Abhandlungen zur Rechtssoziologie
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Abhandlungen zur Rechtssoziologie
Ausgewählt und eingeleitet von Thomas Würtenberger
Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 77
(1995)
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About The Author
Geboren im Jahr 1935 in Berlin, aufgewachsen in Danzig und Hannover. 1955–1959 Studium der Rechte an der Freien Universität Berlin, anschließend Assistent (Prof. Dr. Ernst E. Hirsch) und Studium der Soziologie (Prof. Dr. René König); 1961 Promotion zum Dr. iur. an der Freien Universität Berlin; 1964 Große Juristische Staatsprüfung in Berlin. 1968 Habilitation und venia legendi für die Fächer Rechtssoziologie, Handelsrecht und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. 1969–1973 Wissenschaftlicher Abteilungsvorsteher und Prof. an der Universität Bielefeld; 1973–2002 o. Professor für Arbeitsrecht, Immaterialgüterrecht, Medienrecht und Rechtssoziologie der Universität Zürich. Seit 1974 zugleich Honorarprofessor an der Universität Freiburg (Br.).Geschäftsführender Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht (München) und wissenschaftlicher Direktor des Europäischen Instituts für Rechtspsychologie (Zürich).Publikationen: www.eirp.ch/rehbinder/publikation/Publikationen von Manfred Rehbinder.htmlAbstract
Die Ausgabe der Rechtssoziologischen Schriften von Manfred Rehbinder aus Anlaß seines 60. Geburtstages faßt seine wichtigsten Beiträge zu Methoden- und Grundsatzfragen der Rechtssoziologie zusammen. Seine Orientierung an den großen Traditionslinien der Rechtssoziologie und eine vergleichende Rechtssoziologie geben immer wieder Anlaß zu kritischer Mahnung, die von intellektuellem Humanismus und vom Streben nach sozialer Gerechtigkeit getragen ist. Unter diesem Blickwinkel einer kritischen Rechtssoziologie findet manche methodische Strömung ihre berechtigte Kritik. Ein weiteres Leitmotiv ist die interdisziplinäre Kooperation zwischen Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik. Die Erkenntnisgrenzen der einzelnen Disziplinen werden abgesteckt und zugleich die Erkenntnismöglichkeiten des interdisziplinären Dialogs nachgezeichnet.Die Beiträge zu den klassischen rechtssoziologischen Themen sind von bleibender Aktualität. Dies gilt nicht nur für die Pluralismus- und Demokratietheorie oder für Ursachen und Bekämpfung der Diskriminierung, die jüngst wieder zu einem bedrängenden politischen Thema wurde. Umgekehrt gilt auch: Die modernen Fragestellungen, etwa des Zugangs zum Recht in der Prozeßsoziologie, die den Arbeiten von Manfred Rehbinder wesentliche Anregungen verdankt, werden vor dem Hintergrund der historisch bewährten rechtssoziologischen Methode entwickelt. Darüber hinaus finden sich grundsätzliche Anregungen für eine Verfassungssoziologie, die Grundlage der Verfassungsdogmatik zu sein hat. In der Tat führt eine Rechtsfindung, die auf die Einbeziehung der Erkenntnisse der Rechtssoziologie verzichtet, zu verfehlten Formen der Gefühlsjurisprudenz. Die anthropologischen Wurzeln der Grundrechte bei der Grundrechtsdogmatik, die rechtspsychologischen Voraussetzungen des Vertrauens in die Rechtssätze bei der Rückwirkungsdogmatik, die Bestimmung der Grenzen der Privatautonomie zwischen Freiheit und Pflicht zu sozialer Kooperation oder die soziologischen Grundlagen der Fehlentwicklung der modernen repräsentativen Demokratie liefern der Fortentwicklung des Verfassungsrechts, aber auch der politischen Praxis Anlaß für ein Überdenken überkommener Positionen.Neben diesen Grundsatzfragen ist die Praxisorientierung ein wichtiges Leitmotiv des rechtssoziologischen Werkes von Manfred Rehbinder. Ein Vermessen sozialer Felder mit ihren rechtlichen Regelungen, Machtkonstellationen, Verhaltensweisen, Konflikten und Erwartungen bildet die feste Basis für Reformvorschläge. Keine soziologische Theorie der Rechtsentwicklung um der "großen", und damit die bunte Landkarte der Realität aus den Augen verlierenden Theorie willen, sondern soziologische Theorie für die Praxis des Rechts, ebenso für die Dogmatik wie für die Rechtspolitik, ist das Anliegen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhalt | 5 | ||
Vorwort des Herausgebers | 7 | ||
Die Diskriminierung: Ihre Ursachen und ihre Bekämpfung | 11 | ||
I. Der soziale Sachverhalt der Diskriminierung und seine Bewertung durch die Rechtsordnung | 11 | ||
II. Diskriminierung und ihre Ursachen | 17 | ||
III. Diskriminierung und ihre Bekämpfung | 26 | ||
Die Rechtstatsachenforschung im Schnittpunkt von Rechtssoziologie und soziologischer Jurisprudenz | 31 | ||
I. Die Rechtstatsachenforschung in der Sicht von ARTHUR NUSSBAUM | 32 | ||
II. Die erkenntnistheoretische Trennung von Rechtssoziologie und soziologischer Jurisprudenz | 38 | ||
III. Rechtstatsachen als soziologische Daten | 43 | ||
IV. Rechtstatsachenforschung als seinswissenschaftlicher Bestandteil der soziologischen Jurisprudenz | 50 | ||
1. Rechtstatsachenforschung im Rahmen der Rechtsdogmatik | 50 | ||
2. Rechtstatsachenforschung als Grundlage der Rechtspolitik | 58 | ||
V. Rechtstatsachenforschung als empirischer Teil der Rechtssoziologie | 60 | ||
Der Tankstellenvertrag im Blickfeld der Rechtstatsachenforschung | 67 | ||
Einleitung | 67 | ||
I. Die wirtschaftlichen Fakten | 68 | ||
II. Die Regeltypen der Tankstellenverträge | 71 | ||
III. Der Inhalt der Verträge im einzelnen | 73 | ||
1. Vermittlungstätigkeit des Tankstellenhalters? | 74 | ||
2. Selbständigkeit des Tankstellenhalters? | 76 | ||
a ) Weisungsgebundenheit | 77 | ||
b) Auftreten gegenüber Dritten | 80 | ||
c ) Ausschließlichkeitsbindung | 81 | ||
d) Kaufmännische Dispositionsbefugnis | 83 | ||
3. Die vertragliche Überbürdung des wirtschaftlichen Risikos | 84 | ||
a) Fehlender Bestandsschutz | 85 | ||
b) Mangelnde Sicherung des Einkommens | 87 | ||
c) Sicherheitsleistung, Versicherungspflicht und Ausfallhaftung | 87 | ||
d) Wirtschaftliche Abhängigkeit | 88 | ||
IV. Versuche, die Macht der Mineralölgesellschaften zu beschränken | 88 | ||
Die Kosten der Rechtsverfolgung als Zugangsbarriere der Rechtspflege | 95 | ||
I. Rechtswegsperre trotz Armenrecht | 97 | ||
1. Anspruchsvoraussetzungen des Armenrechts | 98 | ||
2. Ausgestaltung des Armenrechts | 100 | ||
II. Nulltarif in der Justiz? | 101 | ||
III. Kostenfreiheit für besondere Prozeßarten? | 104 | ||
IV. Erweiterung des Armenrechts? | 105 | ||
V. Generelle Möglichkeit der Streitwertherabsetzung durch die Gerichte? | 107 | ||
1. Kostenfreiheit bei Unklarheit der Rechtslage | 110 | ||
2. Kostenbefreiung je nach Instanzgewinn | 111 | ||
3. Belastung mit den eigenen außergerichtlichen Kosten trotz Prozeßerfolg | 111 | ||
VII. Obligatorische Rechtsschutzversicherung? | 113 | ||
VIII. Vorschlag für ein Experiment mit einem Ensemble von Randkorrekturen | 116 | ||
1. Reformmaßnahmen unter Belastung des Staatshaushalts | 117 | ||
2. Reformmaßnahmen durch Organisation gesellschaftlicher Selbsthilfe | 118 | ||
Kann bei der Haftung des Staates für Fehlverhalten des öffentlichen Dienstes auf das Verschuldenserfordernis verzichtet werden? | 121 | ||
I. | 121 | ||
II. | 124 | ||
III. | 132 | ||
IV. | 138 | ||
Erkenntnistheoretisches zum Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung | 141 | ||
I. Rechtssoziologie als Erfahrungswissenschaft vom Recht | 142 | ||
II. Rechtsvergleichung als wissenschaftliche Vergleichung des lebenden Rechts verschiedener Rechtsordnungen | 143 | ||
III. Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung als beschreibende und als erklärende Wissenschaften | 145 | ||
IV. Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung als theoretische und als empirische Wissenschaften | 146 | ||
V. Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung als reine und als angewandte Wissenschaften | 148 | ||
VI. Rechtsvergleichung als Methode dreidimensionaler Rechtswissenschaft | 156 | ||
Erkenntnistheoretisches zum Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte | 159 | ||
I. Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte als Bindestrich-Wissenschaften | 159 | ||
1. Forschungsobjekt | 159 | ||
a) Rechtsgeschichte | 159 | ||
b) Rechtssoziologie | 160 | ||
2. Erkenntnisziel | 161 | ||
a ) Rechtsgeschichte | 161 | ||
b) Rechtssoziologie | 162 | ||
II. Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte und die Dreidimensionalität des Rechts | 163 | ||
III. Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte als beschreibende und als erklärende Wissenschaften | 165 | ||
IV. Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte als theoretische und als empirische Wissenschaften | 166 | ||
V. Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte als reine und als angewandte Wissenschaft | 168 | ||
VI. Die Methode der Materialgewinnung in Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte | 171 | ||
VII. Rechtsgeschichte als dreidimensionale Wissenschaft vom Recht in der Vergangenheit | 173 | ||
Die Verweigerung sozialer Kooperation als Rechtsinstitut: Ostrazismus und Boykott | 175 | ||
I. Ausschluß und Meidung als Gegenstand von Freiheitsrechten | 175 | ||
II. Ostrakismos als Schritt auf dem Weg in die Demokratie | 177 | ||
1. Erscheinungsformen des Ostrakismos | 177 | ||
2. Zur sozialen Funktion des Ostrakismos | 179 | ||
3. Zur Unvereinbarkeit des Ostrakismos mit einer voll ausgebildeten Demokratie | 183 | ||
III. Boykott als Konfliktaustragung durch Meidung seitens Dritter | 185 | ||
Richterliche Rechtsfortbildung in der Sicht von Eugen Ehrlich | 191 | ||
I. Freirechtslehre als Bekämpfung der Lehre von der Geschlossenheit des Rechtssystems | 191 | ||
1. Begriffsjurisprudenz und juristische | 191 | ||
a) Die gesellschaftliche Ursache für das Dogma von der Lückenlosigkeit der Rechtsordnung | 191 | ||
b) Die Beliebigkeit einer rein logischen Rechtsfindung | 192 | ||
2. Rechtsanwendung als Rechtschöpfung | 193 | ||
II. Die Auslegung der Rechtssätze als historische Sinnermittlung | 196 | ||
III. Die freie Rechtsfindung als Rechtschöpfung im Falle echter Lücken | 199 | ||
1. Die Analyse des sozialen Sachverhalts und die richterliche Eigenwertung als angewandte Gesellschaftswissenschaft | 200 | ||
2. Zum Idealbild des Richters | 201 | ||
Zur Rechtsqualität des Richterspruchs im System kodifizierten Rechts | 203 | ||
I. Gesetz und Urteil | 203 | ||
II. Richterrecht und Richterspruch | 206 | ||
Demoskopie als Beweismittel im Markenrecht | 209 | ||
I. Die generelle Ablehnung der Demoskopie als Generationenproblem | 209 | ||
II. Rechtspflicht zur Heranziehung von Demoskopie? | 210 | ||
III. Der Untersuchungsgegenstand von demoskopischen Erhebungen über die Verwechslungsfähigkeit | 215 | ||
1. Untersuchungsobjekt: Das Publikum | 215 | ||
2. Fragestellung: Die Täuschungsgefahr | 217 | ||
IV. Zum Beweiswert der Umfrageergebnisse | 219 | ||
Ist Theodor Geigers Demokratietherapie realistisch? | 222 | ||
I. Die Stimmungsdemokratie als permanente Staatskrise | 222 | ||
II. Ursachen der Stimmungsdemokratie | 223 | ||
III. Die Bekämpfung der Stimmungsdemokratie durch intellektuellen Humanismus | 225 | ||
IV. Ist intellektueller Humanismus utopisch? | 227 | ||
1. Neigung zu Wertepathos ist genetisch verankert | 229 | ||
2. Intelligenzentwicklung ist evolutionsbiologisch | 232 | ||
Rechtspluralismus und Rechtseinheit | 234 | ||
I. Was ist Rechtspluralismus? | 234 | ||
A. Der Rechtspluralismus der Rechtsanthropologen | 234 | ||
B. Der Rechtspluralismus der Politologen | 238 | ||
C. Der Rechtspluralismus der Rechtssoziologie | 239 | ||
II. Welche Mittel greifen in pluralistischen Rechtsordnungen? | 241 | ||
A. Vor- und Nachteile des Pluralismus einer Rechtsordnung | 241 | ||
1. Vorteile | 241 | ||
2. Nachteile | 242 | ||
3. Die rechtlichen Instrumente zur Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse | 244 | ||
a) Vorarbeiten für die Gesetzgebung | 245 | ||
b) Gesetzgebung | 246 | ||
c) Rechtschöpfung durch Gerichte | 247 | ||
d) Rechtsdurchsetzung | 248 | ||
Bibliographie der rechtssoziologischen Veröffentlichungen von Manfred Rehbinder | 253 |