bundesverfassungsgerichts" 230
H. „Popularverfassungsbeschwerde" 231
I. „Ersatzgesetzgebung durch Verfassungsgericht" 234
J. „Handlungsfähigkeit des Staats bei bloßen Organisationsakten" 237
K. „Grundrechtsinflation" 237
6. Kapitel: Zusammenfassung der Ergebnisse zur innerstaatlichen Kompetenzabgabe 239
7. Kapitel: Der Sonderfall der Kompetenzabgabe „nach außen" an EG-Organe 240
A. Die deutsche Mitwirkung an der Entwicklung der Europäischen Union 241
I. Art. 23 Abs. 1 GG als souveränitätsbezogene Norm 241
II. Der Demokratiebezug in Art. 23 Abs. 2 und 3 GG 242
B. Die Rolle des Art. 38 GG im Geltungsbereich des Art. 23 GG 243
I. „Übertragung von Hoheitsrechten" versus „Übertragung von parlamentarischen Kompetenzen" 243
II. Das Erfordernis: Übertragung parlamentarischer Kompetenzen 244
C. Exkurs: Der Einzelne und die Übertragung von Hoheitsrechten 245
D. Ergebnis zur Kompetenzabgabe an EG-Organe 246
8. Kapitel: Der Sonderfall der Kompetenzabgabe „nach außen" an völkerrechtliche Institutionen 246
A. Das subjektive Recht und die Ermächtigung völkerrechtlicher Institutionen 247
I. Vereinzelt geäußerte Zweifel an der Übertragbarkeit 247
II. Die fehlende Berechtigung dieser Zweifel 248
III. Ergebnis zur Frage der Anwendbarkeit 250
B. Die Rolle des Art. 38 GG im Geltungsbereich des Art. 24 GG 250
C. Ergebnis zur Kompetenzabgabe an völkerrechtliche Institutionen 250
6. Teil: Subjektives Recht auf Demokratie - Rechtsvergleichung und Völkerrecht 251
1. Kapitel: Rechtsvergleichung 252
A. Die zu untersuchende Fragestellung 252
I. Die Formulierung der Fragestellung 252
II. Die grundsätzlichen Möglichkeiten individueller Berechtigung 253
B. Der deutschsprachige Raum: Schweiz, Liechtenstein und Österreich 253
I. Schweiz und Liechtenstein 253
1. Das Stimmrecht als Organkompetenz 254
2. Rechtsschutz gegen Kompetenzbeeinträchtigungen? 255
II. Österreich 256
C. Vereinigtes Königreich 257
I. Die Anerkennung eines „locus standi" 257
II. Die Lehre der „sovereignty of parliament" 259
III. Ergebnis für die vorliegende Fragestellung 261
D. Frankreich 261
I. Die gerichtliche Überprüfbarkeit von Legislativakten 261
II. Keine Rechtsschutzmöglichkeiten des Einzelnen 263
III. Ergebnis für die vorliegende Fragestellung 264
E. Dänemark 264
I. Die dänischen Maastricht-Entscheidungen - Überblick 265
II. Die Zulässigkeitsentscheidung des H0jesteret vom 12.8.1996 266
1. Die Klagebefugnis nach überkommenem Verständnis 266
2. Die neue Interpretation durch den Hojesteret 267
3. Die Bedeutung dieser Neuinterpretation 268
4. Die Rezeption der Neuinterpretation im dänischen Schrifttum 269
III. Ergebnis für die vorliegende Fragestellung 269
F. Portugal 270
I. Die Gewährleistung des Art. 48 Abs. 1 port. Verf. 270
II. Die Anwendungspraxis des Art. 48 Abs. 1 port. Verf. 271
III. Ergebnis für die vorliegende Fragestellung 271
G. Ergebnis zur Rechtsvergleichung 271
2. Kapitel: Völkerrechtliche Gewährleistungen 272
A. Art. 21 Abs. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 273
B. Art. 25 lit. a des Int. Pakts über bürgerliche und politische Rechte 274
I. Der Inhalt der Gewährleistung 274
II. Die Berechtigung der deutschen Staatsbürger 276
III. Die faktische Bedeutung der Gewährleistung 277
C. Art. 5 lit. c des Int. Übereinkommens gegen Rassendiskriminierung 278
D. Art. 7 lit. b des Übereinkommens gegen Frauendiskriminierung 278
E. Sonstige Übereinkommen als „völkerrechtlicher Hintergrund" 279
I. Art. XX der Amerikanischen Erklärung der Rechte und Pflichten der Menschen 280
II. Art. 23 Abs. 1 lit. a der Amerikanischen Menschenrechtskonvention 280
III. Art. 13 Abs. 1 der Banjul-Charta 280
F. Ergebnis zum Völkerrecht 281
7. Teil: Die Reichweite dieses subjektiven Rechts 282
1. Kapitel: Die Problemstellung 282
2. Kapitel: Die Rechtsnatur der Gewährleistung 283
A. Die Rechtsnatur des subjektiven Rechts nach dem hiesigen Ansatz 284
B. Folgerungen aus dieser dogmatischen Einordnung 285
I. Die Schutzbereichsseite: Das Aktivrecht als „bewahrendes" Recht 285
II. Die Eingriffsseite: Qualifizierte Beeinträchtigung erforderlich 286
3. Kapitel: Die Reichweite dieses Rechts im innerstaatlichen Raum 286
A. Die denkbaren Anwendungsbereiche 286
B. Die zu berücksichtigenden Spannungspole 287
C. Die Vorschläge im bisherigen Schrifttum 288
I. Die Wesensgehaltsgarantie des Art. 19 Abs. 2 GG 288
II. Das Konzept des »judicial activism" 289
III. Der status activus des Wahlberechtigten 290
1. Die Argumentation von Astrid Epiney 290
2. Die Bewertung dieses Ansatzes für die vorliegende Frage 291
IV. Die Wesentlichkeitstheorie 292
D. Eigener Vorschlag: Die Übernahme der Dogmatik von den indirekten Grundrechtsbeeinträchtigungen 292
I. Die in Betracht kommenden Qualifikationsmerkmale 293
II. Insbesondere: Das Kriterium der Intensität der Beeinträchtigung 295
III. Zwischenergebnis 296
IV. Die Formeln der Rechtsprechung zu indirekten Beeinträchtigungen der Abwehrrechte 296
V. Die Intensität der faktischen Wahlrechtsbeeinträchtigung im einzelnen 297
1. Die relative Beeinträchtigungsintensität 297
2. Das Erfordernis einer weiteren, absoluten Strukturierung 298
3. Absolute Strukturvorgaben durch das objektive Recht 299
a) Objektiv-rechtlich verfassungskonforme Kompetenzübertragungen als Fälle unterhalb der Beeinträchtigungsschwelle 300
b) Die Übertragung parlamentarischer Grundfunktionen als Fälle oberhalb der Beeinträchtigungsschwelle 301
(1) Der Rückgriff auf die parlamentarischen Grundfunktionen 302
(2) Der Verlust einer parlamentarischen Grundfunktion 302
(3) Kompetenzabgaben ohne Berührung der Grundfunktionen 304
(4) Zwischenergebnis 305
c) Zweifelsfälle 305
(1) Die bloße Beeinträchtigung einer parlamentarischen Grundfunktion 305
(2) Kompetenzabgaben unter Überschreitung der Delegationsbefugnis 306
d) Zwischenergebnis 307
e) Sonderfall: Handeln des Verfassungsgesetzgebers 308
(1) Die objektiv-rechtliche Bindung (nur) an Art. 79 Abs. 3 GG 308
(2) Art. 79 Abs. 3 GG auch als Grenze des subjektiven Rechts 308
(3) Der Maßstab im Maastricht-Urteil 309
(4) Zwischenergebnis 311
4. Ergebnis zur Beeinträchtigungsintensität 311
4. Kapitel: Die Reichweite dieses Rechts bei Kompetenzabgaben an EG-Organe 312
A. Die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts 312
B. Die Vorschläge im bisherigen Schrifttum 312
I. Die „Übergewichts-Formel" von U. Karpenstein 312
II. Das Konzept des „judicial activism" 314
III. Die Betonung der Steuerhoheit bei E. Steindorff 314
C. Eigener Vorschlag: Die Übernahme der Dogmatik von den indirekten Grundrechtsbeeinträchtigungen 315
I. Die grundsätzliche Geltung des oben entwickelten Maßstabes 315
II. Besonderheiten aus der Ermächtigungsnorm des Art. 23 GG? 316
1. Bei objektiv rechtmäßigen Kompetenzübertragungen? 316
2. Bei Übertragungen durch den Verfassungsgesetzgeber? 316
3. Bei Übertragungen durch den einfachen Gesetzgeber? 316
D. Ergebnis zu den Kompetenzabgaben an EG-Organe 318
5. Kapitel: Die Reichweite dieses Rechts bei Kompetenzabgaben an völkerrechtliche Institutionen 318
A. Die bisherige Rechtsprechung und Literatur 318
B. Eigener Vorschlag: Die Übernahme der Dogmatik von den indirekten Grundrechtsbeeinträchtigungen 318
C. Ergebnis zu den Kompetenzabgaben an völkerrechtliche Institutionen 319
6. Kapitel: Sonderproblem: Kompensation durch anderweitige Mitwirkungsmöglichkeiten für den Einzelnen? 319
A. Vermittlung demokratischer Legitimation durch das Europäische Parlament als Parallelproblem? 320
B. Die fehlende Vergleichbarkeit 320
I. Demokratieprinzip und Volkssouveränität einerseits 320
II. ... Bundestagswahlrecht andererseits 321
III. Sonderfall Maastricht-Urteil 322
C. Ergebnis zur Kompensation durch anderweitige Mitwirkungsmöglichkeiten für den Einzelnen 322
8. Teil: Die Rechtfertigung von Eingriffen? 323
9. Teil: Die prozessuale Durchsetzung dieses Rechts 326
1. Kapitel: Das Verfassungsbeschwerdeverfahren 326
A. Die Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde 326
B. Die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde 327
I. Insbesondere die Beschwerdefähigkeit 327
II. Insbesondere die Beschwerdebefugnis 328
III. Insbesondere das Gebot grundsätzlicher vorheriger Rechtswegerschöpfung 329
IV. Insbesondere das allgemeine Rechtsschutzinteresse 330
V. Insbesondere die Beschwerdefrist 330
C. Der Maßstab der Begründetheitsprüfung 331
2. Kapitel: Sonderfall: Entmachtung des Parlaments bei dessen Untätigkeit 332
A. Die Wahrnehmung von Bundestagsbefugnissen durch deutsche Organe 333
B. Die Wahrnehmung von Bundestagsbefugnissen durch außerdeutsche Institutionen 334
I. Die Problemstellung 334
II. Sonderfall: Handeln von EG-Organen 335
1. Die Position des Schrifttums 335
2. Die Position des Bundesverfassungsgerichts 336
3. Folgerungen für die hiesige Fragestellung 337
4. Zwischenergebnis 338
III. Verfassungsbeschwerde gegen die Untätigkeit des Bundestags 338
IV. Ergebnis zur Wahrnehmung von Bundestagsbefugnissen durch außerdeutsche Institutionen 342
C. Ergebnis zum 2. Kapitel 342
10. Teil: Thesen 343
Literaturverzeichnis 348
Sachverzeichnis 367