Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
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Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Bestandsaufnahme und Reformvorhaben zu § 354 I StPO
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 144
(2002)
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Abstract
Die eigene Sachentscheidung des Revisionsgerichts in Strafsachen ist nach dem Wortlaut des Gesetzes auf wenige Ausnahmefälle beschränkt. Dies hindert den BGH jedoch nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 I StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache zu entscheiden. Doch welche Kriterien legt der BGH seiner Rechtsprechungspraxis zugrunde, und wie rechtfertigt er diese? Definiert er selbst die Grenzen seiner eigenen Sachentscheidungen? Wie weit liegen Gesetz und Rechtswirklichkeit auseinander? Fragen, die nur durch eine umfassende empirische Untersuchung beantwortet werden können. Der Autor hat sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet. Die Zahl der ausgewerteten Entscheidungen liegt bei insgesamt 7170. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 dieser Entscheidungen, enthielten eigene Sachentscheidungen im Sinne des § 354 I StPO.Auf der Grundlage dieses umfangreichen Datenmaterials untersucht der Autor, welches Spektrum eigener Sachentscheidungsmöglichkeiten der BGH sich eröffnet hat. Die Entscheidungsinhalte werden anhand von Fallgruppen dargestellt und analysiert. Dabei ergibt sich, dass die Schuldspruchberichtigung den in der Praxis wichtigsten Anwendungsfall eigener Sachentscheidung darstellt. Im Bereich des Rechtsfolgenausspruchs zeigt sich, dass der BGH sowohl Einzel- als auch Gesamtstrafen selbst festsetzt und bisweilen sogar ganz offen eigene Strafzumessung betreibt. Auch Einstellungen und Beschränkungen des Verfahrens setzt er teilweise gezielt ein, um eine Zurückverweisung des rechtsfehlerhaften Urteils zu vermeiden. Im Anschluss an die Bewertung der Untersuchungsergebnisse kommentiert der Autor aktuelle Vorschläge für eine Reform des Rechtsmittelrechts und entwirft schließlich ein eigenes Lösungsmodell zur gesetzlichen Erweiterung der Sachentscheidungskompetenz des Revisionsgerichts in Strafsachen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort des Herausgebers | 7 | ||
Vorwort | 8 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
A. Einleitung | 11 | ||
I. Ziel der Untersuchung | 11 | ||
II. Datenmaterial und Untersuchungsmethode | 14 | ||
B. Auswertung der Entscheidungen | 16 | ||
I. Inhalt und Grundlagen des § 354 I StPO | 16 | ||
1. Freispruch | 19 | ||
2. Einstellung | 25 | ||
3. Absolute Strafe | 28 | ||
4. Gesetzlich niedrigste Strafe | 29 | ||
5. Absehen von Strafe | 32 | ||
II. Das Überschreiten der durch § 354 I StPO gesetzten Grenzen | 34 | ||
1. Änderung des Schuldspruchs | 34 | ||
a) Voraussetzungen | 35 | ||
b) Auswechslung der angewendeten Strafvorschrift | 37 | ||
aa) Verschiedenartige Delikte | 38 | ||
bb) Grundtatbestand und Qualifikation | 45 | ||
(1) Grundtatbestand statt Qualifikation | 46 | ||
(2) Qualifikation statt Grundtatbestand | 49 | ||
cc) Alte und neue Fassung – milderes Gesetz | 50 | ||
dd) Versuch und Vollendung | 51 | ||
(1) Versuch statt Vollendung | 51 | ||
(2) Vollendung statt Versuch | 55 | ||
ee) Teilnahme und Täterschaft | 57 | ||
(1) Beihilfe statt Täterschaft | 57 | ||
(2) Täterschaft statt Beihilfe | 60 | ||
(3) Anstiftung | 61 | ||
ff) Fahrlässigkeit und Vorsatz | 61 | ||
c) Änderung des Konkurrenzverhältnisses | 62 | ||
aa) Tateinheit statt Tatmehrheit | 62 | ||
(1) Alle Straftatbestände in Tateinheit | 63 | ||
(2) Einzelne Straftatbestände in Tateinheit | 66 | ||
bb) Tatmehrheit statt Tateinheit | 72 | ||
cc) Gesetzeseinheit | 73 | ||
d) Wegfall einer von mehreren Verurteilungen | 74 | ||
aa) Verfahrenshindernis | 74 | ||
bb) Einstellung nach § 154 II StPO | 77 | ||
(1) Einstellung bis auf eine Tat | 79 | ||
(2) Einstellung einzelner Taten | 82 | ||
cc) Beschränkung nach § 154a II StPO | 86 | ||
dd) Fehlen tragfähiger Feststellungen | 92 | ||
e) Hinzufügung einer Verurteilung | 94 | ||
2. Verurteilung statt Freispruch | 97 | ||
3. Änderung des Rechtsfolgenausspruchs | 101 | ||
a) Festsetzung von Einzelstrafen | 103 | ||
b) Festsetzung von Gesamtstrafen | 106 | ||
aa) Berichtigung fehlerhafter Gesamtstrafe | 106 | ||
bb) Nachträgliche Gesamtstrafenbildung | 108 | ||
(1) Fehlerkorrektur | 108 | ||
(2) Härteausgleich | 110 | ||
(3) Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen | 111 | ||
cc) Herabsetzung wegen Verfahrensverzögerung | 112 | ||
dd) Anrechnung ausländischer Haft | 113 | ||
c) Bewährung | 115 | ||
d) Maßregeln der Besserung und Sicherung | 116 | ||
e) Einziehung und Verfall | 122 | ||
f) Schwere der Schuld | 124 | ||
C. Schlussfolgerungen | 127 | ||
I. Bewertung der Untersuchungsergebnisse | 127 | ||
1. Zusammenfassung der Entscheidungspraxis | 127 | ||
2. Konsequenzen der Entscheidungspraxis | 132 | ||
II. Lösungsmodelle | 137 | ||
1. Aktuelle Lösungsvorschläge | 138 | ||
a) Der Beschluss des 63. Deutschen Juristentags 2000 | 138 | ||
b) Der Entwurf der CDU/CSU-Fraktion für ein Gesetz zur Beschleunigung von Strafverfahren | 145 | ||
c) Reformpläne des Bundesjustizministeriums | 149 | ||
2. Eigener Lösungsvorschlag | 151 | ||
a) Regelungsgegenstand | 152 | ||
b) Regelungskonzept | 153 | ||
Literaturverzeichnis | 163 | ||
Sachwortverzeichnis | 169 |