Menu Expand

Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme

Cite BOOK

Style

Schley, M. (2001). Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50057-4
Schley, Michael. Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50057-4
Schley, M (2001): Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50057-4

Format

Das französische Produkthaftungsrecht und die bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Rechtsverkehr auftretenden Probleme

Schley, Michael

Untersuchungen zum Europäischen Privatrecht, Vol. 4

(2001)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die Haftung des Warenherstellers in Frankreich gehört seit langem zu einem der unübersichtlichsten Bereiche des französischen Rechts. Sie ist geprägt von einer Gemengelage verschiedener materiellrechtlicher Haftungsgrundlagen, deren Komplexität sich auf der Ebene des internationalen Privat- und Zivilprozeßrechts Frankreichs fortsetzt.

Der Autor analysiert im ersten Teil ausführlich die einzelnen materiellrechtlichen Haftungsgrundlagen des französischen Produkthaftungsrechts. Im zweiten Teil untersucht er, wie sich die verschiedenen Haftungsregime im französischen IPR und IZPR niederschlagen und welche häufig noch ungeklärten Probleme sich hieraus im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit Deutschland ergeben. Dies wird u. a. anhand typisierter Fallkonstellationen sowohl aus der Sicht eines französischen Gerichts als auch aus derjenigen eines deutschen Gerichts dargestellt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 18
Einleitung 21
1. Teil: Die Produkthaftung im materiellen französischen Recht 23
1. Abschnitt: Das bisherige (fortgeltende) französische Produkthaftungsrecht 23
A. Die Haftung des Herstellers und des Verkäufers gegenüber ihren unmittelbaren Vertragspartnern 24
I. Die vertragliche Haftung des Herstellers und des Verkäufers 24
1. Die kaufrechtliche Sachmängelgewährleistung 25
a) Die „gesetzliche“ Sachmängelgewährleistung („la garantie légale“) 25
aa) Verborgener Mangel 26
aaa) Mangelhaftigkeit 26
α) Mangelbegriff und Abgrenzung zur „non-conformité“-Haftung 26
β) Sonstige Einzelheiten zur Mangelhaftigkeit 31
bbb) Verborgenheit 31
bb) Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit 33
cc) Der „bref délai“ des Art. 1648 C. civ. 34
aaa) Länge der Frist 34
bbb) Fristbeginn 36
ccc) Fristunterbrechung 36
dd) Die Beweislast 37
ee) Rechtsfolgen der Sachmängelhaftung 39
aaa) Wandelung und Minderung 39
bbb) Schadensersatz 39
α) Umfang des zu ersetzenden Schadens 40
β) Das Verhältnis des Schadens zu den „frais occasionnés par la vente“ 41
b) Die Korrektur der „gesetzlichen“ Sachmängelgewährleistung durch die Gleichstellung von (gewerblichen) Herstellern und Verkäufern mit „bösgläubigen“ Verkäufern 42
aa) Inhalt und dogmatische Begründung der Gleichstellung 42
bb) Haftung zwischen gewerblichen Käufern untereinander 45
c) Vertragliche Einschränkung, Erweiterung oder Modifizierung der „gesetzlichen“ Sachmängelgewährleistung 45
aa) Haftungsbeschränkende Klauseln 46
aaa) Die Rechtsprechung zu den Haftungsausschluß- und -begrenzungsklauseln 46
bbb) Das Eingreifen des Gesetzgebers 47
α) Überblick über die gesetzlichen Regelungen 47
β) Speziell: Der Begriff des Konsumenten 50
bb) Haftungserweiternde Klauseln 52
cc) „Haftungsmodifizierende“ Klauseln, „garantie contractuelle“ und Haltbarkeitsgarantie 53
2. Die allgemeine vertragliche Verschuldenshaftung 54
a) Fallgruppen 54
aa) Fabrikations- und Konstruktionsfehler 55
aaa) „Non-conformité“ 55
bbb) „Obligation de sécurité“ 58
α) Allgemein zur „obligation de sécurité“ und deren früherem Verhältnis zur Haftung des Herstellers und des Verkäufers 59
β) Bedeutung der im Kaufvertrag „neu entdeckten“ „obligation de sécurité“ 60
αα) Voraussetzungen und Rechtsfolgen 61
ααα) Kein „Verschulden“ 62
βββ) Nachweis eines Mangels 62
γγγ) Schaden 63
δδδ) Verjährung 64
εεε) Berechtigte und Verpflichtete des Schadensersatzanspruches 64
ββ) Verhältnis der Haftung wegen Verletzung einer „obligation de sécurité“ zur Sachmängelgewährleistung, zur „non-conformité“-Haftung und zur französischen Umsetzung der EG-Produkthaftungsrichtlinie 85/374 66
bb) Instruktionsfehler und „sonstige Pflichtverletzungen“ 68
aaa) Die Verletzung von Instruktionspflichten 68
bbb) „Sonstige Pflichtverletzungen“ 72
b) Haftungsfreizeichnung, Entlastung und Verjährung 73
aa) Haftungsfreizeichnung 73
aaa) Allgemeines 73
bbb) Instruktionsfehler und „sonstige Pflichtverletzungen“ 74
ccc) „Non-conformité“ 75
ddd) „Obligation de sécurité“ 76
bb) Entlastung 76
aaa) Nachweis einer „cause étrangère“ 77
α) „Force majeure“ 77
β) „Fait ou faute de la victime“ 78
γ) „Fait ou faute d’un tiers“ 78
bbb) Entlastung für Entwicklungsrisiken 79
cc) Verjährung 81
c) Umfang des zu ersetzenden Schadens 82
II. Ausschluß der deliktischen Haftung: das „non-cumul“-Prinzip 83
B. Die Haftung des Herstellers und des Verkäufers gegenüber Dritten 86
I. Vertragliche Haftung: die „action directe en garantie“ und „en responsabilité contractuelle de droit commun“ 87
1. Begriffliches und Abgrenzungen 88
a) Definition der „action directe“ 88
b) „Action directe en garantie“, „action directe en responsabilité contractuelle de droit commun“ und „action directe en paiement“ 89
c) Die „action directe“ als materiellrechtliches und als prozessuales Institut 90
d) „Action directe“ und „action indirecte (oblique)“ 91
e) „Action directe en garantie“ und „appel en garantie“ 92
2. Entwicklung und Begründung der „action directe en garantie“ 93
a) Entwicklung 93
aa) Die „action directe en garantie“ im römischen Recht und im „ancien droit“ 93
bb) Die „action directe en garantie“ zwischen dem Inkrafttreten des Code civil und 1884 94
cc) Die unzweideutige Anerkennung einer „action directe en garantie“ durch das Urteil der Cour de cassation vom 12.11.1884 96
dd) Die Ausweitung der „action directe en garantie“ auf die Wandlung 98
ee) Die Zuerkennung einer „action directe en garantie des vices cachés“ an den Besteller 98
b) Dogmatische Begründung der „action directe en garantie“ 100
aa) Der Übergang der Gewährleistungsrechte durch einen aus dem Code civil abgeleiteten Mechanismus 100
aaa) Die „théorie de l’accessoire“ 100
bbb) Die Erlangung der Gewährleistungsrechte durch stillschweigenden Vertrag zugunsten Dritter 107
ccc) Der Übergang durch stillschweigende „cession de créance“ 109
bb) Die Erklärung der „actions directes“ durch das Konzept der „groupes de contrats“ 112
aaa) Inhalt und Einfluß auf Lehre und Rechtsprechung 112
bbb) Stellungnahme 117
cc) Erforderliches Eingreifen des Gesetzgebers 121
3. Die Anerkennung einer „action directe en responsabilité contractuelle de droit commun“ im Bereich der allgemeinen vertraglichen Verschuldenshaftung 122
a) Aufeinanderfolge mehrerer Kaufverträge 122
aa) „Obligation de renseignement“ 122
bb) „Non-conformité“ 123
cc) „Obligation de sécurité“ 124
b) Aufeinanderfolge von Kauf- und Werkvertrag 124
aa) „Action directe en responsabilité contractuelle de droit commun“ 125
bb) Abgrenzung zur Haftung aus Art. 1792–4 C. civ. 126
c) Aufeinanderfolge von Werkverträgen 128
4. Das „régime“ der „action directe en garantie“ und „en responsabilité contractuelle de droit commun“ 130
a) Die Maßgeblichkeit des ersten Vertrages in der Absatzkette 130
aa) Haftungsfreizeichnung 131
bb) Verlust der Forderung des Zwischenmannes gegen den Hersteller/Vorverkäufer durch Erfüllung, Aufrechnung oder Zession 134
cc) Zuständigkeit 134
aaa) Sachliche Zuständigkeit 134
bbb) Örtliche Zuständigkeit 134
ccc) Zuständigkeitsklauseln 135
dd) Verjährung 137
ee) Einwand des nicht versteckten Mangels 137
ff) Zeitpunkt der Mangelhaftigkeit 138
b) Die Maßgeblichkeit des zweiten Vertrages in der Absatzkette und die Rechtsprechung zur „double limite“ 138
c) Das Verhältnis zwischen abgeleitetem und eigenem Recht 140
II. Die deliktische Produzentenhaftung 141
1. Die deliktische „Verschuldenshaftung“ gem. Art. 1382, 1383 C. civ. 141
a) Fallgruppen 142
aa) Fabrikations- und Konstruktionsfehler 142
bb) Instruktionsfehler und sonstige Pflichtverletzungen 143
aaa) Instruktionsfehler 144
bbb) Sonstige Pflichtverletzungen 144
b) Entlastung, Verjährung und Umfang des zu ersetzenden Schadens 144
2. Die Sachhalterhaftung gem. Art. 1384 Abs. 1 letzter HS C. civ. 145
a) Haftungsvoraussetzungen 146
aa) Sache 146
bb) Einwirkung 146
cc) „Garde“ 147
aaa) „Garde“ im allgemeinen 147
bbb) „Garde de la structure“ und „garde du comportement“ 148
α) Art der Produkte, für die eine „garde de la structure“ in Betracht kommt 150
β) Bestimmung des „gardien de la structure“ 151
γ) Vermutung eines „vice de la structure“ 153
b) Entlastung des „gardien“ 154
aa) „Cause étrangère“ 154
aaa) „Force majeure“ 155
bbb) Schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Verhalten des Geschädigten 155
α) Voraussetzungen der „force majeure“ lagen vor 155
β) Voraussetzungen der „force majeure“ lagen nicht vor 155
αα) Schuldhaftes Verhalten des Geschädigten 155
ββ) Nicht schuldhaftes Verhalten des Geschädigten 156
ccc) Schuldhaftes oder nicht schuldhaftes Verhalten eines Dritten 156
bb) Entlastung für Entwicklungsrisiken 157
III. Das Verhältnis zwischen der „action directe“ und der deliktischen Produkthaftung 157
1. Die Verdrängung des Deliktsrechts im Anwendungsbereich der „action directe en garantie“ und „en responsabilité contractuelle de droit commun“ 158
a) Die Ausdehnung des „non-cumul“-Prinzips im Bereich der „action directe en garantie“ 158
b) Die parallele Entwicklung im Bereich der „action directe en responsabilité contractuelle de droit commun“ 159
aa) „Non-conformité“ 159
bb) „Obligation de renseignement“ 160
cc) „Obligation de sécurité“ 161
2. Verbleibender Anwendungsbereich der deliktischen Haftung 161
2. Abschnitt: Die Umsetzung der EG-Produkthaftungsrichtlinie 85/374 in Frankreich 162
A. Überblick über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens 162
B. Die Regelungen des Gesetzes Nr. 98–389 vom 19.5.1998 und der Art. 1386–1 ff. C. civ. 164
I. Haftungsvoraussetzungen 165
1. Haftpflichtige und deren Verhältnis zueinander 166
a) Hersteller und gleichgestellte Personen 166
b) Verkäufer, Vermieter oder sonstige gewerbliche Lieferanten und deren Rückgriff gegen den Hersteller 168
c) Gesamtschuldnerische Haftung des Teilprodukteherstellers und desjenigen, der die Einarbeitung des Teilprodukts in sein Produkt vorgenommen hat 169
2. Produkt 170
3. Fehlerhaftigkeit 172
4. Inverkehrbringen 173
5. Kausalität 174
6. Schaden 174
II. Regelung der Beweislast 175
III. Entlastungsgründe und deren Versagung 176
1. Entlastungsgründe des Art. 1386–11 C. civ. 176
2. Art. 1386–12 C. civ.: Versagung der Entlastung nach Art. 1386–11 Abs. 1 Nr. 4 (Entlastung für Entwicklungsrisiken) und Nr. 5 (Einhaltung verbindlicher Gesetzes- oder Verordnungsbestimmungen) C. civ. 178
a) Verursachung des Schadens durch einen Bestandteil des menschlichen Körpers oder durch ein hieraus gewonnenes Produkt 179
b) Verletzung der Produktbeobachtungspflicht 180
IV. Mitverursachung des Schadens durch den Geschädigten oder einen Dritten 180
1. Schuldhafte Mitverursachung durch den Geschädigten („faute de la victime“) 180
2. Mitverursachung durch einen Dritten 181
V. Freizeichnungsklauseln 181
VI. Umfang des Schadensersatzes 182
VII. Verjähren und Erlöschen der Haftung 182
VIII. Verhältnis zur bisherigen Produkthaftung 183
Zusammenfassung der Ergebnisse des 1. Teiles 186
2. Teil: Das französische „internationale“ Produkthaftungsrecht und die Probleme im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr mit Deutschland 199
1. Abschnitt: Die „action directe en garantie“ und „en responsabilité contractuelle de droit commun“ im EuGVÜ und im französischen IPR 199
A. Die internationale (und örtliche) Zuständigkeit nach den Art. 5 Nr. 1, 5 Nr. 3 und 17 EuGVÜ 200
I. Die Anwendbarkeit der Art. 5 Nr. 1 und 5 Nr. 3 EuGVÜ auf die „action directe en garantie“ und „en responsabilité contractuelle de droit commun“ 201
1. Die Rechtsprechung der Cour de cassation vor dem Urteil des EuGH vom 17.6.1992 202
a) Die Urteile der ersten Zivilkammer vom 4.3.1986 und vom 28.10.1986 202
b) Die Vorlageentscheidung der ersten Zivilkammer vom 8.1.1991 204
2. Das Urteil des EuGH vom 17.6.1992 205
a) Die Entscheidung 205
b) Analyse und kritische Würdigung 205
c) Auswirkungen des EuGH-Urteils auf das materielle französische Recht und auf das französische IPR? 209
3. Die Rechtsprechung der Cour de cassation nach dem Urteil des EuGH vom 17.6.1992 210
a) Das Urteil der ersten Zivilkammer vom 27.1.1993 210
b) Das Urteil der „chambre commerciale“ vom 18.10.1994 211
II. Die Anwendbarkeit des Art. 17 EuGVÜ auf die „action directe en garantie“ und „en responsabilité contractuelle de droit commun“ 212
B. Das auf die „action directe en garantie“ und „en responsabilité contractuelle de droit commun“ anwendbare Recht 214
I. Qualifikation 214
1. Rechtsprechung 214
2. Lehre 218
II. Anknüpfung 218
1. „Unmittelbare“ Erfassung der „action directe en garantie“ und „en responsabilité contractuelle de droit commun“ durch geschriebene Kollisionsnormen autonomer oder staatsvertraglicher Art? 218
a) Autonome Kollisionsregeln 218
b) Staatsvertragliche Kollisionsnormen 219
aa) Haager Konvention vom 2.10.1973 über das auf die Produktenhaftpflicht anwendbare Recht 219
bb) Haager Konvention vom 15.6.1955 über das auf internationale Kaufverträge über bewegliche Sachen anwendbare Recht 221
cc) Römisches EWG-Übereinkommen über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht vom 19.6.1980 223
2. „Ungeschriebene“ Kollisionsnorm der „mittelbaren“ Anknüpfung an das Vertragsstatut des ersten Vertrages in der Absatzkette 226
a) Die französische Rechtsprechung 226
b) Die Rechtslehre 229
2. Abschnitt: Deliktische Produkthaftung 233
3. Abschnitt: Qualifikationsprobleme bei grenzüberschreitenden Vertragsketten im deutsch-französischen Verhältnis 234
A. Überblick über die Behandlung von Produkthaftungsansprüchen im internationalen Privat- und Zuständigkeitsrecht Deutschlands 234
I. Internationales Privatrecht 234
1. Qualifikation 235
a) „Verschuldenshaftung“ 235
b) „Gefährdungshaftung“ 236
2. Anknüpfung 236
a) Rechtslage für unerlaubte Handlungen, die vor dem 1.6.1999 begangen wurden 237
aa) „Verschuldenshaftung“ 237
aaa) Die Tatortregel 237
bbb) Andere im Schrifttum vorgeschlagene Anknüpfungspunkte 239
bb) „Gefährdungshaftung“ 240
b) Rechtslage für unerlaubte Handlungen, die ab dem 1.6.1999 begangen wurden 242
II. Internationale Zuständigkeit 243
B. Probleme der unterschiedlichen Qualifikation und systematischen Einordnung von Produkthaftungsansprüchen eines Nacherwerbers aus Sicht des französischen und des deutschen IPR 243
I. Einführung und Grundlagen 243
1. Der Ausgangspunkt: unterschiedliche Auffassungen vom Begriff und Gegenstand der Qualifikation sowie vom Umfang einer Sachnormverweisung 244
a) Begriff der Qualifikation 244
b) Gegenstand der Qualifikation 246
c) Umfang einer Sachnormverweisung 247
2. Problemstellung und verschiedene Fallgruppen 248
II. Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen eines Nacherwerbers vor französischem Gericht 250
1. Erste Grundkonstellation: Deutscher Hersteller, französischer Importeur, französischer Endabnehmer, erster Vertrag unterliegt deutschem, zweiter Vertrag unterliegt französischem Recht 250
a) Sachverhalte, die in der „lex fori“ in den ausschließlichen Anwendungsbereich der bisherigen (fortgeltenden) vertraglichen Produkthaftung fallen 251
aa) Internationale (und örtliche) Zuständigkeit 251
bb) „Eingangsqualifikation“ auf der Tatbestandsseite der Kollisionsnorm und kollisionsrechtliche „Anspruchskonkurrenz“ 252
aaa) „Eingangsqualifikation“ 252
bbb) Kollisionsrechtliche „Anspruchskonkurrenz“ 252
α) Auffassungen, die die Einstellung der „lex fori“ nicht berücksichtigen 253
αα) Maßgeblichkeit des Deliktsstatuts 254
ββ) Maßgeblichkeit des Vertragsstatuts 255
γγ) Maßgeblichkeit des Delikts- und des Vertragsstatuts 255
β) Auffassungen, die die Einstellung der „lex fori“ berücksichtigen 256
αα) Ausschließliche Maßgeblichkeit der „lex fori“ 256
ββ) Maßgeblichkeit der „lex fori“ und des Vertrags- und Deliktsstatuts 256
γ) Stellungnahme 257
cc) Anknüpfung 259
dd) Art der Verweisung 259
ee) „Rechtssatzqualifikation“ auf der Rechtsfolgenseite der Kollisionsnorm (Auswahl der anzuwendenden Sachnormen) 259
aaa) Ansatzpunkt der zitierten (unveröffentlichten) französischen Urteile und eines Teiles der französischen Lehre: schematische Anwendung der französischen (Sachrechts-) Systematik der „action directe“ des Nacherwerbers 260
bbb) Anwendung deutschen Deliktsrechts 261
α) Bisherige Erörterung des Problems 262
β) Stellungnahme 265
αα) Das Prinzip 265
ββ) Verletzung der französischen Deliktskollisionsnormen? 270
γγ) Verletzung des „non-cumul“-Prinzips? 271
b) Sachverhalte, bei denen der Nacherwerber nach der „lex fori“ die Wahl zwischen der bisherigen (fortgeltenden) vertraglichen Produkthaftung und den Art. 1386–1 ff. C. civ. hat 272
2. Zweite Grundkonstellation: Gleiche Ausgangslage wie in der ersten Grundkonstellation, auf den ersten Vertrag ist jedoch nicht deutsches, sondern französisches Recht anzuwenden 273
a) Sachverhalte, die in der „lex fori“ in den ausschließlichen Anwendungsbereich der bisherigen (fortgeltenden) vertraglichen Produkthaftung fallen 273
b) Sachverhalte, bei denen der Nacherwerber nach der „lex fori“ die Wahl zwischen der bisherigen (fortgeltenden) vertraglichen Produkthaftung und den Art. 1386–1 ff. C. civ. hat 273
3. Dritte Grundkonstellation: Gleiche Ausgangslage wie in der ersten Grundkonstellation, auf den ersten Vertrag ist jedoch das CISG anzuwenden 274
a) Sachverhalte, die in der „lex fori“ in den ausschließlichen Anwendungsbereich der bisherigen (fortgeltenden) vertraglichen Produkthaftung fallen 274
aa) Personenschäden 275
bb) Sachschäden 276
b) Sachverhalte, bei denen der Nacherwerber nach der „lex fori“ die Wahl zwischen der bisherigen (fortgeltenden) vertraglichen Produkthaftung und den Art. 1386–1 ff. C. civ. hat 278
4. Übrige Grundkonstellationen 278
a) Sachverhalte, die in der „lex fori“ in den ausschließlichen Anwendungsbereich der bisherigen (fortgeltenden) vertraglichen Produkthaftung fallen 278
b) Sachverhalte, bei denen der Nacherwerber nach der „lex fori“ die Wahl zwischen der bisherigen (fortgeltenden) vertraglichen Produkthaftung und den Art. 1386–1 ff. C. civ. hat 279
III. Geltendmachung von Produkthaftungsansprüchen eines Nacherwerbers vor deutschem Gericht 279
1. Siebte Grundkonstellation: Französischer Hersteller, deutscher Importeur, deutscher Endabnehmer, beide Verträge unterliegen dem deutschen Recht 280
a) Internationale (und örtliche) Zuständigkeit 280
b) „Eingangsqualifikation“ auf der Tatbestandsseite der Kollisionsnorm und „kollisionsrechtliche“ Anspruchskonkurrenz 280
aa) Rechtsprechung und h.M. 281
bb) Teil der Rechtslehre 281
cc) Stellungnahme 283
c) Anknüpfung 286
aa) Begehung des Produkthaftungsdelikts vor dem 1.6.1999 286
bb) Begehung des Produkthaftungsdelikts ab dem 1.6.1999 287
d) Sachnormverweisung/Gesamtverweisung 287
e) „Rechtssatzqualifikation“ auf der Rechtsfolgenseite der Kollisionsnorm und Korrekturmöglichkeiten 288
aa) Sachverhalte, die in den ausschließlichen Anwendungsbereich der bisherigen (fortgeltenden) Produkthaftung fallen 288
aaa) Französisches Deliktsrecht 288
bbb) „Action directe“ und die Schwierigkeiten ihrer Anwendung 289
ccc) Unbefriedigendes Ergebnis 290
ddd) Korrekturmöglichkeiten 291
α) „Materiellrechtliche“ Anspruchskonkurrenz als Vorfrage 291
β) Anpassung 291
bb) Sachverhalte, in denen der Nacherwerber die Wahl zwischen vertraglichen Ansprüchen nach bisherigem Recht und außervertraglichen Ansprüchen nach neuem Recht hat 294
2. Achte Grundkonstellation: Französischer Hersteller, deutscher Importeur, deutscher Endabnehmer, der erste Vertrag der Absatzkette unterliegt dem französischen Recht, der zweite Vertrag dem deutschen Recht 295
3. Neunte Grundkonstellation: Französischer Hersteller, deutscher Importeur, deutscher Endabnehmer, der erste Vertrag der Absatzkette unterliegt dem CISG, der zweite Vertrag dem deutschen Recht 296
4. Übrige Grundkonstellationen 299
Zusammenfassung der Ergebnisse des 2. Teiles 299
Literaturverzeichnis 307
Sachwortverzeichnis 328