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Frister, H. (1993). Die Struktur des »voluntativen Schuldelements«. Zugleich eine Analyse des Verhältnisses von Schuld und positiver Generalprävention. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47834-7
Frister, Helmut. Die Struktur des »voluntativen Schuldelements«: Zugleich eine Analyse des Verhältnisses von Schuld und positiver Generalprävention. Duncker & Humblot, 1993. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-47834-7
Frister, H (1993): Die Struktur des »voluntativen Schuldelements«: Zugleich eine Analyse des Verhältnisses von Schuld und positiver Generalprävention, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-47834-7

Format

Die Struktur des »voluntativen Schuldelements«

Zugleich eine Analyse des Verhältnisses von Schuld und positiver Generalprävention

Frister, Helmut

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 85

(1993)

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Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
A. Die Problematik des “voluntativen Schuldelements” 17
B. Ziel und Gang der Untersuchung 20
Kapitel 1: Die Identität der Zurechnungsproblematik im traditionellen und im positiv-generalpräventiven Begriff der Schuld 22
A. Vorüberlegung: Die Grundstruktur des traditionellen, an der Idee gerechter Zurechnung orientierten Schuldbegriffs 22
I. Die Bezugnahme des traditionellen Schuldbegriffs auf vorpositive Regeln moralischer Zurechnung 22
II. Die Konstituierung der vorpositiven Regeln moralischer Zurechnung durch die Praxis sozialer Interaktion 24
B. Die Theorie positiver Generalprävention 27
I. Der Begriff der positiven Generalprävention 27
II. Die empirischen Voraussetzungen positiver Generalprävention und die beiden möglichen Ansatzpunkte zu deren theoretischer Begründung 32
III. Die Begründung der empirischen Voraussetzungen positiver Generalprävention aus der Struktur des Pflichtbewußtseins (das handlungstheoretische Modell positiver Generalprävention) 34
1. Das tiefenpsychologische Begründungsmodell 34
2. Ein lerntheoretisches Begründungsmodell 37
IV. Die Begründung der empirischen Voraussetzungen positiver Generalprävention aus der Struktur des Rechtsbewußtseins (das interaktionistische Modell positiver Generalprävention) 39
V. Zwischenergebnis 43
C. Die ontologische Struktur der Zurechnungsdogmatik in einem generalpräventiven Begriff der Schuld 45
I. Die beiden grundsätzlichen Möglichkeiten zur Einordnung der Zurechnungsmerkmale und ihre Bedeutung für die Struktur der strafrechtlichen Zurechnungsentscheidung 46
II. Die Begründung der Zurechnungsmerkmale auf der Grundlage des handlungstheoretischen Modells positiver Generalprävention 48
1. Theoretische Analyse der Begründungsstruktur 48
2. Analyse der in der strafrechtlichen Literatur gegebenen Begründungen 48
a) Die Deutung der Zurechnungsfähigkeit 49
b) Die Deutung der Entschuldigungsgründe 50
III. Die Begründung der Zurechnungsmerkmale auf der Grundlage des interaktionistischen Modells positiver Generalprävention 51
1. Theoretische Analyse der Begründungsstruktur 51
2. Analyse der in der strafrechtlichen Literatur gegebenen Begründungen 55
a) Die Deutung der Zurechnungsfähigkeit 55
b) Die Deutung der Entschuldigungsgründe 58
c) Exkurs zur Deutung des Verbotsirrtums 61
IV. Zwischenergebnis 63
D. Die Bezugnahme des generalpräventiven Schuldbegriffs auf die im traditionellen Schuldverständnis vorausgesetzten vorpositiven Regeln moralischer Zurechnung 65
I. Die moralische Zurechnung in der sozialen Interaktion als Kriterium der generalpräventiven Zurechnungsentscheidung 65
1. Die (direkte) Bezugnahme auf das Phänomen der moralischen Zurechnung im handlungstheoretischen Modell positiver Generalprävention 65
2. Die (indirekte) Bezugnahme auf das Phänomen der moralischen Zurechnung im interaktionistischen Modell positiver Generalprävention 67
II. Die Regelgeleitetheit der moralischen Zurechnung in der sozialen Interaktion als Voraussetzung einer generalpräventiven Zurechnungsentscheidung 69
E. Die Identität der “Zurechnungsperspektive” im generalpräventiven und im traditionellen Begriff der Schuld 74
I. Die Problematik einer strafrechtlichen “Zurechnung auf der Metaebene” 74
1. Das Beispiel der “Randschärfe” der zur Bezeichnung zurechnungsausschließender Sachverhaltsmerkmale zur Verfügung stehenden Begriffe 75
2. Das Beispiel der Infragestellung anerkannter Institutionen durch die Feststellung zurechnungsausschließender Sachverhaltsmerkmale 76
II. Die Unvereinbarkeit einer strafrechtlichen “Zurechnung auf der Metaebene” mit einer richtig verstandenen Theorie positiver Generalprävention 79
III. Die Unvereinbarkeit einer strafrechtlichen “Zurechnung auf der Metaebene” mit dem einem richtig verstandenen generalpräventiven Schuldbegriff zugrundeliegenden Legitimationsmodell der Strafe 85
F. Das Ergebnis der Analyse und seine Bedeutung für die Diskussion über das Verhältnis von Schuld und positiver Generalprävention 88
I. Die Identität der strafrechtlichen Zurechnungsproblematik im traditionellen und im generalpräventiven Begriff der Schuld 88
1. Die Identität am Beispiel der Berücksichtigung eines “Vorverschuldens” bei der Entscheidung über die Zurechnungsfähigkeit 88
2. Die Identität am Beispiel der Berücksichtigung von Gefahrtragungspflichten bei der Entschuldigung 90
II. Die der Diskussion über das Verhältnis von Schuld und positiver Generalprävention zugrundeliegenden Mißverständnisse 91
1. Die Identifizierung des generalpräventiven Schuldverständnisses mit einer utilitaristischen Begründung der die materielle Legitimation der Strafe betreffenden Strafbarkeitsvoraussetzungen 92
2. Die Identifizierung des traditionellen Schuldverständnisses mit der Vorstellung eines theoretisch (empirisch) zu begreifenden “Anderswollenkönnens” als Grundlage der strafrechtlichen Zurechnung 93
III. Die verbleibende Bedeutung des Streits um das Verhältnis von Schuld und positiver Generalprävention 95
1. Die Bedeutung für die Berücksichtigung nachträglicher Distanzierungen von der Tat bei der Schuldbeurteilung 95
2. Die Bedeutung für die “Schuldidee” 97
Kapitel 2: Die vorpositive Struktur von Zurechnungsfähigkeit und Entschuldigung wegen eines auf die Begehung der Tat gerichteten “Motivationsdrucks” (Zumutbarkeit) 99
A. Kritik des “voluntativen Schuldelements” 99
I. Vorüberlegung zur Struktur von Fähigkeitsbegriffen 100
II. Kritik der herkömmlichen Konstruktion der das “voluntative Schuldelement” konstituierenden Steuerungsfähigkeit in Analogie zur Handlungssteuerung 103
1. Die begriffslogische Struktur des herkömmlichen Verständnisses der Steuerungsfähigkeit 103
2. Die Unterscheidung von vernünftigen Gründen oder Motiven und natürlichen Strebungen oder Trieben als Grundlage des herkömmlichen Verständnisses der Steuerungsfähigkeit 106
3. Kritik des herkömmlichen Verständnisses der Steuerungsfähigkeit 108
III. Konstruktion der das “voluntative Schuldelement” konstituierenden Steuerungsfähigkeit in Analogie zur Steuerung kognitiver Leistungen? 114
IV. Zwischenergebnis und Folgerungen für den weiteren Gang der Untersuchung 116
B. Der vorpositive Begriff der Zurechnungsfähigkeit 118
I. Die Zurechnungsfähigkeit als Teilaspekt der die soziale Interaktion konstituierenden Selbstbestimmungsfähigkeit 118
II. Die Selbstbestimmungsfähigkeit als Fähigkeit zu einer hinreichend differenziert strukturierten Willensbildung 125
1. Der Begriff der Fähigkeit zu einer hinreichend differenziert strukturierten Willensbildung 126
2. Die Abhängigkeit einer differenziert strukturierten Willensbildung von kognitiven und affektiven Strukturierungsleistungen des Bewußtseins 128
III. Die die Fähigkeit zu einer hinreichend differenziert strukturierten Willensbildung konstituierende Bewußtseinsstruktur 130
IV. Die im allgemeinen Vorverständnis anerkannten Fallgruppen von Selbstbestimmungsunfähigkeit als Mängel bzw. Störungen der die Fähigkeit zu einer differenziert strukturierten Willensbildung konstituierenden Bewußtseinsstruktur 132
1. Selbstbestimmungsunfähigkeit infolge einer unzureichenden Differenzierung des Erlebens 134
a) Ursprüngliche Differenzierungsmängel 135
b) Nachträgliche Differenzierungsstörungen 136
2. Selbstbestimmungsunfähigkeit infolge einer unzureichenden Integration des Erlebens 140
a) Ursprüngliche Integrationsmängel 140
b) Nachträgliche Integrationsstörungen 143
V. Zwischenergebnis 145
C. Die Struktur der Entschuldigung wegen eines auf die Begehung der Tat gerichteten “Motivationsdrucks” (Zumutbarkeit) 147
I. Kritik der traditionellen Deutung des “Motivationsdrucks” als Beeinträchtigung der Selbstbestimmungsfähigkeit 148
II. Kritik der Erklärung der Entschuldigung aus der (kognitiven) Erwartbarkeit des rechtswidrigen Handelns 150
III. Die Entschuldigung als Ergebnis einer Bewertung der Tat aus der Perspektive des Betroffenen 153
IV. Der Begriff der Unzumutbarkeit rechtmäßigen Verhaltens als zutreffende Beschreibung der Struktur des Entschuldigungsurteils 157
D. Das Ergebnis der Analyse und seine Bedeutung für die Struktur des strafrechtlichen Schuldbegriffs 162
I. Die ontologische Struktur der Zurechnungsfähigkeit 162
II. Die axiologische Struktur der Entschuldigung wegen eines auf die Begehung der Tat gerichteten “Motivationsdrucks” 163
Kapitel 3: Zurechnungsfähigkeit und Entschuldigung wegen eines auf die Begehung der Tat gerichteten “Motivationsdrucks” (Zumutbarkeit) im geltenden Recht 166
A. Die Zurechnungsfähigkeit im geltenden Recht 166
I. Die Notwendigkeit der Orientierung an der vorpositiven Bedeutung der Zurechnungsfähigkeit bei der Anwendung des geltenden Rechts 166
II. Die die intuitive Orientierung an der vorpositiven Bedeutung der Zurechnungsfähigkeit auf den Begriff bringende Auslegung des geltenden Rechts 170
1. Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 170
2. Die “biologischen” Eingangsmerkmale der §§ 20, 21 StGB 171
a) Die Problematik der Eingangsmerkmale auf der Grundlage des herkömmlichen Verständnisses von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 171
b) Die Funktionslosigkeit der Eingangsmerkmale auf der Grundlage der an der vorpositiven Bedeutung der Zurechnungsfähigkeit orientierten Auslegung von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 175
3. Die Sonderregelungen der §§ 19 StGB, 3 JGG 178
III. Die Konsequenzen der an der vorpositiven Bedeutung der Zurechnungsfähigkeit orientierten Auslegung im Bereich der Zurechnungsunfähigkeit 179
1. Die Struktur der Entscheidung über die Zurechnungsunfähigkeit und ihre Bedeutung für die Aufgabenverteilung zwischen Richter und Sachverständigem 179
2. Die Unerheblichkeit der an den Täter zu stellenden normativen Anforderungen für die Entscheidung über die Zurechnungsunfähigkeit 181
IV. Die Konsequenzen der an der vorpositiven Bedeutung der Zurechnungsfähigkeit orientierten Auslegung im Bereich der verminderten Zurechnungsfähigkeit 188
1. Der Begriff und die Bedeutung der verminderten Zurechnungsfähigkeit für die Schuld des Täters 188
2. Die Unerheblichkeit der an den Täter zu stellenden normativen Anforderungen für die Entscheidung über die verminderte Zurechnungsfähigkeit 194
V. Die Konsequenzen der an der vorpositiven Bedeutung der Zurechnungsfähigkeit orientierten Auslegung für das Verhältnis der Zurechnungsfähigkeitsbestimmungen zur Verbotsirrtumsregelung des § 17 StGB 199
1. Die Problematik des Verhältnisses von Zurechnungsfähigkeit und Verbotsirrtum auf der Grundlage des herkömmlichen Verständnisses von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 199
2. Das Verhältnis von Zurechnungsfähigkeit und Verbotsirrtum auf der Grundlage der an der vorpositiven Bedeutung der Zurechnungsfähigkeit orientierten Auslegung von Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 203
B. Die Entschuldigung wegen eines auf die Begehung der Tat gerichteten “Motivationsdrucks” (Zumutbarkeit) im geltenden Recht 206
I. Die Entschuldigung wegen eines auf die Erhaltung eigener Interessen gerichteten “Motivationsdrucks” 206
1. Der entschuldigende Notstand 206
a) Die Problematik der Deutung des entschuldigenden Notstands auf der Grundlage des herkömmlichen psychologischen Verständnisses des “Motivationsdrucks” 206
b) Die Deutung des entschuldigenden Notstands auf der Grundlage des axiologischen Verständnisses des “Motivationsdrucks” 210
2. Die Entschuldigung der (persönlichen) Selbst- und Angehörigenbegünstigung 216
II. Die (partielle) Entschuldigung wegen eines auf die Vergeltung erlittenen Unrechts gerichteten “Motivationsdrucks” 220
1. Die Regelung des § 213 1. Alt. StGB 220
a) Die Problematik der Deutung des § 213 1. Alt. StGB auf der Grundlage des herkömmlichen psychologischen Verständnisses des “Motivationsdrucks” 220
b) Die Deutung des § 213 1. Alt. StGB auf der Grundlage des axiologischen Verständnisses des “Motivationsdrucks” 222
2. Die Privilegierung des “Zweittäters” nach §§ 199, 233 StGB 225
3. Exkurs: Die “Entschuldigung” des Notwehrexzesses nach § 33 StGB 226
a) Kritik der Deutung des § 33 StGB als materieller Entschuldigungsgrund 226
b) Die Deutung des § 33 StGB als typisierte Erlaubnistatbestandsirrtumsregelung 229
III. Dogmatische Folgeprobleme der Entschuldigung 234
1. Der Irrtum im Bereich der Entschuldigung 234
a) Der Entschuldigungstatbestandsirrtum 234
b) Der Entschuldigungsirrtum 239
2. Die Beteiligung an einer entschuldigten Tat 240
3. Die Befugnis zur Abwehr entschuldigter Rechtsgutsverletzungen 244
4. Die Frage der Verhängung von Maßregeln der Besserung und Sicherung als Reaktion auf eine entschuldigte Tat 245
Zusammenfassung 248
A. Die Identität der Zurechnungsproblematik im traditionellen und positiv-generalpräventiven Begriff der Schuld 248
B. Die vorpositive Struktur von Zurechnungsfähigkeit und Entschuldigung wegen eines auf die Begehung der Tat gerichteten “Motivationsdrucks” (Zumutbarkeit) 251
C. Zurechnungsfähigkeit und Entschuldigung wegen eines auf die Begehung der Tat gerichteten “Motivationsdrucks” (Zumutbarkeit) im geltenden Recht 256
Literaturverzeichnis 262