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Reichert, C. (1999). Intersubjektivität durch Strafzumessungsrichtlinien. Eine Untersuchung mit Bezug auf die »sentencing guidelines« in den USA. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49512-2
Reichert, Christoph. Intersubjektivität durch Strafzumessungsrichtlinien: Eine Untersuchung mit Bezug auf die »sentencing guidelines« in den USA. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49512-2
Reichert, C (1999): Intersubjektivität durch Strafzumessungsrichtlinien: Eine Untersuchung mit Bezug auf die »sentencing guidelines« in den USA, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49512-2

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Intersubjektivität durch Strafzumessungsrichtlinien

Eine Untersuchung mit Bezug auf die »sentencing guidelines« in den USA

Reichert, Christoph

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 120

(1999)

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Abstract

Die Strafzumessung ist trotz aller Bemühungen um ihre Rationalisierung und wissenschaftliche Fundierung einer der Vorgänge im deutschen Strafprozeß geblieben, der sich am meisten der Vorhersehbarkeit und Nachprüfbarkeit entzieht. Die richterliche Bewertung der Tat und der Persönlichkeit des Täters entscheidet jeweils im Einzelfall über das Maß der Strafe. Der Autor plädiert im vorliegenden Werk für die Einführung von bindenden Strafzumessungsrichtlinien, um den Vorgang der Strafzumessung rechtlich fassen zu können und überprüfbar zu machen.

In einem ersten Schritt werden die Kriterien für die Bemessung der Strafe und ihre Rechtfertigung unter dem Schuldprinzip und der verfassungsrechtlichen Vorgabe intersubjektiv nachvollziehbarer und vorhersehbarer Strafmaßentscheidungen untersucht. Christoph Reichert kommt dabei zu dem Schluß, daß es den bisher vertretenen Konzeptionen zur Verrechtlichung der Strafzumessungsentscheidung systembedingt an Überprüfbarkeit mangelt.

Hieran schließt sich ein Blick auf Strafzumessungsmodelle in den USA an, die in der Form der "sentencing guidelines" versuchen, den Prozeß der Strafmaßbestimmung stärker zu kontrollieren und das Gefühl des Richters durch eine vorgegebene Bewertungsskala von Tatumständen und Tätereigenschaften zu ersetzen. Auch in diesen Systemen ist das Ermessen des Richters nicht völlig aufgehoben; es setzt jedoch erst dann ein, wenn sich der zu beurteilende Fall durch wesentliche Besonderheiten auszeichnet, die eine Abweichung vom richtliniengeprägten Strafmaß notwendig erscheinen lassen.

Der Verfasser untersucht schließlich die Übertragbarkeit des Richtlinienmodells auf das deutsche Strafzumessungsrecht. Dabei zieht er Parallelen zwischen den im Vordringen begriffenen tatschuldorientierten Theorien der Normstabilisierung und der Lehre vom "just deserts", welche die Erstellung der Strafzumessungsrichtlinien prägte. Auch einer verfassungsrechtlichen Prüfung hält seiner Ansicht nach ein Modell richtlinien-orientier

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
A. Bedeutung der Entscheidung über das Strafmaß 15
B. Intersubjektivität als Erfordernis der Rechtsstaatlichkeit 18
C. Demokratische Legitimierung von Wertungsentscheiden 21
D. Ziel und Gang der Untersuchung 24
E. Begrifflichkeit 27
Teil 1: Strafzumessungsrecht in Deutschland de lege lata 30
A. Schuldbegriff und Strafzwecke 31
I. Schuld als Leitprinzip 31
1. Verfassungsrechtliche Verankerung 31
2. Schwierigkeit inhaltlicher Konkretisierung 35
3. Unscharfe des Schuldbegriffs 37
II. Strafzweckmäßigkeit als Eingriffsvoraussetzung 45
III. Verhältnis zwischen Schuldbegriff und Strafzwecken 48
IV. Relation von ‘Schuld’ und Normstabilisierung 57
1. Schuldbegriff und Theorien positiver Generalprävention 58
2. Schuldzuweisung als normativer Prozeß mit normstabilisierendem Effekt 59
3. Verhältnismäßigkeit der Sanktion 61
a) Eignung der Strafe zur Normstabilisierung 62
b) Erforderlichkeit der Strafe zur Normstabilisierung 63
c) Angemessenheit der Strafe 64
d) Zusammenfassend zur Verhältnismäßigkeit 65
4. Tatproportionalität als Gerechtigkeitskriterium 66
V. Zwischenergebnis 66
B. Strafzumessungsrecht in Rechtsprechung und Literatur 67
I. Strafzumessung als Rechtsanwendung 68
II. Systematisierung der Strafzumessungsentscheidung 71
1. Die gerichtliche Praxis 74
a) Die Spielraumtheorie in der Rechtsprechung 78
b) Erhöhte Prüfungsdichte bei den Revisionsgerichten 80
c) Straftaxensysteme 82
d) Ungleichmäßigkeit im Strafen? 85
aa) Empirisch nachweisbare Varianzen in der Strafzumessung 87
bb) Die Untersuchung von Streng 89
cc) Die Untersuchung von H.-J. Albrecht 92
dd) Zusammenfassung u. Bewertung der empirischen Ergebnisse 95
2. Strafzumessungstheorien in der Literatur 97
a) Die Spielraumtheorie in der Literatur 97
b) Theorie der Punktstrafe 102
c) Theorie des sozialen Gestaltungsaktes 103
d) Stufen- oder Stellenwerttheorie 105
e) Theorie der Tatschuldvergeltung 113
f) Positive Generalprävention als Strafzumessungslehre 117
g) Strafzumessung nach Tatproportionalität 121
aa) Prinzipien der Tatproportionalität 122
bb) Konflikt mit der derzeitigen Gesetzeslage 126
cc) Konkretisierung der Proportionalität im Einzelfall 130
dd) Bewertung der Tatproportionalitätslehre 131
C. Zwischenergebnis 133
Teil 2: Strafzumessungsreform in den USA 137
A. Entwicklung der Strafzumessungsreform 138
I. Paradigmawechsel von Resozialisierung zu „just deserts“ 140
1. ‘Just deserts’ als Tatproportionalitätslehre 141
2. ‘Just deserts’ und Prävention 142
II. Neue Wege in der Strafmaßbestimmung 145
1. ‘Truth in sentencing’ und Voraussehbarkeit der Strafdauer 146
2. Überfüllung der Gefängnisse 147
3. Der Trend zum ‘determinate’ oder ‘guideline sentencing’ 150
III. Tatunrechtsbezogene Strafen durch ‘sentencing guidelines’? 153
1. Vorstrafenbelastung und Strafhöhe 153
a) Renitenz des Normbrechers 154
b) ‘Strafrabatt’ für den Ersttäter 155
c) Straf(un)empfindlichkeit des Wiederholungstäters 158
d) Rechtsgutsfeindliche Gesinnung 159
e) Widerspruch zum ‘Gesamtstrafenrabatt’ 159
2. Objektivierte Strafzumessung und Einzelfallgerechtigkeit 160
3. Teilbarkeit der Sanktionsentscheidung 163
B. Lösungswege 165
I. Die kalifornische Lösung 166
1. Die gesetzliche Regelung 167
2. Analyse der Regelung 170
3. Bewährung in der Praxis 171
4. Bewertung 174
II. Das Richtlinienmodell Minnesotas 175
1. Die gesetzliche Regelung 176
a) Grundentscheidungen der Richtlinienkommission 177
b) Die Strafzumessungsmatrix 178
c) Abweichungen (‘departures’) 181
d) Gesetzliche Grenzstrafmaße 182
e) Mehrere Taten 183
f) Weitere Regelungen 184
2. Analyse der Regelung 184
3. Bewährung in der Praxis 188
a) Resozialisierungs(un)fähigkeit als Abweichungsgrund 189
b) ‘Verzicht’ des Angeklagten auf Anwendung der Richtlinien 191
c) Empirische Untersuchungen zur Wirksamkeit 195
4. Bewertung 198
III. Das System der Federal Sentencing Guidelines 199
1. Die gesetzliche Regelung 200
a) Verfahren zur Erstellung der ‘guidelines’ 200
aa) Zusammensetzung, Ernennung und Aufgaben der Strafzumessungskommission 200
bb) Einfluß der Legislative 202
b) Materielle Struktur der Richtlinien 204
aa) Strafzumessungsrelevante Umstände 206
bb) ‘Real offense’ oder ‘charge offense’? 210
cc) System der ‘offense levels’ 214
dd) System der ‘criminal history points’ 216
ee) Strafzumessungsmatrix 217
ff) Abweichung von den ‘guidelines’ 220
2. Analyse der Regelung 221
3. Reaktionen und Umsetzung 224
a) Grundsätzliche Kritik 224
b) Verfassungsrechtliche Zweifel 229
c) Revisionsrechtlicher Kontrollmaßstab bei ‘departures’ 234
aa) Koon v. U.S. – Fakten und Prozeßgeschichte 234
bb) Koon v. U.S. – Entscheidung und Begründung 236
cc) Die Bedeutung von Koon v. U.S. 239
d) Erhöhung der Gleichmäßigkeit der Strafzumessung? 240
e) ‘Plea agreements’ – Stärkung der Staatsanwaltschaft? 242
4. Bewertung 245
C. Zwischenergebnis 246
Teil 3: Übertragbarkeit des amerikanischen Lösungsansatzes 249
A. Folgerungen aus dem Systemvergleich 250
I. Vereinigungstheorie und ‘Strafzweckneutralität’ 251
II. Schuldbegriff und ‘just deserts’ 253
III. Theorie der tatproportionalen Normstabilisierung 255
IV. Intersubjektivität und demokratische Legitimierung 257
B. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit 261
I. Materiell-inhaltliche Vorgaben 262
II. Verfassungsgemäßes Verfahren 267
1. Überantwortung der Richtlinienerstellung an die Exekutive 268
2. Überantwortung der Richtlinienerstellung an eine unabhängige Kommission 271
C. Eckpunkte eines deutschen Richtlinienmodells 273
I. Verfahren 273
1. Der gesetzliche Auftrag 274
2. Die Richtlinienkommission 275
3. Revisionsrechtliche Änderungen 276
II. Materielle Struktur 277
1. Grundstruktur 277
a) Vorstrafenbelastung 277
b) Zwei Stufen der Strafzumessung 280
2. Tatbestandsorientierte Tatschwerepunkte 281
3. Allgemeine Milderungs- und Schärfungsgründe 282
4. Sonstige Abweichungen 283
5. Konkurrenzen 284
6. Geständnisse und Absprachen 287
a) Geständnisse 288
b) Absprachen 291
7. Zusammengefaßt 294
Fazit 297
A. Mangelhaftigkeit des Bestehenden 298
B. Prävention durch tatproportionale Strafe 299
Literaturverzeichnis 303
Sachregister 315