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Rehbinder, M. (1995). Abhandlungen zur Rechtssoziologie. Ausgewählt und eingeleitet von Thomas Würtenberger. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48337-2
Rehbinder, Manfred. Abhandlungen zur Rechtssoziologie: Ausgewählt und eingeleitet von Thomas Würtenberger. Duncker & Humblot, 1995. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-48337-2
Rehbinder, M (1995): Abhandlungen zur Rechtssoziologie: Ausgewählt und eingeleitet von Thomas Würtenberger, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-48337-2

Format

Abhandlungen zur Rechtssoziologie

Ausgewählt und eingeleitet von Thomas Würtenberger

Rehbinder, Manfred

Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 77

(1995)

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About The Author

Geboren im Jahr 1935 in Berlin, aufgewachsen in Danzig und Hannover. 1955–1959 Studium der Rechte an der Freien Universität Berlin, anschließend Assistent (Prof. Dr. Ernst E. Hirsch) und Studium der Soziologie (Prof. Dr. René König); 1961 Promotion zum Dr. iur. an der Freien Universität Berlin; 1964 Große Juristische Staatsprüfung in Berlin. 1968 Habilitation und venia legendi für die Fächer Rechtssoziologie, Handelsrecht und Arbeitsrecht an der Freien Universität Berlin. 1969–1973 Wissenschaftlicher Abteilungsvorsteher und Prof. an der Universität Bielefeld; 1973–2002 o. Professor für Arbeitsrecht, Immaterialgüterrecht, Medienrecht und Rechtssoziologie der Universität Zürich. Seit 1974 zugleich Honorarprofessor an der Universität Freiburg (Br.).

Geschäftsführender Direktor des Instituts für Urheber- und Medienrecht (München) und wissenschaftlicher Direktor des Europäischen Instituts für Rechtspsychologie (Zürich).

Publikationen: www.eirp.ch/rehbinder/publikation/Publikationen von Manfred Rehbinder.html

Abstract

Die Ausgabe der Rechtssoziologischen Schriften von Manfred Rehbinder aus Anlaß seines 60. Geburtstages faßt seine wichtigsten Beiträge zu Methoden- und Grundsatzfragen der Rechtssoziologie zusammen. Seine Orientierung an den großen Traditionslinien der Rechtssoziologie und eine vergleichende Rechtssoziologie geben immer wieder Anlaß zu kritischer Mahnung, die von intellektuellem Humanismus und vom Streben nach sozialer Gerechtigkeit getragen ist. Unter diesem Blickwinkel einer kritischen Rechtssoziologie findet manche methodische Strömung ihre berechtigte Kritik. Ein weiteres Leitmotiv ist die interdisziplinäre Kooperation zwischen Rechtssoziologie, Rechtsvergleichung, Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik. Die Erkenntnisgrenzen der einzelnen Disziplinen werden abgesteckt und zugleich die Erkenntnismöglichkeiten des interdisziplinären Dialogs nachgezeichnet.

Die Beiträge zu den klassischen rechtssoziologischen Themen sind von bleibender Aktualität. Dies gilt nicht nur für die Pluralismus- und Demokratietheorie oder für Ursachen und Bekämpfung der Diskriminierung, die jüngst wieder zu einem bedrängenden politischen Thema wurde. Umgekehrt gilt auch: Die modernen Fragestellungen, etwa des Zugangs zum Recht in der Prozeßsoziologie, die den Arbeiten von Manfred Rehbinder wesentliche Anregungen verdankt, werden vor dem Hintergrund der historisch bewährten rechtssoziologischen Methode entwickelt. Darüber hinaus finden sich grundsätzliche Anregungen für eine Verfassungssoziologie, die Grundlage der Verfassungsdogmatik zu sein hat. In der Tat führt eine Rechtsfindung, die auf die Einbeziehung der Erkenntnisse der Rechtssoziologie verzichtet, zu verfehlten Formen der Gefühlsjurisprudenz. Die anthropologischen Wurzeln der Grundrechte bei der Grundrechtsdogmatik, die rechtspsychologischen Voraussetzungen des Vertrauens in die Rechtssätze bei der Rückwirkungsdogmatik, die Bestimmung der Grenzen der Privatautonomie zwischen Freiheit und Pflicht zu sozialer Kooperation oder die soziologischen Grundlagen der Fehlentwicklung der modernen repräsentativen Demokratie liefern der Fortentwicklung des Verfassungsrechts, aber auch der politischen Praxis Anlaß für ein Überdenken überkommener Positionen.

Neben diesen Grundsatzfragen ist die Praxisorientierung ein wichtiges Leitmotiv des rechtssoziologischen Werkes von Manfred Rehbinder. Ein Vermessen sozialer Felder mit ihren rechtlichen Regelungen, Machtkonstellationen, Verhaltensweisen, Konflikten und Erwartungen bildet die feste Basis für Reformvorschläge. Keine soziologische Theorie der Rechtsentwicklung um der "großen", und damit die bunte Landkarte der Realität aus den Augen verlierenden Theorie willen, sondern soziologische Theorie für die Praxis des Rechts, ebenso für die Dogmatik wie für die Rechtspolitik, ist das Anliegen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhalt 5
Vorwort des Herausgebers 7
Die Diskriminierung: Ihre Ursachen und ihre Bekämpfung 11
I. Der soziale Sachverhalt der Diskriminierung und seine Bewertung durch die Rechtsordnung 11
II. Diskriminierung und ihre Ursachen 17
III. Diskriminierung und ihre Bekämpfung 26
Die Rechtstatsachenforschung im Schnittpunkt von Rechtssoziologie und soziologischer Jurisprudenz 31
I. Die Rechtstatsachenforschung in der Sicht von ARTHUR NUSSBAUM 32
II. Die erkenntnistheoretische Trennung von Rechtssoziologie und soziologischer Jurisprudenz 38
III. Rechtstatsachen als soziologische Daten 43
IV. Rechtstatsachenforschung als seinswissenschaftlicher Bestandteil der soziologischen Jurisprudenz 50
1. Rechtstatsachenforschung im Rahmen der Rechtsdogmatik 50
2. Rechtstatsachenforschung als Grundlage der Rechtspolitik 58
V. Rechtstatsachenforschung als empirischer Teil der Rechtssoziologie 60
Der Tankstellenvertrag im Blickfeld der Rechtstatsachenforschung 67
Einleitung 67
I. Die wirtschaftlichen Fakten 68
II. Die Regeltypen der Tankstellenverträge 71
III. Der Inhalt der Verträge im einzelnen 73
1. Vermittlungstätigkeit des Tankstellenhalters? 74
2. Selbständigkeit des Tankstellenhalters? 76
a ) Weisungsgebundenheit 77
b) Auftreten gegenüber Dritten 80
c ) Ausschließlichkeitsbindung 81
d) Kaufmännische Dispositionsbefugnis 83
3. Die vertragliche Überbürdung des wirtschaftlichen Risikos 84
a) Fehlender Bestandsschutz 85
b) Mangelnde Sicherung des Einkommens 87
c) Sicherheitsleistung, Versicherungspflicht und Ausfallhaftung 87
d) Wirtschaftliche Abhängigkeit 88
IV. Versuche, die Macht der Mineralölgesellschaften zu beschränken 88
Die Kosten der Rechtsverfolgung als Zugangsbarriere der Rechtspflege 95
I. Rechtswegsperre trotz Armenrecht 97
1. Anspruchsvoraussetzungen des Armenrechts 98
2. Ausgestaltung des Armenrechts 100
II. Nulltarif in der Justiz? 101
III. Kostenfreiheit für besondere Prozeßarten? 104
IV. Erweiterung des Armenrechts? 105
V. Generelle Möglichkeit der Streitwertherabsetzung durch die Gerichte? 107
1. Kostenfreiheit bei Unklarheit der Rechtslage 110
2. Kostenbefreiung je nach Instanzgewinn 111
3. Belastung mit den eigenen außergerichtlichen Kosten trotz Prozeßerfolg 111
VII. Obligatorische Rechtsschutzversicherung? 113
VIII. Vorschlag für ein Experiment mit einem Ensemble von Randkorrekturen 116
1. Reformmaßnahmen unter Belastung des Staatshaushalts 117
2. Reformmaßnahmen durch Organisation gesellschaftlicher Selbsthilfe 118
Kann bei der Haftung des Staates für Fehlverhalten des öffentlichen Dienstes auf das Verschuldenserfordernis verzichtet werden? 121
I. 121
II. 124
III. 132
IV. 138
Erkenntnistheoretisches zum Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung 141
I. Rechtssoziologie als Erfahrungswissenschaft vom Recht 142
II. Rechtsvergleichung als wissenschaftliche Vergleichung des lebenden Rechts verschiedener Rechtsordnungen 143
III. Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung als beschreibende und als erklärende Wissenschaften 145
IV. Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung als theoretische und als empirische Wissenschaften 146
V. Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung als reine und als angewandte Wissenschaften 148
VI. Rechtsvergleichung als Methode dreidimensionaler Rechtswissenschaft 156
Erkenntnistheoretisches zum Verhältnis von Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte 159
I. Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte als Bindestrich-Wissenschaften 159
1. Forschungsobjekt 159
a) Rechtsgeschichte 159
b) Rechtssoziologie 160
2. Erkenntnisziel 161
a ) Rechtsgeschichte 161
b) Rechtssoziologie 162
II. Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte und die Dreidimensionalität des Rechts 163
III. Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte als beschreibende und als erklärende Wissenschaften 165
IV. Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte als theoretische und als empirische Wissenschaften 166
V. Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte als reine und als angewandte Wissenschaft 168
VI. Die Methode der Materialgewinnung in Rechtssoziologie und Rechtsgeschichte 171
VII. Rechtsgeschichte als dreidimensionale Wissenschaft vom Recht in der Vergangenheit 173
Die Verweigerung sozialer Kooperation als Rechtsinstitut: Ostrazismus und Boykott 175
I. Ausschluß und Meidung als Gegenstand von Freiheitsrechten 175
II. Ostrakismos als Schritt auf dem Weg in die Demokratie 177
1. Erscheinungsformen des Ostrakismos 177
2. Zur sozialen Funktion des Ostrakismos 179
3. Zur Unvereinbarkeit des Ostrakismos mit einer voll ausgebildeten Demokratie 183
III. Boykott als Konfliktaustragung durch Meidung seitens Dritter 185
Richterliche Rechtsfortbildung in der Sicht von Eugen Ehrlich 191
I. Freirechtslehre als Bekämpfung der Lehre von der Geschlossenheit des Rechtssystems 191
1. Begriffsjurisprudenz und juristische 191
a) Die gesellschaftliche Ursache für das Dogma von der Lückenlosigkeit der Rechtsordnung 191
b) Die Beliebigkeit einer rein logischen Rechtsfindung 192
2. Rechtsanwendung als Rechtschöpfung 193
II. Die Auslegung der Rechtssätze als historische Sinnermittlung 196
III. Die freie Rechtsfindung als Rechtschöpfung im Falle echter Lücken 199
1. Die Analyse des sozialen Sachverhalts und die richterliche Eigenwertung als angewandte Gesellschaftswissenschaft 200
2. Zum Idealbild des Richters 201
Zur Rechtsqualität des Richterspruchs im System kodifizierten Rechts 203
I. Gesetz und Urteil 203
II. Richterrecht und Richterspruch 206
Demoskopie als Beweismittel im Markenrecht 209
I. Die generelle Ablehnung der Demoskopie als Generationenproblem 209
II. Rechtspflicht zur Heranziehung von Demoskopie? 210
III. Der Untersuchungsgegenstand von demoskopischen Erhebungen über die Verwechslungsfähigkeit 215
1. Untersuchungsobjekt: Das Publikum 215
2. Fragestellung: Die Täuschungsgefahr 217
IV. Zum Beweiswert der Umfrageergebnisse 219
Ist Theodor Geigers Demokratietherapie realistisch? 222
I. Die Stimmungsdemokratie als permanente Staatskrise 222
II. Ursachen der Stimmungsdemokratie 223
III. Die Bekämpfung der Stimmungsdemokratie durch intellektuellen Humanismus 225
IV. Ist intellektueller Humanismus utopisch? 227
1. Neigung zu Wertepathos ist genetisch verankert 229
2. Intelligenzentwicklung ist evolutionsbiologisch 232
Rechtspluralismus und Rechtseinheit 234
I. Was ist Rechtspluralismus? 234
A. Der Rechtspluralismus der Rechtsanthropologen 234
B. Der Rechtspluralismus der Politologen 238
C. Der Rechtspluralismus der Rechtssoziologie 239
II. Welche Mittel greifen in pluralistischen Rechtsordnungen? 241
A. Vor- und Nachteile des Pluralismus einer Rechtsordnung 241
1. Vorteile 241
2. Nachteile 242
3. Die rechtlichen Instrumente zur Schaffung einheitlicher Lebensverhältnisse 244
a) Vorarbeiten für die Gesetzgebung 245
b) Gesetzgebung 246
c) Rechtschöpfung durch Gerichte 247
d) Rechtsdurchsetzung 248
Bibliographie der rechtssoziologischen Veröffentlichungen von Manfred Rehbinder 253