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Boewe, M. (2001). Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz. Eine Untersuchung zum allgemeinpolitischen Mandat von Volksvertretungen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50358-2
Boewe, Marius. Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz: Eine Untersuchung zum allgemeinpolitischen Mandat von Volksvertretungen. Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50358-2
Boewe, M (2001): Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz: Eine Untersuchung zum allgemeinpolitischen Mandat von Volksvertretungen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50358-2

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Die parlamentarische Befassungskompetenz unter dem Grundgesetz

Eine Untersuchung zum allgemeinpolitischen Mandat von Volksvertretungen

Boewe, Marius

Beiträge zum Parlamentsrecht, Vol. 49

(2001)

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Abstract

Der Autor geht der Frage nach, ob den Parlamenten in der Bundesrepublik Deutschland auf Landes- und Bundesebene ein allumfassendes Debattier- und unverbindliches Beschlußrecht auch jenseits des ihnen zur Regelung übertragenen Bereiches zusteht. Diese Problematik des sogenannten "allgemeinpolitischen Mandats" ist bislang lediglich bezüglich Kommunalvertretungen und Studentenschaften untersucht worden. Diese Frage ist aber auch auf parlamentarischer Ebene von Bedeutung, wie zum einen die Debattierpraxis der bundesrepublikanischen Parlamente, die sich an keinerlei kompetenzielle Grenzen gebunden fühlt, zum anderen aber ein Urteil des Brandenburgischen Verfassungsgerichts aus dem Jahre 1999 zeigt, das im Ergebnis den Volksvertretungen ein solches Recht aberkennt.

Weiterhin fragt der Verfasser, ob ein kompetenzfreier Raum unter dem Grundgesetz existiert. Da dies im Ergebnis verneint wird, besteht die Notwendigkeit, eine - mangels expliziter Regelung ungeschriebene - verfassungsrechtliche Kompetenznorm zu finden, die zum allgemeinpolitischen Diskurs berechtigt. Als verfassungsrechtliches Instrument zum Ermitteln solch stillschweigender Kompetenzen wird vom Autor die im U.S.-amerikanischen Verfassungsrecht entwickelte "doctrine of implied and resulting powers" herangezogen, deren Übertragbarkeit auf das Grundgesetz vorab untersucht und bejaht wird. Die Kompetenz zur Ausübung dieses allgemeinpolitischen Mandats wird schließlich aus dem parlamentarischen Repräsentationsmodell der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet. Aufgrund einer Interdependenz von Staats- und Volkswillensbildung ist der parlamentarische Diskurs nicht reiner Annex zur Regelungskompetenz, sondern ein originäres Parlamentsrecht, das lediglich durch wenige Mißbrauchsgrenzen eingeschränkt wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 12
Erster Teil: Problemdarstellung und Streitstand in Literatur und Rechtsprechung 15
1. Problemdarstellung und Untersuchungsgegenstand 15
a) Beispiele aus der Praxis des Deutschen Bundestages 17
b) Beispiele aus Debatten des Landtages von Baden-Württemberg 18
c) Beispiele aus anderen Bundesländern 19
2. Darstellung des Streitstandes in der Literatur 19
3. Darstellung der Rechtsprechung 27
Zweiter Teil: Kompetenzfreies Handeln von Staatsorganen 32
1. Die Entwicklung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Reichweite von Art. 30 GG 32
a) Das erste Volksbefragungsurteil vom 30. Juli 1958 33
b) Das erste Femseh-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Februar 1961 34
c) Das Jugendhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 1967 34
d) Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung vom 2. März 1977 35
2. Die Behandlung von kompetenzfreien Räumen in der Literatur 37
a) Die Lehre vom Verbandskompetenzfreien Raum 38
b) Die Ansicht, von Art. 30 GG werde nur rein fiskalisches Handeln nicht erfaßt 40
c) Die Ansicht, Art. 30 GG erfasse lückenlos die Gesamtheit aller staatlichen Tätigkeiten 40
3. Eigene Stellungnahme 41
a) Auseinandersetzung mit den Argumenten der Vertreter eines verbandskompetenzfreien Raumes 41
b) Das Verhältnis von Staat und Verfassung als Legitimation eines verbandskompetenzfreien Raumes? 42
aa) Die von der Existenz eines präkonstitutionellen Staates ausgehende Ansicht 43
bb) Die von dem aus der Verfassung geborenen Staat ausgehende Ansicht 45
cc) Eigene Stellungnahme 47
c) Resümee: Keine Existenz verbandskompetenzfreier Räume 47
Dritter Teil: Ungeschriebene Organkompetenzen im Geltungsbereich des Grundgesetzes 49
1. Keine explizite Kompetenzzuweisung 49
2. Die bisherige Auseinandersetzung mit ungeschriebenen Oigankompetenzen 49
3. The Doctrine of Implied and Resulting Powers 50
a) Entstehung in den U. S. A. 50
b) Die Entwicklung ungeschriebener Bundeszuständigkeiten in Deutschland 53
c) Ungeschriebene Bundeszuständigkeiten unter dem Grundgesetz 55
aa) Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 55
bb) Der Streitstand in der Literatur 56
4. Faktisch anerkannte stillschweigende Organkompetenzen unter dem Grundgesetz 58
a) Das materielle Prüfungsrecht des Bundespräsidenten 58
b) Weitere stillschweigende Kompetenzen des Bundespräsidenten 60
c) Stillschweigende Aufgaben der Bundesregierung 62
5. Übertragbarkeit der Implied Powers-Grundsätze auf Organkompetenzen 63
a) Diskussion in den U. S. A. 63
aa) Youngstown Sheet & Tube Co. v. Sawyer 63
bb) United States v. Nixon 64
cc) Goldwater v. Carter 66
dd) In re Debs 67
ee) Bewertung 67
b) Ansätze in der deutschen Staatsrechtslehre und eigene Wertung 70
Vierter Teil: Die parlamentarische Kompetenz zur Ausübung des allgemeinpolitischen Mandats 76
1. Verfassungsgewohnheitsrechtliche Kompetenz 76
2. Das allgemeinpolitische Mandat als stillschweigende Oigankompetenz 79
a) Die in der Staatsrechtslehre vertretenen Repräsentationsmodelle 80
aa) Die absorptive Repräsentation 80
bb) Die responsive Repräsentation 82
(1) Grundsätzliche Herleitung 82
(2) Staatsfreie Volkswillensbildung in der responsiven Demokratie 84
(3) Die werbend-responsive Repräsentation 84
cc) Die koresponsive bzw. diskursive Repräsentation 85
b) Das vom Bundesverfassungsgericht vertretene Repräsentationsmodell 87
aa) Das dem ersten Volksbefragungsurteil vom 30. Juli 1958 (BVerfGE 8, 104 ff.) zugrundeliegende Repräsentationsmodell 88
bb) Das Parteienfinanzierungsurteil vom 19. Juli 1966 (BVerfGE 20,56ff.) 89
cc) Das Öffentlichkeitsarbeitsurteil vom 2. März 1977 (BVerfGE 44, 125 ff.) 90
dd) Weitere diesbezüglich relevante Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts 91
c) Auseinandersetzung mit den verschiedenen Repräsentationsmodellen unter Berücksichtigung klassischer Parlamentstheorien 93
3. Etwaige verfassungsrechtliche Grenzen des allgemeinpolitischen Mandats der Volksvertretungen 102
a) Das allgemeinpolitische Mandat der Parlamente im Verhältnis zur Judikative (Art. 97 Abs. 1GG) 102
aa) Die Ansicht des Bundesverfassungsgerichts 103
bb) Art. 97 Abs. 1 GG als reines Weisungsverbot 104
cc) Art. 97 Abs. 1 GG als Verbot auch rein faktischer Beeinflussungen 104
dd) Vermittelnde Ansichten bezüglich der Reichweite von Art. 97 Abs. 1 GG 105
ee) Eigene Stellungnahme 107
b) Das allgemeinpolitische Mandat der Parlamente im Verhältnis zur Exekutive 110
aa) Die auswärtige Gewalt 111
bb) Der Verwaltungsvorbehalt 113
cc) Zusammenfassung 114
c) Das allgemeinpolitische Mandat der Parlamente und die föderale Kompetenzverteilung 114
d) Das allgemeinpolitische Mandat von Volksvertretungen und Doppelkompetenzen unter dem Grundgesetz 119
aa) Die Diskussion im Rahmen des Art. 31 GG 119
bb) Grundsätzliches Verbot von Doppelkompetenzen unter dem Grundgesetz? 121
e) Das allgemeinpolitische Mandat der Volksvertretungen und die verfassungsrechtlichen Treueprinzipien 126
aa) Das Prinzip der Bundestreue 126
bb) Die Verfassungsorgantreue 129
f) Zusammenfassung der Mißbrauchsgrenzen 132
Fünfter Teil: Zusammenfassung 133
Literaturverzeichnis 135
Stichwortverzeichnis 151