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Neumann, H. (2002). Sport auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. unter besonderer Berücksichtigung des Motorsports. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50592-0
Neumann, Hans-Peter. Sport auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen: unter besonderer Berücksichtigung des Motorsports. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50592-0
Neumann, H (2002): Sport auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen: unter besonderer Berücksichtigung des Motorsports, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50592-0

Format

Sport auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen

unter besonderer Berücksichtigung des Motorsports

Neumann, Hans-Peter

Beiträge zum Sportrecht, Vol. 9

(2002)

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Abstract

Die vorliegende Dissertation ist in einer Zeit angeregt worden, in der sich der Motorsport auf öffentlichen Verkehrsflächen in Deutschland durch eine restriktive Verwaltungspraxis und Rechtsprechung in die Defensive gedrängt fühlte. Hinzu kam die beginnende kontroverse Diskussion hinsichtlich der rechtlichen Behandlung der Inline-Skater, die bis heute aufgrund unterschiedlicher Entscheidungen der Gerichte anhält.

Ziel des Autors ist es, die Rechtsgrundlagen für die Ausübung von Sport auf öffentlichen Verkehrsflächen und insbesondere die mit deren Anwendung verbundenen Fragen umfassend zu klären und in diesem Zusammenhang auch die besondere Problematik des Motorsports aufzuarbeiten. Mit diesem umfassenden Ansatz ist die Untersuchung bisher ohne Parallele. Die Ergebnisse sind sportfreundlich. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen im Grundgesetz - insbesondere Art. 12 Abs. 1 (Berufsfreiheit) und Art. 9 Abs. 1 (Vereinigungsfreiheit) - bilden zusammen mit den »Sportförderklauseln« der Länderverfassungen die Basis für die Auslegung der sportrelevanten Vorschriften des Bundes- und Landesrechts. Den Nutzungsrahmen im einfachen Recht für die Ausübung des Sports bilden die Straßengesetze bzw. die Naturschutz- und Waldgesetze der Länder. Zentrale Bedeutung haben hierbei die Vorschriften über den jedermann zustehenden Gemeingebrauch sowie die Betretungsvorschriften. Daran anknüpfend beschäftigt sich die Straßenverkehrsordnung des Bundes mit den Sportlern auf den öffentlichen Straßen der Bundesrepublik Deutschland. Angesichts dieses komplizierten Zusammenspiels der verschiedenen sportrelevanten Regelungen schlägt Hans-Peter Neumann vor, die Straßenverkehrsordnung des Bundes - etwa anhand der »österreichischen Vorbilder« - zu überarbeiten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
1. Kapitel: Einleitung und Grundlagen 27
A. Gesellschaftliche Bedeutung des Sports 27
B. Der Lebensbereich „Sport“ 29
C. Die sportrelevanten Lebensräume 33
D. Gang der Untersuchung 37
2. Kapitel: Die verfassungsrechtlichen Grundlagen für den (des) Sport(s) 38
A. Die Stellung des Sports bzw. der Sportler im Bundesverfassungsrecht 38
I. Die Aussagen des Grundgesetzes zum Sport 38
1. Die Sportförderung des Bundes 38
2. Die „Sporteinsätze“ des Bundes im GG 42
II. Die sportrelevanten Grundrechte 46
1. Die speziellen Freiheitsrechte des Grundgesetzes 46
a) Art. 14 GG – Die Eigentumsgarantie 46
b) Art. 12 GG – Die Berufsfreiheit 47
c) Art. 11 GG – Die Freizügigkeit 52
d) Art. 9 Abs. 1 GG – Die Vereinigungsfreiheit 54
aa) Die Gewährleistungen 54
bb) Speziell: Die externe Betätigungsfreiheit 57
e) Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG – Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit 64
2. Art. 2 Abs. 1 GG – Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Die allgemeine Handlungsfreiheit 68
B. Die Stellung des Sports und der Sportler im Landesverfassungsrecht 70
I. Die Aussagen der Landesverfassungen zum Sport 70
II. Die Grundrechtssituation des Sports in den Landesverfassungen 71
1. Art. 141 Abs. 3 S. 1 BayVerf – Das Recht auf Erholung in freier Natur 71
a) Allgemeines 71
b) Einzelheiten der Gewährleistungen 74
c) Das Gebot der Gemeinverträglichkeit 76
d) Verhältnis zum Bundesrecht 78
aa) Art. 142 GG 78
bb) Art. 31 GG 81
2. Erholungsrechte in anderen Verfassungen 85
3. Weitere sportrelevante Grundrechte in den Landesverfassungen 87
4. Die Bedeutung der Landesgrundrechte bei der Anwendung von Bundesrecht 89
a) Die Anwendung der Prozeßordnungen 89
b) Die Anwendung von materiellem Bundesrecht 91
c) Ergebnis 93
III. Das Staatsziel „Sport“ in den Landesverfassungen 94
1. Die landesverfassungsrechtlichen Regelungen 94
2. Die Bedeutung eines Staatsziels 96
3. Die inhaltliche Gewährleistung der Staatsziele 99
a) Die Förderung 100
b) Die Schutzpflicht 102
c) Die „Pflege“ 103
d) Der Adressat des Staatsziels 104
aa) Allgemein 104
bb) Speziell: Die Landesverwaltung als Adressat eines Staatsziels 107
(1) Die Verwirklichung eines Staatsziels durch die Verwaltung 107
(2) Die Bedeutung des landesverfassungsrechtlichen Staatsziels bei der Anwendung von materiellem Bundesrecht 108
3. Kapitel: Der Nutzungsrahmen für die Sportausübung auf öffentlichen Straßen 114
A. Die straßenrechtliche „Rahmennutzungsordnung“ für die Sportausübung 114
I. Widmung zur öffentlichen Sache 114
II. Der Gemeingebrauch 116
1. Abstrakte Festlegung des Nutzungsstatuts 116
2. Die Inhaltsschranken des Gemeingebrauchs 117
a) Benutzung der Straße „im Rahmen der Widmung“ und „zum Verkehr“ 117
aa) Die historische Entwicklung des Verkehrsbegriffs 119
bb) Der Einfluß des Straßenverkehrsrechts auf den straßenrechtlichen Verkehrsbegriff 122
(1) Die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung 123
(2) Der Vorbehalt des Straßenrechts 125
(3) Der Vorrang des Straßenverkehrsrechts 128
cc) Erweiterung mittels der Bundesgrundrechte (sog. kommunikativer Verkehrsbegriff) 131
dd) Zwischenergebnis 140
ee) Sport als „Verkehr“ im Sinne des Straßenrechts 143
b) Benutzung der Straßen „im Rahmen der Straßenverkehrsvorschriften“ 154
c) Benutzung der Straße innerhalb der verkehrsüblichen Grenzen 155
d) Benutzung der Straße im Rahmen der Gemeinverträglichkeit 168
B. Der Nutzungsrahmen im Naturschutz- und Waldrecht 173
I. Die Betretungsvorschriften 173
1. Anwendungsbereich und Abgrenzung zum Straßenrecht 173
2. Die Rechtsnatur des Betretungsrechts 177
3. Der Inhalt der öffentlich-rechtlichen Betretungsvorschriften 180
a) Das „Betreten“ 180
b) Der Erholungszweck 183
c) Die Gemeinverträglichkeit 188
II. Weitergehende privatrechtliche Möglichkeiten der Nutzung 189
III. Die Einschränkungsmöglichkeiten in bezug auf die Nutzungen 193
1. Die generellen Regelungen 193
a) Die Eingriffsregelungen 193
b) Die besonderen Regelungen für Schutzgebiete 198
c) Weitere „absolut“ geltende Bestimmungen 200
2. Die Einschränkungen des öffentlich-rechtlichen Betretungsrechts 200
a) Die gesetzlichen Einschränkungen 200
b) Die behördlichen Regelungskompetenzen 201
IV. Das Verhältnis zum Straßenverkehrsrecht 203
4. Kapitel: Die Zulässigkeit der Ausübung des Sports unter besonderer Berücksichtigung der für den Motorsport relevanten Bestimmungen – Sportausübung und Straßenverkehrsrecht 210
A. Die historische Entwicklung der sportrelevanten Straßenverkehrsvorschriften 210
I. Die ersten Schritte zur „Emanzipation“ des Straßenverkehrsrechts 210
II. Das reichseinheitliche Straßenverkehrsrecht seit 1933 215
III. Die Nachkriegsentwicklung 218
IV. Der Erlaß der StVO des Jahres 1970 und die Folgeentwicklung 220
B. Die „Sportrechtslage“ in der Straßenverkehrsordnung 224
I. § 29 Abs. 1 StVO (i. V. m. § 46 Abs. 2 StVO) 225
1. Der Tatbestand 225
a) Der Anwendungsbereich 225
b) Rennen 226
c) „Sind verboten“ 228
2. Rechtsfolge: Verbot mit Ausnahmevorbehalt 229
a) Der dogmatische Ausgangspunkt der Ausnahmebewilligung 229
b) Die „Ausnahmesituation“ als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal? 231
c) § 46 Abs. 2 S. 1 StVO als Ermessensentscheidung 233
aa) Grundsätzliches 233
bb) Das Regel-/Ausnahmeverhältnis 234
cc) § 46 Abs. 2 S. 1 StVO, ein Fall des intendierten Ermessens? 236
(1) Allgemeines zum intendierten Ermessen 236
(2) Anwendung 240
dd) Die in die Abwägung einzubeziehenden Belange 243
(1) Der „Entscheidungsrahmen“ der Straßenverkehrsbehörden 243
(2) Die wichtigsten behördlichen Belange im Detail 246
(3) Die Belange des Motorsports 257
ee) Ergebnis 260
3. Überlegungen de lege ferenda 261
4. Formelle Fragen der Erteilung der Ausnahmegenehmigung 263
II. § 29 Abs. 2 StVO 267
1. Der Tatbestand 267
a) Die Veranstaltung 267
b) Mehr als verkehrsübliche Inanspruchnahme der Straße 268
2. Rechtsfolge: Ermessen 269
3. Das Verhältnis zu §§ 46 Abs. 2 S. 1 i. V. m. 29 Abs. 1 StVO 269
III. §§ 31 und 24 StVO 270
Zusammenfassung und Ergebnisse 272
Literaturverzeichnis 275
Stichwortverzeichnis 307