Menu Expand

Die Gefährdung von Leben und Leib durch Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB)

Cite BOOK

Style

Immel, M. (2001). Die Gefährdung von Leben und Leib durch Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB). Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50488-6
Immel, Markus. Die Gefährdung von Leben und Leib durch Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB). Duncker & Humblot, 2001. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-50488-6
Immel, M (2001): Die Gefährdung von Leben und Leib durch Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB), Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-50488-6

Format

Die Gefährdung von Leben und Leib durch Geiselnahme (§§ 239a, 239b StGB)

Immel, Markus

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 138

(2001)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die Mängel, die den Vorschriften gegen erpresserischen Kindesraub ("Kidnapping") anhafteten (§§ 239a 1936, 239a 1953) und die Strafbarkeitslücken wie überzogene Strafbarkeiten zugleich produzierten, zeichnen auch die heutigen §§ 239a, 239b aus. Dieser Befund macht eine systematische Aufarbeitung erforderlich, die ohne Rückgriff auf die Instrumentarien der Rechtsfindung praeter legem nicht gelingen kann.

Markus Immel legt dar, daß die Unterteilung der Tatziele in Erpressung (§§ 239a I) und Nötigung (§ 239b I) fehlgeht, was zur Annahme eines einheitlichen Delikts der Geiselnahme führt. Strafgrund dieses Delikts ist die Gefährdung des Lebens und Leibes des in fremder Hand befindlichen Opfers. Sie resultiert namentlich aus den psycho-physischen Belastungen, die eine zeitlich gestreckte Haft erfahrungsgemäß mit sich bringt. An diesen materiellen Vorgaben richtet der Autor die zur Lösung des konkreten Falles unterbreiteten Vorschläge aus. Eine eingehende Untersuchung der Rücktrittsvorschriften der §§ 239a IV, 239b II rundet die vorliegende Arbeit ab.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 9
Inhaltsverzeichnis 11
1. Kapitel: Die Entstehungsgeschichte der §§ 239a, 239b 27
A. Das Gesetz gegen erpresserischen Kindesraub vom 22.06.1936 27
I. Die Genese des § 239a 1936 27
II. § 239a 1936 in Rechtsprechung und Lehre 28
B. Das Dritte Strafrechtsänderungsgesetz vom 04. 08. 1953 (Strafrechtsbereinigungsgesetz) 29
I. Die Genese des § 239a 1953 30
II. § 239a 1953 in Rechtsprechung und Lehre 32
C. Die Reformentwürfe der Jahre 1962 und 1970 33
I. Die Genese des § 165 E 1962 33
II. Die Genese des § 120 AE 1970 34
D. Das Zwölfte Strafrechtsänderungsgesetz vom 16.12.1971 35
I. Die Genese der §§ 239a 1971, 239b 1971 35
1. Das Ende des Tatbestandes gegen erpresserischen Kindesraub 36
a) Die Ausweitung des Kreises potentieller Tatopfer auf den „anderen“ 36
b) Die Entscheidung gegen einen einheitlichen Geiselnahmetatbestand 37
2. Die tatbestandliche Ausgestaltung des erpresserischen Menschenraubs / der Geiselnahme 40
3. Der Rücktritt von der Vollendung des erpresserischen Menschenraubs / der Geiselnahme 42
II. Die §§ 239a 1971, 239b 1971 in Rechtsprechung und Lehre 45
1. Grundsatz: Keine Anwendung der Vorschriften im Zwei-Personen-Verhältnis 45
2. Scheinbare Ausnahme: Anwendung der Vorschriften im verkappten Drei-Personen-Verhältnis 46
E. Das Artikelgesetz vom 09.06.1989 47
I. Die Genese der §§ 239a 1989, 239b 1989 47
1. Die Entwürfe des Jahres 1975 47
2. Die Entwürfe der Jahre 1988/89 49
a) Die Novellierung des § 239b 1971 50
aa) Die Novellierung des Strafrahmengefüges 51
bb) Die Novellierung der Unrechtsumschreibung 52
(a) Die gesetzliche Festschreibung des Zwei-Personen-Verhältnisses 53
(b) Die Ausweitung des Drohmittelkatalogs auf die mehr als einwöchige Freiheitsentziehung 54
b) Die Novellierung des § 239a 1971 55
II. Die §§ 239a 1989, 239b 1989 in Rechtsprechung und Lehre 55
F. Das Sechste Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 26.01.1998 55
G. Zusammenfassende Würdigung 56
H. Ausblick auf den weiteren Gang der Untersuchung 59
2. Kapitel: Das Wesen der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 62
A. Die Rechtsgüter der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 62
I. Die unterschiedlichen Einordnungsversuche 63
1. Die Einordnung des § 239a Abs. 1 63
a) Echte Kombinationsbegründung 63
b) Die Betroffenheit mehrerer Opfer; die besondere Perfidie der Erpressung eines unbeteiligten Dritten 63
c) Schwerpunktbegründungen 64
2. Die Einordnung des § 239b Abs. 1 65
a) Echte Kombinationsbegründung 65
b) Die Betroffenheit mehrerer Opfer; die besondere Perfidie der Nötigung eines unbeteiligten Dritten 65
c) Schwerpunktbegründungen 66
II. Kritische Stellungnahme und eigene Ansicht 66
1. Differenzierende oder einheitliche Schutzgutskonzeption? 67
a) Die legislatorische Begründung der Zielunterteilung der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1: Wertwidrigkeit des Tatziels 67
aa) Beachtung der Wertungen der §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1, 107 Abs. 1, 108 Abs. 1, 121 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, 177 Abs. 1? 68
bb) Beachtung der Wertungen des § 113 Abs. 1 Alt. 1, Abs. 3 S. 1? 69
cc) Beachtung der Wertungen der §§ 249 Abs. 1, 252? 71
(a) Der Grad an Übereinstimmung der §§ 253 Abs. 1, 249 Abs. 1 72
(b) Der Grad an Übereinstimmung der §§ 253 Abs. 1, 252 74
dd) Ergebnis 75
b) Die mögliche Alternativbegründung der Zielunterteilung der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1: Unrechtsüberhang der Erpressung 76
aa) § 253 Abs. 1 als „besonderes“ Nötigungsdelikt 77
bb) § 253 Abs. 1 als „besonders unrechtsintensives“ Nötigungsdelikt 78
c) Ergebnis; Folgerungen 78
2. Kritik an den einzelnen Schutzgutskonzeptionen 79
a) Betroffenheit mehrerer Opfer? Besondere Perfidie der Erpressung/Nötigung eines unbeteiligten Dritten? 79
b) Schwerpunktmäßiger Schutz des Vermögens? 80
aa) Generelle Einwände 80
bb) Einwände gegen die Erpressungskonzeption von Maurach 80
cc) Ergebnis 84
c) Schwerpunktmäßiger Schutz der Willensbildungs- und Willensbetätigungsfreiheit des zu Nötigenden? 84
aa) Grammatikalische Erwägungen 84
bb) Historische Erwägungen 87
cc) Systematische Erwägungen 90
dd) Ergebnis 94
d) Schwerpunktmäßiger Schutz des Opfers? 94
aa) Schwerpunktmäßiger Schutz der Fortbewegungsfreiheit des Opfers? 95
(a) Einwände gegen den Verweis auf § 239 Abs. 1 95
(b) Einwände gegen den Verweis auf § 234 Abs. 1 99
(c) Ergebnis 100
bb) Schwerpunktmäßiger Schutz des Lebens und/oder Leibes des Opfers? 100
(a) Die Gefährlichkeit der Drohung (Backmann und andere) 100
(aa) Einwände gegen den Verweis auf die Ausweitung des Drohmittelkatalogs des § 239b Abs. 1 1971 auf die Freiheitsenziehung von über einer Woche Dauer 102
(bb) Einwände gegen den Verweis auf das Fehlen eines Drohmittelkatalogs bei § 239a Abs. 1 105
(cc) Der Verweis auf den impressionalistischen Charakter der Drohung 105
(dd) Ergebnis 106
(b) Die eigene Ansicht 106
(aa) Einwände gegen den Verweis auf das Absinken der statistischen Todeswahrscheinlichkeit von sehr hoch auf vergleichsweise gering 109
(bb) Einwände gegen den Verweis auf die Einfügung des Zwei-Personen-Verhältnisses 110
(cc) Ergebnis 112
(c) Ergebnis 112
e) Ergebnis 112
B. Die Deliktsnatur der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 113
I. Die unabdingbare Gleichstellung der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 113
II. Folgerungen 114
1. Grammatikalische Erwägungen 114
2. Historische Erwägungen 114
3. Strukturelle Erwägungen 115
a) Der Verzicht auf das Erfordernis eines konkreten Gefahrenerfolges aus Gründen anderenfalls befürchteter Beweisnot (Backmann) 115
b) Die eigene Ansicht 116
c) Ergebnis 117
4. Ergebnis 118
III. Ergebnis 118
C. Abschließende Bemerkungen zur Konkretisierung des Begriffs „Leibes“-Gefahr 118
3. Kapitel: Das Verhältnis der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 zu den Nötigungsdelikten des Besonderen Teils 121
A. Die Erforderlichkeit einer Harmonisierung der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 mit den Nötigungsdelikten des Besonderen Teils („Ob“) 123
I. Das Zwei-Personen-Verhältnis 123
1. Grammatikalische Erwägungen 123
2. Historische Erwägungen 124
3. Strukturelle Erwägungen 127
a) Die systematischen Friktionen zwischen den §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 und den Nötigungsdelikten des Besonderen Teils 127
aa) Die Vorverlegungsproblematik 128
bb) Die Strafrahmenproblematik 129
b) Die Systemwidrigkeit der aufgezeigten Friktionen 130
aa) Der tatzielorientierte Ansatz (von BGHSt 39, 36 und andere) 131
(a) Einwände gegen den Verweis auf die Angemessenheit des zu erzielenden Ergebnisses 133
(b) Einwände mit Blick auf die systematische Konzeption des Nötigungsstrafrechts 133
(c) Einwände mit Blick auf die systematische Konzeption der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 136
(d) Ergebnis 137
bb) Der allgemeingültige Ansatz der herrschenden Meinung: die eigene Ansicht 137
(a) Die Argumente für eine textkonforme Lösung (Graul und andere); kritische Stellungnahme 138
(b) Die Argumente gegen eine textkonforme Lösung 140
4. Ergebnis 141
II. Das Drei-Personen-Verhältnis 141
1. Die unabdingbare Gleichstellung sämtlicher Personen-Konstellationen der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 142
2. Folgerungen 143
a) Grammatikalische Erwägungen 143
b) Historische Erwägungen 144
c) Systematische Erwägungen 145
aa) Einwände gegen den argumentativen Automatismus der herrschenden Meinung 145
bb) Einwände gegen Zaczyks Deutung der Drei-Personen-Verhältnisse als bloße Lückenfüller 146
d) Ergebnis 147
3. Ergebnis 147
III. Ergebnis 147
B. Die Instrumentarien zur Einschränkung der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 („Womit“) 147
I. Die Konkurrenzlösung (von Geerds und Fahl) 148
1. Die Voraussetzungen der Gesetzeseinheit 149
a) Die Spezialität 150
b) Die Subsidiarität 151
c) Die Konsumtion 152
d) Ergebnis 154
2. Die Rechtsfolgen der Gesetzeseinheit 154
a) Die (fehlenden) Auswirkungen der Gesetzeseinheit auf die Strafbarkeit des Tatbeteiligten 154
b) Die (fehlenden) Auswirkungen der Gesetzeseinheit im übrigen 154
3. Ergebnis 157
II. Die Tatbestandslösung (der herrschenden Meinung) 157
1. Die methodologischen Grundlagen 158
a) Die Rechtsfortbildung secundum legem 158
b) Die Rechtsfortbildung praeter und contra legem 159
aa) Die Voraussetzungen der Rechtsfortbildung praeter und contra legem 159
bb) Die Folgen der Rechtsfortbildung praeter und contra legem (im Strafrecht) 160
2. Die erwogene Einschränkung der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 im Lichte der allgemeinen Methodenlehre 161
3. Ergebnis 163
C. Die Kriterien zur Einschränkung der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 („Wie“) 163
I. Der Stand der Diskussion (zum Zwei-Personen-Verhältnis) 163
1. Die Stellungnahmen des BGH 164
a) Die Lösung des Ersten Senats (Das Kriterium der Divergenz der Nötigungsmittel; das Kriterium der Außenwirkung des abzunötigenden Verhaltens) 164
aa) Die Ansicht von BGHSt 39, 36 164
bb) Die Ansicht von BGHSt 39, 330 166
cc) Die Außenwirkungstheorie in der praktischen Rechtsanwendung 167
b) Die Lösung des Fünften Senats (Das Kriterium des unmittelbaren Bevorstehens der Realisierung der Drohung aus Opfersicht) 169
c) Die Lösung des Zweiten Senats (Das Entführungskriterium) 170
d) Die Lösung des Großen Senats (Das Kriterium der stabilisierten und gerade deshalb tatbestandsrelevant ausnutzbaren Herrschaftslage) 171
aa) Die Ansicht von BGHSt 40, 350 171
bb) Die Ansicht des Großen Senats in der praktischen Rechtsanwendung 172
2. Die literarischen Stellungnahmen 173
a) Die Aufnahme der skizzierten Rechtsprechung im allgemeinen 173
b) Die Lösung von Heinrich (Das Kriterium der Opferreaktion, welche über die bloße – passive – Duldung einer weiteren Straftat hinausreicht) 174
II. Kritische Stellungnahme und eigene Ansicht 174
1. Das Kriterium der Divergenz der Nötigungsmittel 175
a) Übertragbarkeit des Kriteriums auf die Drei-Personen-Verhältnisse? 175
b) Die sachliche Angemessenheit des Kriteriums 175
aa) Chronologische Zweiaktigkeit der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1? 175
bb) Formale oder materielle Abschichtung von Entführung beziehungsweise Sichbemächtigung und Nötigung? 177
2. Das Kriterium der Außenwirkung des abzunötigenden Verhaltens 179
a) Übertragbarkeit des Kriteriums auf die Drei-Personen-Verhältnisse? 179
b) Die sachliche Angemessenheit des Kriteriums 180
aa) Einwände von seiten des Bestimmtheitsgrundsatzes 180
bb) Einwände gegen das Kriterium selbst 180
(a) Konzeptionelle Einwände 181
(aa) Die Außenwirkung des „tatbestandlichen Erfolges der Nötigung“ (erste Fallgruppe des Ersten Senats) 181
(bb) Die Außenwirkung einer dem Opfer abgenötigten Erklärung (zweite Fallgruppe des Ersten Senats) oder sonstigen Reaktion 183
(b) Sonstige Einwände 185
c) Ergebnis 187
3. Das Kriterium des unmittelbaren Bevorstehens der Realisierung der Drohung aus Opfersicht 187
a) Übertragbarkeit des Kriteriums auf die Drei-Personen-Verhältnisse? 187
b) Die sachliche Angemessenheit des Kriteriums 187
aa) Einwände gegen den Verweis auf die fehlende Praktibilität des Kriteriums 188
bb) Sonstige Einwände 188
c) Ergebnis 190
4. Das Entführungskriterium 190
a) Übertragbarkeit des Kriteriums auf die Drei-Personen-Verhältnisse? 190
b) Die sachliche Angemessenheit des Kriteriums 190
c) Ergebnis 193
5. Das Kriterium der stabilisierten und gerade deshalb tatbestandsrelevant ausnutzbaren Herrschaftslage 193
a) Übertragbarkeit des Kriteriums auf die Drei-Personen-Verhältnisse? 193
b) Die sachliche Angemessenheit des Kriteriums 194
aa) Einwände gegen die vom Großen Senat behauptete Tatbestandstreue 194
bb) Sonstige Einwände 195
(a) Die problematische Handhabung des Kriteriums durch die höchstrichterliche Rechtsprechung 196
(b) Die Verfehltheit der Einschränkung schon des objektiven Tatbestandes der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 197
c) Ergebnis 199
6. Das Kriterium der Opferreaktion, welche über die bloße – passive – Duldung einer weiteren Straftat hinausgeht 199
a) Übertragbarkeit des Kriteriums auf die Drei-Personen-Verhältnisse? 199
b) Die sachliche Angemessenheit des Kriteriums 199
c) Ergebnis 201
7. Die Eigene Ansicht 201
a) Die Lebens- und Leibesgefährlichkeit der Nötigung aus der Sicht des Nötigungsdelikts 202
aa) Die Wertungen der §§ 177 Abs. 3, 4, 178, 250 Abs. 1, 2, 251 202
bb) Die Wertungen der übrigen Nötigungsdelikte 206
(a) Die Wertungen der §§ 113 Abs. 2 S. 2, 121 Abs. 3 S. 2 207
(b) Die Wertungen der §§ 105 Abs. 1, 106 Abs. 1, 107 Abs. 1, 108 Abs. 1, 113 Abs. 1 Alt. 1, 121 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1, 177 Abs. 1, 240 Abs. 1, 2, 249 Abs. 1, 252, 253 Abs. 1, 255 212
(aa) Die Wertungen „im Grenzbereich“ der §§ 113 Abs. 2 S. 2, 121 Abs. 3 S. 2, 177 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, Abs. 3, 4, 178, 250 Abs. 1, 2, 251 212
(bb) Sonstige Wertungen 214
cc) Ergebnis 216
b) Die Ausklammerung nötigungsstrafrechtlich „besetzter“ Gefährlichkeitsaspekte aus den §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 216
aa) Die Gefahren, die unmittelbar mit der vom Täter in Aussicht genommenen Drohung zusammenhängen (Realisierungsgefahren) 216
bb) Die Gefahren der ersten und dritten Gefahrenstufe 217
cc) Die Gefahren der (zentralen) zweiten Gefahrenstufe 218
(a) Die verbrechenssystematische Verankerung des Kriteriums 219
(b) Einwände gegen den (zu erwartenden) Verweis auf die unzureichende Bestimmtheit des Kriteriums; Leitlinien für eine (erste) Orientierung 219
D. Abschließende Bemerkungen zum künftigen Recht 225
4. Kapitel: Die Unrechtsmerkmale der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 227
A. Die gemeinsamen Unrechtsmerkmale der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 227
I. Die gemeinsamen geschriebenen Unrechtsmerkmale der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 227
1. Die Entführung 228
a) Die Handlungskomponente des Entführungsbegriffs 228
aa) Die räumlichen Anforderungen 229
bb) Die zeitlichen Anforderungen 232
b) Die Erfolgskomponente des Entführungsbegriffs 232
aa) Erfolgsneutrale oder erfolgsorientierte Deutung des Entführungsbegriffs? 233
(a) Grammatikalische Erwägungen 233
(b) Historische, systematische und teleologische Erwägungen 236
(c) Ergebnis 239
bb) Der Inhalt der „Lage“ des Opfers 240
(a) Grammatikalische Erwägungen 241
(b) Historische Erwägungen 241
(c) Systematische und teleologische Erwägungen 243
(d) Ergebnis 246
c) Ergebnis 246
2. Die Sichbemächtigung 246
a) Ausgangspunkt und Verminderung sozialer Geborgenheit 246
aa) Ausgangspunkt 246
bb) Sichbemächtigung als Verminderung sozialer Geborgenheit? 247
b) Sichbemächtigung durch scheinbar gefährliche Drohung? 251
c) Sichbemächtigung durch Tötung des Opfers? 254
d) Sichbemächtigung durch Fortführung eigener Herrschaft „unter geänderten Vorzeichen“? 255
aa) Einwände gegen das Intensivierungskriterium 257
bb) Die eigene Ansicht 258
(a) Die Veränderung der Herrschaftsrichtung als subjektives Entscheidungskriterium 259
(aa) Ausgangspunkt 259
(bb) Leitlinien für die Abgrenzung der tatbestandsrelevanten von der tatbestandsirrelevanten Herrschaftsrichtung 262
(b) Die Manifestierung der Richtungsänderung als objektives Entscheidungskriterium 265
cc) Ergebnis 266
e) Sichbemächtigung durch schlichte Übernahme tatsächlicher Herrschaft? 266
f) Sichbemächtigung bei kollusivem Zusammenwirken von Täter und Opfer? 269
g) Sichbemächtigung bei der Ersatzgeiselnahme? 270
aa) Einwände gegen den Verweis auf das erzwungene Verbleiben im fremden Herrschaftsbereich 272
bb) Einwände gegen den Verweis auf das Fehlen einer legalisierenden Wirkung der Freiwilligkeit 274
cc) Einwände gegen den Verweis auf die fehlende Disponibilität beziehungsweise Freiwilligkeit 274
dd) Die eigene Ansicht 275
(a) Der Eintritt in den fremden Herrschaftsbereich 275
(b) Das Verbleiben im fremden Herrschaftsbereich 278
ee) Ergebnis 278
h) Sichbemächtigung durch Unterlassen? 279
II. Die gemeinsamen ungeschriebenen Unrechtsmerkmale der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 279
1. Die Gefährdung des Lebens und/oder Leibes des Opfers als ungeschriebenes Unrechtsmerkmal 279
2. Die Ausrichtung der Tat auf ein zeitlich hinreichend gestrecktes Herrschaftsverhältnis als ungeschriebenes (subjektives) Unrechtsmerkmal 284
B. Die besonderen Unrechtsmerkmale der einzelnen Modalitäten der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 286
I. Das Verhältnis der Ausnutzungsmodalitäten zu den Absichtsmodalitäten 287
1. Die ratio der Ausnutzungsmodalitäten 287
2. Die intrasystematische Folge der Existenz der Ausnutzungsmodalitäten 288
3. Exklusivität der Absichts- und Ausnutzungsmodalitäten? 289
II. Die besonderen Unrechtsmerkmale der Absichtsmodalitäten der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 290
1. Die subjektiven Unrechtsmerkmale der §§ 239a Abs. 1 Hs. 1, 239b Abs. 1 Hs. 1 290
a) Die Absichtsmerkmale des § 239b Abs. 1 Hs. 1 291
aa) Die Nötigung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung als Tatziel 291
(a) Der Nötigungsbegriff des § 239b Abs. 1 Hs. 1 291
(b) Der Drohungsbegriff des § 239b Abs. 1 Hs. 1 292
(c) Tatbestandseinschränkende Relevanz der Verwerflichkeitsklausel des § 240 Abs. 2? 294
bb) Die Sorgeausnutzungsklausel 295
cc) Der Drohmittelkatalog 295
dd) Die (vorgetäuschte) Herausgabebereitschaft 297
b) Die Absichtsmerkmale des § 239a Abs. 1 Hs. 1 297
aa) Die Erpressung (§ 253) als Tatziel 297
bb) Die Sorgeausnutzungsklausel 298
(a) Lösungen auf der Grundlage der Identitätsthese (der herrschenden Meinung) 300
(aa) Die Identifikation von Erpressung und Sorgeausnutzung 300
(bb) Die Rückführung des § 239a Abs. 1 Hs. 1 auf die persönlich begründete Sorge 302
(cc) Die Erstreckung des § 239a Abs. 1 Hs. 1 auf die allgemein mitmenschliche Sorge 307
(b) Die eigene Ansicht 308
(c) Ergebnis 310
cc) Das Wohl des Opfers als Gegenstand der Sorge 310
dd) Die (vorgetäuschte) Herausgabebereitschaft 313
2. Rechtswidrigkeit 314
a) Der Gegenstand der Einwilligung 314
b) Die Dispositionsbefugnis des Rechtsgutsinhabers 315
3. Schuld 316
III. Die besonderen Unrechtsmerkmale der Ausnutzungsmodalitäten der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 316
1. Die tatsächliche Beherrschung des Opfers als Anwendungsvoraussetzung der §§ 239a Abs. 1 Hs. 2, 239b Abs. 1 Hs. 2 316
2. Das Ausnutzungserfordernis der §§ 239a Abs. 1 Hs. 2, 239b Abs. 1 Hs. 2 316
a) Der Inhalt des Ausnutzungserfordernisses 317
aa) Ausgangspunkt 317
bb) Ausnutzen durch Unterlassen? 318
b) Der Bezugspunkt des Ausnutzungserfordernisses 319
aa) Ausnutzen bei zwischenzeitlichem Herrschaftsverlust? 319
bb) Ausnutzen zu einer Erpressung / Nötigung im Sinne der §§ 239a Abs. 1 Hs. 1, 239b Abs. 1 Hs. 1 320
C. Versuch, Beteiligung, Konkurrenzen 321
I. Versuch 321
1. Der Versuch bei den Absichtsmodalitäten 321
2. Der Versuch bei den Ausnutzungsmodalitäten 321
II. Beteiligung 322
1. Täterschaft und Teilnahme bei den Absichtsmodalitäten 322
a) Täterschaft bei den Absichtsmodalitäten 322
aa) Das Hegen der Erpressungs- / Nötigungsabsicht als unabdingbare Täterschaftsvoraussetzung 322
bb) Das allgemeine Problem der Abgrenzung der Täterschaft von der Teilnahme 322
b) Teilnahme bei den Absichtsmodalitäten 324
2. Täterschaft und Teilnahme bei den Ausnutzungsmodalitäten 325
a) Täterschaft bei den Ausnutzungsmodalitäten 325
aa) Das allgemeine Problem der Abgrenzung der Täterschaft von der Teilnahme 325
bb) Beteiligung an der Herrschaftsbegründung als unabdingbare Täterschaftsvoraussetzung? 325
b) Teilnahme bei den Ausnutzungsmodalitäten 327
3. Lockerung der Akzessorietät gemäß § 28? 327
III. Konkurrenzen 327
1. Das Verhältnis der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 untereinander 328
2. Das Verhältnis der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 zu den Nötigungsdelikten des Besonderen Teils 329
3. Das Verhältnis der §§ 239a Abs. 1, 239b Abs. 1 zu § 239 330
5. Kapitel: Der Rücktritt von der Vollendung nach den §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 331
A. Die materielle Fundierung der §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 331
I. Der Sinn des allgemeinen Rücktrittsprivilegs des § 24 332
1. Die Theorie von der goldenen Brücke 332
2. Die Gnaden- / Prämientheorie 333
3. Die Strafzwecktheorie 333
II. Der Sinn des Rücktritts vom vollendeten Delikt nach den §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 334
1. Folgerungen aus dem Fehlen eines Freiwilligkeitserfordernisses 334
a) Folgerungen der Theorie von der goldenen Brücke 334
b) Folgerungen der Gnaden- / Prämientheorie 334
c) Folgerungen der Strafzwecktheorie 335
2. Die §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 im Lichte der Theorie von der goldenen Brücke 336
a) Generelle Einwände 337
b) Einwände aus der Sicht der §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 339
3. Ergebnis 341
B. Die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 341
I. Der Eintritt des Rücktrittserfolges als gemeinsames Tatbestandsmerkmal der beiden Rücktrittsmodalitäten der §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 341
1. Der Rücktrittserfolg als materielles Kriterium 342
a) Grammatikalische, historische und systematische Erwägungen 343
b) (Zusätzliche) Systematische und teleologische Erwägungen 344
c) Ergebnis 348
2. Der Rücktrittserfolg als formal-tatbestandliches Kriterium 348
a) Die Zurückgelangung des Opfers in seinen Lebenskreis (erste Erfolgskomponente) 349
aa) Die (herrschende) Gleichsetzung von Lebenskreis und Selbstbestimmungsmöglichkeit; kritische Stellungnahme 349
bb) Die eigene Ansicht 350
(a) Die Aussetzung des Opfers (erste Fallgruppe) 350
(b) Die Aussetzung des herrschaftsbedingt geschwächten Opfers (zweite Fallgruppe) 353
(c) Das gefahrenträchtige Freigabeverhalten (dritte Fallgruppe) 353
cc) Ergebnis 354
b) Der Verlust der erstrebten Leistung (zweite Erfolgskomponente) 354
3. Der Eintritt des Rücktrittserfolges – eine unabdingbare Rücktrittsvoraussetzung? 356
II. Der „kausale“ Rücktritt (§§ 239a Abs. 4 S. 1, 239b Abs. 2) 356
1. Das Zurückgelangenlassen des Opfers in dessen Lebenskreis 357
a) Ausgangspunkt 357
b) Die Einschränkungsversuche 357
2. Der Verzicht des Täters auf die erstrebte Leistung 359
a) Die noch ausstehende Vorteilsgewährung 359
b) Die bereits erfolgte Vorteilsgewährung 360
aa) Die unproblematischen Fälle 360
bb) Die problematischen Fälle 361
(a) Die Herausgabeunmöglichkeit 361
(b) Die Verzichtsunmöglichkeit 362
(aa) Grammatikalische Erwägungen 363
(bb) Historische Erwägungen 363
(cc) Systematische und teleologische Erwägungen 364
(dd) Ergebnis 367
c) Das gewährte „Minus“ oder „Aliud“ 367
III. Der „nicht kausale“ Rücktritt (§§ 239a Abs. 4 S. 2, 239b Abs. 2) 368
1. Monistische oder dualistische Deutung des Erfolgsbegriffes der §§ 239a Abs. 4 S. 2, 239b Abs. 2? 368
2. Das ernsthafte Bemühen des Täters 370
C. Die Rechtsfolgen der §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 371
I. Das Verhältnis der §§ 239a Abs. 4, 239b Abs. 2 zu den minder schweren Fällen der §§ 239a Abs. 2, 239b Abs. 2 371
1. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu den minder schweren Fällen im allgemeinen 372
2. Folgerungen mit Blick auf die §§ 239a Abs. 2, 239b Abs. 2 372
a) Die Rechtslage bei den gesetzlichen Milderungsgründen des Allgemeinen Teils 373
b) Die Rechtslage bei den gesetzlichen Milderungsgründen des Besonderen Teils 374
3. Ergebnis 376
II. Leitlinien für die Ermessensentscheidung 376
1. Die Frage nach der Verschiebung des Strafrahmens überhaupt 376
2. Die aus der Verschiebung / Nichtverschiebung des Strafrahmens zu ziehenden Konsequenzen 377
a) Die Konsequenzen im Falle der Verschiebung 377
aa) Die Konsequenzen im Rahmen der §§ 239a, 239b 377
bb) Konsequenzen außerhalb der §§ 239a, 239b? 378
b) Konsequenzen im Falle der Nichtverschiebung? 380
Zusammenfassung der (wesentlichen) Ergebnisse 381
Literaturverzeichnis 388
Sachwortverzeichnis 405