Menu Expand

Cite BOOK

Style

Wiegand, A. (1991). Die »Sachwalterhaftung« als richterliche Rechtsfortbildung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47169-0
Wiegand, Annette. Die »Sachwalterhaftung« als richterliche Rechtsfortbildung. Duncker & Humblot, 1991. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47169-0
Wiegand, A (1991): Die »Sachwalterhaftung« als richterliche Rechtsfortbildung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47169-0

Format

Die »Sachwalterhaftung« als richterliche Rechtsfortbildung

Wiegand, Annette

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 70

(1991)

Additional Information

Book Details

Pricing

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 18
Grundlegung: Ziele der Arbeit 23
Teil 1: Begriffsklärung und methodische Vorarbeiten 29
§ 1 Abgrenzung des Themas 29
I. Benennung des Gegenstandsbereichs dieser Arbeit als „Sachwalterhaftung“ 29
1. Der Sachwalterbegriff des BGH 30
2. Der Sachwalterbegriff im Schrifttum 32
3. Der Sachwalterbegriff im Gesetz 33
4. Konsequenzen für die Verwendung des Sachwalterbegriffes 37
II. Die Verengung des Themas 37
1. Ausgrenzung der Haftung bei sog. Sprungwerbung 37
2. Ausgrenzbarkeit der Vertreterhaftung aus dem Gegenstandsbereich der Sachwalterhaftung 40
III. Gegenstand der Arbeit 42
IV. Überblick über den Gang der Untersuchung 42
Teil 2: Bewältigung der Dritthaftungsfälle durch Auslegung 44
Kapitel 1: Gewohnheitsrechtliche Ableitung eines Tatbestandes 44
§ 2 Dritthaftungstatbestand als Auslegung des objektivrechtlichen cic-Tatbestandes 44
I. Der cic-Tatbestand als der Fortbildung zugängliches Recht 45
II. Ableitbarkeit eines Dritthaftungstatbestandes aus dem cic-Tatbestand durch Auslegung 50
§ 3 Dritthaftung als eigenständiger Tatbestand mit gewohnheitsrechtlicher Geltung 53
Kapitel 2: Ableitung einer Dritthaftung durch Vertragsauslegung 56
§ 4 Auskunftsvertrag zwischen Geschädigtem und Informationsgeber 56
I. Schwierigkeiten der Feststellung eines Auskunftsvertragsschlusses im Parteiverhalten bei mittelbarem Kontakt 58
II. Schwierigkeiten der Feststellung von Auskunftsvertragsschlüssen im Parteiverhalten bei unmittelbarem Kontakt 66
1. Ausgrenzung nicht in Betracht kommender Fallgruppen 66
a) Dritthaftungsfälle ohne Informationsmangel 66
b) Nichterreichen des notwendigen Auskunftsinhalts 68
aa) Klärung des Auskunftsbegriffes 68
bb) Werbeanpreisungen 69
cc) Vertreterübliche Redewendungen 69
dd) Unmittelbarer schriftlicher Kontakt anstelle mittelbarer Weitergabe der Information mit dem Zweck der Vereinfachung des Informationsweges 70
c) Dritthaftungsprobleme bei vertreterähnlicher Stellung 70
2. Zur Würdigung von Parteiverhalten als Auskunftsvertrag durch den BGH 73
a) Zur Auslegungsmethode 73
aa) Verkehrsbedürfnis neben Verkehrssitte 73
bb) Erfüllungshandlungen als Willenserklärungen 75
b) Kriterien des BGH für einen Vertragsschluß 76
aa) Übersicht 78
bb) Würdigung der dargestellten Kriterien 81
(1) Kriterien für einen Vertragsschluß 81
(2) Kriterien gegen einen Vertragsschluß 86
(3) Kriterien, die nicht als Anzeichen für oder gegen einen Auskunftsvertrag gewertet werden sollen 87
c) Zur Bedeutung des § 676 BGB 88
III. Zusammenfassung zum Auskunftsvertrag 92
§ 5 Unableitbarkeit einer Lösung aus einem Vertrag zugunsten Dritter (VzD) 93
I. Sog. unechter Vertrag zugunsten Dritter 94
II. Anspruch des Geschädigten aus einem sog. echten Vertrag zugunsten Dritter 95
§ 6 Schuldverhältnis mit Schutzwirkung für Dritte 98
I. Die Tendenz in der Rechtsprechung 98
II. Ausgrenzung der nicht mittels Schuldverhältnis mit Schutzwirkung für Dritte lösbaren Fallgruppen 100
1. Selbständigenhaftung 100
2. Haftung von Arbeitnehmern und Funktionsträgern 102
a) Arbeitnehmer 102
aa) Schutzwirkung aus vertraglicher Bindung zwischen Arbeitnehmer und Kunden 103
bb) Schutzwirkung aus dem Arbeitsvertrag des Mitarbeiters mit dem Unternehmer 104
b) Funktionsträger juristischer Personen 105
aa) Eigene Auskunfts- und Beratungspflichten gegenüber einem Firmenkunden 105
bb) Pflichten aus dem Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft 105
cc) Organhaftung 107
c) Ergebnis 107
III. Zur Lösung der Sachverständigenfälle mittels Schuldverhältnis mit Schutzwirkung für Dritte 107
1. Meinungsstand zur dogmatischen Einordnung von Schuldverhältnissen mit Schutzwirkung für Dritte 108
2. Grundsatz möglichst großer Gesetzesnähe richterlicher Entscheidungsfindung; seine Bedeutung für die Dritthaftung aus VSchutzD 109
3. Eigene Position zur dogmatischen Einordnung von Schuldverhältnissen mit Schutzwirkung für Dritte 111
4. Exkurs: Haftung der Gebrauchtwagenhändler aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte 122
IV. Zusammenfassung 124
Kapitel 3: Dritthaftung als deliktsrechtliches Auslegungsproblem 124
§ 7 Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung gem. § 826 BGB 125
§ 8 Dritthaftung aus § 823 II BGB in Verbindung mit Schutzgesetzen 131
I. Richterrechtliche Schutzpflichten zugunsten fremden Vermögens als Schutzgesetze? 132
II. Schutzgesetzcharakter einzelner gesetzlich niedergelegter Berufspflichten 134
1. Gewissenhaftigkeit anordnende Vorschriften 135
2. Normen mit präziserer Pflichtenangabe am Beispiel der §§ 10 und 12 des preußischen Feldmesserreglements 139
3. Schutzgesetzeigenschaft von Normen über die Verwendung äußerer Zeichen am Beispiel von § 48 WPO 142
4. Schutzgesetzeigenschaft von § 18 KWG zugunsten der Banken 144
III. Schutzgesetzeigenschaft strafbewehrter Tatbestände 145
1. Der Kapitalanlagebetrug als Schutzgesetz 146
2. Schadensersatzansprüche in Verbindung mit Pflichten zu richtiger Aussage 147
IV. Zusammenfassung 152
Teil 3: Theoretische Vorarbeiten zu einer Dritthaftung als gesetzesfernere Rechtsfortbildung 154
§ 9 Rechtsfortbildung jenseits des Gesetzeswortlauts; Terminologie, Arten, Voraussetzungen 154
I. Vorbemerkungen zur weiteren Vorgehensweise 154
II. Arten der Rechtsfortbildung jenseits des Gesetzeswortlauts; Terminologie, Voraussetzungen 155
III. Zur Unterscheidung gesetzesergänzender und -übersteigender Rechtsfortbildung 157
IV. Voraussetzungen gesetzesergänzender und -übersteigender Rechtsfortbildung 158
1. Der Lückenbegriff als Grundlage; sein Verständnis in dieser Arbeit 158
a) Der Lückenbegriff in der Diskussion 158
b) Stellungnahme und eigene Position 159
2. Inhaltsbestimmung einer Fortbildung 161
a) Bei der Gesetzesergänzung 162
b) Bei freier Fortbildung 162
3. Das Fehlen von Fortbildungshindernissen 163
§ 10 Bedeutung der Theorie für das weitere Vorgehen 165
§ 11 Vorliegen allgemeiner Fortbildungsvoraussetzungen für eine Dritthaftung 167
I. Nichtbestehen einer befriedigenden Dritthaftungsregelung 167
1. Nichtregelung im engeren Sinn 167
2. Regelungscharakter der Nichtregelung 168
3. Regelungsbedürfnis 169
II. § 676 BGB als Fortbildungshindernis 169
III. Standort der vermißten Haftungsregelung für Vermögensschäden 173
1. Lücke im Allgemeinen Teil des BGB 174
2. Lückenhaftigkeit von Deliktsrecht oder Allgemeinem Schuldrecht 180
a) Einordnung im Deliktsrecht 183
b) Einordnung in das Allgemeine Schuldrecht 186
IV. Zusammenfassung 190
Teil 4: Entwicklung einzelner Dritthaftungstatbestände 191
Kapitel 1: Freiere Fortbildungen aufgrund der von der Rechtsprechung geprägten Gleichstellungsgründe 191
§ 12 Dritthaftung wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses 191
I. Gebrauchtwagenhändlerfälle 194
1. Lücke für eine Dritthaftung in den Fällen der Gebrauchtwagenagentur 194
2. Die Definitionsmöglichkeiten eines hinreichenden „Geschäftsabwicklungsinteresses“ als Ausprägung des wirtschaftlichen Eigeninteresses 198
3. Entscheidung für das weitere Verständnis des „Geschäftsabwicklungsinteresses“ 199
4. Zwischenergebnis 202
a) Zusammenfassung 202
b) Exkurs 203
II. Haftung als Fortbildung wegen wirtschaftlichen Eigeninteresses in anderen Fallbeispielen als den Gebrauchtwagenhändlerfällen 203
1. GmbH-Geschäftsführer 204
a) Gegengründe aus dem Bereich des Gesellschaftsrechts 206
b) Konkursrechtliche Erwägungen gegen eine Fortbildungsmöglichkeit 212
c) Zusammenfassung 215
2. Die berufsmäßigen Sachverständigen 216
a) Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte 217
aa) Testamentserbenfall 217
bb) Beratungs- oder Expertisenfälle 219
cc) Sonderfälle 220
b) Kunstexperten, Grundstücksschätzer und andere Personen, die berufsmäßig Wertschätzungen vornehmen 222
3. Schlichte Stellvertreter 223
III. Zusammenfassung 229
§ 13 Dritthaftung wegen Vertrauens in bestimmte Merkmale oder wegen Vertrauens aufgrund bestimmter Eigenschaften der Beteiligten 230
I. Zur Möglichkeit anderer Sonderverbindungsgründe außer dem wirtschaftlichen Eigeninteresse 230
II. Allgemeine Vertrauensumschreibungen als Tatbestandsbasis 232
1. Die Rechtsprechung zur Dritthaftung wegen Vertrauens 233
2. Tauglichkeit des Vertrauens als Sonderverbindungsgrund 236
a) Gestützt auf das Zurechnungsprinzip der Selbstverantwortung (zugleich Auseinandersetzung mit der Vertrauenshaftungslehre von Canaris) 237
b) Gestützt auf Sicherheit und Leichtigkeit des Rechtsverkehrs 241
c) Zurechenbare Verhaltenserwartung als Gleichstellungsgrund 242
III. Vertrauenshaftung durch Bezugnahme auf spezielle, berechtigende Gründe 244
1. Berufsausübung oder Fachkunde des Dritten 245
a) Entwicklung eines eigenen Vertrauenstatbestandes 247
aa) Vertrauenswerbung 248
(1) Anknüpfung an eine Ausbildung 248
(2) Anknüpfung an Erfahrung 250
(3) Bezug von Ausbildung und Erfahrung zum schadenbringenden Geschäft 251
(4) Erforderlichkeit vertrauenheischender Aussagen 252
(5) Gerichtetheit der Vertrauenswerbung 255
bb) Vertrauenserweis 260
cc) Korrektur über fehlendes subjektives Vertrauen 267
dd) Korrektur über hinreichendes eigenes Wissen 269
b) Zusammenfassung 271
2. Vertrauenstatbestand kraft besonderer äußerer Zeichen 272
3. Eigene Gewähr des Vertrauenswerbers 276
4. Vertrauen kraft Abgabe einer eigenen Erklärung des Vertrauenswerbers (zugleich Auseinandersetzung mit der Position Schmitz’) 280
5. Vertrauensschutz wegen Unterlegenheit des Geschädigten 282
IV. Ergebnis 284
Kapitel 2: Fortbildungen anhand gesetzlicher Vorgaben 287
§ 14 Prospekthaftung 288
I. Das Untersuchungsfeld 289
1. Abgrenzung der zu untersuchenden Konstellationen 289
2. Die Behandlung von Prospekthaftung in der Rechtsprechung 291
II. Analogie zu den gesetzlichen Prospekthaftungsbestimmungen 296
1. Die Grenzen der gesetzlichen Tatbestände 296
2. Versuch einer Gesetzesanalogie am Beispiel von § 45 BörsenG 299
a) Fehlende Prospektpflicht außerhalb des objektiven Rechts als Analogiehindernis 299
b) Ausdehnung der Prospekthaftung auf andere Gegenstände als zum amtlichen Börsenhandel zugelassene Wertpapiere 304
c) Ähnlichkeitsschlüsse zu § 45 BörsenG trotz dessen engen Zuschnitts auf Markt und Ware der Börse 307
d) Die Vermehrung der Anwendungsfälle einer Prospekthaftung als Argument gegen eine Analogie 315
3. Rechtsanalogie zu §§ 45 BörsenG und 20 KAGG; der Wandel des Analogiekerns durch § 20 KAGG 316
4. Fortbildungsverbote (zugleich Ablehnung einer Prospekthaftung als freie Rechtsfortbildung) 318
a) Auswirkungen von § 13 a UWG auf die wegen Ähnlichkeitserwägungen für möglich gehaltene Gesetzesergänzung 319
b) Wirkung des Entwurfs zu einem VermögensanlageG 324
c) Auswirkungen der UWG-Novelle ’86 auf freie Rechtsfortbildungen 325
5. Umfang der für möglich gehaltenen Fortbildungen 326
a) Anspruchsinhalt 326
b) Verpflichteter 328
aa) Gesellschaftsgründer und Initiatoren 332
bb) Haftung wegen einer Organstellung in einem Unternehmen 334
cc) Haftung von Personen wegen ihrer wiedergegebenen Aussagen 336
c) Verschulden 337
d) Verjährung 339
III. Zusammenfassung 341
§ 15 Haftung unabhängiger oder unparteilicher Abschlußhelfer analog § 98 HGB 342
I. Unmittelbarer Anwendungsbereich von § 98 HGB auf die Dritthaftung 342
II. Ausgestaltung einer Haftung gemäß und entsprechend § 98 HGB 349
III. Gesetzesanalogie zu § 98 HGB 351
1. Abweichungen im Gegenstand des vermittelten Geschäftes 351
2. Abweichungen im Typ des Absatzhelfers vom Handelsmakler 353
3. Abweichungen der Tätigkeit von der in § 98 HGB vorausgesetzten Vertragsvermittlung 357
IV. Analogiefähigkeit von Normen des Handelsrechts im nicht spezifisch kaufmännischen Bereich 359
V. Bedeutung der in §§ 20 IV KAGG und 12 IV AuslInvG angeordneten Vermittlerhaftung 364
Kapitel 3: Dritthaftung als gesetzesübersteigende („freie“) Rechtsfortbildung aus Prinzipien oder Generalklauseln 365
§ 16 Erziehungs- und Vorbeugeeffekte von Haftung als Dritthaftungsgrund 365
§ 17 Dritthaftung als Analogie zu cic, als Ausprägung von § 242 BGB oder als Schuldverhältnis mit Schutzwirkung für Dritte 367
§ 18 Kombinationen verschiedener Gleichstellungsgründe 368
Teil 5: Wechselwirkungen der verschiedenen Dritthaftungstatbestände untereinander und mit dem objektiven Recht; Gestaltungsfragen einzelner Haftungsvoraussetzungen 369
§ 19 Konkurrenz der Fortbildungstatbestände zueinander und zu anderen Rechtsinstituten 370
I. Verhältnis zur cic 370
II. Verhältnis der Fortbildungstatbestände untereinander 372
III. Verhältnis zu den übrigen Haftungsgrundlagen aus Gesetz und Vertrag 375
§ 20 Gestaltung einzelner Haftungsvoraussetzungen unter dem Einfluß der anderen Haftungsgründe 376
I. Pflichten 377
II. Verschulden 378
III. Beweislast bezüglich der Pflichtverletzung und des Verschuldens 379
IV. Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Schaden 381
V. Schadensumfang 382
VI. Mitverschulden 386
VII. Abdingbarkeit und Haftungsobergrenzen 388
VIII. Verjährung 393
Abschluß 398
Literaturverzeichnis 402
Stichwortverzeichnis 417
Anhang 425
I. Vertragsmuster eines Agenturvertrages im KFZ-Gebrauchtwagenhandel 426
II. Prospektinhaltskatalog nebst Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Durchführung von Prospektprüfungen, hrsg. vom Wohnungswirtschaftlichen Fachausschuß, erschienen im IDW-Verlag, Postfach 32 05 80, 4000 Düsseldorf 30 430