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Die Reichweite des Kapitalerhaltungsgrundsatzes aus § 30 Abs. 1 GmbHG, die Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters und das Eigenkapitalersatzrecht in der GmbH

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Eichele, H. (1999). Die Reichweite des Kapitalerhaltungsgrundsatzes aus § 30 Abs. 1 GmbHG, die Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters und das Eigenkapitalersatzrecht in der GmbH. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49592-4
Eichele, Hans. Die Reichweite des Kapitalerhaltungsgrundsatzes aus § 30 Abs. 1 GmbHG, die Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters und das Eigenkapitalersatzrecht in der GmbH. Duncker & Humblot, 1999. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-49592-4
Eichele, H (1999): Die Reichweite des Kapitalerhaltungsgrundsatzes aus § 30 Abs. 1 GmbHG, die Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters und das Eigenkapitalersatzrecht in der GmbH, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-49592-4

Format

Die Reichweite des Kapitalerhaltungsgrundsatzes aus § 30 Abs. 1 GmbHG, die Finanzierungsverantwortung des Gesellschafters und das Eigenkapitalersatzrecht in der GmbH

Eichele, Hans

Schriften zum Wirtschaftsrecht, Vol. 120

(1999)

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Abstract

Die Rechtsprechung hat das Kapitalersatzrecht anhand von Fallgruppen geprägt und benutzt heute den Begriff der »Finanzierungsfolgeverantwortung«, in dem sie die Leitgedanken zu diesen Fallgruppen bündelt. Der Oberbegriff ist jedoch nur so aussagekräftig wie die einzelnen Grundgedanken, auf die er sich stützt. Bei der Untersuchung zeigt sich, daß schon diese Grundüberlegungen angreifbar sind und daß darüber hinaus auch die »Finanzierungsfolgeverantwortung« bislang nicht zum deduktionsfähigen Rechtsbegriff geworden ist.

Das Kapitalersatzrecht läßt sich auf das Kapitalerhaltungsrecht stützen. Dies zeigt sich an dessen historischer Entwicklung im GmbHG. Außerdem wird der Einfluß des Steuerrechts auf das Kapitalersatzrecht dargestellt. Im Kern geht es um die Rolle des Stammkapitals: Die Gesellschafter legen mit dem Stammkapital fest, welches Gesellschaftsvermögen ihrem Zugriff entzogen sein soll; daran knüpft ihre Finanzierungsverantwortung an. Entsprechend dem $atelos$z der Kapitalerhaltungsregeln dürfen die Gesellschafter auf das Gesellschaftsvermögen zugreifen, wenn ihre Forderung derjenigen eines Dritten entspricht. Das Eigenkapitalersatzrecht verliert so seinen Mythos und erweist sich als Unterfall der allgemeinen Kapitalerhaltungsgrundsätze; somit ist es von der materiellen Unterkapitalisierung abgrenzbar. Die bisher von der Rechtsprechung behandelten Fallgruppen lassen sich widerspruchslos lösen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A. Einleitung 11
B. Leitgedanken zur „Finanzierungsverantwortung“ in BGH-Entscheidungen 14
I. Finanzierungsverantwortung, -freiheit, -entscheidung und -risiko 14
II. Rechtsmißbrauch als Leitgedanke 16
1. Verstoß gegen Treu und Glauben 16
2. Anscheinshaftung und Verbot der Täuschung 19
3. Verbot der Risikoüberwälzung 21
III. Einfluß als Leitgedanke 22
1. Anknüpfen an Gesellschafterstellung 22
2. Einbeziehung Dritter 22
3. Einfluß auf Liquidationsmöglichkeit 25
IV. Subjektive Voraussetzungen 26
1. Erkennbarkeit der Krise und Finanzierungsentscheidung 27
2. Motive zur Unterstützung der Gesellschaft 29
V. Zwischenergebnis: Kennzeichen der Finanzierungs(folge)verantwortung 30
C. Andere Konzepte und Kritik an der „Finanzierungsfolgeverantwortung“ 32
I. Finanzierungsverantwortung als einschränkendes Zurechnungskriterium 32
1. Konzept K. Schmidts 32
2. Stellungnahme 35
II. Eigenkapitalersatzrecht als allgemeines Schadensersatzrecht 35
1. Das Gegenkonzept Reiners 36
2. Stellungnahme 37
III. Eigenkapitalersatzrecht als Ausprägung des Kapitalmarktrechts 39
1. Finanzierungsverantwortung als kapitalmarktrechtliches Prinzip 39
2. Stellungnahme 40
IV. Eigenkapitalersetzende Leistungen als stille Beteiligungen 41
V. Eigenkapitalersatzrecht als Ausdruck des Verbots der Gläubigergefährdung 44
VI. Eigenkapitalersatzrecht als Ausdruck einer Sicherungspflicht 45
VII. Eigenkapitalersatzrecht ohne ratio legis 46
D. Tragfähigkeit der einzelnen Komponenten der „Finanzierungsfolgeverantwortung“ 48
I. Vertrauensschutz bei Finanzierung durch Gesellschafter 48
II. Risikoverteilung und widersprüchliches Verhalten 53
1. Pflicht zur Entscheidung in der Krise 54
2. Risikoverteilung in der GmbH und Pflicht zur Entscheidung 56
a) Grundaussagen zur Risikozuweisung 57
b) Kapitalaufbringungsregeln und Risikozuweisung 58
c) Kapitalerhaltungsregeln und Risikozuweisung 62
d) Ergebnis zur Risikozuweisung 64
III. Methodische Kritik 66
E. Gesellschaftsvertragliche Wurzeln der Finanzierungsverantwortung 68
I. Ausgangslage und bisherige Auffassung 68
1. Gesetzgebungsmaterialien von 1892 69
a) Ges etzliches Leitbild der GmbH 69
b) Stammkapital und Gesellschaftsvermögen 72
aa) Stammkapital 73
bb) Sonstiges Gesellschaftsvermögen und Kapitalbindung in der GmbH 75
c) Zwischenergebnis 77
2. Spätere Reformüberlegungen 78
a) Ausschuß für G.m.b.H.-Recht der Akademie für Deutsches Recht 78
aa) Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals 78
bb) Behandlung von Gesellschafterdarlehen 79
b) Referentenentwurf zum GmbH-Gesetz von 1969 80
aa) Erhaltung des Stammkapitals 80
bb) Behandlung von Gesellschafterdarlehen 81
c) GmbHG-Novelle von 1980 83
3. Behandlung eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen im Steuerrecht 84
4. Ergebnis: Kapitalschutz nach den Materialien 91
II. Bisheriges Verständnis der §§ 30, 31 GmbHG 92
III. Ansatz für die werbende Gesellschaft 96
1. Lösung über § 30 Abs. 1 GmbHG unmittelbar 101
a) Vermögen, Eigenkapital und Stammkapital 101
aa) Gesellschaftsvermögen 101
bb) Eigenkapital 102
cc) Stammkapital 103
dd) Unterbilanz und Überschuldung 104
b) Wortlaut des § 30 Abs. 1 GmbHG 106
c) Kapitalerhaltung nach den Vorstellungen des GmbH-Gesetzgebers 107
d) Systematische Stellung des § 30 Abs. 1 GmbHG 108
e) Festlegung der Stammkapitalziffer durch die Gesellschafter 109
aa) Bedeutung der Festlegung des Stammkapitals 110
(1) Stammkapital und Kapitalaufbringungsregeln 110
(2) Stammkapital und Kapitalerhaltungsregeln 112
bb) Entscheidung über Stammkapital und Eigenkapital 115
cc) Funktion des Stammkapitals 116
(1) Funktion im Rahmen der Kapitalaufbringung 117
(2) Funktion im Rahmen der Kapitalerhaltung 119
dd) Eigener Regelungsinhalt der §§ 30 f. GmbHG und Finanzierungsentscheidung der Gesellschafter 122
ee) Verbindlichkeit der Finanzierungsentscheidung 124
ff) Teleologische Reduktion des § 30 Abs. 1 GmbHG 125
gg) Beweislast 127
f) Zwischenergebnis 130
2. Unterschied zu bisheriger Auffassung 131
a) Gleichstellung mit Drittverbindlichkeit, nicht Eigenkapitalcharakter 134
b) Klare Abgrenzung zur materiellen Unterkapitalisierung 136
3. Praktische Konsequenzen 137
a) Drittvergleich als Maßstab für Ausnahmen vom Verbot des § 30 Abs. 1 GmbHG 137
b) Behandlung „eigenkapitalersetzender Darlehen“ 139
aa) In der Krise gewährte Darlehen 139
bb) In der Krise stehengelassene Darlehen 139
c) Erfordernis der Kenntnis der Krise und Beweislast für Kenntnis 141
d) Kreditwürdigkeit 143
e) Eigenkapitalersetzende Bürgschaft 143
f) Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung 145
4. Funktion und Inhalt des § 31 GmbHG 147
IV. Liquidation und Insolvenz der GmbH 150
1. Kapitalbindung und Liquidation 150
2. Verhältnis der §§ 30, 31 GmbHG zu § 32 a GmbHG 153
a) Umfang der Vermögensbindung 154
b) Maßstab zur Bestimmung des „Eigenkapitalersatzcharakters“ 155
c) Beweislast 156
d) Rückforderung „eigenkapitalersetzender Leistungen“ im Konkurs bzw. im Insolvenzverfahren 157
e) Fazit 158
F. Zusammenfassung in Thesen 159
Übersicht über Fundstellen zu den BGH-Entscheidungen 163
Überblick über die Gesetzesmaterialien 168
Literaturverzeichnis 169
Stichwortverzeichnis 177