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Videotechnik im Strafverfahren

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Style

Swoboda, S. (2002). Videotechnik im Strafverfahren. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50912-6
Swoboda, Sabine. Videotechnik im Strafverfahren. Duncker & Humblot, 2002. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50912-6
Swoboda, S (2002): Videotechnik im Strafverfahren, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50912-6

Format

Videotechnik im Strafverfahren

Swoboda, Sabine

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 149

(2002)

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Abstract

Sabine Swoboda befasst sich mit den Einsatzmöglichkeiten von Videosimultanübertragungen und Videodokumentationen im Strafverfahren. Sie zeigt auf, wie mit Hilfe der neuen Medien Wege zu einem besseren strafverfahrensrechtlichen Zeugenschutz beschritten werden können, ohne dass Verteidigungs- und Teilnahmerechte des Beschuldigten hierunter leiden müssen. Zudem geht die Autorin der Frage nach, wie die neuen Medien für den Beschuldigten selbst nutzbar gemacht werden können und welche Einsatzmöglichkeiten sich für die Videotechnik aus den geplanten Reformen des Strafverfahrens ergeben.

Ausgangspunkt der Untersuchung sind §§ 58 a, 168 e, 247 a, 255 a StPO des 1998 in Kraft getretenen Zeugenschutzgesetzes sowie ausländische Einsatzmodelle und Einsatzideen. Auf ihrer Grundlage entwickelt die Autorin Gesetzesentwürfe, die eine Verwendung von Videotechnik als Übertragungs- und Speichermedium für das Strafverfahren effektiver und einfacher gestalten sollen. Dabei achtet sie auch darauf, die deutsche Strafverfahrensordnung mit internationalen Vorgaben für den Einsatz neuer Medien im Strafverfahren, wie sie beispielsweise das EuRHÜbk vom 29. Mai 2001 enthält, in Einklang zu bringen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung: Videotechnik im Strafverfahren 19
1. Teil: Die verfassungsrechtliche Ausgangsposition – Der Dreiklang aus Zeugenschutz, Beschuldigtenrechten und Strafverfolgungsinteressen 26
A. Zeugenpflichten – Zeugenrechte 26
1. Die betroffenen Grundrechte 29
a) Achtung der Menschenwürde, Art. 1 Abs. 1 GG 29
b) Schutz der Persönlichkeit, Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG 31
c) Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG 32
d) Sonstige Grundrechtspositionen 35
2. Grundrechte als Abwehrrechte gegen die Inanspruchnahme als Zeuge 36
3. Zeugenschutz als eine der objektiv-rechtlichen Werteordnung entstammende Schutzpflicht des Staates 38
4. Weitere Rechtsgrundlagen einer Zeugenschutzpflicht des Staates 40
a) Fairnessprinzip 40
b) Sozialstaatsprinzip 43
c) Sonderopfergedanke 45
B. Strafverfolgung im Konflikt mit Zeugenschutzbelangen 46
1. Rechtsfrieden durch eine funktionstüchtige Strafrechtspflege 46
2. Elemente der Abwägung zwischen Zeugenschutz und Aufklärungsinteresse 48
C. Gegenpositionen des Beschuldigten 50
D. Zusammenfassung 54
2. Teil: Entstehung des Zeugenschutzgesetzes 56
A. Das Zeugenschutzgesetz, Gesetzgebungsverfahren und Ergebnis 56
B. Zeugenschutz in der Gesetzgebung vor dem Zeugenschutzgesetz 62
1. Das Strafverfahrensänderungsgesetz von 1979 62
2. Das Opferschutzgesetz von 1986 63
a) Schutz vor Bloßstellung, § 68 a StPO 63
b) Öffentlichkeitsausschluss zum Schutz von Persönlichkeitsrechten, § 171 b GVG 64
c) Vorübergehende Entfernung des Angeklagten nach § 247 S. 2 StPO 64
3. Das Organisierte Kriminalitätsgesetz 1992 66
a) Geheimhaltung von Wohnort oder Identität, § 68 StPO 66
b) Ausschluss der Öffentlichkeit, § 172 Nr. 1 a und Nr. 4 GVG 69
4. Weitere opfer- und zeugenschützende Vorschriften im Überblick 69
a) Zeugnisverweigerungsrechte, insbesondere nach §§ 52, 55 StPO 69
b) Zurückweisung sachfremder Fragen, § 241 Abs. 2 StPO 70
c) Besondere Rücksichtnahme auf kindliche und jugendliche Zeugen 70
d) Weitere Tatbestände zum Ausschluss der Öffentlichkeit, § 172 GVG 71
e) Sondervorschriften für den aus der Straftat Verletzten sowie verletzliche Zeugen 71
f) Zeugenbeistand und Hinweispflichten des Staatsanwalts 73
g) Befreiung des Zeugen von seiner Zeugenpflicht 73
h) Zeugenschutz im Ermittlungsverfahren 75
5. Zusammenfassung 75
C. Anfänge einer Diskussion über Videotechnik im Strafverfahren 77
1. Einsatz von Videotechnik zum Schutz (anonymer) gefährdeter Zeugen 77
2. Einsatz zum Schutz kindlicher Zeugen 80
a) Closed Circuit Television (CCTV) und Videoaufzeichnungen 81
b) Das Verfahren vor dem LG Mainz 83
3. Einsatz zur Verfahrensbeschleunigung 88
D. Erfahrungen mit der Videotechnik im Ausland 90
1. Vereinigte Staaten von Amerika 91
a) „Confrontation Rule“, „Hearsay Evidence“ und Vernehmungsaufzeichnungen 92
b) Closed Circuit Television für kindliche und verletzliche Zeugen 95
c) Videovernehmung von Auslandszeugen 98
2. England und Wales 99
a) Criminal Justice Act 1988 und 1991 100
b) Youth Justice and Criminal Evidence Act 1999 106
3. Nordirland 109
4. Kanada 110
5. Österreich 112
a) Vernehmungsaufzeichnungen und ihre Einspielung in die Hauptverhandlung 112
b) Videosimultanübertragung von Vernehmungen 116
6. Schweiz 119
a) Konfrontationsvermeidung nach Art. 5 OHG 119
b) Kritische Stimmen zum Opferhilfegesetz 120
c) Bemerkungen zur Parteiöffentlichkeit des Vorverfahrens 121
7. Italien 123
a) Videokonferenz mit dem inhaftierten Angeklagten 123
b) Videokonferenz mit gefährdeten Zeugen sowie Auslandszeugen 127
8. Schweden 128
9. Niederlande 129
10. Zusammenfassung 131
E. Bisherige Erfahrungen und Reformanstöße aus den Ländern 132
F. Zusammenfassung 141
3. Teil: Simultanübertragung von Vernehmungen in der Hauptverhandlung nach § 247 a StPO 143
A. Das Gesetz im Überblick 143
1. § 247 a StPO als Kompromiss unterschiedlicher Verfahrenszielsetzungen 144
2. Beispiele zur Tatbestandskonkurrenz 145
B. Die „Gefährdungsalternative“, § 247 a S. 1 Hs. 1 StPO 146
1. Die hohe Anwendungsschwelle des Tatbestandes 148
a) Die Voraussetzungen der Gefährdungsalternative in Abgrenzung zum Ausschlusstatbestand des § 247 S. 2 StPO 148
b) Zu den praktischen Schwierigkeiten einer Subsumtion unter den Tatbestand 150
c) Exkurs: Die geschützten Zeugengruppen und ihre spezielle Belastungssituation 151
aa) Die Bedrohungssituation der an Leib und Leben gefährdeten Zeugen 151
(1) Empirische Ergebnisse 152
(2) Folgen für eine Gefährdungsprognose i.S.d. § 247 a S. 1 Hs. 1 StPO 153
(3) Nutzen der Simultanübertragung 154
bb) Belastungserleben besonders verletzlicher Zeugen 154
(1) Die Straftat und ihre Folgen 154
(2) Sekundäre Viktimisierung durch den sozialen Nahraum 155
(3) Belastungen durch das Strafverfahren 156
(4) Fazit für eine Gefährdungsprognose i.S.d. § 247 a S. 1 Hs. 1 StPO 160
d) Notwendige Konsequenzen für die Strenge der Tatbestandsvoraussetzungen 162
2. Tatbestandsstrenge und Subsidiarität: Die Widersprüchlichkeit des Gesetzes 164
a) Erklärungsversuche zur Subsidiarität der Videovernehmung 167
b) Optimale Sachaufklärung als Maßstab des Gesetzes 169
c) Entschärfung der Subsidiarität durch Verknüpfung der Ausschlussregelung des § 247 S. 2 StPO mit audiovisuellen Übertragungsmöglichkeiten 171
d) Vorteil der vorgeschlagenen Änderungen: Flexible Schutzlösungen innerhalb der Tatbestände der §§ 247 a S. 1 Hs. 1 und 247 S. 2 StPO 175
e) Subsidiarität zu weiteren zeugenschützenden Vorschriften 176
3. Die Vernehmungsübertragung gemäß den Anforderungen des § 247 a S. 3 StPO 176
a) Die praktische Ausgestaltung unter Beachtung rechtlicher Anforderungen an die Qualität einer Vernehmung über CCTV 179
aa) Die bildtechnische Übermittlung 179
bb) Die akustische Verbindung 183
cc) Weitere Anforderungen an eine audiovisuell vermittelte Vernehmung in der Hauptverhandlung 184
b) Glaubwürdigkeitsbeurteilung und CCTV 185
c) Sonderproblem: Vernehmung unter optischer und akustischer Abschirmung 189
aa) Zum Argument der fehlenden Rechtsgrundlage 193
bb) Sachaufklärung, Glaubwürdigkeitsbeurteilung und Verteidigungsrechte 195
cc) Die Würde des Gerichtsverfahrens 197
dd) Entgegenstehende Schutzinteressen des Zeugen 198
ee) Missbrauchsgefahr 198
ff) Die europäische Sichtweise 199
gg) Zusammenfassung 200
4. Gedanken über eine Kombination der Vernehmung nach § 247 a S. 1 Hs. 1 mit § 223 StPO de lege lata und de lege ferenda 200
a) Zur Vernehmung durch eine nichtrichterliche Vernehmungsperson 201
b) Vernehmung durch den kommissarischen Richter in Verknüpfung mit einer Simultanübertragung in die Hauptverhandlung 203
aa) Systematische Stellung der kommissarischen Vernehmung im Strafverfahren 203
bb) Die Voraussetzungen des § 223 StPO im Spiegel zeugenschützender Notwendigkeiten 205
cc) Sinn und Umsetzbarkeit einer gesetzlichen Lösung 209
dd) Zusammenfassung 212
c) Simultanübertragung einer kommissarischen Vernehmung außerhalb der Hauptverhandlung 212
aa) Analogieschluss zu § 247 a StPO 212
bb) Ausweitung der Übertragungsmöglichkeiten zum Vorteil des Angeklagten 213
cc) Zusammenfassung 216
5. Ausschluss der Revision nach § 247 a S. 2 StPO 216
a) Ausschluss der Anfechtungsmöglichkeiten des Zeugen 217
b) Ausschluss der Revisionsmöglichkeiten, §§ 247 a S. 2, 336 S. 2 StPO 218
aa) Grundsätzliches aus den Entscheidungen des BGH 219
bb) Der „teleologische“ Ansatz Schlüchters 222
cc) Ausschnitte aus der Literatur zum Problemkreis des Anfechtungsausschlusses 224
dd) Die Aufarbeitung der Problematik bei Diemer 227
(1) Die Tatbestandsseite 228
(2) Die Rechtsfolgen- oder Ermessensseite 229
(3) Würdigung der Einteilung 231
(4) Rückkehr zu den Fallbeispielen 232
c) Eigener Lösungsvorschlag 233
6. Zusammenfassung zur Gefährdungsalternative 235
a) Audiovisuelle Zuschaltung des Beschuldigten bei kommissarischer Vernehmung 236
b) § 247 StPO in Kombination mit videotechnischen Übertragungselementen 236
c) Videosimultanvernehmung 237
C. Die Simultanübertragung unter den Voraussetzungen des § 247 a S. 1 Hs. 2 StPO („Erreichbarkeitsalternative“) 237
1. Vorbemerkungen zur Gesetzessystematik 239
a) Die verwendeten Begrifflichkeiten: Zum inneren Zusammenhang der §§ 251 Abs. 1, 223 und § 244 Abs. 3 S. 2, 5. Var. StPO und zum erweiterten „Erreichbarkeitsbegriff“ des BGH 239
b) Grundlegendes zur Wahrheitserforschungspflicht in § 247 a S. 1 Hs. 2 StPO 241
2. Videovernehmung unter den Voraussetzungen § 251 Abs. 1 Nr. 2 StPO 243
a) Der „gesperrte“ Kinderzeuge 244
aa) Sperrerklärung und rechtliche Gegenmaßnahmen 244
bb) Die Vernehmungsübertragung als Alternative? 246
cc) Zusammenfassung 247
b) Die gesperrte V-Person und der gefährdete Zeuge 248
aa) Die behördliche Sperrung der Beweisperson und ihre Folgen 248
bb) Die behördliche Sperrung als Voraussetzung einer Vernehmungsübertragung 250
cc) Die Einordnung der Videovernehmung in die Drei-Stufen-Theorie 253
c) Die „erweiterte Erreichbarkeit“ des Auslandszeugen 254
aa) Die Unerreichbarkeit des Auslandszeugen anhand „klassischer“ Fallgruppen 255
(1) Grundloses Ausbleiben bzw. Verweigerung des Zeugen zu Erscheinen 255
(2) Unerreichbarkeit wegen Tatbeteiligung und Befürchtung eigener Strafverfolgung 259
(3) Verweigerung der Überstellung eines im Ausland inhaftierten Zeugen 260
(4) Zusammenfassung: Beibringungsbemühungen und Videotechnik 263
bb) Notwendige gerichtliche Aufklärungshandlungen in systematischer Abstufung 265
(1) Vorprüfung: Die Erforderlichkeit des Zeugenbeweises, §§ 247 a S. 1 Hs. 2, 244 Abs. 5 S. 2 StPO 265
(2) Vernehmung unmittelbar persönlich vor dem erkennenden Gericht 266
(3) Videovernehmung 268
(4) Beweisaufnahme mit Beweissurrogaten 278
cc) Erste Erfahrungen mit Vernehmungen ins Ausland 282
dd) Problembereiche der grenzüberschreitenden Vernehmung, insbesondere bei einer direkten Kombination von kommissarischer Vernehmung und Hauptverhandlung 284
ee) Erweiterte Möglichkeiten der Rechtshilfe: Ein Überblick über wichtige internationale Normen 287
(1) Videokonferenzen nach Art. 10 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 29. Mai 2000 287
(2) Telefonkonferenz nach Art. 11 des Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vom 29. Mai 2000 294
(3) Videokonferenz und Videographie vor Internationalen Strafgerichtshöfen 296
(4) Elektronische Beweismittel nach Art. 32 des Corpus Juris 298
3. Die Übertragung unter den Voraussetzungen des § 251 Abs. 1 Nr. 3 StPO 302
a) Zur „Unzumutbarkeit“ des persönlichen Erscheinens 303
b) Videovernehmung als vermittelndes Element 303
c) Konkurrenz zu Vernehmungssurrogaten 304
d) Zusammenfassung 305
4. Zeugenschutz durch die Hintertür: § 251 Abs. 1 Nr. 4 StPO 305
a) Pro und Contra einer einverständlichen Lösung 306
b) Videovernehmung auf der Basis eines „stillschweigenden“ Einverständnisses? 309
5. Zum Anfechtungsausschluss bei § 247 a S. 1 Hs. 2 StPO 310
a) Anfechtungsausschluss als Redaktionsversehen? 310
b) Streit um die Reichweite des Anfechtungsausschlusses 311
c) Ergebnis 313
6. Zusammenfassung der Ergebnisse zu § 247 a S. 1 Hs. 2 StPO 313
4. Teil: Videosimultanübertragung bei der Vernehmung anderer Beweispersonen 315
A. Die Videovernehmung des Sachverständigen 315
1. Vergleichbarkeit der Rechtsposition von Zeuge und Sachverständigem 316
2. Zulässigkeit eines Analogieschlusses zu § 247 a StPO 318
3. Vorschlag einer gesetzlichen Formulierung in § 247 a V-StPO 319
B. Videovernehmung des (Mit-)Beschuldigten 320
1. Ausschluss einer Analogielösung zu § 247 a StPO 320
2. Lösungsmöglichkeiten de lege ferenda? 322
a) Zum Postulat der ununterbrochenen Anwesenheit des Angeklagten 323
b) Videotechnik als Schutzinstrument für den Beschuldigten 325
c) Technische und rechtliche Mindestgarantien 326
d) Gesetzgebungsvorschlag 327
5. Teil: Die simultan übertragene Vernehmung im Ermittlungsverfahren, § 168 e StPO 329
A. Die Ziele des § 168 e StPO im Überblick 330
1. Verletzliche Zeugen als Hauptzielgruppe 331
2. Die schwierige Situation bedrohter Zeugen 331
3. Das besondere Zusammenspiel von Simultanübertragung nach § 168 e StPO und Vernehmungsaufzeichnung nach § 58 a StPO 333
a) Fallbeispiele aus dem Bereich der organisierten Kriminalität 333
b) Die besondere Problematik des kindlichen Zeugen 334
B. Zur Ausgestaltung einer simultan übertragenen Vernehmung nach § 168 e StPO 336
1. Das „Mainzer Modell“ als Vorbild der ermittlungsrichterlichen Vernehmung 336
2. Die Schwierigkeiten in der Umsetzung des § 168 e StPO 337
3. Angleichung der Voraussetzungen des § 168 e S. 1 StPO an die des § 247 a Abs. 1 V-StPO 340
a) „Dringende Gefahr eines schwerwiegenden Nachteils für das Wohl des Zeugen“ 340
b) Subsidiarität 342
4. Die Mitwirkungsbefugnisse von Verteidigung und Beschuldigtem auf dem Weg in ein „partizipatorisches Ermittlungsverfahren“? 345
a) Anwesenheitspflicht, § 168 c StPO 347
b) Frühzeitige Verteidigerbestellung, § 141 Abs. 3 StPO 351
c) Akteneinsicht, § 147 StPO 353
d) Exkurs: Zu den Reformentwürfen für ein „partizipatorisches Vorverfahren“ 354
5. Wortprotokoll oder „Verschriftung“, §§ 168, 168 a StPO? 359
6. Technische Anforderungen an eine Übertragung nach § 168 e S. 2 StPO 363
7. Ausschluss der Anfechtbarkeit, § 168 e S. 5 StPO 364
a) Wirkungen auf die Beschwerderechte der §§ 304 Abs. 2, 305 S. 2 StPO 365
b) Wirkungen für eine Revision 366
C. Zusammenfassung 367
6. Teil: Videodokumentierte Zeugenvernehmungen im Hauptverfahren 369
A. Vernehmungsdokumentation in Bild und Ton 372
1. Vernehmungsdokumentation auf der Grundlage des § 58 a StPO 373
a) Geltungs- und Anwendungsbereich der Vorschrift 374
b) Die Dokumentationsmodalitäten des § 58 a Abs. 1 StPO 376
aa) Die Fakultativermächtigung des § 58 a Abs. 1 S. 1 StPO 376
(1) Notwendige Orientierung am Maßstab der Verhältnismäßigkeit 376
(2) Bemerkungen zur Dokumentationstechnik 377
bb) Die Aussage eines jugendlichen Zeugen und § 58 a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StPO 378
cc) Beweissicherung nach § 58 a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO 380
c) Zur Durchsetzbarkeit der Duldungspflicht mit Zwangsmaßnahmen 382
d) Verwendungsbeschränkung nach § 58 a Abs. 2 StPO 383
e) Akteneinsicht in die Vernehmungsaufzeichnung 384
aa) Der zur Einsicht berechtigte Personenkreis 384
bb) Schranken der Akteneinsicht des Verteidigers, § 147 Abs. 2 StPO 386
(1) Akteneinsicht im Vorfeld der mitgeschnittenen Zeugenvernehmung 386
(2) Akteneinsicht nach Abschluss der audiovisuell dokumentierten Vernehmung 386
cc) Mitgabe von Aufzeichnungskopien nach § 147 Abs. 4 StPO 389
(1) Kritik an den gegenwärtigen Reformvorhaben des Bundesrates und der Länder 391
(2) Beschränkte Weiterleitungsbefugnisse als Lösung 392
(3) Folgerungen für eine Konkretisierung des Tatbestandesmerkmals der „wichtigen Gründe“ in § 147 Abs. 4 StPO 394
dd) Schranken der Akteneinsicht des Beschuldigten gemäß § 147 Abs. 7 StPO 394
ee) Schranken der Akteneinsicht für den weiter einsichtsberechtigten Personenkreis 395
f) Vorschlag für eine Neufassung von § 58 a V-StPO 396
2. Besonderheiten einer Vernehmungsdokumentation nach den Voraussetzungen des § 247 a S. 4 StPO 397
B. Die Verwertbarkeit der Bild-Ton-Aufzeichnungen von Zeugenvernehmungen in der Hauptverhandlung nach Maßgabe des § 255 a StPO 399
1. Die Anfänge des § 255 a StPO: Umsetzungshindernisse im Gerichtsalltag 401
2. Die Verwendung der Aufzeichnung nach § 255 a Abs. 1 StPO 405
a) Die Ersetzung der Zeugenaussage gemäß §§ 255 a Abs. 1, 251 StPO 406
aa) Die Tatbestandsvoraussetzungen des § 251 Abs. 1 Nr. 2 bis 4 StPO 406
bb) Der Tatbestand des § 251 Abs. 1 Nr. 1 StPO 409
cc) Der Tatbestand des § 251 Abs. 2 StPO 409
dd) Sonderproblem: Die fehlerhafte Vernehmungsaufzeichnung und ihre Ersatzverwertung über § 251 Abs. 2 S. 2 StPO bzw. auf der Grundlage des Einverständnisses aller Beteiligten und die Widerspruchslösung des BGH 411
b) Das Verbot der Aussageersetzung gemäß § 252 i.V.m. § 52 StPO 412
aa) Umgehungsmechanismen aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung 413
bb) Problematik des formlosen Vorhalts 414
cc) Der Verzicht des Zeugen auf das Verwertungsverbot des § 252 StPO 417
c) Gedächtnisunterstützung und Behebung von Widersprüchen, § 253 StPO 418
3. Die Verwendung von Vernehmungsaufzeichnungen nach Maßgabe des § 255 a Abs. 2 StPO 419
a) Die Voraussetzungen einer Ersetzung nach § 255 a Abs. 2 S. 1 StPO 419
aa) Abstrakte Anknüpfungspunkte: Alter des Zeugen und Katalogstraftat 419
bb) Anweisungen zu Herstellung und Qualität der ersetzenden Videokonserve 423
(1) Mindestvoraussetzungen an eine frühere Mitwirkung der Beteiligten 423
(2) Die bloße „Gelegenheit“ zur Mitwirkung 424
(3) Entwurf eines § 255 a Abs. 2 V-StPO 427
cc) Ausweichmöglichkeiten 427
b) Die Problematik der ergänzenden Vernehmung, § 255 a Abs. 2 S. 2 StPO 428
aa) Anspruch auf ergänzende Vernehmung? 428
bb) Zum Maßstab der Amtsaufklärungspflicht und des Beweisantragsrechts 429
cc) Absolute Grenzen einer ergänzenden Inanspruchnahme des Zeugen 430
c) Abschließende Bemerkungen zum Interessendreieck von Zeugenschutz, Wahrheitserforschung und Beschuldigtenrechten im Rahmen des § 255 a Abs. 2 StPO 431
C. Videoaufzeichnungen in der Revisionsinstanz und § 261 StPO 433
1. Die tatrichterliche Beweiswürdigung in der Revisionsinstanz 433
2. Beispiele für eine Fehlerhaftigkeit der fundierenden Tatsachen 434
3. Der besondere Nutzen der Vernehmungsaufzeichnung in der revisionsgerichtlichen Kontrolle 436
4. Gesetzgebungsvorschläge für eine Protokollierung von Vernehmungen in der Hauptverhandlung 438
D. Zusammenfassung: Vernehmungsaufzeichnung und Verwertung 439
7. Teil: Die Dokumentation von Beschuldigtenvernehmungen in Bild und Ton 442
A. Die Vorteile einer Videodokumentation 443
B. Verwertung einer Vernehmungsdokumentation in der Hauptverhandlung 447
1. Die Verwertung von Bild-Ton-Aufzeichnungen in den Fällen des § 254 StPO 449
2. Verwertung von Aufzeichnungen von nichtrichterlichen Beschuldigtenvernehmungen 450
C. Zusammenfassung 452
8. Teil: Zusammenfassung und Ausblick 453
A. Zusammenfassung: Videotechnik im Strafverfahren 453
1. Einsatz neuer Medien bei der Videosimultanübertragung 454
2. Videotechnik als Speichermedium 459
3. Würdigung 462
B. Überblick über die erarbeiteten Gesetzesentwürfe 463
Anhang: Gesetzestexte verschiedener Staaten 467
A. Auszüge aus der österreichischen Strafprozessordnung 1975 in der durch das Strafprozessänderungsgesetz 1993 geänderten Fassung 467
B. Auszug aus dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 469
Literaturverzeichnis 470
Sachwortverzeichnis 497