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Der drittbestimmte Verein

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Wolff, R. (2006). Der drittbestimmte Verein. Satzungsrechte Dritter zwischen Vereinigungsfreiheit und Vereinsautonomie. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51892-0
Wolff, Reinmar. Der drittbestimmte Verein: Satzungsrechte Dritter zwischen Vereinigungsfreiheit und Vereinsautonomie. Duncker & Humblot, 2006. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-51892-0
Wolff, R (2006): Der drittbestimmte Verein: Satzungsrechte Dritter zwischen Vereinigungsfreiheit und Vereinsautonomie, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-51892-0

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Der drittbestimmte Verein

Satzungsrechte Dritter zwischen Vereinigungsfreiheit und Vereinsautonomie

Wolff, Reinmar

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 345

(2006)

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Abstract

Die Mitgliederversammlung trifft im gesetzlichen Regelfall die grundlegenden Entscheidungen im Verein. Für die große Zahl der Vereine ist dies zweckmäßig, allerdings erfordern es nicht wenige - insbesondere religiöse - Zwecke, einem vereinsfremden Dritten entscheidenden Einfluß einzuräumen. Das ist durch die gesetzlich gewährte Gestaltungsfreiheit gedeckt, wird nach herrschender Auffassung aber durch einen zwingenden Grundsatz der Vereinsautonomie beschränkt. Danach dürfen Selbstbestimmung und Selbstverwaltung des Vereins nicht so weit ausgeschlossen werden, daß der Verein zur bloßen Verwaltungsstelle eines anderen würde. Richtigerweise kann Gestaltungen allerdings schon wegen Art. 9 I GG die Wirksamkeit nur versagt werden, soweit der Schutz der beteiligten (Mitglieder-)Interessen dies erfordert. Dafür genügen die Rechtsinstitute des allgemeinen Vereinsrechts. So entsteht ein Konzept, das den berechtigten Interessen an Dritteinfluß gerecht wird, ohne die Mitglieder schutzlos zu stellen.

Die Arbeit wurde ausgezeichnet mit dem W. Rainer Walz Preis 2007 des Instituts für Stiftungsrecht und das Recht der Non-Profit-Organisationen der Bucerius Law School.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 11
1. Teil: Einleitung und Grundlagen 25
§ 1 Der Untersuchungsgegenstand und seine Einordnung 25
A. Gegenstand der Untersuchung 25
B. Rechtstatsächliche Grundlagen: Bestandsaufnahme des Dritteinflusses im Idealverein 26
I. Strukturen, in denen typischerweise Dritteinfluß gewährt wird 26
1. Verbandsstrukturen 26
2. Unterstellung unter einen Dritten außerhalb eines Verbands 29
II. Zwecke von Vereinen, die verbreitet Dritteinfluß gewähren 30
III. Beweggründe für die Gewährung von Dritteinfluß 31
1. Für Idealvereine typische Beweggründe für die Gewährung von Dritteinfluß 32
a) Förderung des Vereinszwecks durch Eingliederung und Einheitlichkeit 32
b) Förderung des Vereinszwecks durch Sicherung der Kontinuität 34
c) Förderung des Vereinszwecks durch Erlangen von Vorteilen 34
2. Für Idealvereine untypische Beweggründe für die Gewährung von Dritteinfluß 35
IV. Gestaltungsformen des Dritteinflusses 36
1. Satzungsmäßiger Dritteinfluß 36
a) Gegenstand des Einflusses 37
b) Umfang des Einflusses 40
c) Regelungsort des Einflusses 41
2. Schuldrechtlicher Dritteinfluß 42
3. Stimmenmäßiger Dritteinfluß 42
C. Bedeutung und Einordnung des Gegenstands der Untersuchung 43
I. Stellung des satzungsgemäßen Dritteinflusses im Recht der Körperschaften 43
II. Stellung des satzungsgemäßen Dritteinflusses im Gesamtsystem des Dritteinflusses 44
1. Satzungsgemäßer Dritteinfluß als stärkste Form des Dritteinflusses 44
2. Satzungsgemäßer Dritteinfluß als Gegenstand praktischen Interesses 45
D. Lösungsansätze in Rechtsprechung und Schrifttum 46
I. Entwicklung und Stand der Diskussion 46
1. Entwicklung 46
a) Ursprung des Autonomiegedankens 46
b) Entwicklung bis zum Inkrafttreten des Grundgesetzes 47
c) Neue Entwicklungen 48
2. Stand der Diskussion 49
a) Inhalt des Grundsatzes der Vereinsautonomie 49
b) Begründung des Grundsatzes der Vereinsautonomie 53
c) Anwendung des Grundsatzes der Vereinsautonomie auf den Einzelfall 53
d) Stand der Diskussion zu religiösen Vereinen 53
II. Immanente Kritik am gegenwärtigen Stand der Diskussion 54
E. Zwischenergebnisse 55
§ 2 Verfassungsrechtliche Vorgaben 57
A. Stand der Diskussion und Gang der Untersuchung 57
I. Stand der Diskussion 57
II. Gang der Untersuchung 58
B. Verhältnis des Grundrechts der Vereinigungsfreiheit zum einfachen Recht 59
I. Ausgestaltung des Vereinigungswesens 60
II. Ausgestaltung der Vereinigungsfreiheit 60
1. Meinungsstand und mögliche Lösungen 60
a) Meinungsstand 60
b) Erfordernis einer widerspruchsfreien Lösung 61
2. Schutz von Vereinigungen im sozialen Sinn 62
3. Schutz von Vereinigungen im rechtlichen Sinn 64
a) Teilnahme am Schutz der Vereinigungen im sozialen Sinn 64
b) Eigenständiger Schutz der Vereinigungen im rechtlichen Sinn 64
aa) Systematische und teleologische Erwägungen 64
bb) Überprüfung des Auslegungsergebnisses 65
III. Verhältnis der Schutzgegenstände zueinander 66
C. Eröffnung des Schutzbereichs der Vereinigungsfreiheit 67
I. Schutz der Bildung von Idealvereinen 67
1. Schutz kraft einfachgesetzlicher Ausgestaltung des Schutzbereichs 67
2. Idealvereine als Schutzgegenstand der Vereinigungsfreiheit 69
3. Drittbestimmte Ideal vereine als möglicher Schutzgegenstand der Vereinigungsfreiheit 70
II. Verbürgung der Selbstbestimmung über die eigene Organisation und ihre Aufgabe 74
1. Schutz der Selbstbestimmung über die eigene Organisation 75
2. Schutz der selbstbestimmten Aufgabe der Selbstbestimmung über die eigene Organisation 77
a) Aufgabe der formellen Selbstbestimmung über die Willensbildung als Ausübung dieser Selbstbestimmung 77
b) Einschränkung der formellen Selbstbestimmung über die eigene Organisation durch eine Pflicht zum demokratischen Binnenaufbau 78
aa) Einschränkung aufgrund entsprechender Anwendung des Art. 21 I 3 GG 79
(1) Regelungszweck des Art. 21 I 3 GG 79
(2) Übertragbarkeit der Regelung des Art. 21 I 3 GG 80
bb) Einschränkung aufgrund eines allgemeinen Demokratiegebots 82
cc) Einschränkung aufgrund grundrechtlichen Schutzes der Mitglieder der Vereinigung 84
(1) Verselbständigung der Vereinsspitze als Gefahr 85
(2) Schutz durch innerverbandliche Demokratie 86
(a) Freiheitsgrundrechte außerhalb des Art. 9 I GG 87
(b) Individuelle Vereinigungsfreiheit 89
c) Beschränkung der formellen durch zwingende materielle Selbstbestimmung über die Willensbildung 90
D. Grenzen der Ausgestaltung des Schutzbereichs der Vereinigungsfreiheit 91
I. Notwendigkeit von Ausgestaltungsgrenzen 92
II. Pflicht des Gesetzgebers zur Ausgestaltung und Reichweite dieser Pflicht 92
1. Kein Schutz eines bestimmten Vereins- und gesellschaftsrechtlichen Normbestands 93
2. Pflicht zur Bereitstellung eines Mindestbestands an vereinigungsrechtlichem Instrumentarium 95
III. Bindungen des Gesetzgebers bei der Ausformung des vereinigungsrechtlichen Normbestands 96
1. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 97
a) Einordnung und grundsätzliche Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 97
b) Bedenken wegen des Charakters der Ausgestaltungspflicht als Mindestverpflichtung 99
c) Bedenken gegen die Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auf Rechtsformvoraussetzungen 100
d) Inhalt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit 101
2. Gewährleistung von Vereinigungen im sozialen Sinn 102
3. Weitere Ausgestaltungsschranken 102
IV. Auswirkungen auf die Auslegung einfachen Rechts 102
1. Verfassungskonforme und grundrechtsfreundliche Auslegung im Bereich der Ausgestaltung 103
a) Verfassungskonforme Auslegung 103
b) Grundrechtsfreundliche Auslegung 104
aa) Anwendung zugunsten rein verfassungsrechtlich vorgegebener Schutzgegenstände 105
bb) Anwendung zugunsten ausgestaltender Regelungen 107
2. Beurteilungsspielraum bei ungeschriebenen Rechtssätzen 107
E. Zwischenergebnisse 108
2. Teil: Satzungsmäßiger Dritteinfluß bei freiverantwortlicher Zustimmung aller Vereinsmitglieder 111
§ 3 Von freiverantwortlicher Zustimmung aller Vereinsmitglieder getragenes Recht eines Dritten zur Satzungsänderung 112
A. Einfachgesetzlicher Befund und Grundsatz der Vereinsautonomie 112
B. Begründungsansätze für eine zwingende Vereinsautonomie 114
I. Die Familie der Wesensargumente 114
1. Wesen, Begriff, Typus und Institution 114
a) Wesen 114
b) Begriff 115
c) Typus 117
d) Institution 118
2. Konkretisierung der Wesensargumente in Gegenüberstellung des Vereins zu nicht körperschaftlichen Rechtsformen 119
a) Verein und Stiftung 120
b) Verein und Anstalt 122
II. Gesetzgebungsgeschichte 123
III. Systematische Erwägungen 124
IV. Teleologische Gesichtspunkte 125
1. Feststellung der beteiligten Interessenträger 125
a) Die „klassischen" Interessenträger 125
b) Das verselbständigte Vereinsinteresse 126
aa) Organisationsinteresse 127
bb) Vereinsinteresse 127
c) Das Interesse der Mitgliederversammlung 129
2. Interessenverband der Mitglieder 130
a) Schutz der Mitglieder durch Gleichlauf ihrer Interessen bei jeweiliger Selbstbetroffenheit 130
aa) Interessen des Mitglieds 130
bb) Schutzbedürfnis infolge fehlenden Einflusses des einzelnen Mitglieds 132
cc) Vereinsrechtlicher Schutzmechanismus 133
b) Störung des Gleichlaufs durch Dritteinfluß 134
aa) Pflichtenbindung des Dritten 134
(1) Organbegriff, Recht „ad personam" und Pflichtenbindung 135
(2) Interessengleichlauf und Pflichtenbindung des Dritten 138
bb) Unterscheidung nach Vereinszweck und Person des Dritten 138
c) Verzichtbarkeit des Mitgliederschutzes durch Interessengleichlauf 140
d) Gläubigerschutz und Interessengleichlauf 141
3. Verbot der Selbstentmündigung 142
a) Zur Verortung des Verbots der Selbstentmündigung 143
b) Selbstbestimmung und Bindung 144
c) Träger der Selbstbestimmung 146
aa) Selbstbestimmung der Vereinsmitglieder 146
(1) Dritteinfluß und Ausmaß der Fremdbestimmung der Mitglieder 147
(2) Befreiung vom Fremdeinfluß 148
bb) Selbstbestimmung des Vereins 149
(1) Selbstbestimmung des Vereins im Innenverhältnis 149
(2) Einwand der Umgehung unzulässigen Außeneinflusses durch Inneneinfluß 150
(a) Selbstbestimmung des Vereins im Außenverhältnis 150
(b) Weitungsunterschied 151
cc) Selbstbestimmung der Mitgliederversammlung 152
d) Wertungsabgleich mit weiteren Rechtsfragen 153
aa) Unwirksamkeit der unwiderruflichen Generalvollmacht 153
bb) Beschränkte Zulässigkeit von AGB-Änderungsklauseln 155
cc) Wertungen des Konzernrechts 156
4. Unzulässigkeit dauerhafter und unwiderruflicher Selbstbindung 157
a) Selbstbindung der Mitglieder(-versammlung) in Form einer Ewigkeitsklausel 157
aa) Meinungsstand 157
bb) Wirksamkeit einseitiger Selbstbindung 158
cc) Weitere und absichernde Erwägungen 160
b) Wandelbarkeit des Vereins und Bindung zukünftiger Mitglieder 161
c) Auflösung der Fideikommisse 162
5. Schutz des Rechtsverkehrs und § 137 BGB 162
6. Öffentliches Ordnungsinteresse am Verbot fremdbestimmter Vereine 164
7. Schutz der Mitglieder vor sich selbst 164
C. Ausgestaltung des Dritteinflusses 166
I. Gewährung subjektiver Rechte Dritter in der Satzung 166
1. Rechtsnatur der Satzung 167
2. Aufhebbarkeit des Rechts 168
3. Stellung als Organwalter als untauglicher Gegenstand eines Vertrags zugunsten Dritter 169
II. Rückholrecht und Rückfallzuständigkeit der Mitgliederversammlung 170
1. Rückholrecht der Mitgliederversammlung 171
2. Rückfallzuständigkeit der Mitgliederversammlung 172
III. Abberufbarkeit des Dritten entsprechend § 27 II BGB 173
1. Entsprechende Anwendbarkeit des § 27 II BGB 174
a) Übertragbarkeit der hinter der grundsätzlich freien Widerruflichkeit der Bestellung stehenden Wertungen 174
b) Übertragbarkeit der hinter der Unbeschränkbarkeit des Widerrufs aus wichtigem Grund stehenden Wertungen 176
2. Zuständigkeit für die Beendigung des Organamts des Dritten 179
a) Zuständigkeit im unmittelbaren Anwendungsbereich des § 27 II BGB 179
b) Zuständigkeit bei entsprechender Anwendung des § 27 II BGB 181
IV. Inhaltliche Kontrolle der Ausübung des Dritteinflusses 182
D. Erschwerung des Austrittsrechts 183
I. Wirksamkeit der Erschwerung 184
II. Fristloser Austritt aus wichtigem Grund 185
E. Zwischenergebnisse 186
§ 4 Andere Satzungsrechte Dritter bei freiverantwortlicher Zustimmung aller Vereinsmitglieder 191
A. Zwingende Zuständigkeiten der Mitgliederversammlung 191
I. Zweckänderung, § 33 I 2 BGB 192
II. Abberufung des Vorstands, § 27 II BGB 193
III. Auflösung des Vereins, § 41 BGB 193
1. Ausschließliche Auflösungszuständigkeit des Dritten 193
2. Konkurrierende Auflösungszuständigkeit des Dritten 194
3. Zustimmung des Dritten zum Auflösungsbeschluß der Mitgliederversammlung 196
IV. Fortsetzung, § 42 I 2, 3 BGB 199
V. Bestimmung des Anfallberechtigten, § 45 II 2 BGB 199
VI. Umwandlungsrechtliche Beschlüsse 200
B. Zwingende Zuständigkeiten des Vorstands 203
I. Vertretung und Geschäftsführung 203
1. Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung 203
a) Ausschließliche Vertretungszuständigkeit des Dritten 204
b) Konkurrierende Vertretungszuständigkeit des Dritten 204
c) Beteiligung des Dritten an der Vertretung durch den Vorstand 204
aa) Gesamtvertretungsmacht 204
bb) Zustimmung des Dritten 205
2. Geschäftsführung 206
II. Öffentlichrechtliche Pflichten 206
1. Zuständigkeiten in Registerangelegenheiten 206
2. Insolvenzantragspflicht, § 42 II 1 BGB 207
3. Steuerliche Pflichten 207
C. Zwischenergebnisse 207
3. Teil: Satzungsmäßiger Dritteinfluß bei fehlender freiverantwortlicher Zustimmung aller Vereinsmitglieder 209
§ 5 Grundlagen des nicht ausschließlich freiverantwortlich getragenen Dritteinflusses 209
A. Zusätzlich zu berücksichtigende Interessen 209
B. Wege zum Schutz der zusätzlich zu berücksichtigenden Interessen 210
I. Schutz vor und nach Einführung von Drittbestimmung 211
II. Materieller und formeller Schutz 212
III. Rechtsfolge im Mitgliedschaftsverhältnis oder auf Satzungsebene 212
C. Rahmenbedingungen des Interessenschutzes 212
I. Unterscheidung nach dem Zeitpunkt der Gewährung von Dritteinfluß 213
II. Unterscheidung nach der Art des Vereins 214
D. Zwischenergebnisse 214
§ 6 Fehlende Freiverantwortlichkeit im Zeitpunkt einer Dritteinfluß einräumenden Satzungsänderung 215
A. Gewöhnliche Vereine 215
I. Anwendbarkeit konzernrechtlicher Wertungsgesichtspunkte 216
1. Dritteinfluß im Verein als Fragestellung des Konzernrechts 216
2. Verwandtschaft des Dritteinflusses im Verein und des Konzernrechts 218
II. Mitgliederschutz im Vorfeld der Gewährung von Dritteinfluß 219
1. Beschlußmehrheit und Zustimmung aller Mitglieder 219
a) Entsprechende Anwendung des § 32 II BGB 220
b) Zustimmung aller Mitglieder bei Zweckänderung, § 33 I 2 BGB 221
aa) Unmittelbare Anwendung des § 33 I 2 BGB 221
bb) Entsprechende Anwendung des § 33 I 2 BGB 222
(1) Vergleichbarkeit der Gewährung von Dritteinfluß mit der Zweckänderung 222
(a) Zuständigkeitsverlagerung auf den Dritten als weitreichende Strukturänderung 222
(b) Vergleich mit anderen Strukturänderungen 223
(2) Abweichende Satzungsbestimmungen 225
c) Eingriff in den Kernbereich der Mitgliedschaft 226
2. Information der Mitglieder im Vorfeld der Beschlußfassung 227
a) Ankündigung des Beschlußgegenstands 227
b) Umwandlungsrechtliche Vorgaben 228
c) Unzulässigkeit überraschender Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, § 305c I BGB 229
3. Inhaltliche Überprüfung Dritteinfluß einräumender Beschlüsse 230
a) Sachliche Rechtfertigung der Einräumung von Dritteinfluß und Treubindung 230
b) Beschränkte Gestaltungsfreiheit bei Dritteinfluß einräumenden Satzungsbestimmungen im übrigen („Inhaltskontrolle") 232
III. Mitgliederschutz nach Einführung von Dritteinfluß 234
1. Sonderaustrittsrecht 234
2. Ansprüche auf Schadensersatz oder Abfindung 236
a) Vereine, die keine besonderen Vermögensinteressen ihrer Mitglieder wahrnehmen 236
b) Vereine, die besondere Vermögensinteressen ihrer Mitglieder wahrnehmen 239
3. Konzernrechtliche Pflichten 242
a) Haftung 242
b) Mitteilungspflichten 243
B. Religiöse Vereine 243
I. Die religiöse Vereinigungsfreiheit 244
1. Religionsgesellschaften 244
a) Begriff und Abgrenzung der Religionsgesellschaften 244
b) Schutzumfang der religiösen Vereinigungsfreiheit 245
aa) Religiöse Vereinigungsfreiheit nach Art. 137 WRV 245
bb) Einfluß des Art. 4 GG auf die religiöse Vereinigungsfreiheit 248
2. Religiöse Vereine 249
II. Folgen für den Dritteinfluß im Verein 249
C. Sozial mächtige Vereine 250
I. Betroffene Vereine 251
1. Leerlaufen des Austrittsrechts 252
a) Ausgleich des leerlaufenden Austrittsrechts durch inhaltliche Satzungsüberpriifung 252
b) Vereine, in denen das Austrittsrecht leerläuft 253
aa) Monopolvereine 253
bb) Vereine mit überragender Machtstellung im sozialen oder wirtschaftlichen Bereich 254
2. Störung der Mitwirkungsrechte 254
a) Vereine, in denen die Mitwirkungsrechte gestört sein können 254
b) Ausgleich der gestörten Mitwirkungsrechte durch inhaltliche Satzungsüberprüfung 256
aa) Keine tragende Bedeutung der Mitwirkungsrechte neben der Austrittsfreiheit 256
(1) Schutz der Mitglieder durch vereinsrechtliche Treuepflicht 258
(2) Vermeidung unangemessener Bindung durch Austritt 259
bb) Einwand aus der Überprüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen 260
(1) Gesetzlicher Befund in § 310 IV 1 BGB 260
(2) Vergleichbarkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen mit Satzungsregeln bei gestörten Mitwirkungsrechten 261
(a) Kontrolle Allgemeiner Geschäftsbedingungen als Ausgleich versagender formaler Mechanismen 261
(b) Formale Mechanismen im Vereinsrecht 263
(c) Einwand aus der Inhaltskontrolle bei der Publikumskommanditgesellschaft 265
cc) Weitere Gesichtspunkte zugunsten einer weitergehenden Beschränkung der Satzungsfreiheit 266
3. Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben oder Verfügen über staatlich gewährte Vorteile 267
II. Weitergehende inhaltliche Anforderungen 268
1. Engere Gestaltungsgrenzen als Rechtsfolge des leerlaufenden Austrittsrechts 268
2. Verlauf der engeren Gestaltungsgrenzen 269
a) Kriterium der Unangemessenheit 269
aa) Erhöhte Treuepflichten gegenüber den Mitgliedern 269
bb) Berücksichtigung künftiger Mitglieder 270
cc) Maßgebliche Gestaltungsgrenze 270
b) Vorliegen einer unangemessenen Regelung 271
D. Zwischenergebnisse 272
§ 7 Fehlende Freiverantwortlichkeit im Zeitpunkt des Beitritts zu einem Verein, dessen Satzung bereits Dritteinfluß einräumt 276
A. Gewöhnliche Vereine 276
I. Weitergehende inhaltliche Überprüfung Dritteinfluß einräumender Satzungsbestimmungen 277
II. Aufklärungspflicht gegenüber Anwärtern 277
1. Bestehen einer Pflicht 278
a) Anwendung der Grundsätze zu Aufklärungspflichten 278
b) Konkretisierung anhand der Regelung des § 305c I BGB zu überraschenden Klauseln 281
aa) Fälle stets überraschender Wirkung 282
bb) Überraschende Wirkung im Einzelfall 282
2. Folgen einer Pflichtverletzung 283
a) Unwirksamkeit der Satzungsbestimmung im Verhältnis zum betroffenen Mitglied 283
b) Schadensersatzrechtliche Rückabwicklung der Mitgliedschaft 284
c) Außerordentliches Austrittsrecht 285
B. Religiöse und sozial mächtige Vereine 285
C. Zwischenergebnisse 286
4. Teil: Schluß 288
§ 8 Gesamtwürdigung des mehrschichtigen Schutzkonzepts 288
A. Knappe Gegenüberstellung der Konzepte 288
B. Praktische Handhabbarkeit des mehrschichtigen Schutzkonzepts 289
I. Denkbare Einwände gegen die Handhabbarkeit des Schutzkonzepts 289
1. Einwand aus der Unterscheidung nach der Freiverantwortlichkeit 290
2. Einwand der fehlenden Trennschärfe der Kriterien 290
II. Vorteile in der Handhabbarkeit gegenüber dem Modell der Vereinsautonomie 291
C. Rechtliche Gesamtwürdigung des mehrschichtigen Schutzkonzepts und Vergleich mit dem Grundsatz der Vereinsautonomie 292
I. Einwand der Gewährung unzureichenden Schutzes für die nicht freiwillig zustimmenden Mitglieder 292
II. Einwand der Gewährung umfassenderen Schutzes durch den Grundsatz der Vereinsautonomie 294
1. Problemstellung 294
a) Tatsächliche Problemstellung 294
b) Rechtliche Rahmenbedingungen 294
2. Der ungeschriebene Grundsatz der Vereinsautonomie und die Voraussetzungen der Rechtsfortbildung 295
3. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 296
a) Verfolgen eines legitimen Zwecks 296
b) Geeignetheit und Erforderlichkeit eines umfassenderen Schutzes 297
c) Angemessenheit eines umfassenderen Schutzes 297
aa) Angemessenheit zum Schutz vor Entscheidungen auf unzureichender Grundlage 298
bb) Angemessenheit zum Schutz vor Dritteinfluß oder vor dem Preis seiner Vermeidung 299
d) Spielraum bei der Einschätzung der Verhältnismäßigkeit 301
D. Praktische Folgen des mehrschichtigen Schutzkonzepts 302
E. Zwischenergebnisse 303
§ 9 Zusammenfassung der Ergebnisse 304
A. Keine Gestaltungsgrenze kraft eines Grundsatzes der Vereinsautonomie 305
B. Ausgestaltung des Dritteinflusses 305
C. Begrenzung zulässigen Dritteinflusses durch zwingendes Gesetzesrecht 306
D. Voraussetzungen der Einführung von Dritteinfluß im Wege der Satzungsänderung 307
I. Gewöhnliche Vereine 307
II. Religiöse Vereine 308
III. Sozial mächtige Vereine 308
E. Schutz von Neumitgliedern bei bereits bestehendem satzungsmäßigem Dritteinfluß 308
Berücksichtigte Vereinssatzungen und -regel werke 310
Gesetzesmaterialien 313
Schrifttum 314
Sachwortregister 334