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Ziegenhahn, D. (2002). Der Schutz der Menschenrechte bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50905-8
Ziegenhahn, Dominik. Der Schutz der Menschenrechte bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50905-8
Ziegenhahn, D (2002): Der Schutz der Menschenrechte bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50905-8

Format

Der Schutz der Menschenrechte bei der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen

Ziegenhahn, Dominik

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 142

(2002)

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Abstract

Der Wechsel in das neue Jahrtausend war geprägt von einer umfassenden Öffnung der nationalen Grenzen weltweit und insbesondere in Europa. Dies hat jedoch auch zu einem erheblichen Anstieg grenzüberschreitender Formen der organisierten Kriminalität und des Terrorismus geführt. In Reaktion hierauf sind insbesondere im Rahmen der Europäischen Union, des Europarats und der Vereinten Nationen zahlreiche neue und hochspezifische Formen der grenzüberschreitenden Strafverfolgung geschaffen worden.

Da Strafverfolgungsmaßnahmen typischerweise in Individualrechte des Einzelnen eingreifen, beschäftigt sich der Autor mit der grundlegenden Frage, ob und in welchem Umfang die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen den gleichen grund- und menschenrechtlichen Standards unterliegt, wie sie für rein innerstaatliche Strafverfahren gelten. Hierzu sind zunächst die zahlreichen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und deren Rechtsgrundlagen herausgearbeitet und auf ihre Bedeutung für die Individualrechte des Einzelnen hin untersucht worden. Dies und eine Bestandsaufnahme der internationalen und insbesondere der deutschen Staatenpraxis hat jedoch gezeigt, dass die Staaten die Individualrechte des Einzelnen zugunsten der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit in Strafsachen beträchtlich beschneiden. Vor dem Hintergrund der Entstehung einer Europäischen Verfassungsordnung ist daher in einer umfangreichen Analyse der Menschenrechte des Völkergewohnheitsrechts und des Völkervertragsrechts ein normativer Weg herausgearbeitet worden, warum den Menschenrechten im Rahmen des nationalen, internationalen und europäischen ordre public auch bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung umfassend Rechnung getragen werden muss und wie dies rechtspolitisch umgesetzt werden kann.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 11
Einleitung 33
A. Gegenstand der Arbeit 33
B. Problemschwerpunkt der Arbeit 39
C. Gang der Untersuchung 44
Teil 1: Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 47
Erstes Kapitel: Institutionelle Einbettung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 48
A. Institutionen der Zusammenarbeit auf universeller Ebene 49
I. Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – Interpol 49
II. Die Vereinten Nationen 53
1. Kriminalitätsbekämpfung, Völkerstrafrecht und Menschenrechtsschutz 54
2. Institutionen und Organe der Vereinten Nationen 57
3. Handlungsinstrumentarien 59
III. Die Organisation für Wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 60
IV. Die Weltwirtschaftsgipfel der G7/G8-Staaten 63
V. Würdigung und Ausblick 64
B. Institutionen der Zusammenarbeit auf europäischer Ebene 66
I. Der Europarat 67
II. Die Europäische Union 71
1. Institutionalisierung der Zusammenarbeit in Strafsachen 72
2. Intergouvernementale Zusammenarbeit im Rahmen des dritten Pfeilers 76
a) Institutionelle Einbindung der intergouvernementalen Zusammenarbeit 78
b) Handlungsinstrumentarien im Rahmen des dritten Pfeilers 81
aa) Handlungsinstrumentarien nach dem Maastrichter Vertrag 81
bb) Neue Handlungsinstrumentarien nach dem Amsterdamer Vertrag 83
c) Bewertung der intergouvernementalen Ebene der Zusammenarbeit in Strafsachen 86
3. Supranationale Zusammenarbeit in Strafsachen im Rahmen des ersten Pfeilers 89
a) Supranationale Kompetenzen im Bereich der Zusammenarbeit in Strafsachen 90
aa) Eigene Rechtssetzungskompetenz der Gemeinschaftsorgane auf dem Gebiet des Kriminalstrafrechts 91
bb) Verweisungskompetenz im Gemeinschaftsrecht auf geltendes Strafrecht in den Mitgliedstaaten 93
cc) Anweisungskompetenz im Gemeinschaftsrecht zur Schaffung nationaler Strafsanktionen durch die Mitgliedstaaten 94
dd) Mittelbarer Einfluss des Gemeinschaftsrechts auf die nationalen Strafrechtsordnungen 96
b) Betrugsbekämpfung als Schwerpunkt der supranationalen Zusammenarbeit in Strafsachen 97
aa) Unité de coordination de la lutte anti-fraude – UCLAF 99
bb) Office de lutte anti-fraude – OLAF 100
c) Bewertung der supranationalen Ebene der Zusammenarbeit in Strafsachen 102
4. Ausblick und Würdigung 104
III. Die Nordische Passunion 108
IV. Die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 109
V. Würdigung und Ausblick 110
C. Institutionen der Zusammenarbeit auf bilateraler und innerstaatlicher Ebene 111
I. Institutionen der Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene 111
II. Institutionen der Zusammenarbeit auf innerstaatlicher Ebene 113
D. Ergebnis 114
I. Institutionalisierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 114
II. Systematik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 116
Zweites Kapitel: Inhaltliche Ausgestaltung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 119
A. Rechtsquellen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 119
I. Multilaterale Regelungen mit globalem Anwendungsbereich 121
1. Statute und Sitzstaatabkommen von Interpol 121
2. Übereinkommen im Rahmen der Vereinten Nationen 121
a) Rechtshilfespezifische Modellverträge 122
b) Deliktsspezifische Übereinkommen 123
c) Regelungen der Völkerstrafrechtsgerichtsbarkeit 125
3. Regelungen im Rahmen der OECD 129
II. Multilaterale Regelungen mit vornehmlich europäischem Anwendungsbereich 130
1. Regelungen im Rahmen des Europarats 130
a) Übereinkommen über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 131
aa) Auslieferung in Strafsachen 131
bb) Rechtshilfe in Strafsachen 133
cc) Vollstreckungshilfe in Strafsachen 135
b) Deliktsspezifische Übereinkommen 136
c) Sonstige Übereinkommen 140
2. Regelungen im Rahmen der Europäischen Union 140
a) Übereinkommen über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 142
aa) Übereinkommen über die Auslieferung in Strafsachen 142
bb) Übereinkommen über die sonstige Rechtshilfe in Strafsachen 144
cc) Vollstreckungshilfe in Strafsachen 145
dd) „Ne-bis-in-idem“-Übereinkommen 147
b) Übereinkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden 148
c) Deliktsspezifische Übereinkommen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU 149
d) Intergouvernementale Rechtsakte im Rahmen des dritten Pfeilers 152
e) Supranationale Rechtsakte im Rahmen des ersten Pfeilers der EG 155
aa) Kontrollverordnungen im Bereich des Agrar- und des Wettbewerbsrechts 155
bb) Kontroll- und Sanktionsverordnung zum Schutz der finanziellen Interessen 156
cc) Verordnung über die Errichtung eines Amts für Betrugsbekämpfung 158
3. Regelungen im Rahmen des Schengen-Verbunds 159
III. Bilaterale Regelungen zwischen europäischen Staaten 161
1. Zusatzübereinkommen zu den Rechtshilfekonventionen des Europarats 162
2. Bilaterale Abkommen über die justitielle Zusammenarbeit in Strafsachen 162
3. Bilaterale Abkommen über die Zusammenarbeit der Polizei- und Zollbehörden 163
4. Regierungs- bzw. Verwaltungsübereinkommen 164
IV. Innerstaatliche Rechtsgrundlagen in der Bundesrepublik Deutschland 164
1. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 165
a) Die Übertragung von Hoheitsrechten auf zwischenstaatliche Einrichtungen 166
b) Die Übertragung von Hoheitsrechten auf die Europäische Union 167
c) Die Übertragung von Hoheitsrechten auf fremde Staaten 167
d) Grenzen der Übertragung von Hoheitsrechten 168
2. Die einfachgesetzlichen Grundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 171
a) Innerstaatliche Umsetzung völkerrechtlicher Übereinkommen 171
b) Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 171
c) Bundeskriminalamtsgesetz 173
d) Polizeigesetze der Bundesländer 174
e) Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten 175
f) Zuständigkeitsvereinbarungen des Bundes mit den Ländern und Delegationserlasse 175
V. Würdigung und Ausblick 175
B. Systematisierung und rechtliche Qualifizierung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 178
I. Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 178
1. Klassische Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 178
2. Moderne Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 179
3. Zusammenarbeit mit zwischenstaatlichen und supranationalen Institutionen 179
4. Angleichung des nationalen Straf- und Strafverfahrensrechts 180
II. Rechtsqualität der grenzüberschreitenden Strafverfolgungsmaßnahmen 180
1. Differenzierungskriterien 180
a) Qualifikation nach der Rechtsquelle der verschiedenen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 180
b) Qualifikation nach der Zurechnung des auf den jeweiligen Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit beruhenden Hoheitsaktes 181
2. Rechtsakte innerstaatlicher Institutionen und Organe 182
a) Hoheitsakte mit ausschließlich innerstaatlicher Wirkung 183
b) Hoheitsakte mit extraterritorialer Wirkung 183
c) Hoheitsakte auf fremdem Staatsgebiet 185
3. Rechtsakte zwischenstaatlicher und supranationaler Institutionen und Organe 186
a) Rechtsakte internationaler Organisationen im Allgemeinen 186
b) Supranationale Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften 187
c) Intergouvernementale Rechtsakte der Europäischen Union 188
III. Ergebnis 189
C. Individualrechtliche Bezüge in den Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 189
I. Traditionelle Schranken des internationalen Rechtshilferechts 190
1. Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit 191
2. Grundsatz der Gegenseitigkeit 192
3. Grundsatz der Spezialität 193
4. Grundsatz der Nichtauslieferung eigener Staatsangehöriger 193
5. Grundsatz der Nichtauslieferung politischer Straftäter 195
6. Grundsatz der Nichtauslieferung bei fiskalischen Delikten 196
7. Grundsatz der Nichtauslieferung bei drohender Todesstrafe 196
II. Individualrechtliche Bezüge in den internationalen Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 198
1. Allgemeine Bekenntnisse zum Schutz der Menschenrechte 198
2. Vorbehalt des „ordre public“ oder wesentlicher Interessen der Staaten 200
3. Schutz des Lebens und der körperlichen und psychischen Integrität 201
4. Schutz der Verteidigerrechte und eines fairen Verfahrens 201
5. Schutz vor diskriminierender Behandlung 203
6. Verbot der doppelten Strafverfolgung – Grundsatz des „ne bis in idem“ 204
7. Recht auf Sicherheit und Freiheit 205
8. Rückwirkungsverbot und sonstige Schutzklauseln 206
9. Schlussfolgerungen 206
III. Individualrechtliche Bezüge in den innerstaatlichen Rechtsgrundlagen 207
1. Bundesrepublik Deutschland 208
2. Weitere europäische Staaten 210
D. Ergebnis 211
Drittes Kapitel: Die Rechtsstellung des Einzelnen am Beispiel der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 217
A. Überblick über mögliche Eingriffe in Individualrechte durch Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 218
I. Auslieferung 218
1. Vorbereitung der Auslieferung durch den ersuchenden Staat 218
2. Vorbereitung der Auslieferung durch den ersuchten Staat 220
3. Vollzug der Auslieferung durch den ersuchten Staat 220
4. Abschluss des Auslieferungsverfahrens im ersuchenden Staat 221
II. Besonderheiten bei der sonstigen Rechtshilfe in Strafsachen 221
1. Durchführung von innerstaatlichen Strafverfolgungsmaßnahmen im ersuchten Staat 222
2. Weitergabe von Ermittlungsergebnissen durch den ersuchten Staat 222
3. Verwertung der erlangten Ermittlungsergebnisse im ersuchenden Staat 222
III. Würdigung 222
B. Subjektive Rechte des Einzelnen – materielle Rechtspositionen gegen Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 225
I. Existenz subjektiver Rechte des Einzelnen auf der Ebene des Völkerrechts 226
1. Zweidimensionale Sichtweise im Rechtshilferecht 227
2. Von der zweidimensionalen zur dreidimensionalen Sichtweise 228
3. Würdigung aus der Sicht der Völkerrechtswissenschaft 229
II. Menschenrechte als subjektive Rechte der Völkerrechtsordnung 232
1. Übersicht über die Rechtsquellen der Menschenrechte 233
a) Menschenrechte des Völkergewohnheitsrechts 234
b) Menschenrechte des Völkervertragsrechts 234
c) Menschenrechte in Form allgemeiner Rechtsgrundsätze 238
2. Qualität der Menschenrechte als subjektive Rechte der Völkerrechtsordnung 240
a) Geltungsgrund und völkerrechtliche Verbindlichkeit der Menschenrechte des Völkergewohnheitsrechts 240
b) Geltungsgrund und völkerrechtliche Verbindlichkeit der Menschenrechte des Völkervertragsrechts – am Beispiel der EMRK 241
c) Subjektive Rechte 242
3. Fortwirkung subjektiver Rechte der Völkerrechtsordnung auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts 243
a) „Self-executing“-Charakter völkerrechtlicher Menschenrechte 244
b) Inkorporation völkerrechtlicher Menschenrechte in die innerstaatlichen Rechtsordnungen 244
aa) Menschenrechte des Völkergewohnheitsrechts 244
bb) Menschenrechte der EMRK 246
c) Reichweite der subjektiven Rechte des Einzelnen 247
aa) Völkergewohnheitsrecht 247
bb) Völkervertragsrecht 248
III. Subjektive Rechte aus den Rechtsgrundlagen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in Strafsachen 249
C. Prozessuale Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 251
I. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen auf nationaler Ebene 251
1. Der Rechtsschutz im ersuchten Staat 252
a) Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten 252
b) Rechtsschutz vor den Verfassungsgerichten 254
2. Der Rechtsschutz im ersuchenden Staat 256
II. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen auf internationaler Ebene 257
1. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 258
2. Der Gerichtshof der Europäischen Union 260
a) Rechtsschutz im Rahmen der 1. Säule der Europäischen Union 261
b) Rechtsschutz im Rahmen der 3. Säule der Europäischen Union 263
D. Ergebnis 268
Teil 2: Menschenrechte als Schranken der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 271
Viertes Kapitel: Prinzipielle Anwendbarkeit der Menschenrechte auf die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 272
A. Begründungen der grundsätzlichen Anwendbarkeit in der Rechtsprechung 273
I. Internationale Gerichtsinstanzen und Spruchkörper 274
1. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 274
2. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen 277
3. Die UN-Kriegsverbrechertribunale und der Internationale Strafgerichtshof 279
4. Der Gerichtshof der Europäischen Union 282
5. Würdigung der internationalen Rechtsprechung 284
II. Innerstaatliche Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland 285
1. Das Bundesverfassungsgericht 285
2. Das Bundesverwaltungsgericht 288
3. Der Bundesgerichtshof 290
4. Die Oberlandesgerichte 293
5. Würdigung der deutschen Rechtsprechung 297
III. Innerstaatliche Rechtsprechung ausländischer Staaten 298
1. Die Rechtsprechung weiterer europäischer Staaten 299
2. Die Rechtsprechung nordamerikanischer Staaten 302
3. Würdigung der ausländischen Rechtsprechung 303
B. Begründungen der grundsätzlichen Anwendbarkeit im Schrifttum 304
I. Schrifttum der Bundesrepublik Deutschland 304
1. Die „Theorie vom Vertragscharakter der Auslieferung“ von Vogler 304
2. Die „Lehre vom innerstaatlichen Vollzugsakt“ von Lagodny 305
3. Weitere Stellungnahmen im Schrifttum der Bundesrepublik Deutschland 307
4. Würdigung der verschiedenen Auffassungen im Schrifttum 311
II. Ausländisches Schrifttum 312
C. Übersicht über umstrittene Kriterien der Anwendbarkeit und der Reichweite von Menschenrechten auf die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 314
Fünftes Kapitel: Menschenrechte des Völkergewohnheitsrechts als Schranken der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 316
A. Systematik des völkergewohnheitsrechtlichen Menschenrechtsschutzes 316
I. Grundsätze der Entstehung völkergewohnheitsrechtlicher Menschenrechte 317
II. Für die Ermittlung völkergewohnheitsrechtlicher Normen erhebliche Bereiche der internationalen Staatenpraxis 318
1. Völkervertraglicher Menschenrechtsschutz 319
2. Allgemeines Fremdenrecht 321
3. Internationaler Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr 322
III. Abgrenzung völkergewohnheitsrechtlicher Menschenrechte 324
1. Abgrenzung der völkergewohnheitsrechtlichen Menschenrechte 324
a) Einfache völkergewohnheitsrechtliche Menschenrechte 324
b) Völkergewohnheitsrechtliche Menschenrechte mit „Ius-cogens“-Charakter 325
c) Völkergewohnheitsrechtliche Menschenrechte mit „Erga-omnes“-Charakter 325
2. Weitere in Rechtsprechung und Schrifttum verwendete Begriffe 326
a) Allgemeine Rechtsgrundsätze 326
b) Völkerrechtlicher Mindeststandard und Fremdenrecht 327
c) Internationaler „ordre public“ 328
B. Ermittlung einschlägiger völkergewohnheitsrechtlicher Menschenrechte 330
I. Persönlichkeitsrechte im Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren 330
1. Recht auf Leben 330
2. Recht auf körperliche Unversehrtheit 333
3. Recht auf Freiheit 334
4. Schutz des Privat- und Familienlebens 335
II. Prozessuale Garantien im Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren 336
1. Rechtsweggarantie 336
2. Besondere Ausprägungen der Rechtsweggarantie 336
3. Verbot der Bestrafung ohne gesetzliche Grundlage – Grundsatz der „nulla poena sine lege“ 338
4. Verbot der doppelten Bestrafung – Grundsatz des „ne bis in idem“ 338
III. Gleichheitsrechte und sonstige Rechte im Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren 339
IV. Ergebnis 340
C. Eingriffsvoraussetzungen für völkergewohnheitsrechtliche Menschenrechte 341
I. Ermittlung des menschenrechtsrelevanten hoheitlichen Handelns 342
II. Abschluss eines völkerrechtlichen Übereinkommens über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 343
1. Eingriff in dispositive völkergewohnheitsrechtliche Menschenrechte 343
2. Eingriff in zwingende völkergewohnheitsrechtliche Menschenrechte 344
III. Vornahme konkreter Auslieferungs- und Rechtshilfemaßnahmen 345
1. Eingriff in völkergewohnheitsrechtliche Menschenrechte unter Zugrundelegung der „Vertragstheorie“ 346
2. Eingriff in völkergewohnheitsrechtliche Menschenrechte unter Zugrundelegung der „Lehre vom innerstaatlichen Vollzugsakt“ 347
3. Würdigung und eigener Lösungsansatz 348
IV. Zurechenbarkeit von unmittelbaren Eingriffen anderer Staaten 349
1. Lösungsansätze in der Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland 351
2. Lösungsansätze im Schrifttum der Bundesrepublik Deutschland 352
a) Lehre vom faktischen Grundrechtseingriff 352
b) Menschenrechtliche Schutzpflichten der Staaten 353
c) Beihilfe zur Verletzung des Völkerrechts 356
3. Würdigung 357
V. Ergebnis 357
D. Einschränkbarkeit völkergewohnheitsrechtlicher Menschenrechte 358
I. Pflicht zur Anerkennung ausländischer Hoheitsakte („rule of non inquiry“) 359
1. Der Grundsatz der Anerkennung ausländischer Hoheitsakte 360
2. Grenzen der Verpflichtung zur Anerkennung ausländischer Hoheitsakte in der Praxis der Rechtsprechungsorgane 362
3. Würdigung 364
II. Normenkollisionen aufgrund vertraglicher Verpflichtungen zur internationalen Rechtshilfe in Strafsachen 366
1. Überblick über den Streitstand 368
a) Rechtsprechung der Bundesrepublik Deutschland 368
b) Schrifttum der Bundesrepublik Deutschland 370
aa) Begrenzte Reichweite von Menschenrechten bei vertragsgebundenem Rechtshilfeverkehr – Zur „Ius-cogens“-Lösung Voglers 370
bb) Kritik an der „Ius-cogens“-Lösung durch Lagodny 372
c) Würdigung 373
d) Weiteres Vorgehen 375
2. Verfassungsrechtliche Auflösung der Normen- bzw. Pflichtenkollision 375
a) Innerstaatlicher Rang völkergewohnheitsrechtlicher Menschenrechte 376
b) Kollision mit völkerrechtlichen Auslieferungs- und Rechtshilfeverpflichtungen 377
c) Kollision mit innerstaatlichen Auslieferungs- und Rechtshilfeverpflichtungen 379
d) Schlussfolgerung 379
3. Völkerrechtskonforme Auflösung der Normen- bzw. Pflichtenkollision 380
a) Existenz einer internationalen öffentlichen Ordnung 380
aa) Völkerrechtliche Normen mit zwingendem Charakter – „ius cogens“ 382
bb) Völkerrechtliche Normen mit objektivem Geltungsanspruch – „erga omnes“ 383
cc) Internationaler „ordre public“ 384
dd) Zuordnungskriterien für den völkerrechtlichen „ordre public“ 385
ee) Menschenrechte als Kernbestanteil des internationalen „ordre public“ 386
b) Auswirkungen auf die völkerrechtliche Normenhierarchie 388
aa) Absoluter Vorrang von „Ius-cogens“-Normen 389
bb) Völkervertragliche Derogationsverbote bzw. Kollisionsklauseln 390
cc) Verbot von Verträgen zu Lasten Dritter 391
dd) Eingeschränkte Dispositionsfreiheit auch über einfaches Völkergewohnheitsrecht 392
III. Konsequenzen für die internationale Rechtshilfe in Strafsachen 395
E. Ergebnis 397
Sechstes Kapitel: Menschenrechte des Vertragsrechts als Schranken der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen – am Beispiel der EMRK 402
A. Systematik des völkervertraglichen Menschenrechtsschutzes 402
I. Abgrenzung der völkervertraglichen Rechtsquellen der Menschenrechte 402
II. Methodisches Vorgehen bei der Ermittlung der Menschenrechte der EMRK 403
III. Übersicht über die möglicherweise einschlägigen Konventionsrechte 404
B. Ermittlung der Schutzbereiche einzelner Konventionsrechte 405
I. Persönlichkeitsrechte im Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr 405
1. Schutz des Lebens – Art. 2 EMRK und 6. Zusatzprotokoll zur EMRK 405
a) Recht auf Leben 406
b) Verbot der Todesstrafe 407
2. Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung und Strafe – Art. 3 EMRK 409
a) Todesstrafe 409
b) Todeszellensyndrom 411
c) Folter 412
d) Unmenschliche oder erniedrigende Strafe 413
3. Recht auf Freiheit und Sicherheit – Art. 5 EMRK 414
a) Rechtmäßigkeit der Auslieferungshaft 416
b) Verfahrensrechte der festgenommenen oder inhaftierten Person 419
d) Völkerrechtswidrige Verhaftung und Entführung auf fremdem Staatsgebiet 421
4. Achtung der Privatsphäre – Art. 8 EMRK 423
II. Prozessuale Garantien im Auslieferungs- und Rechtshilfeverkehr 425
1. Anspruch auf ein faires Verfahren – Art. 6 EMRK 425
a) Anwendbarkeit auch im innerstaatlichen Auslieferungsverfahren? 426
b) Anwendbarkeit in auslandskausalen Fällen 429
c) Überblick über die verschiedenen Verfahrensgarantien des Art. 6 EMRK 430
d) Verbot von Abwesenheitsurteilen 431
2. Grundsatz des „ne bis in idem“ – Art. 4 des 7. ZP-EMRK 433
3. Angemessener Rechtsschutz – Art. 13 EMRK 433
4. Rückwirkungsverbot – Art. 7 EMRK 435
III. Gleichheitsrechte und sonstige Rechte im Auslieferungs- und Rechtshilfeverfahren 435
1. Verbot der Diskriminierung – Art. 14 EMRK 435
2. Die „traditionellen“ Auslieferungshindernisse als Bestandteil der EMRK? 436
IV. Ergebnis 436
C. Eingriffsvoraussetzungen der EMRK 437
I. Zeitpunkt des Eingriffs 438
1. Schutzbereichsverletzung ist bereits eingetreten 438
2. Schutzbereichsverletzung steht noch bevor 439
3. Einstweiliger Rechtsschutz gegen bevorstehende Eingriffe 440
II. Zurechenbarkeit von extraterritorialen Hoheitseingriffen 442
1. Extraterritoriale Eingriffe eigener Hoheitsträger 443
2. Zurechenbarkeit ausländischen Hoheitshandelns 444
a) Grundsatz der „Folgenorientiertheit“ der Konventionsrechte 444
b) Fehlende Bindung des Drittstaates an die EMRK 445
3. Zurechenbarkeit des Handelns Privater 446
III. Zurechenbarkeit des Handelns von zwischenstaatlichen und supranationalen Institutionen 447
1. Keine unmittelbare Bindung der zwischenstaatlichen und supranationalen Institutionen an die EMRK 447
2. Mittelbare Bindung an die EMRK aus der Perspektive des Unionsrechts 448
3. Mittelbare Bindung an die EMRK aus der Perspektive der Konvention 451
4. Dogmatische Einordnung dieser Tendenzen und prozessuale Konsequenzen 454
IV. Ergebnis 457
D. Konventionsimmanente Schranken der Anwendbarkeit der Menschenrechte 458
I. Einschränkung des materiell-rechtlichen Anwendungsbereichs der EMRK 459
1. Einschränkbarkeit vorbehaltslos gewährleisteter Konventionsrechte 459
a) Dem Schutzbereich immanente begriffliche Schranken 460
b) Interessenabwägung auf der Ebene des Schutzbereiches von Art. 3 EMRK 462
c) Kritik an der schutzbereichsimmanenten Güterabwägung 463
d) Weitere Einwände gegen die „Soering“-Rechtsprechung 464
2. Die Gesetzesvorbehalte einzelner Konventionsrechte 465
3. Einschränkung in Ausnahmesituationen – Notstandsklausel 466
4. Vorbehalte bei der Ratifikation der EMRK 467
5. Grenzen der materiell-rechtlichen Einschränkbarkeit der EMRK – Schranken-Schranken 468
II. Einschränkung des personellen Anwendungsbereichs der EMRK 469
III. Einschränkung des temporalen Anwendungsbereichs der EMRK 470
E. Kollision von Menschenrechten der EMRK mit Auslieferungs- und Rechtshilfebestimmungen 470
I. Verfassungskonforme Auflösung von Normenkonflikten 471
1. Innerstaatlicher Rang der EMRK 472
a) Rechtslage in der Bundesrepublik Deutschland 474
b) Rechtslage in den übrigen Konventionsstaaten 475
c) Würdigung 478
2. Bindungswirkung der Entscheidungen des EGMR 479
a) Unmittelbare Bindungswirkung – „Inter-partes“-Wirkung der Urteile 480
aa) Aufschiebende Wirkung von vorläufigen Maßnahmen gemäß Art. 39 VerfO-EGMR 480
bb) Konkrete Bindungswirkung eines Urteils im verurteilten Konventionsstaat 481
cc) Innerstaatliche Umsetzung eines Urteils durch die Wiederaufnahme abgeschlossener Verwaltungs- und Strafverfahren 482
b) Mittelbare Bindungswirkung – „Erga-omnes“-Wirkung der Urteile 483
c) Würdigung 485
3. Versuch der Herleitung des übergesetzlichen Rangs der EMRK 485
a) EMRK mit Überverfassungsrang 487
b) EMRK als (regionales) Völkergewohnheitsrecht im Sinne des Art. 25 GG 487
c) EMRK als internationale Organisation im Sinne von Art. 24 GG 488
d) Freiheitsrechte der EMRK entsprechen dem Wesensgehalt des Art. 2 I GG 489
e) Verstoß gegen die EMRK verletzt das Willkürverbot des Art. 3 I GG 490
f) EMRK als originäre Grundrechtsverfassung Europas 490
g) Würdigung 491
4. Konsequenzen für den internationalen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 492
II. Völkerrechtskonforme Auflösung des Normenkonflikts 493
1. Traditionelle völkerrechtliche Grundsätze zur Auflösung von vertraglichen Normenkonflikten 493
a) Pflicht zur völkerrechtskonformen Auslegung 494
b) Normenhierarchie nach der traditionellen Völkerrechtswissenschaft 494
c) Vertragliche Kollisions- und Derogationsklauseln 495
d) Regelung der Vertragskonkurrenz durch die Wiener Vertragsrechtskonvention 496
aa) Art. 30 II WVK 496
bb) Art. 30 III WVK 497
cc) Art. 30 IV WVK 497
e) Kritik und Ansätze zur Auflösung von vertraglichen Normenkonflikten 499
2. Ermittlung der völkerrechtlichen Bindungswirkung der EMRK 501
a) EMRK als klassischer völkerrechtlicher Vertrag 501
b) EMRK als regionales Völkergewohnheitsrecht 501
c) EMRK als Bestandteil eines europäischen „ordre public“ 504
aa) Rechtsprechungspraxis der Konventionsorgane 505
bb) Rechtsprechungspraxis des Gerichtshofs der Europäischen Union 507
cc) Rechtsprechungspraxis der Konventionsstaaten 507
dd) Rechtsauffassungen im europäischen Schrifttum 508
ee) Funktion und Reichweite des europäischen „ordre public“ 509
d) EMRK als europäischer „ordre public“ zugleich regionales „ius cogens“? 510
3. Konsequenzen für den internationalen Rechtshilfeverkehr in Strafsachen 513
a) Zwischen Vertragsstaaten der EMRK 513
b) Zwischen Vertragsstaaten der EMRK und Nicht-Konventionsstaaten. 515
F. Ergebnis 517
Zusammenfassung und rechtspolitische Anmerkungen 522
A. Ergebnisse der Arbeit 522
B. Rechtspolitische Vorschläge zur Verbesserung des Menschenrechtsschutzes 526
I. Bezogen auf den effektiven Menschenrechtsschutz durch das nationale Recht 526
II. Einbeziehung von Menschenrechtsklauseln in die Verträge über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Strafsachen 526
Literaturverzeichnis 530
Sachwortverzeichnis 583