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Binnenmarkt und Diskriminierungsverbot

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Hintersteininger, M. (1999). Binnenmarkt und Diskriminierungsverbot. Unter besonderer Berücksichtigung der Situation nicht-staatlicher Handlungseinheiten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49811-6
Hintersteininger, Margit. Binnenmarkt und Diskriminierungsverbot: Unter besonderer Berücksichtigung der Situation nicht-staatlicher Handlungseinheiten. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49811-6
Hintersteininger, M (1999): Binnenmarkt und Diskriminierungsverbot: Unter besonderer Berücksichtigung der Situation nicht-staatlicher Handlungseinheiten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49811-6

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Binnenmarkt und Diskriminierungsverbot

Unter besonderer Berücksichtigung der Situation nicht-staatlicher Handlungseinheiten

Hintersteininger, Margit

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 63

(1999)

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Abstract

Die Ausgestaltung des Diskriminierungsverbotes, des wichtigsten Ordnungsprinzips des Binnenmarktes, ist bisher nur Stückwerk. Aus einer von der Verfasserin vorgenommenen kritischen Sichtung von Lehre und Rechtsprechung folgert sie in systematischer Weiterführung, daß das Diskriminierungsverbot kein Selbstzweck, sondern ein Mittel zur Verwirklichung des Binnenmarktes ist, und daß ein Verständnis des Verbotes, das sich mit Lücken und Widersprüchen zufriedengibt, zu kurz greift, um die ordnungspolitische Funktion des Prinzips zu realisieren.

Die Auffassung, das Diskriminierungsverbot binde nur Staaten, ist unzutreffend. Der Mitgliedstaat ist zwar der erste, weil faktisch bedeutendste Adressat des Diskriminierungsverbotes, doch kann sich dasselbe auch an Privatrechtssubjekte richten. Eine solche Drittwirkung des Diskriminierungsverbotes ist auch schon bisher in einem sehr beschränkten Ausmaß, und zwar in Zusammenhang mit der quasi-legislativen Tätigkeit privater Vereinigungen, anerkannt; tatsächlich kann es aber nicht auf die Form des Tätigwerdens Privater ankommen, sondern nur auf die unerwünschte diskriminierende Wirkung.

Neben die Unwirksamkeit von privaten Rechtsakten tritt die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen gegen das diskriminierende faktische Verhalten Dritter. Bei den damit verbundenen Eingriffen in die Privatautonomie ist jeweils zwischen der gemeinschaftsrechtlich geschützten Freiheit des Grundrechtsträgers und dem gemeinschaftsrechtlich zu verwirklichenden Gemeinwohl unter Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und der Wahl der gelindesten Mittel abzuwägen.

Der Freiraum der Marktbürger wäre wesentlich beeinträchtigt, würde ein Privater berechtigt sein, durch sein Agieren die Freiheit eines anderen Privaten in einer ebensolchen unerwünschten Weise einzuschränken, wie dies dem Staat durch das Diskriminierungsverbot verwehrt ist. Die Drittwirkung des Diskriminierungsverbotes ist daher nur dessen logische Ergänzung, ihre umfassende Anerkennung und Durchsetzung für den Binnenmarkt unentbehrlich.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort V
Inhaltsverzeichnis IX
Abkürzungsverzeichnis XVIII
A. Einleitung: Zentrale Aspekte und Aufbau der Arbeit 1
B. Diskriminierung und Diskriminierungsverbote im EG-Vertrag 5
I. Vorbemerkungen 5
II. Der Begriff der Diskriminierung im Europarecht 5
1. Diskriminierung und Differenzierung 9
a) Gleiche und ungleiche Sachverhalte 9
b) Sachlich gerechtfertigte Differenzierungen 10
2. Arten der Differenzierungskriterien 13
3. Im Ergebnis bestehende Benachteiligung 14
a) Ausgleich einer Benachteiligung durch eine vorteilhafte Regelung? 15
b) Schwere und Art der Benachteiligung 17
III. Primärrechtliche Diskriminierungsverbote 20
1. Allgemeines 20
2. Überblick über die Diskriminierungsverbote des EG-Vertrags – Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot aus Gründen der Andersstaatlichkeit 21
3. Teleologisches Verständnis des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots 25
a) Erfassung formeller Diskriminierungen 25
b) Erfassung materieller Diskriminierungen 26
aa) Exkurs: Die Auslegung des Gemeinschaftsrechts 27
(1) Nach dem Wortlaut einzelner Verbotstatbestände 30
(a) Art. 6 EGV 31
(b) Art. 48 Abs. 2 EGV 32
(2) Nach Ziel und Zweck des Diskriminierungsverbots 34
bb) Kennzeichen und Feststellung materieller Diskriminierungen 35
C. Wen oder was schützt das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot? 42
I. Personen 42
1. Angehörige eines anderen Staats 48
a) Angehörige eines anderen Mitgliedstaats 48
b) Angehörige eines Drittstaats 54
2. Angehörige des eigenen Staats 57
a) Vorliegen einer Inländerdiskriminierung 59
aa) Regelung eines Mitgliedstaats 59
bb) Typischer Entstehungsfall: Auslegung der Grundfreiheiten als Beschränkungsverbote in Verbindung mit dem Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts 61
b) Ausschluß der Inländerdiskriminierung 63
aa) Grenzüberschreitende Tätigkeit eines Inländers 63
bb) Gemeinschaftsweite Regelung 67
c) Zusammenfassung und Ausblick 68
II. Produkte 69
1. Waren 69
a) EU-ausländische Waren und im Freiverkehr befindliche Drittlandswaren 70
aa) Ausgangspunkt: Art. 9 Abs. 2 EGV 70
bb) Die Bestimmung des Ursprungs einer Ware 70
cc) Der Freiverkehr von EU-Mitgliedstaatswaren (Gemeinschaftswaren) und Drittlandswaren 72
b) Inländische Waren – Umgekehrte Diskriminierung 73
2. Exkurs: Kapital 74
3. Dienstleistungen 76
D. Wen verpflichtet das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot? 77
I. Ausgangslage: Keine ausdrückliche Benennung der dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot verpflichteten Rechtssubjekte durch das EG-Vertragsrecht 77
II. Die Mitgliedstaaten als Adressaten des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots 78
1. Die Bindung der einzelnen Staatsgewalten an das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot 82
a) Die Gesetzgebung 83
b) Die Vollziehung (Verwaltung und Judikatur) 88
aa) Die Bindung an das Diskriminierungsverbot in materieller Hinsicht 88
(1) Die Pflicht zur Nichtanwendung gemeinschaftsrechtswidrigen nationalen Rechts 88
(2) Die Pflicht zur europarechtskonformen Auslegung nationalen Rechts 94
bb) Die Bindung an das Diskriminierungsverbot in verfahrensrechtlicher Hinsicht 97
2. Exkurs: Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot und territoriale Dezentralisation Österreichs 99
a) Ausgangspunkt: Das österreichische Bundesstaatsprinzip 99
b) Europarechtliche Literatur 100
c) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 101
3. Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot und Privatwirtschaftsverwaltung 103
a) Der Begriff der Privatwirtschaftsverwaltung im österreichischen Recht 104
b) Die Erfassung privatwirtschaftlicher Akte durch das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot 106
III. Die Gemeinschaftsorgane als Adressaten des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots 107
1. Die Organe der Europäischen Gemeinschaft(en) im Überblick 107
2. Gemeinschaftsgesetzgebung 109
3. Vollziehende Organe der Gemeinschaft(en) 112
IV. Privatrechtssubjekte als Adressaten des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots 114
1. Begriffsbestimmung 115
a) Der Begriff der Drittwirkung 115
b) Der Begriff der unmittelbaren horizontalen Wirkung 117
2. Ausgewählte Judikatur des Europäischen Gerichtshofs zur Drittwirkung einzelner Bestimmungen des EG-Vertrags 120
a) Die Diskriminierungsverbote der Artikel 6, 48, 52 und 59 EGV 120
aa) Walrave und Koch 121
bb) Gaetano Donà 123
cc) Henry van Ameyde 124
dd) Jean-Marc Bosman 125
ee) Zusammenfassung 126
b) Die Artikel 30 und 34 EGV 128
aa) Dansk Supermarked 129
bb) Jan van de Haar 130
cc) Vlaamse Reisbureaus 131
dd) Bayer 133
ee) Delhaize 135
ff) Zusammenfassung 136
3. Die Meinungen der Lehre zur Drittwirkung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots 137
a) Die Befürworter der Drittwirkung 137
b) Die Gegner der Drittwirkung 139
4. Zwischenergebnis 140
E. Wer ist dem Staat hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots gleichzuhalten? 144
I. Der Begriff der Handlungseinheit 145
II. Unter dem Aspekt des organisatorischen Zusammenhangs 146
1. Allgemeines 146
2. Der Organbegriff im engeren Sinn 147
a) Organe der Hoheitsverwaltung 149
b) Organe der Privatwirtschaftsverwaltung 156
c) Staatliche Organe und gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot 156
3. Der Organbegriff im weiteren Sinn 162
a) Organe im ordentlichen organisatorischen Zusammenhang 162
aa) Qualifikationskriterien und Begriff der juristischen Person öffentlichen Rechts 162
bb) Beispiele 164
b) Organe im außerordentlichen organisatorischen Zusammenhang 170
4. Zwischenergebnis 175
5. Nicht-staatliche Handlungseinheiten im quasi-organisatorischen Zusammenhang: “Staatsnahe” nicht-staatliche Handlungseinheiten 176
6. Zwischenergebnis 184
III. Unter dem Aspekt eines greifbaren diskriminierenden Handelns 185
1. Aufgrund von “Rechtsnormen” nicht-staatlicher Handlungseinheiten mit diskriminierender Wirkung 187
2. Aufgrund einer einzelnen Verhaltensweise, die geeignet ist, diskriminierende Wirkung zu erzeugen 193
3. Exkurs: Zum Begriff der Spürbarkeitsschwelle 195
a) Die “subjektive” Spürbarkeitsschwelle 195
b) Die “objektive” Spürbarkeitsschwelle 199
c) Die Übertragung der wettbewerbsrechtlichen Spürbarkeitsschwelle auf das für nicht-staatliche Handlungseinheiten wirksame gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot 201
IV. Unter dem Aspekt eines greifbaren diskriminierenden Effekts 203
V. Zusammenfassung 204
F. Staatliche Handlungspflichten bei Diskriminierungen seitens nicht-staatlicher Handlungseinheiten 206
I. Einleitung 206
1. Problemstellung 206
2. Den mitgliedstaatlichen Grundrechten verwandte Problematik 207
3. Verhältnis von Drittwirkung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots und mitgliedstaatlichen Handlungspflichten 209
II. Mögliche Rechtsgrundlagen staatlicher Handlungspflichten 211
1. Die Treue- bzw. Loyalitätsklausel des Art. 5 EGV 212
2. Die “Zentralvorschriften” des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots 213
III. Zwischenergebnis 218
IV. Natur der mitgliedstaatlichen Handlungspflichten 220
1. Völkerrechtliche Pflichten in Zusammenhang mit privatem Verhalten 220
2. Völkerrechtliche Erfolgs- und Verhaltenspflichten 221
a) Strukturunterschiede 222
b) Qualifikation der mitgliedstaatlichen Handlungspflichten als Erfolgs- oder Verhaltenspflichten 223
3. Der völkerrechtliche Grundsatz der due diligence 225
a) Völkerrechtliche Verpflichtungen und völkerrechtliche Delikte 226
b) Due diligence und Art der Verpflichtung 227
c) Ausmaß der anzuwendenden Sorgfalt 229
4. Der Grundsatz der due diligence im Gemeinschaftsrecht 231
V. Inhalt der die Mitgliedstaaten treffenden Handlungspflichten 233
1. Ermessen der Mitgliedstaaten unter nachprüfender Kontrolle des Europäischen Gerichtshofs 234
2. Arten von Maßnahmen 235
VI. Folgen einer Verletzung von Handlungspflichten durch die Mitgliedstaaten 238
1. Vertragsverletzungsverfahren nach den Artikeln 169 ff. EGV 238
2. Exkurs: Neuer Interventionsmechanismus im Bereich des Warenverkehrs 240
3. Gemeinschaftsrechtliche Staatshaftung 243
G. Gemeinschaftsrechtliches Diskriminierungsverbot und Grundrechte des einzelnen 249
I. Problemstellung 249
II. Berücksichtigungswürdige mitgliedstaatliche Interessen 249
III. Berücksichtigungswürdige Interessen nicht-staatlicher Handlungseinheiten 252
1. Die Ausnahmebestimmungen der verschiedenen Grundfreiheiten 252
a) Formelle Betrachtung 253
b) Materielle Betrachtung 254
2. Die Grundrechte des einzelnen als Beschränkung der Drittwirkung des Diskriminierungsverbots 257
a) Allgemeines 258
b) Die in den nationalen Verfassungen verbürgten Grundrechte 259
c) Die im Gemeinschaftsrecht verbürgten Grundrechte 263
aa) Die verschiedenen Arten der gemeinschaftsrechtlichen Grundrechte 265
bb) Materielle Grundrechte der EMRK in Zusammenhang mit wirtschaftlichen Tätigkeiten 269
cc) Beispiele 270
(1) Das Recht der freien Meinungsäußerung 272
(2) Die Versammlungs- und Vereinsfreiheit 272
(3) Das Recht auf Achtung des Eigentums und die Privatautonomie 273
(4) Das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit 274
d) Die Kollisionssituation und ihre Bewältigung 274
aa) “Absoluter Vorrang” der gemeinschaftsrechtlichen Grundrechte 275
bb) Absolutheit des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots 276
cc) Dialektisches Verhältnis zwischen Diskriminierungsverbot und Grundrechten 277
e) Tatbestandseinschränkende oder rechtfertigende Wirkung der Grundrechte gegenüber dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot? 278
aa) Zweistufiger Ansatz 279
bb) Einstufiger Ansatz 280
cc) Auswirkungen der verschiedenen Ansätze auf das Ergebnis 280
IV. Ergebnis 283
H. Das gemeinschaftsrechtliche Diskriminierungsverbot und seine Drittwirkung als Grundpfeiler des Binnenmarkts 285
I. Exkurs: Zur Durchsetzung des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots gegenüber nicht-staatlichen Handlungseinheiten 291
I. Vorbemerkungen 291
II. Denkbare Möglichkeiten der (zivilrechtlichen) Durchsetzung 293
1. Bei Diskriminierungen aufgrund einer nicht-staatlichen Regelung 293
2. Bei bloß faktischen Diskriminierungen 293
a) Schadenersatzanspruch nach nationalen Rechtsvorschriften 294
b) Originär gemeinschaftsrechtlicher Schadenersatzanspruch 295
c) Anregung eines Vertragsverletzungsverfahrens 296
J. Schlußfolgerungen 298
Anhang I: Numerierung des EU-Vertrags nach dem Vertrag von Amsterdam 302
Anhang II: Numerierung des EG-Vertrags nach dem Vertrag von Amsterdam 305
Judikaturverzeichnis 321
1. Gerichtshof und Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften 321
2. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte 329
3. Ständiger Internationaler Gerichtshof und Internationaler Gerichtshof 329
4. Österreichischer Oberster Gerichtshof 329
5. Österreichischer Verfassungsgerichtshof 329
6. Deutsches Bundesverfassungsgericht 330
Literaturverzeichnis 331
Personen- und Autorenverzeichnis 353
Stichwortverzeichnis 359